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Wirttschaftsstrafrecht: Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer irreführenden Pressemitteilung

Für sittenwidriges Handeln reicht Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation noch nicht aus-OLG Düsseldorf vom 07.04.11-Az:I-6 U 7/10

Das OLG Düsseldorf hat mit dem Urteil vom 07.04.2011 (Az: I-6 U 7/10, 6 U 7/10) folgendes entschieden:

Für ein sittenwidriges Handeln im Sinne von § 826 BGB reicht allein der Umstand, dass sich der Täter wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Marktmanipulation gemäß §§ 38 Abs. 2, 39 Abs. 2 Nr. 11, 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG durch die Herausgabe einer irreführenden Pressemitteilung strafbar gemacht hat, noch nicht aus.

Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Täters als sittenwidrig, d. h. als einen Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden erscheinen lassen. Das ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn der Täter mit der Pressemitteilung nur einem aus seiner Sicht unberechtigten Gerücht auf dem Kapitalmarkt entgegen treten wollte, mit einer tatsächlich bevorstehenden Existenzkrise des von der Pressemitteilung betroffenen Unternehmens aber nach den Umständen noch nicht rechnen musste.


Gründe:

Die Klägerin verlangt von der Beklagten - einem Kreditinstitut in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft - Schadensersatz aus eigenem und abgetretenem Recht für Verluste, die ihr und ihrem Ehemann im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien der Beklagten aus der Verletzung von kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten im Hinblick auf die Auswirkungen der sog. „Subprime“-Krise in den Vereinigten Staaten auf ihr Unternehmen durch die Organe der Beklagten entstanden sein sollen.

Der Ehemann der Klägerin, der seine sämtlichen Ansprüche in diesem Zusammenhang mit Vereinbarung vom 19. Juni 2008 (Anlage K 26.1) an die Klägerin abgetreten hat, erwarb im Jahre 2007 die folgenden Inhaberaktien der Beklagten (ISIN …) für das gemeinsame Wertpapierdepot der Eheleute bei der A-Bank:

am 02. März 2007 - Valuta: 06. März 2007 - 83 Aktien zu einem Gesamtpreis von 2.392,00 € (= 83 Stück x 28,70 € + 9,90 Provision((Anlage K 26.2-1),

am 14. Mai 2007 - Valuta: 16. Mai 2007 - 127 Aktien zu einem Gesamtpreis von 3.651,36 € (= 127 Stück x 28,65 € + 2,91 € Courtage + 9,90 € Provision((Anlage K 26.2-2),

am 26. Juli 2007 - Valuta: 30. Juli 2007 - 140 Aktien zu einem Gesamtpreis von 3.199,00 € (= 140 Stück x 22,85 € + 9,90 € Provision((Anlage K 26.2-3).

Der Wiederverkauf sämtlicher insgesamt 350 Aktien am 09. April 2008 - Valuta: 11. April 2008 - (Anlage K 26.3) erbrachte nur noch einen Nettoerlös von 1.274,60 € (= 350 Stück x 3,67 € - 9,90 € Provision(.

Den sich daraus ergebenden Differenzbetrag von 7.977,60 € (= 2.392,00 € + 3.651,36 € + 3.199,00 € - 1.274,60 €(, mindestens aber einen sich auf der Grundlage eines für den Fall einer ordnungsgemäßen Information der Kapitalmärkte unterstellten „fair value“ von 4,77 € pro Aktie der Beklagten ergebenden Kursdifferenzschaden von 7.550,15 € (= (28,70 € - 4,77 €) x 83 + (28,65 € - 4,77 €= x 127 + (22,85 € - 4,77 €) x 140(verlangt die Klägerin von der Beklagten ersetzt.

Durch das angefochtene Urteil, auf das wegen sämtlicher Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und wegen der Begründung Bezug genommen wird, soweit die hier getroffenen Feststellungen davon nicht abweichen, hat das Landgericht die Klage abgewiesen.

Mit ihrer Berufungsbegründung wiederholt und vertieft sie ihr erstinstanzliches Vorbringen und macht insbesondere geltend:

Das Landgericht habe die Klage zu Unrecht abgewiesen.

Das angefochtene Urteil sei schon deshalb verfahrensfehlerhaft ergangen, weil es sich unter Verstoß gegen § 313 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. Abs. 3 ZPO auf die ungeprüfte Übernahme der Entscheidungsgründe zweier Urteile der 7. und 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 04. August 2009 - 7 O 273/08 - und vom 27. August 2009 - 8 O 265/08 - in Parallelverfahren beschränke, ohne die teilweise entscheidungserheblichen Unterschiede in dem jeweiligen Sachvortrag der Beteiligten zu beachten. Insbesondere der in dem Verfahren 7 O 273/08 festgestellte Sachverhalt weiche in mehrfacher, von ihr bereits in ihren durch den Beschluss des Landgerichts vom 24. Februar 2010 zurückgewiesenen Anträgen auf Tatbestandsberichtigung vom 18. Dezember 2009 und 28. Dezember 2009 gerügter Hinsicht von dem hier maßgeblichen Sachverhalt ab.

Ein weiterer Verfahrensfehler sei darin zu sehen, dass das Landgericht das Verfahren nicht mit Rücksicht auf das zwischenzeitliche Strafverfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten bei dem Landgericht Düsseldorf gemäß § 149 Abs. 1 ZPO ausgesetzt habe.

Zu Unrecht habe das Landgericht auch von einer Vorlageanordnung gemäß § 142 Abs. 1 ZPO hinsichtlich des internen, im Auftrag der Beklagten erstellen Gutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft B. vom 12.Oktober 2007 abgesehen, das die Beklagte nach wie vor geheim zu halten versuche, aus dem aber wie sich schon anlässlich einer zweifachen, ihr dennoch gelungenen Einsichtnahme in dieses Gutachten gezeigt habe - entscheidende Informationen über die der Beklagten zur Last gelegten Rechtsverletzungen zu entnehmen seien.

Ungeachtet der genannten Verfahrensfehler sei die Abweisung der Klage auch in der Sache nicht gerechtfertigt.

Das Landgericht habe einen Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens wegen einer unterlassenen öffentlichen Bekanntmachung von Insiderinformationen gemäß § 37b WpHG zu Unrecht verneint.

Entgegen der - für sie unter Berücksichtigung ihres umfassenden Tatsachenvortrages in der ersten Instanz überraschenden - Ansicht des Landgerichts habe sie schlüssig dargelegt, dass es sich bei dem Engagement der Beklagten auf dem US-Hypothekenmarkt um ein neues Kerngeschäftsfeld gehandelt habe, dass von dieser nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form offenbart worden sei.

 

Wie von ihr schon in erster Instanz ausführlich dargelegt und unter Beweis gestellt, sei aus den bis zum Zeitpunkt des Kaufs der streitgegenständlichen Papiere erhältlichen Geschäftsberichten der Beklagten in keiner Weise zu entnehmen und auch sonst nicht öffentlich bekannt gewesen, dass diese (1) am US-Hypothekenmarkt insbesondere in dessen Subprime-Sektor - (2) über eine eigene, von ihr per „Autopilot“ gesteuerte Zweckgesellschaft (3) Verbriefungsgeschäfte vorgenommen und dieser Zweckgesellschaft, die (4) über kein nennenswertes Eigenkapital verfügte, außerhalb der Bilanz geführte Haftungszusagen sowohl (5) für kurzfristige Liquiditätsengpässe („Liquiditätslinien“) wie auch (6) für dauerhafte Kreditausfallrisiken in mehrfacher Höhe ihres Eigenkapitals („Credit Enhancements“) gegeben habe, die sie (7) im Ernstfall selbst zu bedienen keinesfalls in der Lage gewesen sei.

Die hiervon abweichenden Feststellungen des angefochtenen Urteils seien nur dadurch zu erklären, dass das Landgericht seiner Entscheidung fälschlich nicht den maßgeblichen (Konzern-)Geschäftsbericht 2006/2007 in seiner ursprünglichen Fassung vom 28. Juni 2007, sondern erst die geänderte Version dieses Geschäftsberichts von Februar 2008 (Anlagen K 1 und B 1) zugrunde gelegt habe. Selbst wenn die notwendigen (Sekundär-)Informationen, die über die in dem ursprünglichen Geschäftsbericht nur enthaltenen (Primär-)Informationen über die „Eventualverbindlichkeiten“ der Beklagten weit hinausgingen - auch schon dort ausgewiesen gewesen wären, hätte dies außerdem deren Ad-hoc-Publizitätspflichten gemäß §§ 13, 15 WpHG nicht entfallen lassen.

Das in dem angefochtenen Urteil für die Abweisung der Klage weiter herangezogene Argument, der Klagevortrag sei in Bezug auf eine Publizitätspflicht der Beklagten auch deshalb nicht schlüssig, weil deren Engagement auf dem US-Hypothekenmarkt noch bis Ende Juli 2007 keine Risiken, sondern im Gegenteil sogar noch erhebliche Gewinnchancen geboten habe, die eine Gewinnwarnung noch nicht gerechtfertigt hätten, offenbare in zumindest zweifacher Hinsicht ein grundlegendes Fehlverständnis im Hinblick auf den Umfang und den Zweck der Publizitätspflichten des WpHG.

Zum einen bestünden die Publikationspflichten gemäß den §§ 13 Abs. 1 Satz 1, 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG richtigerweise nämlich keineswegs nur beim Auftreten von erheblichen Risiken und Gefahren. Zu publizieren seien vielmehr sämtliche - möglicherweise zunächst vollkommen wertneutralen - nicht öffentlich bekannten Umstände, die ein verständiger Anleger bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde, insbesondere also auch die vorstehend im Einzelnen aufgezählten Umstände, bereits unabhängig von den sich zum jeweiligen Zeitpunkt daraus konkret ergebenden Risiken.

Außerdem sei auch die in dem angefochtenen Urteil ungeprüft übernommene Behauptung der Beklagten falsch, wonach deren Existenzkrise im Juli 2007 nur dadurch ausgelöst worden sei, dass ihr die C.-Bank am 27. Juli 2007 völlig unerwartet die von ihr eingeräumten Kreditlinien gesperrt habe und sie sich daher nicht mehr habe refinanzieren können. Tatsächlich sei die Sperrung der Kreditlinien durch die C.-Bank allenfalls ein Symptom für die Existenzkrise der Beklagten gewesen. Deren wirkliche Ursachen hätten jedoch in dem gemessen an ihrem Eigenkapital weit überdimensionierten Volumen des Engagements der Beklagten auf dem US-Hypothekenmarkt und insbesondere in den in diesem Zusammenhang bestehenden Haftungsmechanismen gelegen.

 

Aufgrund dieser Haftungsmechanismen habe die Beklagte nicht nur für die kurzfristige Überbrückung von Liquiditätsengpässen (Haftungsfall des sog. „shortfall drawing“), sondern auch für dauerhafte Ausfallrisiken (Haftungsfall des sog. „downgrade drawing“) gehaftet, wobei sie gerade für die am schlechtesten gerateten Papiere in dem Portfolio des R-Conduits habe einstehen müssen und ihr Eigenkapital für die so übernommene Haftung viel zu niedrig gewesen sei. Entgegen dem Vortrag der Beklagen seien die bestehenden Ausfallrisiken nicht schon seit Jahren auf die D-Bank ausgelagert gewesen. Die von dieser scheinbar übernommene Haftung sei nämlich durch ein Rücktrittsrecht („special disposal right“) vollständig entwertet gewesen, mit der Folge, dass die Beklagte bei jedem Downgrading einer Tranche in dem Portfolio des R-Conduits faktisch sofort in voller Höhe und unmittelbar ergebniswirksam die Haftung für die entsprechende Tranche habe übernehmen müssen.

Entgegen der unzutreffenden Auffassung des Landgerichts sei die Herausgabe einer Ad-hoc-Mitteilung durch die Beklagte über die E. und deren Aktivitäten auch nicht deshalb entbehrlich gewesen, weil eine Einbeziehung des R-Conduits in den Jahresabschluss der Beklagten nicht geboten gewesen sei. Richtigerweise sei eine Konsolidierung des R-Conduits jedenfalls nach den einschlägigen Vorschriften der IAS/IFRS notwendig gewesen, nach denen die Beklagte seit dem Geschäftsjahr 2005/2006 bilanziert habe. Wie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft B. in ihrem Gutachten vom 12. Oktober 2007 zutreffend erkannt habe, seien sowohl die Nichteinbeziehung des R-Conduits in den ursprünglichen Jahresabschluss 2006/2007 der Beklagten wie auch das dafür von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft F. zunächst uneingeschränkt erteilte Testat fehlerhaft gewesen.

