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Strafverteidigung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Was ist Strafrecht?

Strafrecht ist die Befugnis des Staates zur Bestrafung von Rechtsbrechern. Das deutsche Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechtes. Beim öffentlichen Recht steht der Staat zumindest auf einer Seite während des Verfahrens. Beim Strafverfahren vertritt den Staat die Staatsanwaltschaft.
Das Strafrecht besteht im wesentlichen aus einem formellen Teil, dem Strafverfahrensrecht und dem materiellen Strafrecht, also den Regelungen darüber, welches Verhalten auf welche Art bestraft wird. Das materielle Strafrecht ist im Strafgesetzbuch und zahlreiche nebengesetzliche Bestimmungen geregelt.
Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört dagegen nicht zum Strafrecht, dieses gehört zu einem eigenen Rechtsbereich innerhalb des öffentlichen Rechts in dem geringere Übertretungen mit Bußgeldern geahndet werden.
Im deutschen Strafrecht beurteilt sich eine Tat nach einem dreistufigen Aufbau, nach dem sogenannten modernen Verbrechensbegriff. Eine Bestrafung ist demnach nur möglich, wenn der Täter eine sogenannte tatbestandsmäßige Handlung vorgenommen hat, also den äußeren Tatbestand erfüllt hat z.B. indem er etwas getan hat und den inneren Tatbestand erfüllt hat, dass heißt mit Vorsatz oder fahrlässig gehandelt hat. Weiterhin muss die Tat rechtswidrig gewesen sein, das ist sie, wenn kein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Als weiteres Merkmal ist es erforderlich, dass der Täter schuldhaft gehandelt hat, also das Unrecht seiner Tat erkennen konnte. Das Fehlen des Unrechtsbewusstseins schließt die Schuldhaftigkeit dabei noch nicht aus.
Erst wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Bestrafung möglich.
Unabhängig davon gibt es "Maßregeln der Besserung und Sicherung". Für deren Verhängung ist es nicht notwendig, dass der Täter schuldhaft gehandelt hat.
Strafbar ist im deutschen Strafrecht nicht nur der unmittelbare Täter, sondern auch der mittelbar beteiligte, sowie derjenige, der Anstiftung und Beihilfe leistet. Das Strafrecht dient weniger dazu, Gerechtigkeit in der Rechtsgesellschaft herzustellen, sondern es soll in erster Linie den Rechtsfrieden herstellen.
Eine besondere Rolle erhält im Strafrecht das Opfer bei bestimmten Delikten, die höchst persönliche Rechtsgüter betreffen, wie bei Körperverletzungsdelikten. Das Opfer erhält im Verfahren teilweise eine aktive Rolle, indem es als Nebenkläger das Verfahren mitbestimmen kann oder beim Täter-Opfer-Ausgleich an der Herstellung des Rechtsfriedens unmittelbar mitwirken kann.
Der materielle Teil des Strafrechts ist von dem Grundsatz bestimmt, dass eine Strafe nur dann möglich ist, wenn ein Gesetz dies vorsieht. Damit sind weitere Regeln verbunden.
Eine Regel ist der Bestimmtheitsgrundsatz: Das Gesetz muss in seinem Wortlaut hinreichend genau bestimmt sein. Andererseits ergibt sich aus der Vielzahl der Situationen im Leben, dass der Gesetzgeber nicht alle Gegebenheiten präzise festlegen kann. Daher darf der Gesetzgeber Begriffe verwenden, die eine Wertung des Gesetzesanwenders enthalten, wenn sich die Umstände nicht anders erfassen lassen.
Eine weitere Regel ist das Analogieverbot. Eine Analogie einer gesetzlichen Regelung darf nicht zu Lasten des Angeklagten herangezogen werden. Abzugrenzen von der Analogie ist die Auslegung. Diese orientiert sich am Wortlaut der entsprechenden Regelung.
