Suche
[]
Aktuelles



Kostenrechner Recht von A - Z Musterverträge, Vertragsmuster, Checklisten zur Vertragsgestaltung Formulare zum Ausdrucken / Berechnung der Prozeßkosten Übersicht aller Seiten Notfalltelefon Rechtsberatung online für Mandanten Deutsch English Spanish French Portuguese Italian Polish Russian Turkish Ukraine Brazil USA Chinese Egypt

diese Seite wurde erstellt mit fastpublish CMS - Content Management System
 

Sie befinden sich hier : aktuelle Rechtsprechung zum Steuerrecht » aktuelle Rechtsprechung zur Einkommenssteuer » Steuerrecht: Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

Steuerrecht: Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

Anwalt für Steuerrecht - Einkommenssteuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte

Der BFH hat durch den Beschluss vom 21.9.2009 (Az: GrS 1/06) folgendes entschieden: Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind .

Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.

Tatbestand

Vorgelegte Rechtsfrage, Sachverhalt und Ausgangsverfahren, Anrufungsbeschluss, Stellungnahmen der Beteiligten

Vorgelegte Rechtsfrage

Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat dem Großen Senat folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Können Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen in abziehbare Werbungskosten (Betriebsausgaben) und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich (betrieblich) veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind?


Sachverhalt und Ausgangsverfahren

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Ehegatten. Der Kläger, der früher auch in den USA berufstätig war, bezog im Streitjahr (1994) als kaufmännischer Angestellter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zunächst bei einem im Bereich der Informationstechnologie tätigen Unternehmen und im zweiten Halbjahr aus einer Tätigkeit als "EDV-Controller" bei einem Unternehmen der Versicherungsbranche.

Er besuchte --wie auch in den Vorjahren-- eine Computer-Messe in Las Vegas, auf der er im Vorjahr einen Vortrag gehalten hatte. Er flog am Freitag, dem 11. November 1994 --ohne die Klägerin--, nach Las Vegas. Die Messe begann am darauf folgenden Montag und endete an dem darauf folgenden Donnerstag. Von Montag bis Mittwoch fanden in der Zeit von 10:30 Uhr bis 17:00 Uhr (mit drei halbstündigen Pausen) Fachveranstaltungen und Fachdiskussionen statt. Am Donnerstag dauerten die Fachveranstaltungen von 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Am darauf folgenden Samstag flog der Kläger von Las Vegas zurück nach Köln; dort traf er am Sonntag ein.

Der Kläger machte die Aufwendungen für die Reise als Werbungskosten bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit geltend: Flugkosten (inklusive Flughafengebühren), Tagungsgebühren, Verpflegungsmehraufwand und Hotelkosten für sechs Übernachtungen.

Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) berücksichtigte nur die Tagungsgebühren als Werbungskosten. Das Finanzgericht (FG) gab der dagegen erhobenen Klage teilweise statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1186). Von den sieben Tagen des USA-Aufenthalts seien nur vier Tage einem eindeutigen beruflichen Anlass zuzuordnen. Deshalb seien nur Kosten für vier Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwendungen für fünf Tage zu berücksichtigen. Die Flugkosten seien zu 4/7 als Werbungskosten anzuerkennen. Die Aufteilung dieser Kosten sei möglich, weil an den einzelnen Messetagen ganztägig berufliche Veranstaltungen stattgefunden hätten.

Mit der Revision (Az. VI R 94/01) rügt das FA die Verletzung von § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Das FG habe die Flugkosten abweichend von der Rechtsprechung des BFH zu Unrecht aufgeteilt. Die Berücksichtigung der Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen durch das FG hält das FA hingegen für zutreffend. Das FG habe jedoch übersehen, dass die Tagungsgebühren bereits vom FA zum Abzug zugelassen worden seien.

Das FA beantragt, die Vorentscheidung aufzuheben und die Einkommensteuer unter Berücksichtigung weiterer Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 1.896 DM (969,41 EUR) festzusetzen.

Die Kläger beantragen, die Revision zurückzuweisen.

   

Vorlagebeschluss des VI. Senats

Der VI. Senat hält das Urteil der Vorinstanz auch insoweit für zutreffend, als das FG die Kosten des Hin- und Rückflugs aufgeteilt und zu 4/7 als Werbungskosten des Klägers berücksichtigt hat. Der VI. Senat möchte der Revision des FA gleichwohl stattgeben und die Vorentscheidung aufheben, weil das FG die Tagungsgebühren, die das FA bereits berücksichtigt hatte, irrtümlich nochmals als Werbungskosten abgezogen hat. Nur insoweit beabsichtigt der VI. Senat, die Einkommensteuer der Kläger anderweitig festzusetzen.

Der VI. Senat sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung jedoch gehindert, weil seine Rechtsauffassung von den Urteilen des IV. Senats vom 5. Dezember 1968 IV R 46/67 abweicht.

Auf Anfrage des VI. Senats hat der IV. Senat mitgeteilt, er neige dazu, dem VI. Senat in dessen Auffassung zu folgen, dass die folgerichtige Umsetzung der mit dem objektiven Nettoprinzip getroffenen Belastungsentscheidung ein Aufteilungs- und Abzugsverbot für Kosten einer lediglich teilweise durch die Einkunftserzielung veranlassten Reise nur erfordere, wenn die Kosten der Reise nicht nach objektiven Kriterien aufgeteilt oder keine sicheren Feststellungen zu Grund und Höhe der durch die Einkunftserzielung veranlassten Kosten getroffen werden könnten. Er sehe sich an einer Zustimmung zur Abweichung von seinen Urteilen aber durch die Rechtsprechung des Großen Senats gehindert.

Der VI. Senat hat daraufhin gemäß § 11 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) den Großen Senat angerufen. Er stützt seinen Vorlagebeschluss ferner auf § 11 Abs. 4 FGO, weil die vorgelegte Rechtsfrage für eine Vielzahl ähnlicher Fälle Bedeutung habe und wegen der unterschiedlichen Auffassungen in Rechtsprechung und Schrifttum eine Entscheidung des Großen Senats geboten sei. Hinsichtlich der Begründung im Einzelnen wird auf den Vorlagebeschluss vom 20. Juli 2006 VI R 94/01 Bezug genommen.


Stellungnahmen der Beteiligten

Die Kläger und das FA haben sich nicht mehr geäußert.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist dem Verfahren beigetreten (§ 122 Abs. 2 FGO) und hat wie folgt Stellung genommen: Der Auffassung des vorlegenden Senats, auch Reisekosten seien generell aufteilbar und mit dem betrieblich/beruflich veranlassten Anteil abziehbar, sei nicht zu folgen. Mit dieser Vorgehensweise werde das im Gesetz angelegte Aufteilungs- und Abzugsverbot im Ergebnis außer Kraft gesetzt und der Abzug der Aufwendungen lediglich dann ausgeschlossen, wenn die betrieblich/beruflich veranlassten Zeitanteile gegenüber den privat veranlassten nicht ins Gewicht fallen. Diese Wertung kehre das Aufteilungs- und Abzugsverbot in ein weitgehendes Aufteilungs- und Abzugsgebot um und sei mit dem Sinngehalt des § 12 Nr. 1 EStG unvereinbar. Aus dieser Vorschrift sei abzuleiten, dass der Aufwand für Reisekosten in Fällen einer nicht unerheblichen privaten Mitveranlassung grundsätzlich nicht abziehbar sei. Der Abzug der Aufwendungen setze voraus, dass sie nach objektiven und einfach nachprüfbaren Kriterien unmittelbar dem beruflichen/betrieblichen Bereich zugeordnet werden könnten. Das sei bei einer nicht unerheblichen privaten Mitveranlassung nicht der Fall. Die beruflichen/betrieblichen Zeitanteile des Aufenthalts seien wegen der eingeschränkten Verifikationsmöglichkeiten als Aufteilungsmaßstab unbrauchbar.

Allerdings lasse die Rechtsprechung bei einer Reihe von anderen Lebenssachverhalten eine Aufteilung nach Zeitanteilen zu (z.B. bei Aufwendungen für Kraftfahrzeuge oder der Telefongrundgebühr). Diese differenzierende Behandlung sei auf die Eigenart der betreffenden Lebenssachverhalte zurückzuführen; sie sei jedoch nicht Ausdruck eines allgemeinen Prinzips. Daher bestehe kein Anlass, sie auf Reisekosten auszudehnen. Die Gerechtigkeitserwägungen, die der bisherigen Rechtsprechung des Großen Senats zugrunde gelegen hätten, seien gerade für Reisekosten von hoher Bedeutung, weil sich die Möglichkeit, an Reisen mit beruflichen Berührungspunkten teilzunehmen, für einzelne Berufsgruppen ganz unterschiedlich darstelle. Auch sei die Abgrenzung von beruflichen und privaten Berührungspunkten bei Reisen, insbesondere bei Auslandsreisen, häufig schwierig und hänge vom Geschick der Darstellung durch den Steuerpflichtigen ab. Die Auffassung des vorlegenden Senats führe auch nicht zu einer Vereinfachung, weil danach immer noch die Fälle abzugrenzen seien, in denen die beruflichen Berührungspunkte nicht ins Gewicht fielen. In Zukunft würden zudem die Steuerpflichtigen für die Kosten zahlreicher Reisen, die sie bisher mangels Erfolgsaussicht nicht geltend gemacht hätten, einen anteiligen Abzug verlangen.


Entscheidungsgründe

Entscheidung des Großen Senats zu Verfahrensfragen

Der Große Senat entscheidet gemäß § 11 Abs. 7 Satz 2 FGO ohne mündliche Verhandlung, weil eine weitere Förderung der Sache durch eine mündliche Verhandlung nicht zu erwarten ist. Keiner der Beteiligten hat mündliche Verhandlung beantragt.

Die Vorlage an den Großen Senat ist gemäß § 11 Abs. 2 bis 4 FGO zulässig. Die Auffassung des vorlegenden Senats weicht von den Urteilen des IV. Senats in BFHE 94, 484, BStBl II 1969, 235 und in BFHE 121, 35, BStBl II 1977, 238 ab. Auf Anfrage des vorlegenden Senats hat der IV. Senat mit Beschluss vom 1. Juni 2006 IV ER-S-1/06 mitgeteilt, er sehe sich an einer Zustimmung zu der beabsichtigten Abweichung durch die bisherige Rechtsprechung des Großen Senats gehindert. Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen in Rechtsprechung und Schrifttum sowie der erheblichen Bedeutung der Rechtsfrage für die Praxis kommt der Frage auch grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 11 Abs. 4 FGO zu.

Die vorgelegte Rechtsfrage ist für die Entscheidung des VI. Senats in der Revisionssache VI R 94/01 entscheidungserheblich. Bejaht der Große Senat die Vorlagefrage, so ist die Revision des FA zwar begründet und das angefochtene Urteil des FG aufzuheben, die Steuer ist jedoch nur insoweit anderweitig festzusetzen, als das FG die bereits vom FA berücksichtigte Tagungsgebühr irrtümlich nochmals abgezogen hat. Verneint der Große Senat hingegen die Vorlagefrage, so hat die Revision des FA in vollem Umfang Erfolg. Das FG-Urteil ist in diesem Fall aufzuheben und die Klage insoweit abzuweisen, als das FG die Flugkosten zu 4/7 als Werbungskosten berücksichtigt hat.


Entscheidung des Großen Senats über die vorgelegte Rechtsfrage

Der Große Senat folgt im Wesentlichen der Auffassung des vorlegenden Senats.


Rechtsentwicklung

Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Beurteilung gemischter Aufwendungen (ohne Reiseaufwendungen)

Gemäß § 4 Abs. 4 EStG sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Nach § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen; sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Gemäß § 12 Nr. 1 Satz 1 EStG dürfen --abgesehen von den hier nicht maßgeblichen Ausnahmen im Einleitungssatz der Vorschrift-- die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge bei der Einkommensermittlung nicht abgezogen werden. Dazu gehören nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG auch die Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.

Die dem § 12 Nr. 1 EStG 1934 vorausgehende Gesetzgebung

Der Grundsatz, dass Aufwendungen für die private Lebensführung nicht abziehbar sind, war bereits in den dieser Vorschrift vorangehenden Bestimmungen geregelt.

So waren bereits nach § 9 Abs. II. Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891 insbesondere die zur Bestreitung des Haushalts der Steuerpflichtigen und zum Unterhalte ihrer Angehörigen gemachten Ausgaben "nicht abzugsfähig".

Die Vorschrift des § 8 Abs. III. Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. vom 19. Juni 1906, übernahm die vorgenannte Regelung und erweiterte sie dahin, dass insbesondere alle Aufwendungen zur Befriedigung persönlicher Bedürfnisse "nicht abzugsfähig" waren.

Allerdings war damals anerkannt, dass Aufwendungen, die sowohl persönlichen als auch beruflichen Bedürfnissen dienen, aufzuteilen und zu einem entsprechenden Teil abziehbar sind.

Die Bestimmungen des § 15 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes vom 29. März 1920 und des § 18 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes vom 10. August 1925 --EStG 1925-- nahmen ebenfalls die Formulierung der Vorläufervorschriften auf. § 18 Abs. 1 EStG 1925 verdeutlichte zusätzlich, dass grundsätzlich solche Ausgaben nicht abgesetzt werden dürfen, die sich als Verwendung des Einkommens darstellen. Auch nach diesen Vorschriften galt zunächst --im Anschluss an die Entscheidung in PrOVGE 10, 86-- der Grundsatz, dass, wo die Verwendung für persönliche Zwecke gegenüber der Verwendung für berufliche Zwecke nicht ganz unerheblich ist, eine entsprechende Teilung der Aufwendungen in einen als Werbungskosten abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil erforderlich ist.

Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs unter der Geltung des Einkommensteuergesetzes 1925

Während der Geltung des Einkommensteuergesetzes 1925 hatte der Reichsfinanzhof (RFH) zunehmend über den Abzug von Aufwendungen zu entscheiden, die im Wesentlichen privat veranlasst waren und nur in einem losen, allenfalls mittelbaren Zusammenhang zur Berufstätigkeit standen. Er beurteilte solche Aufwendungen, insbesondere so genannte Repräsentationsaufwendungen, grundsätzlich als nicht abziehbare Kosten der Lebensführung, weil in derartigen Fällen wegen der Schwierigkeiten der Abgrenzung zwischen Lebenshaltungskosten und Werbungskosten der Nichtabziehbarkeit von Lebenshaltungskosten der Vorrang einzuräumen sei.

Allerdings ging der RFH auch weiterhin davon aus, dass solche wesentlich privat veranlassten Aufwendungen teilweise abziehbar sein könnten, soweit ein abgrenzbarer beruflicher Mehraufwand gegeben sei.

Einführung des § 12 EStG 1934 und darauf folgende Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs

Die vorgenannte Rechtsprechung griff der Gesetzgeber 1934 mit der auch heute noch geltenden Vorschrift des § 12 EStG ausdrücklich auf. Der RFH setzte unter der Geltung dieser Vorschrift seine überkommene Rechtsprechung fort, dass dann, wenn die Abgrenzung zwischen Lebenshaltungskosten und beruflichen Aufwendungen schwierig ist, grundsätzlich nicht abziehbare Ausgaben anzunehmen sind, dass jedoch ein beruflich veranlasster Mehraufwand oder ein ausschließlich beruflich veranlasster Teil der Aufwendungen abziehbar und notfalls durch Schätzung zu ermitteln ist.

Rechtsprechung des Obersten Finanzgerichtshofs und daran anknüpfende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

Der Oberste Finanzgerichtshof (OFH) knüpfte an diese Rechtsprechung ausdrücklich an und entwickelte für den Abzug des in gemischten Aufwendungen enthaltenen beruflich veranlassten Anteils erstmals die Formulierung, dass solche Aufwendungen als Werbungskosten zu beurteilen seien, wenn "sie sich von den Kosten der Lebensführung leicht und einwandfrei trennen lassen". Diese Formulierung übernahm nachfolgend der BFH in seine Rechtsprechung. Hinzu kam nun die Überlegung, es würde die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gefährden, wenn Steuerpflichtigen, die als Einkunft den Gewinn versteuern, ohne besondere Schwierigkeit private Kosten als Betriebsausgabe behandeln könnten; Arbeitnehmer hätten eine solche Möglichkeit im Allgemeinen nicht.

Weitere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung verlief uneinheitlich.

So beurteilte der BFH mit Rücksicht auf § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG u.a. die folgenden Aufwendungen insgesamt als Kosten der Lebensführung, ohne eine Aufteilung zuzulassen: Aufwendungen für ein Hörgerät, für das Nachschlagewerk eines Lehrers und eines Anwalts, für Tonbandgerät und Farbdias eines Lehrers, für das Rundfunkgerät im Büro eines Steuerbevollmächtigten und das Fernsehgerät eines Rundfunk- und Fernsehschriftstellers, für das von Arbeitnehmern mitbenutzte Segelboot eines Gewerbetreibenden sowie für einen auf einem Binnenschiff von der Familie des Schiffers und den drei Schiffsjungen benutzten Kühlschrank.

Hingegen beurteilte der BFH Aufwendungen für die Anschaffung eines (gebrauchten) Flügels und eines Tonbandgerätes bei einem Musiklehrer in vollem Umfang als Werbungskosten. Aufwendungen für einen sowohl privat als auch zur gewerblichen Zimmervermietung genutzten Kühlschrank hielt der BFH für aufteilbar, ebenso Aufwendungen für die Waschmaschine und den Heimbügler eines Arztes. Auch die (festen und die variablen) Kosten für einen PKW sind nach ständiger Rechtsprechung aufteilbar, ebenso die Kosten für einen Telefonanschluss.

Mit Beschlüssen vom 20. November 1969 IV 348/64 und vom 16. Januar 1970 VI R 31/68 riefen der IV. und der VI. Senat den Großen Senat an mit dem Ziel, für gemischt genutzte Wirtschaftsgüter in weiterem Umfang als bisher eine Aufteilung der Kosten zu erreichen. Der IV. Senat hielt eine griffweise Schätzung des beruflichen Nutzungsanteils bei einem Fernsehgerät für geboten, das der Inhaber eines Film-Informationsdienstes und Drehbuchautor angeschafft hatte. Der VI. Senat wollte das Urteil des FG bestätigen, das für einen Gerichtsassessor die Anschaffungskosten einer Schreibmaschine zu 90 % und die eines Tonbandgeräts zu 50 % als beruflich veranlasst anerkannt hatte.

Der Große Senat erteilte diesem Vorstoß eine Absage. Die Bedeutung des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG liege in der steuerlichen Behandlung der gemischten Aufwendungen. Sowohl der Wortlaut des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG als auch dessen Sinn und Zweck schlössen die Aufteilung von einheitlichen Aufwendungen grundsätzlich aus.

Trotz der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17 verlief die Entwicklung auch weiterhin uneinheitlich.

So gab der BFH mit Rücksicht auf den vorgenannten Beschluss des Großen Senats seine frühere Rechtsprechung zur Abziehbarkeit von Telefongrundgebühren auf: Er hielt mit Rücksicht auf das Aufteilungsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG eine schätzungsweise Aufteilung der Grundgebühren bei einem teils beruflich und teils privat benutzten privaten Telefonanschluss in der Wohnung des Arbeitnehmers nicht mehr für zulässig.

Andererseits entwickelte sich die Rechtsprechung zu § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG schon wenige Jahre nach der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17 wieder in die Gegenrichtung. Einzelne Entscheidungen traten dem Beschluss des Großen Senats sogar offen entgegen. So führte der IV. Senat im Urteil vom 11. November 1976 IV R 3/73 aus, das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG könne nach dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit dann nicht gelten, wenn es zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führte. Der beruflich veranlasste Anteil an den Aufwendungen für Kleidung, Friseur und Kosmetika einer selbständigen Sängerin wurde im Streitfall nach dem Werbungskostenpauschbetrag für unselbständig tätige Sängerinnen geschätzt. Allerdings schränkte der IV. Senat diese Beurteilung später wieder ein.

Ferner änderte der BFH erneut seine Rechtsprechung zur Abziehbarkeit von Telefongrundgebühren. Der Gesichtspunkt der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gebiete es, Telefongrundgebühren nicht anders als die fixen Kosten von Kraftfahrzeugen zu behandeln, da insoweit in jeder Hinsicht vergleichbare Sachverhalte vorlägen.

In der Folgezeit traten weitere Fallgruppen hinzu, in denen der BFH eine Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen grundsätzlich zuließ, so etwa Aufwendungen für ein Privatflugzeug oder einen Hubschrauber, für eine auch im Betrieb eingesetzte Hausgehilfin, für die Reinigung typischer Berufskleidung in der privaten Waschmaschine, für Versicherungsprämien, Kontoführungsgebühren, Zinsen für eine durch betriebliche und private Auszahlungen entstandene Kontokorrentverbindlichkeit sowie Aufwendungen für die Leerstandszeiten einer Ferienwohnung und für einen privat angeschafften und in der privaten Wohnung aufgestellten PC.

Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen für Reisen

Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs

Der RFH hielt die Aufteilung der Kosten einer gleichermaßen beruflich und privat veranlassten Reise für zulässig. Danach konnten Aufwendungen für eine Weltreise eines im Betrieb tätigen Sohnes des Geschäftsinhabers, die sowohl der Betätigung für die Firma als auch der Ausbildung des Sohnes diente, zur Hälfte als Betriebsausgaben abgezogen werden. Für die Studienreise eines Innenarchitekten nach Italien und in den Orient hielt der RFH für den Fall, dass die Reise gleichermaßen beruflichen Zwecken und dem Vergnügen gedient hatte, ebenfalls eine Teilung der Kosten für angebracht.

Ältere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs

Demgegenüber war die Rechtsprechung des BFH zur Berücksichtigung von Aufwendungen für Reisen enger.

Der BFH war ursprünglich zwar der Auffassung, dass es zu weit ginge, die Kosten einer Studienreise nur dann als Werbungskosten anzuerkennen, wenn sie ausschließlich im beruflichen Interesse aufgewendet würden; es genüge, wenn weitaus überwiegend der Gesichtspunkt des beruflichen Interesses ausschlaggebend sei. Liege eine Reise im weitaus überwiegenden betrieblichen Interesse, könne gleichwohl für einen Teil der Aufwendungen nach § 12 Nr. 1 EStG (Kosten der Lebensführung) der Abzug als Betriebsausgabe zu versagen sein. Wenn für die Abgrenzung der betrieblichen Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung keine Unterlagen zur Verfügung stünden, sei die Aufteilung im Wege der Schätzung vorzunehmen.

