Neuigkeiten im Betrugsfall Phoenix- Die EDW in NotRechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin MitteAufgrund der hohen Anzahl von Forderungen, die bereits im Fall Phoenix angemeldet wurden, fürchtet die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EDW), dass die Mitgliedsbeiträge 760 Mitgliedsunternehmen nicht zur Entschädigung der Anleger ausreichen werden. Es ist somit nicht mehr auszuschließen, dass die Firmen, die aufgrund ihrer Mitgliedschaft in der EDW zur Entschädigung der Anlege verpflichtet sind, zur Zahlung von Sonderbeiträgen herangezogen werden könnten.
In den letzen 8 Jahren seit ihrer Gründung im Jahre 1998 hat die Einrichtung in bisher 16 Entschädigungsfällen insgesamt ganze 13 Millionen Euro ausbezahlen müssen. Den nun bei Phoenix voraussichtlich zu ersetzenden Schaden beziffert die EDW auf 180 bis 200 Millionen Euro. In der Kasse hat man aber derzeit weniger als zehn Millionen Euro.
Die aktuellen Bestrebungen, eine generelle Reform des Entschädigungswesens der Banken und Finanzdienstleister in Deutschland anzuschieben, dürften den Fall Phoenix wohl nicht mehr betreffen. Trotz dieser aktuellen Diskussion können die Anleger nach derzeitigem Stand weiter auf einen Ausgleich für Verluste hoffen. Im ersten Quartal 2007 soll mit der Auszahlung der Entschädigungen begonnen werden. Darüber hinaus läuft noch das Insolvenzplanverfahren, nach dessen Abschluss (voraussichtlich Ende diesen Jahres) eine (teilweise ) Befriedigung der Insolvenzforderungen anstehen könnte.
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