Schönheitsreparatur: Unwirksame Farbwahlklausel für Renovierungen während der MietzeitRechtsanwalt zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - S&K Rechtsanwälte Berlin MitteDie Richter machten deutlich, dass eine mietvertragliche Renovierungspflicht unwirksam sei, wenn sie den Mieter auch während der Mietzeit zu einer Dekoration in einer ihm vorgegebenen Farbwahl verpflichte. Dadurch werde der Mieter in der Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs einschränkt, ohne dass dafür ein anerkennenswertes Interesse für den Vermieter bestehe. Im vorliegenden Fall sei die Pflicht zur Dekoration in neutralen Farbtönen nicht allein auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung beschränkt. Vielmehr werde dem Mieter auch schon im laufenden Mietverhältnis eine solche Farbwahl vorgegeben. Das sei zu weitgehend. Folge der unwirksamen Klausel sei, dass die Renovierungspflicht für den Mieter ganz entfalle (BGH, VIII ZR 166/08). Kommentar schreiben |