Auch dann, wenn die Reise als privat zu beurteilen sei, könnten einzelne abtrennbare Vorgänge auf dieser Reise zu Werbungskosten führen. Zur Prüfung der beruflichen Veranlassung einer Reise stellte der BFH indiziell darauf ab, ob die Reise im Rahmen eines straff organisierten Programms stattfindet, das die Wahrnehmung privater Interessen praktisch ausschließt. In Ausnahmefällen könne der beruflich bedingte Reisezweck jedoch auch ohne das Vorhandensein einer straffen Organisation auf andere Weise nachgewiesen werden.

Nach diesen Maßstäben beurteilte der BFH Aufwendungen eines Möbelkaufmanns für eine fachlich organisierte USA-Reise (einschließlich des Flugs von Deutschland in die USA und zurück) als Betriebsausgaben; lediglich die Kosten eines in den USA vorgeschalteten privaten Reiseteils, der aber kürzer als der berufliche Teil war, wurden als nicht abziehbar ausgeschieden. Demgegenüber teilte der BFH die Kosten der Reise eines Augenarztes zu einem internationalen Ärztekongress in Athen nicht in einen beruflichen und einen privaten Reiseteil auf, sondern sah insgesamt eine Privatreise als gegeben an, weil die Flugkosten relativ hoch waren und nur fünf Tage auf den Kongress, 12 Tage dagegen auf den Privataufenthalt (in Begleitung der Ehefrau zu einer günstigen Reisezeit) entfielen; daher beurteilte der BFH nur die durch die Tagung entstandenen Mehrkosten als abziehbar.

In der Folgezeit betrachtete der BFH zunehmend jeweils die gesamte Reise als Einheit: Sei eine ausschließliche oder weitaus überwiegende betriebliche Veranlassung, die der Steuerpflichtige zu beweisen habe, nicht gegeben, so folge aus § 12 Nr. 1 EStG, dass die gesamten Kosten der Reise grundsätzlich zu den Lebenshaltungskosten gehörten, selbst wenn eine berufliche Tätigkeit gefördert werde; eine Aufteilung der Reisekosten komme dann grundsätzlich nicht in Betracht.

Allerdings könnten die anlässlich einer Privatreise im beruflichen Interesse abgrenzbar und nachweisbar aufgewendeten Mehrkosten abgezogen werden.

So berücksichtigte der BFH jedoch z.B. die Kosten der ersten (lehrgangsmäßig mit Fachvorträgen an der örtlichen Universität ausgefüllten) Woche einer siebenwöchigen Studienreise einer Englischlehrerin in die USA nicht als Werbungskosten, weil die Klägerin allein wegen der fünf Vorträge die teure Reise in die USA sicherlich nicht angetreten hätte. Und die 17 1/2-tägige (straff organisierte, aber durch großräumige Reiseetappen gekennzeichnete) USA-Reise eines Augenarztehepaars beurteilte der BFH, ohne eine Aufteilung zu erwägen, insgesamt als privat, obwohl an sechs Tagen ein Fachprogramm geboten wurde. Ebenso lehnte der BFH die Aufteilung der Reisekosten für die 17-tägige Reise eines Zahnarztes zum Welt-Zahnarztkongress in Mexiko ab, weil der Kongress nur neun Tage gedauert hatte und die Ehefrau mitgereist war.

Die Aufteilung von Flug- oder Fahrtkosten einer nicht ganz überwiegend beruflichen Reise in einen beruflichen und einen privaten Teil je nach den Zeitanteilen lehnte der BFH generell ab. Vielmehr rechnete er diese Kosten in vollem Umfang dem privaten Bereich zu. Allerdings hat der VI. Senat in einem solchen Fall (überwiegend privat veranlasste Reise, unterbrochen durch den Besuch eines Kongresses) die gesamten notwendigen Fahrtkosten zu dem Kongress als abziehbar beurteilt, weil der Kläger die Reise ins Ausland auch dann unternommen haben würde, wenn keine privaten Zwecke damit verfolgt worden wären.

Anrufung des Großen Senats im Verfahren GrS 8/77

Der I. Senat legte mit Beschluss vom 26. Januar 1977 I R 53/75 dem Großen Senat folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor:

1. Können Aufwendungen für die Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise zu Informationszwecken Betriebsausgaben sein, wenn mit der Reise
a) programmgemäß auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt wird,
b) außerhalb des Gruppenprogramms ein Privataufenthalt des Steuerpflichtigen verbunden wird, wobei die Informationsreise (1. a) auch ohne diesen privaten Reiseteil (1. b) unternommen worden wäre?

2. Sind im Falle der Bejahung der Rechtsfrage zu 1. b die Gesamtkosten der Reise in der Weise aufzuteilen, dass nur die durch den privaten Reiseteil veranlassten Mehrkosten von der Berücksichtigung als Betriebsausgaben ausgenommen werden?

Der I. Senat beabsichtigte, ein FG-Urteil zu bestätigen, dass die Kosten eines Unternehmers für eine von einem Fachverband organisierte Informationsreise in die USA im Wesentlichen als Betriebsausgaben anerkannt hatte. An die Gruppenreise, die auch touristische Punkte enthielt, hatte sich ein individuell organisierter privater Reiseteil angeschlossen, dessen Kosten der Kläger bereits aus den Betriebsausgaben ausgeschieden hatte. Der I. Senat war der Auffassung, der betriebliche Charakter der Informationsreise werde durch den anschließenden privaten Aufenthalt nicht in Frage gestellt, und zwar selbst dann nicht, wenn der private Aufenthalt zeitlich den betrieblichen überschreite. Maßgebend sei, dass der private Teil der Reise für die gesamte Reise nicht ursächlich gewesen und von dem betrieblichen Reiseabschnitt klar abgrenzbar sei.

Beschluss des Großen Senats vom 27. November 1978 GrS 8/77

Der Große Senat beantwortete mit seinem Beschluss in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 die ihm vorgelegten Rechtsfragen wie folgt:

1. Aufwendungen für die Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise zu Informationszwecken sind keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn
a) sie nicht objektiv durch den Betrieb (Beruf) des Steuerpflichtigen veranlasst sind, insbesondere wenn mit der Reise programmgemäß auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist,
b) außerhalb des Gruppenprogramms mit der Gruppenreise ein Privataufenthalt verbunden wird, dem im Rahmen der Gesamtreise mehr als nur untergeordnete Bedeutung zukommt.

2. Ist die Gesamtreise (1.) als nicht betrieblich (beruflich) veranlasst zu beurteilen, sind einzelne abgrenzbare Aufwendungen, die ausschließlich betrieblich (beruflich) veranlasst sind, als Betriebsausgaben (Werbungskosten) abziehbar.

Der Große Senat hat damals ausgeführt: Eine Auslandsgruppenreise sei insgesamt und als Einheit zu beurteilen, weil die einzelnen Teile einer solchen Reise von der Organisation und der Durchführung her nur im Zusammenhang gesehen werden könnten. Könnten Aufwendungen für eine Auslandsgruppenreise, die teils aus privaten, teils aus beruflichen Erwägungen durchgeführt worden sei, steuerlich abgesetzt werden, würden dem Aufteilungsverbot zuwider Aufwendungen, die auch der Lebensführung dienten, steuerlich abgezogen. Nach Wortlaut, Sinn und Zweck des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG sei eine Aufteilung teils beruflich, teils privat veranlasster Aufwendungen selbst dann ausgeschlossen, wenn die Aufteilung "wenigstens theoretisch in quantitativ messbare Abschnitte" möglich wäre, der Umfang der einzelnen Teile an einer Reise aber nicht feststellbar und nicht nach objektiven Maßstäben nachprüfbar sei.

Ergebe die Gesamtbeurteilung, dass auch private Reiseinteressen vorgelegen hätten, sei regelmäßig die betriebliche (berufliche) Veranlassung der gesamten Auslandsgruppenreise zu verneinen. Das Aufteilungsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG verbiete es, auf das einfache Überwiegen des einen (privaten) oder des anderen (betrieblichen, beruflichen) Zwecks abzustellen. Die Abziehbarkeit von Aufwendungen könne nur dann in vollem Umfang anerkannt werden, wenn die Förderung des Betriebs (Berufs) bei weitem überwiege und die Lebensführung ganz in den Hintergrund trete.

Die Verbindung zwischen einer Gruppenreise, die noch nicht als privat veranlasst zu beurteilen wäre, mit einem Privataufenthalt spreche regelmäßig für die private Veranlassung der gesamten Reise, weil beide Teile der Reise im Zusammenhang miteinander geplant und durchgeführt sowie insbesondere die Beförderungskosten für beide Teile aufgewendet würden.

Die Aufteilung von Fahrtkosten einer Reise, bei der Gesichtspunkte der Lebensführung eine nicht ganz untergeordnete Rolle gespielt hätten, sei in aller Regel ausgeschlossen. Aufwendungen der einheitlich zu würdigenden Reise fielen unter das Aufteilungs- und Abzugsverbot. Aus den Aufwendungen einer insgesamt als privat zu beurteilenden Reise dürften deshalb nicht einzelne Aufwendungen herausgelöst und ihrerseits als betrieblich anerkannt werden. Derartige Kosten entstünden für die als Einheit zu behandelnde (private) Reise und seien mangels objektiver, leicht nachprüfbarer Umstände nicht aufteilbar. Dies gelte selbst dann, wenn einzelne Reiseabschnitte --isoliert betrachtet-- als betrieblich veranlasst angesehen werden könnten.

Jedoch könnten einzelne Aufwendungen, die zusätzlich zu den Aufwendungen für eine als privat zu beurteilende Reise entstünden und die ausschließlich betrieblich (beruflich) veranlasst seien, als Betriebsausgaben (Werbungskosten) anerkannt werden. Dagegen seien alle Aufwendungen, die auch ohne den einzelnen betrieblichen (beruflichen) Anlass entstanden wären, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar.

Weitere Entwicklungen in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Reiseaufwendungen

Die weitere Entwicklung der Rechtsprechung verlief wie folgt: Der BFH teilte im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 die Kosten der An- und Abreise, auch wenn die Reise sowohl beruflich genutzte als auch privat genutzte Zeitanteile enthielt, nicht auf; vielmehr ließ er die Reisekosten entweder ganz oder aber gar nicht zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu. In jüngerer Zeit kam es sodann zu einer Akzentverschiebung in der Rechtsprechung in Richtung einer weitergehenden Abziehbarkeit von Reiseaufwendungen.

Bereits unmittelbar nach der Entscheidung des Großen Senats in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 bestätigte der IV. Senat ein FG-Urteil, das die Aufwendungen eines Facharztes für eine 28-tägige Südafrika-Reise, auf der lediglich 15 Tage den beruflichen Interessen des Klägers gedient hatten, vollständig als Betriebsausgaben anerkannt hatte; der IV. Senat führte dazu aus, die für Auslandsgruppenreisen geltenden Erwägungen des Großen Senats ließen sich nicht ohne weiteres auf Reisen übertragen, denen offensichtlich ein unmittelbarer betrieblicher Anlass zugrunde liege.

Demgegenüber ließ der BFH in zahlreichen anderen Fällen Reisekosten trotz beruflicher Mitveranlassung insgesamt nicht zum Abzug zu.

Eine Modifizierung der vom Großen Senat in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 entwickelten Maßstäbe vollzog sich mit dem BFH-Urteil vom 23. April 1992 IV R 27/91: Danach steht dem Betriebsausgabenabzug der Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Fortbildungsveranstaltung nicht entgegen, dass dieser Veranstaltung ein Urlaubsaufenthalt an demselben Ort vorangeht; die Kosten der Reise zum Veranstaltungsort und zurück einschließlich Reisenebenkosten können in diesem Fall jedoch ebenso wie die Kosten des Urlaubsaufenthalts nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Des Weiteren führte der X. Senat im Urteil vom 26. November 1997 X R 146/94 aus, die für die einkommensteuerrechtliche Zuordnung einer Auslandsreise erforderliche Gesamtbeurteilung könne auch im Fall des zweiwöchigen Japanaufenthalts einer mehrköpfigen Familie für ein Familienmitglied einen unmittelbar betrieblichen Anlass (z.B. Abschluss eines wichtigen Vertrages) ergeben, der es ausnahmsweise erlaube, familiäre Aspekte und touristische Begleitumstände der Unternehmung insoweit in den Hintergrund treten zu lassen und den damit verbundenen Aufwand (hier An- und Abreisekosten) dieser Person anteilig als Betriebsausgaben anzuerkennen.

Sodann änderte der VI. Senat mit Rücksicht auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 28. Oktober 1999 Rs. C-55/98 seine Rechtsprechung zu Sprachkursen im Ausland: Danach kann abweichend von der bisherigen Rechtsprechung bei einem Sprachkurs in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nicht mehr typischerweise unterstellt werden, dass dieser wegen der jeder Auslandsreise innewohnenden touristischen Elemente eher Berührungspunkte zur privaten Lebensführung aufweist als ein Inlandssprachkurs. Auch im Übrigen fand in der Rechtsprechung des VI. Senats eine Akzentverschiebung statt. Danach ist nicht mehr erforderlich, dass die Verfolgung privater Interessen nahezu ausgeschlossen oder von ganz untergeordneter Bedeutung ist. Reisekosten sind vielmehr in der Regel schon dann vollständig abziehbar, wenn der Reise ein unmittelbarer beruflicher Anlass zugrunde liegt und die Verfolgung privater Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt der Reise bildet. Der Grundsatz, dass die Kosten der An- und Abreise nur einheitlich entweder ganz oder gar nicht abziehbar sind, blieb indes bisher unverändert.


Auffassungen im Schrifttum

Nach der überwiegenden Auffassung im Schrifttum lässt sich aus § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot ableiten.

Der bisherigen Rechtsprechung zum Aufteilungs- und Abzugsverbot folgen hingegen Görlich, Der Betrieb 1979, 711, 713; D'Avis in Dankmeyer/Giloy, Einkommensteuer, § 12 Rz 26; Völlmeke, DStR 1995, 745; Crezelius, Steuerrecht II, Die einzelnen Steuerarten, 2. Aufl., § 9 Rz 4; von Sicherer, Einkommensteuer, 1998, 72; Seiler in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 12 Rz 3.

Auffassung des Großen Senats

Der Große Senat folgt im Grundsatz der Auffassung des vorlegenden Senats. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.

Bei der Ermittlung der Einkünfte sind Aufwendungen als Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) oder Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) abzuziehen, wenn sie durch die Einkünfteerzielung veranlasst sind. Eine solche Veranlassung ist dann gegeben, wenn die Aufwendungen mit der Einkünfteerzielung objektiv zusammenhängen und ihr subjektiv zu dienen bestimmt sind, d.h. wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes stehen. Prägend für das Einkommensteuergesetz ist die Unterscheidung zwischen der durch die einzelnen Einkunftsarten definierten Erwerbssphäre und der Sphäre der Einkommensverwendung. Demgemäß bedarf es der Trennung zwischen den den jeweiligen Einkünften zuzuordnenden Erwerbsaufwendungen (Betriebsausgaben, Werbungskosten) einerseits und den --grundsätzlich nicht abziehbaren-- Kosten der Lebensführung andererseits. Nach dem Regelungsziel des Einkommensteuergesetzes sind Aufwendungen dann als durch eine Einkunftsart veranlasst anzusehen, wenn sie hierzu in einem steuerrechtlich anzuerkennenden wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Maßgeblich dafür, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist zum einen die --wertende-- Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen "auslösenden Moments", zum anderen dessen Zuweisung zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre. Ergibt diese Prüfung, dass die Aufwendungen nicht oder in nur unbedeutendem Maße auf privaten, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnenden Umständen beruhen, so sind sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten grundsätzlich abzuziehen. Beruhen die Aufwendungen hingegen nicht oder in nur unbedeutendem Maße auf beruflichen Umständen, so sind sie nicht abziehbar.

Die gesetzlichen Abzugstatbestände für Betriebsausgaben und Werbungskosten sind Ausdruck des objektiven Nettoprinzips, nach dem der Steuergesetzgeber die für die Lastengleichheit im Einkommensteuerrecht u.a. maßgebliche objektive finanzielle Leistungsfähigkeit bemisst. Danach unterliegt der Einkommensteuer grundsätzlich nur das Nettoeinkommen, nämlich der Saldo aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den (betrieblichen/ beruflichen) Erwerbsaufwendungen andererseits. Das objektive Nettoprinzip hat verfassungsrechtliche Bedeutung vor allem im Zusammenhang mit den Anforderungen an die hinreichende Folgerichtigkeit bei der näheren Ausgestaltung der gesetzgeberischen Grundentscheidungen. Daneben ist das objektive Nettoprinzip bei der Rechtsanwendung als Auslegungsrichtschnur heranzuziehen.

Ob und inwieweit Aufwendungen für eine Reise in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen, hängt von den Gründen ab, aus denen der Steuerpflichtige die Reise oder verschiedene Teile einer Reise unternimmt. Die Gründe bilden das "auslösende Moment", das den Steuerpflichtigen bewogen hat, die Reisekosten zu tragen.

Die Gründe des Steuerpflichtigen für eine bestimmte Reise sind anhand der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalles zu ermitteln; das ist grundsätzlich Aufgabe der Finanzgerichte als Tatsacheninstanz (vgl. § 118 Abs. 2 FGO). Lassen sich keine Gründe feststellen, die eine berufliche Veranlassung der Reise belegen, gehen entsprechende Zweifel zu Lasten des Steuerpflichtigen.

Seit der Entscheidung in PrOVGE 10, 86 ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine unbedeutende private Mitveranlassung dem vollständigen Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht entgegensteht und dass umgekehrt eine unbedeutende berufliche Mitveranlassung von Aufwendungen für die Lebensführung keinen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug eröffnet.

Enthält eine Reise abgrenzbare berufliche und private Veranlassungsbeiträge, die jeweils nicht von völlig untergeordneter Bedeutung sind (z.B. einer beruflich veranlassten Reise wird ein Urlaub hinzugefügt), so erfordert es das Nettoprinzip, den beruflich veranlassten Teil der Reisekosten zum Abzug zuzulassen. Der Umfang des beruflichen Kostenanteils ist notfalls zu schätzen.

Reisekosten, die sowohl den beruflichen als auch den privaten Reiseteil betreffen (z.B. Kosten der Hin- und Rückreise zu einem Auslandsaufenthalt, der berufliche und private Teile umfasst), sind zur Umsetzung des Nettoprinzips ebenfalls aufzuteilen. Insoweit gelten die Grundsätze sinngemäß, die die Rechtsprechung bereits zum Abzug fixer PKW-Kosten und der Telefongrundgebühr entwickelt hat.

Die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG steht einer Aufteilung von gemischt veranlassten, aber anhand ihrer beruflichen und privaten Anteile trennbaren Reisekosten nicht entgegen. Der Große Senat ist nach erneuter Überprüfung der Auffassung, dass § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert.

Für einen engen Anwendungsbereich spricht bereits der Wortlaut der Vorschrift. Gemäß § 12 Nr. 1 Satz 1 EStG dürfen die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge bei der Einkommensermittlung nicht abgezogen werden. Dazu gehören nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG auch die Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.

Die Anknüpfung "dazu gehören" stellt einen Zusammenhang her zwischen den in Satz 2 der Vorschrift genannten Lebensführungsaufwendungen und den Aufwendungen im Sinne des Satzes 1 der Vorschrift (Aufwendungen für Haushalt und Unterhalt der Familie). Zudem gilt Satz 2 der Vorschrift nach seinem Wortlaut keineswegs für alle, sondern nur für solche Lebensführungsaufwendungen, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt. Derartige ihrer Natur nach private Aufwendungen werden nicht dadurch zu abziehbaren Betriebsausgaben oder Werbungskosten, dass sie zur Förderung des Berufs dienen. Weiter reicht der Anwendungsbereich der Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nach ihrem Wortlaut nicht.

Das aus dem Wortlaut zu entnehmende Auslegungsergebnis wird durch den aus der Entstehungsgeschichte abzuleitenden Gesetzeszweck bestätigt. Die Gesetzesbegründung lautet:

"§ 12 gilt für sämtliche Einkunftsarten. In Ziffer 1 sind - entsprechend der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - als nicht abzugsfähig auch aufgeführt die Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Damit ist klargestellt, dass die sogenannten Repräsentationsaufwendungen nur dann zu den Betriebsausgaben oder zu den Werbungskosten gerechnet werden können, wenn sie ausschließlich zur ... beruflichen ... Tätigkeit gehören und nichts mit dem Privatleben zu tun haben. Wenn bei Repräsentationsaufwendungen private und berufliche Gründe zusammenwirken und eine Trennung nicht erfolgen kann, sind die Ausgaben nicht abzugsfähig."

Wie daraus hervorgeht, bezweckt die Vorschrift, die Rechtsprechung des RFH zu den so genannten Repräsentationsaufwendungen umzusetzen. Der RFH hatte für Repräsentationsaufwendungen wegen der Schwierigkeiten der Abgrenzung zwischen Lebenshaltungskosten und Werbungskosten zwar der Nichtabziehbarkeit von Lebenshaltungskosten den Vorrang eingeräumt. Er hatte indes einen beruflich veranlassten Mehraufwand zum Abzug zugelassen. Der berufliche Kostenanteil war notfalls durch Schätzung zu ermitteln. Ferner verdeutlicht die Gesetzesbegründung, dass ein Abzugsverbot nur dann bestehen soll, wenn private und berufliche Gründe so zusammenwirken, dass eine Trennung nicht möglich ist. Ein allgemeines Aufteilungsverbot lässt sich daraus gerade nicht herleiten.