Auch die Anwendung von Gewohnheitsrecht zur Begründung einer Strafbarkeit ist verboten. Gewohnheitsrecht ist ungeschriebenes Recht. Weil das Strafrecht in den wesentlichen Teilen in Gesetzen schriftlich fixiert ist, besitzt das Verbot von Gewohnheitsrecht in der Realität nur eine geringe Bedeutung.
Das Rückwirkungsverbot besagt, dass eine Bestrafung nur möglich ist, wenn die angewendete Strafbarkeitsvorschrift zur Tatzeit als Gesetz gültig war. Eine rückwirkende Geltung eines Strafgesetzes ist nicht möglich. Nach herrschender Auffassung gilt das aber nicht für die Voraussetzungen der Strafverfolgung, wie z.B. die Verjährung.
Im deutschen Strafrecht beurteilt sich die Strafbarkeit in erster Linie nach der Tat, während die Rechtsfolge, also die Strafe oder Maßregeln der Besserung und Sicherung hauptsächlich von der Persönlichkeit des Täters bestimmt wird. Dabei werden verschiedene Strafzwecke verfolgt. Nach dem Schuldprinzip soll durch die Strafe die Tat gesühnt werden. Zusätzlich soll der Täter resozialisiert (Spezialprävention) und andere potentielle Täter von der Begehung der Tat abgeschreckt werden (Generalprävention).
Wann eine Tat strafbar ist, ergibt sich aus dem sog. materiellen Strafrecht. In Deutschland ist dieser Teil hauptsächlich in dem Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, aber auch in einer Vielzahl von anderen Nebengesetzen, wie das (BtMG) und die Abgabenordnung (AO 1977).
Die Bestimmungen über den Ablauf des Strafverfahrens, das sog. formelle Strafrecht ist in Deutschland ebenfalls zum Teil im StGB geregelt, zum Teil in anderen Gesetzen wie die (StPO), das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und das Strafvollzugsgesetz (StvollzG).
Veröffentlichungen:
Wirtschaftsstrafrecht
1. Anlegerstrafrecht
1.1 Kapitalanlagebetrug - § 264 a StGB
Wirtschaftsstrafrecht: Strafbarkeit wegen Kapitalanlagebetrug und Prospektverantwortlichkeit
Wirtschaftsstrafrecht: Zum Umfang von Prospektangaben gegenüber Kapitalanlegern
Wirtschaftsstrafrecht: Kapitalanlagebetrug durch Prospekttäuschung
1.2 Verbotener Insiderhandel - §§ 38,14 WpHG
Wirtschaftsstrafrecht: Sondervorteil und Verfall bei verbotenem Insidergeschäft - freenet
Wirtschaftsstrafrecht: Verbot der Weitergabe von Insinderinformationen an Dritte
Wirtschaftsstrafrecht: Verbotener Aktienhandel durch Primärinsider
1.3 Marktmanipulation - §§ 38, 20a WpHG
Wirttschaftsstrafrecht: Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer irreführenden Pressemitteilung ist nicht generell ein sittenwidriges Handeln
Wirtschaftsstrafrecht: BGH ordnet das "Scalping" als Kurs- und Marktpreismanipulation ein
Wirtschaftsstrafrecht: Kursmanipulation durch Investment
Wirtschaftsstrafrecht: Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer AG für fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Schutzgesetzeigenschaft von § 88 BörsG und § 15 WpHG
1.4 Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften - §§ 49, 26 BörsG
Wirtschaftsstrafrecht: Der Erwerb von Investmentfondsanteilen ist kein Börsentermingeschäft
Wirtschaftsstrafrecht: Zum Begriff der Unerfahrenheit bei Börsenspekulation i.S. des § 87 I BörsenG
1.5 Verbotene Bankgeschäfte - § 54 KWG
Wirtschaftsstrafrecht: Hawala-Banking im Embargogebiet
Wirtschaftsstrafrecht: Abwicklung von Kurzeinlagen als Bankgeschäft