Auch die subjektiven Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 37b Abs. 1 WpHG lägen vor, denn die Beklagte habe nicht in der gemäß § 37b Abs. 2 WpHG erforderlichen Art und Weise dargelegt und bewiesen, dass die Nichtherausgabe der erforderlichen Ad-hoc-Mitteilungen nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhe.

Entgegen dem angefochtenen Urteil sei ihr Anspruch auf Schadensersatz auch gemäß § 37c WpHG begründet, denn die von der Beklagten am 14. Februar, 16. Mai, 28. Juni und vor allem am 20. Juli 2007 herausgegebenen Pressemitteilungen hätten vorsätzlich unrichtige Insiderinformationen enthalten. Dass es sich dabei angeblich nicht um förmliche Ad-hoc-Mitteilungen im Sinne des WpHG gehandelt habe, stehe einer Haftung nicht entgegen. Gerade der vorliegende Fall mache deutlich, dass die Vorschrift des § 37c WpHG zur Vermeidung von Umgehungsmöglichkeiten auch auf einfache Pressemitteilungen analog anzuwenden sei, die der Definition einer förmlichen Ad-hoc-Mitteilung nicht unterfielen.

Auch die Feststellungen des Landgerichts im Hinblick auf das angebliche Nichtvorliegen der Voraussetzungen für eine deliktische Haftung der Beklagten träfen in mehrfacher Hinsicht nicht zu.

 

Diese hafte ihr wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB, denn sie habe wiederholt und wider besseres Wissen falsche Pressemitteilungen herausgegeben und die wesentlichen, von ihr eingegangenen Risiken bewusst nicht in der Öffentlichkeit bekannt gemacht, obwohl sie die in der sich zuspitzenden Subprime-Krise ständig steigende Kursrelevanz der von ihr nicht aufgedeckten Verlustpotentiale und Ratingherabstufungen erkannt und einen daraus für das Kapitalmarktpublikum drohenden Schaden zumindest billigend in Kauf genommen habe.

Außerdem seien auch die Voraussetzungen einer Haftung der Beklagten gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB und § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG gegeben.

Die Darstellung der Verhältnisse in den Jahresabschlüssen der Gesellschaft sei jedenfalls seit dem Geschäftsjahr 2005/2006 wissentlich unrichtig gewesen. In diesen Abschlüssen sei nicht nur die erforderliche Konsolidierung des R-Conduits unterblieben, sondern es seien auch die Angaben in Bezug auf die Risikovorsorge im Kreditgeschäft und das Zinsrisiko aus der Anlage der Eigenmittel in wesentlichen Punkten falsch gewesen. Die für die betroffenen Abschlüsse jeweils erteilten Testate der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft F. könnten die Beklagte nicht entlasten. Zum einen könne die Beklagte auch die F. getäuscht haben, zum anderen sei diese auch nur der parteiliche Interessenvertreter ihrer Auftraggeberin, so dass die sachliche Richtigkeit der erteilten Testate schon aus diesem Grund nicht ohne weiteres unterstellt werden könne.

Entgegen dem angefochtenen Urteil handele es sich jedenfalls bei denjenigen Pressemeldungen der Beklagten, in denen auf deren Quartalsergebnisse Bezug genommen werde, auch um Darstellungen des Vermögensstandes der Gesellschaft im Sinne des § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG. Wie sich aus zwei neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts  ergebe, seien jedenfalls Ad-hoc-Mitteilungen zur Bekanntgabe unrichtiger Halbjahreszahlen durch die Fa. G. als „Darstellungen des Vermögensstandes“ im Sinne dieser Vorschrift gewertet worden. Nichts anderes könne dann aber auch für die hier in Rede stehenden Quartalszahlen gelten. Allein der Verweis auf den vollständigen, demnächst noch folgenden Quartalsbericht in den jeweiligen Mitteilungen könne daran nichts ändern. Ein vergleichbarer Hinweis sei nämlich auch im Falle der Fa. G. vorhanden gewesen .

Mit ihrem Schriftsatz vom 01. Dezember 2010, auf den wegen der weiteren Einzelheiten Bezug genommen wird, führt die Klägerin außerdem die Ergebnisse des Strafverfahrens gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten in das Verfahren ein, der mittlerweile - nach dem Ablauf der Frist zur Berufungsbegründung - durch (noch nicht rechtskräftiges) Urteil der 14. Großen Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14. Juli 2010 - ..Kls …/09 - (Anlage K 56) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung wegen Marktmanipulation gemäß §§ 38 Abs. 2, 39 Abs. 2 Nr. 11, 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG durch die Herausgabe der auch in dem vorliegenden Verfahren der Beklagten zur Last gelegten Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 verurteilt worden ist.

 

Die Klägerin weist darauf hin, dass sie in die Ermittlungsakten dieses Strafverfahrens erstmals nach der Entscheidung vom 14. Juli 2010 habe Einsicht nehmen können. Unter Berücksichtigung des Inhalts der Ermittlungsakten schildert sie noch einmal aus ihrer Sicht die Unternehmensentwicklung der Beklagten und die Entwicklung der Krise auf dem US-Hypothekenmarkt in der Zeit bis zu der Herausgabe der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 und nimmt dabei insbesondere auch konkreten Bezug auf eine Reihe von Zeugenaussagen und Aktenvermerken aus dem Ermittlungsverfahren, die den Klagevortrag nach ihrer Ansicht zu stützen geeignet sind.

Die Klägerin beantragt (sinngemäß)

unter Abänderung des angefochtenen Urteils die Beklagte zu verurteilen, an sie Schadensersatz in Höhe von 7.977,66 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.392,00 € für die Zeit vom 06. März 2007 bis 15. Mai 2007, aus 6.043,36 € für die Zeit vom 16. Mai 2007 bis 29. Juli 2007, aus 9.252,26 € für die Zeit vom 30. Juli 2007 bis 10. April 2008 und aus 7.977,66 € für die Zeit seit dem 11. April 2008 zu zahlen,

hilfsweise Schadensersatz in Höhe des erlittenen Kursdifferenzschadens, vorläufig beziffert mit 7.550,15 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.986,19 € für die Zeit vom 06. März 2007 bis 15. Mai 2007, aus 5.018,95 € für die Zeit vom 16. Mai 2007 bis 29. Juli 2007 und aus 7.550,15 € seit dem 30. Juli 2007 zu zahlen, wobei die genaue Bestimmung des geschuldeten Betrages gemäß § 287 ZPO in das Ermessen des Senats gestellt werde.

Die Beklagte beantragt,

die Berufung zurückzuweisen.

Die Beklagte macht geltend: Das angefochtene Urteil sei zutreffend und liege auf einer Linie mit einer Vielzahl anderer, mittlerweile zum großen Teil bereits rechtskräftiger Entscheidungen der zuständigen Gerichte.

Die Entscheidung des Landgerichts sei in verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden. Die Bezugnahme auf zwei Urteile der 7. und 8. Zivilkammer in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils sei zulässig. Trotz dieser Bezugnahme habe sich das Landgericht mit dem konkreten Fall auseinandergesetzt und diesen auch selbst in der erforderlichen Weise rechtlich gewürdigt. Eine Aussetzung des Verfahrens mit Rücksicht auf das laufende Strafverfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten sei zu keinem Zeitpunkt geboten gewesen. Auch die Anordnung einer Vorlage des B.-Gutachtens vom 12. Oktober 2007 sei zu keiner Zeit in Betracht gekommen. Es handele sich um eine interne und vertrauliche Untersuchung, in die sich die Prozessbevollmächtigte der Klägerin allenfalls durch die Ausnutzung der Straftat eines Dritten Einsicht verschafft habe. Eine Verwertung der daraus erlangten Erkenntnisse sei daher unzulässig.

Auch in materiell-rechtlicher Hinsicht sei das angefochtene - nach dem Verfahrensverlauf in keiner Weise überraschende - Urteil in jeder Hinsicht zutreffend. Ein Anspruch auf Schadensersatz stehe der Klägerin unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.

Ein solcher Anspruch sei zunächst nicht aus einem Verstoß gegen die Vorschrift des § 37b Abs. 1 WpHG herzuleiten.

Entgegen der Ansicht der Klägerin fehle es bereits an einer Insiderinformation, deren unverzügliche Veröffentlichung durch eine Ad-hoc-Mitteilung sie - die Beklagte - möglicherweise unterlassen haben könnte. Die Klägerin verkenne bereits, dass ihr Vortrag in diesem Zusammenhang nicht nur schlüssig, sondern auch ausreichend substantiiert sein müsse. Jedenfalls daran fehle es jedoch.

Ihr Engagement im Verbriefungsgeschäft sei in ihren Geschäftsberichten stets ausreichend ausgewiesen gewesen. Eine darüber hinausgehende Pflicht zur Herausgabe von Ad-hoc-Mitteilungen habe nicht bestanden.

Die Klägerin unterstelle zu Unrecht, dass das Landgericht die Eignung zur Kursbeeinflussung etwaiger, über die Geschäftsberichte hinausgehender Informationen über ihre Tätigkeit im Verbriefungsgeschäft für gegeben gehalten habe. Tatsächlich habe es diese zwingende Voraussetzung einer etwaigen Mitteilungspflicht jedoch offen gelassen, weil es das Vorliegen von Insiderinformationen schon aus anderen Gründen verneint habe. Die dahingehende Beurteilung des Landgerichts stütze sich keineswegs nur auf den Geschäftsbericht 2006/2007 in seiner überarbeiteten, erst im Februar 2008 erschienenen Fassung, sondern auf sämtliche Geschäftsberichte für die Zeit seit dem Jahre 2001 einschließlich des Berichts für 2006/2007 in seiner ursprünglichen Fassung vom 28. Juni 2007. Außerdem missverstehe die Klägerin das Verhältnis zwischen der Regel- und der Ad-hoc-Publizität, wenn sie aus einem von ihr - zu Unrecht - behaupteten Verstoß gegen die Vorschriften über den Jahresabschluss zugleich ohne weiteres auch einen Verstoß gegen die Publizitätspflicht der §§ 13,15 WpHG ableiten wolle.

Eine Verpflichtung zur Herausgabe von Ad-hoc-Mitteilungen habe - auch unter dem von der Klägerin herausgehobenen Umstand des angeblichen Fehlens von Sekundärinformationen - tatsächlich für keine der in diesem Zusammenhang von ihr angeführten Tatsachen bestanden.

Das gelte zunächst im Hinblick auf den unzutreffenden Vortrag der Klägerin, sie die Beklagte - habe mit ihrer Tätigkeit auf dem US-Hypothekenmarkt und insbesondere in dessen Subprime-Segment ein neues, nicht öffentlich bekanntes Kerngeschäftsfeld aufgebaut. Richtigerweise handele es sich um nur eines von einer ganzen Reihe von Tätigkeitsfeldern, dessen Umfang und relatives Gewicht im Verhältnis zu ihren sonstigen Aktivitäten zudem - auch unter Einbeziehung des R-Conduits - geringer gewesen seien, als es die Klägerin annehme und auch als es der Senat in seinem Beschluss vom 09. Dezember 2009 - I-6 W 45/09 - über die Wiederaufnahme einer Sonderprüfung in ihrem Unternehmen unter Übernahme eines Rechenfehlers der dortigen Antragsteller zu Unrecht unterstellt habe.

Umfang und Struktur des sich allmählich ausweitenden Engagements auf dem US-Hypothekenmarkt seien außerdem aus ihren Geschäftsberichten in der Zeit seit dem Jahre 2001 von Anfang ausreichend ersichtlich und deshalb öffentlich bekannt gewesen. Einer Einbeziehung des R-Conduits in die Konzernbilanz habe es auch unter Berücksichtigung der Rechnungslegung nach den IAS/IFRS in der Zeit seit dem Geschäftsjahr 2005/2006 nicht bedurft. Bei dem Conduit habe es sich um einen Verbund von selbstständigen juristischen Personen gehandelt, für den sie zwar die Sponsorenrolle innegehabt habe, der aber auch von anderen Banken für vergleichbare Zwecke verwendet worden und als dessen Programm-Administrator die französische H-Bank tätig gewesen sei.