Dieses Auslegungsergebnis steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung, die bereits in zahlreichen (als Ausnahmen bezeichneten) Fällen eine Aufteilung gemischter Aufwendungen für geboten erachtet hat und derentwegen im Schrifttum zu Recht von einer "Perforation des Aufteilungsverbots" gesprochen wird. Zu Unrecht macht das BMF in seiner Stellungnahme geltend, diese differenzierende Behandlung sei auf die Eigenart der betreffenden Lebenssachverhalte zurückzuführen. So sind z.B. für fixe PKW-Kosten, Telefongrundgebühren, Versicherungsbeiträge und Betriebskosten einer Waschmaschine keine besonderen Eigenarten erkennbar, die im Vergleich zu anderen gemischten Aufwendungen eine Aufteilung einfacher oder nach dem Maßstab des Nettoprinzips sachgerechter erscheinen ließen. Vielmehr tragen die zahlreichen Ausnahmen in der Rechtsprechung zur Rechtsunsicherheit bei und lassen die Auswahl der Fallgruppen, für die die Rechtsprechung am Aufteilungs- und Abzugsverbot festgehalten hat, eher willkürlich erscheinen.

Allerdings hat der Große Senat seinerzeit in seinem Beschluss in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17 ausgeführt, das von ihm in § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG verortete Aufteilungsverbot diene in erster Linie der steuerlichen Gerechtigkeit. Es solle verhindern, dass Steuerpflichtige durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewusst herbeigeführte Verbindung von beruflichen und privaten Erwägungen Aufwendungen für ihre Lebensführung nur deshalb zum Teil in einen einkommensteuerlich relevanten Bereich verlagern könnten, weil sie einen entsprechenden Beruf hätten, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus versteuerten Einkünften decken müssten. Dazu hat das BMF in diesem Verfahren ergänzend ausgeführt, die Gerechtigkeitserwägungen, die der bisherigen Rechtsprechung des Großen Senats zugrunde gelegen hätten, seien gerade für Reisekosten von hoher Bedeutung, weil sich die Möglichkeit, an Reisen mit beruflichen Berührungspunkten teilzunehmen, für einzelne Berufsgruppen ganz unterschiedlich darstelle.


Der Große Senat hält nach erneuter Überprüfung an seiner früheren Argumentation nicht mehr fest. Ein aus § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG folgendes Aufteilungsverbot lässt sich nicht aus dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit ableiten.

Der Begriff der Steuergerechtigkeit (als Rechtsbegriff) bedeutet, dass im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden muss, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Besteuerung niedrigerer Einkommen angemessen gestaltet werden muss.

Dem vom Großen Senat in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17 formulierten Argument, es müsse verhindert werden, dass Steuerpflichtige Aufwendungen für ihre Lebensführung zum Teil in den einkommensteuerlich relevanten Bereich verlagern könnten, liegt offenbar der Gedanke zugrunde, es drohe eine ungleiche Belastung (Besserstellung) im Vergleich zu denjenigen Steuerpflichtigen, denen ihr Beruf keine solchen Möglichkeiten biete. Diese Argumentation übersieht jedoch, dass diese Gefahr dann nicht besteht, wenn aufteilbare Aufwendungen tatsächlich aufgeteilt und nur die beruflich veranlassten Kostenanteile abgezogen werden. Der Steuerpflichtige, dem derartige Aufwendungen entstanden sind, wird auf diese Weise zutreffend nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert. Der Steuerpflichtige hingegen, dem keine solchen beruflichen Kostenanteile entstanden sind, ist durch den in seinem Fall nicht erforderlichen Abzug nicht benachteiligt. Im Übrigen kann Steuerpflichtigen der Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht mit der Begründung versagt werden, ihr Beruf erfordere Aufwendungen, die für andere Steuerpflichtige Privataufwendungen sind. So ist z.B. ein Hobby-Skiläufer nicht dadurch benachteiligt, dass für den Berufs-Skilehrer die neu angeschafften Skier Arbeitsmittel i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG sind. Und so ist auch ein IT-Fachmann, der --wie im Ausgangsverfahren vom FG festgestellt-- aus beruflichen Gründen eine Messe der IT-Industrie in den USA besucht, gegenüber einem Touristen nicht sachwidrig privilegiert, sondern wird vielmehr entsprechend seiner Leistungsfähigkeit besteuert, wenn er nur die Kosten des beruflichen Anteils der Reise, nicht aber auch die des privaten Reiseanteils bei seiner Einkünfteermittlung abziehen kann.

Das Gebot der Steuergerechtigkeit (Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit) vermag also ein generelles Aufteilungs- und Abzugsverbot, das auch einen zweifelsfrei nachgewiesenen beruflichen Kostenanteil nicht zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zulässt, nicht zu rechtfertigen; vielmehr gebietet das Leistungsfähigkeitsprinzip die Berücksichtigung des beruflichen Anteils durch Aufteilung, notfalls durch Schätzung.

Durch eine Aufteilung wird auch vermieden, dass Aufwendungen insgesamt als beruflich veranlasst anerkannt werden, obwohl sich eine private Mitveranlassung aufdrängt. So hat der BFH in manchen Fällen Aufwendungen für Fernreisen insgesamt als beruflich beurteilt, obwohl bei diesen Reisen eine touristische Komponente nahe lag, der besser durch Aufteilung --ggf. im Wege der Schätzung-- hätte Rechnung getragen werden können.

Des Weiteren hat der Große Senat in BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17 das Aufteilungsverbot damit gerechtfertigt, die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG wolle im Interesse der steuerlichen Gerechtigkeit verhindern, dass Aufwendungen für die Lebensführung als vom Steuerpflichtigen durch den Betrieb veranlasst dargestellt würden, ohne dass für das FA die Möglichkeit bestehe, diese Angaben nachzuprüfen und die tatsächliche berufliche oder private Veranlassung festzustellen. Das BMF hat in seiner Stellungnahme dazu ergänzend ausgeführt, die Abgrenzung von beruflichen und privaten Berührungspunkten bei Reisen, insbesondere bei Auslandsreisen, sei häufig schwierig und hänge vom Geschick der Darstellung durch den Steuerpflichtigen ab.

Auch insoweit hält der Große Senat nach erneuter Überprüfung an seiner früheren Argumentation nicht mehr fest. Bestehen nach Ausschöpfung der im Einzelfall angezeigten Ermittlungsmaßnahmen des FA (oder im Gerichtsverfahren des FG) und der gebotenen Mitwirkung des Steuerpflichtigen weiterhin gewichtige Zweifel, dass den als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen eine berufliche Veranlassung zugrunde liegt, so kommt für die strittigen Aufwendungen schon aus diesem Grund ein Abzug insgesamt nicht in Betracht.

Bestehen hingegen keine Zweifel daran, dass ein abgrenzbarer Teil der Aufwendungen beruflich veranlasst ist, bereitet seine Quantifizierung aber Schwierigkeiten, so ist dieser Anteil unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände zu schätzen (§ 162 der Abgabenordnung, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO).

Auch der Grundsatz der Praktikabilität der Steuergesetze erfordert es nicht, die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG weiterhin im Sinne eines allgemeinen Aufteilungs- und Abzugsverbots zu verstehen.

Allerdings vertritt das BMF in seiner Stellungnahme die Auffassung, der Abzug von Reiseaufwendungen setze voraus, dass sie nach objektiven und einfach nachprüfbaren Kriterien unmittelbar dem beruflichen/betrieblichen Bereich zugeordnet werden könnten. Das sei bei einer nicht unerheblichen privaten Mitveranlassung nicht der Fall. Die beruflichen/betrieblichen Zeitanteile des Aufenthalts seien wegen der eingeschränkten Verifikationsmöglichkeiten als Aufteilungsmaßstab unbrauchbar.

Dieser Argumentation vermag sich der Große Senat nicht anzuschließen. Schon nach der bisherigen --vom allgemeinen Aufteilungs- und Abzugsverbot geprägten-- Rechtsprechung musste die Frage, ob ein Steuerpflichtiger eine Auslandsreise aus betrieblichen (beruflichen) oder privaten Gründen unternommen hat, anhand objektiver Merkmale beurteilt werden; die tatsächlichen Feststellungen dieser Merkmale und ihre Gewichtung (Würdigung) für die einzelne Reise waren auch bisher im Einzelfall Aufgabe der Finanzämter und der Finanzgerichte als der steuergerichtlichen Tatsacheninstanz. Schon bisher galt das allgemeine Aufteilungs- und Abzugsverbot dann nicht, wenn die private Mitveranlassung von ganz untergeordneter Bedeutung war oder wenn eine Aufteilung der Aufwendungen nach objektiven und leicht nachprüfbaren Maßstäben möglich erschien. So hatte der Große Senat speziell für Reiseaufwendungen entschieden, die Abgrenzung und Entscheidung, ob (private) Lebenshaltungskosten oder betriebs(berufs-)bedingte Aufwendungen vorliegen, könne bei Auslandsgruppenreisen zu Informationszwecken nur auf Grund einer Würdigung aller Umstände des einzelnen Falles getroffen werden; es sei deshalb in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und in welchem Umfang private Gründe die Reise (mit-)veranlasst hätten. Dabei konnten bisher auch im Falle einer insgesamt als privat gewürdigten Reise einzelne Aufwendungen, die ausschließlich betrieblich (beruflich) veranlasst waren, zum Abzug als Betriebsausgaben zugelassen werden. Insoweit war schon in der bisherigen Rechtsprechung eine Aufteilung der Reise nach Zeitanteilen angelegt. Der Große Senat hatte nämlich in seinem Beschluss in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 ausgeführt, die Abgrenzbarkeit beruflich veranlasster Reiseaufwendungen sei auch anzuerkennen, wenn ein Steuerpflichtiger während einer Auslandsgruppenreise in Abweichung von dem Gruppenreiseprogramm an einem Tag z.B. einen Geschäftsfreund aufsuche oder eine ausschließlich betrieblich (beruflich) veranlasste Besichtigung in Form eines Abstechers vom Programm durchführe.

Danach kommen auf der Grundlage der vom Großen Senat nunmehr weiterentwickelten Rechtsauffassung, nach der § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot zu entnehmen ist, die beruflichen und privaten Zeitanteile einer Reise als nahe liegender und sachgerechter Aufteilungsmaßstab in Betracht. Ihre Verifikation ist nicht schwieriger als die umfassende Würdigung der einzelnen Merkmale, die aufgrund der bisherigen Rechtsprechung des BFH der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten abverlangt worden war. Dies gilt umso mehr, als die Aufteilung auch im Wege der Schätzung geschehen kann und im Übrigen ein Abzug der strittigen Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ohnehin ausscheidet, wenn die berufliche Veranlassung nicht durch zureichende Gründe belegt ist.

Der Große Senat ist an einer Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung zum Aufteilungs- und Abzugsverbot weder unter dem Aspekt des Gewohnheitsrechts noch im Hinblick auf das Gebot zur Wahrung der Rechtsprechungskontinuität gehindert. Die frühere Auslegung des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG konnte sich nicht gewohnheitsrechtlich verfestigen, weil, wie dargelegt, von Anfang an und auf Dauer zahlreiche und gewichtige Stimmen im Schrifttum die Existenz eines gesetzlichen Aufteilungs- und Abzugsverbots bestritten hatten. Auch unter den Gesichtspunkten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes ist das Festhalten an der über Jahrzehnte praktizierten höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht geboten. Diese Rechtsprechung hat keinen Vertrauenstatbestand begründet, der zu Dispositionen hätte Anlass geben können.

Danach sind Aufwendungen für Reisen, die abgrenzbare berufliche und private Anteile enthalten, grundsätzlich aufzuteilen, sofern die berufliche oder private Veranlassung nicht von völlig untergeordneter Bedeutung ist.

Damit unterscheiden sich Reisekosten von den grundsätzlich nicht abziehbaren und nicht aufteilbaren unverzichtbaren Aufwendungen für die Lebensführung, die nach Maßgabe des subjektiven Nettoprinzips durch die Vorschriften zur Berücksichtigung des steuerlichen Existenzminimums pauschal abgegolten oder als Sonderausgaben (insbesondere gemäß § 10 EStG) oder außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 ff. EStG) abziehbar sind. Zwar ließen sich theoretisch auch Aufwendungen etwa für bürgerliche Kleidung, für eine Brille oder für eine Armbanduhr bei feststehender Arbeitszeit durchaus entsprechend aufteilen. Derartige Aufwendungen sind aber, wenn sie nach den Vorschriften über das steuerliche Existenzminimum, als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 und des § 9 EStG entzogen, um eine doppelte Berücksichtigung zu vermeiden. Inwieweit gleichwohl ein etwa gegebener beruflicher Mehraufwand zu berücksichtigen ist, bleibt danach in erster Linie der Entscheidung des Gesetzgebers überlassen (vgl. z.B. § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG: "typische Berufskleidung").

Dem entspricht im Ergebnis die bisherige Rechtsprechung, die derartige Aufwendungen als nicht abziehbar beurteilt hat.

Der Große Senat geht nach wie vor von dem seit der Entscheidung in PrOVGE 10, 86 geltenden und seither die Rechtsprechung prägenden Grundsatz aus, dass eine unbedeutende private Mitveranlassung dem vollständigen Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht entgegensteht und dass umgekehrt eine unbedeutende berufliche Mitveranlassung von Aufwendungen für die Lebensführung keinen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug eröffnet.

Greifen die --für sich gesehen jeweils nicht unbedeutenden-- beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge (z.B. bei einer beruflich/privaten Doppelmotivation für eine Reise) so ineinander, dass eine Trennung nicht möglich ist, fehlt es also an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung, so kommt ein Abzug der Aufwendungen insgesamt nicht in Betracht.

An der Grenzlinie zwischen Berufs- und Privatsphäre besteht ein Anreiz für die Steuerpflichtigen, Privataufwendungen als beruflich veranlasst darzustellen, um so den Abzug dieser Aufwendungen zu erreichen. Dem haben die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte bei der Sachverhaltsaufklärung und bei der Rechtsanwendung besonders Rechnung zu tragen. So dürfen sich die Finanzgerichte in der Regel nicht allein auf die Darstellung des Steuerpflichtigen stützen, wenn es an entsprechenden Nachweisen für dessen Sachvortrag fehlt. Vielmehr hat der Steuerpflichtige die berufliche Veranlassung der Aufwendungen im Einzelnen umfassend darzulegen und nachzuweisen. Diese Anforderungen, die nach der bisherigen Rechtsprechung nur die Frage betrafen, ob der Abzug der Aufwendungen insgesamt in Betracht kam, gelten nunmehr nach der geänderten Auslegung des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG auch für die Frage, ob ein Teil der Aufwendungen als beruflich veranlasst anerkannt werden kann.

In Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung sind Reisen nicht mehr in jedem Falle insgesamt als Einheit zu beurteilen. Vielmehr können unterschiedliche Reiseabschnitte unterschiedlich beruflich oder privat veranlasst und die Aufwendungen hierfür entsprechend aufzuteilen sein.

Als sachgerechter Aufteilungsmaßstab kommt in derartigen Fällen das Verhältnis der beruflichen und privaten Zeitanteile der Reise in Betracht. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder von einer Aufteilung ganz abzusehen.

Nimmt der Steuerpflichtige zum Beispiel aufgrund einer Weisung seines Arbeitgebers einen beruflichen Termin wahr, so können die Kosten der Hin- und Rückreise auch dann in vollem Umfang beruflich veranlasst sein, wenn der Steuerpflichtige den beruflichen Pflichttermin mit einem vorangehenden oder nachfolgenden Privataufenthalt verbindet. Dabei kommt es nicht notwendig darauf an, ob der private Teil der Reise kürzer oder länger ist als der berufliche Teil.

An den im Beschluss in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 für Auslandsgruppenreisen entwickelten Abgrenzungsmerkmalen hält der Große Senat grundsätzlich fest. Vor dem Hintergrund des Beschlusses des BVerfG vom 7. November 1995  2 BvR 802/90 vermögen die Indizien indes keine Gesamtwürdigung im Einzelfall zu ersetzen, sie dürfen nicht schematisch geprüft und wie rechtliche Tatbestandsmerkmale verselbständigt werden. Auch stehen sie einer Aufteilung der Kosten nach den beruflichen und privaten Zeitanteilen der Reise nicht entgegen.

Entscheidung des Großen Senats über die vorgelegte Rechtsfrage

Der Große Senat beantwortet die ihm vorgelegte Rechtsfrage wie folgt:

1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

2. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Steuerrechtes maßgeblich betreut von Frau Rechtsanwältin Dorit Jäger und Rechtsanwalt Dirk Streifler in enger Zusammenarbeit mit Kurzynski & Klose Steuerberater - Partnerschaftsgesellschaft in unserem Haus.

Sie erreichen Frau Jäger und Herrn Streifler:

Streifler & Kollegen
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin

Telefon 030-278740 30
Telefax 030-278740 59
e-Mail steuerrecht@streifler.de

facebook: Streifler & Kollegen
twitter: Streifler & Kollegen

vCard S&K Rechtsanwälte vCard S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Beachten Sie auch unsere Lexikonartikel zum Steuerrecht:

 
Anwalt Körperschaftssteuer
Abgeltungssteuer Lohnsteuer
Einkommenssteuer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Erbschafts- und Schenkungssteuer Steuer-Identifikationsnummer
Gewerbesteuer Umsatzsteuer; auch Mehrwertsteuer
Grundsteuer  

                                                        
                                     
                                
     
                                        

                                          
Kommentar schreiben

Letztes Update 20.01.2010 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Steuerrecht: Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise | Seite einem Freund senden: Steuerrecht: Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise





Verjährung (03.02.2012)
Im Strafrecht unterliegt die Ahndung der Straftaten wie auch die Vollstreckung von rechtskräftigen Entscheidungen der Verjährung
 
Anfechtungsrecht: Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen (31.01.2012)
Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn ernsthafte Zweifel bestehen-BGH vom 08.12.11-Az:IX ZR 33/11
 
Domainrecht: Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar (26.01.2012)
wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften deswegen nicht hergeleitet werden kann-BGH vom 09.11.11-Az:I ZR 150/09
 
WEG: Abbedungenes Kopfprinzip stellt keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abberufung des Verwalters dar (26.01.2012)
Dies gilt auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der ab dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 253/10
 
Vertragsrecht: Auslegung bei fehlendem ausdrücklichen Hinweis auf Kontaminierung des Aushubs (26.01.2012)
Unterlassen eines Hinweises kann Auslegung des Vertrages dahin rechtfertigen, eine Bodenkontamination liege nicht vor-BGH vom 22.12.11-Az:VII ZR 67/11
 
Familienrecht: Zur Berücksichtigung der nach Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen entstandenen Unterhaltspflicht (26.01.2012)
gegenüber dem neuen Ehegatten als sonstige Verpflichtung im Rahmen der Leistungsfähigkeit-BGH vom 07.12.11-Az:XII ZR 159/09
 
Darlehensrecht: Zur Berücksichtigung der Kosten einer Restschuldversicherung bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags (26.01.2012)
Maßgeblich, ob Abschluss einer Restschuldversicherung vom Darlehensgeber als Bedingung für Gewährung des Kredits vorgeschrieben ist-BGH vom 29.11.11-Az:XI ZR 220/10
 
ZPO: Teilurteil nach Prozessunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung ist zulässig (25.01.2012)
wenn sich die Gefahr der Widersprüchlichkeit zu einer späteren Entscheidung über den nicht aufgenommenen Teil nicht ausschließen lässt-BGH vom 30.11.11-Az:XII ZR 170/06
 
Mietrecht: Mieter ist verpflichtet, eine vom Voreigentümer an den Mieter zurückgezahlte Kaution an den neuen Vermieter zu leisten (24.01.2012)
Grundsätzlich kein Anspruch gegen Mieter auf erneute Leistung Kaution, wenn Mieter Kaution bereits an früheren Vermieter geleistet hat-BGH vom 07.12.11-Az:VIII ZR 206/10
 
ZPO: Voraussetzungen für den Erlass eines Grund- und Feststellungsurteils (24.01.2012)
wenn sich nicht ohne weitere Tatsachenaufklärung feststellen lässt, ob dem Kläger ein Schaden entstanden ist-BGH vom 08.12.11-Az: VII ZR 12/09
 
WEG: Passivlegitimation der Mitglieder einer WEG (24.01.2012)
Zu verklagen sind nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ausnahmslos sämtliche (übrigen) Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft-BGH vom 11.11.11-Az:V ZR 45/11
 
Markenrecht: Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bei „Rheinpark-Center Neuss“ (24.01.2012)
Für das Schutzhindernisses kommt es nicht darauf an, wie das Zeichen vom Anmelder verwendet wird oder verwendet werden soll-BGH vom 22.06.11-Az: I ZB 78/10
 
Steuerrecht: Geldwäschegesetz in Kraft getreten (24.01.2012)
dadurch werden insbesondere die freien Berufe zur Einhaltung spezifizierter Sorgfaltspflichten und u.a. die Kammern zur verstärkten Aufsichtstätigkeit verpflichtet
 
Arbeitsrecht: Auslegung einer Verweisungsklausel (23.01.2012)
Ergänzende Vertragsauslegung einer teilweise statischen, teilweise dynamischen Verweisungsklausel-BAG vom 15.06.2011-Az: 4 AZR 665/09.
 
AG: Sondervorteil für den Vorstand (23.01.2012)
Voraussetzungen der Freigabe der Eintragung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags- OLG München vom 14.12.2011-Az: 7 AktG 3/11.
 
aktuelle Stellenangebote (23.01.2012)
Stellenausschreibung für Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Referendare - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Ab wann ist eine Erbschaft konkludent angenommen? (23.01.2012)
Die Ausschlagung einer Erbschaft wird unmöglich, wenn eine konkludente Annahme erfolgt. Welche Handlungen danach als Annahme zu werten sind und was sie beachten sollten
 
Wettbewerbsrecht: Werbung für einen zeitlichen befristeten Preisnachlass aufgrund eines Firmenjubiläums (20.01.2012)
Verlängerung befristeter Sonderverkäufe nicht möglich - BGH vom 07.07.2011-Az: I ZR 173/09.
 
Wettbewerbsrecht: Werbung mit befristeten Frühbucherrabatt (20.01.2012)
Reiseveranstalter muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aussetzen-BGH vom 07.07.11-Az:I ZR 181/10
 
Schadenersatzrecht: Unterlassene Aufklärung bei Grundstückskauf (20.01.2012)
zum Umfang der Aufklärungspflicht eines Verkäufers - BGH vom 11.11.2011-Az: V ZR 245/10.
 
