Steuerrecht: Kinderbesuchskosten bei getrennt lebenden Eltern sind nicht abzugsfähigAnwalt für Steuerrecht - Einkommenssteuerrecht - S&K Anwälte in Berlin MitteDies gilt selbst dann, wenn weite Wege und hohe Kosten in Kauf genommen werden, um die Kinder zu sehen. Eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, 2 BvR 1520/08). Kommentar schreiben |