Der Umfang der Verbriefungsgeschäfte mit einem Bezug zum US-Hypothekenmarkt werde von der Klägerin zu Unrecht ohne weiteres mit einem Verlustrisiko in der vollen Höhe des Gesamtengagements in diesem Tätigkeitssegment gleichgesetzt. Tatsächlich sei das mit den Verbriefungsgeschäften verbundene Risiko nur unter Einbeziehung des Ratings der jeweils betroffenen Papiere und der sich unter dem Gesichtspunkt der Subordination ergebenden Risikobegrenzung wirtschaftlich zutreffend einzuschätzen. Auch in ihrer Antwort auf die Anfrage der Bundesbank vom 29. März 2007 (Anlage K 57.5) habe sie den Umfang der Geschäfte und das damit verbundene Risiko zutreffend dargestellt, ganz davon abgesehen, dass selbst aus einer unrichtigen Beantwortung dieser Anfrage einer Aufsichtsbehörde eine Täuschung des Kapitalmarktes, wie sie für einen Schadensersatzanspruch der Klägerin erforderlich sei, nicht hergeleitet werden könne.

Die von ihr - der Beklagten - für das Portfolio des R-Conduit - im Übrigen nicht allein, sondern neben einer Reihe anderer Banken - übernommenen Liquiditätslinien seien als Eventualverbindlichkeiten in ihren Jahresabschlüssen vollständig und ordnungsgemäß ausgewiesen gewesen. Eine weitergehende Offenlegung dieser Liquiditätslinien oder gar der Struktur des dadurch abgesicherten CDO-Portfolios sei auch mit Rücksicht auf die sich allmählich zuspitzende Subprime-Krise noch bis zum Wochenende des 28./29. Juli 2007 nicht erforderlich gewesen, denn mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Werthaltigkeit des Portfolios sei selbst noch bis zu diesem Zeitpunkt nicht zu rechnen gewesen. Eine bloß abstrakte Mitteilung über den Subprime-Anteil der - ohnehin lediglich mittelbar als Sicherheit hinter den CDO-Tranchen in ihrem oder dem Portfolio des R - liegenden RMBS-Papiere sei schon wegen der aus damaliger Sicht fehlenden Marktrelevanz zu keinem Zeitpunkt geboten gewesen.

Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem von der Klägerin wiederholt hervorgehobenen Umstand angeblich verschwiegener Kreditausfallrisiken noch außerhalb der Liquiditätslinien und über diese hinaus. Die Klägerin verkenne nach wie vor, dass die hier in Rede stehenden Risiken schon im Jahre 2005 durch Credit Default Swaps (CDS) auf die D-Bank als sogenanntem „Protection Seller“ ausgelagert worden seien, so dass sie - die Beklagte - seitdem von besonderen Ausnahmen abgesehen nur noch als Liquiditätsliniengeberin fungiert habe. Durch die fast ausnahmslose Auslagerung des Credit Enhancement auf die D-Bank seien jedenfalls alle den Ausfall indizierenden Ratingveränderungen der CDO-Investments, mithin also alle Fälle einer Ratingverschlechterung auf Caa2 (nach O.) oder darunter, praktisch vollkommen abgesichert gewesen.

Alle oberhalb liegenden Ratingherabstufungen hätten dagegen seit der Gründung des R-Conduit immer schon einen Unterfall der Absicherung durch die Liquiditätslinien dargestellt. Auch bei einem solchen „downgrade drawing“ gehe es nur um die Sicherstellung einer Anschlussfinanzierung i. S. d. § 230 Abs. 1 SolvV und somit nur um einen Sonderfall der Überbrückung von Liquiditätsstockungen.

 

Soweit in diesem Falle die D-Bank bei Ratingverschlechterungen ab einem bestimmen Ausmaß sich durch die Ausübung eines „special disposal right“ von ihren Verpflichtungen für den Fall einer Ratingverschlechterung auf Caa2 oder darunter habe befreien können, sei auch dies entgegen der Ansicht der Klägerin nicht unmittelbar mit einem Verlust in Höhe des Nominalbetrages der davon betroffenen CDO-Tranchen gleich zu setzen. Die Ausübung dieses Rechts sei vielmehr jeweils zunächst nur in der Weise erfolgt, dass die L. als Investment Advisor des R-Conduits mit einer sogenannten „special disposal notice“ oder „recommendation“ aufgefordert worden sei, in einem bestimmten zeitlichen Rahmen bestimmte Maßnahmen - wie etwa einen Verkauf der betroffenen Papiere oder den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung bei einem geeigneten Protection Seller - in die Wege zu leiten. Erst bei einem Misslingen solcher Sicherungsmaßnahmen habe die reale - wenn auch immer noch keinen Totalverlust indizierende - Gefahr der Liquiditätslinienziehung bestanden. Tatsächlich sei es zu einer Liquiditätslinienziehung daher vor dem 07. August 2007 auch nie gekommen und selbst zu diesem Zeitpunkt habe es sich nicht um ein „downgrade-“, sondern um ein „shortfall drawing“, mithin also um eine Linienziehung wegen mangelnder Anschlussfinanzierung, gehandelt.

Das Landgericht habe auch die Publikationspflichten der §§ 13, 15 WpHG nicht missverstanden. Ein gleich mehrfaches Fehlverständnis dieser Vorschriften sei vielmehr auf Seiten der Klägerin gegeben.

Die Klägerin überspanne die Voraussetzungen für das Bestehen einer Ad-hoc-Publizitätspflicht. Das Landgericht habe keineswegs angenommen, dass eine Publizitätspflicht gemäß den §§ 13, 15 WpHG nur beim Auftreten von erheblichen Risiken und Gefahren in Betracht komme.

Der Begriff der Insiderinformation sei in dem angefochtenen Urteil zutreffend definiert und auch die Subsumtion unter die Voraussetzungen für die Annahme einer etwaigen Insiderinformation sei dort in korrekter Weise vorgenommen worden. Maßgeblich sei die Kurserheblichkeit einer derartigen Information, welche nur dann gegeben sei, wenn sie ein verständiger Anleger mithin also ein kompetenter und börsenkundiger Investor mit dem Wissen eines professionellen Marktteilnehmers - bei seiner Anlageentscheidung berücksichtigen würde. Davon könne hier jedoch aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Urteils nicht ausgegangen werden. Die von der Klägerin zu ihren Gunsten angeführten Regelbeispiele aus dem Emittentenleitfaden der Bafin führten nicht zu einem abweichenden Ergebnis. Ein neues Kerngeschäft sei durch die Aktivitäten im Verbriefungssektor - wie bereits ausgeführt - nicht begründet worden. Auch ein publizitätspflichtiger Abschluss wesentlicher Vertragsverhältnisse im Zusammenhang mit dem Aufbau dieser Aktivitäten habe jedenfalls aus der damals maßgeblichen Ex-Ante-Sicht nicht vorgelegen. Ebenso könne auch aus ihren von der Klägerin im Einzelnen dargelegten rechtlichen und wirtschaftlichen Verbindungen zu dem R-Conduit eine Publizitätspflicht zumindest wegen des aus damaliger Sicht nicht bestehenden Kursbeeinflussungspotentials der in Bezug genommenen Umstände nicht hergeleitet werden und eine solche ergebe sich schließlich aus den bereits dargelegten Gründen auch nicht aus einer angeblichen Falschbeantwortung der Anfrage der Bundesbank vom 29. März 2007.

Auch die Feststellungen des angefochtenen Urteils zu den Ursachen ihrer Existenzkrise im Juli 2007 seien nicht zu beanstanden. Die von der Klägerin vorgenommene Gleichsetzung zwischen den Problemen auf dem US-Immobilienmarkt und der bei ihr - der Beklagten - aufgetretenen Bonitätskrise sei weitgehend spekulativer Natur und stehe mit den tatsächlichen Umständen nicht in Übereinstimmung. Die durch die gezielte Auswahl von Tranchen aus verschiedenen und verschiedenartigen ABS-Transaktionen der ersten Verbriefungsebene auf der zweiten Ebene der CDO-Transaktionen bewirkte Diversifikation von Risiken, die guten Ratings ihrer On- und Off-Balance-Investments und das durch das Subordinationsprinzip geschaffene Schutzpolster für die CDO-Tranchen in ihrem Portfolio und demjenigen des R-Conduits hätten jedenfalls aus der damaligen, allein maßgeblichen Ex-Ante-Sichtweise eine Bonitätskrise nicht erwarten lassen. Zu dieser sei es erst und nur deshalb gekommen, weil mehrere langjährige Handelspartner und insbesondere die C-Bank am 27. Juli 2007 vollständig überraschend ihre Handelslinien im Interbankenmarkt gesperrt hätten und in der Folge der gesamte ABCP-Markt in einer nie dagewesenen Art und Weise eingebrochen sei.

Zumindest das für einen Anspruch nach § 37b Abs. 1 WpHG erforderliche Verschulden könne nach alledem nicht festgestellt werden. Selbst wenn man eine publikationspflichtige Insiderinformation als gegeben unterstelle, hätten ihre Organe dies jedenfalls nicht gewusst und im Hinblick darauf auch nicht in der gemäß § 37b Abs. 2 WpHG notwendigen Weise vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt, weil sie die Existenzkrise der Beklagten und die sich erst aus dieser Krise ergebende Kursrelevanz der in Betracht kommenden Umstände jedenfalls nicht hätten erkennen können.

Hilfsweise halte sie auch weiterhin ihre schon erstinstanzlich erhobene Verjährungseinrede aufrecht. Insbesondere die angeblichen Informationspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der bereits im Jahre 2005 - und nicht, wie die Klägerin behaupte, erst im Jahre 2006 - erfolgten Auslagerung des Credit Enhancements auf die D-Bank, die ihr die Klägerin vorwerfe, seien zumindest verjährt, denn die kenntnisunabhängige Dreijahresfrist des § 37b Abs. 4, 2. Alt. WpHG sei bei Erhebung der Klage im Sommer 2008 bereits abgelaufen gewesen.

Ein Schadensersatzanspruch der Klägerin ergebe sich auch nicht aus § 37c Abs. 1 Nr. 1 WpHG. Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt habe, handele es sich bei den von ihr beanstandeten Pressemeldungen nicht um Ad-hoc-Mitteilungen im Sinne des WpHG und die Vorschrift des § 37c Abs. 1 Nr. 1 WpHG sei auf diese auch nicht analog anzuwenden. Darüber hinaus seien die Voraussetzungen dieser Vorschrift aus den schon im Zusammenhang mit § 37b Abs. 1 WpHG dargelegten Gründen auch in sonstiger Hinsicht nicht erfüllt.

Das Landgericht habe auch etwaige Ansprüche der Klägerin auf deliktsrechtlicher Grundlage zu Recht verneint.

 

Ein Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB sei schon wegen fehlender Sittenwidrigkeit nicht gegeben. Ob eine unterlassene Ad-hoc-Mitteilung eine Haftung aus § 826 BGB begründen könne, sei ohnehin zweifelhaft. Außerdem seien die Voraussetzungen für einen Anspruch auf dieser Grundlage jedenfalls strenger als für eine Haftung aus § 37b WpHG, so dass aus den gleichen Gründen, aus denen eine Haftung nach dieser Vorschrift ausscheide, erst recht auch ein Anspruch aus § 826 BGB nicht in Betracht komme. Im Übrigen fehle es auch an der vom Bundesgerichtshof für die Sittenwidrigkeit einer unrichtigen Kapitalmarktinformation verlangten Eigennützigkeit der handelnden Organe bei der Herausgabe der angeblich unrichtigen Pressemitteilungen ebenso wie im Hinblick auf die Unterlassung einer Bekanntgabe der von der Klägerin als fehlend beanstandeten Informationen.

Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB wegen der Verletzung von Schutzgesetzen seien ebenfalls nicht gegeben. Die Vorschrift des § 331 Abs. 1 Nr. 1 HGB sei nicht verletzt, denn eine Konsolidierung des R-Conduits in ihrer Konzernbilanz sei nicht geboten gewesen und auch die von der Klägerin beanstandeten Angaben über die Risikovorsorge im Kreditgeschäft und über das Zinsrisiko aus der Anlage der Eigenmittel in ihren Jahresabschlüssen seien zutreffend und vollständig gewesen. Eine Verletzung von § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG durch die angeblich unrichtigen Pressemitteilungen komme ebenfalls nicht in Betracht. Bei den Pressemitteilungen handele es sich aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Urteils schon nicht um „Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand“ im Sinne dieser Vorschrift.