Gesellschaftsrecht: Einziehung von Geschäftsanteilen (20.01.2012)
Erforderlichkeit von gesellschaftsvertraglichen Regelungen - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Steuertermine im Monat Februar 2012 (19.01.2012)
Im Monat Februar 2012 sollten Sie folgende Steuertermine beachten - Anwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Anlage EÜR: Abgabe ist verpflichtend (19.01.2012)
Betriebsinhaber müssen der Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beifügen-BFH 16.11.11-Az:X R 18/09
 
Aufbewahrungspflichten: Diese Unterlagen können 2012 vernichtet werden (19.01.2012)
Sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich sammeln sich eine Menge von Belegen, Rechnungen etc. an.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer (19.01.2012)
Am 1. Januar 2012 ist die Verordnung zur Änderung und Aufhebung arbeitsgenehmigungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.
 
Steuerermäßigung: Gartenarbeiten als Handwerkerarbeiten abziehbar (19.01.2012)
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses gewährt werden-BFH vom 13.07.11-Az:VI R 61/10
 
Kindergeld ab 2012: Was bei volljährigen Kindern zu beachten ist (19.01.2012)
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist die bisherige Einkommensgrenze von 8.004 EUR für volljährige Kinder ab 2012 entfallen
 
WEG: Gemeinschaft muss für einen Eigentümer keine Barrierefreiheit herstellen und bezahlen (19.01.2012)
wegen dessen Gehbehinderung im Treppenhaus und der Garage durch den Einbau von Handläufen etc.-LG Köln vom 30.06.11-Az:29 S 246/10
 
Schönheitsreparaturen: „Weißen-Klausel“ ist unwirksam (19.01.2012)
formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu „weißen“, ist unangemessene Benachteiligung-BGH vom 21.09.11-Az:VIII ZR 47/11
 
Erbrecht: Wirksames Testament trotz offensichtlicher Fehldatierung (19.01.2012)
wenn eine schriftvergleichende Untersuchung die Schrift des Erblassers eindeutig identifiziert und für das falsche Datum eine plausible Erklärung besteht-LG Duisburg vom 17.10.11-Az:7 T 91/10
 
Baugenehmigung: Landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle im Außenbereich (19.01.2012)
Die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle dient auch dem Betrieb des Landwirts-BayVGH, 1 B 11.550
 
Baumängel: Keine Unternehmerhaftung für vom Auftraggeber vorgeschriebenes Baumaterial (19.01.2012)
Wer als Bauherr dem Bauunternehmer ganz bestimmte Baustoffe vorschreibt, kann sich später nicht auf Baumängel berufen-LG Hamburg, 317 O 209/10
 
Stundenlohn: Nachweis der Richtigkeit von Rapportzetteln (19.01.2012)
Abrechnung nach Stunden-Unternehmer muss darlegen und beweisen, wie viele Stunden tatsächlich geleistet wurden-OLG Hamm vom 08.02.11-Az:21 U 88/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (19.01.2012)
Die Regierung will die arbeitsmarktpolitischen Instrumente konsequent an folgenden Zielen ausrichten: mehr Dezentralität, höhere Flexibilität, größere Individualität, höhere Qualität, mehr Transparenz.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Anhebung der Altersgrenzen - Rente mit 67 startet schrittweise (19.01.2012)
Im Jahr 2012 startet für Neurentner die Rente mit 67 und damit die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
 
Wirtschaftsstrafrecht: Strafbarkeit nach § 283 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 7b StGB entfällt bei rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit zur Buchführung oder Bilanzerstellung (18.01.2012)
etwa dann, wenn sich der Täter der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muss und er die Kosten nicht aufbringen kann-BGH vom 20.10.11-Az:1 StR 354/11
 
ZPO: Zur Rechtskraftwirkung eines Nichtigkeitsurteils gegen Alleingesellschafter (18.01.2012)
Kapitalgesellschaft muss sich dies nicht entgegenhalten lassen-BGH vom 29.11.11-Az:X ZR 23/11
 
Medienrecht: Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung (18.01.2012)
über einen Politiker in einem Presseartikel betreffend dessen prominente Lebensgefährtin - BGH vom 22.11.2011 - Az: VI ZR 26/11
 
Strafrecht: Zur Einordnung einer kriminellen Vereinigung als solche innerhalb oder außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (18.01.2012)
erfolgreiche Revision - BGH vom 13.09.11 - Az: 3 StR 231/11
 
Medicus.log: Verletzung rechtlichen Gehörs nicht schon bei abweichender rechtlichen Schlussfolgerung (17.01.2012)
wenn Gericht tatsächliches und rechtliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht aber rechtliche Schlussfolgerungen nicht teilt-BGH vom 07.07.11-Az:I ZB 68/10
 
ZPO: Auslegung des Urteilstenors durch das Grundbuchamt (17.01.2012)
Das Grundbuchamt kann im Wege der Auslegung des Urteilstenors den Mangel fehlender Bestimmtheit der Entscheidung nicht beheben-BGH vom 17.11.11-Az:V ZB 58/11
 
Gesellschaftsrecht: Vergleich über aktienrechtlichen Differenzhaftungsanspruch bei Sachkapitalerhöhung (17.01.2012)
Anspruch besteht auch, soweit Wert der Sacheinlage zwar den geringsten Ausgabebetrag, aber nicht das Aufgeld deckt-BGH vom 06.12.11-Az:II ZR 149/10
 
Nichtraucherschutz: Rauchverbot in Gaststätten stellt kein Mangel des Pachtgegenstands dar (16.01.2012)
Das Rauchverbot in § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz stellt keinen Mangel einer verpachteten Gaststätte dar-BGH vom 13.07.11-Az:XII ZR 189/09
 
Gesellschaftsrecht: Räumungsbegehren einer GbR wegen Eigenbedarfs der Gesellschafter (16.01.2012)
Eigenbedarf eines GbR-Gesellschafter: auch wenn Gesellschafter der Gesellschaft bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht angehörte-BGH vom 23.03.11-Az:VIII ZR 74/11
 
Arzthaftungsrecht: Zu den Voraussetzungen eines groben Benhandlungsfehlers (16.01.2012)
Arztverschulden - eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse - BGH vom 25.10.11 - Az: VI ZR 139/10
 
Ist Online-Streaming illegal? (16.01.2012)
Rechtsanwalt für Internetrecht und IT-Recht - Urheberrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: Schuldrechtliche Abreden der Tarifvertragsparteien werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses (13.01.2012)
Tarifvertragliche Entgeltanpassung Ost/West ist keine geltende Inhaltsnorm - BAG vom 24.08.2011- Az: 4 AZR 566/09
 
Urlaubsrecht: Eine ergänzende vertragliche Vereinbarung zur Urlaubsabgeltung ist zulässig (13.01.2012)
Parteien steht es frei, eine Vereinbarung zu treffen, die den Arbeitgeber verpflichtet, Urlaub, der bereits verfallen ist, nachzugewähren - BAG vom 18.10.2011-Az: 9 AZR 303/10
 
Dienstwagen: Zum Anscheinsbeweis der Privatnutzung (13.01.2012)
Die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung-BFH vom 06.10.2011-Az: VI R 56/10
 
Grunderwerbssteuer: Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR (13.01.2012)
Keine Grunderwerbssteuerpflicht - Übertragung eines Anteils an Grundstücks-GbR - BFH vom 23.11.11-Az:II R 64/09
 
Kapitalmarktrecht: Hinweis- und Ermittlungspflichten des Anlageberaters (13.01.2012)
Anlageberater hat den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsamen Gesetzesänderungen zu informieren-BGH vom 01.12.2011-Az: III ZR 56/11.
 
Handelsvertreterrecht: Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters (13.01.2012)
Der Ausgleichsanspruch bestimmt sich nach Maßgabe des § 89b Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 HGB aF. BGH vom 23.11.2011-Az: VIII ZR 203/10
 
Schadensrecht: Dekra haftet BMW-Vertragshändlern nicht für angeblich falsche Gutachten (13.01.2012)
Schadenersatzansprüche lassen sich weder nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter herleiten noch auf § 826 BGB stützen-OLG Stuttgart vom 20.12.2011-Az: 6 U 107/11
 
AG: Ein Vergleich über den Differenzhaftungsanspruch ist grundsätzlich zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Hauptversammlung. (13.01.2012)
Eine Aufrechnungsvereinbarung über unter § 66 I AktG fallende Ansprüche ist wirksam, wenn die Forderung des Aktionärs vollwertig, fällig und liquide ist-BGH vom 06.12.2011-Az: II ZR 149/10
 
Kapitalmarktrecht: Positive Entscheidung des OLG München im Musterverfahren wegen fehlerhaftem Emissionsprospekt (12.01.2012)
Haftung der finanzierenden Bank und der VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG auf Schadensersatz wegen Prospektfehler - OLG München vom 30.12.11 - Az: Kap 1/07
 
ZPO: Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung (10.01.2012)
in der der Schuldner die persönliche Haftungserklärung ausdrücklich nur gegenüber dem "jeweiligen Gläubiger" der Grundschuld übernommen hat-BGH vom 24.11.11-Az:VII ZB 12/11
 
Kaufrecht: Zur Täuschung über die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit im Rahmen eines Kaufvertrages (09.01.2012)
Vermutung zu Gunsten des Verkäufers, dass Kaufpreis ohne Täuschung dem Verkäufer über ein Geschäft mit Dritten zugeflossen wäre-BGH vom 15.11.11-Az:VI ZR 4/11
 
Grundbuchrecht: Zur Wirksamkeit einer im Servitutenbuch eingetragenen Dienstbarkeit (09.01.2012)
Auch im Servitutenbuch einer Gemeinde eingetragene Dienstbarkeit muss auf neu angelegten Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 10/11
 
Versicherungsrecht: Fällen dreier großer Bäume innerhalb eines Tages stellt keine ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigung dar (09.01.2012)
Risikoausschluss setzt einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet-BGH vom 09.11.11-Az:IV ZR 115/10
 
Zivilrecht: Keine Verjährung eines Auskunftsanspruchs über Kontenbewegungen (09.01.2012)
Auskunftsanspruch gemäß § 666 Var.2 BGB aus dem Auftragsverhältnis verjährt grundsätzlich nicht vor dessen Beendigung-BGH vom 01.12.11-Az:III ZR 71/11
 
Vereinsrecht: Keine Haftungsprivilegierung bei fahrlässiger Schadensverursachung durch Vereinsmitglied (04.01.2012)
Dies gilt auch bei unentgeltlicher Tätigkeit, wenn Schaden grob fahrlässig verursacht wurde-BGH vom 15.11.11-Az:II ZR 304/09
 
Anlageberatungsvertrag: Zur aufklärungspflichtigen Rückvergütung bei VIP Medienfonds 4 (02.01.2012)
Zur Frage der Kausalität der fehlenden Aufklärung über Rückvergütungen für die Anlageentscheidung OLG Frankfurt a.M. vom 13.12.11 - Az: 9 U 112/09
 
Strafrecht: Zur strafprozessualen Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen (30.12.2011)
und zur Betrugsstrafbarkeit durch den Abschluss von Lebensversicherungen - BVerfG vom 07.12.11 - Az: 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10
 
BVerfG: Für den Nachweis der Beauftragung eines Verteidigers ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht notwendig (28.12.2011)
Kommentar zum Beschluss des BVerfG vom 14.09.2011 - Az: 2 BvR 449/11
 
Transportrecht: „Road-Package“-Verordnungen treten in Kraft (27.12.2011)
Nach einer zweijährigen Verzögerung sind am 04. Dezember 2011 die in Deutschland unmittelbar geltenden EG-Verordnungen Nr. 1071/2009 bis 1073/2009 in Kraft getreten.
 
Hochschulrecht: Numerus clausus für Bachelor-Studiengang Psychologie in Berlin ohne ausreichende Rechtsgrundlage (27.12.2011)
VerfGH Berlin hat am 20.12.11 Verfassungsbeschwerden von zwei Bewerberinnen um Studienplatz für Bachelor-Studiengang Psychologie an der HU Berlin stattgegeben.
 
Kaufrecht: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (27.12.2011)
- Nacherfüllung durch "Lieferung einer mangelfreien Sache" erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache-PM des BGH Nr. 202/2011 vom 21.12.2011 - Az: VIII ZR 70/08
 
Arbeitsrecht: Altersdiskriminierung bei betrieblicher Altersversorgung (26.12.2011)
Keine Altersdiskriminierung der ratierlichen Kürzung nach § 2 BetrAVG - BAG-Urteil vom 19.07.2011 - Az: 3 AZR 434/09
 
Arbeitsrecht: Tarifliche Dynamik nach Betriebsübergang (26.12.2011)
Schuldrechtliche Abreden der Tarifvertragsparteien werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses -BAG-Urteil vom 24.08.2011-Az: 4 AZR 566/09
 
Internetrecht: Social Media und der Datenschutz (23.12.2011)
Welche Risiken gibt es für Unternehmer bei der Verwendung des Facebook „gefällt mir“-Button? - von Rechtsanwalt Dirk Streifler im Magazin Berliner Werbewelten 2/2011, S.24-25
 
Arbeitsrecht: Treuepflicht eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst (21.12.2011)
Nicht in jedem Fall liegt eine mit einem Beamten vergleichbare Treuepflicht vor - BAG vom 12.05.2011 - Az: 2 AZR 479/09
 
Handelsvertreterrecht: Ausgleichsanspruch bei Übernahme durch neu gegründete Gesellschaft (21.12.2011)
Kein Verstoß gegen Europarecht bei Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Interessenabwägung iRv § 626 I BGB-BAG vom 07.07.2011-Az:2 AZR 355/10
 
Bankrecht: Zu Aufklärungspflichten der beratenden Bank beim Erwerb von Basketzertifikaten (Emittentin hier: Lehman Brothers) durch ihren Kunden (21.12.2011)
beratende Bank muss Anleger über vollständigen Verlust des angelegten Kapitals bei Zahlungsunfähigkeit der Emittentin aufklären-BGH vom 27.09.11-Az:XI ZR 182/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Zusatzurlaub (21.12.2011)
Bereitschaftsdienststunden in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sind Nachtarbeitsstunden iSv. § 27 Abs. 1 TV-Ärzte HELIOS - BAG vom 14.09.11 - Az:10 AZR 208/10
 
Gefährliche Körperverletzung: Garantenpflicht eines Betriebsvorgesetzten bei betriebsbezogenen Straftaten (20.12.2011)
Aus Stellung als Betriebsinhaber bzw. Vorgesetzter kann sich eine Garantenpflicht für nachgeordnete Mitarbeiter ergeben - BGH vom 20.10.11 - Az: 4 StR 71/11
 
Mietrecht: Zuschlag für Schönheitsreparaturen nach Entlassung einer Wohnung aus der Preisbindung (20.12.2011)
Vermieter darf nach Entlassung der Wohnung aus der Preisbindung keinen Zuschlag für Schönheitsreparaturen verlangen -BGH vom 09.11.11-Az:VIII ZR 87/11
 
Insolvenzrecht: Zu den Auswirkungen einer fehlerhaften öffentlichen Bekanntmachung auf die Beschwerdefrist (20.12.2011)
die öffentliche Bekanntmachung wirkt nur dann als Zustellung, wenn die bekannt gemachte Entscheidung richtig bezeichnet ist-BGH vom 10.11.11-Az: IX ZB 165/10
 
Kapitalmarktrecht: Zur Formwirksamkeit einer Mithaftungsübernahme (20.12.2011)
Wahrung der Schriftform - Darlehensvertrag muss eindeutig auf die Schuldbeitrittserklärungen der Gesellschafter Bezug nehmen-BGH vom 25.10.11-Az:XI ZR 331/10
 
Immobilienrecht: Zur Kostenbeteiligung des Inhabers eines dinglichen Wohnungsrechts (20.12.2011)
dinglicher Wohnrechtsinhaber hat Kosten der zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen mit zu tragen-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 57/11
 
Prospekthaftung:Zur Haftung eines ehemaligen Spitzenpolitikers für fehlerhafte Angaben im Emissionsprospekt (20.12.2011)
Zur Verantwortlichkeit eines früheren Spitzenpolitikers für Äußerung über Eigenschaften einer Anlage in Prospektbestandteil-BGH vom 17.11.11-Az:III ZR 103/10
 
Telekommunikationsarecht: Keine wirksame Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen (20.12.2011)
Keine Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen an Inkossounternehmen durch Telekommunikationsdienst-Anbietern-AG Meldorf vom 21.07.11-Az:81 C 241/11
 
Markenrecht: Zu Löschungsansprüchen wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls mangels rechtserhaltender Benutzung (19.12.2011)
unterschliedliche Streitgegenstände: Löschungsansprüche wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls - BGH vom 09.06.11-Az:I ZR 41/10
 
Wettbewerbsrecht: Zur Zulässigkeit von Poker im Internet (19.12.2011)
Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers-BGH vom 28.09.11-Az:I ZR 93/10
 
Grundstücksübertragung: Rechtsgeschäft mit Drittschädigungsabsicht (16.12.2011)
Ein Rechtsgeschäft erfüllt nicht den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, wenn es für den Dritten objektiv nicht nachteilig ist-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 212/10
 
GmbH - Steuerrecht: Betriebsausgaben: Firmenjubiläum und Geburtstag besser zweimal feiern (15.12.2011)
runder Geburtstag des Geschäftsführers zusammen mit Feier eines Firmenjubiläums - Aufwendungen nicht abziehbar-FG Berlin-Brandenburg-16.02.11-Az:12 K 12087/07
 
Aufsichtsräte: Steuerliche Behandlung der Pkw, Bürokräfte und Büroräume (15.12.2011)
Werden Aufsichtsräten neben der Barvergütung auch Büroräume, Bürokräfte oder Pkw zur Verfügung gestellt, ist fraglich, ob diese Leistungen zu versteuern sind
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gründungszuschuss nur noch eine Ermessensleistung (15.12.2011)
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zugestimmt.
 
Steuerrecht: Privat und beruflich genutzter Laptop: Regelmäßig hälftige Aufteilung (15.12.2011)
privat angeschaffter Computer ist abziehbar, wenn er nahezu ausschließlich dienstlicher Aufgaben dient - FG Baden-Württemberg vom 05.05.10-Az:12 K 18/07
 
Erstattungszinsen: Steuerbescheide offenhalten (15.12.2011)
Angesichts der verwirrenden Rechtslage sollten Steuerpflichtige gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen mit einem Einspruch vorgehen
 
Reifenwechsel: Haftung, wenn Hinweis auf notwendiges Nachziehen der Radmuttern fehlt (15.12.2011)
Räderwechsel in Autowerkstatt - Hinweispflicht, dass Nachziehen der Radmuttern nach 50 bis 100 km notwendig ist-LG Heidelberg vom 27.07.11-Az: 1 S 9/10
 
AGB: Kein Leistungsverweigungsrecht einer Fluglinie bei Nichtvorlage der Kreditkarte (15.12.2011)
AGB-Klausel eines Luftverkehrsunternehmen unwirksam, nach die Vorlage einer Kredit- oder Debitkarte verlangt wird-OLG Frankfurt a.M. vom 08.09.11-Az:16 U 43/11
 
WEG: Bauträger als Miteigentümer kann von Beschlussfassung ausgeschlossen werden (15.12.2011)
Bauträger als WEG-Miteigentümer kann bei einer bestehenden Interessenkollision von der Beschlussfassung ausgeschlossen werden-AG Landsberg/Lech, 1 C 1146/10 WEG
 
Abfallgebühren: Grundstücksvermieter haftet für Gebühren des Mieters (15.12.2011)
Der Vermieter eines Hausgrundstücks kann für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden-VG Koblenz vom 24.06.10-Az:7 K 1230/09.KO
 
Aktuelle Gesetzgebung: Das Testamentsregister für Deutschland kommt (15.12.2011)
Immer mehr Menschen machen von Ihrer Testierfreiheit Gebrauch, da für sie die allgemeine gesetzliche Erbfolge nicht passt.
 
Architektenrecht: Volle Vergütung bei einvernehmlicher Aufhebung des Vertrags (15.12.2011)
Aufhebung eines Architektenvertrags-Verlust des Restvergütungsanspruchs nur bei Vereinbarung oder Kündigungsberechtigung-OLG Saarbrücken 06.07.11-Az: 1 U 408/09
 
Baumangel: Schadensersatzanspruch besteht auch, wenn sich Mangel nicht auswirkt (15.12.2011)
Bereits durch eine mangelhafte Werkleistung entsteht dem Auftraggeber ein Schaden-OLG Frankfurt a.M. vom 09.04.09-Az:10 U 264/07
 
Kapitalmarktrecht: BGH zur Haftung für unterbliebene Ad-hoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG (14.12.2011)
BGH-Grundsatzurteil zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen nach § 37b WpHG-BGH vom 13.12.11-Az:XI ZR 51/10
 
Absolute Verjährung Ende 2011 für Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater (14.12.2011)
Am 31.12.2011 endet die absolute Verjährungsfrist für einen Großteil der Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung
 
Gesellschaftsrecht: Zur Stellung des Treugebers im Innenverhältnis einer Publikumsgesellschaft (14.12.2011)
Treugeber ist im Innenverhältnis unmittelbarer Gesellschafter, wenn mittelbare Beteiligung im Gesellschaftsvertrag geregelt ist-BGH vom 11.10.11-Az:II ZR 242/09
 
Verjährung: Verjährungsfristen 2011 (13.12.2011)
Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht - Zivilrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
GmbH - Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein (09.12.2011)
Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein, welches die GmbH erteilt hat-BGH vom 13.10.11-Az:IX ZR 193/10
 
Gesellschaftsrecht: Auslegung der Abfindungsbestimmungen eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH (06.12.2011)
Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters: im Zweifel Gleichbehandlung der Gesellschafter bei Berechnung der Abfindung-BGH vom 27.09.11-Az:II ZR 279/09
 
Bankrecht: Konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung (05.12.2011)
konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung innerhalb einer Schwankungsbreite von zuvor genehmigten Lastschriftbuchungen-BGH vom 27.09.11-Az:XI ZR 328/09
 
Schulrecht: Verrichtung von Gebeten in der Schule findet ihre Schranke in der Wahrung des Schulfriedens (02.12.2011)
Schüler ist nicht berechtigt, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten-BVerwG vom 30.11.11-Az:6 C 20.10
 
Factoring: Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht (01.12.2011)
Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht-BGH vom 12.10.11-Az:VIII ZR 3/11
 
Schadensersatzrecht: Zu den Schadensersatzansprüchen bei Unterlassung der Mitwirkungspflicht zur Vertragsanpassung (01.12.2011)
Anspruch aus Störung der Geschäftsgrundlage auf Vertragsanpassung verpflichtet die andere Partei, an der Anpassung mitzuwirken-BGH vom 30.09.11-Az:V ZR 17/11
 
Erbrecht: Zum lebzeitigen Eigeninteresse des Erblassers an einer Schenkung (01.12.2011)
kann auch vorliegen, wenn Beschenkter ohne rechtliche Bindung Leistungen übernimmt, tatsächlich erbringt und auch in Zukunft vornehmen will-BGH vom 26.10.11-Az:IV ZR 72/11
 
Bankrecht: Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten (30.11.2011)
Fortentwicklung der Grundsätze für Haftung des Karteninhabers bei missbräuchlichen Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten mit Karte und PIN-BGH vom 29.11.11-Az:XI ZR 370/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: ELENA-Verfahren wird abgeschafft (28.11.2011)
Der Bundesrat hat die Aufhebung des ELENA-Verfahrens (Elektronischer Entgeltnachweis) gebilligt.
 
