Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Ein Arbeitsvertrag ist als Dienstvertrag ein schuldrechtlicher Austauschvertrag. Daraus ergeben sich wie auch bei anderen Vertragstypen für jeden Vertragspartner Hauptpflichten und Nebenpflichten.
Als Hauptpflicht ist der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
Als Nebenpflichten des Arbeitnehmers kommen beispielsweise die Wahrung der Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder das Verbot der Annahme von Schmiergeldern in Betracht.
Nebenpflichten des Arbeitgebers sind etwa die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer oder die Aushändigung der wesentlichen Vertragsbedingungen in schriftlicher Form nach dem Nachweisgesetz.
Für Fragen zum Arbeitsrecht und Steuerrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dorit Jäger gern zur Verfügung.
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