Wegen aller weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die von den Parteien in beiden Rechtszügen gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie die nachfolgenden tatsächlichen Feststellungen Bezug genommen.

Die Berufung ist zulässig, aber nicht begründet.

Das angefochtene Urteil leidet nicht unter entscheidungserheblichen Verfahrensfehlern.

Die weitgehende Übernahme der Entscheidungsgründe aus den beiden Urteilen der 7. und 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 04. August 2009 - 7 O 273/08 - und vom 27. August 2009 - 8 O 265/08 - ist nicht zu beanstanden.

Ein Verfahrensfehler i. S. d. §§ 513 Abs. 1, 546, 547 Nr. 6, 313 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 ZPO liegt in dieser Hinsicht nicht vor. Dem angefochtenen Urteil fehlt es deshalb nicht an einer ordnungsgemäßen Begründung, denn das Landgericht hat sich die Entscheidungsgründe der beiden genannten Entscheidungen unter Übertragung auf den vorliegenden Fall auch selbst zu Eigen gemacht. Eine unzulässige Bezugnahme auf eine dritte Entscheidung ist schon deshalb nicht gegeben, weil die gesamten, durch das Landgericht übernommenen Passagen der Entscheidungsgründe aus den beiden Entscheidungen der 7. und 8. Zivilkammer in dem angefochtenen Urteil selbst vollständig wiedergegeben werden und damit von den Parteien und ihren Bevollmächtigten auch ohne Rückgriff auf die zitierten Entscheidungen jederzeit nachvollzogen werden können.

Die bestehenden Unterschiede in den Einzelheiten des Tatsachenvortrages der jeweiligen Parteien in den Parallelverfahren und in dem vorliegenden Verfahren wirken sich jedenfalls im Ergebnis auf die Entscheidung nicht aus. Denn die Klage ist aus den im Kern zutreffenden Erwägungen des angefochtenen Urteils auch auf der Grundlage des tatsächlichen Vortrages der Parteien in dem hier zur Entscheidung stehenden Fall - auf den, soweit für die Entscheidung erheblich, nachfolgend jeweils im Einzelnen eingegangen wird - nicht begründet.

Die Einwendungen der Klägerin gegen die Nichtaussetzung des Verfahrens durch das Landgericht mit Rücksicht auf das Strafverfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten bei dem Landgericht Düsseldorf sind mittlerweile prozessual überholt. Das Strafverfahren ist zwischenzeitlich in der ersten Instanz abgeschlossen. Die Klägerin konnte seine Ergebnisse daher jedenfalls im Rahmen der Berufung in das vorliegende Verfahren einbringen und hat von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht.

Eine Vorlageanordnung nach § 142 Abs. 1 ZPO im Hinblick auf das interne, im Auftrag der Beklagten erstellte Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft B. vom 12. Oktober 2007 ist auch aus der Sicht des Senats nicht geboten.

Die konkreten Tatsachen, die sich aus den von der Klägerin zitierten Auszügen dieses Gutachtens ergeben, sind zwischen den Parteien in der Sache ganz überwiegend unstreitig. Ihre rechtliche Wertung ist durch den Senat ohnehin selbst vorzunehmen. Eine Vorlage des gesamten Gutachtens ist bereits deshalb nicht veranlasst, weil sie allein der unzulässigen Ausforschung dienen könnte, ob sich daraus weitere Anhaltspunkte zur Untermauerung des Klägervortrages ergeben könnten.

Soweit es die Verwertung der sich aus den von der Klägerin vorgebrachten Gutachtenzitaten ergebenden Umstände betrifft, sieht der Senat allerdings entgegen der dazu geäußerten Auffassung der Beklagten keine rechtlichen Hindernisse. Der Vortrag der Beklagten, die Einsichtnahme in das Gutachten durch die Prozessbevollmächtigte der Klägerin müsse durch die Straftat eines Dritten ermöglicht worden sein, erweist sich bei näherer Betrachtung als eine bloße, nicht ausreichend belegte Vermutung. Außerdem würde selbst das Vorliegen einer solchen Straftat eine Verwertung im Ergebnis nicht hindern. Eine Fernwirkung, die es verbieten würde, ein für sich genommen zulässiges Beweismittel zu verwerten, welches ohne eine in rechtswidriger Weise gewonnene Information nicht hätte erlangt werden können, ist im deutschen Zivilprozessrecht nicht allgemein anerkannt. Eine Verwertung bleibt vielmehr auch in solchen Fällen grundsätzlich zulässig und ist nur dann ausnahmsweise ausgeschlossen, wenn ihr nach einer Güterabwägung unter Einbeziehung der Interessen aller Beteiligten ein höherrangiges Interesse des von der Verwertung Betroffenen entgegensteht. Ein solches Interesse der Beklagten besteht hier jedoch nicht. Etwaige Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Beklagten in diesem Zusammenhang, deren Schutz selbst heute - dass heißt auch nach der mittlerweile vergangenen Zeit und nach der vollständigen Umstrukturierung des Geschäftsbetriebes der Beklagten als Folge der Krise des Jahres 2007 - noch ein berechtigtes Interesse an einer fortdauernden Geheimhaltung der damaligen Vorgänge begründen könnten, ist nicht zu erkennen. Im Ergebnis kommt es jedoch auf den - umfangreichen - Streit der Parteien zu diesem Themenkomplex nicht weiter an, weil auch unter Berücksichtigung der sich aus den Zitaten der Klägerin aus dem B.-Gutachten ergebenden Tatsachen der Vortrag der Klägerin für einen Erfolg ihrer Klage nicht ausreicht.

Die Klägerin kann von der Beklagten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Schadensersatz für ihre Verluste aus dem Erwerb von Aktien der Beklagten kurz vor deren Beinahe-Zusammenbruch in den letzten Tagen des Monats Juli 2007 verlangen.

Ein Schadensersatzanspruch der Klägerin ergibt sich nicht aus einem Verstoß gegen die Vorschriften über die Regelpublizität. Die Geschäftsberichte der Beklagten sind nicht zu beanstanden. Weder der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2006/2007 in seiner ursprünglichen Fassung noch erst recht die vorhergehenden Geschäftsberichte verstoßen aus einem der von der Klägerin geltend gemachten Gründe gegen das geltende Recht.

Ein Anspruch der Klägerin ist nicht aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit den Vorschriften über die Buchführungs- und Bilanzierungspflichten nach dem Handelsgesetzbuch oder nach den internationalen Rechnungslegungsstandards herzuleiten. Eine Haftung auf dieser Grundlage scheidet schon deshalb aus, weil die in dieser Hinsicht in Betracht kommenden Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften bereits keine Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellen, so dass eine Haftung schon aus diesem Grunde nicht in Betracht kommt.

Ein Schadensersatzanspruch der Klägerin unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen die Regelpublizität ergibt sich auch nicht aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG oder i. V. m. § 331 Nr. 2 HGB wegen einer unrichtigen oder verschleiernden Wiedergabe der Verhältnisse der Beklagten in dem ursprünglichen (Konzern-)Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2006/2007. Erst recht kommt auf dieser Grundlage auch eine Haftung wegen einer Unrichtigkeit der Geschäftsberichte für die vorangehenden Geschäftsjahre nicht in Betracht.

Bei den §§ 400 Abs. 1 Nr. 1 und 331 Abs. 1 Nr. 2 HGB handelt es sich allerdings um Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, auf die Schadensersatzansprüche von Anlegern grundsätzlich gestützt werden können.

Welche dieser beiden, in ihrem Wortlaut miteinander weitgehend identischen Vorschriften hier Anwendung finden kann, hängt zunächst davon ab, ob die Vorschrift des § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG hier nicht durch den teilweise spezielleren § 331 HGB verdrängt wird. Ob ein derartiges Spezialitätsverhältnis tatsächlich gegeben ist, kann allerdings offen bleiben, da vorliegend die Voraussetzungen beider Vorschriften im Ergebnis nicht festgestellt werden können. Beide Vorschriften setzen nämlich gleichermaßen voraus, dass die Verhältnisse der Gesellschaft in einer Darstellung oder Übersicht über den Vermögensstand - so § 400 AktG - bzw. in einem Konzernabschluss - so § 331 Nr. 2 HGB - unrichtig oder verschleiernd dargestellt werden. Davon ist hier jedoch nicht auszugehen.

Der ursprüngliche (Konzern-)Geschäftsbericht der Beklagten für das Geschäftsjahr 2006/2007 oder die diesem vorangehenden Geschäftsberichte für die früheren Geschäftsjahre waren nicht deshalb unrichtig oder verschleiernd im Sinne der genannten Vorschriften, weil darin die von der Beklagten für ihre Geschäftszwecke eingesetzten Zweckgesellschaften insbesondere des R-Conduits nicht konsolidiert worden sind. Die Klägerin hat einen Verstoß gegen die maßgeblichen Vorschriften des deutschen oder des internationalen Bilanzrechts in dieser Hinsicht nicht hinreichend dargelegt.

Zu einer etwaigen Konsolidierungspflicht der Beklagten in Bezug auf das R-Conduit nach den Vorschriften des noch bis einschließlich des Geschäftsjahres 2005/2006 geltenden Bilanzrechts nach dem deutschen HGB werden von der Klägerin schon selbst keine näheren Einzelheiten vorgetragen. Auf einen derartigen Verstoß würde es im Ergebnis auch schon deshalb nicht ankommen, weil die der Klage zugrunde liegenden Aktienkäufe vom 02. März 2007, 14. Mai 2007 und 26. Juli 2007 sämtlich bereits nicht mehr unter der Gültigkeit des deutschen Bilanzrechts stattgefunden haben und die zugrunde liegenden Kaufentscheidungen daher allenfalls auf einem Vertrauen in den zwischenzeitlich allein aktuellen Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2006/2007 beruht haben können, in dem die Aufstellung des Konzernabschlusses der Beklagten jedoch bereits nach dem internationalen Bilanzrecht erfolgte.

In diesem ist die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen im Rahmen der IFRS in der Europäischen Union in den IAS 27 geregelt. Die IAS 27 werden durch diverse verbindliche Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) ergänzt, die jeweils im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und auf die sich daher auch die mittelbare Verweisung in § 315a Abs. 1 HGB bezieht. Zu diesen Ergänzungen gehören unter anderem die SIC 12, die besondere Vorschriften über die Konsolidierung von Zweckgesellschaften enthalten (ABl. EG Nr. L 261 vom 13. Oktober 2003).

Die Beantwortung der Frage, ob nach den danach vor allem maßgeblichen §§ 8 - 10 SIC 12 die Konsolidierung einer bestimmten Zweckgesellschaft geboten ist, erfordert demnach eine komplexe Abwägung sämtlicher Umstände des Einzelfalls, bei deren Durchführung dem damit befassten Wirtschaftsprüfer ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist.

Wie die Beklagte jedoch in ihren Schriftsätzen vom 14. August 2009 zu D I 5 a) und b) und vom 16. Oktober 2009 zu B IV im Einzelnen ausführlich dargelegt hat, sprachen bei der Ausübung dieses Beurteilungsspielraums zumindest noch bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des ursprünglichen Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2006/07 und erst recht in der Zeit davor eine ganze Reihe von maßgeblichen Faktoren nicht für, sondern gerade gegen eine Konsolidierung der Gesellschaften des R-Conduits in der Bilanz der Beklagten.

So diente zunächst schon der Zweck der verschiedenen zu dem R-Conduit gehörigen Gesellschaften nicht allein dem Nutzen der Beklagte (§ 10 (a) SIC 12). Vielmehr standen die Leistungen des Conduits auch einer Reihe von Investoren und anderen Banken offen und wurden von diesen auch genutzt.

Außerdem bestand auch keine unmittelbare Entscheidungsmacht der Beklagten, die es ihr ermöglicht hätte, die Mehrheit des Nutzens aus der Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaften zu ziehen. Diese Entscheidungsmacht konnte auch nicht mittelbar im Wege eines sog. „Autopilot“-Mechanismus ausgeübt werden (vgl. § 10 (b) SIC 12), denn die Beklagte hatte nicht das satzungsgemäße Recht, die Zweckgesellschaften eigenständig aufzulösen, deren Gründungsurkunde oder Satzungen zu ändern oder derartige Änderungen zu blockieren; diese sind auch nicht von der Beklagten selbst, sondern lediglich auf deren Initiative hin gegründet worden.

