Kostenrechner Recht von A - Z Musterverträge, Vertragsmuster, Checklisten zur Vertragsgestaltung Formulare zum Ausdrucken / Berechnung der Prozeßkosten Übersicht aller Seiten Notfalltelefon Rechtsberatung online für Mandanten Deutsch English Spanish French Portuguese Italian Polish Russian Turkish Ukraine Brazil USA Chinese Egypt

diese Seite wurde erstellt mit fastpublish CMS - Content Management System
 

Sie befinden sich hier : Gesellschaftsrecht » Wissenswertes zum Gesellschaftsrecht » Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand -

Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand -

Handlungsmöglichkeiten in der Krise - Rechtsberatung zum Gesellschaftsrecht - Insolvenzrecht - Wirtschaftstrafrecht - RA Dirk Streifler - SK Rechtsanwälte Berlin Mitte

1.     Situation
2.     Risiken
    2)      Haftung in der Insolvenz
                  Exkurs Zahlungsunfähigkeit
                  Exkurs Überschuldung 
                  Umfang der Schadensersatzpflicht
    5)     Insolvenztypische Delikte
3.     Maßnahmen
    1)     Vermeidungsstrategien
        a.     Erhaltung der Zahlungsfähigkeit
        b.     Beseitigung einer Überschuldungsgefahr
        c.     Vertragsgestaltungen
        d.     sonstige
    2)     Verhalten in der Insolvenz
 
 
Im Anhang:
Gesetzesauszüge

Der Mittelstand kämpft heute an allen Fronten, um zu überleben. Er ist einem immer härteren Wettbewerb, einer stets steigenden Abgabenlast und der Zurückhaltung bei der Ausstattung mit Fremdkapital ausgesetzt. Während bei Banken in der Kriese kurzerhand mittels Insolvenzrechtsänderung, Finanzmarktstabilisierungsfonds und Änderungen der Bewertungsrichtlinien Abhilfe geschafft wird, können kleinere sanierungsfähige Unternehmen mit solcher Unterstützung nicht rechnen. Hintergrund des Anstiegs bei den Pleiten ist vor allem die konjunkturelle Talfahrt. Sehr häufig handelt es sich bei den insolventen Unternehmen um Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), deren Gläubiger in den meisten Fällen keine oder lediglich äußerst geringe Quoten zu erwarten haben.

Diese zumindest überwiegenden Forderungsausfällen bei den Gläubigern führt dazu, dass auch bisher gesunde Unternehmen gefährdet werden.
 
Im übrigen gibt es eine erstaunliche Parallelität zwischen den Firmeninsolvenzen und den privaten Insolvenzen.
In der Rechtsprechung zeigt sich eine deutliche Tendenz ab, die Verantwortlichkeit und Haftung der Organe einer juristischen Person immer mehr auszuweiten und die Handelnden persönlich in Anspruch zu nehmen. Das erklärt möglicherweise auch die parallele Entwicklung.
 
 

1. Situation

GmbH-Geschäftsführer haben ein hartes Leben (Gleiches gilt auch für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften): Sie trifft die Pflicht zur umfassenden, fachlich einwandfreien Leitung der Gesellschaft. Dazu gehören beispielsweise so verschiedenartige Aufgaben wie:
  • die Entwicklung sachgerechter Grundsätze der Geschäftspolitik,
  • die Organisation des Unternehmens in einer Weise, die die Realisierung des Gesellschaftszweckes optimal fördert,
  • die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung und eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden Rechnungswesens,
  • die Überwachung der Belegschaft
  • sowie grundsätzlich die Einhaltung sämtlicher verwaltungsrechtlicher (zum Beispiel Gewerberecht, Arbeitnehmerschutzvorschriften, Umweltrecht etc.) und sonstiger Gesetze (zum Beispiel Wettbewerbsrecht),
  • die rechtzeitige und vollständige Entrichtung aller Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge und
  • die Anmeldung eintragungspflichtiger Tatsachen zum Firmenbuch.
 
So weit, so gut. Zu den grundsätzlichen Pflichten eines Geschäftsführers gehören aber vor allem die laufende Überprüfung der finanziellen Situation der Gesellschaft und die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt.
 
Als oberster Grundsatz gilt:

Die Gesellschaft muss zahlungsfähig sein und darf keine Überschuldung ausweisen. Die Rechtsprechung verlangt vom Geschäftsführer, diese beiden Kriterien ständig im Auge zu behalten.
 
Bei verspäteter Insolvenzantragstellung haften die Geschäftsführer nicht nur der Gesellschaft, sondern oftmals auch den Gläubigern der Gesellschaft direkt, persönlich und teilweise unbeschränkt. Hinzu kommt strafrechtliche Verantwortlichkeit.
 
Bei der Fülle dieser Pflichten wird klar, dass die Tätigkeit des Geschäftsführers mit zahlreichen Risiken verbunden ist. Dabei haften Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft für den objektiven Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmanns. Dies bedeutet, dass sich Geschäftsleiter nicht mit dem Hinweis darauf entschuldigen können, dass sie die für eine sorgfältige Ausübung ihres Amtes nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse nicht hätten. Andererseits ist der objektive Sorgfaltsmaßstab auf das jeweilige Unternehmen bezogen, sodass sich der konkrete Pflichtenmaßstab nach der Branche, der Größe des Unternehmens und der jeweiligen Situation richtet. Von einem Geschäftsführer einer kleinen Althandelswaren GmbH werden geringere Kenntnisse verlangt als etwa von einem Vorstandsmitglied einer großen Aktiengesellschaft mit Milliardenumsätzen und hunderten Beschäftigten.

2. Risiken

 
1) Die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft
 
§ 34 GmbHG formuliert die Pflichten des Geschäftsführers wie folgt:
Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.
 
Der Geschäftsführer als einziges vertretungsberechtigtes Organ der GmbH ist zunächst den Gesellschaftern als Kapitalgebern gegenüber weisungsgebunden und auskunftspflichtig. Es obliegt ihm, für eine möglichst nachhaltige Verzinslichkeit des Gesellschaftskapitals zu sorgen und den Anweisungen der Gesellschafter Folge zu leisten.
 
Der Geschäftsführer hat eine Treuepflicht gegenüber den Gesellschaftern. Diese Treuepflicht wird etwa verletzt, wenn der Geschäftsführer der Gesellschaft Konkurrenz macht und gewinnträchtige Geschäfte lieber selbst abschließt, als sie der Gesellschaft zukommen zu lassen.
 
Das heißt aber nicht, dass er allen Anweisungen von Gesellschaftern folgen darf. Der Geschäftsführer hat vor allem das Wohl der Gesellschaft zu wahren und gegenüber der Gesellschaft loyal zu sein. Die Gesellschaft ist selbständige juristische Person. In der Konstellationen, bei denen Gesellschafter selbst gegen die Interessen der Gesellschaft handeln ist der Geschäftsführer eben auch verpflichtet gegen Anweisungen der Gesellschafter zu handeln. Im Zweifel hat er sein Amt nieder zu legen.
 
Offensichtlich rechtswidrig ist z.B. die Finanzierung der privaten Geburtstagsfeier oder des Schwimmbades aus Mitteln der Gesellschaft. Unzulässig sind aber auch die Zahlung überhöhter Gehälter an Gesellschafter oder die Überlassung eines Kraftfahrzeugs oder sonstiger Güter zur privaten Nutzung zu keinem oder zu geringem Entgelt. Verstöße gegen die strikte Trennung von Vermögen der Gesellschaft und Privatvermögen sind nicht nur gesellschaftsrechtlich rechtswidrig, sondern können auch zu persönlicher zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftung des Geschäftsleiters führen.
Es muss immer daran gedacht werden, dass auch die Gesellschafter wechseln können. In einem Fall ist z.B. der Mitgesellschafter, der sich um die Belange der Gesellschaft selbst intensiv bemüht hat, gestorben und die Erben und die anderen Mitgesellschafter nehmen nunmehr intensiv den mittlerweile ehemaligen Geschäftsführer in Anspruch.
 
Die Weisungsgebundenheit gegenüber den Gesellschaftern endet in dem Moment, in dem der Geschäftsführer aufgrund von gesetzlichen Normen zu einer Handlung gezwungen wird oder offensichtlich unrechtmäßige Handlungen von ihm verlangt werden.
 
Nach § 43 Abs. 2 GmbH-Gesetz haftet der Geschäftsführer, der seine Obliegenheiten verletzt, der Gesellschaft für den entstandenen Schaden.
 
Wie weit eine solche Haftung gehen kann zeigt das Urteil des OLG Koblenz, wonach der Geschäftsführer haftet, wenn er auf nicht fällige Forderungen Zahlungen leistet und hierdurch der Gesellschaft einen Schaden zufügt. (Urteil des OLG Koblenz vom 12.05.1999 1 U 1649/97 NJW-RR 2000, 483)
Ein solches Verhalten verstößt gegen die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsmannes, der zunächst das Wohl seiner Gesellschaft im Auge hat, urteilte das Gericht.
Wenn etwa der Gesellschafter von Ihnen verlangt, eine tatsächlich entstandene Forderung, die allerdings noch nicht fällig ist, zu erfüllen, um etwa einer anderen Gesellschaft von dem Gesellschafter Liquidität zu zuführen, stehen Sie, wenn Sie dieser Anweisung folgen in der Haftung. 
Der BGH (4. November 2002, II ZT 224/00 DStR 2003, S. 124) hat entschieden: Die GmbH trifft im Rechtstreit um Schadenersatzansprüche die Darlegungs- und Beweislast nur dafür, dass und inwieweit ihr durch ein Verhalten des Geschäftsführers in dessen Pflichtenkreis ein Schaden erwachsen ist.
Hingegen hat der Geschäftsführer zu beweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist oder ihn kein Verschulden trifft, oder dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre.
 
Ein weiteres Beispiel:
Schließt der Geschäftsführer einer GmbH ein Exportgeschäft ab, ohne vorher die Bonität des ausländischen Vertragspartners verlässlich zu prüfen und das Geschäft durch die handelsüblichen Bürgschaften abzusichern, haftet er wegen seines leichfertigen Verhaltens der Gesellschaft gegenüber auf Ersatz des wegen des fehlgeschlagenen Geschäfts entstandenen Schadens. Urteil des OLG Jena vom 08.08.2000)
 
Besondere Vorsicht ist im übrigen immer geboten bei Zahlungen an Gesellschafter. Der Geschäftsführer haftet persönlich für die Rückzahlung des Stammkapitals, §§ 43, 30 GmbHG.
 
Eine für die Erfüllung der Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG) erforderliche Leistung zur freien Verfügung der Geschäftsführung liegt nicht vor, wenn der eingezahlte Einlagebetrag absprachegemäß umgehend als Darlehen an den Gesellschafter oder an ein mit ihm verbundenes Unternehmen zurückfließt.
Eine spätere Tilgung der "Darlehensschuld" durch den Gesellschafter oder das mit ihm verbundene Unternehmen im Wege der Aufrechnung tilgt auch die Einlageschuld, soweit § 19 Abs. 2, 5 GmbHG nicht entgegensteht. (BGH, Urteil vom 02.12.2002, II ZR 101/02 -DB 2003, 387)
 
Die Respektierung der Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger während der Lebensdauer der GmbH ist unabdingbare Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Haftungsprivilegs des § 13 Abs. 2 GmbHG. Zugriffe der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen, welche die aufgrund der Zweckbindung gebotene angemessene Rücksichtnahme auf die Einhaltung der Fähigkeit der Gesellschaft zur Bedienung ihrer Verbindlichkeiten in einem ins Gewicht fallenden Maße vermissen lassen, stellen deshalb einen Missbrauch der Rechtsform der GmbH dar, der zum Verlust des Haftungsprivilegs führt, soweit nicht der der GmbH durch den Eingriff insgesamt zugefügte Nachteil bereits nach §§ 30, 31 GmbHG ausgeglichen werden kann.... (BGH Urteil vom 24.06.2002, II ZR 300/00 - DB 2002, 1875; NJW 2002, 3024)
 
Ist für den Geschäftsführer einer GmbH erkennbar, dass diese zahlungsunfähig oder überschuldet ist, so ist er ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, für die Gesellschaft Insolvenzantrag zu stellen, ansonsten droht ihm als Geschäftsführer die Schadensersatzverpflichtung des § 64 Abs. 2 GmbH. Hiernach ist der Geschäftsführer der Gesellschaft (bzw. dem späteren Insolvenzverwalter) gegenüber für alle Zahlungen verantwortlich, mit denen die im Rahmen einer Insolvenz zur Verfügung stehende "Masse" geschmälert wird.
 
Des Weiteren ist die Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung durch den Geschäftsführer nach der Insolvenzreife der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns nicht vereinbar und führt zur Erstattungspflicht nach § 64 Satz 1 und 2 GmbHG (siehe BGH Urteil vom 8. Juni 2009 - II ZR 147/08).
 
Die Gesellschaft kann einen aus der Verletzung dieser Sorgfaltspflicht entstandenen Schaden innerhalb von fünf Jahren geltend machen (§ 43 GmbHG).
 
Fazit:
Um einer eigenen Haftung, auch einer Verfolgung in strafrechtlicher Hinsicht zu entgehen, muss im Zweifel auch gegen Weisungen aus dem Gesellschafterkreis gehandelt werden, so insbesondere im Falle der Insolvenzreife der GmbH.  ( § 64 Abs. 1 GmbHG)

2) Haftung in der Insolvenz
Gemäß § 64 I GmbHG haben die Geschäftsführer einer GmbH im Falle der Zahlungsunfähigkeit ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.
Dies gilt gemäß § 64 I Satz 2 sinngemäß, wenn sich eine Überschuldung der Gesellschaft ergibt.
Die rechtzeitige Insolvenzanmeldung soll vor allem Gläubiger vor einer Masseschmälerung schützen.
Bei der vorstehenden Vorschrift des GmbHG handelt es sich um ein Schutzgesetz zu Gunsten der Gläubiger, so dass bei einem Verstoß gegen dieses Schutzgesetz eine Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers gemäß 823 II BGB eintritt.
Der Insolvenzverwalter muss dabei nur die Tatsachen vortragen und ggf. beweisen, aus denen sich die Pflichtverletzung und der darauf beruhende Schaden der Gesellschaft ergeben. Steht die rechnerische Überschuldung des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt fest, ist es Sache des Geschäftsführers, die Umstände darzulegen, die es aus damaliger Sicht rechtfertigten, das Unternehmen fortzuführen. Den Geschäftsführer trifft ebenfalls die Beweislast dafür, dass Zahlungen, die er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorgenommen hat, nicht masseschmälernd waren (ZIP 94, Seite 1110).
 

Exkurs
Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) wird definiert als "wahrscheinlich andauerndes Unvermögen einer Gesellschaft, wegen Mangels an Zahlungsmitteln ihre fälligen Geldschulden zu begleichen"
Dies ist der Fall, wenn die Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen im wesentlichen zu begleichen.
Eine bloße Zahlungsstockung von bis zu zwei Monaten begründet keine Zahlungsunfähigkeit.
Diese liegt jedoch auf jeden Fall vor, wenn das Unternehmen innerhalb von drei Monaten seine wesentlichen fälligen und noch fällig werdenden Verbindlichkeiten nicht bedienen kann. Der Zeitraum wird voraussichtlich seitens der Rechtsprechung deutlich verkürzt werden.

Nach einem Urteil ist dies bereits gegeben, wenn die Gesellschaft 5% ihrer fälligen Verbindlichkeiten nicht innerhalb von 2 Wochen erfüllen kann.

Dabei beseitigen nach der Rechtsprechung des BGH nicht ausreichend schnell in Liquidität umzuwandelnde Vermögenswerte (wie z.B. Grundstücke) die Zahlungsunfähigkeit nicht.
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 24.05.2005; Az. : IX ZR 123/04 endlich einen genaueren Maßstab der Zahlungsunfähigkeit geliefert und ergänzend die Zahlungsunfähigkeit von der bloßen (folgenlosen) Zahlungsstockung abgegrenzt.
Liegt bei einem Unternehmen eine „Unterdeckung“ von weniger 10 % vor, genügt diese nicht allein zum Beleg der Zahlungsunfähigkeit. Unterdeckung heißt, dass die liquiden Mittel nicht reichen, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu decken.
 
Bitte beachten Sie. Es handelt sich bei den 10 % nicht um einen absoluten Schwellenwert, sondern um eine sog. „widerlegbare Vermutung“, die bezüglich der Auftrags- und Ertragslage eine gewisse Flexibilität für die Zukunftsprognose lässt.
 

Exkurs
Überschuldung im Sinne des § 64 Abs.1 GmbHG, § 19 Abs. 2 InsO liegt vor, wenn:

  • das Vermögen der Gesellschaft bei Ansatz von Liquidationswerten die bestehenden Verbindlichkeiten nicht deckt (rechnerische Überschuldung) und
  • die Lebensfähigkeit der Gesellschaft, gemessen an ihrer Ertragsfähigkeit und ihren Zahlungspflichten, nicht hinreichend gesichert scheint (negative Überlebens- und Fortbestehensprognose)
Maßgeblich ist eine eigenständig errichtete Überschuldungsbilanz mit Bewertungsgrundsätzen, die auf den Zweck der Insolvenz zugeschnitten sind.
In einem solchen Überschuldungsstatus, der bei Wahrnehmung von Krisenzeichen durch die zur Antragstellung verpflichteten Organe aufzustellen ist, müssen zunächst Liquidationswerte angesetzt werden. Ergibt sich bei dieser Aufstellung eine Überschuldung, so muss eine Fortführungsprognose erstellt werden. Wenn die Fortführungsprognose zu der Feststellung führt, dass die Gesellschaft überlebensfähig ist, kann ein zweiter Überschuldungsstatus aufgestellt werden, bei dem an Stelle von Liquidationswerten Fortführungswerte aufgenommen werden dürfen. Die Erstellung der Fortführungsprognose erfolgt mittels eines Finanz- und Ertragsplans, in dem die finanzielle Entwicklung des Unternehmens fortgeschrieben wird. Die Fortführungsprognose ist dann positiv, wenn sich für einen Zeitraum von etwa 2 Jahren, d.h. für das laufende und das nächste Geschäftsjahr, also mittelfristig festgestellt werden kann, dass die Finanzkraft des Unternehmens wieder hergestellt werden kann.

Durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG), welches am 17.10.1008 in Kraft getreten ist, wurde der Begriff der Überschuldung neu definiert (lesen Sie auch "Neuer Überschuldungsbegriff: Insolvenzantrag nicht immer zwingend"). Danach liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Durch diese Änderung kann eine positive Fortführungsprognose eine insolvenzrechtliche Überschuldung vermeiden, auch wenn die Vermögenswerte die Verbindlichkeiten nicht mehr decken. Durch diese Insolvenzrechtsänderung sollen sanierungsfähige Unternehmen von der Insolvenzantragspflicht befreit werden. Ab dem 1.1.11 tritt die Regelung zum bisherigen Überschuldungsbegriff wieder in Kraft (Finanzmarktstabilisierungsgesetz, BGBl I 2008, 1982).

Bei Vorliegen eines der vorgenannten Insolvenzgründen (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) ist der Geschäftsführer der GmbH verpflichtet, spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Tut er dies nicht, macht er sich gegenüber den Gläubigern der GmbH persönlich schadensersatzpflichtig. Steht fest, dass der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig in der Frist des § 64 Abs. 1 GmbHG gestellt worden ist, so haftet der Geschäftsführer aus vermutetem Verschulden.
 
Umfang der Schadensersatzpflicht
Seit seinem Urteil vom 06.06.1994 unterscheidet der BGH für den Umfang des Schadensersatzanspruchs zwischen solchen Gläubigern, deren vertraglich begründete Ansprüche bis zum Zeitpunkt der Insolvenzreife entstanden sind (Altgläubiger) und solchen, die erst danach bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind. Die sogenannten Altgläubiger erhalten nach Rechtsprechung des BGH lediglich den sogenannten Quotenschaden, d.h. den Betrag, um den sich die Insolvenzquote des Gläubigers durch Verzögerung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemindert hat. Neugläubigern ist nach dieser Rechtsprechung dagegen der Schaden zu ersetzen, den sie durch das Unterlassen des Insolvenzantrags erlitten haben, d.h. das negative Interesse, in der Regel also den vollen Forderungsbetrag, den sie von der GmbH zu bekommen hätten.
Für die Ermittlung des Umfangs des Schadensersatzanspruchs kommt es daher insbesondere darauf an, ob dem Geschäftsführer der schuldnerischen GmbH nachgewiesen werden kann, dass zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung, also zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit der GmbH, bereits Insolvenzreife bestand, ohne dass der Geschäftsführer den fälligen Insolvenzantrag gestellt hat. Gelingt dieser Nachweis, bestehen gute Chancen, den von der insolventen GmbH nicht mehr zu erlangenden Forderungsbetrag als Schadensersatz vom Geschäftsführer der GmbH noch ersetzt zu bekommen.
Die Geltendmachung derartiger Forderungen setzt zunächst eine umfangreiche Ermittlungstätigkeit voraus. Insbesondere muss die Insolvenzakte eingesehen und die Einsicht in die Bilanzen der GmbH beantragt werden und erfolgen. Sodann müssen die Bilanzen ausgewertet werden.
 
Beispiele aus der Rechtsprechung:
 
Ein Geschäftsführer haftet gemäß § 64 Abs. 2 GmbHG wegen Schmälerung der Insolvenzmasse, wenn er nach Eintritt der Insolvenzreife dem Finanzamt die geschuldete Umsatzsteuer zahlt (ZIP 95, Seite 1418).
 
Das OLG Hamburg bejahte die Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 GmbHG in einem Fall, in dem der Geschäftsführer nach Eintritt der Konkursreife einen Kundenscheck auf einem debitorischem Geschäftskonto eingereicht hatte. Die aussichtslose wirtschaftliche Situation der Gemeinschuldnerin hätte es in diesem Fall erfordert, das noch vorhandene Vermögen zum Zwecke ordnungsgemäßer Verteilung im Konkurs zu erhalten, etwa durch Einrichtung eines neuen Kontos bei einer fremden Bank (dazu ZIP 95, Seite 913).
 
Das Landgericht Hagen hat einen Haftungsanspruch einer Geschäftsführerin bejaht, die am Tage der Konkursantragstellung noch 9.480,00 DM aus vereinnahmten Kundengeldern für Arbeitnehmeranteile an die DAK abgeführt hatte. Das LG Hagen meint, sie habe, um einer strafrechtlichen Verfolgung nach § 266 a StGB zu entgehen, die eigenen Gelder aufzuwenden (dazu ZIP 97, Seite 324). Nach der Neufassung des § 28 e SGB IV dürfte diese Ansicht nicht mehr haltbar sein. (s.u.)
 
Das OLG Celle bejaht eine Haftung des Geschäftsführers nach § 64 Abs. 2 GmbHG, wenn er Verbindlichkeiten der überschuldeten GmbH begleicht, in dem er einen Kredit in Anspruch nimmt, der durch eine Globalzession abgesichert wurde. Wesentlich hieran ist, dass die Kreditaufnahme die kreditgebende Bank den anderen Gläubigern gegenüber eine bevorzugte Stellung einräumt, weil sie durch eine Globalzession abgesichert wurde. Die Globalzession führt nämlich zu einer Schmälerung der möglichen Konkursquote anderer, nicht bevorrechtigter Forderungen (dazu OLG Celle GmbHR 1997, Seite 901).
 
Wie gefährlich diese Haftung ist, zeigt auch ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.11.1999 - II ZR 273/98 = BB 2000, 267 -, in dem der BGH es als eine den Geschäftsführer zum Schadensersatz verpflichtende Handlung ansah, dass ein zugunsten der Gesellschaft begebener Scheck auf ein debitorisches Bankkonto der Gesellschaft zur Einlösung eingereicht wurde. Denn, so der BGH, in diesem Einreichung auf das im Soll geführte Konto liege eine nach § 64 Abs. 2 GmbH verbotene Zahlung auf die bei der Bank bestehende Schuld, und dies selbst dann, wenn (wie im hier entschiedenen Fall) unmittelbar nach der Einreichung über den Betrag wieder durch eine neuerliche Ausschöpfung des Kreditlimits verfügt wurde.
 
Besondere Haftungsformen bestehen gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern:
 

3)     Haftung unter steuerrechtlichen Kriterien
 
Die Praxis zeigt, dass die Fälle, in denen geschäftsführende Organe von Kapitalgesellschaften nach einer Insolvenz mit zum Teil existenzvernichtenden Forderungen des Fiskus konfrontiert sind, wesentlich häufiger vorkommen als die Fälle, in denen die Manager von anderen Gläubigern in Anspruch genommen werden.
 
Eine Kapitalgesellschaft ist als juristische Person zwar rechtsfähig, aber nicht selbst handlungsfähig. Dazu muss sie sich ihrer Organe (d. h. der Geschäftsführer) bedienen. Das Gesetz trägt den geschäftsführenden Organen einer Kapitalgesellschaft ausdrücklich auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Gesellschaft ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommt. § 34 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) regelt daher, dass die gesetzliche Vertreter von juristischen Personen deren steuerliche Pflichten zu erfüllen haben.  (wer sonst?)
 
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft haftet gemäß § 69 AO persönlich für Steuerschulden der Gesellschaft, als durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieser ihm obliegenden Pflichten Steueransprüche verkürzt worden sind. Die Haftung umfasst auch die Säumniszuschläge.
 
Voraussetzung für die steuerliche Haftung ist nach dem Gesetz, dass der Geschäftsführer ein schuldhaftes Verhalten gesetzt hat, zum Beispiel, indem er unfähige Mitarbeiter einstellt, indem er nicht dafür sorgt, dass ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen geführt wird, aus dem die Abgabenschuldigkeiten richtig ermittelt werden können. Die Beweislast dafür, dass er sich nicht schuldhaft verhalten hat, liegt beim Geschäftsführer. Überträgt der Geschäftsführer  die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten (Berechnung der Steuern, wie insbesondere Lohnsteuer und Umsatzsteuer, Abfuhr der Steuern) auf einen Mitarbeiter, so hat der Geschäftsführer dafür zu sorgen, dass dieser Mitarbeiter entsprechend qualifiziert ist und auch hinsichtlich seiner Tätigkeit laufend überwacht wird. Dieses Problem haben natürlich diejenigen nicht, die sich eines zuverlässigen Steuerberaters bedienen.
 
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH stellt die Nichtabführung der einbehaltenen und angemeldeten Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten regelmäßig eine - wenn nicht vorsätzliche - zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung des GmbH-Geschäftsführers i.S. der §§ 34, 69 AO 1977 dar. (vgl. Urteil in BFH/NV 1991, 283)
 
Immer wieder versuchen Geschäftsführer, sich mit verschiedenen Entschuldigungsgründen von der Haftung zu befreien. Überlastung, Behinderung durch die Gesellschafter oder den Aufsichtsrat, Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen und ähnliche Entschuldigungsgründe. Sie helfen im Haftungsverfahren nicht. Stellt der Geschäftsführer fest, dass er aufgrund der äußeren Umstände (zum Beispiel wegen Behinderung durch die Gesellschafter) die abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft nicht ordnungsgemäß wahrnehmen kann, dann kann er sich aus einem möglichen Haftungsrisiko nur dadurch befreien, dass er versucht, die Behinderung abzustellen, oder ansonsten „unverzüglich" (ca. drei Monate ab Eintritt der Behinderung) von seiner Funktion als Geschäftsführer zurücktritt.
 
Besonders streng sind die gesetzlichen Haftungsvorschriften bei der Lohnsteuer. Die Gesellschaft ist hinsichtlich der einbehaltenen Lohnsteuer quasi nur der „Treuhänder" des Fiskus und haftet als Arbeitgeber für den richtigen Einbehalt und die Abfuhr der Lohnsteuer. Aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen (§ 78 [3] EStG) hat der Geschäftsführer dafür Sorge zu tragen, dass die von den ausbezahlten Gehältern einbehaltene Lohnsteuer immer in voller Höhe abgeführt werden kann. Reichen die vorhandenen finanziellen Mittel der Gesellschaft nicht aus, um die Lohnsteuer in voller Höhe abzuführen, dann dürfen auch Löhne und Gehälter nur anteilig an die Mitarbeiter ausbezahlt werden.
 
Wenn also Liquidität fehlt, müssen die auszuzahlenden Löhne entsprechend gekürzt und die Lohnsteuern vom tatsächlich zur Auszahlung kommenden niedrigeren Betrag berechnet, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden ( BHF vom 17.10.1980, BStBl. II 1981, 138; BFH vom 20.04.1982, BStBl. II 1982, 521; BFH vom 12.07.1983, BStBl. II 1983, 653).
 
II. Die übrigen Steuerschulden sind grundsätzlich in demselben Verhältnis zu tilgen, wie die andere Verbindlichkeiten. Dabei werden auch Steuerschulden mitberechnet, die zwar noch nicht fällig, aber schon entstanden sind.
 
Nach der Rechtsprechung des BFH ( vom 12. 06.1986, BStBl. 1986, 657) ist deshalb für den möglichen Haftungszeitraum zu ermitteln, in welchem Umfang der Fiskus nach I. und II. hätte befriedigt werden müssen und in welchem Umfang er tatsächlich befriedigt worden ist.
 
Schwer nachvollziehbar aber dennoch sehr eindringlich ist die Entscheidung des LG Düsseldorf vom 11.11.1999, wonach das Finanzamt berechtigt ist, die Vollstreckung in das Privatvermögen des Geschäftsführers aus einem allein auf die GmbH lautenden Titel zu betreiben. Eines gesonderten Vollstreckungstitels gegen den Geschäftsführer persönlich bedürfe es nicht, da sich das Finanzamt den fehlenden Titel jederzeit verschaffen könnte.

Außerdem muss der Geschäftsführer einer GmbH für die Abführung der Lohnsteuer auch bei Insolvenzreife der GmbH persönlich einstehen. Dies hat der BFH durch Urteil vom 23.9.2008 -- VII R 27/07 -- entschieden. Erst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. die Bestellung eines Insolvenzverwalters enthebt ihn dieser Pflicht. Das Urteil bedeutet eine Fortentwicklung der bisherigen BFH-Rechtsprechung in Anlehnung an die neuere Rechtsprechung des BGH, nach der die Lohnsteuerzahlung auch in insolvenzreifer Zeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar ist und damit nicht mehr zur Haftung gegenüber der GmbH führt.

4)     Haftung unter sozialrechtliche Kriterien
 
Nicht weniger drastisch sind die Folgen bei nichtordnungsgemäßer Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmeranteile an den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen einzubehalten und an die jeweilige Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkasse) abzuführen. Bei einer GmbH trifft diese Verpflichtung den bzw. die Geschäftsführer persönlich.
 
Werden diese Arbeitnehmeranteile nicht abgeführt, so macht sich der Arbeitgeber (Geschäftsführer) gemäß § 266 a StGB strafbar. Außerdem haftet er natürlich gemäß § 823 Abs. 2 BGB, § 266 a StGB persönlich für diese nicht abgeführten Arbeitnehmeranteile.
 