Jahreswechsel: Steuerliche Überlegungen zur Steueroptimierung (28.11.2011)
Es ist an der Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, welche Maßnahmen im privaten Bereich bis zum Ende des Jahres steuerliche Vorteile bringen können
 
Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (28.11.2011)
Tatrichter muss besondere Feststellungen treffen, wenn die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit erfolgt ist-OLG Hamm,III-2 RBs 108/11
 
Verkehrsunfall: Überfahren der Wartelinie durch den Vorfahrtberechtigten (28.11.2011)
Wartelinie empfiehlt dem aus untergeordneten Straße kommenden Verkehr, an der durch die Linie markierten Stelle zu warten und Vorfahrt zu gewähren-AG Lemgo vom 01.07.11-Az:18 C 95/11
 
Reiserecht: Insolvenzschutz bei Pauschalreisen (28.11.2011)
umfasst auch den Rückzahlungsanspruch des Reisenden auf den Reisepreis bei einer Absage der Reise durch den Veranstalter - BGH,X ZR 43/11
 
Mietkürzung: Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft (28.11.2011)
berechtigen einen Mieter in der Regel nicht zu einer Kürzung der Miete - OLG Braunschweig, 1 U 68/10
 
Mietrecht: Kündigung einer vom Wohnungsmieter separat angemieteten Garage (28.11.2011)
Kann nur unabhängig von der Wohnung gekündigt werden, wenn sie nicht Bestandteil eines Wohnungsmietvertrags ist - BGH, VIII ZR 251/10
 
Ehegattentestament: Auslegung einer Wiederverheiratungsklausel (28.11.2011)
Eine solche Klausel kann der überlebende Ehegatte nicht ignorieren oder umgehen - OLG Hamm vom 31.05.11 - Az: I-15 W 360/10
 
Erbrecht: Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder (28.11.2011)
Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder hat weiterhin Bestand hat-BGH, IV ZR 150/10
 
Baurecht: Leistungsänderung: Abnahme muss kein Anerkenntnis sein (28.11.2011)
Führt Auftragnehmer die geschuldete Leistung anders aus als vertraglich geschuldet, muss Abnahme des Bauherren kein Anerkenntnis sein-OLG Brandenburg vom 25.08.11 -Az:12 U 69/10
 
AGG: Falsche Anrede begründet noch keine Diskriminierung (28.11.2011)
Bewerbung - keine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft-Arbeitsgericht Düsseldorf, 14 Ca 908/11
 
Arbeitsrecht: Verlagerung eines Betriebsteils ins grenznahe Ausland (25.11.2011)
Bewerbung - keine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft-Arbeitsgericht Düsseldorf, 14 CaBetriebsübergang i.S.d. § 613a BGB kann auch vorliegen, wenn Betrieb oder Betriebsteil an anderen Standort verlagert wird- BAG vom 26.05.11-Az:8 AZR 37/10 908/11
 
Arbeitsrecht: Zur Möglichkeit befristeter Arbeitsverhältnisse von Betriebsratmitgliedern (25.11.2011)
Anwendung von § 14 II TzBfG auf befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern verstößt nicht gegen Art.7 RL 2002/14/EG-ArbG Berlin-Az:33 Ca 5877/11
 
Europarecht: Selektives Vertriebssystem als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung (16.11.2011)
Art. 101 Abs. 1 AEUV - Vertragsklausel stellt bezweckte Beschränkung dar, wenn sie nicht objektiv gerechtfertigt ist-EuGH vom 13.10.11-Az:C-439/09
 
Bankrecht: Zur Aufklärungspflicht eines Anlageberaters bei Zinssicherungsgeschäften in der Form von gegenläufigen Höchst- und Mindestbegrenzungen (16.11.2011)
Beratungspflichtverletzung einer Bank bei Empfehlung von Zinssicherungsgeschäften in Form von Zinscap und Zinsfloor-LG Stuttgart vom 24.08.11-Az:8 O 516/10
 
Gesellschaftsrecht: Anteilswertermittlung für Abfindung nach Gewinnabführungsvertrag nur auf Vertretbarkeit überprüfbar (16.11.2011)
Abfindung nach einem Gewinnabführungsvertrag ist angemessen, wenn sie dem Verkehrswert des Anteils entspricht-OLG Stuttgart-Beschluss vom 14.09.11-Az:20 W 6/08
 
Gesellschaftsrecht: Gesamtnichtigkeit einer bedingten Kapitalerhöhung (16.11.2011)
Überschreitung des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags i.S.d. § 192 III 1 AktG führt zur Gesamtnichtigkeit des Beschlusses-OLG München vom 14.09.11-Az:31 Wx 360/11
 
UG: Zur Gründung einer Unternehmergesellschaft nach Musterprotokoll (16.11.2011)
Musterprotokoll enthält nur die besondere Vertretungsbefugnis des bei der Gründung bestellten Geschäftsführers-OLG Düsseldorf vom 12.07.11-Az:I-3 Wx 75/11
 
Insolvenzrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage (16.11.2011)
durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft - BGH vom 19.07.11 - Az: II ZR 246/0
 
Wirtschaftstrafrecht: Untreue auch bei Einverständnis der Gesellschafter (15.11.2011)
Aus Einverständnis folgt nicht in jedem Fall der Ausschluss der Tatbestandsmäßigkeit bei der Untreue-BGH vom 30.08.11-Az:3 StR 228/11
 
Gesellschaftsrecht: Haftung wegen Missbrauchs der Generalvollmacht bei Errichtung einer Gesellschaft (15.11.2011)
fehlerhafte Gesellschaft setzt auf Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gerichtete Willenserklärungen zwischen Beteiligten voraus-BGH vom 13.09.11-Az:VI ZR 229/09
 
Arbeitsrecht: Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Leitender Angestellter nach § 14 II KSchG (06.11.2011)
Der leitende Angestellte i.S.d. § 14 Abs.2 KSchG muss die Rechtsmacht haben, den Arbeitgeber selbständig zu verpflichten-BAG vom 14.04.2011-Az:2 AZR 167/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Zahlung eines auf das Geschäftsjahr bezogenen Bonus (06.11.2011)
Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag eines außertariflichen Mitarbeiters-Arbeitnehmer kann erfolgsabhängige Vergütung verlangen-BAG vom 07.06.11-Az:1 AZR 807/09
 
Umsatzsteuer: Behandlung von Gutscheinen (31.10.2011)
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe hat dazu Stellung bezogen, wie die Ausgabe von Gutscheinen umsatzsteuerlich zu behandeln ist
 
Steuervereinfachungsgesetz 2011: Wichtige Änderungen auf einen Blick (31.10.2011)
Einkommensteuererklärung für zwei aufeinanderfolgende Jahre wurde nicht ins Steuervereinfachungsgesetz 2011 mit aufgenommen.
 
Darlehenskonten: Monatliche Gebühr ist unwirksam (31.10.2011)
Die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in den AGB einer Bank ist unwirksam-BGH vom 07.06.11-Az:XI ZR 388/10
 
Vaterschaftstest: Nachweis durch DNA-Abstammungsgutachten (31.10.2011)
Unsicherheit bei Betroffenen über Vaterschaft oft auch nach Vaterschaftstest-OLG Stuttgart vom 30.06.11-Az:17 UF 53/11
 
Ordnungsverfügung: Auf die Gefahr kommt es an, nicht auf den Gefährdeten (31.10.2011)
Brand- und Lebensgefahr kann nicht entgegengehalten werden, dass das Haus allein vom Antragsteller bewohnt werde und er diese Gefahr in Kauf nehme-VG Saarlouis vom 25.08.11-Az:5 L 705/11
 
Baurecht: Fotovoltaikanlage: Denkmalschutz kontra Klimaschutz (31.10.2011)
entscheidend ist das Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters-VGH Mannheim vom 01.09.11-Az:1 S 1070/11
 
Mitgliederversammlung: Erledigter TOP ist erledigt (30.10.2011)
darf auf der gleichen Mitgliederversammlung nicht wieder aufgenommen werden, wenn inzwischen Mitglieder die Versammlung verlassen haben-KG, 24 U 156/10
 
Standardisiertes Messverfahren: Erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen (30.10.2011)
Auch hier muss Richter grundsätzlich in den Urteilsgründen das Messverfahren und ggf. berücksichtigten Toleranzwert mitteilen-OLG Düsseldorf, IV-1 RBs 12/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Regierungsentwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet (30.10.2011)
Internetabzocke soll durch einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung künftig ein Riegel vorgeschoben und Verbraucherrechte gestärkt werden.
 
Gewerbemietvertrag: Keine Mietzahlungspflicht bei Vermieterrenovierung vor Ablauf des Vertrags (30.10.2011)
Mieter kann während der Zeit der Renovierung die Räume nicht nutzen-KG, 8 U 187/10
 
Architekt: Beratungspflicht zu entstehenden Baukosten (30.10.2011)
Es gehört zu den Aufgaben eines Architekten, den Bauherrn über die voraussichtlichen Baukosten zu beraten-OLG Hamm, I-24 U 151/04
 
Arbeitsrecht: Befristungskontrollklage: Verstoß des Arbeitsgerichts gegen die Hinweispflicht aus § 17 S 2 TzBfG i.V.m. § 6 S 2 KSchG (30.10.2011)
Landesarbeitsgericht hat selbst zu prüfen, ob die Befristung des Arbeitsvertrags gegen weitere Unwirksamkeitsgründe verstößt-BAG vom 04.05.11-Az:7 AZR 252/10
 
Arbeitsrecht: Berichtigung der Unterrichtung des Betriebsrats im Zustimmungsersetzungsverfahren (30.10.2011)
nachholen fehlender Information durch Arbeitgeber im Zustimmungsersetzungsverfahren-BAG vom 01.06.11-Az:7 ABR 18/10
 
Gesellschaftsrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft (30.10.2011)
aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird nur unterbrochen, wenn angefochtener Beschluss zu Vergrößerung der Insolvenzmasse führt-BGH vom 19.07.11-Az:II ZR 246/09
 
Wettbewerbsrecht: Lotto-Werbung auf Linienbussen verstößt gegen Glücksspielstaatsvertrag (30.10.2011)
wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Glücksspielwerbung-Verband privater Unternehmen handelt nicht rechtsmissbräuchlich-OLG Hamburg vom 11.08.11-Az:3 U 145/09
 
Steuerstrafrecht: Hinterziehungszinsen und Vorsatz bei Steuerhinterziehung (30.10.2011)
Voraussetzung ist die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Straftatbestands einer vollendeten Steuerhinterziehung-FG München vom 20.04.11-Az:13 V 446/11
 
Wirttschaftsstrafrecht: Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer irreführenden Pressemitteilung (30.10.2011)
Für sittenwidriges Handeln reicht Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation noch nicht aus-OLG Düsseldorf vom 07.04.11-Az:I-6 U 7/10
 
Internetrecht: Haftung eines Betreibers einer Internetplattform (30.10.2011)
wenn Rechteinhaber den Betreiber auf Verletzung seines Rechts durch ein auf dem Marktplatz eingestelltes Verkaufsangebot hinweist-BGH vom 17.08.11-Az:I ZR 57/09
 
Wettbewerbsrecht: Zur automatisierten Auswertung von Online-Datenbanken (30.10.2011)
Keine gezielte Behinderung des Mitbewerbers bei Inverkehrbringen einer Software mit der Inhalte von Internetseiten abgerufen werden können-BGH vom 22.06.11-Az:I ZR 159/10
 
Gesellschaftsrecht: Bestimmung des maßgeblichen Sitzes einer Gesellschaft in der EU nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO (30.10.2011)
Sitz der Gesellschaft bestimmt sich nach der Gründungstheorie und damit grundsätzlich nach dem Satzungssitz im Herkunftsstaat-BGH-Urteil vom 12.07.11 -Az:II ZR 28/10
 
Arbeitsrecht: Betriebsteilübergang unter Wahrung der Identität (29.10.2011)
Auch beim Erwerb eines Betriebsteils ist erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität wahrt-BAG vom 27.01.11-Az:8 AZR 326/09
 
Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz bei Unkenntnis der Schwerbehinderung eines Arbeitsnehmers (29.10.2011)
Arbeitnehmer muss nach Zugang der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist das Bestehen des Sonderkündigungsschutzes geltend machen-BAG vom 09.06.11-Az:2 AZR 703/09
 
Transportrecht: Keine zusätzliche Vergütung des Frachtführers nach Sperrung des Schifffahrtsweges wegen einer Havarie (29.10.2011)
Von außen wirkende Verzögerungsursachen lösen grundsätzlich keine Vergütungspflicht des Absenders aus-BGH vom 22.06.11-Az:I ZR 108/10
 
Fehlerhafte Gesellschaft: Abfindungsguthaben kann mittels Zahlungsklage eingeklagt werden (29.10.2011)
Über die Höhe des Abfindungguthabens muss ggf. Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben werden-BGH vom 07.06.11-Az:II ZR 186/08
 
Vertragsrecht: Aufspaltungsverbot in Vertrag über Unternehmenssoftware hält Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB stand (29.10.2011)
Ein solches Aufspaltungsverbot verstößt auch nicht gegen das Kartellrecht-OLG Karlsruhe vom 27.07.11-Az:6 U 18/10
 
Prospekthaftung: Einlagenrückgewähr bei Übernahme des Prospekthaftungsrisikos durch die Gesellschaft bei Platzierung von Altaktien (28.10.2011)
wenn Altaktionär die Gesellschaft nicht von der Prospekthaftung freistellt-BGH vom 31.05.11-Az:II ZR 141/09
 
Gesellschaftsrecht: Unternehmensbewertung im Spruchverfahren (28.10.2011)
bestimmte konkret vorgenommene Berechnung muss auf der Grundlage zutreffender Ausgangszahlen zu einem plausibel hergeleiteten Ergebnis führen-KG vom 19.05.11-Az:2 W 154/08
 
Hochschulrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität (28.10.2011)
Bindung der Vergabe von Studienplätzen außerhalb der Kapazitäten an Kriterien für innerkapazitäre Vergabe verstößt nicht gegen Bundesrecht-BVerwG vom 23.03.11-Az:6 CN 3.10
 
Überentnahmen: Schuldzinsen für Umlaufvermögen nicht privilegiert (27.10.2011)
die auf Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen bei hohen Privatentnahmen sind nur gekürzt abziehbar, wenn sie auf den Erwerb eines Warenlagers entfallen
 
Steuerrecht: Solidaritätszuschlag ist zumindest bis zum Jahr 2007 verfassungsgemäß (27.10.2011)
auch nach 2007 dient Solidaritätszuschlag noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der deutschen Einheit-BFH vom 21.07.11-Az:II R 52/10
 
Insolvenzrecht: Veräußerung von Absonderungsgut im Insolvenzeröffnungsverfahren (27.10.2011)
vorläufiger mitbestimmender Insolvenzverwalter muss gegenüber dem Absonderungsberechtigten Verkauf zustimmen-BGH vom 05.05.11-Az:IX ZR 144/10
 
Fahrverbot: Auswirkung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (27.10.2011)
kann dazu führen, dass das angeordnete Fahrverbot (teilweise) als vollstreckt gilt-OLG Hamm vom 24.03.11-Az: III-3 RBs 70/10
 
Erbrecht: Einstufung eines Grundstücks als unbebaut bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer (26.10.2011)
hiermit können Erben eines vollkommen vermüllten Hauses nicht ohne Weiteres rechnen - FG Hessen, 3 K 2993/09
 
Aufklärungspflicht: Bauunternehmer muss auf sinnlose Leistungen hinweisen (26.10.2011)
Verlangt der Auftraggeber bestimmte Arbeiten, muss ihn der Auftragnehmer darauf hinweisen, wenn diese Leistungen möglicherweise sinnlos oder überflüssig sind
 
Arbeitsvertragsrecht: Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel (25.10.2011)
vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages führt zu einzelvertraglicher Geltung, dies ändert auch Betriebsübergang nicht-BAG-Urteil vom 17.11.10-Az:4 AZR 391/09
 
Arbeitsrecht: Unwirksamkeit der Kündigung wegen unterlassener Anhörung des Betriebsrats trotz ungültiger Betriebsratswahl (25.10.2011)
Wird Betriebsratswahl erfolgreich angefochten, aber nicht Nichtigkeit von Anfang an festgestellt, hat Anfechtung keine rückwirkende Kraft-BAG vom 09.06.11-Az:6 AZR 132/10
 
Ausgleich für Nachtarbeit: Stewardess mit Zugschaffnerfunktion (25.10.2011)
§ 6 Abs.5 ArbZG überlässt Ausgestaltung des Ausgleichs für Nachtarbeit wegen größerer Sachnähe den Tarifvertragsparteien-BAG vom 18.05.11-Az:10 AZR 369/10
 
Arbeitsrecht: Abgeltung von Bereitschaftsdienstzeiten durch Freizeitausgleich (25.10.2011)
Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten kann auch in die gesetzliche Ruhezeit gelegt werden-BAG vom 22.07.10-Az:6 AZR 78/09
 
Arbeitsrecht: Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen (24.10.2011)
Betriebsrat kann Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für Leiharbeitnehmern vorgesehen sind-BAG vom 01.02.11-Az:1 ABR 79/09
 
Handelsvertreterrecht: Rechtsformwechsel des Handelsvertreters schließt Ausgleichsanspruch nicht aus (24.10.2011)
Vermögensübergang einer OHG analog §738 BGB auf GmbH ist für Fortbestand eines Handelsvertretervertrags ohne unmittelbaren Einfluss-OLG Stuttgart vom 30.05.11-Az:5 U 189/10
 
Gesellschaftsrecht: Ausscheiden eines KG-Gesellschafters auf Verlangen der übrigen Gesellschafter (24.10.2011)
Gesellschafter haben Ausschließungsbeschluss zu fassen und darauf gegründet eine Ausschließungserklärung abzugeben- BGH vom 21.06.11-Az:II ZR 262/09
 
Recht der KG: Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft (23.10.2011)
Insolvenzanfechtung - Rückzahlung geleisteter Ausschütungen an Beteiligungsgesellschaft-BGH vom 22.03.11-Az:II ZR 224/08
 
Gesellschaftsrecht: Erstattung des Wertes einer Gesellschaftersicherheit nach Rechtsprechungsregeln (23.10.2011)
verjährt gemäß § 31 Abs.5 GmbHG in fünf Jahren-BGH vom 31.05.11-Az:II ZR 106/10
 
Kündigungsrecht: Keine außerordentliche Kündigung wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens (22.10.2011)
Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung zur Abwendung einer Insolvenz-ArbG Duisburg vom 18.04.11-Az:3 Ca 376/11
 
Baumangel: Anscheinsbeweis, wenn hohe Wahrscheinlichkeit für Ausführungsfehler besteht (22.10.2011)
ausführende Bauunternehmer haftet auf Schadensersatz, wenn Schaden nur bei der Erstellung entstanden sein kann -LG Stuttgart vom 15.12.10-Az:21 O 152/09
 
Handelsrecht: Pflicht zur Vorlage der Jahresabschlussunterlagen (22.10.2011)
ein Ordnungsgeld wegen Verletzung der handelsrechtlichen Vorschriften ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden-BVerfG vom 18.04.11-Az:1 BvR 874/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Buttonlösung gegen Internetabzocke kommt (22.10.2011)
Das Europäische Parlament hat sich für eine Richtlinie ausgesprochen, die wirksamen Schutz vor Kostenfallen bietet.
 
