Sozialrecht: Ein Umzug kann auch wegen Nichtbewohnbarkeit der alten Wohnung erforderlich seinRechtsberatung zum Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte Ein Hilfebedürftiger kann grundsätzlich die Kosten für eine neue Unterkunft verlangen, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.
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Das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Hilfebedürftiger die Kosten für Unterkunft und Heizung geltend machte. Der Hilfebedürftige, der an einer Schizophrenie litt, war längere Zeit in einer psychiatrischen Klinik behandelt worden. Zuvor hatte er im Haus seiner Eltern mietfrei gewohnt und insoweit keine Leistungen von dem zuständigen Job-Center erhalten. Kurz vor seiner Entlassung aus der Klinik beantragte er die Kostenübernahme für eine neue Wohnung, die er anmieten wollte. Die frühere Wohnung sei völlig vermüllt. Außerdem liege die neue Wohnung in der Nähe des Sozialdienstes, von dem er nach seiner Entlassung betreut werde. Das Job-Center lehnte die Kostenübernahme ab; der Mietvertrag wurde dennoch unterschrieben. |