Darüber hinaus war die Beklagte auch nicht aufgrund des Rechts, die Mehrheit des Nutzens aus der Geschäftstätigkeit der Zweckgesellschaften zu ziehen, zugleich Risiken aus deren Geschäftstätigkeit ausgesetzt (vgl. § 10 (c) SIC 12), denn sie zog zwar tatsächlich Nutzen aus den ihr von den Gesellschaften gezahlten „Beraterhonoraren“; sie tat dies aber nicht allein, sondern nur neben den bereits genannten weiteren Banken und sonstigen Beteiligten.

Schließlich trug die Beklagte (zusammen mit anderen Banken) aufgrund der von ihr übernommenen Liquiditätslinien zwar das Liquiditätsrisiko der Zweckgesellschaften (vgl. § 10 (d) SIC 12), jedoch rechtfertigte diese Tatsache zumindest wegen ihrer damals fehlenden, konkreten Eintrittswahrscheinlichkeit aus der Sicht der zuständigen Wirtschaftsprüfer noch keine Konsolidierung der Zweckgesellschaften, wobei bei der Beurteilung dieser Eintrittswahrscheinlichkeit letztlich wiederum die gleichen Überlegungen maßgeblich sind, wie sie weiter unten noch im Zusammenhang mit der Frage anzustellen sind, ob die Beklagte über ihre Risiken bereits vor dem 30. Juli 2007 im Wege einer Ad-hoc-Mitteilung hätte informieren müssen.

Dem diesbezüglichen Tatsachenvortrag der Beklagten, mit dem diese ihrer sekundären Darlegungslast in diesem Zusammenhang hinreichend gerecht geworden ist, ist die für das Vorliegen eines unrichtigen Jahresabschlusses darlegungs- und beweispflichtige Klägerin ihrerseits nicht konkret entgegen getreten, so dass er der Entscheidung im Ergebnis als zumindest unwiderlegt zugrunde gelegt werden muss.

Vor dem Hintergrund der genannten Faktoren ist die mit der Prüfung des ursprünglichen Jahresabschlusses der Beklagten für dieses Geschäftsjahr befasste Wirtschaftsprüfungsgesellschaft F. ohne eine erkennbare Überschreitung des ihr zur Verfügung stehenden Beurteilungsspielraumes zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Konsolidierung der Zweckgesellschaften jedenfalls zu dem damaligen Zeitpunkt noch nicht erforderlich war und hat deshalb dem Konzernabschluss der Beklagten für dieses Geschäftsjahr den erforderlichen Bestätigungsvermerk erteilt (vgl. Seite 217 des - über das Internet zugänglichen - Geschäftsberichts 2006/2007 in der ursprünglichen Fassung vom 04. Juni 2007).

Entgegen der Ansicht der Klägerin ist ein abweichendes Ergebnis auch nicht aus der Tatsache zu entnehmen, dass der Geschäftsbericht der Beklagten für das Geschäftsjahr 2006/07 in der Folgezeit rückwirkend geändert worden ist. Allein die Tatsache, dass der Beurteilungsspielraum im Hinblick auf die Konsolidierung der Zweckgesellschaften im Lichte der weiteren Entwicklung der Ereignisse durch eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anders ausgeübt worden ist, lässt einen hinreichenden Rückschluss auf die Unrichtigkeit der ursprünglichen Bilanzierungsweise nicht zu.

 

Selbst wenn trotz alledem tatsächlich doch eine objektive Unrichtigkeit des ursprünglichen Konzernabschlusses der Beklagten für das Geschäftsjahr 2006/07 vorgelegen haben sollte, muss in Übereinstimmung mit der Rechtsansicht der Beklagten davon ausgegangen werden, dass sich deren Vorstand im Hinblick auf die Beurteilung der Frage einer etwaigen Konsolidierungspflicht der Zweckgesellschaften auf den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der F. verlassen durfte und daher jedenfalls ein für die Verwirklichung der Straftatbestände des § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG und § 331 Nr. 2 HGB notwendiger Vorsatz nicht festgestellt werden kann.

Grundsätzlich wird man allerdings nicht stets davon ausgehen können, dass ein Verschulden des Vorstandes ausgeschlossen ist, wenn ein Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers erteilt wurde. Denn jedenfalls in solchen Fällen, in denen die Unrichtigkeit eines Jahresabschlusses diesem sozusagen „auf die Stirn geschrieben“ steht, kann auch die Existenz eines Bestätigungsvermerks den Vorstand nicht automatisch entlasten. Angesichts des hier - wie dargelegt - erheblichen Beurteilungsspielraumes im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Konsolidierung der Zweckgesellschaften und angesichts des gleichzeitigen Fehlens greifbarer Indizien dafür, dass der Vorstand konkrete Tatsachen kannte, die eine derartige Konsolidierung auch schon in dem ursprünglichen Abschluss für das Geschäftsjahr 2006/07 hätten als zwingend erforderlich scheinen, muss aber jedenfalls im konkreten Fall die Existenz des Bestätigungsvermerks ausreichen, um einen Vorsatz des Vorstandes der Beklagten - den sich diese im Rahmen einer Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 400 Abs. Nr. 1 AktG gemäß § 31 BGB als eigenes Verschulden zurechnen lassen müsste - im Ergebnis auszuschließen.

Konkret nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür, dass die Prüfer der F. von den Mitarbeitern der Beklagten ihrerseits aktiv getäuscht worden sein könnten und dass die Bestätigung der Nichtkonsolidierung des R-Conduits in dem ursprünglichen Geschäftsbericht der Beklagten für das Geschäftsjahr 2006/2007 lediglich das Resultat einer derartigen Täuschung gewesen sein könnte, sind aus dem Vortrag der Parteien nicht zu entnehmen.

Eine Unrichtigkeit der Geschäftsberichte der Beklagten kann auch nicht deshalb festgestellt werden, weil die darin enthaltenen Angaben in Bezug auf die Risikovorsorge im Kreditgeschäft oder über das Zinsrisiko aus der Anlage der Eigenmittel der Beklagten falsch gewesen sind.

Die in diesem Zusammenhang von der Berufung in Bezug genommenen - entgegen der Berufungsbegründung jedoch weder in Ziffer B V der Replik vom 03. März 2009 noch zu Ziffer D XIV des KapMuG-Antrages, sondern allenfalls in Ziffer B IV der Replik enthaltenen - Ausführungen der Klägerin sind nicht ausreichend nachvollziehbar und auch mit der Berufung nicht weiter konkretisiert worden.

Die Behauptung der Klägerin, die Prüfprozesse, welche die Beklagte zur Ermittlung von außerplanmäßigen Abschreibungen durchgeführt habe, seien unzureichend gewesen, mit der Folge, dass in der Bilanz erforderliche Wertabschreibungen nicht ausreichend vorgenommen worden seien und die sich als Saldo aus Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen ergebende Risikovorsorge nicht richtig bemessen worden sei, ist bereits so pauschal, dass sie durch den Senat nicht nachvollzogen werden kann. Hiervon abgesehen setzt die Klägerin hier in unzutreffender Weise einen etwaigen Mangel der internen Prüfprozesse und des Risikomanagements bei der Beklagten mit einem Publizitätsmangel in den Jahresabschlüssen gleich. Auch ein Jahresabschluss, der auf einer fehlerhaft ermittelten Tatsachengrundlage beruht, ist aber als solcher nicht unrichtig, solange er immerhin diese Tatsachengrundlage richtig wiedergibt.

Aus vergleichbaren Gründen ist auch der Vortrag der Klägerin, im Hinblick auf die Anlage der Eigenmittel seien bestehende Zinsrisiken nicht in einem zutreffenden Verhältnis zur tatsächlichen Risikotragfähigkeit der Beklagten abgebildet worden, im Ergebnis nicht geeignet, einen etwaigen Fehler in Bezug auf die Regelpublizität in den Geschäftsberichten der Beklagten zu begründen. Selbst wenn das Portfolio der Beklagten tatsächlich einen außergewöhnlich hohen „value-at-risk“-Wert und somit ein besonders hohes Verlustpotential ausgewiesen haben sollte, kann auch dies wiederum allenfalls ein Indiz für ein fehlerhaftes Risikomanagement der Beklagten darstellen, hätte aber mit einer Unrichtigkeit des Jahresabschlusses nichts zu tun, denn das dort veröffentlichte Zahlenmaterial wäre auch bei einem nicht ausreichenden Risikomanagement der Beklagten noch nicht zwangsläufig falsch wiedergegeben.

Ein Schadensersatzanspruch ergibt sich auch nicht aus einem Verstoß der Beklagten gegen die Vorschriften des WpHG über die Ad-hoc-Publizität. Die von der Klägerin beanstandete Informationspolitik der Beklagten kann einen Anspruch wegen unterlassener oder unrichtiger Veröffentlichung von Insiderinformationen nach diesen Vorschriften nicht begründen. Auch unter sonstigen rechtlichen Gesichtspunkten kann ein Schadensersatzanspruch auf die von der Klägerin beanstandeten Pressemitteilungen oder auf das Unterlassen einer über diese Mitteilungen hinausgehenden Information des Anlegerpublikums außerhalb der Regelpublizität durch die Beklagte im Ergebnis nicht gestützt werden.

Ein Schadenersatzanspruch der Klägerin aus § 37 c Abs. 1 Nr. 1 WpHG besteht nicht.

Ein Anspruch auf dieser Grundlage scheidet schon deshalb aus, weil es sich bei den von der Klägerin in Bezug genommenen Pressemitteilungen vom 16. Mai 2007 (Anlage K 16), 28. Juni 2007 (Anlage K 17) und 20. Juli 2007 (Anlage K 20) bereits nicht um Ad-hoc-Mitteilungen im Sinne dieser Vorschrift gehandelt hat. Denn die Veröffentlichung aller genannten Mitteilungen erfolgte entgegen der gemäß § 15 Abs. 7 WpHG i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 1 a WpAIV ausdrücklich vorgeschriebenen Kennzeichnung jeweils als (einfache) Pressemitteilung und auch sonst ohne Beachtung des in § 15 WpHG i. V. m. den §§ 3a - 9 WpAIV geregelten und für die Veröffentlichung von Insiderinformationen gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Verfahrens.

Eine analoge Anwendung des § 37c WpHG auf einfache Pressemitteilungen der hier in Frage stehenden Art kommt nicht in Betracht. Es fehlt bereits an einer planwidrigen Regelungslücke, die Voraussetzung einer analogen Anwendung der Vorschrift auf den von der Klägerin geltend gemachten Sachverhalt wäre.

 

Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung einer Emittentenhaftung für fehlerhafte oder unterlassene Ad-hoc-Mitteilungen in den §§ 37 b und c WpHG durch das 4. Finanzmarktförderungsgesetz (im Folgenden FMFG) ganz bewusst davon abgesehen, eine Anspruchsgrundlage für Schäden aufgrund jeglicher Form der Fehlinformation des Kapitalmarktes zu schaffen. Mit der Änderung der wertpapierhandelsrechtlichen Vorschriften durch das 4. FMFG wollte der Gesetzgeber einerseits „den Anlegerschutz stärken, indem die Transparenz auf den Wertpapiermärkten erhöht und die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, das Verbot der Kurs- und Marktmanipulation und des Missbrauchs von Ad-hoc-Meldungen wirksam durchzusetzen“. Zu diesem Zweck wurden die „Anspruchsgrundlagen für Schadenersatzansprüche von Anlegern bei der verspäteten, unterlassenen oder unrichtigen Veröffentlichung kursbeeinflussender Tatsachen“ geschaffen (BT-Drs. 14/8017, Seite 63). Bei dieser Gelegenheit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass es sich bei § 15 WpHG nicht um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handelt, da Schutzgut dieser Norm die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes ist (BT-Drs. 14/8017, S 87). Andererseits wollte der Gesetzgeber „beim Ausbau des Anlegerschutzes eine Überregulierung vermeiden, welche die Wettbewerbsfähigkeit einschränkt, ohne den Anlegerschutz wirklich zu verbessern“ (BT-Drs. 14/8017, S 62).

