Steuerrecht: Kinderbesuchskosten bei getrennt lebenden Eltern sind nicht abzugsfähig

Anwalt für Steuerrecht - Einkommenssteuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte

Fahrtkosten von dauernd getrennt lebenden Eltern für Besuche ihrer Kinder können nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Dies gilt selbst dann, wenn weite Wege und hohe Kosten in Kauf genommen werden, um die Kinder zu sehen. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, 2 BvR 1520/08).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Steuerrechtes maßgeblich betreut von Frau Rechtsanwältin Dorit Jäger und Rechtsanwalt Dirk Streifler in enger Zusammenarbeit mit Kurzynski & Klose Steuerberater - Partnerschaftsgesellschaft in unserem Haus.

Sie erreichen Frau Jäger und Herrn Streifler:

Streifler & Kollegen
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin

Telefon 030-278740 30
Telefax 030-278740 59
e-Mail steuerrecht@streifler.de

facebook: Streifler & Kollegen
twitter: Streifler & Kollegen

vCard S&K Rechtsanwälte vCard S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Beachten Sie auch unsere Lexikonartikel zum Steuerrecht:

 
Anwalt Körperschaftssteuer
Abgeltungssteuer Lohnsteuer
Einkommenssteuer Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Erbschafts- und Schenkungssteuer Steuer-Identifikationsnummer
Gewerbesteuer Umsatzsteuer; auch Mehrwertsteuer
Grundsteuer  

                                                        
                                     
                                
     
                                        

                                          

Kommentar schreiben

Letztes Update 29.04.2010 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Steuerrecht: Kinderbesuchskosten bei getrennt lebenden Eltern sind nicht abzugsfähig | Seite einem Freund senden: Steuerrecht: Kinderbesuchskosten bei getrennt lebenden Eltern sind nicht abzugsfähig

Zurück zur Startseite