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verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zum EU-Führerschein
Rechtsanwalt für Fahrerlaubnisrecht - EU-Führerschein - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
Bitte beachten Sie die aktuellen Entscheidungen:
Entscheidungen des EuGH zum EU-Führerschein
strafrechtliche Entscheidungen zum EU-Führerschein
und die aktuellen Ausführungen:
Gutachten zur Gültigkeit von EU Führerscheinen in Deutschland
EU-Führerscheinrichtlinie vom 20.12. 2006
Ein individualisiertes Gutachtenzur Gültigkeit Ihres EU Führerscheins bzw. zu den Voraussetzungen für den Führerscheinerwerb erstellen wir Ihnen gern gegen eine Schutzgebühr von 300 EUR zzgl. Auslagen und Steuern. Das Auftragsformular finden Sie hier.
Nachfolgend finden Sie unkommentiert Entscheidungen zu der EU Führerschein Problematik der Verwaltungsgerichte dargestellt. Eine einheitliche Rechtssprechung ist trotz der eindeutigen Vorgaben des EuGH bisher nicht erkennbar.
Bei den ablehnenden Entscheidungen sind diejenigen, die ein Anknüpfungspunkt nach der Ausstellung in einem erneutem Fehlverhalten finden, nicht zu beanstanden. In diesen Fällen ist der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung nicht in Frage gestellt worden.
Bei den Entscheidungen, die im einstweiligem Rechtsschutzverfahren getroffen wurden, ist die Ablehnung ggf. noch auf den abweichenden Prüfungsmaßstab (siehe hier) zurück zu führen. Unsere Meinung zu den Argumentationen bei den weiteren Entscheidungen (Missachtung der EuGH Rechtsprechung) entnehmen Sie bitte den o.g. Artikeln.
In unserer Kanzlei wird der Bereich des Fahrerlaubnisrechts maßgeblich betreut von Herrn Rechtsanwalt
Tilmann Neumann LL.M. und Herrn Rechtsanwalt
Thorsten Seelhammer.
Sie erreichen uns:
Streifler & Kollegen
Telefon 030-278740 30
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Letztes Update 03.09.2009 | Copyright© RA Dirk Streifler 2010 |

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