Daran, dass der Gesetzgeber bewusst eine Schadenersatzhaftung nur bei Verstößen gegen § 15 WpHG gemäß den §§ 37 b und c WpHG schaffen wollte, kann nach Ansicht des Senats schon deshalb kein Zweifel bestehen, weil im Zeitpunkt der Vorlage des Gesetzesentwurfs (18. Januar 2002) bereits der Bericht der Regierungskommission zum Corporate Governance Code vorlag (BT-Drs. 14/8017, Seite 62), die einen konkreten Formulierungsvorschlag im Sinne einer allgemeinen zivilrechtlichen Haftung für Falschinformationen gegenüber dem Kapitalmarkt diskutiert hatte (Fenchel a. a. O. unter 3.4.4). Sowohl die Regierungskommission als auch der Gesetzgeber waren aber zu der Einschätzung gelangt, dass diese Frage einer längeren wissenschaftlichen und rechtspolitischen Erörterung bedarf (Fenchel a. a. O.). Ein vom Bundesfinanzministerium im Jahre 2004 vorgelegter Gesetzesentwurf, der eine Ausdehnung des sachlichen Anwendungsbereichs auf jegliche Fehlinformation des Kapitalmarktes vorsah, wurde im November 2004 wieder zurückgezogen (Longino, a. a. O. unter 3.1).

Entgegen der Ansicht der Klägerin besteht bei einem derartigen Verständnis der Haftung nach den §§ 37 b und c) WpHG auch nicht die Gefahr einer Umgehung des Gesetzeszweckes durch die bewusste Wahl einer bloßen Pressemitteilung anstelle einer förmlichen Ad-hoc-Mitteilung. Denn jedenfalls in denjenigen Fällen, in denen eine förmliche Ad-hoc-Mitteilung überhaupt geboten ist, liegt in der Herausgabe einer einfachen Pressemitteilung zugleich das Unterlassen einer derartigen Ad-Hoc-Mitteilung, so dass sich der Emittent jedenfalls der Haftung nach § 37b Abs. 1 WpHG auf diese Weise nicht entziehen kann.

Der Anspruch der Klägerin kann auch nicht aus § 37 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG hergeleitet werden.

 

Nach dieser Vorschrift haftet der Emittent börsenzugelassener Finanzinstrumente, der eine Insiderinformation im Sinne des § 13 WpHG, die ihn unmittelbar betrifft, nicht oder nicht rechtzeitig veröffentlicht, einem Dritten auf Ersatz des Schadens, der diesem dadurch entsteht, dass er auf die Richtigkeit dieser Information vertraut, wenn er die Finanzinstrumente nach der Veröffentlichung erwirbt und er bei dem Bekanntwerden der Unrichtigkeit der Insiderinformation noch Inhaber der Finanzinstrumente ist.

Ein Anspruch auf dieser Grundlage setzt eine Pflicht der Beklagten zum Tätigwerden im Sinne der Ad-hoc Publizität voraus. Dabei ergeben sich Art und Umfang der Veröffentlichungspflicht des Emittenten aus § 15 WpHG. Die Haftung gemäß § 37 b WpHG beruht auf dem Gedanken, dass während einer Desinformationsphase die Preisbildung am Markt gestört ist. Diese Phase beginnt in dem Zeitpunkt, in dem eine Ad-hoc-Mitteilung hätte veröffentlicht werden müssen und endet dann, wenn die nicht veröffentlichte Insiderinformation durch eine Ad-hoc-Mitteilung des Emittenten oder durch ein Einsickern in den Markt bekannt wird. Das zum Schadenersatz verpflichtende Unterlassen beginnt allerdings nicht bereits in dem Moment, in dem der Emittent von der Insiderinformation Kenntnis erlangt, sondern erst dann, wenn der Zeitraum für eine unverzügliche Veröffentlichung dieser Information gemäß § 15 Abs. 1 WpHG verstrichen ist. Dem Emittenten wird also eine Prüfungsfrist zugebilligt. Darlegungs- und beweisbelastet für das Vorliegen der objektiven Tatbestandsvoraussetzungen ist der Anspruchsteller. Darzutun ist neben dem Vorliegen einer den Emittenten unmittelbar betreffenden Insiderinformation deren fehlende, beziehungsweise nicht unverzügliche Veröffentlichung. Den Emittenten treffen dabei sekundäre Darlegungslasten hinsichtlich der aus seiner Sphäre stammenden Umstände, wohingegen die Informationen hinsichtlich von außen stammenden Insiderinformationen dem Anspruchsteller in der Regel zugänglich sind, so dass er imstande sein sollte, dazu ohne Hilfe des Emittenten vorzutragen. Für das Vorliegen eines Befreiungstatbestandes gemäß § 15 Abs. 3 WpHG und das fehlende Verschulden im Rahmen einer Haftung nach § 37c WpHG ist somit der Emittent darlegungs- und beweisbelastet.

Ob die Beklagte nach diesen Grundsätzen vor dem 27. Juli 2007 dazu verpflichtet war, im Wege der Ad-hoc-Publizität weitergehende Informationen über die Zusammensetzung ihres eigenen Portfolios an verbrieften Wertpapieren sowie des Portfolios der Zweckgesellschaften des R-Conduits und über den Umfang der von ihr für das Conduit übernommenen Risiken sowie über die zu einer möglichen Haftung bei einem Eintreten dieser Risiken bestehenden Mechanismen zu veröffentlichen, als sie bereits aus den Jahresabschlüssen der Gesellschaft allgemein bekannt und zu entnehmen waren, bedarf keiner abschließenden Entscheidung.

Auch die zwischen den Parteien streitigen Fragen im Zusammenhang mit der Kausalität des Fehlens derartiger Ad-hoc-Mitteilungen für die der Klage zugrunde liegenden Aktienkäufe können im Ergebnis dahingestellt bleiben. Denn selbst wenn in dem genannten Zeitraum jedenfalls teilweise publikationsfähige Insiderinformationen in dem genannten Sinne vorgelegen haben sollten, lässt sich nicht feststellen, dass die Beklagte deren sich erst aus der unmittelbaren Zuspitzung der Subprime-Krise auf dem deutschen Markt ergebende Kursrelevanz erkennen konnte und in diesem Zusammenhang vorsätzlich oder grob fahrlässig ihre Mitteilungspflichten verletzt hat, § 37 b Abs. 2 WpHG.

Nach der gesetzlichen Definition sind Insiderinformation konkrete Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände, die sich auf einen oder mehrere Emittenten von Insiderpapieren oder auf die Insiderpapiere selbst beziehen und die geeignet sind, im Falle ihres öffentlichen Bekanntwerdens den Börsen- oder Marktpreis der Insiderpapiere erheblich zu beeinflussen.

Eine Insiderinformation in diesem Sinne kann demnach zunächst nur eine konkrete Information sein, d. h. sie muss so bestimmt, also spezifisch, sein, dass sie auf ihre potentielle Kurserheblichkeit überprüft werden kann. Auch muss sich die Information auf konkrete Tatsachen oder Umstände beziehen, da Werturteile, Ansichten und Meinungen einer Verifizierung nicht zugänglich sind. Da nur präzise Umstände von dem Tatbestand erfasst werden, genügen nur konkrete Umstände, die bereits vorliegen oder solche, bei denen man mit hoher oder zumindest hinreichender Wahrscheinlichkeit, mithin also bei Bestehen einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 50% oder mehr, davon ausgehen kann, dass sie in Zukunft vorliegen werden, oder deren künftiger Eintritt in dem Sonderfall einer besonders hohen Eignung zur Kursbeeinflussung zwar nicht unwahrscheinlich, aber doch zumindest offen ist.

Die von der Klägerin als pflichtwidrig nicht bekannt gegeben angesehenen Umstände betreffen jedenfalls in weiten Teilen bereits keine Insiderinformationen in dem dargelegten Sinne.

Die Klägerin verkennt in diesem Zusammenhang schon im Ansatz den grundsätzlichen Zweck der Ad-hoc-Publizität, der sich allein darauf beschränkt, eine unverzügliche Information des Kapitalmarktes in solchen Fällen zu gewährleisten, in denen ein Zuwarten auf den nächsten Jahresabschluss oder die nächste regelmäßige Zwischenberichterstattung einer publizitätspflichtigen Gesellschaft zur Sicherstellung der für ein ordnungsgemäßes Marktgeschehen erforderlichen Transparenz nicht ausreicht.

Die in dieser Hinsicht bestehenden Pflichten der Gesellschaft im Rahmen der Regelpublizität - die hier, wie schon weiter oben ausgeführt eine Offenbarungspflicht der Beklagten nicht zu begründen vermag - sollen durch die Vorschriften über die Ad-hoc-Publizität lediglich ergänzt werden (Assmann/U. H. Schneider/Assmann, a. a. O., § 15 WpHG Rn. 35 m. w. N.). Durch diese zusätzlichen Pflichten soll also nur der Zeitraum zwischen den Stichtagen für die Jahresabschlüsse und die Zwischenberichterstattung überbrückt werden, nicht aber der bereits durch das Bilanzrecht vorgegebene Pflichtenkreis für die Regelpublizität „durch die Hintertür“ indirekt ausgeweitet werden (BT-Drs. 12/6679, S. 48). Sinn der Ad-hoc-Publizität ist also nur die Information des Kapitalmarktes über aktuelle Entwicklungen, die über die regelmäßige Geschäftstätigkeit des Unternehmens hinausgehen, nicht jedoch eine vertiefte Unterrichtung des Anlegerpublikums über die Hintergründe dieser regelmäßigen Geschäftstätigkeit oder über abstrakte Risiken, die mit dieser Geschäftstätigkeit ihrer Natur nach verbunden sind.

Vor diesem Hintergrund unterlagen jedenfalls alle diejenigen Tatsachen nicht der Ad-hoc-Publizität, die nicht die aktuelle Unternehmensentwicklung der Beklagten in dem dargelegten Sinne betrafen, sondern die grundsätzliche Art dieser Geschäftstätigkeit als solche oder die damit verbundenen Chancen und Risiken.

Insbesondere die allgemeine Tätigkeit der Beklagen im Verbriefungsgeschäft und deren Zusammenhänge mit dem US-Hypothekenmarkt im Allgemeinen sowie mit dessen Subprime-Sektor im Besonderen sowie auch das Gewicht dieser Tätigkeit im Rahmen der Gesamtaktivitäten der Beklagten und mithin auch deren Qualifikation als ein etwaiges „Kerngeschäftsfeld“ stellen danach bereits keine konkreten Umstände in dem für die Auslösung einer Pflicht zur Ad-hoc-Publizität maßgeblichen Sinne dar. Eine Pflicht zur Offenlegung dieser Tätigkeit bestand vielmehr nur in dem bereits weiter oben erörterten, sich aus den Vorschriften über die Regelpublizität ergebenden Umfang im Rahmen der jährlichen Geschäftsberichte der Beklagten. Denn auch wenn die Beklagte und die mit ihr verbundenen Zweckgesellschaften tatsächlich ein schwerpunktmäßiges oder zumindest wirtschaftlich bedeutsames Geschäftssegment im Bereich der Verbriefungen aufgebaut haben, handelt es sich dabei jedenfalls um eine allmähliche Entwicklung über die Jahre hinweg, die dem Anlegerpublikum nicht im Wege der Ad-hoc-, sondern im Wege der Regelpublizität bekannt zu machen war. Dies gilt selbst dann, wenn damit eine erhöhte wirtschaftliche Gefährdung verbunden gewesen sein sollte, denn diese vermag allenfalls auf der Ebene des Kursbeeinflussungspotenzials Relevanz zu gewinnen.

Dass die Entwicklung der Beklagten dem Publikum auf diesem Wege auch tatsächlich bekannt geworden ist, kann im Übrigen mittelbar sogar den Feststellungen des Strafurteils vom 14. Juli 2010 - 14 Kls 6/09 - (= juris Rn. 56) entnommen werden. Die dem früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten in dem Strafverfahren zur Last gelegte Irreführung durch eine Verschleierung der Betroffenheit (auch) des R-Conduits von der sich zuspitzenden Subprime-Krise in der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 setzt nämlich gerade voraus, dass das Publikum die Aktivitäten auch der Zweckgesellschaften grundsätzlich kannte und dass diese Aktivitäten - ungeachtet ihrer rechtlichen Selbstständigkeit - durch den Kapitalmarkt der Beklagten zugerechnet wurden. Wären die Zusammenhänge zwischen der Beklagten und der R-Conduit und das Gewicht der in Rede stehenden Aktivitäten vor allem des R-Conduits dem Kapitalmarkt hingegen tatsächlich nicht bekannt gewesen, wäre nicht zu erklären, weshalb von dem Vorstand der Beklagten in der damaligen Situation gerade auch eine Aussage zu der Betroffenheit des Conduits erwartet wurde.