1.6 Depotunterschlagung - § 34 DepotG
1.7 Warenterminoptionsbetrug
Wirtschaftsstrafrecht: Zum Begriff der Unerfahrenheit bei Börsenspekulation i.S. des § 87 I BörsenG
Wirtschaftsstrafrecht: Betrug durch Verkauf von Warenterminoptionen
1.8 Scalping
Wirtschaftsstrafrecht: „Scalping" als verbotene und strafbare Marktmanipulation in Form „sonstiger Täuschungshandlungen" nach §§ 38 Abs. 2 Nr. 1, 39 Abs. 1 Nr. 2, 20 a Abs. 1 Nr. 3 WpHG
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Kursmanipulation durch Scalping
Wirtschaftsstrafrecht: Der Erwerb von Insiderpapieren in der Absicht, sie anschließend wieder zu verkaufen, ist kein Insidergeschäft, sondern eine Kurs- und Marktpreismanipulation
2. Arbeitsstrafrecht
2.1 Vorenthalten & Veruntreuen von Arbeitsentgelt - § 266a StGB
Wirtschaftsstrafrecht: Schuldspruchberichtigung wegen Beitragsvorenthaltung bei illegalen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
Wirtschaftsstrafrecht: Veräußerung von GmbH-Anteilen: Zur Frage des Gestaltungsmissbrauchs
Arbeitsstrafrecht: Zur Anwendbarkeit von § 266a StGB bei einem durch türkische Scheinfirmen vorgetäuschten Entsendetatbestand
Arbeitsstrafrecht: Keine persönliche Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen nicht abgeführter Beiträge an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft
Arbeitsstrafrecht: Für die Möglichkeit normgemäßen Verhaltens ist im Rahmen des § 823 II BGB i.V. mit § 266a StGB der Anspruchsteller darlegungs- und beweispflichtig
Wirtschaftsstrafrecht: Zu den Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in Abgrenzung zum Werkvertrag
Arbeitsstrafrecht: Zu den Voraussetzungen des § 266a Abs. 1 StGB - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Wirtschaftsstrafrecht: Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Wirtschaftsstrafrecht: Haftung des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH bei Nichtabführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung
2.3 Illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer / Arbeitnehmerüberlassung
Wirtschaftsstrafrecht: Tatbestandswirkung ausländerrechtlicher Erlaubnis
Wirtschaftsstrafrecht: Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung
2.4 Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung und illegale Arbeitnehmerüberlassung - Rechtliche Folgen
2.5. Strafrechtliche Aspekte der Scheinselbstständigkeit
Wirtschaftsstrafrecht: Zum subjektiven Tatbestand i. R. d. § 266a StGB bei scheinselbstständigen Arbeitnehmern
Wirtschaftsstrafrecht: Irrtümliche Vorstellung über das Arbeitsverhältnis
3. Arzt- und Medizinstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht: Streckmittel als Arzneimittel
Wirtschaftsstrafrecht: Vitaminpräparate: Abgrenzung zwischen Arznei- und Lebensmitteln
Wirtschaftsstrafrecht: Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel
Wirtschaftsstrafrecht: "Designer-Drogen" sind Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes
4.1 Betrug im Unternehmen
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Feststellung des Schadens bei betrügerischer Kapitalerhöhung
Wirtschaftsstrafrecht: Abtretung von Darlehensforderungen verstößt nicht gegen § 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StGB
