VOB/A: Zweiteiliger Vergabe-Rechtsschutz ist verfassungsgemäßRechtsanwalt für Baurecht und Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin MitteDie unterschiedlich strenge Kontrolle bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Das BVerfG begründet seine Entscheidung damit, dass es hinreichende Gründe für die Zweiteilung des Vergaberechts gebe. Aufträge der öffentlichen Hand unterhalb des Schwellenwerts seien ein Massenphänomen. Kontrollverfahren würden das Verfahren verteuern und verzögern. Deshalb sei es gerechtfertigt, bei Vergabeverfahren unterhalb des Schwellenwerts nur im Nachhinein Rechtsschutz über Schadenersatzansprüche zu gewähren (BVerfG, 1 BvR 1160/03). Kommentar schreiben |