Schadensersatz: Wer eine Ausschreibung nach VOB/A ankündigt, muss sich an die Regeln halten

Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Erklärt ein Privater ohne Einschränkung, dass er eine Ausschreibung nach den Regeln der VOB/A durchführen werde, begründet er in gleicher Weise wie ein öffentlicher Auftraggeber einen Vertrauenstatbestand bei den Teilnehmern der Ausschreibung.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen die Teilnehmer deshalb in einem solchen Fall auch bei der Ausschreibung eines Privaten darauf vertrauen, dass dieser bei der Vergabe des Auftrags insgesamt die Regeln der VOB/A einhält. Wird dieses Vertrauen enttäuscht, können den Teilnehmern der Ausschreibung Schadenersatzansprüche nach denselben Grundsätzen zustehen, die für öffentliche Auftraggeber gelten (BGH, X ZR 39/03).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Vergaberechts maßgeblich betreut von Frau Rechtsanwältin Sabina Ociepa-Mendel und Herrn Rechtsanwalt Dirk Streifler.


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