Eine große Gefahr, auch für die Gesellschaft, erwächst daraus, dass die Sozialkassen regelmäßig von sich aus Insolvenzanträge stellen, wenn 3 Monatsbeiträge nicht abgeführt wurden.
 
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für das Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen wesentlich verschärft. Nach seiner Auffassung entsteht die Beitragspflicht zur gesetzlichen Sozialversicherung bereits durch die versicherungspflichtige Beschäftigung eines Arbeitnehmers gegen Entgelt. Es kommt dafür im Unterschied zur Lohnsteuer nicht darauf an, ob das Entgelt für die Tätigkeit bereits geleistet oder empfangen ist.

Für den GmbH-Geschäftsführer bedeutet dies, dass auch bei unterbliebener Lohnzahlung eine Haftung für die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen in Betracht kommt.
 
Nach Auffassung des OLG Düsseldorf ist der GmbH-Geschäftsführer nicht mehr verantwortlich, entgegen der zuvor zitierten Entscheidung des BGH, wenn er zu den Fälligkeitszeitpunkten der Sozialbeiträge bereits abberufen war. Das gilt auch dann, wenn die Abberufung zu diesen Zeitpunkten noch nicht in das Handelsregister eingetragen war. (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.12.2002 – 22 U 99/02)
 
Diese Entscheidung dürfte allerdings keinen Bestand haben.
In einer weiteren Entscheidung hat der BGH argumentiert, dass bei Anzeichen von Liquiditätsproblemen Rücklagen zu bilden sind. Unterbleibt dies, haftet der Geschäftsführer. (BGH, NWB 2002, 2581)
 
Aber eine gute Nachricht gibt es.
 
Der Geschäftsführer einer GmbH wird erst mit seiner Bestellung für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich. Das pflichtwidrige Verhalten früherer Geschäftsführer kann ihm grundsätzlich nicht zugerechnet werden. (BGH, Urteil vom 11.12.2001, VI ZR 123/00
DB 2002, 422)
 
Letztlich ist auch diese Entscheidung nicht belastbar, da in einer solchen Konstellation regelmäßig die zivilrechtliche Haftung wegen verspäteten Eigeninsolvenzantrages greifen dürfte.

Mit der Neufassung des § 28 e SGB IV werden die Zahlungen auf Arbeitnehmeranteile an die Kassen nochmals privilegiert. Unter Absatz 1 Satz 2 heißt es:
Die Zahlung des vom Beschäftigten zu tragenden Teils des Gesamtsozialversicherungsbeitrags gilt als aus dem Vermögen des Beschäftigten erbracht.

Durch diese gesetzliche Fiktion wird dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit genommen, die in „letzter Sekunde“ an die Kassen bezahlten Arbeitnehmeranteile an zu fechten. Dies war in der Vergangenheit häufig der Fall. Nach der Entscheidung des BGH vom 27.3.2008 greift diese Rechtsänderung nicht in Altfällen. Nach der Entscheidung des AG Schwerin vom 1.7.2008 (17 C 64/08) soll dieses Privileg nur gelten, wenn es sich um eine Zahlung handelt, nicht hingegen bei Überweisungen aufgrund von Pfändungen. 

5)     Insolvenztypische Delikte
 
In § 84 GmbHG wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet, wenn es der Geschäftsführer unterlässt, den Gesellschaftern einen Verlust in Höhe der Hälfte des Stammkapitals anzuzeigen, oder rechtzeitig die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.
 
Wegen betrügerischen Bankrotts wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren bestraft.
Darunter fällt z.B., wenn bei Überschuldung oder auch nur drohender Zahlungsunfähigkeit Vermögen,  beiseite geschafft oder verheimlicht, zerstört oder beschädigt wird. Waren oder Wertpapiere auf Kredit beschafft werden anschließend unter ihrem Wert verkauft wird.
Bedingung ist aber, dass Zahlungen eingestellt wurden oder das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.
 
Für diesen Fall ist auch mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bedroht, wenn einzelne Gläubiger begünstigt werden, d.h. Zahlungen geleistet oder Sicherheiten gestellt werden, obwohl dies nicht geboten ist, etwa weil nur eine anteilige Befriedigung ordnungsgemäß wäre.
Auch der Gläubiger, der etwa hieran mitwirkt, kann sich gemäß § 283 d StGB strafbar machen, was mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bedroht wird. 
 
Demgegenüber ist die Verletzung der Buchführungspflicht gemäß  § 283b StGB, die mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren strafbewehrt ist, ein relativ glimpflicher Vorwurf.
 
Die Steuerhinterziehung ist gemäß § 370 AO mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren sanktioniert. In besonders schweren Fällen allerdings bis zu zehn Jahren. Voraussetzung ist, dass man unrichtige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt werden. Hier kann man jedoch durch eine rechtzeitige Selbstanzeige straffrei ausgehen.
 
Wegen der Vorenthaltung der Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung sieht § 266 b StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Hier kann Straffreiheit nur dadurch erreicht werden, dass spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit der Einzugsstelle schriftlich die Höhe der vorenthaltenen Beiträge und triftige Gründe für die Nichtzahlung mitgeteilt werden und die Beiträge nachträglich in einer angemessenen Frist entrichtet werden. 

3. Maßnahmen

1)     Vermeidungsstrategien
Droht die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz, so ist es unerläßlich, aktiv alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Krise zu überwinden und sich gleichzeitig für den "worst case" zu rüsten. Es bieten sich unter anderem folgende Maßnahmen an:
 
a.       Erhaltung der Zahlungsfähigkeit:
  • Festschreibung von Kreditrahmen bei der Hausbank;
  • Stundungsvereinbarungen mit den Lieferanten und Gläubigern; Vor der sogenannten "Scheckfalle" ist in diesem Zusammenhang dringend zu warnen.
  • Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Gegenstände durch "Bargeschäft";
  • Abforderung von Gesellschaftereinlagen bzw. –krediten;
  • Optimierung des Forderungseinzugs.
    Durch Eintreiben von Außenständen können nicht liquide Forderungen realisiert werden.
  • Durch Vereinbarungen mit den Mitarbeitern sind kurz- oder mittelfristige Verringerungen der Liquiditätsbelastung möglich.
Derartige Verhandlungen können insbesondere aus psychologischen Gründen regelmäßig besser von Außenstehenden erfolgreich vorgenommen werden.
 

b.     Beseitigung einer Überschuldungsgefahr:

  • Testat über den Verkehrswert der Aktiva;
  • wirksame Vereinbarungen über Rangrücktritt. Mittels einer Rangrücktrittserklärung kann erreicht werden, dass die Forderung eines Gesellschaftsgläubigers in der zu erstellenden Überschuldungsbilanz nicht mehr zu passivieren ist, so dass auf diesem Wege einer Überschuldung entgangen werden kann.
  • Eine Rangrücktrittserklärung bietet sich vor allem bei Forderungen von Gesellschaftern gegenüber ihrer GmbH an.
  • Patronatserklärungen sind verbindliche Erklärungen, in der Regel von verbundenen Firmen, die den Gläubigern eine Begleichung ihrer Forderungen zusichern.
  • Durch außergerichtliche Vergleiche können die Schulden verringert werden. Vielen Gläubigern sind die Konsequenzen und Nachteile der rechtlichen Alternative - also des gesetzlichen Insolvenzverfahrens – hinlänglich bekannt.
Außergerichtliche Vergleiche müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um wirksam zu sein und auch nachträglich nicht rechtlich angefochten werden zu können.
Daneben müssen meist schwierige Verhandlungen mit den betroffenen Banken und Finanzämtern geführt werden. Diese machen Ihre Zustimmung zu Sanierungsversuchen oft davon abhängig, dass die bisherigen strukturellen Probleme der Firma aktiv angegangen werden. Hier ist die Mitwirkung einer qualifizierten Unternehmensberatung, regelmäßig unabdingbar, um das Vertrauen der Gläubiger in die Zukunft so weit wiederherzustellen, dass eine unmittelbare Insolvenzanmeldung vermieden werden kann.
 
Es sollte natürlich auch für den Fall des Gelingens  vermieden werden, dass die Analysen im Dunkel der Schreibtischschubladen verstauben - bis zur nächsten Unternehmenskrise.


 
c.     Vertragsgestaltungen
 

Wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, dann sollte es zwischen diesen eine eindeutige Aufgaben- und Verantwortungsregelung geben. Zur Haftung wird dann Idealerweise nur der Geschäftsführer herangezogen, der nach der Geschäftsordnung bzw. der Aufgabenverteilung mit der Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten beauftragt ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass für bestimmte Angelegenheiten vom Gesetz zwingend die Gesamtverantwortung jedes geschäftsführenden Organs festgelegt ist, sodass beispielsweise für die rechtzeitige Beantragung eines Insolvenzverfahrens sowie die Erfüllung verschiedener öffentlich-rechtlicher Pflichten trotz Ressortverteilung jeder der Geschäftsleiter haftbar bleibt.
Bei außergewöhnlichen oder besonders haftungsträchtigen Geschäften empfiehlt sich für GmbH-Geschäftsführer die Einholung einer Weisung durch die Gesellschafter bzw. bei Vorstandsmitgliedern die Einholung eines Beschlusses des Aufsichtsrats.
 
Doch auch in diesen Fällen bleibt gegenüber Dritten die Verantwortung letztlich beim Geschäftsführer
 
Schließlich lassen sich gewisse Aufgaben auch outsourcen (zum Beispiel Buchführung, Erstellung des Jahresabschlusses, interne Kontrolle), oder man lässt für einzelne Projekte oder Entscheidungen den Rat oder ein Gutachten externer Berater einholen. In vielen Fällen lässt sich dadurch auch das betreffende Risiko zumindest reduzieren.
Auch beim Outsourcing bleibt jedoch jedenfalls eine Pflicht zur sorgfältigen Auswahl des jeweiligen Dienstleisters und in gewissem Umfang auch zur Überwachung bestehen.
 
Haftungsfreistellungsvereinbarungen mit Mehrheitsgesellschaftern oder Konzernobergesellschaften sind möglich und üblich.
Von einer Vereinbarung zwischen Geschäftsführer und der Gesellschaft selbst ist abzuraten, da diese zivilrechtlich regelmäßig unwirksam bzw. unsicher ist.
Darüber hinaus kann für verschiedene Bereiche ein verantwortlicher Beauftragter bestellt werden, der für die Einhaltung der betreffenden Vorschriften verantwortlich ist.
 
Die Frist für die Verjährung des Anspruchs nach § 43 Abs. 2 GmbHG kann abgekürzt werden, solange nicht die Pflichtverletzung des Geschäftsführers darin besteht, dass er entgegen § 43 Abs. 3 GmbHG an der Auszahlung gebundenen Kapitals der GmbH an Gesellschafter mitgewirkt hat (Aufgabe von BGH, Urt. v. 15.11.1999 - II ZR 122/98). Außerhalb des § 43 Abs. 3 GmbHG ist es Sache der Gesellschafter, ob und in welchem Umfang sie Ansprüche überhaupt verfolgen wollen; die Abkürzung der Verjährung ist nur eine andere Form dieser Beschränkungsmöglichkeiten (BGH, Urt. v. 16.9.2002 - II ZR 107/01)
Im Unterschied zu jedem anderen Angestellten der GmbH, der nur bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhalten haftet, ist er sogar bei leichter Fahrlässigkeit schadensersatzpflichtig. Es ist daher verständlich, wenn der Geschäftsführer bereits beim Abschluss seines Anstellungsvertrags versucht, mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.
 

d.     Sonstige
 
Ein GF sollte mindestens einmal im Quartal prüfen, ob sich die GmbH in "sicherem Fahrwasser" befindet. Ansonsten geht er die Gefahr ein, sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar zu machen und den Gläubigern gegenüber wegen der aufgrund der verzögerten Antragstellung entstandenen Schäden persönlich zu haften. Selbst wenn der Gesellschafterkreis ihn anweist, keinen Insolvenzantrag zu stellen, bleibt diese Haftung in voller Höhe gegen den GF bestehen.
 
Verzögerungen der Antragstellung erhöhen erfahrungsgemäß die Zahlungsrückstände im Steuer- und Sozialabgabenbereich und schaffen somit weitere, unnötige Risiken in der Geschäftsführerhaftung.
 
 
Von manchen Versicherungskonzernen werden auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Geschäftsführer (Directors-und-Officers-Versicherung oder D & O) angeboten.
 

2)     Verhalten in der Insolvenz
 
Wenn Sie einen oder mehrere der folgenden Punkte mit "Ja" beantworten müssen, sollten Sie dringendst prüfen, ob ein Insolvenzantrag nicht schnellst möglich gestellt werden muss.
 
  • Überschreitung von Zahlungszielen bei Lieferanten und Gläubigern
  • Mahnungen der Gläubiger
  • Mahnbescheide
  • häufige Inanspruchnahme neuer Kredite
  • sich verschlechternde Bewertungen bei Bonitätsauskünften
  • Bewertung unter Branchendurchschnitt
  • Auflösung von Reserven
  • Verluste bei Aufträgen
  • zu niedrige Auslastung von Sach- und Personalmitteln
  • Kürzung von Aufträgen
  • Zahlungen mit ungedeckten Schecks
  • fruchtlos verlaufende Vollstreckungen
  • Kreditkündigungen durch Banken
  • gescheiterte Stundungs- und Vergleichsversuche
  • Nichtzahlung von Mieten und Löhnen
  • Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern
  • fehlende Bereitstellung von Sicherheiten (Bürgschaften, Schuldbeitritten etc.)
  • fehlende Mitwirkung an Aufträgen (Material- und Personalstellung)
  • häufiger Personalwechsel
  • auffallende Kündigungen / Wechsel von Mitarbeitern oder Geschäftsführern
  • Umfirmierung
  • Bankenwechsel
Im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit hat der GF die Möglichkeit, frühzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, um rechtzeitig die Weichen für eine Fortführung des Unternehmens zu stellen. Hierzu hat er die Genehmigung bzw. das Einverständnis des Gesellschafterkreises einzuholen.
 
Lässt sich eine Insolvenz nicht mehr vermeiden, beachten Sie bitte in der Dreiwochenfrist nachfolgendes.
  • Alle Gläubiger sind gleichmäßig zu befriedigen. Massesicherung hat Vorrang. Ausgenommen sind allenfalls notwendige Bargeschäfte.
  • Die Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen kann ggf. sinnvoll sein.
  • Zum Dokumentation der Rechtzeitigkeit der Antragstellung ist es unerlässlich die
    Buchführung zu aktualisieren (Bilanz und zeitnahe BWA)
  • Holen Sie sich rechtlichen Rat.
Nach Antragstellung wird ein Sequester eingesetzt. Diesem gegenüber sind Sie auskunftspflichtig. Die Verpflichtung ergibt sich aus den §§ 90 Abs. 1 und 93 Abs. 1 AO.
Gemäß § 90 Abs. 1 AO sind der Haftungsschuldner und andere Personen verpflichtet, bei der Ermittlung des Sachverhaltes mitzuwirken. Insbesondere sind die für die Heranziehung zur Haftung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen zulegen und die bekannten Beweismittel anzugeben. Nach § 92 Satz 2 Nr. 1 AO ist das Finanzamt berechtigt, Auskünfte jeder Art von den Beteiligten und anderen Personen einzuholen. Die Befolgung des Auskunftsersuchens kann gemäß §§ 328 ff. AO ggf. mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.
Bei auftretenden Zweifeln an der Richtigkeit der Auskünfte kann das Finanzamt auch die Vorlage von Geschäftsunterlagen zur Einsicht und Prüfung verlangen (§ 97 AO).
Mangels weiterer Anhaltspunkte kann das Finanzamt die mangelnde Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters, insbesondere bei Sachverhalten, die in seinem Wissens- und Einflussbereich liegen, gegen ihn verwerten. Es kann dabei von einem für ihn ungünstigen Sachverhalt ausgehen, wenn dieser einen gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit für sich hat.
 
Ausblick
Die kursorischen Ausführungen sollen vermitteln, dass neben dem Tagesgeschäft keinesfalls die Notwendigkeit zu übersehen, Ihr Unternehmen regelmäßig auf seine wirtschaftliche Überlebensfähigkeit hin zu überprüfen. Nur auf diesem Wege kann es Ihnen gelingen, sowohl gegenüber den Gesellschaftern Ihrer Verantwortung gerecht zu werden und nicht selbst, etwa wegen Insolvenzverschleppung großen persönlichen finanziellen oder sonstigen Schaden zu erleiden.
 

In eigener Sache: Wir betreuen Sanierungsverhandlungen und Entschuldungen von Gesellschaften und Einzelunternehmen, führen die zur Vorbereitung - oder besser Vermeidung - eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens für Firmen wie überschuldete Privatpersonen und beraten und betreuen erforderliche Insolvenzanmeldungen.


Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.


Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei.
Streifler & Kollegen 
z.Hd.
RA Dirk Streifler
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin 


Telefon (Durchwahl) 030-278740 30 (40)
Telefax (Durchwahl) 030-278740 59 (42)
e-Mail
streifler@streifler.de 

Vcard Dirk Streifler vcard
 

Auszug BGB
§ 823 BGB Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
Auszug InsO
§ 17 InsO Zahlungsunfähigkeit
(1) Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit.
(2) Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
§ 18 InsO Drohende Zahlungsunfähigkeit
(1) Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund.
(2) Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
(3) Wird bei einer juristischen Person oder einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit der Antrag nicht von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans, allen persönlich haftenden Gesellschaftern oder allen Abwicklern gestellt, so ist Absatz 1 nur anzuwenden, wenn der oder die Antragsteller zur Vertretung der juristischen Person oder der Gesellschaft berechtigt sind.
§ 19 InsO Überschuldung
(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund.
(2)Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Abs. 2 zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, sind nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu berücksichtigen.
(3) Ist bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person, so gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. Dies gilt nicht, wenn zu den persönlich haftenden Gesellschaftern eine andere Gesellschaft gehört, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.

 
Auszug GmbHG
§ 30 GmbHG
Keine Auszahlung des Gesellschaftsvermögens; Rückzahlung der Nachschüsse
(1) Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden.
(2) Eingezahlte Nachschüsse können, soweit sie nicht zur Deckung eines Verlustes am Stammkapital erforderlich sind, an die Gesellschafter zurückgezahlt werden. Die Zurückzahlung darf nicht vor Ablauf von drei Monaten erfolgen, nachdem der Rückzahlungsbeschluss durch die im Gesellschaftsvertrag für die Bekanntmachungen der Gesellschaft bestimmten öffentlichen Blätter und in Ermangelung solcher durch die für die Bekanntmachungen aus dem Handelsregister bestimmten öffentlichen Blätter bekanntgemacht ist. Im Fall des § 28 Abs. 2 ist die Zurückzahlung von Nachschüssen vor der Volleinzahlung des Stammkapitals unzulässig. Zurückgezahlte Nachschüsse gelten als nicht eingezogen.
§ 31 GmbHG Erstattung vorschriftswidriger Zahlungen
(1) Zahlungen, welche den Vorschriften des § 30 zuwider geleistet sind, müssen der Gesellschaft erstattet werden.
(2) War der Empfänger in gutem Glauben, so kann die Erstattung nur insoweit verlangt werden, als sie zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich ist.
(3) Ist die Erstattung von dem Empfänger nicht zu erlangen, so haften für den zu erstattenden Betrag, soweit er zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich ist, die übrigen Gesellschafter nach Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Beiträge, welche von einzelnen Gesellschaftern nicht zu erlangen sind, werden nach dem bezeichneten Verhältnis auf die übrigen verteilt.
(4) Zahlungen, welche auf Grund der vorstehenden Bestimmungen zu leisten sind, können den Verpflichteten nicht erlassen werden.
(5) Die Ansprüche der Gesellschaft verjähren in fünf Jahren; die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Tages, an welchem die Zahlung, deren Erstattung beansprucht wird, geleistet ist. Fällt dem Verpflichteten eine bösliche Handlungsweise zur Last, so findet die Bestimmung keine Anwendung.
(6) Für die in den Fällen des Absatzes 3 geleistete Erstattung einer Zahlung sind den Gesellschaftern die Geschäftsführer, welchen in betreff der geleisteten Zahlung ein Verschulden zur Last fällt, solidarisch zum Ersatz verpflichtet.
§ 32a GmbHG Rückgewährkapitalersetzender betr. Darlehen
(1) Hat ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), statt dessen ein Darlehen gewährt, so kann er den Anspruch auf Rückgewähr des Darlehens im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen.
(2) Hat ein Dritter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten, statt dessen ein Darlehen gewährt und hat ihm ein Gesellschafter für die Rückgewähr des Darlehens eine Sicherung bestellt oder hat er sich dafür verbürgt, so kann der Dritte im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nur für den Betrag verhältnismäßige Befriedigung verlangen, mit dem er bei der Inanspruchnahme der Sicherung oder des Bürgen ausgefallen ist.
(3) Diese Vorschriften gelten sinngemäß für andere Rechtshandlungen eines Gesellschafters oder eines Dritten, die der Darlehensgewährung nach Absatz 1 oder 2 wirtschaftlich entsprechen. Die Regeln über den Eigenkapitalersatz gelten nicht für den nicht geschäftsführenden Gesellschafter, der mit zehn vom Hundert oder weniger am Stammkapital beteiligt ist. Erwirbt ein Darlehensgeber in der Krise der Gesellschaft Geschäftsanteile zum Zweck der Überwindung der Krise, führt dies für seine bestehenden oder neugewährten Kredite nicht zur Anwendung der Regeln über den Eigenkapitalersatz.
§ 32b GmbHG Erstattung zurückgezahlter Darlehen
Hat die Gesellschaft im Fall des § 32a Abs. 2, 3 das Darlehen im letzten Jahr vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag zurückgezahlt, so hat der Gesellschafter, der die Sicherung bestellt hatte oder als Bürge haftete, der Gesellschaft den zurückgezahlten Betrag zu erstatten; § 146 der Insolvenzordnung gilt entsprechend. Die Verpflichtung besteht nur bis zur Höhe des Betrags, mit dem der Gesellschafter als Bürge haftete oder der dem Wert der von ihm bestellten Sicherung im Zeitpunkt der Rückzahlung des Darlehens entspricht. Der Gesellschafter wird von der Verpflichtung frei, wenn er die Gegenstände, die dem Gläubiger als Sicherung gedient hatten, der Gesellschaft zu ihrer Befriedigung zur Verfügung stellt. Diese Vorschriften gelten sinngemäß für andere Rechtshandlungen, die der Darlehensgewährung wirtschaftlich entsprechen.
§ 33 GmbHG Erwerb eigener Geschäftsanteile
(1) Die Gesellschaft kann eigene Geschäftsanteile, auf welche die Einlagen noch nicht vollständig geleistet sind, nicht erwerben oder als Pfand nehmen.
(2) Eigene Geschäftsanteile, auf welche die Einlagen vollständig geleistet sind, darf sie nur erwerben, sofern der Erwerb aus dem über den Betrag des Stammkapitals hinaus vorhandenen Vermögen geschehen und die Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebene Rücklage für eigene Anteile bilden kann, ohne das Stammkapital oder eine nach dem Gesellschaftsvertrag zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Gesellschafter verwandt werden darf. Als Pfand nehmen darf sie solche Geschäftsanteile nur, soweit der Gesamtbetrag der durch Inpfandnahme eigener Geschäftsanteile gesicherten Forderungen oder, wenn der Wert der als Pfand genommenen Geschäftsanteile niedriger ist, dieser Betrag nicht höher ist als das über das Stammkapital hinaus vorhandene Vermögen. Ein Verstoß gegen die Sätze 1 und 2 macht den Erwerb oder die Inpfandnahme der Geschäftsanteile nicht unwirksam; jedoch ist das schuldrechtliche Geschäft über einen verbotswidrigen Erwerb oder eine verbotswidrige Inpfandnahme nichtig.
(3) Der Erwerb eigener Geschäftsanteile ist ferner zulässig zur Abfindung von Gesellschaftern nach § 29 Abs. 1, § 125 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 1, § 207 Abs. 1 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes, sofern der Erwerb binnen sechs Monaten nach dem Wirksamwerden der Umwandlung oder nach der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung erfolgt und die Gesellschaft die nach § 272 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs vorgeschriebene Rücklage für eigene Anteile bilden kann, ohne das Stammkapital oder eine nach dem Gesellschaftsvertrag zu bildende Rücklage zu mindern, die nicht zu Zahlungen an die Gesellschafter verwandt werden darf.
§ 43 GmbHG Haftung des Geschäftsführers
(1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.
(2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.
(3) Insbesondere sind sie zum Ersatze verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 zuwider Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der Gesellschaft gemacht oder den Bestimmungen des § 33 zuwider eigene Geschäftsanteile der Gesellschaft erworben worden sind. Auf den Ersatzanspruch finden die Bestimmungen in § 9b Abs. 1 entsprechende Anwendung. Soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger der Gesellschaft erforderlich ist, wird die Verpflichtung der Geschäftsführer dadurch nicht aufgehoben, dass dieselben in Befolgung eines Beschlusses der Gesellschafter gehandelt haben.
(4) Die Ansprüche auf Grund der vorstehenden Bestimmungen verjähren in fünf Jahren.
§ 60 GmbHG Auflösungsgründe
(1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird aufgelöst:
1. durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit;
2. durch Beschluss der Gesellschafter; derselbe bedarf, sofern im Gesellschaftsvertrag nicht ein anderes bestimmt ist, eine Mehrheit von drei Vierteilen der abgegebenen Stimmen;
3. durch gerichtliches Urteil oder durch Entscheidung des Verwaltungsgerichts oder der Verwaltungsbehörde in den Fällen der §§ 61 und 62 ;
4. durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben, so können die Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen;
5. mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist;
6. mit der Rechtskraft einer Verfügung des Registergerichts, durch welche nach den §§ 144a, 144b des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein Mangel des Gesellschaftsvertrags oder die Nichteinhaltung der Verpflichtungen nach § 19 Abs. 4 dieses Gesetzes festgestellt worden ist;
7. durch die Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 141a des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
(2) Im Gesellschaftsvertrag können weitere Auflösungsgründe festgesetzt werden.
§ 62 GmbHG Auflösung durch Verwaltungsbehörde
(1) Wenn eine Gesellschaft das Gemeinwohl dadurch gefährdet, daß die Gesellschafter gesetzwidrige Beschlüsse fassen oder gesetzwidrige Handlungen der Geschäftsführer wissentlich geschehen lassen, so kann sie aufgelöst werden, ohne daß deshalb ein Anspruch auf Entschädigung stattfindet.
(2) Das Verfahren und die Zuständigkeit der Behörden richtet sich nach den für streitige Verwaltungssachen landesgesetzlich geltenden Vorschriften. Wo ein Verwaltungsstreitverfahren nicht besteht, kann die Auflösung nur durch gerichtliches Erkenntnis auf Betreiben der höheren Verwaltungsbehörde erfolgen. Ausschließlich zuständig ist in diesem Fall das Landgericht, in dessen Bezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.
§ 64 GmbHG Antragspflicht
(1) Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig, so haben die Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Dies gilt sinngemäß, wenn sich eine Überschuldung der Gesellschaft ergibt.
(2) Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden. Dies gilt nicht von Zahlungen, die auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. Auf den Ersatzanspruch finden die Bestimmungen in § 43 Abs. 3 und 4 entsprechende Anwendung.
§ 84 GmbHG Bestrafung wegen Verstoßes gegen Verlustanzeigepflicht und Pflicht zur Stellung eines Konkurs- oder Vergleichsantrags
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es
1. als Geschäftsführer unterlässt, den Gesellschaftern einen Verlust in Höhe der Hälfte des Stammkapitals anzuzeigen, oder
2. als Geschäftsführer entgegen § 64 Abs. 1 oder als Liquidator entgegen § 71 Abs. 4 unterläßt, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

 
Auszug SGB IV
§ 22 SGB IV Entstehen der Beitragsansprüche, Zusammentreffen mehrerer Versicherungsverhältnisse
(1) Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen.
(2) Treffen beitragspflichtige Einnahmen aus mehreren Versicherungsverhältnissen zusammen und übersteigen sie die für das jeweilige Versicherungsverhältnis maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze, so vermindern sie sich zum Zwecke der Beitragsberechnung nach dem Verhältnis ihrer Höhe so zueinander, dass sie zusammen höchstens die Beitragsbemessungsgrenze erreichen. Für die knappschaftliche Rentenversicherung und die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten sind die Berechnungen nach Satz 1 getrennt durchzuführen.
(3) (außer Kraft)
§ 23 SGB IV Fälligkeit
(1) Laufende Beiträge, die geschuldet werden, werden entsprechend den Regelungen der Satzung der Kranken- und Pflegekasse fällig. Beiträge, die nach dem Arbeitsentgelt oder dem Arbeitseinkommen zu bemessen sind, werden spätestens am Fünfzehnten des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt. Beiträge sind abweichend von Satz 2 spätestens am Fünfundzwanzigsten des Monats fällig, in dem die Beschäftigung, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt, wenn das Arbeitsentgelt bis zum Fünfzehnten dieses Monats fällig ist; fällt der Fünfundzwanzigste eines Monats nicht auf einen Arbeitstag, werden die Beiträge am letzten banküblichen Arbeitstag davor fällig; dies gilt nicht bei Verwendung eines Haushaltsschecks. Wird das Arbeitsentgelt betriebsüblich erst nach dem Zehnten des Monats abgerechnet, der dem Monat folgt, in dem die Beschäftigung ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt, sind Beiträge in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens zu dem in Satz 2 genannten Zeitpunkt zu entrichten; ein verbleibender Restbetrag wird eine Woche nach dem betriebsüblichen Abrechnungstermin fällig. Sonstige Beiträge werden spätestens am Fünfzehnten des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den sie zu entrichten sind.
(2) Die Beiträge für eine Sozialleistung im Sinne des § 3 Satz 1 Nr. 3 des Sechsten Buches einschließlich Sozialleistungen, auf die die Vorschriften des Dritten und des Sechsten Buches über die Kranken- und Rentenversicherung der Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe entsprechend anzuwenden sind, werden am Achten des auf die Zahlung der Sozialleistung folgenden Monats fällig. Die Träger der Rentenversicherung und die Bundesanstalt für Arbeit können unbeschadet des Satzes 1 vereinbaren, dass die Beiträge zur Rentenversicherung aus Sozialleistungen der Bundesanstalt für Arbeit zu den vom Bundesversicherungssamt festgelegten Fälligkeitsterminen für die Rentenzahlungen im Inland gezahlt werden.
(3) Geschuldete Beiträge der Unfallversicherung werden am Fünfzehnten des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem der Beitragsbescheid dem Zahlungspflichtigen bekannt gegeben worden ist; Entsprechendes gilt für Beitragsvorschüsse, wenn der Bescheid hierüber keinen anderen Fälligkeitstermin bestimmt. Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften können in ihren Satzungen von Satz 1 abweichende Fälligkeitstermine bestimmen. § 1 Abs. 1 und 2 der Beitragszahlungsverordnung gilt entsprechend.
(4) Besondere Vorschriften für einzelne Versicherungszweige, die von den Absätzen 1 bis 3 abweichen oder abweichende Bestimmungen zulassen, bleiben unberührt.