Wirtschaftsstrafrecht: BGH: Zu betrügerischen Abrechnungen einer Anstalt des öffentlichen Rechts
Wirtschaftsstrafrecht: Schadensersatzhaftung eines Aufsichtsratsvorsitzenden bei systematische Betrug einer Aktiengesellschaft
4.2 Geschäftsführeruntreue
Wirtschaftstrafrecht: Untreue auch bei Einverständnis der Gesellschafter
Wirtschaftsstrafrecht: Untreue: Befreiung von einer Verbindlichkeit führt zur Schadenskompensation
Wirtschaftsstrafrecht: Untreue des GmbH-Geschäftsführers: Bestellung von Sicherheiten mit mutmaßlicher Einwilligung der Mehrheitsgesellschafter
Wirtschaftsstrafrecht: Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen durch Geldtransfer
Wirtschaftsstrafrecht: Bankrott-Strafbarkeit eines GmbH-Geschäftsführers
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Bildung verdeckter Kassen als Untreue
Wirtschafsstrafrecht: Wer fällige Leistungen an die Sozialkassen in einer Insolvenzsituation erbringt, vermeidet strafrechtliche Verfolgung
Strafrecht: Zur Unmöglichkeit normgemäßen Verhaltens
5. Bestechung & Korruption
5.1 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen - § 298 StGB
Wirtschaftsstrafrecht: Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen: § 298 StGB ist ausreichend bestimmt
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Strafbarkeit kartellrechtswidriger Horizontal-Absprachen
5.2 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr - § 299 StGB
Wirtschaftsstrafrecht: BGH: Zur Bestechung im geschäftlichen Verkehr
Wirtschaftsstrafrecht: Zu Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
Wirtschaftsstrafrecht: Schmiergeldzahlung an beurlaubten Bundesbahnbeamten als Angestellten der DB-AG
Wirtschaftsstrafrecht: Zu den Voraussetzungen einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache bei Ausschreibungen
5.3 Straftaten im Amt - § 331 ff. StGB
Wirtschaftsstrafrecht: Zur einschränkenden Auslegung der §§ 331, 333 StGB bei Einwerbung von Wahlkampfspenden durch einen Amtsträger, der sich um seine Wiederwahl bewirbt.
Wirtschaftsstrafrecht: Amtsträgereigenschaft eines GmbH-Geschäftsführers
Wirtschaftsstrafrecht: Zu den Voraussetzungen einer pflichtwidrigen Diensthandlung I.S. des § 332 StGB
Wirtschaftsstrafrecht: Mitarbeiter einer Flughafengesellschaft ist kein Amtsträger
6. Compliance und Präventivberatung
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Beauftragteneigenschaft des niedergelassenen Kassenarztes i.S. des § 299 StGB
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Bildung verdeckter Kassen als Untreue
7. Insolvenzstrafrecht, Bilanz- & Bankrottdelikte
7.1 Bankrott - §§ 283, 283a StGB
Wirtschaftsstrafrecht: Ein Bankrott gemäß § 283 Abs. 1 Nr. 7 b, Abs. 6 StGB erfordert die Gleichzeitigkeit von Krise und Nichterstellung der Bilanz in der hierfür vorgeschriebenen Zeit
Wirtschaftsstrafrecht: Beiseiteschaffen von Vermögensgegenständen durch Geldtransfer
Wirtschaftsstrafrecht: Anwendbarkeit des Bankrotttatbestands beim Privatkonkurs
7.2 Verletzung der Buchführungspflicht - § 283b StGB
Wirtschaftsstrafrecht: Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen und Vorwurf der Umsatzsteuerhinterziehung
Wirtschaftsstrafrecht: Bilanzierungspflicht und Unvermögen zur Bilanzerstellung
Wirtschaftsstrafrecht: Noch nicht in das Betriebsvermögen integrierte Gelder stehen nicht für Erfüllung fremder Verbindlichkeiten zur Verfügung
