Steuerabzug am Bau: Belgische Variante ist EU-widrigEuroparecht - Entscheidung des EuGH - S&K Rechtsanwälte Berlin Mitte
Der „belgische Steuerabzug am Bau“, mit dem Auftraggeber verpflichtet werden, bei Verträgen mit nicht in Belgien registrierten Auftragnehmern von der Auftragssumme 15 Prozent einzubehalten und an die Steuerverwaltung abzuführen, ist nicht mit der Dienstleistungsfreiheit gemäß Artikel 49, 50 EG-Vertrag vereinbar. Diese Entscheidung traf der Europäische Gerichtshof (EuGH). Das ist Wasser auf die Mühlen der Kritiker des deutschen Pendants – der Bauabzugssteuer nach § 48 Einkommensteuergesetz. Sie fordern die Abschaffung dieser Regelung, und stützen diese Forderung darauf, dass
(EuGH, C-433/04) Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen. Streifler & Kollegen |