§ 28e SGB IV Zahlungspflicht, Vorschuss
(1) 1Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag hat der Arbeitgeber zu zahlen.  2Die Zahlung des vom Beschäftigten zu tragenden Teils des Gesamtsozialversicherungsbeitrags gilt als aus dem Vermögen des Beschäftigten erbracht. 3Ist ein Träger der Kranken- oder Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit der Arbeitgeber, gilt der jeweils für diesen Leistungsträger oder, wenn eine Krankenkasse der Arbeitgeber ist, auch der für die Pflegekasse bestimmte Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag als gezahlt; dies gilt für die Beiträge zur Rentenversicherung auch im Verhältnis der Träger der Rentenversicherung untereinander.
 
Auszug HGB
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung
(1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen.
(2) Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen.
(3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss.
§ 252 HGB Allgemeine Bewertungsgrundsätze
(1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes:
1. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahrs müssen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahrs übereinstimmen.
2. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten.
4. Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen.
6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sollen beibehalten werden.
(2) Von den Grundsätzen des Absatzes 1 darf nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.
§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung
(1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft haben den Jahresabschluss (§ 242) um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit bildet, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von den gesetzlichen Vertretern in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahrs für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen; sie dürfen den Jahresabschluss auch später aufstellen, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht, jedoch innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres.
(2) Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln. Führen besondere Umstände dazu, daß der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild im Sinne des Satzes 1 nicht vermittelt, so sind im Anhang zusätzliche Angaben zu machen.
(3) Eine Kapitalgesellschaft, die Tochterunternehmen eines nach § 290 zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten Mutterunternehmens ist, braucht die Vorschriften dieses Unterabschnitts und des Dritten und Vierten Unterabschnitts dieses Abschnitts nicht anzuwenden, wenn
1. alle Gesellschafter des Tochterunternehmens der Befreiung für das jeweilige Geschäftsjahr zugestimmt haben und der Beschluss nach § 325 offengelegt worden ist,
2. das Mutterunternehmen zur Verlustübernahme nach § 302 des Aktiengesetzes verpflichtet ist oder eine solche Verpflichtung freiwillig übernommen hat und diese Erklärung nach § 325 offengelegt worden ist,
3. das Tochterunternehmen in den Konzernabschluss nach den Vorschriften dieses Abschnitts einbezogen worden ist,
4. die Befreiung des Tochterunternehmens im Anhang des von dem Mutterunternehmen aufgestellten Konzernabschlusses angegeben wird und
5. die von dem Mutterunternehmen nach den Vorschriften über die Konzernrechnungslegung gemäß § 325 offenzulegenden Unterlagen auch zum Handelsregister des Sitzes der die Befreiung in Anspruch nehmenden Kapitalgesellschaft eingereicht worden sind.
(4) Absatz 3 ist auf Kapitalgesellschaften, die Tochterunternehmen eines nach § 11 des Publizitätsgesetzes zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichteten Mutterunternehmens sind, entsprechend anzuwenden, soweit in diesem Konzernabschluss von dem Wahlrecht des § 13 Abs. 3 Satz 1 des Publizitätsgesetzes nicht Gebrauch gemacht worden ist.

 
Auszug StGB
§ 246 StGB Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 259 StGB Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 260 StGB Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei
1. gewerbsmäßig oder
2. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat,
begeht.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 sind die §§ 43a, 73d anzuwenden. § 73d ist auch in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 anzuwenden.
§ 260a StGB Gewerbsmäßige Bandenhehlerei
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) Die §§ 43a, 73d sind anzuwenden.
§ 261 StGB Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte
(1) Wer einen Gegenstand, der aus einer in Satz 2 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Rechtswidrige Taten im Sinne des Satzes 1 sind
1. Verbrechen,
2. Vergehen nach
a) § 332 Abs. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, und § 334,
b) § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Betäubungsmittelgesetzes und § 29 Abs. 1 Nr. 1 des Grundstoffüberwachungsgesetzes,
3. Vergehen nach § 373 und, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt, nach § 374 der Abgabenordnung, jeweils auch in Verbindung mit § 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen,
4. Vergehen
a) nach den §§ 180b, 181a, 242, 246, 253, 259, 263 bis 264, 266, 267, 269, 284, 326 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 328 Abs. 1, 2 und 4,
b) nach § 92a des Ausländergesetzes und § 84 des Asylverfahrensgesetzes,
die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden sind, und
5. von einem Mitglied einer kriminellen Vereinigung (§ 129) begangene Vergehen.
In den Fällen des Satzes 2 Nr. 3 gilt Satz 1 auch für einen Gegenstand, hinsichtlich dessen Abgaben hinterzogen worden sind.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einen in Absatz 1 bezeichneten Gegenstand
1. sich oder einem Dritten verschafft oder
2. verwahrt oder für sich oder einen Dritten verwendet, wenn er die Herkunft des Gegenstandes zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu dem er ihn erlangt hat.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldwäsche verbunden hat.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, dass der Gegenstand aus einer in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Tat herrührt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Die Tat ist nicht nach Absatz 2 strafbar, wenn zuvor ein Dritter den Gegenstand erlangt hat, ohne hierdurch eine Straftat zu begehen.
(7) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden. Die §§ 43a, 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Geldwäsche verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
(8) Den in den Absätzen 1, 2 und 5 bezeichneten Gegenständen stehen solche gleich, die aus einer im Ausland begangenen Tat der in Absatz 1 bezeichneten Art herrühren, wenn die Tat auch am Tatort mit Strafe bedroht ist.
(9) Nach den Absätzen 1 bis 5 wird nicht bestraft, wer
1. die Tat freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder freiwillig eine solche Anzeige veranlasst, wenn nicht die Tat in diesem Zeitpunkt ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste, und
2. in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 unter den in Nummer 1 genannten Voraussetzungen die Sicherstellung des Gegenstandes bewirkt, auf den sich die Straftat bezieht.
Nach den Absätzen 1 bis 5 wird außerdem nicht bestraft, wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist.
(10) Das Gericht kann in den Fällen der Absätze 1 bis 5 die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter durch die freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, daß die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus oder eine in Absatz 1 genannte rechtswidrige Tat eines anderen aufgedeckt werden konnte.
§ 263 StGB Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
§ 263a StGB Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 263 Abs. 2 bis 7 gilt entsprechend.
§ 264 StGB Subventionsbetrug
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet,
3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
4. in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt,
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht oder
3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht.
(3) § 263 Abs. 5 gilt entsprechend.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 leichtfertig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Nach den Absätzen 1 und 4 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß auf Grund der Tat die Subvention gewährt wird. Wird die Subvention ohne Zutun des Täters nicht gewährt, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Gewähren der Subvention zu verhindern.
(6) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer Straftat nach den Absätzen 1 bis 3 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2). Gegenstände, auf die sich die Tat bezieht, können eingezogen werden; § 74a ist anzuwenden.
(7) Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist
1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil
a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und
b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll;
2. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird.
Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 ist auch das öffentliche Unternehmen.
(8) Subventionserheblich im Sinne des Absatzes 1 sind Tatsachen,
1. die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind oder
2. von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich abhängig ist.
§ 264a StGB Kapitalanlagebetrug
(1) Wer im Zusammenhang mit
1. dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder von Anteilen, die eine Beteiligung an dem Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder
2. dem Angebot, die Einlage auf solche Anteile zu erhöhen,
in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn sich die Tat auf Anteile an einem Vermögen bezieht, das ein Unternehmen im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung verwaltet.
(3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß auf Grund der Tat die durch den Erwerb oder die Erhöhung bedingte Leistung erbracht wird. Wird die Leistung ohne Zutun des Täters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Erbringen der Leistung zu verhindern.
§ 265 StGB Versicherungsmissbrauch
(1) Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überlässt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 265b StGB Kreditbetrug
(1) Wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen
1. über wirtschaftliche Verhältnisse
a) unrichtige oder unvollständige Unterlagen, namentlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Vermögensübersichten oder Gutachten vorlegt oder
b) schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag
erheblich sind, oder
2. solche Verschlechterungen der in den Unterlagen oder Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vorlage nicht mitteilt, die für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß der Kreditgeber auf Grund der Tat die beantragte Leistung erbringt. Wird die Leistung ohne Zutun des Täters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Erbringen der Leistung zu verhindern.
(3) Im Sinne des Absatzes 1 sind
1. Betriebe und Unternehmen unabhängig von ihrem Gegenstand solche, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern;
2. Kredite Gelddarlehen aller Art, Akzeptkredite, der entgeltliche Erwerb und die Stundung von Geldforderungen, die Diskontierung von Wechseln und Schecks und die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen.
§ 266 StGB Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
§ 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
(1) Wer als Arbeitgeber Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung oder zur Bundesanstalt für Arbeit der Einzugsstelle vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Arbeitgeber sonst Teile des Arbeitsentgelts, die er für den Arbeitnehmer an einen anderen zu zahlen hat, dem Arbeitnehmer einbehält, sie jedoch an den anderen nicht zahlt und es unterlässt, den Arbeitnehmer spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit oder unverzüglich danach über das Unterlassen der Zahlung an den anderen zu unterrichten. Satz 1 gilt nicht für die Teile des Arbeitsentgelts, die als Lohnsteuer einbehalten werden.
(3) Wer als Mitglied einer Ersatzkasse Beiträge zur Sozialversicherung oder zur Bundesanstalt für Arbeit, die er von seinem Arbeitgeber erhalten hat, der Einzugsstelle vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Dem Arbeitgeber stehen der Auftraggeber eines Heimarbeiters, Hausgewerbetreibenden oder einer Person, die im Sinne des Heimarbeitsgesetzes diesen gleichgestellt ist, sowie der Zwischenmeister gleich.
(5) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Arbeitgeber spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit oder unverzüglich danach der Einzugsstelle schriftlich
1. die Höhe der vorenthaltenen Beiträge mitteilt und
2. darlegt, warum die fristgemäße Zahlung nicht möglich ist, obwohl er sich darum ernsthaft bemüht hat.
Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 vor und werden die Beiträge dann nachträglich innerhalb der von der Einzugsstelle bestimmten angemessenen Frist entrichtet, wird der Täter insoweit nicht bestraft. In den Fällen des Absatzes 3 gelten die Sätze 1 und 2 entsprechend.
§ 266b StGB Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten
(1) Wer die ihm durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, missbraucht und diesen dadurch schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 248a gilt entsprechend.
§ 283 StGB Bankrott
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit
1. Bestandteile seines Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht,
2. in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise Verlust- oder Spekulationsgeschäfte oder Differenzgeschäfte mit Waren oder Wertpapieren eingeht oder durch unwirtschaftliche Ausgaben, Spiel oder Wette übermäßige Beträge verbraucht oder schuldig wird,
3. Waren oder Wertpapiere auf Kredit beschafft und sie oder die aus diesen Waren hergestellten Sachen erheblich unter ihrem Wert in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise veräußert oder sonst abgibt,
4. Rechte anderer vortäuscht oder erdichtete Rechte anerkennt,
5. Handelsbücher, zu deren Führung er gesetzlich verpflichtet ist, zu führen unterlässt oder so führt oder verändert, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird,
6. Handelsbücher oder sonstige Unterlagen, zu deren Aufbewahrung ein Kaufmann nach Handelsrecht verpflichtet ist, vor Ablauf der für Buchführungspflichtige bestehenden Aufbewahrungsfristen beiseite schafft, verheimlicht, zerstört oder beschädigt und dadurch die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert,
7. entgegen dem Handelsrecht
a) Bilanzen so aufstellt, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder
b) es unterlässt, die Bilanz seines Vermögens oder das Inventar in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen, oder
8. in einer anderen, den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft grob widersprechenden Weise seinen Vermögensstand verringert oder seine wirklichen geschäftlichen Verhältnisse verheimlicht oder verschleiert.
(2) Ebenso wird bestraft, wer durch eine der in Absatz 1 bezeichneten Handlungen seine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit herbeiführt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wer in den Fällen
1. des Absatzes 1 die Überschuldung oder die drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit fahrlässig nicht kennt oder
2. des Absatzes 2 die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit leichtfertig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen
1. des Absatzes 1 Nr. 2, 5 oder 7 fahrlässig handelt und die Überschuldung oder die drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit wenigstens fahrlässig nicht kennt oder
2. des Absatzes 2 in Verbindung mit Absatz 1 Nr. 2, 5 oder 7 fahrlässig handelt und die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit wenigstens leichtfertig verursacht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Die Tat ist nur dann strafbar, wenn der Täter seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.
§ 283a StGB Besonders schwerer Fall des Bankrotts
In besonders schweren Fällen des § 283 Abs. 1 bis 3 wird der Bankrott mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. aus Gewinnsucht handelt oder
2. wissentlich viele Personen in die Gefahr des Verlustes ihrer ihm anvertrauten Vermögenswerte oder in wirtschaftliche Not bringt.
§ 283b StGB Verletzung der Buchführungspflicht
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Handelsbücher, zu deren Führung er gesetzlich verpflichtet ist, zu führen unterlässt oder so führt oder verändert, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird,
2. Handelsbücher oder sonstige Unterlagen, zu deren Aufbewahrung er nach Handelsrecht verpflichtet ist, vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen beiseite schafft, verheimlicht, zerstört oder beschädigt und dadurch die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert,
3. entgegen dem Handelsrecht
a) Bilanzen so aufstellt, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder
b) es unterlässt, die Bilanz seines Vermögens oder das Inventar in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder 3 fahrlässig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) § 283 Abs. 6 gilt entsprechend.
§ 283c StGB Gläubigerbegünstigung
(1) Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat, und ihn dadurch absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 283 Abs. 6 gilt entsprechend.
§ 283d StGB Schuldnerbegünstigung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. in Kenntnis der einem anderen drohenden Zahlungsunfähigkeit oder
2. nach Zahlungseinstellung, in einem Insolvenzverfahren oder in einem Verfahren zur Herbeiführung der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines anderen
Bestandteile des Vermögens eines anderen, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, mit dessen Einwilligung oder zu dessen Gunsten beiseite schafft oder verheimlicht oder in einer den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft widersprechenden Weise zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. aus Gewinnsucht handelt oder
2. wissentlich viele Personen in die Gefahr des Verlustes ihrer dem anderen anvertrauten Vermögenswerte oder in wirtschaftliche Not bringt.
(4) Die Tat ist nur dann strafbar, wenn der andere seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist.

 
Auszug aus der AO
§ 34 AO Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter
(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten.
(2) Soweit nichtrechtsfähige Personenvereinigungen ohne Geschäftsführer sind, haben die Mitglieder oder Gesellschafter die Pflichten im Sinne des Absatzes 1 zu erfüllen. Die Finanzbehörde kann sich an jedes Mitglied oder jeden Gesellschafter halten. Für nichtrechtsfähige Vermögensmassen gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass diejenigen, denen das Vermögen zusteht, die steuerlichen Pflichten zu erfüllen haben.
(3) Steht eine Vermögensverwaltung anderen Personen als den Eigentümern des Vermögens oder deren gesetzlichen Vertretern zu, so haben die Vermögensverwalter die in Absatz 1 bezeichneten Pflichten, soweit ihre Verwaltung reicht.
§ 35 AO Pflichten des Verfügungsberechtigten
Wer als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt, hat die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters (§ 34 Abs. 1), soweit er sie rechtlich und tatsächlich erfüllen kann.
§ 37 AO Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
(1) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, der Erstattungsanspruch nach Absatz 2 sowie die in Einzelsteuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche.
(2) Ist eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder eine steuerliche Nebenleistung ohne rechtlichen Grund gezahlt oder zurückgezahlt worden, so hat derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten oder zurückgezahlten Betrages. Dies gilt auch dann, wenn der rechtliche Grund für die Zahlung oder Rückzahlung später wegfällt. Im Fall der Abtretung, Verpfändung oder Pfändung richtet sich der Anspruch auch gegen den Abtretenden, Verpfänder oder Pfändungsschuldner. [1]
§ 69 AO Haftung der Vertreter
Die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden oder soweit infolgedessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werden. Die Haftung umfasst auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge.
§ 71 AO Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers
Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235.
§ 92 AO Beweismittel
Die Finanzbehörde bedient sich der Beweismittel, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhaltes für erforderlich hält. Sie kann insbesondere
1. Auskünfte jeder Art von den Beteiligten und anderen Personen einholen,
2. Sachverständige zuziehen,
3. Urkunden und Akten beiziehen,
4. den Augenschein einnehmen.
§ 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten
(1) Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhaltes verpflichtet. Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen legen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
(2) Ist ein Sachverhalt zu ermitteln und steuerrechtlich zu beurteilen, der sich auf Vorgänge außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes bezieht, so haben die Beteiligten diesen Sachverhalt aufzuklären und die erforderlichen Beweismittel zu beschaffen. Sie haben dabei alle für sie bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Ein Beteiligter kann sich nicht darauf berufen, daß er Sachverhalte nicht aufklären oder Beweismittel nicht beschaffen kann, wenn er sich nach Lage des Falles bei der Gestaltung seiner Verhältnisse die Möglichkeit dazu hätte beschaffen oder einräumen lassen können.
§ 93 AO Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen
(1) Die Beteiligten und andere Personen haben der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhaltes erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für nicht rechtsfähige Vereinigungen, Vermögensmassen, Behörden und Betriebe gewerblicher Art der Körperschaften des öffentlichen Rechts. Andere Personen als die Beteiligten sollen erst dann zur Auskunft angehalten werden, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch die Beteiligten nicht zum Ziele führt oder keinen Erfolg verspricht.
(2) In dem Auskunftsersuchen ist anzugeben, worüber Auskünfte erteilt werden sollen und ob die Auskunft für die Besteuerung des Auskunftspflichtigen oder für die Besteuerung anderer Personen angefordert wird. Auskunftsersuchen haben auf Verlangen des Auskunftspflichtigen schriftlich zu ergehen.
(3) Die Auskünfte sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen. Auskunftspflichtige, die nicht aus dem Gedächtnis Auskunft geben können, haben Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere und andere Urkunden, die ihnen zur Verfügung stehen, einzusehen und, soweit nötig, Aufzeichnungen daraus zu entnehmen.
(4) Der Auskunftspflichtige kann die Auskünfte schriftlich, mündlich oder fernmündlich erteilen. Die Finanzbehörde kann verlangen, dass der Auskunftspflichtige schriftlich Auskunft erteilt, wenn dies sachdienlich ist.
(5) Die Finanzbehörde kann anordnen, dass der Auskunftspflichtige eine mündliche Auskunft an Amtsstelle erteilt. Hierzu ist sie insbesondere dann befugt, wenn trotz Aufforderung eine schriftliche Auskunft nicht erteilt worden ist oder eine schriftliche Auskunft nicht zu einer Klärung des Sachverhaltes geführt hat. Absatz 2 Satz 1 gilt entsprechend.
(6) Auf Antrag des Auskunftspflichtigen ist über die mündliche Auskunft an Amtsstelle eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift soll den Namen der anwesenden Personen, den Ort, den Tag und den wesentlichen Inhalt der Auskunft enthalten. Sie soll von dem Amtsträger, dem die mündliche Auskunft erteilt wird, und dem Auskunftspflichtigen unterschrieben werden. Den Beteiligten ist eine Abschrift der Niederschrift zu überlassen.
§ 97 AO Vorlage von Urkunden
(1) Die Finanzbehörde kann von den Beteiligten und anderen Personen die Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und anderen Urkunden zur Einsicht und Prüfung verlangen. Dabei ist anzugeben, ob die Urkunden für die Besteuerung des zur Vorlage Aufgeforderten oder für die Besteuerung anderer Personen benötigt werden. § 93 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Die Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und anderen Urkunden soll in der Regel erst dann verlangt werden, wenn der Vorlagepflichtige eine Auskunft nicht erteilt hat, wenn die Auskunft unzureichend ist oder Bedenken gegen ihre Richtigkeit bestehen. Diese Einschränkungen gelten nicht gegenüber dem Beteiligten, soweit dieser eine steuerliche Vergünstigung geltend macht, oder wenn die Finanzbehörde eine Außenprüfung nicht durchführen will oder wegen der erheblichen steuerlichen Auswirkungen eine baldige Klärung für geboten hält.
(3) Die Finanzbehörde kann die Vorlage der in Absatz 1 genannten Urkunden an Amtsstelle verlangen oder sie bei dem Vorlagepflichtigen einsehen, wenn dieser einverstanden ist oder die Urkunden für eine Vorlage an Amtsstelle ungeeignet sind. § 147 Abs. 5 gilt entsprechend.
§ 328 AO Zwangsmittel
(1) Ein Verwaltungsakt, der auf Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, kann mit Zwangsmitteln (Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang) durchgesetzt werden. Für die Erzwingung von Sicherheiten gilt § 336. Vollstreckungsbehörde ist die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
(2) Es ist dasjenige Zwangsmittel zu bestimmen, durch das der Pflichtige und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt werden. Das Zwangsmittel muß in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Zweck stehen.
§ 369 AO Steuerstraftaten
(1) Steuerstraftaten (Zollstraftaten) sind:
1. Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind,
2. der Bannbruch,
3. die Wertzeichenfälschung und deren Vorbereitung, soweit die Tat Steuerzeichen betrifft,
4. die Begünstigung einer Person, die eine Tat nach den Nummern 1 bis 3 begangen hat.
(2) Für Steuerstraftaten gelten die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen.
§ 370 AO Steuerhinterziehung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempler unterlässt
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht,
3. die Mithilfe eines Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht, oder
4. unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
(4) Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden; dies gilt auch dann, wenn die Steuer vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wird oder eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Steuervorteile sind auch Steuervergütungen; nicht gerechtfertigte Steuervorteile sind erlangt,


Übersicht Übersicht: Aktuelles


Insolvenzrecht: Entgegenstehen von werthaltigen Außenständen Dritter bei Begleichung von Forderungen des Schuldners gegenüber insolvenzreifen Dritten  zurueck: Insolvenzrecht: Entgegenstehen von werthaltigen Außenständen Dritter bei Begleichung von Forderungen des Schuldners gegenüber insolvenzreifen Dritten vor: Außergerichtlicher Sanierungsvergleich Außergerichtlicher Sanierungsvergleich


Kommentar schreiben

Letztes Update 23.07.2010 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand - | Seite einem Freund senden: Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand -


Suchen
Telefon 030-27 87 40 30



Schönheitsreparatur: Eigenleistung des Mieters darf nicht ausgeschlossen werden (25.05.2012)
Formulierung „durchführen zu lassen" benachteiligt den Mieter in unangemessener Weise-LG Hamburg vom 08.09.11-Az: 307 S 40/11
 
Gemeinschaftliches Testament: Beitritt eines Ehegatten zum Testament des anderen (24.05.2012)
auch wirksam, wenn die Ehefrau den Beitritt erst sechs Jahre nach Errichtung des Testaments erklärt-OLG München vom 01.12.11-Az:31 Wx 249/10
 
Unterhaltsrecht: Rückständiger Unterhalt muss nach einem Jahr geltend gemacht werden (24.05.2012)
andernfalls droht die Verwirkung-OLG Thüringen, 2 UF 385/11
 
Öffentlich bestellte Sachverständige: Höchstaltersgrenze ist unzulässig (24.05.2012)
generelle Altersgrenze stellt eine nach dem AGG unzulässige Benachteiligung wegen des Alters dar und ist deshalb unwirksam-BVerwG vom 01.02.12-Az: 8 C 24.11
 
Zusatzvergütung: Kein Anspruch wegen erschwerter Bodenbeschaffenheit ohne Untersuchung (24.05.2012)
Baugrundrisiko verwirklicht sich erst, wenn während der Arbeiten Erschwernisse im Boden- und Grundwasserbereich auftreten-OLG Naumburg, 5 U 173/11
 
WEG: Verjährungsbeginn für Mängel an der Balkontürschwelle (24.05.2012)
Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum können auch in Teilen abgenommen werden-OLG Karlsruhe, 4 U 160/0
 
Werklohn: Auftrag zur Reparatur von Drittschäden (24.05.2012)
Vergütungsanspruch des Unternehmers für vom Besteller beauftragte Reparatur des noch nicht abgenommenen Werks-BGH vom 08.03.2012-Az:VII ZR 177/11
 
Arbeitszeit: Bereitschaftsdienst der Feuerwehr auch während Arbeitspausen (24.05.2012)
§ 6 Abs.2 ArbZVO findet auf Dienstbereiche, die die Sicherheit oder Gesundheit der Bevölkerung schützen, keine Anwendung-OVG Koblenz, 2 A 11356/11.OVG
 
Vertretungsbefugnis: Wer darf für den Arbeitgeber Kündigungen aussprechen? (24.05.2012)
grundsätzlich ist der Arbeitgeber kündigungsberechtigt-LAG Hessen vom 19.12.11-Az:17 Sa 569/11
 
Kündigungsrecht: Unwirksame Kündigung wegen Drohung eines Kollegen mit Eigenkündigung (24.05.2012)
vor Kündigung auf Druck von Arbeitskollegen, muss Arbeitgeber konkrete Maßnahmen ergriffen haben, Drucksituation zu beseitigen-LAG Schleswig-Holstein, 2 Sa 331/11
 
Arbeitsrecht: Kündigungsrecht: „Stalking“ im Betrieb kann zur fristlosen Kündigung führen (24.05.2012)
Ob zuvor eine einschlägige Abmahnung erforderlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab-BAG, 2 AZR 258/11
 
Familienrecht: Zur Berechnung des nachehelichen Elementar- und Altersvorsorgeunterhalts (21.05.2012)
der Altersvorsorgeunterhalt ist ausgehend von dem ermittelten Elementarunterhalt zu berechnen-BGH vom 30.11.11-Az:XII ZR 34/09
 
Patentrecht: Vergütungsbemessung eines an Hochschule beschäftigten Erfinders (21.05.2012)
die Findung eines angemessenen Lizenzsatzes obliegt dem Tatrichter-BGH vom 06.03.12-Az: X ZR 104/09
 
Internetauktion: Keine Rückschlüsse auf Wert des Versteigerungsobjekts durch geringen Startpreis (18.05.2012)
grobes Missverhältnis zwischen Maximalgebot und Wert rechtfertigt nicht Schluss auf verwerfliche Gesinnung des Bieters-BGH vom 28.03.12-Az:VIII ZR 244/10
 
Verkehrsrecht: Ersatz von Mietwagenkosten zum Ausgleich des Gebrauchsentzugs (18.05.2012)
auszugleichen sind nur solche Vorteile, die für den Gebrauch des Fahrzeugs von wesentlicher Bedeutung sind-BGH vom 27.03.12-Az:VI ZR 40/10
 
Gesellschaftsrecht: Zum Ausschluss des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GbR von der Beschlussfassung (18.05.2012)
bei pflichtwidrigem Unterlassen eines Mitgesellschafters, das auch dem Geschäftsführer angelastet wird, als Beschlussgegenstand -BGH vom 07.02.12-Az:II ZR 230/09
 
Bürgschaftsrecht: Ausgleichsanspruch des Ausfallbürgen gegen den Regelbürgen (15.05.2012)
befriedigt der Ausfallbürge den Gläubiger der Hauptforderung, steht ihm ein interner Ausgleichsanspruch gegen den Regelbürgen zu-BGH vom 20.03.12-Az:XI ZR 234/11
 
WEG: Zur Kostentragung für Austausch eines Fensters in Wohnungseigentümergemeinschaft (15.05.2012)
im Zweifel ist dies Sache der Gemeinschaft-BGH vom 02.03.12-Az:V ZR 174/11
 
Wirtschaftsrecht: Zur Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen Beratungsfehlern (15.05.2012)
im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier Gesellschaften-BGH vom 19.04.2012-Az:III ZR 224/10
 
Ehebedingter Nachteil: Zum ehebedingten Verzicht auf eine berufliche Karriere als ehebedingter Nachteil (14.05.2012)
aus der Ehe folgende Rentennachteile sind grundsätzlich als ehebedingte Nachteile zu berücksichtigen-BGH vom 07.03.12-Az: XII ZR 145/09
 
Familienrecht: Prüfung der Härteklausel im Eheaufhebungsverfahren (14.05.2012)
Gericht hat das Eingreifen der Härteklausel § 1316 Abs.3 BGB eigenständig zu prüfen-BGH vom 11.04.12-Az:XII ZR 99/10
 
Blaue Karte EU: Bundesrat billigt die Erleichterung der Zuwanderung Hochqualifizierter (14.05.2012)
Bundesrat hat Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtilinie der EU gebilligt.
 
aktuelle Stellenangebote (13.05.2012)
Stellenausschreibung für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Referendare - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
WEG: Wohnungseigentümer haften für Abfallentsorgung und Straßenreinigung (11.05.2012)
zum Zustandekommen eines Nutzungsverhältnisses mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft-BGH vom 22.03.12-Az:VII ZR 102/11
 
Urheberrecht: Verwertungsgesellschaft hat angemessenen Vergütungsanspruch (11.05.2012)
auch dann, wenn sie entgegen ihrer Verpflichtung keinen eigenen Tarif für den Verwertungsvorgang aufgestellt hat-BGH vom 27.10.11-Az:I ZR 175/10
 
Insolvenzrecht: Zur Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 II 2 InsO (09.05.2012)
kann nicht durch den Nachweis der Zahlungsunwilligkeit widerlegt werden- erforderlich ist der Nachweis der Zahlungsfähigkeit-BGH vom 15.03.12-Az:IX ZR 239/09
 
Insolvenzrecht: Zu den Voraussetzungen der Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens (09.05.2012)
es ist allein maßgeblich, ob der Schuldner eine inländische Niederlassung hat-BGH vom 08.03.12-Az:IX ZB 178/11
 
Familienrecht: Geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Kinderbetreuung mit Arbeitsplatzwechsel ist kein ehebedingter Nachteil (09.05.2012)
die Zeit der vorehelichen Kinderbetreuung ist auch nicht der Ehedauer zuzurechnen-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 25/10
 
Grundstücksrecht: Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs.2 S.2 BGB (08.05.2012)
bei Bruchteilseigentümern, die sich jeweils eine Teilfläche des gemeinschaftlichen Grundstücks zur allgmeinen Nutzung zugewiesen haben-BGH vom 10.02.12-Az:V ZR 137/11
 
Gesellschaftsrecht: Zur Anerkennung eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht (08.05.2012)
der Anerkennung stehen jedenfalls die Vorschriften über die Zuständigkeit in Versicherungssachen entgegen-BGH vom 15.02.12-Az:IV ZR 194/09
 
