Vermögensverwaltung

Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Eine professionelle Vermögensverwaltung ist geeignet für Personen mit großem Vermögen und viel Vertrauen in die Person des Vermögensverwalters.

Im Unterschied zur Anlage- und Vermögensberatung trifft bei der Vermögensverwaltung der Verwalter anstelle des Kunden die konkrete Anlageentscheidung. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der Vermögensverwaltungsvertrag. Die Anforderungen an die Vertragsgestaltung wurden durch die Umsetzung der MIFID (Markets in Financial Instruments Directive) durch das Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) in Deutschland zum 01.11.2007 insbesondere für Privatkunden erhöht.

Beim Vermögensverwaltungsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag, der eine entgeltliche Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat.

Vor Vertragsschluss hat der Vermögensverwalter die Anlageziele, Erfahrungen und Kenntnisse sowie die finanziellen Verhältnisse des Kunden in Erfahrung zu bringen und bei der Beratung über den Inhalt des Verwaltungsvertrages zu berücksichtigen. Im Vermögensverwaltungsvertrag sind Anlagerichtlinien festzuhalten, diese Richtlinien müssen anlegergerecht sein, der Kunde kann diese jederzeit widerrufen. Dagegen trifft der Verwalter, wenn nichts anderes vereinbart ist, im Rahmen der Anlageziele die einzelnen Anlageentscheidungen ohne vorherige Beratung und Aufklärung des Kunden. Der Kunde hat Anspruch auf regelmäßige Information über die Wertentwicklung.

Der Vermögensverwalter kann regelmäßig nur haftbar gemacht werden, wenn er grob gegen die vereinbarten Richtlinien verstößt.

Der Vermögensverwalter ist insbesondere verpflichtet, Kick-Back-Zahlungen (Provisionen, die der Verwalter neben dem vom Kunden bezahlten Honorar erhält) offenzulegen. Anderenfalls kann der Kunde Rückabwicklung des entsprechenden Geschäftes verlangen.

Für eine möglichst individuelle Beratung bitten wir Sie, den von uns speziell für diese Fälle konzipierten Fragebogen auszufüllen und zu einem Beratungsgespräch mitzubringen bzw. uns zuzusenden.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Kapitalmarktrechts.


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Finanzkommisionsgeschäft
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Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung


Erlaubnispflicht einer nur im geringen Umfang betriebenen Vermögensverwaltung
BGH-Urteil vom 09.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte



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Letztes Update 18.02.2010 | Copyright© RA Dirk Streifler 2012 | Seite drucken: Vermögensverwaltung | Seite einem Freund senden: Vermögensverwaltung

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