Umweltzone: Fahrverbote im Einzelfall angreifbar

Verweigerung der Umweltplakette / Feinstaubplakette - Rechtsberatung zum Verwaltungsrecht - Streifler und Kollegen Berlin Mitte

Von der Umweltzone betroffene Betriebe und Einzelpersonen können gegen abgelehnte Ausnahmegenehmigungen Rechtsmittel einlegen. Ggf. ist auch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren anzustrengen. Einzelheiten zur Antragstellung für die Ausnahmegenehmigung finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin und dort unter http://www.berlin.de/sen/umwelt/luftqualitaet/de/luftreinhalteplan/download/Umweltzone_Broschuere.pdf.

Bedenken bestehen in verschiedensten Konstellationen im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit eines Fahrverbots. Nach der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 11. Dezember 2007 wurden die bisherigen Fristen zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte deutlich verlängert bis 2011. Damit ist jedoch ein Entscheidungsspielraum eröffnet, der durch angemessene Übergangsregelungen eine verfassungskonforme Auslegung zuläßt. Bitte beachten Sie die Rechtsmittelfristen.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird dieser Bereich maßgeblich betreut von Rechtsanwalt Tilmann Neumann LL.M., Rechtsanwältin Sabina Ociepa, Rechtsanwalt Norbert Bierbach und Rechtsanwältin Seniz Misirlioglu, LL.M., Attorney at Law.


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