Wirtschaftsstrafrecht: Zum Bankrott wegen Überschuldung
7.3 Gläubigerbegünstigung - § 283c StGB
Wirtschaftsstrafrecht: Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat
Wirtschaftsstrafrecht: Insolvenzstraftat als Versagungsgrund
7.4 Schuldnerbegünstigung - § 283d StGB
Wirtschaftsstrafrecht: Schuldnerbegünstigung: Zur persönlichen Haftung der Geschäftsführer einer GmbH
7.5 Insolvenzverschleppung
Wirtschaftsstrafrecht: BGH: Zur Beweislast im Rahmen der Insolvenzverschleppung
Wirtschaftsstrafrecht: Geeigneter Täter des § 82 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 GmbHG ist auch der faktische Geschäftsführer
7.7 Verletzung der Berichtspflicht und falsche Angaben gegenüber Prüfern
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Haftung des Abschlussprüfers einer Kapitalanlagegesellschaft gegenüber Dritten
7.8 Falsche Angaben bei Gründung und Anmeldung
8. Kreditbetrug & andere Straftaten zu Lasten von Banken
8.1 Kreditbetrug - § 265b StGB
Wirtschaftsstrafrecht: Täuschung über den Kreditzweck beim Kreditbetrug
Wirtschaftsstrafrecht: Kreditbetrug gemäß § 265b StGB setzt voraus, dass der Kreditnehmer ein Betrieb oder eine Unternehmen ist
Wirtschaftsstrafrecht: Genussschein als Kredit i. S. d. § 265b StGB
8.2 Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten - § 266b StGB
Wirtschaftsstrafrecht: Zum absprachewidrigen Einsatz von Tankkarten
Wirtschaftsstrafrecht: Die Tathandlung des § 266 b StGB besteht in der missbräuchlichen Veranlassung einer Zahlung
Wirtschaftsstrafrecht: Computerbetrug und Missbrauch von Scheckkarten durch berechtigten Karteninhaber
8.3 Untreue durch Kreditgewährung
Wirtschaftsstrafrecht: Zum Vorwurf der Untreue von Vorstandsmitgliedern einer Sparkasse bei der Vergabe von Krediten
Wirtschaftsstrafrecht: Zu den Voraussetzungen der Feststellung einer Pflichtverletzung i.S. des § 266 StGB durch die Vorstände einer Sparkasse bei der Vergabe von Krediten
9. Kartellstrafrecht
9.1 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen - § 298 StGB
9.2 Verbotene Vereinbarungen
9.3 Missbrauchs- und Diskriminierungsverbot
Wirtschaftsstrafrecht: Missbräuchliche Preisspaltung eines Gasversorgers
Wirtschaftsstrafrecht: Einwand der Zwangslizenz im Patentverletzungsverfahren um Industriestandard
10. Steuerstrafrecht
Steuerstrafrecht: Selbstanzeige: Verschärfte Regeln sind in Kraft
Steuerstrafrecht: Hinterziehungszinsen und Vorsatz bei Steuerhinterziehung
Steuerstrafrecht: Zu den Anforderungen an die Urteilsfeststellungen des Tatgerichts im Hinblick auf die Abgrenzung von vorsätzlichem und leichtfertigem Handeln bei der Steuerhinterziehung
Steuerstrafrecht: Keine Strafbefreiung nach § 371 AO bei Teilselbstanzeige
Steuerstrafrecht: Geldwäsche: Voraussetzungen an einen Vermögensschaden bei Einschaltung von Zwischenhändlern im Falle von fingierten Rechnungen
Steuerstrafrecht: Haftungsbescheid gegenüber Mitarbeitern einer Bank, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung nicht enttarnter Kunden durch anonymisierten Transfer von Bargeld und Wertpapieren ins Ausland vor Einführung der Zinsabschlagsteuer geleistet haben
Steuerstrafrecht: Zur Strafbarkeit einer Steuerhinterziehung bei ausländischen Familienstiftungen