Nachbarrecht: Gemeinschaftswand: Schadensersatzpflicht beim Abriss eines der Gebäude (22.10.2011)
Haben zwei Nachbargebäude eine gemeinsame Wand, kann sich ein Grundstückseigentümer durch den Abriss seines Gebäudes schadensersatzpflichtig machen-OLG Brandenburg,5 U 51/09
 
Schrottimmobilien: Hypovereinsbank zum Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung beim Verkauf von Schrottimmobilien verurteilt (21.10.2011)
Durchbruch für Kapitalanleger - HypoVereinsbank muss an Wohnungskäufer Schadensersatz in Höhe von 50 000 Euro zahlen-BGH vom 05.07.11-Az:XI ZR 342/10
 
Strafrecht: Keine Verdrängung der Hinweispflicht und Verständigung im Strafverfahren durch § 257c StPO (21.10.2011)
§ 257c StPO und die Bindungen des Gerichts haben nicht die Kraft, die Hinweispflichten des § 265 StPO zu relativeren oder zu verdrängen-BGH vom 11.05.11-Az:2 StR 590/10
 
Aufenthaltsrecht: Haft zur Sicherung der Abschiebung (21.10.2011)
Vermutung des § 62 Abs.2 Satz 1 Nr.2 AufenthG - wenn Ausreisefrist abgelaufen und Betroffener seine geänderte Anschrift nicht mitteilt–BGH vom 19.05.11–Az:V ZB 15/11
 
Recht der GbR: Zum Abfindungsanspruch eines Gesellschafters bei Ausscheiden aus der Personengesellschaft (21.10.2011)
Kann ausgeschiedener Gesellschafter Höhe seines Abfindungsanspruchs schlüssig begründen, ist eine Leistungsklage denkbar-BGH vom 17.05.11-Az:II ZR 285/09
 
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Feststellung des Schadens bei betrügerischer Kapitalerhöhung (21.10.2011)
Erforderlich ist die hinreichenden Feststellung eines Vermögensschadens-BGH vom 14.04.11-Az:2 StR 616/10
 
Insolvenzanfechtung: Revision wegen auf Rechtshandlung der Schuldnerin beruhendem Pfandrecht erfolgreich (21.10.2011)
pfändet der Gläubiger in eine dem Schuldner eröffnete Kreditlinie, so entsteht ein Pfandrecht erst mit dem Abruf der Kreditmittel als Rechtshandlung des Schuldners
 
Insolvenzrecht: Haftung des Insolvenzverwalters bei übereilter Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens unter dessen Wert (20.10.2011)
Die Insolvenzordnung schreibt vor, das schuldnerische Unternehmen bis zur Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Stilllegung fortzuführen-OLG Rostock vom 08.04.11-Az:5 U 31/08
 
Insolvenzrecht: Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren (20.10.2011)
Aufrechnung des FA gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs.1 Nr.1 InsO entgegen-BFH vom 23.02.11-AZ:I R 20/10
 
Kaufrecht: Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht (20.10.2011)
keine eigenständige Regelung - Für seine Bestimmung gilt die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs.1 BGB-BGH vom 13.04.11-Az:VIII ZR 220/10
 
Kapitalmarktrecht: Verlusteausgleich wegen einer fehlerhaften Anlageberatung im Zusammenhang mit einem CMS Spread Ladder Swap- Vertrag (20.10.2011)
Eine Bank muss bei der Anlageberatung vor der Abgabe einer Empfehlung grundsätzlich die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen-BGH vom 22.03.11-Az:XI ZR 33/10
 
Arbeitsrecht: Anforderungen an eine Betriebsnorm und Auslegung einer zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossenen Vereinbarung als Tarifvertrag (20.10.2011)
Betriebsnorm muss eine über das einzelne Arbeitsverhältnis hinausgehende unmittelbare und zwingende Geltung auch gegenüber Arbeitnehmern haben-BAG vom 26.01.11-Az:4 AZR 159/09
 
Europarecht: Zugang geschädigter Dritter zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens (20.10.2011)
kartellrechtliche Bestimmungen der Union verbieten es nicht, dass Geschädigter Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhält-EuGH vom 14.06.11-Az:C-360/09
 
Insolvenzrecht: Harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft (19.10.2011)
beseitigt weder die objektive Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft noch Kenntnis des Gläubigers- BGH vom 19.05.11-Az:IX ZR 9/10
 
Bankrecht: Darlehensablösung mit Bareinlage (19.10.2011)
Wenn mit Bareinlage Darlehen abgelöst wird, für dessen Rückzahlung sich der Inferent verbürgt hat, leistet er nicht verdeckt eine Sacheinlage-BGH vom 12.04.11-Az: II ZR 17/10
 
Steuerrecht: Due Diligence-Kosten: Keine sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben (19.10.2011)
Anschaffung von Gesellschaftsanteilen-Kosten der Due Diligence sind Anschaffungskosten zuzuordnen-FG Köln vom 06.10.10-Az:13 K 4188/07
 
Gesellschaftsrecht: Aufsichtsratsmitglied: Zahlungen durch Vorstand müssen vorher genehmigt werden (19.10.2011)
Zulässigkeit von Vorstandszahlungen an Aufsichtsratsmiglieder-Fresenius SE-OLG Frankfurt a.M. vom 15.02.11-Az:5 U 30/10
 
Arbeitsrecht: Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag (10.09.2011)
BAG-Urteil vom 23.02.2011 - Az: 4 AZR 439/09- Rechtsanwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Einstellungsgespräch: Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung (25.08.2011)
falsche Beantwortung einer bei Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann Arbeitgeber berechtigen, Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten-BAG, 2 AZR 396/10
 
Arbeitszeit: Teilnahme an Betriebsversammlung (24.08.2011)
OVG Münster-Urteil vom 10.05.2011 (Az: 4 A 1403/08) - Anwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Google Plus „+1-Button“ (25.07.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsanwalt für Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Twitter „Re-Tweet-Button“ (25.07.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsanwalt für Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Steuerrecht: Doppelte Haushaltsführung: Zum Nachweis des Lebensmittelpunkts (08.07.2011)
Beweislast für eine doppelte Haushaltsführung eines am Beschäftigungsort mit seiner Lebensgefährtin in einer Wohnung lebenden Steuerpflichtigen - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Daten auf angekauften Banken-CDs dürfen verwertet werden (08.07.2011)
Nach einem Beschluss des Finanzgerichts Köln bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Verwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung verwenden darf - Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Nahe Angehörige: Vermietungsabsicht ist konkret nachzuweisen (08.07.2011)
Zu den vertraglichen Hauptpflichten eines Mietvertrags gehört insbesondere die Entrichtung des vereinbarten Mietzinses - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Riester-Verträge: Nachträgliche Eigenbeiträge sollen Zulagen retten (08.07.2011)
Das Bundeskabinett hat am 4.5.2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Nachweis für Grundstückserwerb durch BGB-Gesellschaft kann nicht durch eidesstattliche Versicherung über Gründung erbracht werden (07.07.2011)
Im Anwendungsbereich des § 20 GBO müssen dem Grundbuch Existenz und Identität einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie die Vertretungsberechtigung der für die Gesellschaft handelnden Personen in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden-Das OLG Karlsruhe- Beschluss vom 08.04.2011 (Az: 11 Wx 128/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UstG (07.07.2011)
Ein unberechtigter Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG setzt nicht voraus, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgezählten Pflichtangaben aufweist-BFH-Urteil vom 17.02.2011 (Az: V R 39/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Feststellung der Berufsunfähigkeit im selbstständigen Beweisverfahren (07.07.2011)
Ein selbstständiges Beweisverfahren ist zur Feststellung der Berufsunfähigkeit für Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht geeignet, weil allein aufgrund des Vortrags des Antragstellers keine zur Streitbeilegung geeigneten klaren, detaillierten und unverrückbaren Vorgaben für das Berufsbild aufgestellt werden können-OLG Köln-Beschluss vom 11.04.2008 (Az: 20 W 11/08)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Zwangsversteigerung eines Grundstücks nach Eröffnung eines englischen Insolvenzverfahrens eines deutschen Schuldners (07.07.2011)
Nach der Eröffnung des englischen Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines deutschen Schuldners darf die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden, in Deutschland belegenen Grundstücks grundsätzlich nur angeordnet werden, wenn zuvor die vollstreckbare Ausfertigung des Vollstreckungstitels auf den englischen Insolvenzverwalter umgeschrieben und diesem zugestellt worden ist-BGH-Beschluss vom 03.02.2011 (Az: V ZB 54/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
WAYS TO OBTAIN A GREEN CARD TO THE UNITED STATES (06.07.2011)
Who is a Permanent Resident?
 
Vorruhestandsbezug – Benachteiligung wegen des Geschlechts (02.07.2011)
BAG hat mit dem Urteil vom 15.02.2011 (Az: 9 AZR 750/09) -Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tätigkeitsaufstieg und Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten (02.07.2011)
BAG-Urteil vom 23.02.2011 (Az: 4 AZR 214/09)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung (02.07.2011)
Der Betriebsrat kann die Unterlassung betriebsändernder Teil-/Maßnahmen verlangen, wenn und solange das Interessenausgleichsverfahren gemäß § 111, 112 BetrVG nicht ausgeschöpft ist-VLAG Schleswig-Holstein-Beschluss vom 15.12.2010 (Az: 3 TaBVGa 12/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bankrecht: Monatliche Gebühr für die Führung des Darlehenskontos ist unwirksam (01.07.2011)
Die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank ist unwirksam - Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Renovierung: Verjährung des Erstattungsanspruchs bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel (01.07.2011)
Der Erstattungsanspruch eines Mieters für die Kosten einer Renovierung, die er infolge einer unerkannt unwirksamen Schönheitsreparaturklausel vorgenommen hat, verjährt innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses - BGH vom 04.05.11 - Az: VIII ZR 195/10 - Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Fortlaufende unpünktliche Mietzahlung berechtigt zur Kündigung (01.07.2011)
Zahlt der Mieter dauernd und trotz erfolgter Abmahnung durch den Vermieter seine Miete verspätet, kann dies eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen - Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Erbrecht: Testamentsvollstrecker kann Entlassung seines Amtsnachfolgers nicht beantragen (01.07.2011)
Ist das Amt eines Testamentsvollstreckers beendet, kann er nicht beantragen, seinen Amtsnachfolger zu entlassen, weil dieser gegen ihn die Zwangsvollstreckung wegen zu Unrecht aus dem Nachlass entnommener Geldbeträge betreibt - OLG München vom 10.03.11 - Az: 31 Wx 73/11 - Anwalt für Erbrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Elternunterhalt: Unterhaltsanspruch kann bei Alkoholsucht ausgeschlossen sein (01.07.2011)
Alkoholabhängige Eltern können in bestimmten Fällen keinen Anspruch auf Unterhalt gegenüber ihren Kindern haben - OLG Karlsruhe vom 28.07.10 - Az: 16 UF 65/10 - Rechtsanwalt für Familienrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Aktuelle Gesetzgebung: Kinder sollen besser vor Vernachlässigung geschützt werden (01.07.2011)
Der Bundesrat hat der Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt, nachdem er zuvor die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes festgestellt hatte - Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Baumangel: Merkantiler Minderwert auch bei ordnungsgemäßen Nachbesserungsarbeiten (01.07.2011)
Aufrechnung des merkantilen Minderwerts nach Beseitigung vom Dachmängeln mit offener Werklohnforderung ist zulässig - OLG Stuttgart vom 08.02.11 - Az: 12 U 74/10 - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Gewährleistungsrecht: Schadensersatz: Ungesicherte Wasserversorgung als Grundstücksmangel (01.07.2011)
Ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück, dessen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung davon abhängt, dass ein Nachbar die Mitnutzung seiner Leitungen auf freiwilliger Basis (weiterhin) gestattet, ist mit einem Fehler behaftet - BGH vom 08.04.11 - Az: V ZR 185-10 - Anwalt für Baurecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Fußball-WM führt nicht zur fristlosen Kündigung (01.07.2011)
Schaut ein Verkäufer während der Arbeitszeit ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft im Fernsehen, darf er deshalb nicht fristlos gekündigt werden - Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Abmahnung erforderlich bei Missbrauch von Bonuspunkten (01.07.2011)
Der Missbrauch von Bonuspunkten durch einen Mitarbeiter kann nicht immer ohne Abmahnung zum Ausspruch einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung berechtigen - LAG Hessen vom 05.08.10 - Az: 2 Sa 422/10 - Rechtsanwalt für Kündigungsrecht
 
Some frequently asked question concerning Florida Consumer Law (01.07.2011)
LANDLORD TENANT LAW
 
Altersteilzeit im Blockmodell Berechnung des Leistungsentgelts während Arbeitsphase (26.06.2011)
Berechnung des Leistungsentgelts während Arbeitsphase-Anwalt für Arbeitsrecht-BAG-Urteil vom 21.01.2011 (Az: 9 AZR 870/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Fristlose Kündigung wegen Vergleichs mit Zuständen „wie im Dritten Reich“ (26.06.2011)
LAG Hessen- Urteil vom 14.09.2010 (Az: 3 Sa 243/10)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verdachtskündigung wegen sexueller Belästigung (26.06.2011)
LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 16.12.2010 (Az: 2 Sa 2022/10)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitgeberdarlehen - vertragliche Ausgleichsklausel (21.06.2011)
Eine vertraglich vereinbarte Ausgleichsklausel in einer Aufhebungsvereinbarung, nach der "mit diesem Vertrag sämtliche aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abzuleitenden wechselseitigen Ansprüche ... geregelt und abgegolten sind", erfasst die Zins- und Rückzahlungsansprüche eines Arbeitgebers gegen seinen Arbeitnehmer aus einem gewährten Arbeitgeberdarlehen grundsätzlich nicht - BAG-Urteil vom 19.01.2011 (Az: 10 AZR 873/08) - Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmachtserklärung (19.06.2011)
Durch § 174 BGB soll der Erklärungsempfänger vor der Ungewissheit geschützt werden, ob eine bestimmte Person bevollmächtigt ist, das Rechtsgeschäft vorzunehmen. Darum muss das Inkenntnissetzen nach § 174 Satz 2 BGB ein gleichwertiger Ersatz für die fehlende Vorlegung der Vollmachtsurkunde sein-BAG-Urteil vom 14.04.2011 (Az: 6 AZR 727/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verwirkter Widerspruch bei Betriebsübergang (19.06.2011)
Das Recht zum Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB kann verwirkt werden. Die Tatsachengerichte stellen fest, ob in der Gesamtschau von Zeitmoment und Umstandsmoment Verwirkung vorliegt-BAG-Urteil vom 24.02.2011 (Az: 8 AZR 469/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen (19.06.2011)
Der Betriebsrat kann die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sind-BAG-Beschluss vom 01.02.2011 (Az: 1 ABR 79/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Aufklärungspflicht einer Bank gegenüber Kunden bei Wertpapier-Eigengeschäften der Bank (17.06.2011)
OLG Karlsruhe-Urteil vom 30.03.2011 (Az: 17 U 133/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kick-Back: Aufklärungspflichten der Bank über Rückvergütungen (17.06.2011)
Eine ordnungsgemäße Aufklärung des Anlegers über Rückvergütungen kann auch durch Übergabe der Anlageprospekte erfolgen - BGH vom 09.03.11 und 19.07.11 - Az: XI ZR 191/10
 
Anwendbarkeit der "kickback"-Rechtsprechung auf nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater (17.06.2011)
Die sogenannte kickback"-Rechtsprechung des BGH (11. Senat) ist im Falle der Beratung durch nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater anwendbar, wenn der Kunde bereits für die Anlageberatung eine Vergütung gezahlt hat-OLG München-Urteil vom 12.01.2011 (Az: 7 U 4798/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Hemmung der Verjährung bei Verbaucherdarlehensverträgen (17.06.2011)
Die Verjährungshemmung nach § 497 III 3 BGB erfasst sowohl die in den Darlehensraten enthaltenen Tilgungsanteile, Vertragszinsen und Bearbeitungsgebühren als auch die Verzugszinsen - BGH-Urteil vom 05.04.2011 (Az: XI ZR 201-09, XI ZR 201/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unternehmerpflicht zur Verfügungstellung von Unterlagen im Rahmen des Handelsvertretervertrages (10.06.2011)
BGH-Urteil vom 04.05.2011 (Az: VIII ZR 11/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Beitrittserklärung eines Kommanditisten zu einer Publikumskommanditgesellschaft (10.06.2011)
BGH-Urteil vom 01.03.2011 (Az: II ZR 16/10)- Anwalt für Gesellschaftsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Die Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung verstößt gegen das Sacheinlagenverbot nach § 5a II 2 GmbHG (10.06.2011)
BGH -Beschluss vom 11.04.2011 (Az: II ZB 9-10, II ZB 9/10)- Rechtsanwlt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anforderungen an die Grundbucheintragung bei Eigentumserwerb einer GbR (10.06.2011)
BGH-Beschluss vom 28.04.2011 (Az: V ZB 194/10) - Anwalt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären (10.06.2011)
gegen die gerichtlich festgesetzte Zuzahlung nach Verschmelzung auf die Deutsche Telekom AG - BVerfG vom 26.04.11 - Az: 1 BvR 2658/10 - Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Auf die Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 I BetrVG ist § 174 BGB jedenfalls analog anzuwenden (10.06.2011)
LAG Baden-Württemberg-Urteil vom 11.03.2011 (Az: 7 Sa 109/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unzulässige Beurlaubungsklausel nach Kündigung (10.06.2011)
Eine formularvertragliche Klausel, wonach der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung unter Fortzahlung der Bezüge zu beurlauben, ist mit wesentlichen Grundgedanken einer Regelung im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht zu vereinbaren-LAG Hessen-Urteil vom 14.03.2011 (Az: 16 Sa 1677/10)
 
Zur Haftung der KfW und der Bundesrepublik Deutschland für den dritten Börsengang der Telekom (06.06.2011)
BGH-Urteil vom 31.5.2011 (Az: II ZR 141/09) - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwalt in Berlin Mitte
 
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers (05.06.2011)
Hat der Arbeitgeber bei der Gewährung einer freiwilligen Entgelterhöhung Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedlich behandelt, ist er im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast verpflichtet, sowohl sämtliche Zwecke seiner freiwilligen Leistung als auch die Grundsätze ihrer Verteilung substantiiert offenzulegen-BAG-Urteil vom 23.02.2011 (Az: 5 AZR 84/10)-Rechtsanwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss der Ausbildung (05.06.2011)
BAG-Urteil vom 19.01.2011(Az: 3 AZR 621/08) - Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Personenbedingte Kündigung bei mehrjähriger Freiheitsstrafe (05.06.2011)
Nicht jede Freiheitsstrafe kann ohne Rücksicht auf ihre Dauer und ihre Auswirkungen zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Da der Arbeitgeber im Fall der haftbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers typischerweise von der Lohnzahlungspflicht befreit ist, hängt es von Art und Ausmaß der betrieblichen Auswirkungen ab, ob die Inhaftierung geeignet ist, eine Kündigung zu rechtfertigen-BAG-Urteil vom 25.11.2010 (Az: 2 AZR 984/08)- Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Steuerstrafrecht: Selbstanzeige: Verschärfte Regeln sind in Kraft (02.06.2011)
Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (kurz Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) ist am 3.5.2011 in Kraft getreten - Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Anspruch auf kostenlose Überlassung nur bei bestimmten Hilfsmitteln (02.06.2011)
Ein Handelsvertreter hat nur in ganz bestimmten Fällen gegen den Unternehmer einen Anspruch auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln -Anwalt für Handelsvertreterrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Erststudium nach dem Abitur: Aufwendungen sind keine Werbungskosten (02.06.2011)
Die von der Verwaltung übernommene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der Ausbildungskosten im Zusammenhang mit einem Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Werbungskosten abziehbar sind, lässt sich nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster nicht auf das nach dem Abitur aufgenommene Erststudium übertragen - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Verkehrsrecht: Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete Schätzgrundlage (02.06.2011)
Für die Berechnung der Höhe der nach einem Verkehrsunfall zu ersetzenden Mietwagenkosten kann sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel herangezogen werden - BGH vom 12.04.2011 - Az: VI ZR 300/09 - Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bankrecht: Unwirksame Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis (02.06.2011)
Eine Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank ist unwirksam, nach der für Anschaffungsdarlehen eine Bearbeitungsgebühr aus dem Darlehensbetrag in Höhe von zwei Promille, mindestens jedoch in Höhe von 50 EUR geschuldet wird - OLG Karlsruhe vom 03.05.2011 - Az: 17 U 192/10 - Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Schadensersatz: Wer ohne zu bezahlen tankt, muss Detektivkosten erstatten (02.06.2011)
Ein Tankstellenbetreiber kann die zur Ermittlung eines Kunden aufgewandten Kosten von diesem erstattet verlangen, wenn er ohne zuvor zu bezahlen das Tankstellengelände verlässt - Anwalt für Schadensersatzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Mietvertrag: Mieter darf nicht länger als vier Jahre gebunden werden (02.06.2011)
Es liegt eine unwirksame Klausel vor, wenn der Mieter über vier Jahre lang an einen Mietvertrag gebunden ist - BGH vom 02.03.2011 - Az: VIII ZR 163/10 - Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Schadensersatz: Kein Anspruch bei Kündigung ohne Angabe von Gründen (02.06.2011)
Die Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist eine bloße Obliegenheit des Vermieters, aus deren Verletzung der Mieter keine Schadensersatzansprüche herleiten kann - BGH vom 15.12.2010 - Az: VIII ZR 9/10 - Anwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Schönheitsreparaturen: Klauseln mit einfarbigen Vorgaben („weiß“) sind unwirksam (02.06.2011)
Eine Formularklausel, die den Mieter verpflichtet, die Wohnung in „weiß“ dekoriertem Zustand zurückzugeben, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist daher unwirksam - BGH vom 14.12.2010 - Az: VIII ZR 198/10 - Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erbrecht: Geltendmachung von Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis des Erblassers (02.06.2011)
Verstirbt ein Arbeitnehmer, kann seine Witwe alle zum Nachlass gehörenden Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis im Namen der Erbengemeinschaft einfordern - LAG Köln vom 16.10.2010 - Az: 7 Sa 385/09 - Anwalt für Erbrecht und Familienrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Erbrecht: Keine Irrtumsanfechtung bei Erbschaftsausschlagung aus allen Berufungsgründen (02.06.2011)
Schlägt der Erbe die Erbschaft ausdrücklich mit dem Hinweis auf „alle Berufungsgründe“ aus, kann er seine Erklärung später nicht mehr wegen Irrtums anfechten - OLG Hamm vom 17.02.2011 - Az: 15 W 167/10 - Anwalt für Erbrecht und Familienrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Sorgerecht: Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes ins Ausland (02.06.2011)
Das Familiengericht darf das alleinige Sorgerecht für ein Kind nur unter Beachtung besonderer Voraussetzungen auf einen Elternteil übertragen, der im Ausland lebt - BGH vom 16.03.2011 - Az: XII ZB 407/10 - Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vertragsrecht: Nutzen von Planungsunterlagen begründet noch keinen Vertrag (02.06.2011)
Wurden zwischen Bauherrn und Architekten ergebnislose Vertragsverhandlungen geführt, entsteht kein Vertragsschluss dadurch, dass der Bauherr die Pläne des Architekten für die Bauantragstellung benutzt - OLG Celle vom 02.03.2011 - Az: 14 U 140/10 - Anwat für Architektenrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Architektenvertrag: Unzulässiges Aufrechnungsverbot (02.06.2011)
Die Klausel in einem Architektenvertrag, nach der eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch des Architekten nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig ist, benachteiligt den Besteller - BGH vom 07.04.11 - Az: VIIZR 209/07 - Anwalt für Architektenrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Beamtenrecht: Ruhegehalt: Aberkennung wegen Bestechlichkeit (02.06.2011)
Einem Ruhestandsbeamten, der sich während seiner aktiven Dienstzeit als bestechlich erwiesen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen - Rechtsanwalt für Beamtenrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitgeberhaftung: Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen (02.06.2011)
Die Anweisung an einen Arbeitnehmer, mit asbesthaltigem Material ohne Schutzmaßnahmen zu arbeiten, kann die bewusste Inkaufnahme von Gesundheitsschäden des Arbeitnehmers beinhalten - Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Europarecht: Aktuelle Gesetzgebung: Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 (02.06.2011)
Seit dem 1. Mai 2011 gilt in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Damit endet eine insgesamt sieben Jahre währende Übergangszeit - Anwalt für Europarecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Leiharbeiter können Lohn für mehrere Jahre nachfordern (31.05.2011)
Leiharbeiter haben vier Jahre Zeit, um ihren Anspruch auf gleichen Lohn geltend zu machen - Anwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Werbung mit Garantie (29.05.2011)
Unter den Begriff der Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB fällt nur die zum Abschluss eines Kaufvertrages oder eines eigenständigen Garantievertrages führende Willenserklärung, nicht dagegen die Werbung, mit der eine Garantie im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten noch nicht rechtsverbindlich versprochen wird, sondern die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert-BGH-Urteil vom 14.04.2011 (Az: I ZR 133-09, I ZR 133/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gründung einer GbR zur gerichtlichen Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen (29.05.2011)
BGH-Urteil vom 12.04.2011 (Az: II ZR 197-09, II ZR 197/09)- Anwalt für Gesellschaftsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Einwilligungserklärung für Werbeanrufe (29.05.2011)
Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe - BGH vom 14.04.11 - Az: I ZR 50-09
 