Aus den gleichen Gründen unterlag auch die Art und die nähere Ausgestaltung der rechtlichen Verbindungen zwischen der Beklagten und dem R-Conduit keinen besonderen Veröffentlichungspflichten im Rahmen der Ad-hoc-Publizität und damit insbesondere auch nicht die von der Klägerin in diesem Zusammenhang vor allem angeführte, angebliche Steuerung des R-Conduits im Wege eines „Autopiloten“ - siehe dazu auch schon oben zu B II 1 b) cc) bbb) (1) (a) (bb) - oder die Einzelheiten der bestehenden Haftungsmechanismen im Falle eines „downgrade-“ oder „shortfall-drawings“.

Erst recht kommt es damit auch auf die zwischen den Parteien streitigen Einzelheiten im Hinblick auf die Wirkungsweise dieser Haftungsmechanismen - siehe dazu auch noch unten zu B II 2 b) bb) bbb) (3) - jedenfalls in diesem Zusammenhang nicht weiter an. Gerade über derartige über die (primären) Informationen in den Jahresabschlüssen hinausgehenden „Sekundärtatsachen“ wird eine Ad-hoc-Mitteilung vielmehr nicht schon generell geschuldet, sondern nur dann, wenn sie aufgrund aktueller Entwicklungen eine konkrete, vorher nicht absehbare Marktrelevanz gewinnen.

Auch wenn man trotz der vorstehenden Ausführungen dennoch unterstellt, dass den Organen der Beklagten in dem für eine denkbare Schadensersatzpflicht maßgeblichen Zeitraum bis zum 26. Juli 2007 noch weitere, ggf. auch hinreichend konkrete und der Öffentlichkeit zumindest teilweise noch nicht bekannte Informationen über die sich zunehmend zuspitzende Risikosituation in ihrem Unternehmen oder bei dem R-Conduit - wie insbesondere ein konkretes Wissen über weitere, bevorstehende Ratingaktionen und deren Auswirkungen auf die von der Beklagten und dem R-Conduit gehaltenen Wertpapiertranchen - vorgelegen haben, die den Voraussetzungen an eine publikationspflichtige Insidertatsache gemäß B II 2) b) bb) aaa) (1) genügt haben, könnte dadurch eine Schadensersatzpflicht der Beklagten nicht ausgelöst worden sein.

Dass derartige Informationen auch schon zu dem Zeitpunkt, an dem die von der Klägerin verlangte Ad-hoc-Mitteilung hätte veröffentlicht werden müssen, generell oder nach den konkreten Umständen in einem über die inhaltliche Tragweite der letzten nach den Umständen maßgeblichen Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 hinausgehenden Umfang vom Anlegerpublikum als maßgeblich angesehen wurden und daher eine Eignung zur erheblichen Beeinflussung des Aktienkurses der Beklagten hatten, wie sie für einen Schadensersatzanspruch der Klägerin erforderlich wäre, lässt sich ebenso wenig feststellen wie die darüber hinaus erforderliche Kenntnis der Beklagten von einer derartigen Kursrelevanz.

Maßgeblich ist nämlich insoweit die Ex-ante-Perspektive. Heute vorliegende Erkenntnisse mögen zwar die Annahme rechtfertigen, dass die damalige Einschätzung der Beklagten, sie habe keine substantiellen Auswirkungen der Subprime-Krise zu befürchten, objektiv falsch gewesen ist. Für den hier verfolgten Anspruch kommt es indes nicht entscheidungserheblich darauf an, ob es bei der Beklagten zu Fehleinschätzungen oder Managementfehlern insbesondere im Bereich der Risikovorsorge gekommen ist. Ebenso ist in dem hier maßgeblichen Zusammenhang auch nicht von erheblicher Bedeutung, ob die Beklagte zumindest durch die Herausgabe der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 eine Information herausgegeben hat, die geeignet gewesen ist, den Aktienkurs der Beklagten zumindest kurzzeitig zu beeinflussen, wofür allerdings nach den Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf in dem Strafurteil vom 14. Juli 2010 - KLs /09 - in der Tat Einiges sprechen dürfte. Entscheidend ist vielmehr allein, ob es die Beklagte vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen hat, (weitere) Informationen über die Art und den Umfang ihrer Engagements im Wege der Ad-hoc Mitteilung zu veröffentlichen.

Eine generelle Pflicht hierzu bestand nicht. Ein allgemeinverbindlicher und vollständiger Katalog von aufgrund ihrer Kursrelevanz publizitätspflichtigen Insiderinformationen lässt sich nicht aufstellen. Betrachtet man z. B. die in dem - über das Internet über www...de erhältlichen - Emittentenleitfaden der BaFin (Stand: 28. April 2009) auf den Seiten 56 f. enthaltenen Beispiele und Empfehlungen, so fällt auf, dass ein erhebliches Preisbeeinflussungspotential nur für konkrete und massive Ereignisse bejaht wird, z. B. für wesentliche Änderungen der Ergebnisse der Jahresabschlüsse oder Zwischenberichte, eine bevorstehende Zahlungseinstellung oder Überschuldung sowie erhebliche außerordentliche Aufwendungen nach Großschäden.

 

Die Art und der Umfang der Investments der Beklagten in dem Geschäftsbereich „internationale Verbriefungen“ lassen sich keinem der dort genannten Regelbeispiele zuordnen. Um die „Aufnahme eines neuen Kerngeschäftsfeldes“ der Beklagten in dem hier maßgeblichen Sinne hat es sich aus den bereits oben zu B II 2 b) bb) aaa) (2) (b) dargelegten Gründen ebenso wenig gehandelt wie um den Abschluss wesentlicher Vertragsverhältnisse, die etwa mit dem Erwerber oder der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung oder dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages verglichen werden könnte.

Allein das fehlende Vorliegen eines der in dem Emittentenleitfaden genannten Regelbeispiele steht zwar der Annahme einer Veröffentlichungspflicht noch nicht prinzipiell entgegen. Insoweit hat der Senat aber zu berücksichtigen, dass unstreitig der Subprime-Anteil in den Portfolien nach damals gängiger Auffassung und Einschätzung für das in dem konkreten Investment liegende Risiko nicht von besonderer Aussagekraft war. Die gesamte Branche, unter anderem Banken, Wirtschaftsprüfer und die Bankenaufsicht, orientierte sich hinsichtlich der Einschätzung vor allem des Ausfallrisikos in erster Linie an den Bewertungen durch die Rating-Agenturen. Entsprechend hat die Beklagte - wie bereits erwähnt - in ihren Geschäftsberichten bis einschließlich 2006/2007 zu ihrem eigenen Engagement Angaben stets zusammen mit der Bonitätsstruktur bzw. der Ratingklasse gemacht und dabei betont, dass sie in „breit diversifizierte Portfolios verschiedener Assetklassen investiere“ und ihre Investments ganz überwiegend „Investmentgrade“ geratet seien.

Hinsichtlich der mit der Beklagten verbundenen Zweckgesellschaften könnte überdies sogar zweifelhaft sein, ob diese zu deren Engagement überhaupt Angaben hätte machen dürfen. Denn wie bereits im Zusammenhang mit der Frage der bilanziellen Konsolidierungspflicht - siehe oben zu B II 1 b) cc) - erörtert, handelte es sich bei den Zweck- oder Ankaufsgesellschaften weder um echte Tochtergesellschaften der Beklagten noch um vollständig in deren Struktur integrierte Unternehmen, sondern um rechtlich selbstständige Gesellschaften. Rechtlich verbunden war die Beklagte mit den Zweckgesellschaften lediglich mittelbar über die Beratungsmandate ihrer Tochtergesellschaft L. und über die Gewährung von Kreditlinien.

Ob die Beklagte in Ansehung der konkreten Umstände dennoch verpflichtet gewesen sein könnte, jedenfalls einige der von der Klägerin verlangten Informationen zu veröffentlichen, kann offen bleiben. Denn es lässt sich jedenfalls die Erfüllung des subjektiven Tatbestandes in diesem Zusammenhang nicht feststellen. Dieser würde nämlich voraussetzen, dass die tatsächlich eingetretene, weitere Entwicklung aus damaliger Sicht nicht nur als entfernte Möglichkeit denkbar war, sondern dass der Beklagten die dramatische, sie in ihrer Existenz gefährdende Zuspitzung der Lage einschließlich der Auswirkung auf ihr Geschäftsergebnis, als bereits zum damaligen Zeitpunkt ernsthaft in Betracht kommend erscheinen musste. Dies lässt sich jedoch nicht feststellen.

Der Beklagten war zwar, wie allen übrigen Marktteilnehmern auch, die Existenz der Subprime-Krise bekannt. Gleiches gilt für deren Zuspitzung, die sich unter anderem in den Anfragen der Deutschen Bundesbank und verschiedener Rating-Agenturen äußerte. Dass die Beklagte im Hinblick auf eigene Investments, vor allem aber durch diejenigen der Zweckgesellschaften des R Conduits, erhebliche finanzielle Risiken trafen, war ebenfalls allseits bekannt. So war etwa die Höhe der gewährten Kreditlinien als Eventualverbindlichkeiten in den Geschäftsberichten der Beklagten bereits ausgewiesen. Neben den die Beklagte betreffenden Gerüchten kam es unstreitig auch zu objektiven Reaktionen im Markt etwa in Form der Preissenkungen ihrer Anleihen, der Ausweitung der sog. Bond-Spreads und vor allem des bereits deutlich fallenden Aktienkurses. Ob sich die Beklagte bei dieser Sachlage allein auf die aktuellen Bewertungen der Rating-Agenturen verlassen durfte, nach denen sie in der Tat zumindest hinsichtlich ihres eigenen Investments nur in geringem Maße betroffen zu sein schien, mag dahinstehen. Denn dass sie bei Einbeziehung aller weiteren vorhandenen Erkenntnismöglichkeiten die eingetretene Entwicklung hätte vorhersehen müssen, ist nicht feststellbar.

Es ist insofern zunächst zu bedenken, dass die aus den Subprime-Anteilen sich konkret ergebenden Risiken in dem Geschäftsbereich der strukturierten Forderungsportfolien nicht nur von der Beklagten, sondern von der gesamten Branche einschließlich der Aufsichtsbehörden und den beteiligten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften massiv unterschätzt worden sind. Dies wird sowohl in dem Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschluss des Deutschen Bundestages vom 08. Oktober 2008 (Anlage B 24) - siehe dort z. B. Seite 50 - als auch in der Rede des früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. J. zu der Hauptversammlung vom 27. März 2008 (Anlage B 32) ausgeführt. Einzelne, warnende Stimmen, wie sie die Klägerin zitiert, ändern an diesem Gesamtbild nichts Wesentliches. Dass die Beklagte bessere Erkenntnisse gehabt hätte als die übrigen Marktteilnehmer, trägt die Klägerin nicht schlüssig vor. Dafür sind auch keine Anhaltspunkte ersichtlich. Solche ergeben sich insbesondere auch nicht aus der auf die eigenen Investments der Beklagten beschränkten Antworten der Beklagten auf die Anfrage der Deutschen Bundesbank vom 29. März 2007 (Anlage K 57.5).

Die Beklagte hat, was den Geschäftsberichten entnommen werden kann, über Jahre steigende Erträge in diesem jahrelang funktionierenden Marktsegment erwirtschaftet.

Ihr eigenes Engagement und dasjenige ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft in Luxemburg, das zeitweilig bei rund 6,8 Mrd. € gelegen haben soll (teils noch höhere, von der Klägerin genannte Zahlen werden von den vorgelegten Unterlagen nicht gestützt) und sich nach dem Stand vom 31. Juli 2007 noch immer auf zumindest 6,3 Mrd. € (= 5 Mrd. € Beklagte + 1,3 Mrd. € L. International S.A., Luxemburg, vgl. Anlage BB 2(belaufen hat, waren nach den damals ganz überwiegend vertretenen Kriterien nicht sehr riskant.

Das daraus resultierende Ausfallrisiko schien überschaubar und betragsmäßig begrenzt. Dass die Beklagte schon dieses Risiko aus eigener Kraft nicht hätte auffangen können, war für sie jedenfalls aus ihrer damaligen Sicht nicht zu erkennen. Den konkreten Angaben der Beklagten zu ihren Liquiditätsreserven vgl. die Tabelle in der Anlage B 25 zu Seite 39 des Schriftsatzes vom 14. August 2009 - hat die Klägerin nicht widersprochen.

