Vergaberecht: Ohne Auszug aus dem Gewerbezentralregister geht

Rechtsanwalt für Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Fordert die Vergabestelle von allen Bietern die Vorlage von Gewerbezentralregisterauszügen, muss diese Anforderung erfüllt werden. Kommt ein Bieter dieser Anforderung nicht nach, wird er vom Vergabeverfahren unwiderruflich ausgeschlossen.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig. Es machte deutlich, dass sich der Bieter nicht damit verteidigen könne, dass die Vergabestelle über die mit dem Registerauszug geforderte Information bereits aus einem anderen Bauvorhaben verfüge (OLG Schleswig, 1 Verg 5/06).

Hinweis: Wer vermeiden will, wegen formaler Fehler von Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, sollte sich dem Thema "Präqualifizierung" zuwenden. Im Rahmen der Präqualifikation wird vorab und unabhängig vom konkreten Auftrag geprüft, ob das Unternehmen die Eignungskriterien für öffentliche Aufträge erfüllt. Wer die "Präqualifikation" bestanden hat, bekommt ein "Qualitätssiegel" für einen Zeitraum von einem Jahr und muss Eignungsnachweise nicht bei jedem Vergabeverfahren einzeln zusammenstellen.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

In unserer Kanzlei wird der Bereich des Vergaberechts maßgeblich betreut von Frau Rechtsanwältin Sabina Ociepa-Mendel und Herrn Rechtsanwalt Dirk Streifler.


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