GmbH - Insolvenz: Zu den Voraussetzungen der Zahlungseinstellung nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung (08.05.2012)
wenn Geschäftsführer Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt-BGH vom 24.01.12-Az:II ZR 119/10
 
Familienrecht: Verschweigen der tatsächlichen Abstammung des Kindes gegenüber Ehemann (04.05.2012)
verwirklicht grundsätzlich den Härtegrund eines Fehlverhaltens im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB-BGH vom 15.02.12-Az:XII ZR 137/09
 
Insolvenzrecht: Forderungseinzug des vorläufigen Insolvenzverwalters (04.05.2012)
Insolvenzgericht kann vorläufigen Insolvenzverwalter ermächtigen, eine Forderung des Schuldners im eigenen Namen einzuziehen-BGH vom 15.03.12-Az:IX ZR 249/09
 
Familienrecht: Zur Herabsetzung eines vor Unterhaltsrechtsreform durch Vergleich titulierten nachehelichen Unterhalts (04.05.2012)
bei einer vollen Erwerbsminderungsrente durch den Berechtigten-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 179/09
 
Bankrecht: BGH zu Pharming-Angriffen im Online-Banking (03.05.2012)
zu den Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht eines Bankkunden im Online-Banking-BGH vom 24.04.12-Az:XI ZR 96/11
 
KG - Steuerrecht: Auflösung der von einer GmbH & Co. KG gebildeten Ansparrücklage für Existenzgründer (02.05.2012)
GmbH & Co. KG kann keine Rücklage für Existenzgründer bilden, wenn an der Komplementär-GmbH kein Existenzgründer beteiligt ist-BFH vom 02.02.12-Az:IV R 16/09
 
Verkehrsrecht: Einziehung einer an Mietwagenunternehmen abgetretenen Schadensersatzforderung des Geschädigten auf Erstattung von Mietwagenkosten (01.05.2012)
dies ist grundsätzlich gemäß § 5 I 1 RDG erlaubt, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist-BGH vom 31.01.12-Az:VI ZR 143/11
 
GmbH-Steuerrecht: Zu den Voraussetzungen des Vorliegens einer Überwachungsfunktion i.S.d. § 10 Nr. 4 KStG (01.05.2012)
liegt auch vor, wenn Gremium gewisse Geschäftsführungsaufgaben ausübt, die Überwachungsfunktion aber den Schwerpunkt der Aufgaben bildet-FG Hessen, 4 K 829/07
 
Arbeitsrecht: Spruch der Einigungsstelle, durch den eine Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung ausgestaltet werden soll, ist unwirksam (01.05.2012)
wenn er dem Arbeitgeber die Bestimmung des persönlichen Geltungsbereichs belässt-BAG vom 17.01.12-Az:1 ABR 45/10
 
Widerrufsrecht: Überschrift zur Widerrufsbelehrung "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" (30.04.2012)
verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB-BGH vom 09.11.11-Az:I ZR 123/10
 
Insolvenzrecht: Entlassung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses auf eigenen Antrag setzt einen wichtigen Grund voraus (30.04.2012)
dieser liegt vor, wenn die Fortsetzung der Tätigkeit für das Mitglied des Ausschusses unzumutbar ist-BGH vom 29.03.12-Az:IX ZB 310/11
 
Europarecht: Kein Auskunftsanspruch des nichtberücksichtigten Bewerbers (30.04.2012)
dies ergibt sich aus Art. 8 I der Richtlinie 2000/43/EG und Art. 10 I der Richtlinie 2000/78/EG-EuGH vom 19.04.12-Az:C-415/10
 
Familienrecht: Vertretung des minderjährigen Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren (26.04.2012)
Vater ist von der Vertretung des minderjährigen Kindes kraft Gesetzes ausgeschlossen-BGH vom 21.03.12-Az:XII ZB 510/10
 
Kaufrecht: Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers ist kein arglistiges Verschweigen eines Mangels (26.04.2012)
dass er über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels nicht sicher sei-BGH vom 16.03.12-Az:V ZR 18/11
 
Wirtschaftliche Neugründung: Ausgleich einer Unterbilanz (25.04.2012)
Verpflichtung des Gesellschafters zum Ausgleich einer zum Zeitpunkt einer wirtschaftlichen Neugründung bestehenden Unterbilanz-BGH vom 06.03.12-Az:II ZR 56/10
 
WEG: Vorbehalt von Sondernutzungsrechten in Teilungserklärung (25.04.2012)
muss dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen-BGH vom 20.01.12-Az:V ZR 125/11
 
GmbH - Steuerrecht: Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile (24.04.2012)
Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums-BFH Urteil vom 24.01.12-Az:IX R 51/10
 
GmbH-Steuerrecht: Erwerb einer wesentlichen Beteiligung (24.04.2012)
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kapitalgesellschaftsanteil-Maßgeblichkeit des Gesamtvertragskonzepts-BFH vom 05.10.11-Az:IX R 57/10
 
Steuerrecht: Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre (24.04.2012)
Zur Auslegung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs.1 S.4 EStG-BFH vom 24.02.12-Az:IX B 146/11
 
Gesellschaftsrecht: Zur Ertragswertermittlung in einem Gewinnabführungsvertrag (23.04.2012)
Zur Frage, wann der unternehmenseigene Betafaktor herangezogen werden kann-OLG Stuttgart vom 03.04.12-Az:20 W 7/09
 
Weihnachtsgratifikation: Vorbehalt des Bestehens eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses (23.04.2012)
stellt keine unangemessene Benachteiligung gemäß § 207 BGB dar-BAG vom 18.01.12-Az:10 AZR 667/10
 
Arbeitsrecht: Zur Arbeitnehmereigenschaft gestellter Arbeitnehmer (23.04.2012)
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe-BAG vom 15.12.11-Az:7 ABR 65/10
 
Steuertermine im Monat Mai 2012 (20.04.2012)
Im Monat Mai 2012 sollten Sie folgende Steuertermine beachten - Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verlustverrechnung: Bei unterjährigem Beteiligungsverkauf zulässig (20.04.2012)
grundsätzliches Verlustabzugsverbot, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % des Anteilsbesitzes auf einen Erwerber übergehen-BFH vom 30.11.11-Az:I R 14/11
 
Vorsteuer: Zur Archivierung von Rechnungen und Lieferscheinen auf CDs (20.04.2012)
Papierrechnungen können als Wiedergabe auf einem Datenträger aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht.
 
Kfz-Haftpflichtversicherung: OHG-Gesellschafter sind mitversichert (20.04.2012)
die Rechtsprechung des BGH für den Bereich der Kaskoversicherung ist insoweit auf die Kfz-Haftpflichtversicherung übertragbar-OLG Hamm vom 11.11.11-Az:I-20 U 3/11
 
Steuerrecht: Längere Einspruchsfrist bei fehlendem Hinweis auf Einspruch per E-Mail (20.04.2012)
steht auf dem Steuerbescheid eine E-Mail-Adresse, erklärt sich das Finanzamt bereit, Einsprüche elektronisch entgegenzunehmen-FG Niedersachsen, 10 K 275/11
 
Fahrtkosten: Bei einem Vollzeitstudium in voller Höhe abzugsfähig (19.04.2012)
und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale-BFH vom 09.02.2012-Az: VI R 44/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Steuerfreie Überlassung von Smartphones, Tablets und Software (19.04.2012)
wenn der Arbeitgeber sie auch in seinem Betrieb einsetzt.
 
Verkehrsrecht: Haftung einer Mutter für leichtes Fehlverhalten im Straßenverkehr (19.04.2012)
Eltern sollen gegenüber ihren Kindern nicht vorsichtiger sein müssen, als sie dies in ihren eigenen Angelegenheiten sind-OLG Bamberg, 5 U 149/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Die Neuregelung des geplanten Fahreignungsregisters (19.04.2012)
Überblick über die Eckpunkte der geplanten Neuerungen.
 
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nicht jede Verweisung ist zulässig (19.04.2012)
keine Vergleichbarkeit der Berufe des Malers und des Schulhausmeisters-OLG Karlsruhe vom 30.12.11-Az:12 U 140/11
 
Gewerberaum: Kündigungsrecht wegen Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel (19.04.2012)
dies gilt nicht, wenn die nunmehr konkurrierenden Mieter zuvor gesellschaftsrechtlich verbunden waren-OLG Hamm vom 28.06.11-Az:I-7 U 54/10
 
Gewerberaummietrecht: Kündigung eines Mietvertrags gegenüber einer GbR (19.04.2012)
es reicht aus, wenn die Kündigung dem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht-BGH vom 23.11.11-Az:XII ZR 210/09
 
Aktuelle Gesetzgebung: Sorgerecht unverheirateter Eltern soll vereinfacht werden (19.04.2012)
Die Neuregelung ermöglicht das gemeinsame Sorgerecht für Unverheiratete, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht.
 
Eigentumswohnung: Abweichende Bauausführung kann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen (19.04.2012)
Bauträgervertrag - Käufer kann wirksam zurücktreten, wenn die Bauausführung von der ursprünglichen Vereinbarung abweicht-OLG Frankfurt a.M., 12 U 136/10
 
Baurecht: Unverzügliche Rügepflicht gilt auch bei Lieferung von Betonfertigteilen (19.04.2012)
Das Handelsrecht sieht vor, dass der Käufer bei einem Handelskauf die gelieferten Waren unverzüglich kontrollieren und einen eventuellen Mangel anzeigen muss.
 
Arbeitsrecht: Arbeitgeber müssen persönliche Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von Homepage löschen (19.04.2012)
Einzelfall eines auf Unterlassung einer Veröffentlichung im Internet gerichteten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung-LAG Hessen, 19 SaGa 1480/11
 
Arbeitszeitkonto: Kürzung von Zeitguthaben nur bei Vereinbarung (19.04.2012)
Verrechnung mit Minusstunden ist nur zulässig, wenn eine zugrunde liegende Vereinbarung die Möglichkeit dazu eröffnet-BAG vom 21.03.12-Az:5 AZR 676/11
 
Steuerstrafrecht: Steuerhehlerei vor Beendigung der Steuerhinterziehung (17.04.2012)
Steuerhehlerei kann in Form von Absatzhilfe auch vor Beendigung der Steuerhinterziehung begangen werden-BGH vom 09.02.12-Az:1 StR 438/11
 
Mietrecht: Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Mieterleistungen als abwohnbarer Baukostenzuschuss (17.04.2012)
Baukostenzuschuss setzt voraus, dass Mieter vor Durchführung der Instandsetzung Beiträge zur Instandsetzung erbracht hat-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 166/10
 
Privatinsolvenz: Keine Entlassung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders bei Störung des Vertrauensverhältnisses zum Insolvenzgericht (17.04.2012)
ist allein selbst dann kein hinreichender Grund für dessen Entlassung, wenn gedeihliche Zusammenarbeit ausgeschlossen erscheint-BGH vom 19.01.12-Az:IX ZB 21/11
 
Gesellschaftsrecht: Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Komplementärin einer Kommanditgesellschaft (16.04.2012)
Außen-GbR kann nicht nur Kommanditistin, sondern auch Komplementärin einer Kommanditgesellschaft sein-OLG Celle vom 27.03.12-Az:9 W 37/12
 
Wettbewerbsrecht: Zur Lauterkeit des Abwerbens von Kunden (16.04.2012)
Abwerben von Kunden ist nach ständiger Rechtsprechung nur beim Hinzutreten besonderer Umstände unlauter-OLG München vom 01.03.12-Az:23 U 3746/11
 
Steuerrecht: Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß (16.04.2012)
Ausnahmen nur bei wirtschaftlicher oder persönlicher Unzumutbarkeit-BFH vom 14.03.12-Az:XI R 33/09
 
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds (13.04.2012)
Erfordernis der Rechtskraft einer die Zustimmung des Personalrats ersetzenden gerichtlichen Entscheidung -BAG vom 24.11.11-Az:2 AZR 480/10
 
Arbeitsrecht: Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung (13.04.2012)
Pflichtverletzung ist dem Arbeitnehmer nur dann vorwerfbar, wenn dieser seine ihr zugrunde liegende Handlungsweise steuern konnte-BAG vom 03.11.11-Az:2 AZR 748/10
 
Steuerrecht: Windkraftanlagen sind keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 BewG (13.04.2012)
wenn sie durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind-BFH vom 25.01.2012-Az: II R 25/10
 
Vertragsrecht: Mindestsatzunterschreitung bei der Berechnung des Ingenieurhonorars (12.04.2012)
liegt vor, wenn das vereinbarte Honorar unterhalb des nach den Mindestsätzen der HOAI ermittelten Honorars liegt-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZR 31/11
 
Verkehrsrecht: Haftungspflicht eines Linksabbiegers aufgrund Missachtung der Wartepflicht im Straßenverkehr (12.04.2012)
haftet regelmäßig in vollem Umfang allein oder zumindest zum größten Teil-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 133/11
 
Zwangsvollstreckung: Recht auf Geheimhaltung und informationelle Selbstbestimmung bei Preisgabe von Informationen in Kontoauszügen (12.04.2012)
eine Verletzung des Rechts muss der Schuldner im Wege der Erinnerung geltend machen-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZB 49/10
 
Zwangsversteigerung: Abtretung der Ansprüche auf Rückübertragung der Grundschuld an einen Dritten (12.04.2012)
keine Verpflichtung des Gläubigers zur Anmeldung nicht benötigter Grundschuldzinsen-BGH vom 03.02.12-Az:V ZR 133/11
 
Mietrecht: Zur Rückzahlungspflicht der Mietsicherheit nach Eigentümerwechsel (11.04.2012)
auch dann, wenn der insolvent gewordene Voreigentümer die Mietsicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen angelegt hatte-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 13/10
 
GmbH-Steuerrecht: Prüfungspflicht eines Steuerberaters zu verdeckten Gewinnausschüttungen bei beschränktem Dauermandat (11.04.2012)
Steuerberater muss die innerhalb seines Gegenstands liegenden Gestaltungsfragen mit der Auftraggeberin erörtern BGH vom 23.02.12-Az:IX ZR 92/08
 
GbR: Setzt der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-GbR keine qualifizierte Mehrheit voraus (11.04.2012)
ist ein mit einfacher Mehrheit gefasster Beschluss von der gesellschaftsvertraglichen Klausel gedeckt-BGH vom 15.11.11-Az:II ZR 272/09
 
Urheberrecht: Unangemessene Beteiligung eines Miturhebers (11.04.2012)
Miturheber kann Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung grundsätzlich unabhängig von anderen Miturhebern haben-BGH vom 22.09.11-Az:I ZR 127/10
 
Baurecht: Arglistiges Verschweigen eines Gründungsmangels (10.04.2012)
durch den Bauunternehmer bei Nichtvornahme der zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung gebotene Bodenuntersuchung-BGH vom 08.03.12-Az:VII ZR 116/10
 
Mietrecht: Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch den Tatrichter (10.04.2012)
Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung-BGH vom 29.02.12-Az:VIII ZR 346/10
 
Mietrecht: Zur Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung (10.04.2012)
in der keine Vorauszahlungen des Mieters in Ansatz gebracht worden sind-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 197/11
 
WEG: Keine Abberufung des Verwalters durch einzelnen Wohnungseigentümer (10.04.2012)
den Wohnungseigentümern steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu-BGH vom 10.02.12-Az:V ZR 105/11
 
Architektenrecht: Abrechnung muss getrennt nach Anlagengruppen erfolgen (09.04.2012)
wenn ein Planungsauftrag Leistungen der Technischen Ausrüstung in mehreren Anlagengruppen umfasst-BGH vom 08.03.2012-Az:VII ZR 195/09
 
Gesellschaftsrecht: Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bei mindestens fünf Arbeitnehmern der Gesellschaft (09.04.2012)
bei vor dem 10.08.94 eingetragenen AG, die keine Familiengesellschaft ist-BGH vom 07.02.12-Az:II ZB 14/11
 
Handelsvertreterrecht: Zur "unechten Verflechtung" zwischen einem Versicherungsmakler und dem Partner des vermittelten Hauptvertrags (09.04.2012)
wenn der Makler Fondspolicen und Anlagestrategien des Versicherers besonders bewirbt-BGH vom 01.03.12-Az:III ZR 213/11
 
Kapitalmarktrecht: Zur internationalen Zuständigkeit bei der Inanspruchnahme schweizerischer Vermögensverwaltungsgesellschaften und einer schweizerischen Bank (09.04.2012)
bei Vorliegen von Prospekthaftungsansprüchen-BGH vom 06.03.2012-Az:VI ZR 70/10
 
Bankrecht: Haftung der Bank bei Verstoß gegen die Kontensperre des § 154 Abs. 3 AO (03.04.2012)
Bank haftet für Steuerschaden, der dadurch eintritt, dass sie das Konto nicht sperrt, obwohl sie weiß, dass der ursprüngliche Kontoinhaber nicht mehr existiert-BFH, VII R 49/10
 
Mietrecht: Zur Wirksamkeit einer Farbwahlklausel im Rahmen von Schönheitsreparaturen (03.04.2012)
benachteiligt Mieter nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht-BGH vom 22.02.12-Az:VIII ZR 205/11
 
Strafrecht: Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe (29.03.2012)
aussetzungsfähige Freiheitsstrafe - von im Höchstmaß zwei Jahren - nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe-BGH vom 07.02.12-Az:1 StR 525/11
 
Zwangsvollstreckung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge bei Pfändung (29.03.2012)
bei Ansprüchen auf Auszahlung der positiven Salden und des dem Schuldner eingeräumten Kredits-BGH vom 23.02.12-Az:VII ZB 59/09
 
Grundstücksrecht: Kein Erlöschen des Wegerechts (29.03.2012)
mit dem Erlöschen des Erbbaurechts - BGH vom 17.02.2012-Az:V ZR 102/11
 
Baurecht: Untergang von Grundeigentum infolge eines Umlegungsverfahrens (29.03.2012)
Kein Anspruch auf Herausgabe der Ersatzgrundstücke, sondern auf Wertersatz-BGH vom 20.01.12-Az:V ZR 95/11
 
Umsatzsteuer: Mehrere Rechnungen mit Steuerausweis über dieselbe Leistung (23.03.2012)
Aussteller der Rechnung schuldet dann die in den zusätzlichen Abrechnungen ausgewiesene Steuer.
 
Personengesellschaft: Zur steuerlichen Gewinnzurechnung bei Auseinandersetzung (23.03.2012)
gemeinschaftlich erzielter Gewinn ist auch dann zurechenbar, wenn Anspruch der sogenannten Durchsetzungssperre unterliegt-BFH vom 15.11.11-Az:VIII R 12/09
 
Steuerrecht: Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (23.03.2012)
nur dann steuerfrei, wenn sie als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet werden-BFH vom 08.12.11-Az:VI R 18/11
 
Handwerkerleistungen: Begünstigung nur im Haushalt (23.03.2012)
Keine Steuerermäßigung für den in der Werkstatt des Handwerksbetriebs erbrachten Teil der Leistung-FG München vom 24.10.11-Az:7 K 2544/09
 
Bewirtung: Konkreter Anlass ist anzugeben (23.03.2012)
Kein Betriebsausgabenabzug für geschäftliche Bewirtungsaufwendungen bei fehlenden Angaben zum Anlass der Bewirtung-FG Berlin-Brandenburg vom 11.05.11-Az:12 K 12209/10
 
Pendlerpauschale: Längerer Weg kann ohne Zeitersparnis günstiger sein (23.03.2012)
Bekanntlich ist der kürzeste Weg zur Arbeit nicht immer auch der schnellste-BFH vom 16.11.11-Az:VI R 46/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen (23.03.2012)
Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen für viele Jahressteuererklärungen 2011.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression (23.03.2012)
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Steuerbürger von den Wirkungen der kalten Progression entlastet werden sollen.
 
Hauptverhandlung: Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entschuldigt bei Fernbleiben (23.03.2012)
Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG trotz Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung-OLG Bamberg vom 28.11.11-Az:3 Ss OWi 1514/11
 
Schadensgutachten: Oft schon bei kleinen äußeren Schäden gerechtfertigt (23.03.2012)
In den meisten Fällen stecken nämlich hinter den äußerlich erkennbaren minimalen Schäden tiefer gehende Schäden-AG Kiel vom 30.11.11-Az:113 C 145/11
 
Wertminderung: Anspruch auch bei altem Pkw (23.03.2012)
Zur Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung und des merkantilen Minderwerts bei einem älteren Kraftfahrzeug-BGH23.11.2004 (Az: VI ZR 357/0
 
Mietwagen: Nutzung bei Unfall kurz vor einer Urlaubsreise (23.03.2012)
auch wenn das Fahrzeug schon während der Abwesenheit fertig repariert wurde-AG Bonn, 106 C 322/10
 
Mitverschulden: Sicherheitsgurt darf nach Unfall abgelegt werden (23.03.2012)
Der Geschädigte muss sich bei einem Unfall nicht in jedem Fall ein Mitverschulden anrechnen lassen-BGH, VI ZR 10/11
 
Vereinsrecht: Welche Rechte haben Ehrenmitglieder? (23.03.2012)
Zur Frage, ob Ehrenmitglieder ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben oder zumindest ein Teilnahmerecht.
 
Mängelrüge: Hier dürfen Sie keinen Fehler machen... (23.03.2012)
Will ein Käufer Schadensersatz mit der Begründung, die gekaufte Sache sei mangelhaft, muss er dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.
 
Verfassungsrecht: Angemessenheit der Dauer eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens (22.03.2012)
Richter müssen sich bei Spruchverfahren beeilen - BverfG-Beschluss vom 17.11.2011-Az: 1 BvR 3155/09
 
GbR: Insolvenzvermerk im Grundbuch bei GbR-Gesellschafter (22.03.2012)
Insolvenzvermerk ist bei Grundstück einer GbR im Falle der Insolvenz eines Gesellschafters eintragungsfähig-OLG Dresden-Beschluss vom 05.10.2011-Az: 17 W 0828/11
 
Markenrecht: Echtheitszertifikat (22.03.2012)
Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten- BGH-Urteil vom 06.10.2011-Az: I ZR 6/10
 
Insolvenz im EU-Ausland: Dauer des Aufenthalts nach der 183-Tage-Regelung gemäß Art. 13 Abs. 4 Nr. 1 DBA-Frankreich (22.03.2012)
Besteuerung von Grenzgängern- BFH-Urteil vom 12.10.2011-Az: I R 15/11
 
Anlegerrecht: Zur Aufklärungspflicht des Anlageberaters über ein ihm bekanntes strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Fondsverantwortliche. (22.03.2012)
Aufklärungspflicht des Anlageberaters über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen- BGH-Urteil vom 10.11.2011-Az: III ZR 81/11
 
Arbeitsrecht: Verhaltensbedingte Kündigung (22.03.2012)
Unterzeichnung eines Auftrags durch einen Außendienstmitarbeiter mit dem Namen des Kunden- LAG Niedersachsen-Urteil vom 23.09.2011-Az: 16 Sa 1466/10
 
Haftungsrecht: Kundenparkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei sein (21.03.2012)
Zur Verkehrsicherungspflicht auf dem Parkplatz einer Bank-OLG Koblenz vom 10.01.12-Az:5 U 1418/11
 
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Keine Verweisung bei befristeter Beschäftigungsmaßnahme (21.03.2012)
Versicherer darf Leistungen nicht wegen Tätigkeit des Versicherungsnehmers in einer Beschäftigungsmaßnahme einstellen-OLG Nürnberg vom 23.01.12-Az: 8 U 607/11
 
Arbeitsrecht: Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds (21.03.2012)
Nach § 46 Abs. 2 S. 1 BPersVG hat die Versäumnis von Arbeitszeit keine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts zur Folge- BAG-Urteil vom 16.11.2011-Az: 7 AZR 458/10
 
WEG: Ganztägige Kinderbetreuung in vermietetem Wohnungseigentum ist unzumutbar (21.03.2012)
Verwalter der Wohnungseigentumsanlage kann Mietern die Zustimmung zur Gewerbe- oder Berufsausübung verweigern-LG Köln vom 11.08.11-Az:29 S 285/10
 
WEG: Richtige Abrechnung der Heizkosten gegenüber den Wohnungseigentümern (21.03.2012)
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen-BGH,V ZR 251/10
 
Mietminderung: Anforderungen an die Darlegung des Mangels einer Mietwohnung (21.03.2012)
Mieter muss nur einen konkreten Sachmangel, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, vortragen-BGH, VIII ZR 155/11
 
Modernisierungsankündigung: Geringe formelle Anforderungen (21.03.2012)
Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme beschreiben-BGH vom 28.09.11-Az:VIII ZR 242/10
 
Markenrecht: Gefälschte „Converse-Schuhe" und Parallelimporte - Händler trifft generell Beweislast für Vorliegen und Inverkehrbringen einer Originalmarke (21.03.2012)
PM BGH Nr. 37/2012 vom 15.3.2012
 
Erbrecht: Umfassende Enterbung von Verwandten in letztwilliger Verfügung (21.03.2012)
Zur Formulierung eines privatschriftlichen Testaments-OLG Hamm vom 09.12.11-Az:I-15 W 701/10
 
Handelsvertreterrecht: Haftung einer Vertriebsorganisation für ein strafbares Verhalten ihres Handelsvertreters (21.03.2012)
der die Fondsanlage eines Kunden nach Beendigung der eigentlichen Vermittlungsleistung aufgelöst und den hierbei erzielten Erlös veruntreut hat-BGH, III ZR 148/11
 
Energierecht: Keine stillschweigende Zustimmung des Kunden nach vorbehaltloser Zahlung von erhöhtem Gaspreis bei unwirksamer Preisanpassung (21.03.2012)
Gaslieferungsvertrag - Preisanpassungen - BGH-Urteil vom 22.02.2012 -Az: VIII ZR 34/11
 
Widerrufsrecht: Beginn der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB a. F. (heute: § 355 Abs. 3 Satz 2 BGB) (21.03.2012)
Der Beginn der Widerrufsfrist erfordert nicht, dass die dem Verbraucher zur Verfügung gestellte Abschrift seines Antrages von ihm auch unterschrieben worden ist-OLG Frankfurt-Beschluss vom 30.01.2012 -Az: 19 W 4/12
 
Erbrecht: Späterer Zusatz im Testament unterhalb der Unterschrift ist neu zu unterschreiben (21.03.2012)
Die Unterzeichnung mit „d.O.“ (die Obige) statt einer Unterschrift reicht nicht aus-OLG Celle vom 22.09.11-Az:6 U 117/10
 
Sorgerecht: Kein Entzug ohne konkrete Anhaltspunkte für eine akute Kindesgefährdung (21.03.2012)
nicht ausreichend ist, dass es der Mutter nicht gelang, ihre psychische Gesundheit nachzuweisen-OLG Frankfurt a.M., 2 UF 481/11
 
Ehegattenunterhalt: Einwand der Verwirkung im Abänderungsverfahren (21.03.2012)
Mit Einführung der Neuregelung des § 1579 Nr.2 BGB ist eine Änderung der Rechtslage nicht verbunden-BGH vom 05.10.11-Az:XII ZR 117/09
 
Bauordnungsrecht: Beseitigungsanordnung unter Bedingung des verspäteten Befreiungsantrags (21.03.2012)
ist unverhältnismäßig und damit rechtswidrig-OVG Rheinland-Pfalz, 8 A 10443/11.OVG
 
Baumangel: Keine Rüge ohne genaue Bezeichnung der Mängel (21.03.2012)
Die bloße Forderung, die gerügten Mängel zu beseitigen, reicht für eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht aus-OLG Köln vom 17.08.10-Az:3 U 69/09
 
Handelsvertreterrecht: Kündigung eines Handelsvertretervertrags per e-Mail (21.03.2012)
Wirksamkeit einer Kündigung per E-Mail bei vereinbarter Schriftform-OLG München vom 26.01.12-Az: 23 U 3798/11
 
VOB/B: Auf fehlende Prüfbarkeit einer Schlussrechnung muss rechtzeitig hingewiesen werden (21.03.2012)
diesbezügliche Einwendungen müssen binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist nach der VOB/B erhoben werden-OLG Brandenburg vom 25.01.12-Az:4 U 7/10
 
Arbeitsunfähigkeit: Bei jeder Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? (21.03.2012)
Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage schon vor Ablauf von drei Kalendertagen zu verlangen-LAG Köln vom 14.09.11-Az:3 Sa 597/11
 
Erfolgsabhängiges Gehalt: Kein Schadensersatz des Arbeitgebers bei Gehaltseinbußen (21.03.2012)
keine Pflicht des Arbeitgebers, dass die Höhe des erfolgsabhängigen variablen Entgelts einzelner Mitarbeiter sich unverändert bleibt-BAG, 8 AZR 98/11
 
Arbeitsrecht: Geschäftsführer einer GmbH (21.03.2012)
Kein Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses bei Abberufung als Geschäftsführer- LAG Rheinland-Pfalz-Beschluss vom 08.12.2011-Az: 11 Ta 230/11
 
Mehrarbeit: Vergütungspflicht des Arbeitgebers, wenn Vergütungserwartung besteht (21.03.2012)
dies liegt grundsätzlich vor, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht-BAG, 5 AZR 765/10
 
Anlegerrecht: Hinweis- und Ermittlungspflichten des Anlageberaters hinsichtlich bedeutsamer Gesetzesänderungen (21.03.2012)
Zur Pflicht des Anlageberaters, den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsame Gesetzesänderungen zu informieren und hierzu Erkundigungen einzuziehen- BGH-Urteil vom 01.12.2011-Az: III ZR 56/11
 
Arbeitsrecht: Variable Vergütung (21.03.2012)
Festlegung eines Bonuspools-BAG vom 12.10.2011-Az: 10 AZR 746/10
 
AGG: Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion (21.03.2012)
Arbeitsgericht verweist auf besondere Regeln in Medikamentenfabrik- LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 13.01.2012-Az: 6 Sa 2159/11
 
AGG: Altersdiskriminierung bei Zahlung eines Alterszuschlags (21.03.2012)
keine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer- BAG-Urteil vom 12.04.2011-Az: 1 AZR 743/09.
 
