Privatfahrzeug: Wann haftet der Arbeitgeber für Schäden am dienstlich genutzten Privat-Pkw?

Rechtsberatung zum Arbeitsrecht - Rechtsanwältin Dorit Jäger - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte

Der Arbeitgeber muss die ohne sein Verschulden am Pkw des Arbeitnehmers entstandenen Schäden ersetzen, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug mit seiner Billigung in seinem Betätigungsbereich einsetzt. Dieser Grundsatz beruht auf einer Risikoverteilung nach Verantwortungsbereichen.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat nun klargestellt, dass eine Haftung des Arbeitgebers deshalb in der Regel nicht in Betracht kommt, wenn ein Unfall allein auf die Verkehrsuntauglichkeit des Fahrzeugs des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. Im Streitfall war der Unfall durch eine mangelhafte Bereifung an dem kurz zuvor erworbenen Gebrauchtwagen des Arbeitnehmers verursacht worden. In diesem Fall realisiere sich nach Ansicht des LAG keine mit der betrieblichen Tätigkeit untrennbar verbundene Unfallgefahr. Der Unfall könne dem Arbeitgeber daher nicht "angelastet" werden (LAG Düsseldorf, 14 Sa 823/05).
 

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Für Fragen zum Arbeitsrecht stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Dorit Jäger gern zur Verfügung.
 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei.

Streifler & Kollegen
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin

Telefon: 030-278740 30
Telefax: 030-278740 59
e-Mail arbeitsrecht@streifler.de

Wir auf Facebook!facebook: www.streifler.de/facebook
Wir auf Google Plus!google+:   www.streifler.de/googleplus
Wir auf Youtube!youtube:    www.streifler.de/youtube
Wir auf Twitter!twitter:       www.streifler.de/twitter

vCard S&K Rechtsanwälte S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

zurück zur Übersicht: Arbeitsrecht
 
Kommentar schreiben

Letztes Update 05.03.2007 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Privatfahrzeug: Wann haftet der Arbeitgeber für Schäden am dienstlich genutzten Privat-Pkw? | Seite einem Freund senden: Privatfahrzeug: Wann haftet der Arbeitgeber für Schäden am dienstlich genutzten Privat-Pkw?

Zurück zur Startseite