Public Private Partnership

 

Public Private Partnership (PPP)

Der aus dem englischen stammende Sammelbegriff „Public Private Partnership“  steht für die Kooperation zwischen öffentlicher Hand und privater Wirtschaft und für modernes und effizientes Verwaltungshandeln. Ziel der Zusammenarbeit ist es durch die Nutzung privaten Know-hows öffentliche Infrastrukturprojekte effektiver zu realisieren. Das entscheidend neue Element von PPP ist der  Lebenszyklusansatz mit dem das Planen, Bauen, Betreiben, Finanzieren und Verwerten z.B. einer Immobilie in einem ganzheitlichen Ansatz optimiert wird. Im deutschen wird PPP auch oft als ÖPP,  öffentlich private Partnerschaft bezeichnet.

Öffentlich private Partnerschaft (ÖPP)

Der Sammelbegriff ÖPP ist die deutsche Variante von PPP - Public Private Partnership. Die Begriffe werden synonym gebraucht. Inzwischen hat sich auch in Deutschland der Gebrauch des englischen PPP-Begriffs etabliert.


Veröffentlichungen:

Die Auswahl des passenden Vertragsmodells
Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches PPP-Projekt
Immer mehr Kommunen setzen auf Public Private Partnership - PPP -
Rechtsanwalt für Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte



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Letztes Update 03.04.2007 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Public Private Partnership | Seite einem Freund senden: Public Private Partnership

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