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Privatnutzung eines Diensthandys (21.03.2012)
Wirksame außerordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Privatnutzung eines Diensthandys- LAG Hessen-Urteil vom 25.07.2011-Az: 17 Sa 153/11
 
Arbeitsrecht: Auslegung einer Freistellungserklärung (21.03.2012)
Freistellung eines Arbeitnehmers- LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 22.12.2011-Az: 5 Sa 297/11
 
Arbeitsrecht: Betriebsratsunterrichtung auch über den Verlauf des Arbeitsverhältnisses (21.03.2012)
Fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht vorher umfassend unterrichtet wurde- LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 10.01.2012-Az:2 Sa 305/11
 
Zwangsvollstreckung: Zur Mitpfändung von Schuldneransprüchen auf Erteilung von Renteninformationen und Rentenauskünften (19.03.2012)
Ansprüche aus § 109 SGB VI sind nicht zusammen mit der zukünftigen Forderung der Schuldnerin auf Zahlung von Renten mitgepfändet-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZB 117/09
 
Grundstücksrecht: Verletzung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (19.03.2012)
durch Beschädigung einer unterirdischen Ferngasleitung mit einem Bagger-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 29/11
 
Darlehensrecht: Zum Umfang der Rückgriffsansprüche eines nicht mit dem Darlehensnehmer identischen Grundstückseigentümer (19.03.2012)
wenn unaufklärbar ist, was im Deckungsverhältnis zwischen Kreditnehmer und Sicherungsgeber insoweit vereinbart wurde-OLG Koblenz vom 01.08.08-Az:5 U 551/08
 
Insolvenzrecht: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (15.03.2012)
Durch das ESUG sollen die Rahmenbedingungen für die Unternehmenssanierung verbessert werden.
 
Familienrecht: Vereinbarung lebenslanger Unterhaltsverpflichtung im Ehevertrag (09.03.2012)
Berufung auf Störung der Geschäftsgrundlage nach Änderung der Rechtslage möglich-BGH 25.01.12-Az:XII ZR 139/09
 
Markenrecht: Verwendung eines Echtheitszertifikat in einem nicht dafür vorgesehenen Zusammenhang (08.03.2012)
Wiederverkäufer muss angemessene Lizenzgebühr zahlen-BGH vom 06.10.11-Az:I ZR 6/10
 
Strafprozessrecht: Zur Bestimmtheit des Anklagevorwurfs bei Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten (06.03.2012)
Für die Bestimmtheit des Anklagevorwurfs wird nicht mehr an Substanz verlangt als materiell-rechtlich für einen Schuldspruch erforderlich-BGH vom 24.01.12-Az:1StR 412/11
 
Architektenrecht: Zur Reichweite der vom Preisrecht der HOAI erfassten Leistungen (06.03.2012)
hierzu gehören auch Leistungen der Brandschutzplanung-BGH vom 26.01.12-Az:VII ZR 128/11
 
Patentrecht: Zur Reichweite einer durch Veröffentlichung geäußerte Vermutung einer Eigenschaft (06.03.2012)
Bei Verwendung von Glasfasern, die kein kanzerogenes Potenzial zeigen dürfen-BGH vom 20.12.11-Az:X ZR 53/11
 
Europarecht: Vorlagefrage zum EuGH zur Anwendung des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO (06.03.2012)
Ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt, wenn sich ein Verbraucher aufgrund von Website-Informationen zum Gewerbetreibenden begibt-BGH vom 01.02.12-Az:XII ZR 10/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf bezahlten Jahrsurlaub (02.03.2012)
Urlaubsanspruch auch ohne Arbeit- EuGH-Urteil vom 24.01.2012 - Az: C-282/10
 
Widerrufsrecht: Erfolglose Revision mangels Widerrufsrecht nach Haustürwiderrufsgesetz (02.03.2012)
Vorformulierte Widerrufsbelehrungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. von § 305 BGB - BGH-Urteil vom 06.12.2011-Az: XI ZR 442/10
 
AG: Rechtsschutzbedürfnis einer Aktionärin für ein Verfahren gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG (02.03.2012)
Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht deshalb, weil die Aktionärin Anfechtungsklage hätte erheben können- KG vom 16.12.2011-Az: 25 W 92/11
 
AG: Angemessenheit der Dauer eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens (02.03.2012)
Richter müssen sich bei Spruchverfahren beeilen - BverfG-Beschluss vom 17.11.2011-Az: 1 BvR 3155/09
 
Arbeitsrecht: Kaufkraftausgleich für deutsche Ortskräfte (02.03.2012)
TVBeschäftigte Ausland - LAG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2011-Az: 6 Sa 1422/11
 
Arbeitsrecht: Befristung ohne Sachgrund (02.03.2012)
§ 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht unionsrechtskonform dahingehend einzuschränken, dass er auf befristete Arbeitsverträge von Betriebsräten keine Anwendung findet-LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 04.11.2011-Az: 13 Sa 1549/11
 
Arbeitsrecht: Keine Beschränkung des Kündigungsschutzrechts durch Betriebsvereinbarung (02.03.2012)
Durch kollektivrechtliche Regelungen auch in Betriebsvereinbarungen kann das zwingende Kündigungsschutzrecht nicht beschränkt werden-LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 19.12.2011- Az: 15 Sa1264/11
 
GbR: Haftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft (02.03.2012)
Haftung grundsätzlich nur für Altverbindlichkeiten-BGH vom 17.01.12-Az: II ZR 197/10
 
Arbeitsrecht: Annahmeverzug (02.03.2012)
böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs - BAG-Urteil vom 17.11.2011-Az: 5 AZR 564/10
 
Arbeitsrecht: Normative oder schuldrechtliche Tarifregelung (02.03.2012)
Entgeltansprüche nach Wegfall der Tarifgebundenheit - BAG-Urteil vom 24.08.2011 - Az: 4 AZR 717/10
 
Arbeitsrecht: Stufenzuordnung (02.03.2012)
tarifliches Schlechterstellungsverbot - BAG-Urteil vom 08.12.2011-Az: 6 AZR 291/10
 
Domainrecht: Kein Erwerb von absolutem Recht an Domainnamen durch Registrierung eines Domainnamens (02.03.2012)
kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB- BGH-Urteil vom 18.01.2012 - Az: I ZR 187/10
 
ZPO: Notwendige Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwaltes (02.03.2012)
Rechtsanwalt am dritten Ort- BGH-Beschluss vom 20.12.2011-Az: XI ZB 13/11
 
Widerrufsrecht: Postfachadresse als Widerrufsadresse (02.03.2012)
Fernabsatzvertrag -BGH-Urteil vom 25.01.2012- Az: VIII ZR 95/11
 
Internetrecht: Muster-Impressum (02.03.2012)
Um einem Bußgeld wegen fehlender Pflichtangaben zu entgehen, bieten wir Ihnen nachfolgend ein Muster-Impressum an
 
Medienrecht: Zivilgerichtliche Untersagung der Wortberichterstattung über Prominente verfassungswidrig (01.03.2012)
hier im Hinblick auf ihr junges Alter - BVerfG vom 25.01.12 - Az: 1 BvR 2503/09
 
Ehegattenunterhalt: Darlegungs- und Beweislast trägt der unterhaltsberechtigten Ehegatte (01.03.2012)
im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit-BGH vom 18.01.12-Az:XII ZR 178/09
 
VOB/B: Vergütungsanspruch beim Bauvertrag für entfallene Leistungspositionen (01.03.2012)
nur dann, wenn ein Fall der Äquivalenzstörung vorliegt-BGH vom 26.01.12-Az:VII ZR 19/11
 
Arzthaftungsrecht: Kausalität einer Pflichtverletzung bei Unterlassung (01.03.2012)
ärztliche Aufklärungspflichtverletzung - nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 63/11
 
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes teilweise verfassungswidrig (27.02.2012)
dies betrifft die Regelungen zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten-BVerfG vom 24.02.12-Az:1 BvR 1299/05
 
Unternehmergesellschaft: Keine Volleinzahlungspflicht bei Kapitalerhöhung (25.02.2012)
für Kapitalerhöhungsvorgang bei der UG sollen keine strengeren Maßstäbe gelten als für Neugründung einer „normalen“ GmbH-OLG Stuttgart vom 13.10.11-Az: 8 W 341/11
 
AGB: Unwirksame Vertragsklausel bei Mietwagen wegen überhöhter Schadensersatzpauschale (24.02.2012)
AGB-Klausel, die für Stornierung des Mietvertrags Schadensersatz i.H.v. 75 % des Mietpreises vorsieht, ist unwirksam-OLG Dresden vom 06.09.11-Az: 5 U 1627/10
 
Mieterinsolvenz: Verspätete Rückgabe in der Insolvenz hat unterschiedliche Folgen (24.02.2012)
Ansprüche hieraus sind grundsätzlich Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO-OLG Düsseldorf vom 14.04.11-Az:I-10 U 160/10
 
Erbrecht: Ergänzende Testamentsauslegung für eine bestimmte Ersatzerbenregelung (24.02.2012)
Berufung des einzigen Abkömmlings des als Alleinerben eingesetzten, aber bereits vor dem Erblasser verstorbenen jüngeren Bruders-OLG Schleswig vom 30.09.11-Az:3 Wx 128/10
 
Grunderwerb- und Umsatzsteuer: Dürfen Bauherren belastet werden? (23.02.2012)
Aufwendungen aus einem Bauerrichtungsvertrag unterliegen nach einer aktuellen Entscheidung des FG Niedersachsen nicht der Grunderwerbsteuer.
 
Bauordnungsrecht: Genehmigungspflicht einer Dachterrasse (23.02.2012)
Hauseigentümer sollten sich beim Errichten einer frei liegenden Dachterrasse zuvor über die Genehmigungsfähigkeit beraten lassen-VG Gelsenkirchen, 5 K 5517/09
 
Architektenrecht: Genehmigungsrisiko kann zum Honorarrisiko werden (23.02.2012)
Erkennt ein Architekt, dass die Planung oder Teile der Planung nicht genehmigungsfähig sind, muss er den Auftraggeber davon in Kenntnis setzen-OLG München, 9 U 1576/11
 
Kündigungsrecht: Falsche Dokumentation der Arbeitszeit eines Berufskraftfahrers (23.02.2012)
berechtigt den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn dies vorsätzlich geschah-LAG Berlin-Brandenburg vom 01.12.11–Az:2 Sa 2015/11
 
Verfassungsrecht: § 2 Abs.4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz ist verfassungswidrig (22.02.2012)
Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter Raucherräume nach dem Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz verfassungswidrig
 
Strafverfahren gegen ehemalige kino.to-User (17.02.2012)
die Staatsanwaltschaft Dresden soll auf beschlagnahmten Rechnern von kino.to die Daten von sog. Premium-Kunden gefunden haben, die für werbefreien Zugang per PayPal zahlten
 
Verfassungsrecht: W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig (14.02.2012)
Professorengehälter zu niedrig - BVerfG vom 14. Februar 2011 - Az: 2 BvL 4/10
 
Insolvenzsteuerrecht: Ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen (14.02.2012)
Zur Frage, ob Sanierungsgewinne weiterhin steuerbefreit sind oder ob sie nach Streichung des § 3 Nr.66 EStG a.F. der Einkommenssteuer unterfallen
 
Krankenhausrecht: Zum Leistungsort bei einem Krankenhausaufnahmevertrag (14.02.2012)
einheitlicher Leistungsort ist am Ort des Krankenhauses-BGH vom 08.12.11-Az: III ZR 114/11
 
Markenrecht: Die Bezeichnung „Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.“ ist freihaltebedürftig (14.02.2012)
unter anderem für Druckereierzeugnisse, betriebswirtschaftliche Beratung, Marketing und finanzielle Beratung-BGH vom 17.08.11-Az:I ZB 70/10
 
Erbrecht: Formbedürftigkeit des Erbverzichts gemäß § 2348 BGB als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft (14.02.2012)
Keine Anwendung des § 2348 BGB auf dingliche Vollzugsgeschäfte, die mit einem Erbverzicht im Zusammenhang stehen-BGH vom 07.12.11-Az:IV ZR 16/11
 
Darlehensrecht: Zur Bedeutung der Erteilung einer objektiv nicht erforderlichen nachträglichen Widerrufsbelehrung (14.02.2012)
Maßgebend ist der für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geltende Grundsatz der objektiven Auslegung-BGH vom 06.12.11-Az:XI ZR 401/10
 
Gewährleistungsrecht: Zum Verjährungsbeginn des Anspruchs auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten vor Abnahme eines Bauwerks (14.02.2012)
Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten beginnt grundsätzlich nicht vor der Abnahme-BGH vom 12.01.12-Az:VII ZR 76/11
 
Persönlichkeitsrecht: Zur Einordnung der Zugehörigkeit zu einer politischen Vereinigung in die Sozialsphäre (14.02.2012)
Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden-BGH vom 20.12.11-Az:VI ZR 261/10
 
Wiederkehrende Leistungen: Zur Anwendbarkeit der dreijährigen Verjährungsfrist des § 852 Abs.1 BGB a.F. (13.02.2012)
diese gilt nur für das Stammrecht, nicht dagegen für die aus dem Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen-BGH vom 10.01.12-Az:VI ZR 96/11
 
Zwangsversteigerung: Zuschlag auf Doppelausgebot ist zulässig (13.02.2012)
wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des Schuldners bestehen-BGH vom 08.12.11-Az:V ZB 197/11
 
Insolvenzrecht: Vereinnahmung der Vergütung kann als kongruente Deckung anfechtbar sein (13.02.2012)
bei Vereinnahmung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter in einem nicht zur Eröffnung gelangten Verfahren-BGH vom 15.12.11-Az:IX ZR 118/11
 
Versicherungsrecht: Fristlose Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages (13.02.2012)
§ 206 Abs. 1 Satz 1 VVG schließt nicht jede außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherer aus-BGH vom 07.12.11-Az:IV ZR 105/11
 
Invaliditätsleistung: Mehrfache Beeinträchtigung desselben Körperteils (13.02.2012)
Gliedtaxe für Verlust der Funktionsfähigkeit eines rumpfnäheren Gliedes schließt Verlust eines rumpfferneren Gliedes mit ein-BGH vom 14.12.11-Az:IV ZR 34/11
 
Markenrecht: Zum Prüfungsumfang des Deutschen Patent- und Markenamtes im Löschungsverfahren wegen Verfalls (11.02.2012)
Verfahren nach §53 MarkenG ist auf formelle Prüfung beschränkt, ob Inhaber der Marke der Löschung rechtzeitig widersprochen hat-BGH vom 17.08.11-Az:I ZB 98/10
 
Gesellschaftsrecht: GmbH-Gründung nach dem Musterprotokoll (11.02.2012)
Verfahren mit dem standardisierten gesetzlichen Musterprotokoll ist nicht zu empfehlen
 
Arbeitsrecht: Korrigierende Rückgruppierung (10.02.2012)
Die Nennung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag mit einem öffentlichen Arbeitgeber ist als Wissenserklärung anzusehen- BAG vom 15.06.2011-Az: 4 AZR 737/09
 
Arbeitsrecht: Anrechnung einer Erschwerniszulage (10.02.2012)
Tarifvertrag zur Einführung des ERA- BAG vom 21.09.2011- Az: 5 AZR 267/10
 
Dienstrecht: Zum Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst (10.02.2012)
Abordnung eines Gymnasiallehrers an eine Regionale Schule-BAG vom 17.08.2011-Az: 10 AZR 322/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags (10.02.2012)
Schließt der Arbeitgeber mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge hat er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten- BAG vom 15.11.2011-Az: 9 AZR 387/10
 
Urlaubsrecht: Urlaubsgewährung bei anhängigem Kündigungsschutzprozess (10.02.2012)
Bei Streit über den Umfang des Urlaubsanspruchs kann sich der Arbeitnehmer auf einen Feststellungsantrag beschränken-LAG Berlin-Brandenburg vom 30.09.2011-Az: 6 Sa 1629/11
 
Kapitalmarktrecht: Anrechnung von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung nach Ausübung eines kreditrechtlichen Widerrufsrechts (10.02.2012)
Vorteilsausgleichung von fremdfinanzierten Beteiligungen an Medienfonds nach verbraucherkreditrechtlichem Widerruf- OLG Stuttgart vom 29.12.2011-Az: 6 U 79/11
 
UWG: Gebrauchtwagenangebot in einer falschen Suchrubrik einer Internethandelsplattform (10.02.2012)
Ergibt sich die richtige Laufleistung ohne weiteres aus der Überschrift des Angebots,liegt keine unzulässige Irreführung vor- BGH vom 06.10.2011-Az: I ZR 42/10
 
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (10.02.2012)
Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung hängt grundsätzlich vom jeweils verwirklichten Delikt ab - Es sind jedoch Besonderheiten zu beachten.
 
Anfechtungsrecht: Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen (31.01.2012)
Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn ernsthafte Zweifel bestehen-BGH vom 08.12.11-Az:IX ZR 33/11
 
Domainrecht: Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar (26.01.2012)
wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften deswegen nicht hergeleitet werden kann-BGH vom 09.11.11-Az:I ZR 150/09
 
WEG: Abbedungenes Kopfprinzip stellt keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abberufung des Verwalters dar (26.01.2012)
Dies gilt auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der ab dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 253/10
 
Vertragsrecht: Auslegung bei fehlendem ausdrücklichen Hinweis auf Kontaminierung des Aushubs (26.01.2012)
Unterlassen eines Hinweises kann Auslegung des Vertrages dahin rechtfertigen, eine Bodenkontamination liege nicht vor-BGH vom 22.12.11-Az:VII ZR 67/11
 
Familienrecht: Zur Berücksichtigung der nach Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen entstandenen Unterhaltspflicht (26.01.2012)
gegenüber dem neuen Ehegatten als sonstige Verpflichtung im Rahmen der Leistungsfähigkeit-BGH vom 07.12.11-Az:XII ZR 159/09
 
Darlehensrecht: Zur Berücksichtigung der Kosten einer Restschuldversicherung bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags (26.01.2012)
Maßgeblich, ob Abschluss einer Restschuldversicherung vom Darlehensgeber als Bedingung für Gewährung des Kredits vorgeschrieben ist-BGH vom 29.11.11-Az:XI ZR 220/10
 
ZPO: Teilurteil nach Prozessunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung ist zulässig (25.01.2012)
wenn sich die Gefahr der Widersprüchlichkeit zu einer späteren Entscheidung über den nicht aufgenommenen Teil nicht ausschließen lässt-BGH vom 30.11.11-Az:XII ZR 170/06
 
Mietrecht: Mieter ist verpflichtet, eine vom Voreigentümer an den Mieter zurückgezahlte Kaution an den neuen Vermieter zu leisten (24.01.2012)
Grundsätzlich kein Anspruch gegen Mieter auf erneute Leistung Kaution, wenn Mieter Kaution bereits an früheren Vermieter geleistet hat-BGH vom 07.12.11-Az:VIII ZR 206/10
 
ZPO: Voraussetzungen für den Erlass eines Grund- und Feststellungsurteils (24.01.2012)
wenn sich nicht ohne weitere Tatsachenaufklärung feststellen lässt, ob dem Kläger ein Schaden entstanden ist-BGH vom 08.12.11-Az: VII ZR 12/09
 
WEG: Passivlegitimation der Mitglieder einer WEG (24.01.2012)
Zu verklagen sind nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ausnahmslos sämtliche (übrigen) Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft-BGH vom 11.11.11-Az:V ZR 45/11
 
Markenrecht: Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bei „Rheinpark-Center Neuss“ (24.01.2012)
Für das Schutzhindernisses kommt es nicht darauf an, wie das Zeichen vom Anmelder verwendet wird oder verwendet werden soll-BGH vom 22.06.11-Az: I ZB 78/10
 
Steuerrecht: Geldwäschegesetz in Kraft getreten (24.01.2012)
dadurch werden insbesondere die freien Berufe zur Einhaltung spezifizierter Sorgfaltspflichten und u.a. die Kammern zur verstärkten Aufsichtstätigkeit verpflichtet
 
Arbeitsrecht: Auslegung einer Verweisungsklausel (23.01.2012)
Ergänzende Vertragsauslegung einer teilweise statischen, teilweise dynamischen Verweisungsklausel-BAG vom 15.06.2011-Az: 4 AZR 665/09.
 
AG: Sondervorteil für den Vorstand (23.01.2012)
Voraussetzungen der Freigabe der Eintragung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags- OLG München vom 14.12.2011-Az: 7 AktG 3/11.
 
Ab wann ist eine Erbschaft konkludent angenommen? (23.01.2012)
Die Ausschlagung einer Erbschaft wird unmöglich, wenn eine konkludente Annahme erfolgt. Welche Handlungen danach als Annahme zu werten sind und was sie beachten sollten
 
Wettbewerbsrecht: Werbung für einen zeitlichen befristeten Preisnachlass aufgrund eines Firmenjubiläums (20.01.2012)
Verlängerung befristeter Sonderverkäufe nicht möglich - BGH vom 07.07.2011-Az: I ZR 173/09.
 
Wettbewerbsrecht: Werbung mit befristeten Frühbucherrabatt (20.01.2012)
Reiseveranstalter muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aussetzen-BGH vom 07.07.11-Az:I ZR 181/10
 
Schadensersatzrecht: Unterlassene Aufklärung bei Grundstückskauf (20.01.2012)
zum Umfang der Aufklärungspflicht eines Verkäufers - BGH vom 11.11.2011-Az: V ZR 245/10.
 
Gesellschaftsrecht: Einziehung von Geschäftsanteilen (20.01.2012)
Erforderlichkeit von gesellschaftsvertraglichen Regelungen - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Anlage EÜR: Abgabe ist verpflichtend (19.01.2012)
Betriebsinhaber müssen der Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beifügen-BFH 16.11.11-Az:X R 18/09
 
Aufbewahrungspflichten: Diese Unterlagen können 2012 vernichtet werden (19.01.2012)
Sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich sammeln sich eine Menge von Belegen, Rechnungen etc. an.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer (19.01.2012)
Am 1. Januar 2012 ist die Verordnung zur Änderung und Aufhebung arbeitsgenehmigungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.
 
Steuerermäßigung: Gartenarbeiten als Handwerkerarbeiten abziehbar (19.01.2012)
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses gewährt werden-BFH vom 13.07.11-Az:VI R 61/10
 
Kindergeld ab 2012: Was bei volljährigen Kindern zu beachten ist (19.01.2012)
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist die bisherige Einkommensgrenze von 8.004 EUR für volljährige Kinder ab 2012 entfallen
 
WEG: Gemeinschaft muss für einen Eigentümer keine Barrierefreiheit herstellen und bezahlen (19.01.2012)
wegen dessen Gehbehinderung im Treppenhaus und der Garage durch den Einbau von Handläufen etc.-LG Köln vom 30.06.11-Az:29 S 246/10
 
Schönheitsreparaturen: „Weißen-Klausel“ ist unwirksam (19.01.2012)
formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu „weißen“, ist unangemessene Benachteiligung-BGH vom 21.09.11-Az:VIII ZR 47/11
 
Erbrecht: Wirksames Testament trotz offensichtlicher Fehldatierung (19.01.2012)
wenn eine schriftvergleichende Untersuchung die Schrift des Erblassers eindeutig identifiziert und für das falsche Datum eine plausible Erklärung besteht-LG Duisburg vom 17.10.11-Az:7 T 91/10
 
Baugenehmigung: Landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle im Außenbereich (19.01.2012)
Die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle dient auch dem Betrieb des Landwirts-BayVGH, 1 B 11.550
 
Baumängel: Keine Unternehmerhaftung für vom Auftraggeber vorgeschriebenes Baumaterial (19.01.2012)
Wer als Bauherr dem Bauunternehmer ganz bestimmte Baustoffe vorschreibt, kann sich später nicht auf Baumängel berufen-LG Hamburg, 317 O 209/10
 
Stundenlohn: Nachweis der Richtigkeit von Rapportzetteln (19.01.2012)
Abrechnung nach Stunden-Unternehmer muss darlegen und beweisen, wie viele Stunden tatsächlich geleistet wurden-OLG Hamm vom 08.02.11-Az:21 U 88/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (19.01.2012)
Die Regierung will die arbeitsmarktpolitischen Instrumente konsequent an folgenden Zielen ausrichten: mehr Dezentralität, höhere Flexibilität, größere Individualität, höhere Qualität, mehr Transparenz.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Anhebung der Altersgrenzen - Rente mit 67 startet schrittweise (19.01.2012)
Im Jahr 2012 startet für Neurentner die Rente mit 67 und damit die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
 
Wirtschaftsstrafrecht: Strafbarkeit nach § 283 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 7b StGB entfällt bei rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit zur Buchführung oder Bilanzerstellung (18.01.2012)
etwa dann, wenn sich der Täter der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muss und er die Kosten nicht aufbringen kann-BGH vom 20.10.11-Az:1 StR 354/11
 
ZPO: Zur Rechtskraftwirkung eines Nichtigkeitsurteils gegen Alleingesellschafter (18.01.2012)
Kapitalgesellschaft muss sich dies nicht entgegenhalten lassen-BGH vom 29.11.11-Az:X ZR 23/11
 
Medienrecht: Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung (18.01.2012)
über einen Politiker in einem Presseartikel betreffend dessen prominente Lebensgefährtin - BGH vom 22.11.2011 - Az: VI ZR 26/11
 
Strafrecht: Zur Einordnung einer kriminellen Vereinigung als solche innerhalb oder außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (18.01.2012)
erfolgreiche Revision - BGH vom 13.09.11 - Az: 3 StR 231/11
 
Medicus.log: Verletzung rechtlichen Gehörs nicht schon bei abweichender rechtlichen Schlussfolgerung (17.01.2012)
wenn Gericht tatsächliches und rechtliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht aber rechtliche Schlussfolgerungen nicht teilt-BGH vom 07.07.11-Az:I ZB 68/10
 
ZPO: Auslegung des Urteilstenors durch das Grundbuchamt (17.01.2012)
Das Grundbuchamt kann im Wege der Auslegung des Urteilstenors den Mangel fehlender Bestimmtheit der Entscheidung nicht beheben-BGH vom 17.11.11-Az:V ZB 58/11
 
Gesellschaftsrecht: Vergleich über aktienrechtlichen Differenzhaftungsanspruch bei Sachkapitalerhöhung (17.01.2012)
Anspruch besteht auch, soweit Wert der Sacheinlage zwar den geringsten Ausgabebetrag, aber nicht das Aufgeld deckt-BGH vom 06.12.11-Az:II ZR 149/10
 
Nichtraucherschutz: Rauchverbot in Gaststätten stellt kein Mangel des Pachtgegenstands dar (16.01.2012)
Das Rauchverbot in § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz stellt keinen Mangel einer verpachteten Gaststätte dar-BGH vom 13.07.11-Az:XII ZR 189/09
 
Gesellschaftsrecht: Räumungsbegehren einer GbR wegen Eigenbedarfs der Gesellschafter (16.01.2012)
Eigenbedarf eines GbR-Gesellschafter: auch wenn Gesellschafter der Gesellschaft bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht angehörte-BGH vom 23.03.11-Az:VIII ZR 74/11
 
Arzthaftungsrecht: Zu den Voraussetzungen eines groben Benhandlungsfehlers (16.01.2012)
Arztverschulden - eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse - BGH vom 25.10.11 - Az: VI ZR 139/10
 
Ist Online-Streaming illegal? (16.01.2012)
Rechtsanwalt für Internetrecht und IT-Recht - Urheberrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: Schuldrechtliche Abreden der Tarifvertragsparteien werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses (13.01.2012)
Tarifvertragliche Entgeltanpassung Ost/West ist keine geltende Inhaltsnorm - BAG vom 24.08.2011- Az: 4 AZR 566/09
 
Urlaubsrecht: Eine ergänzende vertragliche Vereinbarung zur Urlaubsabgeltung ist zulässig (13.01.2012)
Parteien steht es frei, eine Vereinbarung zu treffen, die den Arbeitgeber verpflichtet, Urlaub, der bereits verfallen ist, nachzugewähren - BAG vom 18.10.2011-Az: 9 AZR 303/10
 
Dienstwagen: Zum Anscheinsbeweis der Privatnutzung (13.01.2012)
Die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung-BFH vom 06.10.2011-Az: VI R 56/10
 
Grunderwerbssteuer: Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR (13.01.2012)
Keine Grunderwerbssteuerpflicht - Übertragung eines Anteils an Grundstücks-GbR - BFH vom 23.11.11-Az:II R 64/09
 
Kapitalmarktrecht: Hinweis- und Ermittlungspflichten des Anlageberaters (13.01.2012)
Anlageberater hat den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsamen Gesetzesänderungen zu informieren-BGH vom 01.12.2011-Az: III ZR 56/11.
 
Handelsvertreterrecht: Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters (13.01.2012)
Ausgleichsanspruch bestimmt sich nach Maßgabe des § 89b Abs.5 in Verbindung mit Abs.1 HGB aF.-BGH vom 23.11.11-Az: VIII ZR 203/10
 
Schadensrecht: Dekra haftet BMW-Vertragshändlern nicht für angeblich falsche Gutachten (13.01.2012)
Schadenersatzansprüche lassen sich weder nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter herleiten noch auf § 826 BGB stützen-OLG Stuttgart vom 20.12.2011-Az: 6 U 107/11
 
AG: Ein Vergleich über den Differenzhaftungsanspruch ist grundsätzlich zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Hauptversammlung. (13.01.2012)
Eine Aufrechnungsvereinbarung über unter § 66 I AktG fallende Ansprüche ist wirksam, wenn die Forderung des Aktionärs vollwertig, fällig und liquide ist-BGH vom 06.12.2011-Az: II ZR 149/10
 
Kapitalmarktrecht: Positive Entscheidung des OLG München im Musterverfahren wegen fehlerhaftem Emissionsprospekt (12.01.2012)
Haftung der finanzierenden Bank und der VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG auf Schadensersatz wegen Prospektfehler - OLG München vom 30.12.11 - Az: Kap 1/07
 
ZPO: Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung (10.01.2012)
in der der Schuldner die persönliche Haftungserklärung ausdrücklich nur gegenüber dem "jeweiligen Gläubiger" der Grundschuld übernommen hat-BGH vom 24.11.11-Az:VII ZB 12/11
 
Kaufrecht: Zur Täuschung über die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit im Rahmen eines Kaufvertrages (09.01.2012)
Vermutung zu Gunsten des Verkäufers, dass Kaufpreis ohne Täuschung dem Verkäufer über ein Geschäft mit Dritten zugeflossen wäre-BGH vom 15.11.11-Az:VI ZR 4/11
 
Grundbuchrecht: Zur Wirksamkeit einer im Servitutenbuch eingetragenen Dienstbarkeit (09.01.2012)
Auch im Servitutenbuch einer Gemeinde eingetragene Dienstbarkeit muss auf neu angelegten Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 10/11
 
Versicherungsrecht: Fällen dreier großer Bäume innerhalb eines Tages stellt keine ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigung dar (09.01.2012)
Risikoausschluss setzt einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet-BGH vom 09.11.11-Az:IV ZR 115/10
 
Zivilrecht: Keine Verjährung eines Auskunftsanspruchs über Kontenbewegungen (09.01.2012)
Auskunftsanspruch gemäß § 666 Var.2 BGB aus dem Auftragsverhältnis verjährt grundsätzlich nicht vor dessen Beendigung-BGH vom 01.12.11-Az:III ZR 71/11
 
Vereinsrecht: Keine Haftungsprivilegierung bei fahrlässiger Schadensverursachung durch Vereinsmitglied (04.01.2012)
Dies gilt auch bei unentgeltlicher Tätigkeit, wenn Schaden grob fahrlässig verursacht wurde-BGH vom 15.11.11-Az:II ZR 304/09
 
Anlageberatungsvertrag: Zur aufklärungspflichtigen Rückvergütung bei VIP Medienfonds 4 (02.01.2012)
Zur Frage der Kausalität der fehlenden Aufklärung über Rückvergütungen für die Anlageentscheidung OLG Frankfurt a.M. vom 13.12.11 - Az: 9 U 112/09
 
Strafrecht: Zur strafprozessualen Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen (30.12.2011)
und zur Betrugsstrafbarkeit durch den Abschluss von Lebensversicherungen - BVerfG vom 07.12.11 - Az: 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10
 
BVerfG: Für den Nachweis der Beauftragung eines Verteidigers ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht notwendig (28.12.2011)
Kommentar zum Beschluss des BVerfG vom 14.09.2011 - Az: 2 BvR 449/11
 
Transportrecht: „Road-Package“-Verordnungen treten in Kraft (27.12.2011)
Nach einer zweijährigen Verzögerung sind am 04. Dezember 2011 die in Deutschland unmittelbar geltenden EG-Verordnungen Nr. 1071/2009 bis 1073/2009 in Kraft getreten.
 
