Rechtsprechung zu Einwendungen gegen die Bürgschaft - Sittenwidrigkeit - krasse finanzielle ÜberforderungRechtsanwalt für Bürgschaftsrecht - Recht der Bürgen - Recht der Bürgschaftsgläubiger - S&K Rechtsanwälte in Berlin MitteGroße Bedeutung beim Vorgehen gegen die Bürgschaft spielt der Einwand der Sittenwidrigkeit. Nach der Rechtsprechung handelt sittenwidrig iSd § 138 BGB, wer gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkender verstößt. Dies kann insbesondere in den nachfolgenden Fällen bejaht werden.
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