Steuerrecht: Auswärtstätigkeit: Keine regelmäßige Arbeitsstätte beim KundenAnwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin MitteBereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesfinanzhof darauf verwiesen, dass sich ein Arbeitnehmer, der vorübergehend ausschließlich am Betriebssitz eines Kunden für seinen Arbeitgeber tätig ist, nicht langfristig auf diese Tätigkeitsstätte einstellen kann. An dieser Rechtsprechung und der Ablehnung einer regelmäßigen Arbeitsstätte hält er auch in einer neuen Entscheidung fest. Selbst wenn dies über Jahre hinweg erfolgt, kann sich keine andere Beurteilung ergeben. Ob sich ein Arbeitnehmer nämlich auf einen bestimmten Ort einstellen kann, ist stets aus der Sicht zum Zeitpunkt des Beginns der jeweiligen Tätigkeit zu prüfen. Hinweis: Dies gilt auch für den Geschäftsführer einer GmbH, sofern er nicht von vornherein von einem über lange Jahre gesicherten Auftrag ausgehen kann (BFH, Urteil vom 9.7.2009, VI R 21/08). Kommentar schreiben |