Hochschulrecht: Numerus clausus für Bachelor-Studiengang Psychologie in Berlin ohne ausreichende Rechtsgrundlage (27.12.2011)
VerfGH Berlin hat am 20.12.11 Verfassungsbeschwerden von zwei Bewerberinnen um Studienplatz für Bachelor-Studiengang Psychologie an der HU Berlin stattgegeben.
 
Kaufrecht: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (27.12.2011)
- Nacherfüllung durch "Lieferung einer mangelfreien Sache" erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache-PM des BGH Nr. 202/2011 vom 21.12.2011 - Az: VIII ZR 70/08
 
Arbeitsrecht: Altersdiskriminierung bei betrieblicher Altersversorgung (26.12.2011)
Keine Altersdiskriminierung der ratierlichen Kürzung nach § 2 BetrAVG - BAG-Urteil vom 19.07.2011 - Az: 3 AZR 434/09
 
Arbeitsrecht: Tarifliche Dynamik nach Betriebsübergang (26.12.2011)
Schuldrechtliche Abreden der Tarifvertragsparteien werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses -BAG-Urteil vom 24.08.2011-Az: 4 AZR 566/09
 
Internetrecht: Social Media und der Datenschutz (23.12.2011)
Welche Risiken gibt es für Unternehmer bei der Verwendung des Facebook „gefällt mir“-Button? - von Rechtsanwalt Dirk Streifler im Magazin Berliner Werbewelten 2/2011, S.24-25
 
Arbeitsrecht: Treuepflicht eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst (21.12.2011)
Nicht in jedem Fall liegt eine mit einem Beamten vergleichbare Treuepflicht vor - BAG vom 12.05.2011 - Az: 2 AZR 479/09
 
Handelsvertreterrecht: Ausgleichsanspruch bei Übernahme durch neu gegründete Gesellschaft (21.12.2011)
Ausgleichsanspruch für vom Handelsvertreter geworbene Neukunden-BGH vom 26.10.11-Az:VIII ZR 222/10
 
Bankrecht: Zu Aufklärungspflichten der beratenden Bank beim Erwerb von Basketzertifikaten (Emittentin hier: Lehman Brothers) durch ihren Kunden (21.12.2011)
beratende Bank muss Anleger über vollständigen Verlust des angelegten Kapitals bei Zahlungsunfähigkeit der Emittentin aufklären-BGH vom 27.09.11-Az:XI ZR 182/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Zusatzurlaub (21.12.2011)
Bereitschaftsdienststunden in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sind Nachtarbeitsstunden iSv. § 27 Abs. 1 TV-Ärzte HELIOS - BAG vom 14.09.11 - Az:10 AZR 208/10
 
Gefährliche Körperverletzung: Garantenpflicht eines Betriebsvorgesetzten bei betriebsbezogenen Straftaten (20.12.2011)
Aus Stellung als Betriebsinhaber bzw. Vorgesetzter kann sich eine Garantenpflicht für nachgeordnete Mitarbeiter ergeben - BGH vom 20.10.11 - Az: 4 StR 71/11
 
Mietrecht: Zuschlag für Schönheitsreparaturen nach Entlassung einer Wohnung aus der Preisbindung (20.12.2011)
Vermieter darf nach Entlassung der Wohnung aus der Preisbindung keinen Zuschlag für Schönheitsreparaturen verlangen -BGH vom 09.11.11-Az:VIII ZR 87/11
 
Insolvenzrecht: Zu den Auswirkungen einer fehlerhaften öffentlichen Bekanntmachung auf die Beschwerdefrist (20.12.2011)
die öffentliche Bekanntmachung wirkt nur dann als Zustellung, wenn die bekannt gemachte Entscheidung richtig bezeichnet ist-BGH vom 10.11.11-Az: IX ZB 165/10
 
Kapitalmarktrecht: Zur Formwirksamkeit einer Mithaftungsübernahme (20.12.2011)
Wahrung der Schriftform - Darlehensvertrag muss eindeutig auf die Schuldbeitrittserklärungen der Gesellschafter Bezug nehmen-BGH vom 25.10.11-Az:XI ZR 331/10
 
Immobilienrecht: Zur Kostenbeteiligung des Inhabers eines dinglichen Wohnungsrechts (20.12.2011)
dinglicher Wohnrechtsinhaber hat Kosten der zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen mit zu tragen-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 57/11
 
Prospekthaftung:Zur Haftung eines ehemaligen Spitzenpolitikers für fehlerhafte Angaben im Emissionsprospekt (20.12.2011)
Zur Verantwortlichkeit eines früheren Spitzenpolitikers für Äußerung über Eigenschaften einer Anlage in Prospektbestandteil-BGH vom 17.11.11-Az:III ZR 103/10
 
Telekommunikationsarecht: Keine wirksame Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen (20.12.2011)
Keine Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen an Inkossounternehmen durch Telekommunikationsdienst-Anbietern-AG Meldorf vom 21.07.11-Az:81 C 241/11
 
Markenrecht: Zu Löschungsansprüchen wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls mangels rechtserhaltender Benutzung (19.12.2011)
unterschliedliche Streitgegenstände: Löschungsansprüche wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls - BGH vom 09.06.11-Az:I ZR 41/10
 
Wettbewerbsrecht: Zur Zulässigkeit von Poker im Internet (19.12.2011)
Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers-BGH vom 28.09.11-Az:I ZR 93/10
 
Grundstücksübertragung: Rechtsgeschäft mit Drittschädigungsabsicht (16.12.2011)
Ein Rechtsgeschäft erfüllt nicht den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, wenn es für den Dritten objektiv nicht nachteilig ist-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 212/10
 
GmbH - Steuerrecht: Betriebsausgaben: Firmenjubiläum und Geburtstag besser zweimal feiern (15.12.2011)
runder Geburtstag des Geschäftsführers zusammen mit Feier eines Firmenjubiläums - Aufwendungen nicht abziehbar-FG Berlin-Brandenburg-16.02.11-Az:12 K 12087/07
 
Aufsichtsräte: Steuerliche Behandlung der Pkw, Bürokräfte und Büroräume (15.12.2011)
Werden Aufsichtsräten neben der Barvergütung auch Büroräume, Bürokräfte oder Pkw zur Verfügung gestellt, ist fraglich, ob diese Leistungen zu versteuern sind
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gründungszuschuss nur noch eine Ermessensleistung (15.12.2011)
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zugestimmt.
 
Steuerrecht: Privat und beruflich genutzter Laptop: Regelmäßig hälftige Aufteilung (15.12.2011)
privat angeschaffter Computer ist abziehbar, wenn er nahezu ausschließlich dienstlicher Aufgaben dient - FG Baden-Württemberg vom 05.05.10-Az:12 K 18/07
 
Erstattungszinsen: Steuerbescheide offenhalten (15.12.2011)
Angesichts der verwirrenden Rechtslage sollten Steuerpflichtige gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen mit einem Einspruch vorgehen
 
Reifenwechsel: Haftung, wenn Hinweis auf notwendiges Nachziehen der Radmuttern fehlt (15.12.2011)
Räderwechsel in Autowerkstatt - Hinweispflicht, dass Nachziehen der Radmuttern nach 50 bis 100 km notwendig ist-LG Heidelberg vom 27.07.11-Az: 1 S 9/10
 
AGB: Kein Leistungsverweigungsrecht einer Fluglinie bei Nichtvorlage der Kreditkarte (15.12.2011)
AGB-Klausel eines Luftverkehrsunternehmen unwirksam, nach die Vorlage einer Kredit- oder Debitkarte verlangt wird-OLG Frankfurt a.M. vom 08.09.11-Az:16 U 43/11
 
WEG: Bauträger als Miteigentümer kann von Beschlussfassung ausgeschlossen werden (15.12.2011)
Bauträger als WEG-Miteigentümer kann bei einer bestehenden Interessenkollision von der Beschlussfassung ausgeschlossen werden-AG Landsberg/Lech, 1 C 1146/10 WEG
 
Abfallgebühren: Grundstücksvermieter haftet für Gebühren des Mieters (15.12.2011)
Der Vermieter eines Hausgrundstücks kann für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden-VG Koblenz vom 24.06.10-Az:7 K 1230/09.KO
 
Aktuelle Gesetzgebung: Das Testamentsregister für Deutschland kommt (15.12.2011)
Immer mehr Menschen machen von Ihrer Testierfreiheit Gebrauch, da für sie die allgemeine gesetzliche Erbfolge nicht passt.
 
Architektenrecht: Volle Vergütung bei einvernehmlicher Aufhebung des Vertrags (15.12.2011)
Aufhebung eines Architektenvertrags-Verlust des Restvergütungsanspruchs nur bei Vereinbarung oder Kündigungsberechtigung-OLG Saarbrücken 06.07.11-Az: 1 U 408/09
 
Baumangel: Schadensersatzanspruch besteht auch, wenn sich Mangel nicht auswirkt (15.12.2011)
Bereits durch eine mangelhafte Werkleistung entsteht dem Auftraggeber ein Schaden-OLG Frankfurt a.M. vom 09.04.09-Az:10 U 264/07
 
Kapitalmarktrecht: BGH zur Haftung für unterbliebene Ad-hoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG (14.12.2011)
BGH-Grundsatzurteil zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen nach § 37b WpHG-BGH vom 13.12.11-Az:XI ZR 51/10
 
Gesellschaftsrecht: Zur Stellung des Treugebers im Innenverhältnis einer Publikumsgesellschaft (14.12.2011)
Treugeber ist im Innenverhältnis unmittelbarer Gesellschafter, wenn mittelbare Beteiligung im Gesellschaftsvertrag geregelt ist-BGH vom 11.10.11-Az:II ZR 242/09
 
GmbH - Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein (09.12.2011)
Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein, welches die GmbH erteilt hat-BGH vom 13.10.11-Az:IX ZR 193/10
 
Gesellschaftsrecht: Auslegung der Abfindungsbestimmungen eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH (06.12.2011)
Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters: im Zweifel Gleichbehandlung der Gesellschafter bei Berechnung der Abfindung-BGH vom 27.09.11-Az:II ZR 279/09
 
Bankrecht: Konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung (05.12.2011)
konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung innerhalb einer Schwankungsbreite von zuvor genehmigten Lastschriftbuchungen-BGH vom 27.09.11-Az:XI ZR 328/09
 
Schulrecht: Verrichtung von Gebeten in der Schule findet ihre Schranke in der Wahrung des Schulfriedens (02.12.2011)
Schüler ist nicht berechtigt, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten-BVerwG vom 30.11.11-Az:6 C 20.10
 
Factoring: Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht (01.12.2011)
Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht-BGH vom 12.10.11-Az:VIII ZR 3/11
 
Schadensersatzrecht: Zu den Schadensersatzansprüchen bei Unterlassung der Mitwirkungspflicht zur Vertragsanpassung (01.12.2011)
Anspruch aus Störung der Geschäftsgrundlage auf Vertragsanpassung verpflichtet die andere Partei, an der Anpassung mitzuwirken-BGH vom 30.09.11-Az:V ZR 17/11
 
Erbrecht: Zum lebzeitigen Eigeninteresse des Erblassers an einer Schenkung (01.12.2011)
kann auch vorliegen, wenn Beschenkter ohne rechtliche Bindung Leistungen übernimmt, tatsächlich erbringt und auch in Zukunft vornehmen will-BGH vom 26.10.11-Az:IV ZR 72/11
 
Bankrecht: Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten (30.11.2011)
Fortentwicklung der Grundsätze für Haftung des Karteninhabers bei missbräuchlichen Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten mit Karte und PIN-BGH vom 29.11.11-Az:XI ZR 370/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: ELENA-Verfahren wird abgeschafft (28.11.2011)
Der Bundesrat hat die Aufhebung des ELENA-Verfahrens (Elektronischer Entgeltnachweis) gebilligt.
 
Jahreswechsel: Steuerliche Überlegungen zur Steueroptimierung (28.11.2011)
Es ist an der Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, welche Maßnahmen im privaten Bereich bis zum Ende des Jahres steuerliche Vorteile bringen können
 
Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (28.11.2011)
Tatrichter muss besondere Feststellungen treffen, wenn die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit erfolgt ist-OLG Hamm,III-2 RBs 108/11
 
Verkehrsunfall: Überfahren der Wartelinie durch den Vorfahrtberechtigten (28.11.2011)
Wartelinie empfiehlt dem aus untergeordneten Straße kommenden Verkehr, an der durch die Linie markierten Stelle zu warten und Vorfahrt zu gewähren-AG Lemgo vom 01.07.11-Az:18 C 95/11
 
Reiserecht: Insolvenzschutz bei Pauschalreisen (28.11.2011)
umfasst auch den Rückzahlungsanspruch des Reisenden auf den Reisepreis bei einer Absage der Reise durch den Veranstalter - BGH,X ZR 43/11
 
Mietkürzung: Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft (28.11.2011)
berechtigen einen Mieter in der Regel nicht zu einer Kürzung der Miete - OLG Braunschweig, 1 U 68/10
 
Mietrecht: Kündigung einer vom Wohnungsmieter separat angemieteten Garage (28.11.2011)
Kann nur unabhängig von der Wohnung gekündigt werden, wenn sie nicht Bestandteil eines Wohnungsmietvertrags ist - BGH, VIII ZR 251/10
 
Ehegattentestament: Auslegung einer Wiederverheiratungsklausel (28.11.2011)
Eine solche Klausel kann der überlebende Ehegatte nicht ignorieren oder umgehen - OLG Hamm vom 31.05.11 - Az: I-15 W 360/10
 
Erbrecht: Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder (28.11.2011)
Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder hat weiterhin Bestand hat-BGH, IV ZR 150/10
 
Baurecht: Leistungsänderung: Abnahme muss kein Anerkenntnis sein (28.11.2011)
Führt Auftragnehmer die geschuldete Leistung anders aus als vertraglich geschuldet, muss Abnahme des Bauherren kein Anerkenntnis sein-OLG Brandenburg vom 25.08.11 -Az:12 U 69/10
 
AGG: Falsche Anrede begründet noch keine Diskriminierung (28.11.2011)
Bewerbung - keine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft-Arbeitsgericht Düsseldorf, 14 Ca 908/11
 
Arbeitsrecht: Verlagerung eines Betriebsteils ins grenznahe Ausland (25.11.2011)
Bewerbung -
 
Arbeitsrecht: Zur Möglichkeit befristeter Arbeitsverhältnisse von Betriebsratmitgliedern (25.11.2011)
Anwendung von § 14 II TzBfG auf befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern verstößt nicht gegen Art.7 RL 2002/14/EG-ArbG Berlin-Az:33 Ca 5877/11
 
Europarecht: Selektives Vertriebssystem als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung (16.11.2011)
Art. 101 Abs. 1 AEUV - Vertragsklausel stellt bezweckte Beschränkung dar, wenn sie nicht objektiv gerechtfertigt ist-EuGH vom 13.10.11-Az:C-439/09
 
Bankrecht: Zur Aufklärungspflicht eines Anlageberaters bei Zinssicherungsgeschäften in der Form von gegenläufigen Höchst- und Mindestbegrenzungen (16.11.2011)
Beratungspflichtverletzung einer Bank bei Empfehlung von Zinssicherungsgeschäften in Form von Zinscap und Zinsfloor-LG Stuttgart vom 24.08.11-Az:8 O 516/10
 
Gesellschaftsrecht: Anteilswertermittlung für Abfindung nach Gewinnabführungsvertrag nur auf Vertretbarkeit überprüfbar (16.11.2011)
Abfindung nach einem Gewinnabführungsvertrag ist angemessen, wenn sie dem Verkehrswert des Anteils entspricht-OLG Stuttgart-Beschluss vom 14.09.11-Az:20 W 6/08
 
Gesellschaftsrecht: Gesamtnichtigkeit einer bedingten Kapitalerhöhung (16.11.2011)
Überschreitung des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags i.S.d. § 192 III 1 AktG führt zur Gesamtnichtigkeit des Beschlusses-OLG München vom 14.09.11-Az:31 Wx 360/11
 
UG: Zur Gründung einer Unternehmergesellschaft nach Musterprotokoll (16.11.2011)
Musterprotokoll enthält nur die besondere Vertretungsbefugnis des bei der Gründung bestellten Geschäftsführers-OLG Düsseldorf vom 12.07.11-Az:I-3 Wx 75/11
 
Insolvenzrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage (16.11.2011)
durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft - BGH vom 19.07.11 - Az: II ZR 246/0
 
Wirtschaftstrafrecht: Untreue auch bei Einverständnis der Gesellschafter (15.11.2011)
Aus Einverständnis folgt nicht in jedem Fall der Ausschluss der Tatbestandsmäßigkeit bei der Untreue-BGH vom 30.08.11-Az:3 StR 228/11
 
Gesellschaftsrecht: Haftung wegen Missbrauchs der Generalvollmacht bei Errichtung einer Gesellschaft (15.11.2011)
fehlerhafte Gesellschaft setzt auf Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gerichtete Willenserklärungen zwischen Beteiligten voraus-BGH vom 13.09.11-Az:VI ZR 229/09
 
Arbeitsrecht: Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Leitender Angestellter nach § 14 II KSchG (06.11.2011)
Der leitende Angestellte i.S.d. § 14 Abs.2 KSchG muss die Rechtsmacht haben, den Arbeitgeber selbständig zu verpflichten-BAG vom 14.04.2011-Az:2 AZR 167/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Zahlung eines auf das Geschäftsjahr bezogenen Bonus (06.11.2011)
Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag eines außertariflichen Mitarbeiters-Arbeitnehmer kann erfolgsabhängige Vergütung verlangen-BAG vom 07.06.11-Az:1 AZR 807/09
 
Umsatzsteuer: Behandlung von Gutscheinen (31.10.2011)
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe hat dazu Stellung bezogen, wie die Ausgabe von Gutscheinen umsatzsteuerlich zu behandeln ist
 
Steuervereinfachungsgesetz 2011: Wichtige Änderungen auf einen Blick (31.10.2011)
Einkommensteuererklärung für zwei aufeinanderfolgende Jahre wurde nicht ins Steuervereinfachungsgesetz 2011 mit aufgenommen.
 
Darlehenskonten: Monatliche Gebühr ist unwirksam (31.10.2011)
Die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in den AGB einer Bank ist unwirksam-BGH vom 07.06.11-Az:XI ZR 388/10
 
Vaterschaftstest: Nachweis durch DNA-Abstammungsgutachten (31.10.2011)
Unsicherheit bei Betroffenen über Vaterschaft oft auch nach Vaterschaftstest-OLG Stuttgart vom 30.06.11-Az:17 UF 53/11
 
Ordnungsverfügung: Auf die Gefahr kommt es an, nicht auf den Gefährdeten (31.10.2011)
Brand- und Lebensgefahr kann nicht entgegengehalten werden, dass das Haus allein vom Antragsteller bewohnt werde und er diese Gefahr in Kauf nehme-VG Saarlouis vom 25.08.11-Az:5 L 705/11
 
Baurecht: Fotovoltaikanlage: Denkmalschutz kontra Klimaschutz (31.10.2011)
entscheidend ist das Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters-VGH Mannheim vom 01.09.11-Az:1 S 1070/11
 
Mitgliederversammlung: Erledigter TOP ist erledigt (30.10.2011)
darf auf der gleichen Mitgliederversammlung nicht wieder aufgenommen werden, wenn inzwischen Mitglieder die Versammlung verlassen haben-KG, 24 U 156/10
 
Standardisiertes Messverfahren: Erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen (30.10.2011)
Auch hier muss Richter grundsätzlich in den Urteilsgründen das Messverfahren und ggf. berücksichtigten Toleranzwert mitteilen-OLG Düsseldorf, IV-1 RBs 12/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Regierungsentwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet (30.10.2011)
Internetabzocke soll durch einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung künftig ein Riegel vorgeschoben und Verbraucherrechte gestärkt werden.
 
Gewerbemietvertrag: Keine Mietzahlungspflicht bei Vermieterrenovierung vor Ablauf des Vertrags (30.10.2011)
Mieter kann während der Zeit der Renovierung die Räume nicht nutzen-KG, 8 U 187/10
 
Architekt: Beratungspflicht zu entstehenden Baukosten (30.10.2011)
Es gehört zu den Aufgaben eines Architekten, den Bauherrn über die voraussichtlichen Baukosten zu beraten-OLG Hamm, I-24 U 151/04
 
Arbeitsrecht: Befristungskontrollklage: Verstoß des Arbeitsgerichts gegen die Hinweispflicht aus § 17 S 2 TzBfG i.V.m. § 6 S 2 KSchG (30.10.2011)
Landesarbeitsgericht hat selbst zu prüfen, ob die Befristung des Arbeitsvertrags gegen weitere Unwirksamkeitsgründe verstößt-BAG vom 04.05.11-Az:7 AZR 252/10
 
Arbeitsrecht: Berichtigung der Unterrichtung des Betriebsrats im Zustimmungsersetzungsverfahren (30.10.2011)
nachholen fehlender Information durch Arbeitgeber im Zustimmungsersetzungsverfahren-BAG vom 01.06.11-Az:7 ABR 18/10
 
Gesellschaftsrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft (30.10.2011)
aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird nur unterbrochen, wenn angefochtener Beschluss zu Vergrößerung der Insolvenzmasse führt-BGH vom 19.07.11-Az:II ZR 246/09
 
Wettbewerbsrecht: Lotto-Werbung auf Linienbussen verstößt gegen Glücksspielstaatsvertrag (30.10.2011)
wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Glücksspielwerbung-Verband privater Unternehmen handelt nicht rechtsmissbräuchlich-OLG Hamburg vom 11.08.11-Az:3 U 145/09
 
Steuerstrafrecht: Hinterziehungszinsen und Vorsatz bei Steuerhinterziehung (30.10.2011)
Voraussetzung ist die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Straftatbestands einer vollendeten Steuerhinterziehung-FG München vom 20.04.11-Az:13 V 446/11
 
Wirttschaftsstrafrecht: Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer irreführenden Pressemitteilung (30.10.2011)
Für sittenwidriges Handeln reicht Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation noch nicht aus-OLG Düsseldorf vom 07.04.11-Az:I-6 U 7/10
 
Internetrecht: Haftung eines Betreibers einer Internetplattform (30.10.2011)
wenn Rechteinhaber den Betreiber auf Verletzung seines Rechts durch ein auf dem Marktplatz eingestelltes Verkaufsangebot hinweist-BGH vom 17.08.11-Az:I ZR 57/09
 
Wettbewerbsrecht: Zur automatisierten Auswertung von Online-Datenbanken (30.10.2011)
Keine gezielte Behinderung des Mitbewerbers bei Inverkehrbringen einer Software mit der Inhalte von Internetseiten abgerufen werden können-BGH vom 22.06.11-Az:I ZR 159/10
 
Gesellschaftsrecht: Bestimmung des maßgeblichen Sitzes einer Gesellschaft in der EU nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO (30.10.2011)
Sitz der Gesellschaft bestimmt sich nach der Gründungstheorie und damit grundsätzlich nach dem Satzungssitz im Herkunftsstaat-BGH-Urteil vom 12.07.11 -Az:II ZR 28/10
 
Arbeitsrecht: Betriebsteilübergang unter Wahrung der Identität (29.10.2011)
Auch beim Erwerb eines Betriebsteils ist erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität wahrt-BAG vom 27.01.11-Az:8 AZR 326/09
 
Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz bei Unkenntnis der Schwerbehinderung eines Arbeitsnehmers (29.10.2011)
Arbeitnehmer muss nach Zugang der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist das Bestehen des Sonderkündigungsschutzes geltend machen-BAG vom 09.06.11-Az:2 AZR 703/09
 
Transportrecht: Keine zusätzliche Vergütung des Frachtführers nach Sperrung des Schifffahrtsweges wegen einer Havarie (29.10.2011)
Von außen wirkende Verzögerungsursachen lösen grundsätzlich keine Vergütungspflicht des Absenders aus-BGH vom 22.06.11-Az:I ZR 108/10
 
Recht der GbR: Abfindungsguthaben kann mittels Zahlungsklage eingeklagt werden (29.10.2011)
Über die Höhe des Abfindungguthabens muss ggf. Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben werden-BGH vom 07.06.11-Az:II ZR 186/08
 
Vertragsrecht: Aufspaltungsverbot in Vertrag über Unternehmenssoftware hält Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB stand (29.10.2011)
Ein solches Aufspaltungsverbot verstößt auch nicht gegen das Kartellrecht-OLG Karlsruhe vom 27.07.11-Az:6 U 18/10
 
Prospekthaftung: Einlagenrückgewähr bei Übernahme des Prospekthaftungsrisikos durch die Gesellschaft bei Platzierung von Altaktien (28.10.2011)
wenn Altaktionär die Gesellschaft nicht von der Prospekthaftung freistellt-BGH vom 31.05.11-Az:II ZR 141/09
 
Gesellschaftsrecht: Unternehmensbewertung im Spruchverfahren (28.10.2011)
bestimmte konkret vorgenommene Berechnung muss auf der Grundlage zutreffender Ausgangszahlen zu einem plausibel hergeleiteten Ergebnis führen-KG vom 19.05.11-Az:2 W 154/08
 
Hochschulrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität (28.10.2011)
Bindung der Vergabe von Studienplätzen außerhalb der Kapazitäten an Kriterien für innerkapazitäre Vergabe verstößt nicht gegen Bundesrecht-BVerwG vom 23.03.11-Az:6 CN 3.10
 
Überentnahmen: Schuldzinsen für Umlaufvermögen nicht privilegiert (27.10.2011)
die auf Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen bei hohen Privatentnahmen sind nur gekürzt abziehbar, wenn sie auf den Erwerb eines Warenlagers entfallen
 
Steuerrecht: Solidaritätszuschlag ist zumindest bis zum Jahr 2007 verfassungsgemäß (27.10.2011)
auch nach 2007 dient Solidaritätszuschlag noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der deutschen Einheit-BFH vom 21.07.11-Az:II R 52/10
 
Insolvenzrecht: Veräußerung von Absonderungsgut im Insolvenzeröffnungsverfahren (27.10.2011)
vorläufiger mitbestimmender Insolvenzverwalter muss gegenüber dem Absonderungsberechtigten Verkauf zustimmen-BGH vom 05.05.11-Az:IX ZR 144/10
 
Fahrverbot: Auswirkung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (27.10.2011)
kann dazu führen, dass das angeordnete Fahrverbot (teilweise) als vollstreckt gilt-OLG Hamm vom 24.03.11-Az: III-3 RBs 70/10
 
Erbrecht: Einstufung eines Grundstücks als unbebaut bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer (26.10.2011)
hiermit können Erben eines vollkommen vermüllten Hauses nicht ohne Weiteres rechnen - FG Hessen, 3 K 2993/09
 
Aufklärungspflicht: Bauunternehmer muss auf sinnlose Leistungen hinweisen (26.10.2011)
Verlangt der Auftraggeber bestimmte Arbeiten, muss ihn der Auftragnehmer darauf hinweisen, wenn diese Leistungen möglicherweise sinnlos oder überflüssig sind
 
Arbeitsvertragsrecht: Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel (25.10.2011)
vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages führt zu einzelvertraglicher Geltung, dies ändert auch Betriebsübergang nicht-BAG-Urteil vom 17.11.10-Az:4 AZR 391/09
 
Arbeitsrecht: Unwirksamkeit der Kündigung wegen unterlassener Anhörung des Betriebsrats trotz ungültiger Betriebsratswahl (25.10.2011)
Wird Betriebsratswahl erfolgreich angefochten, aber nicht Nichtigkeit von Anfang an festgestellt, hat Anfechtung keine rückwirkende Kraft-BAG vom 09.06.11-Az:6 AZR 132/10
 
Ausgleich für Nachtarbeit: Stewardess mit Zugschaffnerfunktion (25.10.2011)
§ 6 Abs.5 ArbZG überlässt Ausgestaltung des Ausgleichs für Nachtarbeit wegen größerer Sachnähe den Tarifvertragsparteien-BAG vom 18.05.11-Az:10 AZR 369/10
 
Arbeitsrecht: Abgeltung von Bereitschaftsdienstzeiten durch Freizeitausgleich (25.10.2011)
Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten kann auch in die gesetzliche Ruhezeit gelegt werden-BAG vom 22.07.10-Az:6 AZR 78/09
 
Arbeitsrecht: Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen (24.10.2011)
Betriebsrat kann Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für Leiharbeitnehmern vorgesehen sind-BAG vom 01.02.11-Az:1 ABR 79/09
 
Handelsvertreterrecht: Rechtsformwechsel des Handelsvertreters schließt Ausgleichsanspruch nicht aus (24.10.2011)
Vermögensübergang einer OHG analog §738 BGB auf GmbH ist für Fortbestand eines Handelsvertretervertrags ohne unmittelbaren Einfluss-OLG Stuttgart vom 30.05.11-Az:5 U 189/10
 
Gesellschaftsrecht: Ausscheiden eines KG-Gesellschafters auf Verlangen der übrigen Gesellschafter (24.10.2011)
Gesellschafter haben Ausschließungsbeschluss zu fassen und darauf gegründet eine Ausschließungserklärung abzugeben-BGH vom 21.06.11-Az:II ZR 262/09
 
Recht der KG: Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft (23.10.2011)
Insolvenzanfechtung - Rückzahlung geleisteter Ausschütungen an Beteiligungsgesellschaft-BGH vom 22.03.11-Az:II ZR 224/08
 
Gesellschaftsrecht: Erstattung des Wertes einer Gesellschaftersicherheit nach Rechtsprechungsregeln (23.10.2011)
verjährt gemäß § 31 Abs.5 GmbHG in fünf Jahren-BGH vom 31.05.11-Az:II ZR 106/10
 
Kündigungsrecht: Keine außerordentliche Kündigung wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens (22.10.2011)
Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung zur Abwendung einer Insolvenz-ArbG Duisburg vom 18.04.11-Az:3 Ca 376/11
 
Baumangel: Anscheinsbeweis, wenn hohe Wahrscheinlichkeit für Ausführungsfehler besteht (22.10.2011)
ausführende Bauunternehmer haftet auf Schadensersatz, wenn Schaden nur bei der Erstellung entstanden sein kann -LG Stuttgart vom 15.12.10-Az:21 O 152/09
 
Handelsrecht: Pflicht zur Vorlage der Jahresabschlussunterlagen (22.10.2011)
ein Ordnungsgeld wegen Verletzung der handelsrechtlichen Vorschriften ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden-BVerfG vom 18.04.11-Az:1 BvR 874/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Buttonlösung gegen Internetabzocke kommt (22.10.2011)
Das Europäische Parlament hat sich für eine Richtlinie ausgesprochen, die wirksamen Schutz vor Kostenfallen bietet.
 