Verwirkung nach fristgerechter Klageerhebung (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 25.11.2010 (Az: 2 AZR 323/09) - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf einen Kleinbetrieb (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 (Az: 2 AZR 392/08) - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Jah­res­son­der­zah­lung - Kürzung bei Vor­lie­gen ei­nes ne­ga­ti­ven be­trieb­li­chen Vor­jah­res­er­geb­nis­ses (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 19.01.2011 (Az: 10 AZR 863/09)-Rechtsanwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Widerspruch nach Betriebsübergang (18.05.2011)
Erhält ein Arbeitnehmer nach Betriebsübergang vom Betriebserwerber eine Kündigung und erhebt er dagegen keine Kündigungsschutzklage, so kann dadurch das für die Annahme einer Verwirkung erforderliche Umstandsmoment erfüllt sein - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wiedereinstellungsanspruch aus einer Betriebsvereinbarung anlässlich eines Betriebsübergangs infolge Ausgründung einer Tochtergesellschaft (15.05.2011)
Garantiert der Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung anlässlich der Ausgründung einer Tochtergesellschaft den durch Betriebsübergang in die Tochtergesellschaft überwechselnden Arbeitnehmern einen Anspruch auf Rückkehr für den Fall, dass "eine Weiterbeschäftigung innerhalb der neuen Gesellschaft aus betrieblichen Gründen nicht mehr möglich ist", so erfasst die Rückkehrzusage lediglich einen Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit bei der ausgegründeten Tochtergesellschaft und nicht bei etwaigen späteren Rechtsnachfolgern - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
6.1. Liquiditätsplanung (13.05.2011)
Die systematische Steuerung der Finanzen und Liquidität ist eine zentrale Managementaufgabe. Ziel ist die jederzeitige Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit, um die kurz- und langfristigen Unternehmensziele erreichen zu können. Liquidität ist der „Schmierstoff“ jeder Unternehmung, ohne den der Motor irgendwann ausgeht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
6.3. Sanierung und der Fiskus (13.05.2011)
steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen - Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
6.2. Sanierungskonzept (13.05.2011)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Liquiditätsmanagement (13.05.2011)
Debitoren-/ Kreditorenmanagement; Finanz- / Liquiditätsmanagement; Fördermittelmanagement - RA Dirk Streifler
 
Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten umweltbezogenen Plänen und Programmen (13.05.2011)
Umfang des Rechts zur Anfechtung von Entscheidungen über die Genehmigung von Projekten, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist - EuGH-Urteil vom 12.05.2011 (Az: C-115/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine Aufrechnung des Treugebers mit Schadensersatzansprüchen gegen den Treuhandkommanditisten aus Prospekthaftung (09.05.2011)
BGH-Urteil vom 22.03.2011 (Az: II ZR 271/08) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Auslegung einer die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung (09.05.2011)
BGH- Urteil vom 08.02.2011 (Az: II ZR 263/09) - Anwalt für Gesellschaftsrecht- S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Aufklärungspflicht der Banken: Notwendige Unterscheidung zwischen Rückvergütungen (Kick-backs) und Provisionen (09.05.2011)
OLG Frankfurt a. M. - Urteil vom 16.03.2011 (Az: 23 U 55/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unwirksame Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag (09.05.2011)
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Vereinbarung über die einseitige Einführung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber verstößt gegen §307 BGB, wenn Kurzarbeit ohne Ankündigungsfrist angeordnet werden kann-LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 19.01.2011 (Az: 17 Sa 2153/10)- S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Anspruch auf Sonderzahlung nicht Bestandteil des Prozessvergleichs (09.05.2011)
Regelt ein Prozessvergleich zur Beilegung eines Kündigungsschutzprozesses noch Ansprüche des Arbeitnehmers auf Abrechnung des Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt, wird ein Anspruch auf eine Sonderzahlung von einer Ausgleichsklausel nicht erfasst - LAG Berlin-Brandenburg hat mit dem Urteil vom 19.01.2011 (Az: 15 Sa 2348/10)LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 19.01.2011 (Az: 15 Sa 2348/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine Anspruchsbegründung bei Bonitätsbeurteilungen soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt (09.05.2011)
Bonitätsbeurteilungen begründen, soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt, in der Regel keine Ansprüche aus § 824 BGB - BGH-Urteil vom 22.02.2011 (Az: VI ZR 120/10) S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Anfechtbarkeit von Eigentumsvorbehalten als kongruente Deckung hinsichtlich abgetretenen Forderungen (09.05.2011)
Erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalte sind hinsichtlich der abgetretenen zukünftig entstehenden oder zukünftig werthaltig gemachten Forderungen grundsätzlich nur als kongruente Deckung anfechtbar - BGH-Urteil vom 17.03.2011 (Az: IX ZR 63/10)- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Betriebsveranstaltungen: Neue Regeln zum Vorsteuerabzug (08.05.2011)
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug für Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Betriebsveranstaltung geändert. Nachfolgend sind wichtige Eckpunkte aufgeführt - BFH vom 09.12.10 - Az: V R 17/10 - Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Aufsichtsratsmitglied: Zahlungen durch Vorstand müssen vorher genehmigt werden (08.05.2011)
Soll ein Aufsichtsratsmitglied Zahlungen für Dienstverpflichtungen außerhalb seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat durch den Vorstand erhalten, muss der Gesamtaufsichtsrat vorher zustimmen - OLG Frankfurt a.M. vom 15.02.11 - Az: 5 U 30/10 - Anwalt für Gesellschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Abfindung: Kein Zufluss bei Umwandlung in eine Versorgungszusage (06.05.2011)
Wird von einer Abfindung ein Teilbetrag in eine Versorgungszusage umgewandelt, sodass der Arbeitnehmer nach Eintritt des Versorgungsfalls von seinem Arbeitgeber (nicht vom Versicherer!) eine höhere Pension verlangen kann, so ist dieser Betrag mangels Zuflusses nicht als Entschädigung begünstigt zu besteuern - BFH vom 22.12.10 - Az: IX B 131/10 - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Unfallversicherung: Unwiderrufliche Freistellung von der Arbeitsleistung (06.05.2011)
Verzichtet ein Arbeitgeber, z.B. im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, endgültig und unwiderruflich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses, auf die geschuldete Arbeitsleistung, liegt kein beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Unfallversicherung - mehr - vor - Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Maßnahmenpaket: Unterstützung der Opfer der Naturkatastrophe in Japan (06.05.2011)
Zur Unterstützung der Opfer der Erd- und Seebebenkatastrophe in Japan hat das Bundesfinanzministerium Verwaltungsregelungen zusammengefasst, die für Zuwendungen gelten, die vom 11.3.2011 bis zum 31.12.2011 getätigt werden - Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verkehrsunfall: Spontane Äußerungen an der Unfallstelle (06.05.2011)
Spontane Äußerungen eines Unfallbeteiligten an der Unfallstelle sind in einem möglichen späteren Unfallprozess grundsätzlich nicht als Schuldanerkenntnis zu werten - OLG Saarbrücken vom 01.03.11 - Az: 4 U 370/10 - Anwalt für Verkehrsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Versicherungsrecht: Lebensversicherungen verkaufen statt zu stornieren (06.05.2011)
Lebensversicherungen haben in Deutschland nur eine geringe Haltbarkeitsdauer. Mehr als die Hälfte von ihnen wird vor dem Vertragsende storniert. Für den Versicherungsnehmer ist das in der Regel mit einem erheblichen Verlust verbunden - Anwalt für Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
WEG: Ordnungsgemäße Verwaltung bei Entscheidung über Volldämmung einer Hausfassade (06.05.2011)
Ist durch einen Sachverständigen nachgewiesen, dass eine Wärmedämmung zur Verhinderung von Schimmelbildung auf der gesamten Hausfassade notwendig ist, liegt eine bauliche Veränderung vor, die der ordnungsmäßigen Instandhaltung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums dient - OLG Frankfurt a.M. vom 15.11.10 - Az: 20 W 138/08 - Rechtsanwalt für Immobilienrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung (06.05.2011)
Wer nach hinreichenden Anhaltspunkten für einen Notfall in der Nachbarwohnung die Feuerwehr ruft, haftet nicht für Schäden, die beim Aufbrechen der Wohnungstür durch Feuerwehrleute entstehen - LG Berlin vom 26.01.11 - Az 49 S 106/10 - Anwalt für Mietrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Modernisierung: Mieterhöhung trotz fehlender Ankündigung zulässig (06.05.2011)
Der Vermieter kann nach einer Modernisierungsmaßnahme die Miete auch erhöhen, wenn die Maßnahmen ohne eine vorherige Ankündigung vorgenommen wurden - BGH vom 02.03.11 - Az: VIII ZR 164/10 - Rechtsanwalt für Mietrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Renovierungskosten: Umlagefähigkeit bei Modernisierungsmaßnahmen (06.05.2011)
Der Vermieter ist berechtigt, die infolge von Modernisierungsmaßnahmen in einer Mietwohnung entstehenden Renovierungskosten auf die Mieter umzulegen - BGH vom 30.03.11 - Az: VIII ZR 173/10 - Anwalt für Mietrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Sorgerecht: Entziehung bei häufigen Trennungen und Versöhnungen der Eltern möglich (06.05.2011)
Kommt es zwischen den Kindeseltern sehr oft zu mit Umzügen verbundenen Trennungen und späteren Versöhnungen, kann ihnen die elterliche Sorge entzogen werden, sofern bei den Kindern gravierende Entwicklungsstörungen erkennbar werden - OLG Köln vom 22.03.11 - Az: 4 UF 29/11 - Anwalt für Familienrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Sorgerecht: Eltern behalten Sorgerecht auch, wenn sie im Ausland nur schwer zu erreichen sind (06.05.2011)
Eine Vormundschaft für ein Kind muss nicht allein deshalb eingerichtet werden, weil die Eltern im Ausland wohnen und dort nur schwer zu erreichen sind - OLG Koblenz vom 24.02.11 - Az: 11 Uf 153/11 - Rechtsanwalt für Familienrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erbrecht: Antrag auf Nachlasspflegschaft durch Vermieter (06.05.2011)
Können keine Erben für einen verstorbenen Mieter festgestellt werden, ist der Vermieter berechtigt, einen Antrag auf Nachlasspflegschaft zu stellen - OLG Hamm vom 22.06.10 - Az: I-15 W 308/10 - Anwalt für Erbrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Aktuelle Gesetzgebung: Nichteheliche und eheliche Kinder erben gleich (06.05.2011)
Der Bundesrat hat dem Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung zugestimmt - Anwalt für Familienrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Beseitigungsanordnung: Rechtmäßig erst nach abgeschlossenem Genehmigungsverfahren (06.05.2011)
Ordnet die Bauaufsichtsbehörde die Beseitigung einer ohne Baugenehmigung errichteten Dachgaube an, ist die Anordnung bis zum Abschluss des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens rechtswidrig - Rechtsanwalt für Baurecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verfassungsrecht: Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig (04.05.2011)
Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil über die Verfassungsbeschwerden von vier Sicherungsverwahrten verkündet, die sich gegen die Fortdauer ihrer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der früher geltenden zehnjährigen Höchstfrist bzw. gegen die nachträgliche Anordnung ihrer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wenden - BVerfG vom 4. Mai 2011 - Az: 2 BvR 2365/09 - Anwalt für Strafrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung - "Jette Joop" (04.05.2011)
Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion-BGH-Urteil vom 07.12.2010 (Az: KZR 71/08)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Versetzungsvorbehalt in allgemeinen Geschäftsbedingungen (04.05.2011)
Ergibt die Auslegung eines in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Versetzungsvorbehalts, dass diese Klausel inhaltlich der Regelung des § 106 S. 1 GewO entspricht, so unterliegt sie keiner Angemessenheitskontrolle nach § 307 I 1 BGB. Die vertragliche Regelung muss die Beschränkung auf den materiellen Gehalt des § 106 GewO unter Berücksichtigung der für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Auslegungsgrundsätze aus sich heraus erkennen lassen-BAG-Urteil vom 25.08.2010 (Az: 10 AZR 275/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur bestimmt der Betriebsrat grundsätzlich allein. (04.05.2011)
Der Betriebsrat kann bei der Verarbeitung personenbezogener Daten unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Beschäftigten selbst die datenschutzrechtlichen Details bestimmen- LAG Berlin-Brandenburg- Beschluss vom 04.03.2011 (Az: 10 TaBV 1984/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Facebook „Gefällt-Mir-Button“ (03.05.2011)
Urheberrecht: Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Architektenrecht: Kein Verzug des Planers ohne zeitliche Vorgabe (01.05.2011)
Ein Verzug des Planers mit der Vorlage der Planung tritt nur ein, wenn im Vertrag dafür ein Termin vereinbart ist. Allein daraus, dass das geplante Bauwerk zu einem bestimmten Termin fertiggestellt sein muss, kann kein Termin für die Vorlage der Planung abgeleitet werden, wenn deren Erstellung umfangreiche Versuche erfordert - OLG Celle vom 06.01.11 - Az: 16 U 37/10 - Anwalt für Baurecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht... (01.05.2011)
Soweit Romanveröffentlichungen von Arbeitnehmern unter den Schutz von Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz fallen und keine Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, kann eine außerordentliche Kündigung keinen Erfolg haben - ArbG Herford vom 18.02.11 - Az: 2 Ca 1394/10 - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Mehrjährige Freiheitsstrafe berechtigt zur Kündigung (01.05.2011)
Wird der Arbeitnehmer zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, rechtfertigt dies grundsätzlich die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Die Patronatserklärung (28.04.2011)
Funktion der Patronatserklärung - Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Verjährungsbeginn für deliktischen Anspruch gegen ausländischen Broker wegen Teilnahme an sittenwidrigem Geschäftsmodell eines inländischen Terminoptionsvermittlers (22.04.2011)
BGH-Versäumnisurteil vom 25.01.2011 (Az: XI ZR 106/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren vorgenommenen Kontobelastung (22.04.2011)
Bei der Frage, ob eine konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungs-lastschriftverfahren vorgenommenen Kontobelastung vorliegt, ist der durch normative Auslegung zu ermittelnde objektive Erklärungswert des Verhaltens des Kontoinhabers maßgeblich - BGH-Urteil vom 01.03.2011 (Az: XI ZR 320/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Versagung der Restschuldbefreiung wegen grob fahrlässiger Verletzung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten (22.04.2011)
Gibt der Schuldner eine im Zeitraum zwischen der Stellung eines ersten Insolvenzantrags und der Stellung eines weiteren, mit einem Restschuldbefreiungsgesuch verbundenen Insolvenzantrags vorgenommene Grundstücksschenkung auf Frage nicht an, liegt darin ein zumindest grob fahrlässiger Verstoß gegen seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten- BGH hat mit dem Beschluss vom 17.03.2011 (Az: IX ZB 174/08) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anfechtbarkeit von Eigentumsvorbehalten als kongruente Deckung hinsichtlich abgetretenen Forderungen (22.04.2011)
Erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalte sind hinsichtlich der abgetretenen zukünftig entstehenden oder zukünftig werthaltig gemachten Forderungen grundsätzlich nur als kongruente Deckung anfechtbar - BGH- Urteil vom 17.03.2011 (Az: IX ZR 63/10)- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Internetrecht: Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform für Zahnärzte (22.04.2011)
Zum Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform, auf der Heil- und Kostenpläne von Patienten eingestellt werden und Zahnärzte Gegenangebote abgeben können-BGH-Urteil vom 24.03.2011 (Az: III ZR 69/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftung des Vorstandsmitglieds einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (22.04.2011)
Zur Beantwortung der Frage, ob ein Vorstandsmitglied einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bei der Entscheidung über die Erweiterung einer Niederlassung von einer zutreffend erstellten Ertragsprognose ausgegangen ist, muss das Gericht regelmäßig einen Sachverständigen hören, sofern es nicht darlegt, dass es eigene Sachkunde auf dem Gebiet der Unternehmensplanung besitzt und deswegen in der Lage ist, die streitigen Fragen ohne sachverständige Hilfe abschließend zu beurteilen - BGH-Urteil vom 22.02.2011 (Az: II ZR 146/09) -S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verfassungsrecht: AnyDVD (22.04.2011)
Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst- BGH hat mit dem Urteil vom 14.10.2010 (Az: I ZR 191/08) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Strafprozessrecht: Beschlagnahme von Interviewprotokollen nach "Internal Investigations" (17.04.2011)
Es besteht kein Beschlagnahmeverbot (§ 97 I StPO) für Ergebnisse unternehmensinterner Ermittlungen durch eine Anwaltskanzlei, die im Auftrag des Unternehmens tätig geworden ist; § 160 a StPO a. F. ändert daran nichts - LG vom 15.10.2010 - Az: 608 Qs 18/10 - Anwalt für Strafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verschweigen von Rückvergütungen durch eine Bank war bereits im April 2000 vorsätzlich (17.04.2011)
Zur Widerlegung des Vorsatzes bei der unterbliebenen Aufklärung über Rückvergütungen bei der Anlageberatung im Zusammenhang mit Finanzkommissionsgeschäften-OLG- Stuttgart-Urteil vom 16.03.2011 (Az: 9 U 129/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Errichtung eines Konzernbetriebsrats in öffentlich-privatrechtlichem Mischkonzern ist für privatrechtlich organisierte Unternehmen zulässig (17.04.2011)
Sog. gemischt öffentlich-privatrechtliche Unterordnungskonzerne sind auch dann konzernbetriebsratsfähig, wenn das herrschende Unternehmen öffentlich-rechtlich organisiert ist-BAG-Beschluss vom 27.10.2010 (Az:7 ABR 85/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel (16.04.2011)
Die vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages oder eines Tarifwerkes führt zu dessen einzelvertraglicher Geltung, an der sich durch einen Betriebsübergang wegen § 613a I 1 BGB nichts ändert. Auch ein beim Betriebserwerber geltender Tarifvertrag steht der vertraglichen Weitergeltung nicht entgegen. § 613a I 3 BGB ist weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar - BAG-Urteil vom 17.11.2010 (Az: 4 AZR 391/09)- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vertragsstrafe bei vertragswidriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses (16.04.2011)
Eine Vertragsstrafenabrede in Form einer Allgemeinen Geschäftsbedingung benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie für den Fall, dass der Arbeitnehmer sein mit zweiwöchiger Kündigungsfrist kündbares Probearbeitsverhältnis vorzeitig vertragswidrig beendet, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes vorsieht. Es liegt in diesem Fall eine unzulässige "Übersicherung" des Arbeitgebers vor - BAG-Urteil vom 23.09.2010 (Az: 8 AZR 897/08)-S&K Rechtsanwäte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: Befristung eines Arbeitsverhältnisses (16.04.2011)
Der Sachgrund der Vertretung für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses liegt nicht vor, wenn dem zur Vertretung eingestellten Arbeitnehmer eine Tätigkeit übertragen ist, die der Arbeitgeber der vertretenen Stammkraft im Falle ihrer Anwesenheit aus rechtlichen Gründen nicht übertragen könnte - BAG-Urteil vom 12.01.2011 (Az: 7 AZR 194/09)- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Teilnahme eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern (07.04.2011)
Zu den subjektiven Voraussetzungen der Teilnahme eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler - BGH-Urteil vom 25.01.2011 (Az: XI ZR 100/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bereithalten von Kurzmeldungen über einen verurteilten Straftäter zum Abruf im Internet (06.04.2011)
Bereithalten von Online-Kurzmeldungen in einem nur mit Zugangsberechtigung einsehbaren Archiv, in denen ein Straftäter namentlich genannt wird, ist zulässig -BGH-Urteil vom 22.02.2011 (Az: VI ZR 114/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen (06.04.2011)
Zur Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken - BGH-Urteil vom 22.02.2011 (Az: VI ZR 353/09)- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BaFin darf sofortige Abwicklung unerlaubter Bankgeschäfte ohne Berücksichtigung von Anlegerinteressen anordnen (06.04.2011)
Der von § 37 Abs. 1 Satz 1 KWG (auch) bezweckte Anlegerschutz ist nicht darauf ausgerichtet, das konkrete subjektive Interesse des einzelnen Anlegers zu sichern. Er erfolgt vielmehr ausschließlich im öffentlichen Interesse und ist auf einen objektivierten Schutz des Anlegerpublikums angelegt - BVerwG-Urteil vom 15.12.2010 (Az: 8 C 37.09, 8 C 37/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine Verletzung von Beratungspflichten der Bank bei Swap-Geschäft (05.04.2011)
Die Berechnung eines konkreten Erwartungswertes einer Zinswette aus Anlegersicht ist im Rahmen eines Beratungsvertrages von der Bank nicht geschuldet - OLG Hamm-Urteil vom 10.11.2010 (Az: 31 U 121/08) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit Dritten (04.04.2011)
BGH-Urteilen vom 30.3.2011 (Az: VIII ZR 94/10 und VIII ZR 99/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Missbrauch von Bonuspunkten rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung (04.04.2011)
LAG Hessen Entscheidung vom 04.08.2010 (Az: 2 Sa 422/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Business Immigration Service - BIS - خدمات قانونية لرجال الأعمال المهاج (01.04.2011)
arabisch sprechende Rechtsanwälte - S&K Rechtsanwälte in Berlin
 
