Steuerabzug am Bau: Belgische Variante ist EU-widrig

Europarecht - Entscheidung des EuGH - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte

Der „belgische Steuerabzug am Bau“, mit dem Auftraggeber verpflichtet werden, bei Verträgen mit nicht in Belgien registrierten Auftragnehmern von der Auftragssumme 15 Prozent einzubehalten und an die Steuerverwaltung abzuführen, ist nicht mit der Dienstleistungsfreiheit gemäß Artikel 49, 50 EG-Vertrag vereinbar.

Diese Entscheidung traf der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das ist Wasser auf die Mühlen der Kritiker des deutschen Pendants – der Bauabzugssteuer nach § 48 Einkommensteuergesetz. Sie fordern die Abschaffung dieser Regelung, und stützen diese Forderung darauf, dass

  • die Regelung deutschen Bauunternehmen einen erheblichen bürokratischen Aufwand aufbürdet
  • und dass der Europäischen Kommission seit Februar 2003 auch eine Beschwerde gegen die Bauabzugssteuer vorliegt.

(EuGH, C-433/04)

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