Nachbarrecht: Gemeinschaftswand: Schadensersatzpflicht beim Abriss eines der Gebäude (22.10.2011)
Haben zwei Nachbargebäude eine gemeinsame Wand, kann sich ein Grundstückseigentümer durch den Abriss seines Gebäudes schadensersatzpflichtig machen-OLG Brandenburg,5 U 51/09
 
Schrottimmobilien: Hypovereinsbank zum Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung beim Verkauf von Schrottimmobilien verurteilt (21.10.2011)
Durchbruch für Kapitalanleger - HypoVereinsbank muss an Wohnungskäufer Schadensersatz in Höhe von 50 000 Euro zahlen-BGH vom 05.07.11-Az:XI ZR 342/10
 
Strafrecht: Keine Verdrängung der Hinweispflicht und Verständigung im Strafverfahren durch § 257c StPO (21.10.2011)
§ 257c StPO und die Bindungen des Gerichts haben nicht die Kraft, die Hinweispflichten des § 265 StPO zu relativeren oder zu verdrängen-BGH vom 11.05.11-Az:2 StR 590/10
 
Aufenthaltsrecht: Haft zur Sicherung der Abschiebung (21.10.2011)
Vermutung des § 62 Abs.2 Satz 1 Nr.2 AufenthG - wenn Ausreisefrist abgelaufen und Betroffener seine geänderte Anschrift nicht mitteilt–BGH vom 19.05.11–Az:V ZB 15/11
 
Recht der GbR: Zum Abfindungsanspruch eines Gesellschafters bei Ausscheiden aus der Personengesellschaft (21.10.2011)
kann ausgeschiedener Gesellschafter Höhe seines Abfindungsanspruchs schlüssig begründen, ist eine Leistungsklage denkbar-BGH vom 17.05.11-Az:II ZR 285/09
 
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Feststellung des Schadens bei betrügerischer Kapitalerhöhung (21.10.2011)
Erforderlich ist die hinreichenden Feststellung eines Vermögensschadens-BGH vom 14.04.11-Az:2 StR 616/10
 
Insolvenzanfechtung: Revision wegen auf Rechtshandlung der Schuldnerin beruhendem Pfandrecht erfolgreich (21.10.2011)
pfändet der Gläubiger in eine dem Schuldner eröffnete Kreditlinie, so entsteht ein Pfandrecht erst mit dem Abruf der Kreditmittel als Rechtshandlung des Schuldners
 
Insolvenzrecht: Haftung des Insolvenzverwalters bei übereilter Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens unter dessen Wert (20.10.2011)
Die Insolvenzordnung schreibt vor, das schuldnerische Unternehmen bis zur Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Stilllegung fortzuführen-OLG Rostock vom 08.04.11-Az:5 U 31/08
 
Insolvenzrecht: Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren (20.10.2011)
Aufrechnung des FA gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs.1 Nr.1 InsO entgegen-BFH vom 23.02.11-AZ:I R 20/10
 
Kaufrecht: Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht (20.10.2011)
keine eigenständige Regelung - Für seine Bestimmung gilt die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs.1 BGB-BGH vom 13.04.11-Az:VIII ZR 220/10
 
Kapitalmarktrecht: Verlusteausgleich wegen einer fehlerhaften Anlageberatung im Zusammenhang mit einem CMS Spread Ladder Swap- Vertrag (20.10.2011)
Eine Bank muss bei der Anlageberatung vor der Abgabe einer Empfehlung grundsätzlich die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen-BGH vom 22.03.11-Az:XI ZR 33/10
 
Arbeitsrecht: Anforderungen an eine Betriebsnorm und Auslegung einer zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossenen Vereinbarung als Tarifvertrag (20.10.2011)
Betriebsnorm muss eine über das einzelne Arbeitsverhältnis hinausgehende unmittelbare und zwingende Geltung auch gegenüber Arbeitnehmern haben-BAG vom 26.01.11-Az:4 AZR 159/09
 
Europarecht: Zugang geschädigter Dritter zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens (20.10.2011)
kartellrechtliche Bestimmungen der Union verbieten es nicht, dass Geschädigter Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhält-EuGH vom 14.06.11-Az:C-360/09
 
Insolvenzrecht: Harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft (19.10.2011)
beseitigt weder die objektive Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft noch Kenntnis des Gläubigers- BGH vom 19.05.11-Az:IX ZR 9/10
 
Bankrecht: Darlehensablösung mit Bareinlage (19.10.2011)
Wenn mit Bareinlage Darlehen abgelöst wird, für dessen Rückzahlung sich der Inferent verbürgt hat, leistet er nicht verdeckt eine Sacheinlage-BGH vom 12.04.11-Az: II ZR 17/10
 
Steuerrecht: Due Diligence-Kosten: Keine sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben (19.10.2011)
Anschaffung von Gesellschaftsanteilen-Kosten der Due Diligence sind Anschaffungskosten zuzuordnen-FG Köln vom 06.10.10-Az:13 K 4188/07
 
Aufsichtsratsmitglied: Zahlungen durch Vorstand müssen vorher genehmigt werden (19.10.2011)
Zur Zulässigkeit von Vorstandszahlungen an Aufsichtsratsmiglieder-OLG Frankfurt a.M. vom 15.02.11-Az:5 U 30/10
 
Arbeitsrecht: Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag (10.09.2011)
BAG-Urteil vom 23.02.2011 - Az: 4 AZR 439/09- Rechtsanwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Einstellungsgespräch: Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung (25.08.2011)
falsche Beantwortung einer bei Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann Arbeitgeber berechtigen, Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten-BAG, 2 AZR 396/10
 
Arbeitszeit: Teilnahme an Betriebsversammlung (24.08.2011)
OVG Münster-Urteil vom 10.05.2011 (Az: 4 A 1403/08) - Anwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Google Plus „+1-Button“ (25.07.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsanwalt für Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Twitter „Re-Tweet-Button“ (25.07.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsanwalt für Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Steuerrecht: Doppelte Haushaltsführung: Zum Nachweis des Lebensmittelpunkts (08.07.2011)
Beweislast für eine doppelte Haushaltsführung eines am Beschäftigungsort mit seiner Lebensgefährtin in einer Wohnung lebenden Steuerpflichtigen - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Daten auf angekauften Banken-CDs dürfen verwertet werden (08.07.2011)
Nach e
 
Steuerrecht: Nahe Angehörige: Vermietungsabsicht ist konkret nachzuweisen (08.07.2011)
Zu den vertraglichen Hauptpflichten eines Mietvertrags gehört insbesondere die Entrichtung des vereinbarten Mietzinses - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Riester-Verträge: Nachträgliche Eigenbeiträge sollen Zulagen retten (08.07.2011)
Das Bundeskabinett hat am 4.5.2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UstG (07.07.2011)
Ein unberechtigter Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG setzt nicht voraus, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgezählten Pflichtangaben aufweist-BFH-Urteil vom 17.02.2011 (Az: V R 39/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Feststellung der Berufsunfähigkeit im selbstständigen Beweisverfahren (07.07.2011)
Ein selbstständiges Beweisverfahren ist zur Feststellung der Berufsunfähigkeit für Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht geeignet, weil allein aufgrund des Vortrags des
 
Zwangsversteigerung eines Grundstücks nach Eröffnung eines englischen Insolvenzverfahrens eines deutschen Schuldners (07.07.2011)
Nach der Eröffnung des englischen Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines deutschen Schuldners darf die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden, in Deutschland belegenen Grundstücks grundsätzlich nur a
 
WAYS TO OBTAIN A GREEN CARD TO THE UNITED STATES (06.07.2011)
Who is a Permanent Resident?
 
Vorruhestandsbezug – Benachteiligung wegen des Geschlechts (02.07.2011)
BAG hat mit dem Urteil vom 15.02.2011 (Az: 9 AZR 750/09) -Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tätigkeitsaufstieg und Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten (02.07.2011)
BAG-Urteil vom 23.02.2011 (Az: 4 AZR 214/09)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung (02.07.2011)
Der Betriebsrat kann die Unterlassung betriebsändernder
 
Bankrecht: Monatliche Gebühr für die Führung des Darlehenskontos ist unwirksam (01.07.2011)
Die
 
Renovierung: Verjährung des Erstattungsanspruchs bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel (01.07.2011)
Der Erstattungsanspruch eines Mieters für die Kosten einer Renovierung, die er infolge einer unerkannt unwirksamen Schönheitsreparaturk
 
Kündigungsrecht: Fortlaufende unpünktliche Mietzahlung berechtigt zur Kündigung (01.07.2011)
Zahlt
 
Erbrecht: Testamentsvollstrecker kann Entlassung seines Amtsnachfolgers nicht beantragen (01.07.2011)
Ist das Amt eines Testamentsvollstreckers beendet, kann er nicht beantragen, seinen Am
 
Elternunterhalt: Unterhaltsanspruch kann bei Alkoholsucht ausgeschlossen sein (01.07.2011)
Alkoholabhängige Eltern können in bestimmten Fällen keinen Anspruch auf Unterhalt gegenüber ihren Kindern haben-OLG Karlsruhe vom 28.07.10-Az:16 UF 65/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Kinder sollen besser vor Vernachlässigung geschützt werden (01.07.2011)
Der Bun
 
Baumangel: Merkantiler Minderwert auch bei ordnungsgemäßen Nachbesserungsarbeiten (01.07.2011)
Aufrechnung des merkantilen Minderwerts nach Beseitigung vom Dachmängeln mit offener Werklohnforderung ist zulässig - OLG Stuttgart vom 08.02.11 - Az: 12 U 74/10 - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Gewährleistungsrecht: Schadensersatz: Ungesicherte Wasserversorgung als Grundstücksmangel (01.07.2011)
Ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück, dessen Wasserversorgung und Abwass
 
Kündigungsrecht: Fußball-WM führt nicht zur fristlosen Kündigung (01.07.2011)
Schaut ein Verkäufer während der Arbeitszeit ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft im Fernsehen, darf er deshalb nicht fristlos gekündigt werden - Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Abmahnung erforderlich bei Missbrauch von Bonuspunkten (01.07.2011)
Der Missb
 
Some frequently asked question concerning Florida Consumer Law (01.07.2011)
LANDLORD TENANT LAW
 
Altersteilzeit im Blockmodell Berechnung des Leistungsentgelts während Arbeitsphase (26.06.2011)
Berechnung des Leistungsentgelts während Arbeitsphase-Anwalt für Arbeitsrecht-BAG-Urteil vom 21.01.2011 (Az: 9 AZR 870/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Fristlose Kündigung wegen Vergleichs mit Zuständen „wie im Dritten Reich“ (26.06.2011)
LAG Hessen- Urteil vom 14.09.2010 (Az: 3 Sa 243/10)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verdachtskündigung wegen sexueller Belästigung (26.06.2011)
LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 16.12.2010 (Az: 2 Sa 2022/10)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitgeberdarlehen - vertragliche Ausgleichsklausel (21.06.2011)
Eine vertraglich vereinbarte Ausgleichsklause
 
Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmachtserklärung (19.06.2011)
Durch § 174 BGB soll der Erklärungsempfänger vor der Ungewissheit geschützt werden, ob eine bestimmte Person bevollmächtigt ist, das
 
Verwirkter Widerspruch bei Betriebsübergang (19.06.2011)
Das Recht
 
Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen (19.06.2011)
Der Betriebsrat kann die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sind-BAG-Beschluss vom 01.02.2011 (Az: 1 ABR 79/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Aufklärungspflicht einer Bank gegenüber Kunden bei Wertpapier-Eigengeschäften der Bank (17.06.2011)
OLG Karlsruhe-Urteil vom 30.03.2011 (Az: 17 U 133/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kick-Back: Aufklärungspflichten der Bank über Rückvergütungen (17.06.2011)
Eine ordnungsgemäße Aufklärung des Anlegers über Rückvergütungen kann auch durch Übergabe der Anlageprospekte erfolgen - BGH vom 09.03.11 und 19.07.11 - Az: XI ZR 191/10
 
Anwendbarkeit der "kickback"-Rechtsprechung auf nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater (17.06.2011)
Die sogenannte kickback"-Rechtsprechung des BGH (11. Senat) ist im Falle der Beratun
 
Hemmung der Verjährung bei Verbaucherdarlehensverträgen (17.06.2011)
Die Verjährungshemmung nach §
 
Handelsvertreterrecht: Unternehmerpflicht zur Verfügungstellung von Unterlagen im Rahmen des Handelsvertretervertrages (10.06.2011)
muss nur diese zur Verfügung stellen, auf die der Handelsvertreter zur Vermittlung oder Abschluss der Verträge angewiesen ist-BGH vom 04.05.11-Az: VIII ZR 11/10
 
Recht der KG: Beitrittserklärung eines Kommanditisten zu einer Publikumskommanditgesellschaft (10.06.2011)
zur Frage, wann eine Annahmeerklärung im Namen der Mitgesellschafter angenommen wurde-BGH vom 01.03.11-Az:II ZR 16/10
 
Die Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung verstößt gegen das Sacheinlagenverbot nach § 5a II 2 GmbHG (10.06.2011)
BGH -Beschluss vom 11.04.2011 (Az: II ZB 9-10, II ZB 9/10)- Rechtsanwlt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
GbR: Anforderungen an die Grundbucheintragung bei Eigentumserwerb einer GbR (10.06.2011)
GbR und ihre Gesellschafter müssen u.a. in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sein-BGH vom 28.04.11-Az:V ZB 194/10
 
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären (10.06.2011)
gegen die gerichtlich festgesetzte Zuzahlung nach Verschmelzung auf die Deutsche Telekom AG - BVerfG vom 26.04.11 - Az: 1 BvR 2658/10 - Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Auf die Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 I BetrVG ist § 174 BGB jedenfalls analog anzuwenden (10.06.2011)
LAG Baden-Württemberg-Urteil vom 11.03.2011 (Az: 7 Sa 109/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unzulässige Beurlaubungsklausel nach Kündigung (10.06.2011)
Eine formularvertragliche Klausel, wonach der Arbeitgeber berechtigt ist,
 
Zur Haftung der KfW und der Bundesrepublik Deutschland für den dritten Börsengang der Telekom (06.06.2011)
BGH-Urteil vom 31.5.2011 (Az: II ZR 141/09) - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwalt in Berlin Mitte
 
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers (05.06.2011)
Hat der Arbeitgeber bei der Gewährung einer freiwilligen Entgelterhöhung Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedlich behandelt, ist er im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast verpfli
 
Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss der Ausbildung (05.06.2011)
BAG-Urteil vom 19.01.2011(Az: 3 AZR 621/08) - Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Personenbedingte Kündigung bei mehrjähriger Freiheitsstrafe (05.06.2011)
Nicht jede Freiheitsst
 
Steuerstrafrecht: Selbstanzeige: Verschärfte Regeln sind in Kraft (02.06.2011)
Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (kurz Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) ist am 3.5.2011 in Kraft getreten - Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Anspruch auf kostenlose Überlassung nur bei bestimmten Hilfsmitteln (02.06.2011)
Handelsvertreter hat nur in ganz bestimmten Fällen gegen den Unternehmer Anspruch auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln-BGH, VIII ZR 10/10
 
Erststudium nach dem Abitur: Aufwendungen sind keine Werbungskosten (02.06.2011)
Die von der Verwaltung übernommene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der Ausbildungskosten im Zusammenhang mit einem Erststudium nach einer abgeschlossen
 
Verkehrsrecht: Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete Schätzgrundlage (02.06.2011)
Für die Berechnung der Höhe der nach einem
 
Bankrecht: Unwirksame Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis (02.06.2011)
Eine Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank ist unwirksam, nach der für Anschaffungsdarlehen eine Bearbeitungsgeb&u
 
Schadensersatz: Wer ohne zu bezahlen tankt, muss Detektivkosten erstatten (02.06.2011)
Ein
 
Mietvertrag: Mieter darf nicht länger als vier Jahre gebunden werden (02.06.2011)
Es lieg
 
Schadensersatz: Kein Anspruch bei Kündigung ohne Angabe von Gründen (02.06.2011)
Die Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist eine bl
 
Schönheitsreparaturen: Klauseln mit einfarbigen Vorgaben („weiß“) sind unwirksam (02.06.2011)
Eine Formularklausel, die den Mieter verpflichtet, die Wohnung in „wei&szl
 
Erbrecht: Geltendmachung von Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis des Erblassers (02.06.2011)
Verstirbt ein Arbeitnehmer, kann sei
 
Erbrecht: Keine Irrtumsanfechtung bei Erbschaftsausschlagung aus allen Berufungsgründen (02.06.2011)
Schlägt der Erbe die Erbschaft ausdrückl
 
Sorgerecht: Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes ins Ausland (02.06.2011)
Das Familiengericht darf das alleinige Sorgerecht
 
Vertragsrecht: Nutzen von Planungsunterlagen begründet noch keinen Vertrag (02.06.2011)
Wurden zwischen Bauherrn und Architekten ergebnislose Vertragsverhandlung
 
Architektenvertrag: Unzulässiges Aufrechnungsverbot (02.06.2011)
Die Klausel in einem Architektenvertrag, nach der eine Aufrechnung gegen den Honorara
 
Beamtenrecht: Ruhegehalt: Aberkennung wegen Bestechlichkeit (02.06.2011)
Einem Ruhestandsbeamten, der sich während seiner aktiven Dienstzeit als bestechlich erwiesen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen - Rechtsanwalt für Beamtenrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitgeberhaftung: Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen (02.06.2011)
D
 
Europarecht: Aktuelle Gesetzgebung: Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 (02.06.2011)
Seit dem 1. Mai 2011 gilt in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Damit endet eine insgesamt sieben Jahre währende Übergangszeit - Anwalt für Europarecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Leiharbeiter können Lohn für mehrere Jahre nachfordern (31.05.2011)
Leiharbeiter haben vier Jahre Zeit, um ihren Anspruch auf gleichen Lohn geltend zu machen - Anwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Werbung mit Garantie (29.05.2011)
Unt
 
Gesellschaftsrecht: GbR-Gründung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen (29.05.2011)
Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 I RBerG gemäß § 134 BGB nichtig-BGH vom 12.04.11-Az:II ZR 197/09
 
Wettbewerbsrecht: Einwilligungserklärung für Werbeanrufe (29.05.2011)
Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe - BGH vom 14.04.11 - Az: I ZR 50-09
 
Verwirkung nach fristgerechter Klageerhebung (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 25.11.2010 (Az: 2 AZR 323/09) - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf einen Kleinbetrieb (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 (Az: 2 AZR 392/08) - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Jah­res­son­der­zah­lung - Kürzung bei Vor­lie­gen ei­nes ne­ga­ti­ven be­trieb­li­chen Vor­jah­res­er­geb­nis­ses (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 19.01.2011 (Az: 10 AZR 863/09)-Rechtsanwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Widerspruch nach Betriebsübergang (18.05.2011)
Erhält ein Arbeitnehmer nach Betriebsübergang vom Betriebserwerber ei
 
Wiedereinstellungsanspruch aus einer Betriebsvereinbarung anlässlich eines Betriebsübergangs infolge Ausgründung einer Tochtergesellschaft (15.05.2011)
Garantiert der Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung anlässlich der Ausgründung einer Tochtergesellschaft den durch Betriebsübergang in die Toch
 
6.1. Liquiditätsplanung (13.05.2011)
Die systematische Steuerung der Finanzen und Liquidität ist eine zentrale Managementaufgabe. Ziel ist die jederzeitige Gew&
 
6.2. Sanierungskonzept (13.05.2011)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Liquiditätsmanagement (13.05.2011)
Debitoren-/ Kreditorenmanagement; Finanz- / Liquiditätsmanagement; Fördermittelmanagement - RA Dirk Streifler
 
Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten umweltbezogenen Plänen und Programmen (13.05.2011)
Umfang des Rechts zur Anfechtung von Entscheidungen über die Genehmigung von Projekten, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist - EuGH-Urteil vom 12.05.2011 (Az: C-115/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Recht der KG: Keine Aufrechnung des Treugebers mit Schadensersatzansprüchen gegen den Treuhandkommanditisten aus Prospekthaftung (09.05.2011)
Abtretungsverbot nach § 399 Fall 1 BGB steht der Abtretung des Anspruchs des Treuhandkommanditisten gegen den Treugeber nicht entgegen-BGH vom 22.03.11-Az:II ZR 271/08
 
Gesellschaftsrecht: Auslegung einer die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung (09.05.2011)
in welchem Umfang Tilgungen aus dem Gesellschaftsvermögen oder Erlöse aus dessen Verwertung den Haftungsbetrag jedes einzelnen Gesellschafters mindern-BGH, II ZR 263/09
 
Aufklärungspflicht der Banken: Notwendige Unterscheidung zwischen Rückvergütungen (Kick-backs) und Provisionen (09.05.2011)
OLG Frankfurt a. M. - Urteil vom 16.03.2011 (Az: 23 U 55/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unwirksame Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag (09.05.2011)
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Vereinbarung über die einseitig
 
Anspruch auf Sonderzahlung nicht Bestandteil des Prozessvergleichs (09.05.2011)
Regelt ein Prozessvergleich zur Beilegung eines Kündigungsschutzprozesses noch Ansprüche des Arbeitnehmers auf Abrechnung des Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt, wird ein
 
Keine Anspruchsbegründung bei Bonitätsbeurteilungen soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt (09.05.2011)
Bonitätsbeurteilungen begründen, soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt, in der Regel keine Ansprüche aus § 824 BGB - BGH-Urteil vom 22.02.2011 (Az: VI ZR 120/10) S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Anfechtbarkeit von Eigentumsvorbehalten als kongruente Deckung hinsichtlich abgetretenen Forderungen (09.05.2011)
Erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalte si
 
Betriebsveranstaltungen: Neue Regeln zum Vorsteuerabzug (08.05.2011)
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zum Vorsteu
 
Aufsichtsratsmitglied: Zahlungen durch Vorstand müssen vorher genehmigt werden (08.05.2011)
Soll ein Aufsichtsratsmitglied Zahlungen für Dienstverpflicht
 
Abfindung: Kein Zufluss bei Umwandlung in eine Versorgungszusage (06.05.2011)
Wird von einer Abfindung ein Teilbetrag in eine Versorgungszusage umgewandelt, sodass der Arbeitnehmer nach Eintritt des Versorgungsfalls von seinem Arbeitgeber (nicht v
 
Unfallversicherung: Unwiderrufliche Freistellung von der Arbeitsleistung (06.05.2011)
Verzichtet ein Arbeitgeber, z.B. im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, endgültig und unwiderruflich b
 
Maßnahmenpaket: Unterstützung der Opfer der Naturkatastrophe in Japan (06.05.2011)
Zur Unterstützung der Opfer der Erd- und Seebebenkat
 
Verkehrsunfall: Spontane Äußerungen an der Unfallstelle (06.05.2011)
Spontane Äußerungen eines Unfallbeteiligte
 
Versicherungsrecht: Lebensversicherungen verkaufen statt zu stornieren (06.05.2011)
Lebensversicherungen haben in Deutschland nur eine gering
 
WEG: Ordnungsgemäße Verwaltung bei Entscheidung über Volldämmung einer Hausfassade (06.05.2011)
Ist durch einen Sachverständigen nachgewiesen, dass eine Wärmedämmung zur Verhinderung von Schimmelbildung auf der gesamten Hausfassade notwendig ist, liegt eine bauliche V
 
Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung (06.05.2011)
Wer nach hinreichenden Anhaltspunkten für einen Notfal
 
Modernisierung: Mieterhöhung trotz fehlender Ankündigung zulässig (06.05.2011)
Der Vermieter kann nach eine
 
Renovierungskosten: Umlagefähigkeit bei Modernisierungsmaßnahmen (06.05.2011)
D
 
Sorgerecht: Entziehung bei häufigen Trennungen und Versöhnungen der Eltern möglich (06.05.2011)
Kommt es zwischen den Kindeseltern sehr oft zu mit Umzügen verbundenen Trennungen und späteren Ver
 
Sorgerecht: Eltern behalten Sorgerecht auch, wenn sie im Ausland nur schwer zu erreichen sind (06.05.2011)
Eine Vormundschaft f&uum
 
Erbrecht: Antrag auf Nachlasspflegschaft durch Vermieter (06.05.2011)
 
Aktuelle Gesetzgebung: Nichteheliche und eheliche Kinder erben gleich (06.05.2011)
Der Bu
 
Beseitigungsanordnung: Rechtmäßig erst nach abgeschlossenem Genehmigungsverfahren (06.05.2011)
Ordnet die Baua
 
Verfassungsrecht: Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig (04.05.2011)
Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil über die Verfassungsbeschwerden von vier Sicherungsverwahrten verkündet, die sich gegen die Fortdauer ihrer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der frü
 
Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung - "Jette Joop" (04.05.2011)
Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion-BGH-Urteil vom 07.12.2010 (Az: KZR 71/08)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Versetzungsvorbehalt in allgemeinen Geschäftsbedingungen (04.05.2011)
Ergibt die Auslegung eines in Allgemeinen Geschäftsbedin
 
Die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur bestimmt der Betriebsrat grundsätzlich allein. (04.05.2011)
Der Betriebsrat kann bei der Verarbeitung personenbezo
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Facebook „Gefällt-Mir-Button“ (03.05.2011)
Urheberrecht: Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Architektenrecht: Kein Verzug des Planers ohne zeitliche Vorgabe (01.05.2011)
Ein Verzug des Planers mit der Vorlage der Planung tritt nur ein, wenn im Vertrag dafür ein Termin vereinbart ist. Allein daraus, dass das geplante Bauwerk zu einem bestimmten Ter
 
Kündigungsrecht: Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht... (01.05.2011)
Soweit Romanveröffentlichungen von Arbeitnehmern unter den Schutz von Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz
 
Kündigungsrecht: Mehrjährige Freiheitsstrafe berechtigt zur Kündigung (01.05.2011)
Wird der Arbeitnehmer zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, rechtfertigt dies grundsätzlich die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Die Patronatserklärung (28.04.2011)
Funktion der Patronatserklärung - Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Verjährungsbeginn für deliktischen Anspruch gegen ausländischen Broker wegen Teilnahme an sittenwidrigem Geschäftsmodell eines inländischen Terminoptionsvermittlers (22.04.2011)
BGH-Versäumnisurteil vom 25.01.2011 (Az: XI ZR 106/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren vorgenommenen Kontobelastung (22.04.2011)
Bei der Frage, ob eine konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungs-lastschriftverfahre
 
Versagung der Restschuldbefreiung wegen grob fahrlässiger Verletzung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten (22.04.2011)
Gibt der Schuldner eine im Zeitraum zwischen der Stellung eines ersten Insolvenzantrags und der Stellung eines weiteren, mit einem Restschuldbefreiungsgesuch verbundenen Insolvenzantrags vorgenommene Gr
 
Anfechtbarkeit von Eigentumsvorbehalten als kongruente Deckung hinsichtlich abgetretenen Forderungen (22.04.2011)
Erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalte sin
 
Internetrecht: Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform für Zahnärzte (22.04.2011)
Zum Vergütung
 
Haftung des Vorstandsmitglieds einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (22.04.2011)
Zur Beantwortung der Frage, ob ein Vorstandsmitglied einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
 
Verfassungsrecht: AnyDVD (22.04.2011)
Sind in
 
Strafprozessrecht: Beschlagnahme von Interviewprotokollen nach "Internal Investigations" (17.04.2011)
Es besteht kein Beschlagnahmeverbot (§ 97 I StPO) für Ergebnisse unternehmensin
 
Kapitalmarktrecht: Verschweigen von Rückvergütungen durch eine Bank war bereits im April 2000 vorsätzlich (17.04.2011)
Zur Widerlegung des Vorsatzes bei unterbliebener Aufklärung über Kick-Back-Zahlung-OLG Stuttgart vom 16.03.11-Az: 9 U 129/10
 
Errichtung eines Konzernbetriebsrats in öffentlich-privatrechtlichem Mischkonzern ist für privatrechtlich organisierte Unternehmen zulässig (17.04.2011)
Sog. gemischt ö
 
Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel (16.04.2011)
Die vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages oder eines Tarifwerkes führt zu dessen einzelvertraglicher Geltung, an der sich durch einen Betriebsübergang wegen § 613a I 1 BGB nichts ändert. Auc
 
Vertragsstrafe bei vertragswidriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses (16.04.2011)
Eine Vertragsstrafenabrede in Form einer Allgemeinen Gesc
 
Arbeitsrecht: Befristung eines Arbeitsverhältnisses (16.04.2011)
Der Sachgrund der Vertretung für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses liegt nicht vor, wenn dem zur Vertretung eingestellten Arbeitnehmer eine T&a
 
Kapitalmarktrecht: Teilnahme eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern (07.04.2011)
Zu den subjektiven Voraussetzungen der Teilnah
 
Bereithalten von Kurzmeldungen über einen verurteilten Straftäter zum Abruf im Internet (06.04.2011)
Bereithalten von Online-Kurzmeldungen in einem nur mit Zugangsberechtigung einsehbaren Archiv, in denen ein Straftäter namentlich genannt wird, ist zulässig -BGH-Urteil vom 22.02.2011 (Az: VI ZR 114/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen (06.04.2011)
Zur Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen, wenn mi
 
Kapitalmarktrecht: Keine Verletzung von Beratungspflichten der Bank bei Swap-Geschäft (05.04.2011)
Die Berechnung eines konkreten Erwartungswertes einer Zinswette aus Anlegersicht ist im Rahmen eines Beratungsvertrages von der Bank nicht geschuldet-OLG Hamm vom 10.11.10-Az: 31 U 121/08
 
Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit Dritten (04.04.2011)
BGH-Urteilen vom 30.3.2011 (Az: VIII ZR 94/10 und VIII ZR 99/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Missbrauch von Bonuspunkten rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung (04.04.2011)
LAG Hessen Entscheidung vom 04.08.2010 (Az: 2 Sa 422/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Business Immigration Service - BIS - خدمات قانونية لرجال الأعمال المهاج (01.04.2011)
arabisch sprechende Rechtsanwälte - S&K Rechtsanwälte in Berlin
 
