Phoenix- Kapitaldienst- Eine BilanzAnwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Anwälte in Berlin MitteEinführungPhoenix vertrieb seit 1992 als Hauptprodukt ein so genanntes Managed Account. Für dieses Produkt wurden rd. 500 Mio. € Anlegergelder eingesammelt. Diese Beträge waren angeblich - so wurde es den Anlegern vorgespiegelt - erfolgreich im Derivatehandel investiert worden.Tatsächlich wurde nur ein sehr kleiner Teil des eingesammelten Geldes tatsächlich investiert. Bei dieser Investition erlitt die Gesellschaft Verluste von rd. EUR 58 Mio. In den ersten fünf Jahren (1993 bis 1998) betrugen die Verluste ca. 50 Mio. €. Im Zeitraum 1998 bis 2005 beliefen sich die Verluste noch auf ca. 8 Mio. € Mit Beschluss vom 01.07.2006 hatte das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 810 IN 300/05 P) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet und RA Frank Schmitt von der Kanzlei Schultze & Braun zum Insolvenzverwalter bestellt. Fristen Als Frist zur Anmeldung der Forderungen wurde damals der 15.09.2005 bestimmt. Dabei handelte es sich jedoch nicht um eine Ausschlussfrist, mit der Folge, dass später angemeldete Forderungen noch berücksichtigt werden können. Ein erster Prüftermin vor dem Amtsgericht Frankfurt fand aber erst am 24.11.2005 statt. Dabei konnten lediglich 70 der bis dato ca. 29.500 angemeldeten Forderungen berücksichtigt werden. Über EUR 16 Mio. wurden bereits zu Beginn des Verfahrens von der Erbengemeinschaft nach Dieter Breitkreuz (einer der Initiatoren von Phoenix), der im April 2004 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam erfolgreich zurückgefordert. Zur Durchsetzung weiterer möglicher Forderungen gegen die Wirtschaftsprüferfirma Dr. Puckler wurde ein vom Insolvenzverfahren unabhängiger Rechtsverfolgungspool eingerichtet. Den Gläubigern die im relevanten Zeitraum Anleger der Phoenix waren (egal ob anwaltlich vertreten oder nicht) steht es frei, durch Unterzeichnung des Poolvertrages an der Rechtsverfolgung teil zu nehmen und damit ihre Chancen auf Befriedigung ihrer Ansprüche zu vergrößern. Die Gläubiger trifft dabei weder eine Nachschusspflicht noch müssen sie einen gesonderten Mitgliedsbeitrag leisten. Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens Angesichts der Anzahl der angemeldeten Forderungen erwog der Gläubigerausschuss am 09.02.2006, ein Insolvenzplanverfahren durchzuführen. Dieses Verfahren garantiert in der Regel eine schnellere Abwicklung und damit eine kurzfristige Ausschüttung der verwalteten Mittel, indem streitige Fragen zwischen den einzelnen Gläubigern (häufig betreffen diese die Forderungshöhe) vor Einreichung des Insolvenzplans bei Gericht beigelegt werden können. In diesem Zusammenhang müssten die Anleger des „Managed Account“ hinsichtlich der ihnen gegenüber ausgewiesenen Scheingewinne bedeutende Abstriche machen. Am 24. Mai 2006 wurde schließlich die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens beschlossen. Mit einer Ausarbeitung des Plans sei somit bis Ende 2006 zu rechnen. Auszahlungen könnten dann bereits im Frühjahr 2007 erfolgen. Strafrechtliche Verteilungen Am 11.07.2006 wurden Herr Michael Milde und Frau Elvira Ruhrauf wegen besonders schwerem Betrugs bzw. Untreue zu Freiheitsstrafen in Höhe von 7 Jahren und 4 Monaten sowie in Höhe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Vermittlerhaftung Das Landgericht Kassel hat mit Urteil vom 31.03.2006 einen Anlagevermittler aus dem Raum Kassel zu rund 143.000 Euro Schadensersatz verurteilt, weil er seine Kunden nicht über die Risiken informiert hat, die mit der Investition in den höchst spekulativen Phoenix Managed Account verbunden waren. Trotz dieses Erfolges ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Vermittlerhaftung aufgrund fehlerhafter Beratung durch die kurze Verjährung von 3 Jahren gemäß § 37a WpHG deutlich eingeschränkt ist.
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