Steuerstrafrecht: Wiedergutmachungszahlungen als Bewährungsauflage sind als Werbungskosten abzugsfähig
Steuerstrafrecht: BGH hat Strafen für Steuerhinterziehung drastisch verschärft
11. Subventionsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht: Subventionsbetrug: Mangelhafte Begründung eines Freispruchurteils
Wirtschaftsstrafrecht: Voraussetzung für das Vorliegen unrichtiger und unvollständiger Angaben über subventionserhebliche Tatsachen
Subventionsstrafrecht: Bewertungseinheit bei Subventionsbetrug
Subventionsstrafrecht: Eigenleistungen keine subventionserheblichen Tatsachen
12. Wettbewebsdelikte - Diebstahl geistigen Eigentums
12.1 Strafbare Werbung - § 16 UWG
Wirtschaftsstrafrecht: Progressive Kundenwerbung
Wirtschaftsstrafrecht: Werbesendung mit unwahren Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Strafbarkeit falscher Versprechungen, mit denen zur Teilnahme an entgeltlichen "Kaffeefahrten" gelockt werden soll
12.2 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen - §§ 17-19 UWG
Wirtschaftsstrafrecht: Ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m § 17 UWG und § 826 BGB ist auf Schadensersatz und nicht auf Erfüllung gerichtet
Wirtschaftsstrafrecht: Verwertung von ausländischen Bankdaten auf angekauften Daten-CDs zulässig
Wirtschaftsstrafrecht: Werbeslogans sind keine Vorlagen im Sinne von § 18 Abs. 1 UWG
Wirtschaftsstrafrecht: Verletzung des Geschäftsgeheimnisses durch die Aneignung von Kundendaten
12.3 Geheimnisverrat nach dem KWG - § 55a KWG
12.4 Strafbarkeit nach dem Patentgesetz - § 142 PatG
Wirtschaftsstrafrecht: Zu den Voraussetzungen einer gewerbsmäßigen Patentverletzung gemäß § 142 II PatG
12.5 Strafbarkeit der Gebrauchsmusterverletzung
12.6 Strafbarkeit nach dem Geschmacksmustergesetz - §§ 51,38 GeschmMG
12.7 Strafbare Kennzeichenverletzung - §§ 143,144 MarkenG
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Markenrechtsverletzung beim Handel mit gefälschten Turnschuhen
Wirtschaftsstrafrecht: Zu den Voraussetzungen einer Handlung im geschäftlichen Verkehr i.S. des § 143 MarkenG
12.8 Urheberstrafrecht
Urheberstrafrecht: Strafbarkeit des Anbietens von Musikdateien über eine Tauschbörse
Urheberrechtsstrafrecht: Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Urheberstrafrecht: Versand unberechtigt hergestellter Tonträger ins Ausland
13. Sonstiges Wirtschaftsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht: BGH bestätigt Freispruch eines Wettbüroanbieters
Allgemeines Strafrecht
1. Kapitalverbrechen
1.1 Mord
Erfolgreiche Sachrüge wegen unzureichender Begründung zur Verneinung des Mordmerkmals Heimtücke
Strafrecht: Anstiftervorsatz bei Heimtückemord
BGH: Kein gemeingefährliches Mittel bei einem Mord an Lebensgefährtin durch Gasexplosion
Strafrecht:Mörder nach 20 Jahren durch DNA-Spuren überführt
1.2 Totschlag
Strafrecht: Erfolgreiche Revision gegen Verurteilung wegen Totschlags
BGH: Garantenpflicht der Mutter für den sicheren Geburtsverlauf und die Erstversorgung des Neugeborenen bei Hausgeburten
Strafrecht: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar
Strafrecht: Totschlag (besonders schwerer Fall)
2. Straftaten gegen die Person
2.1 Entziehung Minderjähriger
Verbringen eines Kindes in einen fremden Kulturbereich
Zur Frage des Rechtsfolgenausspruches wegen der Entziehung von Minderjährigen.