Abgrenzung: Selbstständige versus nichtselbstständige Tätigkeit (01.04.2011)
BFH: 20.10.2010 - Az: VIII R 34/0
 
Gesellschaftsrecht: GmbH: Verzicht auf Darlehensforderung kann zu Werbungskosten führen (01.04.2011)
BFH - 18.06.09 - V R 34/08 - Wenn ein geschäftsführender Kleingesellschafter seiner GmbH ein Darlehen gewährt
 
Gesellschaftsrecht: GmbH: Keine Geschäftsführerhaftung bei Vollstreckungsmaßnahmen nach Zahlungsunfähigkeit (01.04.2011)
OLG-München - 19.01.2011 - 7 U 4342/10 - Werden infolge eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses noch nach Ein
 
Wettbewerbsrecht: Doktorarbeit: Ghostwriter darf nicht mit "Marktführer" werben (01.04.2011)
Das
 
Prozessrecht: Privatgutachten werden immer wichtiger (01.04.2011)
Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben, muss das Gericht ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Immobilienrecht: WEG: Kein Stimmrechtsentzug bei Wohngeldrückstand (01.04.2011)
Ein
 
Kombinierter Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt bei Sonderzahlung hindert Entstehen einer betrieblichen Übung nicht (30.03.2011)
Eine Klausel im Formulararbeitsvertrag, wonach zusätzliche Leistungen "fr
 
Betriebsstilllegung und vorzeitige Kündigung (hier: zwei Jahre vor Betriebsstilllegung (29.03.2011)
LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 30.11.2010 (Az: 5 Sa 282/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erbrecht: Erbausschlagung wegen befürchteter Nachlass-Überschuldung kann nicht angefochten werden (25.03.2011)
Schlägt ein Erbe auf der Grundlage ungenauer zeitferner Informationen die
 
Unterhaltsrecht: Die neue BGH-Rechtsprechung zum Ehegattenunterhalt ist verfassungswidrig (25.03.2011)
Das BVerfG hat die neue Rechtsprechung des BGH zum Wandel der ehelichen Lebensverhältnisse einschließlich der Drittelmethode für verfassungswidrig erklärt-BVerfG,1 BvR 918/10
 
Nachbarrecht: Bauvorhaben: Rücksichtnahmegebot muss beachtet werden (25.03.2011)
Wird ein großer Gebäudekomplex direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet, kann darin ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot liegen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Baumängel: Umfang der Auskunftspflicht eines Wohnungsverkäufers (25.03.2011)
Ein Anspruch des Käufers einer Eigentumswohnung gegen den Verkäufer auf Auskunft über Baumängel besteht nach Vertragsschluss nicht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pauschalpreis: Unternehmer muss in seinem Angebot nicht auf Planungsfehler hinweisen (25.03.2011)
Bei Ausschreibung einer schlüsselfertigen Leistung ist der Auftragn
 
Schlussrechnung: Fälligkeit kann auch eintreten, wenn Prüfung nicht möglich ist (25.03.2011)
Auch eine nicht prüfbare Schlussrechnung kann fällig werden, wenn der Bauherr keine Einwendungen macht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Keine Kündigung wegen drei Schrauben (25.03.2011)
Zwar kann auch das Verschenken von drei Schrauben im Wert von 28 Cent zulasten des Arbeitgebers einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Es kommt aber stets auf den konkreten Fall an - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Eigenmächtiger Urlaubsantritt des Arbeitnehmers (25.03.2011)
Eigenmächtiger Urlaubsantritt rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung. Im Rahmen der Interessenabwägung kann diese unverhältnismäßig sein - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Inhaltskontrolle bei bausparrechtlicher Abschlussgebühr (20.03.2011)
BGH-Urteil vom 07.12.2010 (Az: XI ZR 3/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei Ausschluss des Kündigungsrechts (20.03.2011)
BAG-Urteil vom 30.09.2010 (Az: 2 AZR 160/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug (20.03.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 (Az: AZR 647/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verdachtskündigung (20.03.2011)
LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 16.12.2010 (Az: 2Sa 2022/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pflicht des Anlagevermittlers zur Plausibilitätsprüfung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung (20.03.2011)
BGH-Urteil vom 17.02.2011 (Az: III ZR 144/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pfändung des Kassenbestandes kann anfechtbar sein, wenn zuvor eine Rechtshandlung des Schuldners, hier vorherige Einzahlung, die Befriedigung erst ermöglicht (18.03.2011)
BGH: Urteil vom 03.02.2011 - Az: IX ZR 213/09 - P
 
Strafprozessrecht: Zur Frage eines Beweisverwertungsverbotes wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei Anordnung einer Blutentnahme (18.03.2011)
Die Anordnung einer Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration steht gemäß § 81a Abs. 2 StPO dem Richter zu (Richtervorbehalt) und darf nur bei Gefährdung des
 
Eigenkapitalersatzrechtlich gebundene Forderung (16.03.2011)
BGH-Urteil vom 11.01.2011 (Az: II ZR 157/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Zum Bestehen eines Rückzahlungsanspruchs eines vor Inkrafttreten des MoMiG gewährten und zur Rückzahlung fällig gewordenen, aber nicht getilgten Gesellschafterdarlehens nach Inkrafttreten des MoMiG (11.03.2011)
OLG-München-Schlussurteil vom 22.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entscheidung über vorvertragliche Pflichtverletzungen vor Aussetzung nach KapMuG (11.03.2011)
BGH-Beschluss vom 30.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsbegrenzung bei betrieblich veranlasstem Handeln - grobe Fahrlässigkeit (11.03.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Unwirksame Kündigung eines Handelsvertretervertrags trotz Vorliegens vertraglich vereinbarter Kündigungsgründe (05.03.2011)
bei Geringfügigkeit der Verstöße, durch die das Vertrauensverhältnis nicht grundlegend beschädigt wird-BGH vom 10.11.10-Az:VIII ZR 327/09
 
Nichtigkeit eines Anlernvertrages in einem anerkannten Ausbildungsberuf - übliche Vergütung geschuldet (05.03.2011)
BAG-Urteil vom 27.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel im Rahmen einer Privatisierung (05.03.2011)
BVerfG-Beschluss vom 25.01.2011 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Voraussetzungen für eine objektive Eignung hinsichtlich offensichtlicher Über- oder Minderqualifikation (02.03.2011)
Dagegen muss eine "ungünstigere Behandlung" nach § 3 AGG in einer "vergleichbaren Situation" erfolgt sein. Dies setzt voraus, dass der Bewerber objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vertragsstrafenvereinbarung (01.03.2011)
BAG-Urteil vom 19.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung (28.02.2011)
Eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung muss sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine Verjährung der Feststellung des Rechtsgrundes eines Anspruchs aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (28.02.2011)
Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung al
 
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers nach Stellenbesetzung (27.02.2011)
BAG-Urteil vom 19.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendbarkeit der "kickback"-Rechtsprechung auf nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater (27.02.2011)
Die sog. k
 
Gewerbesteuer: Mehrere Betriebsstandorte als einheitlicher Gewerbebetrieb (25.02.2011)
Betr
 
Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger reicht nicht immer aus (25.02.2011)
Die Bekanntmachung einer GmbH-Auflösung im elektronischen Bundesanzeiger erfüllt nicht in jedem Fall die satzungsgemäße Bekanntmachungsverpflichtung. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Geschäftsführervertrag Vorsicht bei unterlassener Verlängerung aus Altersgründen (25.02.2011)
Diskriminierung bei Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers aus Altersgründen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Darlehen zwischen nahen Angehörigen: Spielregeln beachten (25.02.2011)
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind in der Praxis ein beliebtes Instrument zur Einkommensverlagerung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Fahrtenbuchauflage: Keine Anordnung für gesamten Fuhrpark bei einmaligem Vorfall (25.02.2011)
War bereits
 
Unfallschadensregulierung: Mehrwertsteuerersatz auch bei Ersatzbeschaffung (25.02.2011)
Wer sein reparaturwürdiges Unfallfahrzeug nicht reparieren lässt, sondern sich einen Ersatzwagen anschafft, ist nicht auf den Ersatz der Netto-Reparaturkosten beschränkt - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Mitverschulden: Überhöhte Geschwindigkeit oder Fahrfehler muss nachgewiesen werden (25.02.2011)
Kann dem Geschädigten ein Mitverschulden nicht nachgewiesen werden, muss der Unfallverursacher sämtliche aus einem Unfallereignis herrührende Schäden alleine übernehmen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
WEG: Versorgungssperre wegen ausbleibender Hausgeldzahlungen (25.02.2011)
Kommt ein Wohnungseigentümer
 
WEG: Beeinträchtigungen durch Ferienwohnung (25.02.2011)
Kein Unterlassungsanspruch des Klägers hinsichtlich Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsrecht: Architekt haftet auch, wenn er ohne Honorar arbeitet (25.02.2011)
Ein Architekt haftet
 
Altersdiskriminierung: Vom Lebensalter abhängige Urlaubsansprüche (25.02.2011)
Die nach dem Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüche im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen verstoßen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Weiterbildungskosten: Rückzahlungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (25.02.2011)
AGB-Klausel, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen
 
Anspruch der Bank auf Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts (18.02.2011)
OLG-Schleswig-Hinweisbeschluss vom 03.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erlaubnispflicht einer nur im geringen Umfang betriebenen Vermögensverwaltung (18.02.2011)
BGH-Urteil vom 09.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Altersversorgung über externen Versorgungsträger - Insolvenz des Arbeitgebers (18.02.2011)
BAG-Urteil vom 29.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzanfechtung und Bargeschäft bei mehreren Kreditnehmern (18.02.2011)
KG-Urteil vom 15.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
kostenloser Disclaimer deutsch, englisch und französisch (16.02.2011)
Muster: Haftungsausschluss für Webseiten - Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin - Mitte
 
Datenschutzrichtlinie (16.02.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Kündigung wegen gefälschter Pfandbons (16.02.2011)
ArbG Berlin-Urteil vom 28.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger bei Aufenthalt zur Entgegennahme von Dienstleistungen (11.02.2011)
Das VG München hat in einer Verwaltungsstreitsache gegen die Bundesrepublik Deutschland zur visumsfreien Einreise entschieden - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Wirksamkeit wettbewerbsbeschränkender Satzungsbestandteile (11.02.2011)
Ein Wettbewerbsverbot in einem Gesellschaftsvertrag verstößt nicht gegen § 1 GWB, wenn es notwendig ist, um das im Übri
 
Entschädigung nach Einlagensicherungs-und Anlegerentschädigungsgesetz - Phoenix (11.02.2011)
Scheingewinne, die von ein
 
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung (06.02.2011)
BAG-Urteil vom 27.01.2011 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Aufbewahrungspflichten: Welche Unterlagen dürfen 2011 in den Reißwolf? (01.02.2011)
Anfang des Jahres stellt sich immer wieder die Frage, welche betrieblichen und privaten Unterlagen vernichtet werden können - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuervereinfachungen: Das geplante Maßnahmenpaket im Überblick (01.02.2011)
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich im Dezember 2010 auf ein Paket aus rund 40 steuerlichen Vereinfachungsmaßnahmen verständigt - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Winterreifenpflicht: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Fahren mit Sommerreifen (01.02.2011)
Auch wenn bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren wird und der Pkw von der Straße abkommt, ist darin allein noch kein grob fahrlässiges Handeln zu sehen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Aktuelle Gesetzgebung: Die neue Winterreifenpflicht (01.02.2011)
Ende 2010 trat di
 
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Auswanderungswunsch und ungesicherte Schulsituation (31.01.2011)
Bei einer beabs
 
Sicherheitsleistung: Anspruch besteht auch bei Kündigung des Werkvertrags (31.01.2011)
Der Unternehmer eines Bauwerks kann seinen Anspruch auf Sicherheitsleistung auch noch geltend machen, nachdem der Besteller den Werkvertrag gekündigt hat - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Kündigung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses ist zulässig (31.01.2011)
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während der Insolvenz (23.01.2011)
Wem
 
Urteil des Bundessozialgerichts - Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Basistarif-Beiträge in voller Höhe (18.01.2011)
Kläger kann von dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe verlangen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Freizeitausgleich für Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Feuerwehrdienst (07.01.2011)
Ersatz des Schadens der durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht entstanden ist - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Jahressteuergesetz 2010: Umfangreichstes Gesetzespaket des Jahres 2010 tritt in Kraft (19.12.2010)
Änderungen u.a. für ehrenamtliche Betreuer, Arbeitszimmer, Verlustfeststellung, Kapitalerträge und Umsatzsteuer - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Drogenfahrt: Wirkstoffkonzentration begründet für sich keine Fahruntüchtigkeit (19.12.2010)
erforderlich sind aussagekräftige Beweisanzeichen, die belegen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrsituation fahrunsicher gewesen ist - Anwalt für Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Vereinsregister: Nachweis der Annahme der Wahl bei Änderung des Vorstands (17.12.2010)
Für die registerrechtliche Anmeldung einer Änderung des Vorstands bedarf es auch eines urkundlichen Nachweises der Annahme der Wahl - Anwalt für Vereinsrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Wortberichterstattung und Bildberichterstattung - unterschiedliche Reichweite des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (17.12.2010)
BGH-Urteil vom 26.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Düsseldorfer Tabelle: Neufassung vom 1.1.2011 (17.12.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Denkmalschutz: Verfallenlassen eines historischen Gebäudes ist kein Eingriff in Kulturdenkmal (17.12.2010)
Rechtsanwalt für Denkmalschutzrecht - Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Treuwidrigkeit des Widerspruchs gegen Betriebsübergang (17.12.2010)
BAG-Urteil vom 20.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gewährleistungsfrist: Kein Anerkenntnis bei abgelaufener Frist (17.12.2010)
Anwalt für Baurecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zurechnung des Gewinns bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr (17.12.2010)
BFH-Urteil vom 18.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Formularmäßige Verlängerung der Kündigungsfrist und Vertragsstrafe in Handelsvertretervertrag (17.12.2010)
grundsätzlich wirksam, soweit nicht die Vertragsstrafe hinsichtlich der Schwere des Verstoßes keine Differenzierung trifft-OLG München vom 29.07.10-Az:23 U 5643/09
 
Wirksamkeit von Schiedsklauseln in Verträgen ausländischer Broker mit inländischen Verbrauchern (17.12.2010)
BGH-Urteil vom 08.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sachgrund der Erprobung i.S. von § 14 I 2 Nr. 5 TzBfG (15.12.2010)
BAG-Urteil vom 02.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sitz des Verkäufers als Ort der Nacherfüllung (14.12.2010)
OLG-Koblenz-Urteil vom 16.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Abänderung einer betrieblichen Übung im Zusammenhang mit der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation (11.12.2010)
LAG Rheinland-Pfalz-Urteil vom 26.03.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine ärztliche Haftung bei fehlender schuldhaften Pflichtverletzung (10.12.2010)
BGH-Urteil vom 19.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BVerfG: §§ 90 und 91 des Hamburgischen Hochschulgesetzes teilweise verfassungswidrig (09.12.2010)
Anwalt für Hochschulrecht - Studienzulassungsklagen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Ab 2010 haben Sie die Qual der Wahl (03.12.2010)
Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bundesanzeiger: 10 Sekunden Fristüberschreitung kosten 50 EUR (03.12.2010)
Anwalt für Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Irreführung bei Verschleierung des werblichen Charakters einer Sendung (03.12.2010)
OLG Hamm vom 19.08.10 - Az: I-4 U 66/10 - Anwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Belrin Mitte
 
Fussballspiel: Kein Schadensersatz für leicht und mittel fahrlässiges Foul (03.12.2010)
Anwalt für Schadensersatzrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Schwerkranke: Grundrecht auf Freiheit zur Eheschließung (28.11.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Awälte in Berlin Mitte
 
Denkmalschutz: Errichtung einer kleineren Solaranlage kann zulässig sein (28.11.2010)
Denkmalschutz schließt den Einbau von Solaranlagen nicht aus - VG Berlin vom 09.09.10 - Az: 16 K 26/10 - Rechtsanwalt für Denkmalschutz - Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kleinbetriebsklausel: Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (26.11.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Ombudsmann der privaten Banken hat Anleger Schadensersatzansprüche zugesprochen (11.11.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - Kapitalmarktrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zur Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Anfechtungsprozess gegen Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen (07.11.2010)
OLG-München-Urteil vom 06.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Apothekenrecht: BGH: Rabatte verstoßen gegen arzneimittelrechtliche Preisbindung (04.11.2010)
Rechtsanwalt für Apothekenrecht - Gesundheitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gesellschaftsrecht: Notarielles Beurkundungserfordernis bei Übertragung gegenwärtigen GmbH-Vermögens (30.10.2010)
auch hier gilt die Form des § 311b III BGB-OLG Hamm vom 26.03.10-Az:I-19 U 145/09
 
Insolvenzrecht: Patronatserklärung kann gekündigt werden (27.10.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Werbungskosten: Zum - richtigen - Nachweis der Aufwendungen (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Berliner Testament: Mit jedem Erbfall entsteht ein Pflichtteilsanspruch (27.10.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Ausschreibung: Bei fehlender Materialvorgabe darf jedes Material verwendet werden (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vertragsrecht: Vergütungspauschale von 15 Prozent auch im Formularvertrag wirksam (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Baurecht - Vertragsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Personalratsanhörung: Arbeitgeber muss auch entlastende Umstände mitteilen (27.10.2010)
Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Investmentbanker: Bonusklagen im Zusammenhang mit der Bankenkrise (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC ist nicht verfassungswidrig (27.10.2010)
Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kapitalmarktrecht: BGH: Zum Umfang der Beratungspflicht eines Anlageberaters (22.10.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - Kapitalmarktrecht - S&K Anwäte in Berlin Mitt
 
Gläubigerbenachteiligung bei erschwertem Vollstreckungszugriff (19.10.2010)
BGH-Urteil vom 23.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sachgrund der Vertretung - Arbeitsverhinderung einer Stammkraft (19.10.2010)
BAG-Urteil vom 14.04.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: EDV-Administrator auf Abwegen (05.10.2010)
LAG Köln-Urteil vom 14.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entschädigung nach AGG bei diskriminierender Kündigung (05.10.2010)
AG Bremen-Urteil vom 29.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsrecht: Arbeitgeber haftet für die durch Mitarbeiter hinterzogene Lohnsteuer (01.10.2010)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwäte in Berlin Mitte
 
GmbH: Fremdgeschäftsführer ist bei Abschluss des Anstellungsvertrags Verbraucher (01.10.2010)
BAG-Urteil vom 19.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Grundsteuer: Bundesfinanzhof fordert zeitgemäße Neuordnung (01.10.2010)
Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zivildienst: Lange Wartezeit bis Studienbeginn muss nicht hingenommen werden (29.09.2010)
Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Fahrzeugmietvertrag: Sogenannte „Polizeiklausel“ benachteiligt den Mieter unangemessen (29.09.2010)
Anwalt für Vertragsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Immobilien-Leasingraten als Masseforderung des Leasingnehmers (29.09.2010)
OLG Düsseldorf-Beschluss vom 27.04.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Keine Beeinflussung in unangemessener und unsachlicher Weise bei Werbung für Haushaltsgroßgeräte ohne Mehrwertsteuer (28.09.2010)
BGH vom 31.03.2010 - Az: I ZR 75/08 - Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Ehegattenunterhalt: Nichtangabe von Einkünften trotz ausdrücklicher Nachfrage (27.09.2010)
dies hat einen Verwirkungstatbestand zur Folge-OLG Düsseldorf vom 07.07.10-Az:II-8 UF 14/10
 
Bauhandwerkersicherung: Anspruch entfällt, wenn Werkvertrag gekündigt wurde (27.09.2010)
Rechtsanwalt für Baurecht und Versicherungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
AGG: Stellenausschreibung “junger Bewerber gesucht“ ist diskriminierend (27.09.2010)
Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Sachgrund der Vertretung in einem befristeten Arbeitsvertrag (24.09.2010)
BAG-Urteil vom 25.03.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitszeit der Werkfeuerwehr - Bereitschaftsruhezeiten (23.09.2010)
BAG-Urteil vom 23.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: Kündigung einer langjährig beschäftigten Bahnmitarbeiterin trotz Betrugshandlung im Umfange von rund 160,00 € unwirksam (18.09.2010)
LAG Berlin-Brandenburg vom 16.09.2010 (Az: 2 Sa 509/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigung eines leitenden Compliance-Mitarbeiters (17.09.2010)
ArbG Berlin-Urteil vom 18.02.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Architektenrecht: Schadensersatz für mangelhafte Architektenleistung (13.09.2010)
BGH-Urteil vom 08.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vergaberecht: Mehrvergütung wegen Verzögerung im öffentlichen Vergabeverfahren und sich daraus ergebender Bauzeitveränderung (13.09.2010)
BGH-Urteil vom 22.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
EuGH kippt deutsches Glücksspiel-Monopol (08.09.2010)
das zulässige Ziel der Suchtbekämpfung wird durch zu viel Werbung für Glücksspiele unterlaufen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zur Frage der groben Fahrlässigkeit bei einer Anlageentscheidung (06.09.2010)
Pflichtverletzung des Anlageberaters - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft (05.09.2010)
Haustürwiderrufsrichtlinie - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
GbR: Fehlende Abfindungsbilanz hindert nicht Eintritt der Fälligkeit des Verlustausgleichsanspruchs der BGB-Gesellschaft (04.09.2010)
Zu den Voraussetzungen der Verjährung eines Verlustausgleichsanspruchs-BGH vom 19.07.10-Az:II ZR 57/09
 
Recht der AG: Anfechtung gegen Hauptversammlungsbeschluss (01.09.2010)
ist nur durch Berechtigten möglich - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Häusliches Arbeitszimmer: Regelung ab 2007 teilweise verfassungswidrig (31.08.2010)
steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unfallschadensregulierung: Internetangebot kann annahmepflichtig sein (31.08.2010)
keine Verwertung des Unfallfahrzeugs wegen Geringhaltungspflicht des Schadens - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gewerbemiete: Unbestimmte Renovierungspflicht (28.08.2010)
auf Arbeitsausführung muss geklagt werden - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar (28.08.2010)
S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Baumangel: Berechnung des Schadensersatzanspruchs (26.08.2010)
BGH ändert Rechtsprechung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entschädigungsansprüche im Bereich des Polizei- u. Ordnungsrechts (23.08.2010)
Rechtsberatung Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
17.3. Rechtsvergleichende Stellungnahme zur englischen Verbraucherinsolvenz und polnischen Novelle über Verbraucherinsolvenz (23.08.2010)
Verbraucherinsolvenz - Restschuldbefreiung in England und Wales - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin
 
Tariflicher Anspruch auf Zahlung eines Aufschlags zur Urlaubsvergütung (19.08.2010)
Grundsatz der Tarifeinheit - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vermutung der Gläubigerbenachteiligung bei auch güterrechtlichen Vereinbarungen (15.08.2010)
Gläubigerbenachteiligungsvorsatz -S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Dreimonatszeitraum für Berechnung der Barabfindung beginnt ab Bekanntmachung der Strukturmaßnahme (14.08.2010)
Höhe der Barabfindung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vereinbarung geringerer Abfindungshöhe für den Fall des Ausscheidens aus einer GmbH (14.08.2010)
Gesellschafterbeschluss - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Auszahlung von in Schneeballsystemen erzielten Scheingewinnen durch den späteren Insolvenzschuldner (09.08.2010)
Keine Saldierung von Einlage und Scheingewinnen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit nicht tariffähig (05.08.2010)
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gesellschaftsrecht: Gesellschafterklage: Rechtsmissbrauch bei der „actio pro socio“ (28.07.2010)
Ausübung der Klagebefugnis im Gesellschaftsverhältnis unterliegt der gesellschafterlichen Treuepflicht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Familienrecht: Schenkung: "Geschenkt ist geschenkt" gilt bei Gaben von Schwiegereltern nicht mehr unbedingt (28.07.2010)
Schwiegereltern können Zuwendungen jetzt leichter zurückverlangen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
LG Berlin sah kein Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 133 InsO (28.07.2010)
Göttinger Gruppe / Securenta - Anwalt für Kapitalmarktrecht - Bankrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Außergerichtlicher Sanierungsvergleich (23.07.2010)
Insolvenzberatung und Sanierungsberatung - Insolvenzrecht - Wirtschaftsrecht - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin Mitte
 
Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand - (23.07.2010)
Handlungsmöglichkeiten in der Krise - Rechtsberatung zum Gesellschaftsrecht - Insolvenzrecht - Wirtschaftstrafrecht - RA Dirk Streifler - SK Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Entgegenstehen von werthaltigen Außenständen Dritter bei Begleichung von Forderungen des Schuldners gegenüber insolvenzreifen Dritten (23.07.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
BGH: Zur Schadensabrechnung für Unfallfahrzeug bei Veräußerung und Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs (23.07.2010)
Anwalt für Verkehrsrecht - S&K Anwälte in Belrin Mitte
 
AGG: Altersdiskriminierung in Dienstvereinbarung mit nach Lebensalter steigender Punktevergabe (19.07.2010)
Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BGH entscheidet: Schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht durch Kreditinstitute über Kick Back Zahlungen bereits seit 1990 (13.07.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Hoffnung für Anleger: BGH bejaht Schadensersatzansprüche von Verbrauchern bei so genannten "Schrottimmobilien" (03.07.2010)
BGH: Urteil vom 29.06.2010 - Az: XI ZR 104/08 - Bei steuersparenden Bauherren- und
 
Strafrecht: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar (28.06.2010)
Der Gesetzgeber hat diese Fragen durch das sog. Patientenverfügungsgesetz m
 
Steuerstrafrecht: Keine Strafbefreiung nach § 371 AO bei Teilselbstanzeige (16.06.2010)
F&
 
Nutzung von Film-Einzelbildern stellt keine filmischen Verwertung dar (09.06.2010)
Rechtsanwalt für Medienrecht - Urheberrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Transportrecht: Zur Verjährungsfrist für Ansprüche aus Frachtverträgen (09.06.2010)
Die dreijährige Verjährungsfrist des § 439 Abs.
 
Sanierung: Verlustabzug: Zur Anwendung der Sanierungsklausel (01.06.2010)
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - Sanierung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Existenzgründung: Aufgabeverluste: Ohne Einnahmen ist Erwerbsaufwand voll abzugsfähig (01.06.2010)
Anwalt für Existenzgründung - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Umsatzsteuer: Bei Insolvenz des Kunden Umsatzsteuer sofort berichtigen (01.06.2010)
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Business Immigration Service - BIS - служба по бизнес-иммиграции (20.05.2010)
Адвок&#
 
Maklerrecht: Pflichten der Versicherungsmakler bei Kombination aus tilgungsfreiem Darlehen und Lebensversicherung (19.05.2010)
Anwalt für Maklerrecht - Immobilienrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Multi Advisor Fund I GbR, Haftung der Fondsgesellschaft und der Gründungsgesellschafter für arglistige Täuschung der Anleger durch die Anlagevermittler (12.05.2010)
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Einführung der VOB/A 2009, VOL/A 2009 und VOF 2009 (07.05.2010)
Anwalt für Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Werbung „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer" ist zulässig (29.04.2010)
BGH, I ZR 75/08 - Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: AGG: Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft durch Ausgestaltung des Auswahlverfahrens (28.04.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - AGG - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Real estate acquisition in Berlin (23.04.2010)
legal consultation on real estate matters - Real estate Lawyers Berlin (Germany) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
UWG: Rechtsprechungsänderung: Absatz von Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen kein unlauterer Wettbewerb (21.04.2010)
BGH vom 29.10.2009 - Az: I ZR 180/07 - Anwalt für Wettbewerbsrecht - UWG - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Real estate acquisition in Berlin (20.04.2010)
legal consultation on real estate matters - Real estate Lawyers Berlin (Germany)
 
Immobilienerwerb in Italien (20.04.2010)
Steuerlichen Aspekte des Immobilienerwerbs durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft in Italien - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeiten in Deutschland – Einschränkungen für polnische Arbeitnehmer nach dem EU Beitritt (16.04.2010)
polnisch sprechende Rechtsanwälte in Berlin - S&K Rechtsanwälte
 
Insolvenzrecht: Masseunschädlicher Gläubigerwechsel bei Zahlungen von debitorischem Konto an Gesellschaftsgläubiger (14.04.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Betriebsübergang: Verwirkung des Widerspruchsrechts (13.04.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - Betriebsübergang - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Einziehung einer sicherheitshalber abgetretenen Forderung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter (13.04.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Grundstückserwerb durch Ausländer in Polen (09.04.2010)
Anwalt für deutsch-polnischen Rechtsverkehr - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Polnisches Steuerrecht - Überblick für einen Unternehmer (30.03.2010)
Rechtsberatung zum polnischen Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Das polnische Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsformen (17.03.2010)
Rehtsberatung zum polnischen Gesellschaftsrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Urteil des BVerwG über Entschädigungsregelung für Flughafen Berlin-Schönefeld verletzt Art. 14 GG (17.03.2010)
Rechtsanwalt für Verfassungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BVerfG: Verfassungsmäßigkeit des Mindesthebesatzes von 200 % für Gewerbesteuer (04.03.2010)
Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Verkehrsrecht: Unfallschaden: Beschädigung eines fabrikneuen Pkw (01.03.2010)
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Anfechtbarkeit wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung bei Teilzahlungen des Schuldners bei fruchtloser Zwangsvollstreckung (10.02.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - Insolvenzanfechtung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Unfallschadensregulierung: Typische Überforderungssituation bei "Kinderunfall"? (07.02.2010)
Rechtsberatung zum Verkehrsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bankrecht: Kreditinstitut muss gefälschten Überweisungsauftrag gutschreiben (27.01.2010)
Anwalt für Bankrecht - Anlegerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Comprare casa a Berlino (Germania) (25.01.2010)
Consulenza legale per investimenti immobiliari in Germania
 
Gesellschaftsrecht: Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft ausländischen Rechts (22.12.2009)
Anwalt für Gesellschaftsrecht - Recht ausländischer Gesellschaften - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Prawo zamówień publicznych w Niemczech- polska firma startuje do przetargu- przewodnik (03.12.2009)
Prawo na wyciągnięcie ręki - polnisch sprechende Anwälte in Berlin Mitte
 
17.1.4. Leitfaden zum Privatinsolvenzverfahren in England & Wales (20.09.2009)
Rechtsberatung zum Insolvenzrecht – S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
投资移民 (20.09.2009)
Business Immigration Service (BIS)
 
Forderungseinzug: Persönliche Haftung des Geschäftsführers der insolventen GmbH (29.03.2007)
GSB ist noch immer ein wirksames Instrument, mit dem sich Bauunternehmer von Geschäftsführern insolventer Auftraggeber ihr Geld holen können-BGH, VII ZR 60/06
 




  Statistik:
 
online:  4
heute:  105
gestern:  1627
gesamt:  2361711