Abgrenzung: Selbstständige versus nichtselbstständige Tätigkeit (01.04.2011)
BFH: 20.10.2010 - Az: VIII R 34/08 - Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer mit seiner GmbH einen Beratungsvertrag schließt, erzielt nicht zwangsläufig - wie beabsichtigt - Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit - S&K Rechtsanwälte in Belrin Mitte
 
Gesellschaftsrecht: GmbH: Verzicht auf Darlehensforderung kann zu Werbungskosten führen (01.04.2011)
BFH - 18.06.09 - V R 34/08 - Wenn ein geschäftsführender Kleingesellschafter seiner GmbH ein Darlehen gewährt, später aber auf die Rückzahlung verzichtet, kann der Verzicht zu Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit führen, soweit die Darlehensforderung noch werthaltig ist - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gesellschaftsrecht: GmbH: Keine Geschäftsführerhaftung bei Vollstreckungsmaßnahmen nach Zahlungsunfähigkeit (01.04.2011)
OLG-München - 19.01.2011 - 7 U 4342/10 - Werden infolge eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses noch nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit durch eine Kontopfändung Zahlungen an das Finanzamt erbracht, haftet der Geschäftsführer nicht persönlich für den Schaden, der den Gläubigern entsteht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Doktorarbeit: Ghostwriter darf nicht mit "Marktführer" werben (01.04.2011)
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat entschieden, dass ein beklagter Ghostwriter auf seiner Internetseite nicht damit werben darf, er sei einer der Marktführer im Bereich des wissenschaftlichen Ghostwritings - OLG Düsseldorf, I-20 U 116/10
 
Prozessrecht: Privatgutachten werden immer wichtiger (01.04.2011)
Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben, muss das Gericht ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Immobilienrecht: WEG: Kein Stimmrechtsentzug bei Wohngeldrückstand (01.04.2011)
Ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist, kann deswegen nicht von der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen werden; ihm kann auch nicht das Stimmrecht entzogen werden - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kombinierter Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt bei Sonderzahlung hindert Entstehen einer betrieblichen Übung nicht (30.03.2011)
Eine Klausel im Formulararbeitsvertrag, wonach zusätzliche Leistungen "freiwillig und jederzeit widerruflich" sind, hindert nicht das Entstehens eines Anspruchs aus betrieblicher Übung, weil sie in sich widersprüchlich ist. - LAG Hessen-Urteil vom 26.07.2010 (Az: 7 Sa 1881/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Betriebsstilllegung und vorzeitige Kündigung (hier: zwei Jahre vor Betriebsstilllegung (29.03.2011)
LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 30.11.2010 (Az: 5 Sa 282/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erbrecht: Erbausschlagung wegen befürchteter Nachlass-Überschuldung kann nicht angefochten werden (25.03.2011)
Schlägt ein Erbe auf der Grundlage ungenauer zeitferner Informationen die Erbschaft aus, weil er „befürchtet, dass da nur Schulden sind“, so kann er, wenn sich später die Werthaltigkeit des Nachlasses herausstellt, seine Ausschlagungserklärung nicht wegen Irrtums anfechten - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unterhaltsrecht: Die neue BGH-Rechtsprechung zum Ehegattenunterhalt ist verfassungswidrig (25.03.2011)
Das BVerfG hat die neue Rechtsprechung des BGH zum Wandel der ehelichen Lebensverhältnisse einschließlich der Drittelmethode für verfassungswidrig erklärt - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Nachbarrecht: Bauvorhaben: Rücksichtnahmegebot muss beachtet werden (25.03.2011)
Wird ein großer Gebäudekomplex direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet, kann darin ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot liegen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Baumängel: Umfang der Auskunftspflicht eines Wohnungsverkäufers (25.03.2011)
Ein Anspruch des Käufers einer Eigentumswohnung gegen den Verkäufer auf Auskunft über Baumängel besteht nach Vertragsschluss nicht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pauschalpreis: Unternehmer muss in seinem Angebot nicht auf Planungsfehler hinweisen (25.03.2011)
Bei Ausschreibung einer schlüsselfertigen Leistung ist der Auftragnehmer im Angebotsstadium nicht gehalten, auf Planungsfehler oder Fehler im Leistungsverzeichnis hinzuweisen, weil ein Bieter die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen nur unter kalkulatorischen Aspekten vornimmt - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Schlussrechnung: Fälligkeit kann auch eintreten, wenn Prüfung nicht möglich ist (25.03.2011)
Auch eine nicht prüfbare Schlussrechnung kann fällig werden, wenn der Bauherr keine Einwendungen macht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Keine Kündigung wegen drei Schrauben (25.03.2011)
Zwar kann auch das Verschenken von drei Schrauben im Wert von 28 Cent zulasten des Arbeitgebers einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Es kommt aber stets auf den konkreten Fall an - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Eigenmächtiger Urlaubsantritt des Arbeitnehmers (25.03.2011)
Eigenmächtiger Urlaubsantritt rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung. Im Rahmen der Interessenabwägung kann diese unverhältnismäßig sein - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Inhaltskontrolle bei bausparrechtlicher Abschlussgebühr (20.03.2011)
BGH-Urteil vom 07.12.2010 (Az: XI ZR 3/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei Ausschluss des Kündigungsrechts (20.03.2011)
BAG-Urteil vom 30.09.2010 (Az: 2 AZR 160/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug (20.03.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 (Az: AZR 647/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verdachtskündigung (20.03.2011)
LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 16.12.2010 (Az: 2Sa 2022/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pflicht des Anlagevermittlers zur Plausibilitätsprüfung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung (20.03.2011)
BGH-Urteil vom 17.02.2011 (Az: III ZR 144/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pfändung des Kassenbestandes kann anfechtbar sein, wenn zuvor eine Rechtshandlung des Schuldners, hier vorherige Einzahlung, die Befriedigung erst ermöglicht (18.03.2011)
BGH: Urteil vom 03.02.2011 - Az: IX ZR 213/09 - Pfändet ein Gläubiger den Kassenbestand des Schuldners liegt eine Rechtshandlung des Schuldners vor, wenn er zuvor die Kasse aufgefüllt hat, um eine Befriedigung des Gläubigers zu ermöglichen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Strafprozessrecht: Zur Frage eines Beweisverwertungsverbotes wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei Anordnung einer Blutentnahme (18.03.2011)
Die Anordnung einer Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration steht gemäß § 81a Abs. 2 StPO dem Richter zu (Richtervorbehalt) und darf nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung (Gefahr im Verzug) von der Staatsanwaltschaft oder den ermittelnden Polizeibeamten getroffen werden - BVerfG vom 24.02.11 - Az: 2 BvR 1596/10 - Anwalt für Strafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Eigenkapitalersatzrechtlich gebundene Forderung (16.03.2011)
BGH-Urteil vom 11.01.2011 (Az: II ZR 157/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Zum Bestehen eines Rückzahlungsanspruchs eines vor Inkrafttreten des MoMiG gewährten und zur Rückzahlung fällig gewordenen, aber nicht getilgten Gesellschafterdarlehens nach Inkrafttreten des MoMiG (11.03.2011)
OLG-München-Schlussurteil vom 22.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entscheidung über vorvertragliche Pflichtverletzungen vor Aussetzung nach KapMuG (11.03.2011)
BGH-Beschluss vom 30.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsbegrenzung bei betrieblich veranlasstem Handeln - grobe Fahrlässigkeit (11.03.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unwirksame Kündigung eines Handelsvertretervertrags trotz Vorliegens vertraglich vereinbarter Kündigungsgründe (05.03.2011)
BGH-Urteil vom 10.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Nichtigkeit eines Anlernvertrages in einem anerkannten Ausbildungsberuf - übliche Vergütung geschuldet (05.03.2011)
BAG-Urteil vom 27.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel im Rahmen einer Privatisierung (05.03.2011)
BVerfG-Beschluss vom 25.01.2011 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Voraussetzungen für eine objektive Eignung hinsichtlich offensichtlicher Über- oder Minderqualifikation (02.03.2011)
Dagegen muss eine "ungünstigere Behandlung" nach § 3 AGG in einer "vergleichbaren Situation" erfolgt sein. Dies setzt voraus, dass der Bewerber objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vertragsstrafenvereinbarung (01.03.2011)
BAG-Urteil vom 19.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung (28.02.2011)
Eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung muss sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine Verjährung der Feststellung des Rechtsgrundes eines Anspruchs aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (28.02.2011)
Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung als solcher aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung verjährt nicht nach den Vorschriften, welche für die Verjährung des Leistungsanspruchs gelten - BGH vom 02.12.10 - Az: IX ZR 247/09 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers nach Stellenbesetzung (27.02.2011)
BAG-Urteil vom 19.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendbarkeit der "kickback"-Rechtsprechung auf nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater (27.02.2011)
Die sog. kickback"-Rechtsprechung des BGH ist im Falle der Beratung durch nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater anwendbar, wenn der Kunde bereits für die Anlageberatung eine Vergütung gezahlt hat - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrechtsreform zur Erleichterung der Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen (25.02.2011)
Das neues Schutzschirmverfahren, das am am 23.02.2011 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, soll eine Unternehmenssanierung erleichtern und die Eigenverwaltung in den Mittelpunkt stellen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gewerbesteuer: Mehrere Betriebsstandorte als einheitlicher Gewerbebetrieb (25.02.2011)
Betreibt ein Einzelunternehmer in mehreren Gemeinden Einzelhandelsgeschäfte, liegt ein einheitlicher Gewerbebetrieb vor, wenn wesentliche Verwaltungsaufgaben zentralisiert an einem Standort durchgeführt werden - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger reicht nicht immer aus (25.02.2011)
Die Bekanntmachung einer GmbH-Auflösung im elektronischen Bundesanzeiger erfüllt nicht in jedem Fall die satzungsgemäße Bekanntmachungsverpflichtung. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Geschäftsführervertrag Vorsicht bei unterlassener Verlängerung aus Altersgründen (25.02.2011)
Diskriminierung bei Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers aus Altersgründen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Darlehen zwischen nahen Angehörigen: Spielregeln beachten (25.02.2011)
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind in der Praxis ein beliebtes Instrument zur Einkommensverlagerung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Fahrtenbuchauflage: Keine Anordnung für gesamten Fuhrpark bei einmaligem Vorfall (25.02.2011)
War bereits die Fahrtenbuchauflage als solche unverhältnismäßig, sind auch die festgesetzten Gebühren für die Anordnung der Fahrtenbuchauflage über 15 Fahrzeuge eines Transportunternehmens rechtswidrig - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Unfallschadensregulierung: Mehrwertsteuerersatz auch bei Ersatzbeschaffung (25.02.2011)
Wer sein reparaturwürdiges Unfallfahrzeug nicht reparieren lässt, sondern sich einen Ersatzwagen anschafft, ist nicht auf den Ersatz der Netto-Reparaturkosten beschränkt - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Mitverschulden: Überhöhte Geschwindigkeit oder Fahrfehler muss nachgewiesen werden (25.02.2011)
Kann dem Geschädigten ein Mitverschulden nicht nachgewiesen werden, muss der Unfallverursacher sämtliche aus einem Unfallereignis herrührende Schäden alleine übernehmen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
WEG: Versorgungssperre wegen ausbleibender Hausgeldzahlungen (25.02.2011)
Kommt ein Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Wohngeldzahlung in erheblichem Umfang nicht nach, ist die Gemeinschaft grundsätzlich berechtigt, nach vorheriger Abmahnung eine Versorgungssperre aller Versorgungsleitungen durchzuführen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
WEG: Beeinträchtigungen durch Ferienwohnung (25.02.2011)
Kein Unterlassungsanspruch des Klägers hinsichtlich Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsrecht: Architekt haftet auch, wenn er ohne Honorar arbeitet (25.02.2011)
Ein Architekt haftet auch ohne Honorarvereinbarung und bei Nichtbestehen einer Haftpflichtversicherung für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben, wenn er die Tätigkeit nur aus Gefälligkeit übernimmt - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Altersdiskriminierung: Vom Lebensalter abhängige Urlaubsansprüche (25.02.2011)
Die nach dem Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüche im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen verstoßen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Weiterbildungskosten: Rückzahlungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (25.02.2011)
AGB-Klausel, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Weiterbildung zurückzahlen muss, wenn er auf eigenen Wunsch vor Abschluss der Weiterbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, hält einer Inhaltskontrolle regelmäßig stand - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anspruch der Bank auf Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts (18.02.2011)
OLG-Schleswig-Hinweisbeschluss vom 03.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erlaubnispflicht einer nur im geringen Umfang betriebenen Vermögensverwaltung (18.02.2011)
BGH-Urteil vom 09.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Altersversorgung über externen Versorgungsträger - Insolvenz des Arbeitgebers (18.02.2011)
BAG-Urteil vom 29.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzanfechtung und Bargeschäft bei mehreren Kreditnehmern (18.02.2011)
KG-Urteil vom 15.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
kostenloser Disclaimer deutsch, englisch und französisch (16.02.2011)
Muster: Haftungsausschluss für Webseiten - Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin - Mitte
 
Datenschutzrichtlinie (16.02.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Kündigung wegen gefälschter Pfandbons (16.02.2011)
ArbG Berlin-Urteil vom 28.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger bei Aufenthalt zur Entgegennahme von Dienstleistungen (11.02.2011)
Das VG München hat in einer Verwaltungsstreitsache gegen die Bundesrepublik Deutschland zur visumsfreien Einreise entschieden - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Wirksamkeit wettbewerbsbeschränkender Satzungsbestandteile (11.02.2011)
Ein Wettbewerbsverbot in einem Gesellschaftsvertrag verstößt nicht gegen § 1 GWB, wenn es notwendig ist, um das im Übrigen kartellrechtsneutrale Gesellschaftsunternehmen in seinem Bestand und seiner Funktionsfähigkeit zu erhalten und davor zu schützen, dass ein Gesellschafter es von innen her aushöhlt oder gar zerstört - BGH vom 23.06.09 - Az: KZR 58/07
 
Entschädigung nach Einlagensicherungs-und Anlegerentschädigungsgesetz - Phoenix (11.02.2011)
Scheingewinne, die von einem der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen zugeordneten Institut in Kontoauszügen oder Saldenbestätigungen ausgewiesen werden, sind nicht entschädigungsfähig ("Phoenix")-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung (06.02.2011)
BAG-Urteil vom 27.01.2011 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Aufbewahrungspflichten: Welche Unterlagen dürfen 2011 in den Reißwolf? (01.02.2011)
Anfang des Jahres stellt sich immer wieder die Frage, welche betrieblichen und privaten Unterlagen vernichtet werden können - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuervereinfachungen: Das geplante Maßnahmenpaket im Überblick (01.02.2011)
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich im Dezember 2010 auf ein Paket aus rund 40 steuerlichen Vereinfachungsmaßnahmen verständigt - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Winterreifenpflicht: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Fahren mit Sommerreifen (01.02.2011)
Auch wenn bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren wird und der Pkw von der Straße abkommt, ist darin allein noch kein grob fahrlässiges Handeln zu sehen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Aktuelle Gesetzgebung: Die neue Winterreifenpflicht (01.02.2011)
Ende 2010 trat die Änderung zur Winterreifenpflicht in Kraft. Die gesetzliche Neuregelung sollte für Klarheit sorgen - trotzdem herrscht Verwirrung allerorten. Wir geben Ihnen daher Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Auswanderungswunsch und ungesicherte Schulsituation (31.01.2011)
Bei einer beabsichtigten Auswanderung in ein fernes Land ist umstritten, welches Gewicht den einzelnen Aspekten des Kindeswohls beizumessen ist und welche Bedeutung den Elternrechten beider Eltern für die Entscheidung zukommt - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sicherheitsleistung: Anspruch besteht auch bei Kündigung des Werkvertrags (31.01.2011)
Der Unternehmer eines Bauwerks kann seinen Anspruch auf Sicherheitsleistung auch noch geltend machen, nachdem der Besteller den Werkvertrag gekündigt hat - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Kündigung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses ist zulässig (31.01.2011)
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während der Insolvenz (23.01.2011)
Wem Rechte aus einer vom Insolvenzschuldner zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Lebensversicherung zustehen, richtet sich danach, ob das Bezugsrecht des Arbeitnehmers noch durch den Arbeitgeber widerrufen werden kann oder nicht - S&K Rechtsanwälte
 
Urteil des Bundessozialgerichts - Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Basistarif-Beiträge in voller Höhe (18.01.2011)
Kläger kann von dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe verlangen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Freizeitausgleich für Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Feuerwehrdienst (07.01.2011)
Ersatz des Schadens der durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht entstanden ist - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Jahressteuergesetz 2010: Umfangreichstes Gesetzespaket des Jahres 2010 tritt in Kraft (19.12.2010)
Änderungen u.a. für ehrenamtliche Betreuer, Arbeitszimmer, Verlustfeststellung, Kapitalerträge und Umsatzsteuer - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Drogenfahrt: Wirkstoffkonzentration begründet für sich keine Fahruntüchtigkeit (19.12.2010)
erforderlich sind aussagekräftige Beweisanzeichen, die belegen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrsituation fahrunsicher gewesen ist - Anwalt für Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Vereinsregister: Nachweis der Annahme der Wahl bei Änderung des Vorstands (17.12.2010)
Für die registerrechtliche Anmeldung einer Änderung des Vorstands bedarf es auch eines urkundlichen Nachweises der Annahme der Wahl - Anwalt für Vereinsrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Wortberichterstattung und Bildberichterstattung - unterschiedliche Reichweite des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (17.12.2010)
BGH-Urteil vom 26.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Düsseldorfer Tabelle: Neufassung zum 1.1.2011 (17.12.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Awälte in Berlin Mitte
 
Denkmalschutz: Verfallenlassen eines historischen Gebäudes ist kein Eingriff in Kulturdenkmal (17.12.2010)
Rechtsanwalt für Denkmalschutzrecht - Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Treuwidrigkeit des Widerspruchs gegen Betriebsübergang (17.12.2010)
BAG-Urteil vom 20.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erfolglose Revision mangels vorliegender Kündigungsgründe (17.12.2010)
BGH-Urteil vom 10.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gewährleistungsfrist: Kein Anerkenntnis bei abgelaufener Frist (17.12.2010)
Anwalt für Baurecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zurechnung des Gewinns bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr (17.12.2010)
BFH-Urteil vom 18.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Formularmäßige Verlängerung der Kündigungsfrist und Vertragsstrafe in Handelsvertretervertrag (17.12.2010)
OLG-München-Urteil vom 29.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wirksamkeit von Schiedsklauseln in Verträgen ausländischer Broker mit inländischen Verbrauchern (17.12.2010)
BGH-Urteil vom 08.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sachgrund der Erprobung i.S. von § 14 I 2 Nr. 5 TzBfG (15.12.2010)
BAG-Urteil vom 02.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sitz des Verkäufers als Ort der Nacherfüllung (14.12.2010)
OLG-Koblenz-Urteil vom 16.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Abänderung einer betrieblichen Übung im Zusammenhang mit der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation (11.12.2010)
LAG Rheinland-Pfalz-Urteil vom 26.03.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine ärztliche Haftung bei fehlender schuldhaften Pflichtverletzung (10.12.2010)
BGH-Urteil vom 19.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BVerfG: §§ 90 und 91 des Hamburgischen Hochschulgesetzes teilweise verfassungswidrig (09.12.2010)
Anwalt für Hochschulrecht - Studienzulassungsklagen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Ab 2010 haben Sie die Qual der Wahl (03.12.2010)
Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bundesanzeiger: 10 Sekunden Fristüberschreitung kosten 50 EUR (03.12.2010)
Anwalt für Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Irreführung bei Verschleierung des werblichen Charakters einer Sendung (03.12.2010)
OLG Hamm vom 19.08.10 - Az: I-4 U 66/10 - Anwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Belrin Mitte
 
Fussballspiel: Kein Schadensersatz für leicht und mittel fahrlässiges Foul (03.12.2010)
Anwalt für Schadensersatzrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Schwerkranke: Grundrecht auf Freiheit zur Eheschließung (28.11.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Awälte in Berlin Mitte
 
Denkmalschutz: Errichtung einer kleineren Solaranlage kann zulässig sein (28.11.2010)
Denkmalschutz schließt den Einbau von Solaranlagen nicht aus - VG Berlin vom 09.09.10 - Az: 16 K 26/10 - Rechtsanwalt für Denkmalschutz - Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kleinbetriebsklausel: Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (26.11.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Ombudsmann der privaten Banken hat Anleger Schadensersatzansprüche zugesprochen (11.11.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - Kapitalmarktrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zur Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Anfechtungsprozess gegen Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen (07.11.2010)
OLG-München-Urteil vom 06.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Apothekenrecht: BGH: Rabatte verstoßen gegen arzneimittelrechtliche Preisbindung (04.11.2010)
Rechtsanwalt für Apothekenrecht - Gesundheitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gesellschaftsrecht: Notarielles Beurkundungserfordernis bei Übertragung gegenwärtigen GmbH-Vermögens (30.10.2010)
auch hier gilt die Form des § 311b III BGB-OLG Hamm vom 26.03.10-Az:I-19 U 145/09
 
Insolvenzrecht: Patronatserklärung kann gekündigt werden (27.10.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Werbungskosten: Zum - richtigen - Nachweis der Aufwendungen (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Berliner Testament: Mit jedem Erbfall entsteht ein Pflichtteilsanspruch (27.10.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Ausschreibung: Bei fehlender Materialvorgabe darf jedes Material verwendet werden (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vertragsrecht: Vergütungspauschale von 15 Prozent auch im Formularvertrag wirksam (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Baurecht - Vertragsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Personalratsanhörung: Arbeitgeber muss auch entlastende Umstände mitteilen (27.10.2010)
Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Investmentbanker: Bonusklagen im Zusammenhang mit der Bankenkrise (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC ist nicht verfassungswidrig (27.10.2010)
Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kapitalmarktrecht: BGH: Zum Umfang der Beratungspflicht eines Anlageberaters (22.10.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - Kapitalmarktrecht - S&K Anwäte in Berlin Mitt
 
Gläubigerbenachteiligung bei erschwertem Vollstreckungszugriff (19.10.2010)
BGH-Urteil vom 23.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin