Steuererklärung: Anspruch auf Zustimmung des Ehegatten zur ZusammenveranlagungAnwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Awälte in Berlin MitteDies gelte nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch, wenn er die Verluste im Wege des Verlustvortrags in einem späteren Veranlagungszeitraum zur Verminderung seiner eigenen Steuerlast einsetzen könnte. Die Richter machten deutlich, dass der Ehegatte im Verhältnis zu seinem Ehepartner keine getrennte Veranlagung wählen könne, wenn beide die erwartete geringere Steuerbelastung bereits für ihren Lebensunterhalt oder eine Vermögensbildung genutzt hätten, an der sie beide teilgehabt hätten. Verweigere nun einer der beiden seine Zustimmung zur Zusammenveranlagung, mache er sich schadensersatzpflichtig (BGH, XII ZR 173/06). Kommentar schreiben |