Speditionsrecht: Zur Notwendigkeit der Preisdeklarierung

bei der Warenversendung durch eine Speditionsfirma - BGH vom 15.11.01 - Az: I ZR 158/99 - Rechtsberatung zum Speditionsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Im Rahmen von Versendungsaufträgen durch Paket- oder Speditionsunternehmen kommt es mitunter zum Verlust oder zur Beschädigung der Transportware. Häufig stellt sich dann die Frage nach dem Mitverschulden des Versenders. Insbesondere bei Transportgütern von hohem Wert verlangt der BGH mittlerweile die Angabe des Wertes der Transportware, will sich der Versender nach Schadenseintritt nicht einer Anspruchsminderung ausgesetzt sehen. Die einzelnen Entscheidungen des BGH zum Erfordernis einer solchen Wertdeklarierung sind im Folgenden aufgeführt.

- Grundlegend äußerte der BGH sich mit seiner Entscheidung vom 15.11.2001 (I ZR 158/99) . Danach könne der Versender „in einen nach § 254 Abs.1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten, wenn er trotz Kenntnis, dass der Spediteur die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt.“ Entscheidend sei insoweit das erhöhte Risiko, welches bei einer günstigeren Versendungsart bestehe und welches der Versender bewusst eingehe.

- In dem Urteil vom 08.05.2003 präzisierte der BGH die Anforderungen an ein Mitverschulden des Versenders: „Wer den Wert der zum Versand gebrachten Ware nicht angibt, obwohl er weiss, dass diese bei einer entsprechenden Angabe besonderen Sicherungen unterstellt wird, hat sich das daraus folgende Mitverschulden als schadensursächlich anrechnen zu lassen, wenn sein Verhalten dem Schuldner die Möglichkeit nimmt, den Ort des Schadenseintritts einzugrenzen und auf diese Weise von einer mit dem Vorwurf grob fahrlässigen Verhaltens begründeten Schadenhaftung freizukommen.“ Defacto wurde dem Versender die Obliegenheit zur Wertdeklarierung auferlegt. Komme er dieser nicht nach, so könne er nicht auf den Transport innerhalb des besonders gesicherten Bereichs vertrauen.

- In zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2006 (I ZR 80/03 und I ZR 123/03) hat der BGH ein Mitverschulden gar bei fahrlässigem Nichtwissen der sichereren Transportmöglichkeiten festgestellt. Demnach reiche es aus, dass der Versender die Möglichkeit der sorgfältigeren Behandlung von Wertsachen durch den Spediteur hätte kennen müssen. Insbesondere könne sich aus den Beförderungsbestimmungen des Spediteurs ergeben, dass dieser bei der Beschädigung von Wertsachen höher haften wolle. Dann könne im Umkehrschluss angenommen werden, dass dass Speditionsunternehmen auch dementsprechend höhere Sorgfalt walten lassen wolle.

- Da es nicht zuletzt darauf ankommt, dem Spediteur die Möglichkeit der Kenntnis von dem besonderen Wert der Transportware zu geben, ist das Urteil des BGH vom 03.02.2005 (I ZR 276/02) von besonderer Bedeutung. Der BGH führte aus, dass „eine Schadensteilung wegen Mitverschuldens des Versenders unter dem Gesichtspunkt unterlassener Wertdeklaration grundsätzlich dann nicht in Betracht kommt, wenn der Frachtführer bei einer Nachnahmesendung aufgrund des einzuziehenden Betrags vom Wert des Gutes Kenntnis hat.“ Ist also eine Nachnahmeversendung im Sinne des § 422 HGB vereinbart, ersetzt dies die ausdrückliche Wertdeklaration durch den Versender.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Transportrechts maßgeblich betreut von Rechtsanwalt Andreas Krahl, LL.M. und Rechtsanwältin Seniz Misirlioglu, LL.M., Attorney at Law.


Sie erreichen uns:

Streifler & Kollegen
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Telefon:  030 - 27 87 40 30 
Telefax:  030 - 27 87 40 59
e-Mail transportrecht@streifler.de

facebook:
Streifler & Kollegen
twitter: Streifler & Kollegen

vCard S&K Rechtsanwälte vCard S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

 
Kommentar schreiben

Letztes Update 14.09.2007 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Speditionsrecht: Zur Notwendigkeit der Preisdeklarierung | Seite einem Freund senden: Speditionsrecht: Zur Notwendigkeit der Preisdeklarierung

Zurück zur Startseite