Umweltfonds

Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte

Durch ein gestiegenes Umweltbewusstsein im 21. Jahrhundert interessieren sich immer mehr Investoren für „saubere“ Kapitalanlagen. Umwelt und Energie gehören derzeit zu den wichtigsten globalen Aufgaben. Anleger können in ein breites Spektrum von so genannten „sauberen Fonds“ investieren. Neben Fonds, die auf eine ökologische Nachhaltigkeit setzen, können Anleger auch in Geldanlagen investieren, die Wert auf auf eine ethische und soziale Nachhaltigkeit legen.

Es werden beispielsweise Aktienfonds angeboten, die nur Aktien von Unternehmen enthalten, die die in Zukunftstechnologien investieren oder die bestimmte soziale und ethische Kriterien einhalten. 

Im Bereich der geschlossenen Fonds werden Beteiligungen an geschlossenen Umweltfonds und Energiefonds angeboten. Es gibt hier insbesondere seit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2004 ein wachsendes Angebot von Kapitalanlagen in diesem Segment. Denn die in diesem Gesetz festgehaltenen Vergütungssätze für Strom, der aus regenerativen Energien erzeugt wird, sorgen für die besondere Rentabilität von Fonds, die in regenerative Energien investieren.

Das EEG verpflichtet Energieversorgungsunternehmen in Deutschland, aus erneuerbaren Energien gewonnenen Strom zu genau festgelegten Vergütungssätzen abzunehmen. Die Energieversorgungsunternehmen legen die erhöhten Kosten wiederum auf die Kunden um.

Regenerativer Strom kann erzeugt werden aus Biomasse, Erdwärme, Solarenergie, Wasserkraft und Windenergie

Folgende Fonds werden im Bereich regenerativer Energien überwiegend als Kapitalanlage in Form von geschlossenen Fonds angeboten:
Trotz der erheblichen Potenziale, die Investments in regenerative Energien bieten, darf nicht vergessen werden, dass es sich um Unternehmensbeteiligungen handelt, die mit erheblichen Risiken verbunden sind. In jedem Fall ist vor der Zeichnung der Beteiligung genau zu prüfen, wie die Anlage konzipiert ist. An den Anlageberater und Prospektverantwortliche sind die gleichen Anforderungen zu stellen wie bei allen anderen Formen der Kapitalanlage in geschlossene Fonds. Es bestehen grundsätzlich auch dieselben Risiken. Der Erfolg der Anlage hängt von vielen Faktoren ab, nicht zuletzt von der Menge des erzeugten und eingespeisten Stroms und der Zahlung der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung.

Bei Falschberatungen oder Prospektfehlern gelten dieselben Haftungsgrundsätze wie bei geschlossenen Immoilienfonds.

Für eine möglichst individuelle Beratung bitten wir Sie, den von uns speziell für diese Fälle konzipierten Fragebogen auszufüllen und zu einem Beratungsgespräch mitzubringen bzw. uns zuzusenden.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Kapitalmarktrechts.


Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei.

Streifler & Kollegen
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin


Tel.: 030-278740 30
Fax: 030-278740 59
e-Mail anlegerrecht@streifler.de

facebook: Streifler & Kollegen
twitter: Streifler & Kollegen
google+ : Streifler & Kollegen

vCard S&K Rechtsanwälte vCard S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte


zurück zur Übersicht: Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Beachten Sie auch unsere Lexikonartikel zum Kapitalmarktrecht:

Derivat
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Finanzkommisionsgeschäft
Finanztermingeschäft
Immobilienfond
Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung


Bioenergiefonds/Biomassefonds
Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
Erdwärmefonds/Geothermiefonds
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Solarfonds
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Windkraftfonds
Anwalt für Anlegerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte



Kommentar schreiben

Letztes Update 20.09.2009 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Umweltfonds | Seite einem Freund senden: Umweltfonds

Zurück zur Startseite