2.2 Bedrohung
OLG Oldenburg: Beleidigung – Todesdrohung
2.3 Freiheitsberaubung
Freiheitsberaubung durch Fahrzeuginsassen gefährdende Fahrweise
2.4 Nötigung
2.5 Körperverletzung
Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen
Schwere Körperverletzung durch erhebliche dauernde Entstellung
BGH: Beschuhter Fuß als gefährliches Werkzeug
LG Berlin: Körperverletzung durch Lehrerin
2.6 Erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme
Erpresserischer Menschenraub - Bemächtigungslage
BGH: Erpresserischer Menschenraub durch Zu-Boden-Werfen und Fesseln des Opfers in dessen Wohnhaus
3. Straftaten gegen die Ehre
3.1 Üble Nachrede und Verleumdung
LG Augsburg: Journalist, üble Nachrede, Internet-Blog, Seitensprung, Oberbürgermeister
AG Augsburg: Üble Nachrede §186 StGB
3.2 Beleidigung
Strafrecht: BVerfG: Bezeichnung "Dummschwätzer" ist nicht zwingend Beleidigung
4. Vermögensdelikte
4.1 Diebstahl
Kein vollendeter Bandendiebstahl bei Entwendung eines Tresors ohne Wertgegenständen
BGH: Die Wegnehme mehrerer Sachen ist nur ein Diebstahl
Geringwertigkeitsgrenze bei Diebstahl
BGH: Zueignungsabsicht hinsichtlich des Behältnisses der eigentlich erstrebten Beute
4.2 Raub
Vollendeter Raub bei gewaltsamer Wegnahme von Behältnissen mit erwartungswidrig unbrauchbarem Inhalt
BGH: Lebensgefährdung nach Fehlschlag des Versuchs räuberischer Erpressung
4.3 Betrug
Vermögensverfügung auf Grund Irrtums des Getäuschten
Betrug durch Vertrieb eines unwirksamen Krebsmittels
Fußballwettskandal
OLG München: Irrtümliche Leistung von Förderbeiträgen durch die Bundesagentur für Arbeit
4.4 Urkundenfälschung
Strafrecht: Ebay: Einrichten eines Mitgliedskontos unter fremden Namen kann strafbar sein
5. Betäubungsmittelstrafrecht
6. Widerstand gegen die Staatsgewalt
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Einsatz eines PKW als "Waffe"
Strafrecht: Bloßes Zulaufen einer Vielzahl von Demonstranten auf Polizeibeamte stellt keine Widerstandsleistung dar
7. Sexualstraftaten
BGH: Nötigung zu einer sexuellen Handlung
8. Jugendstrafrecht
Führungsaufsicht nach Vollverbüßung von Jugendstrafe
Unterbrechung der Jugendstrafe durch die StA
Besetzung der großen Jugendkammer im Berufungsverfahren
Ordnungsgemäße Bezeichnung der «sexuellen Nötigung» im Urteilstenor
9. sonstiges
Strafrecht: Hoher Trinkmengen an Alkohol begründen keine uneingeschränkte Schuldfähigkeit
Strafrecht: Erfolgreiche Revision gegen Verurteilung wegen unerlaubten Führens einer halbautomatischen Schusswaffe
BGH: Eine Verurteilung wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat fortbesteht
Strafrecht: Durchgestrichenes Hakenkreuz kein verbotenes Kennzeichen
Gewinne aus Straftaten sollen besser abgeschöpft werden
Strafprozessrecht
1. Verkehrsstrafrecht allgemein / Verfahren
2. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
3. Gefährdung des Straßenverkehrs
4. Trunkenheit im Straßenverkehr
5. Nötigung
6. Verkürzung der Sperrfrist bei Entziehung der Fahrerlaubnis
7. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
8. strafrechtliche Entscheidungen zum EU-Führerschein
Wissenswertes zum Strafrecht
Auskünfte aus dem Bundeszentralregister seit dem 01.01.2009 elektronisch
Reformbestrebungen zur Verschärfung des Jugendstrafrechtes - kriminologische Notwendigkeit oder Populismus?
Aktuelle Gesetzgebung: Besserer Schutz vor Hackern, Datenklau und Computersabotage
Wann bedarf es eines Verteidigers im Strafverfahren ?
Die Zeugnisverweigerungsrechte der Strafprozessordnung
Führungszeugnis
Gesetze zum Strafrecht
StGB - Strafgesetzbuch
StPO - Strafprozessordnung
JGG - Jugendgerichtsgesetz
BtMG - Betäubungsmittelgesetz
WpHG - Gesetz über den Wertpapierhandel
MaKonV - Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Marktmanipulation
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Letztes Update 21.05.2009 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 |

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