Aber auch in Bezug auf das Portfolio der Zweckgesellschaften des R Conduit war mit einer existentiellen Bedrohung der Beklagten aus damaliger Sicht nicht zu rechnen.

 

Zwar hatte die Beklagte zugunsten des Conduits neben anderen Banken - Liquiditätslinien in einer Höhe von zeitweilig bis zu 12,7 Mrd. € - bis zum 31. Juli 2007 reduziert auf 8,1 Mrd. € eingeräumt (vgl. den endgültigen Geschäftsbericht 2006/2007 = Anlage B 1, Seiten 16, 17) und außerdem auch im Zusammenhang mit den sog. K-Gesellschaften noch weitere Risiken aus den Liquiditätslinien anderer Liquiditätsgeber übernommen.

Dass die übernommenen Liquiditätslinien aber schon in der Zeit bis zum 27. Juli 2007 gezogen worden wären oder eine solche Ziehung auch nur zu erwarten gewesen wäre, ist von der Klägerin weder in nachvollziehbarer Weise dargetan noch sonst ersichtlich.

Eine Linienziehung hat vielmehr unwiderlegt erst am 07. August 2007 und somit erst deutlich nach dem letzten der hier streitgegenständlichen Aktienkäufe erstmalig stattgefunden. Etwas anderes ergibt sich insbesondere auch nicht aus der von der D-Bank gegenüber der L. mit Schreiben vom 12. Juli 2007 (Anlagenkonvolut BB 7) ausgesprochenen „special disposal notice“ bezüglich der insgesamt zwölf dort im Einzelnen aufgezählten CDO-Tranchen aus dem Portfolio des R-Conduits, denn die damit ausgesprochene Ankündigung einer möglichen Liquiditätslinienziehung ist ausweislich der weiteren Schreiben vom 13. und 18. Juli 2007 (Anlagenkonvolut BB 7) wieder zurückgezogen worden, nachdem es der Beklagten gelungen war, die in Frage stehenden Risiken durch den Erwerb von Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps) bei der UBS (Anlage BB 27) anderweitig abzusichern.

Entgegen der Ansicht der Klägerin steht eine derartige Abwendung einer effektiven Ziehung der Liquiditätslinien schon deshalb keineswegs gleich, weil bei einer solchen Verfahrensweise jedenfalls der von ihr unter Bezugnahme auf die Aussage des Bereichsleiters der Konzernrevision in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten vom 04. Mai 2008 (Anlage K 57.8) und 05. Dezember 2008 (Anlage K 57.10) für den Fall einer Liquiditätslinienziehung für unvermeidlich gehaltene - im Übrigen aber tatsächlich eben zumindest in der Zeit bis zum 26. Juli 2007 auch noch nicht eingetretene - Dominoeffekt mit dem Ergebnis einer vollständigen „Zerstörung“ des gesamten Conduits schon vor vornherein nicht in Betracht kam.

Bei einem funktionierenden Markt - und ein solcher existierte bis mindestens zum 27. Juli 2007 - konnte und durfte die Beklagte annehmen, dass sich die Zweckgesellschaften auch weiterhin durch die Ausgabe von ABCP-Papieren grundsätzlich selbst finanzieren konnten. Selbst eine weitere Zuspitzung der Krise hätte zwar - bei einem normalen, also im Rahmen des Vorhersehbaren verbleibenden Verlauf der Dinge - zu einer Verteuerung der Refinanzierung und zu beschränkten Absatzproblemen geführt, nicht aber zu einer existentiellen Bedrohung für die Beklagte, über die unverzüglich das Anlegerpublikum hätte informiert werden müssen. Die Beklagte hätte Rückgänge ihrer Margen, möglicherweise auch eine größere Zahl von „downgrade drawings“, zu bewältigen gehabt. Dass sie die hierfür benötigten Mittel nicht gehabt hätte oder sich aus Fremdmitteln, die sie sich am Interbankenmarkt hätte beschaffen können, im Umfang der Inanspruchnahme nicht hätte refinanzieren können, legt die Klägerin nicht in nachvollziehbarer Weise dar.

 

Dem Vortrag der Beklagten, wonach die existenzbedrohende Krise tatsächlich nur durch die Kombination zweier so noch nie dagewesener und nicht vorhersehbarer Ereignisse verständlich wird, nämlich einerseits dem Ausfall ihrer Refinanzierungsmöglichkeit durch Sperren ihrer Kreditlinien am Interbankenmarkt und andererseits dem totalen Zusammenbruch des ABCP-Marktes, ist die Klägerin nicht in maßgeblicher Weise entgegengetreten.

Auf eine Indizwirkung der späteren Marktreaktion, kann hier schon wegen des bereits genannten Ausnahmecharakters der in Rede stehenden Ereignisse nicht zurückgegriffen werden. Im Übrigen mag es zwar aus heutiger Sicht zutreffend sein, dass sich - wie die Klägerin meint - bei der Beklagten letztlich ein absehbares und systemimmanentes Risiko verwirklicht hat und dass dieses Risiko auch durch ein Pflichtverletzungen des Vorstandes der Beklagten und ein nicht ausreichendes Risikomanagement mit befördert worden ist.

Jedenfalls der konkrete Zeitpunkt und die Art und Weise, in der sich das bei der Beklagten über die Jahre aufgebaute Risikopotential sodann realisierte und die Tatsache, dass in diesem Zusammenhang ein ganzes Marktsegment dauerhaft zusammenbrach, konnten die bei der Beklagten verantwortlich Handelnden jedoch vor dem 27. Juli 2007 nicht nachweislich erkennen. Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit oder des sogar vorsätzlichen Unterlassens kann der Beklagten daher im Ergebnis nicht gemacht werden.

Etwas anderes ist auch der Tatsache nicht zu entnehmen, dass die L. gemäß den Angaben ihres damaligen Mitarbeiters M. gegenüber dem Bundeskriminalamt (Anlage K 57.2) - siehe dort Seite 13 - seit Anfang 2007 der Beklagten keine aktuellen Marktwerte der in dem Portfolio des R-Conduits befindlichen CDO-Tranchen mehr zur Verfügung gestellt haben. Denn aus derselben Zeugenaussage geht jedenfalls auch hervor, dass die L. GmbH andere, nur von dem Zeugen für nicht ausreichend gehaltene Analysen der Bestandsüberwachung vornahm und die Beklagte selbst noch weitere Evaluierungen durchführte. Dass die Geschäftsführung der L. GmbH den Mitarbeitern ihres Teams „Credit Analysis“ in der damaligen, äußerst nervösen Marktlage eine direkte Kommunikation mit Außenstehenden untersagt haben mag, lässt ebenfalls keinen Rückschluss darauf zu, dass sie die nachfolgende Entwicklung bereits vorausgesehen und vor dieser bewusst oder leichtfertig die Augen verschlossen hätte.

An dieser Einschätzung ändern auch die mit der Berufung nochmals hervorgehobenen Überlegungen der Klägerin nichts, wonach sich angeblich bereits aus der Entwicklung des allmählichen Wegbrechens auch von zunehmend besser gerateten Forderungstranchen in der ersten Jahreshälfte 2007 hätte entnehmen lassen, dass sich eine alsbaldige Realisierung der von der Beklagten für das R-Conduit übernommenen Risiken auch schon vor der akuten Zuspitzung der Krise an dem Wochenende des 27./28. Juli 2007 konkret abzeichnete und von den Verantwortlichen bei der Beklagten nicht mehr übersehen werden konnte.

Denn zum Einen hat die Beklagte - insbesondere auch durch die Vorlage und Erläuterung der Aufstellung der problematischen CDO of ABS-Tranchen aus ihrem eigenen Investment-Portfolio und demjenigen des R-Conduits, die im Juli 2007 von den Ratingagenturen untersucht wurden bzw. auf der sog. UBS-CDO-Insight-Liste standen (Anlage BB 11) - hinreichend konkret dargelegt, warum sie aus ihrer Sicht auch noch bis Ende Juli 2007 davon ausgehen durfte, über ein ausreichendes „Sicherheitspolster“ an wegen ihres guten Ratings und wegen der bestehenden Subordinationsmechanismen derzeit noch nicht konkret gefährdeten Wertpapieren zu verfügen, um der Krise - vermeintlich - entgehen zu können.

Zum anderen ändert auch die Tatsache, dass das „Heranrollen“ der allmählich in Gang kommenden Lawine auf die Beklagte in gewissem Maße abstrakt erkannt werden konnte, nichts daran, dass deren tatsächlicher Umfang und der damit verbundene Totalzusammenbruch des Marktes - wie bereits ausgeführt - nicht nur von der Beklagten, sondern von praktisch allen relevanten Marktteilnehmern in dieser Form tatsächlich nicht vorhergesehen worden sind.

Die Vorhersehbarkeit eines Zusammenbruchs der Beklagten ergab sich auch nicht aus den Besonderheiten der von dieser für das R-Conduit übernommenen Haftungsrisiken, insbesondere nicht daraus, dass jede Verschlechterung eines Ratings von Verbriefungen auf dem US-Hypothekenmarkt aufgrund der bestehenden Haftungsmechanismen zwangsläufig zu einer Ziehung von Liquiditätslinien und als deren Folge zwangsläufig zu Verlusten in Höhe des vollen Nominalbetrages der jeweils betroffenen Transaktionstranche führen musste und dass in dieser Hinsicht schon bei jeder Linienziehung von vornherein mit einem Dominoeffekt zu rechnen war.

Wie die Beklagte hierzu im Einzelnen dargelegt hat, trug sie vielmehr neben dem Risiko vorübergehender Liquiditätsengpässe keineswegs jedes Risiko einer Verschlechterung des Ratings der CDO-Tranchen, wobei im Übrigen auch ohnehin nicht jede Verschlechterung der Lage auf dem US-Hypothekenmarkt sogleich auf die (zweite) Verbriefungsebene der CDO-Transaktionen durchschlagen musste, sondern sich zunächst einmal auf einer ersten Stufe nur auf der darunter liegenden Verbriefungsebene der ABS-Transaktionen auswirkte.

Tatsächlich waren vielmehr die einen echten Kreditausfall indizierenden Fälle einer Verschlechterung auf ein Rating von Caa2 oder darunter durch die Auslagerung des Credit Enhancement auf die D-Bank abgesichert, dass sich hiervon nur in bestimmten Sonderfällen - siehe Seite 43 f. des Schriftsatzes der Beklagten vom 14. August 2009 - durch die Ausübung ihres „special disposal right“ unter Umständen wieder befreien konnte. Sowohl bei einer Ratingherabstufung oberhalb der Stufe von Caa2 wie auch darunter drohte der Beklagten damit sowohl für die Papiere in ihrem eigenen Portfolio wie auch erst recht für diejenigen in dem Portfolio des R-Conduits jeweils nur ein gewisser, relativer Wertverlust oder eine Erhöhung ihrer Kosten wegen der Notwendigkeit des Zukaufes einer weiteren Kreditausfallversicherung, nicht aber ein Totalverlustrisiko. Auch einen Dominoeffekt musste die Beklagte aus ihrer damaligen Sicht zumindest solange nicht befürchten, wie sie davon ausgehen konnte, über ausreichend eigene Liquidität und über ausreichende Refinanzierungsmöglichkeiten auf dem Interbankenmarkt zu verfügen, um die sich aus einer Veränderung des Ratings ergebenden, in einem gewissen Umfang statistisch ohnehin zu erwartenden Wertschwankungen in ihrem Portfolio und demjenigen des R-Conduits bewältigen zu können.

 

Zutreffend ist zwar, dass das ordnungsgemäße Funktionieren der Geschäfte des R-Conduits in einem großen Umfang auf dem fortdauernden gegenseitigen Vertrauen aller Marktteilnehmer beruhte, dass sich die Bewertungsmethoden der Ratingagenturen im Nachhinein als ebenso unzureichend erwiesen haben wie die eigenen Bewertungsverfahren der Beklagten, soweit es diese überhaupt gegeben hat, dass die Beklagte auch nach ihrem eigenen Vortrag aufgrund von Personalengpässen mit der regelmäßigen Bestandsüberwachung ihrer Investments in Rückstand geraten war und dass schließlich auch die Eigenkapitalausstattung der Beklagten sich im Ergebnis für die von ihr selbst und für die im Rahmen der bestehenden Beratungsmandate mit dem R-Conduit von diesem abgewickelten Verbriefungsgeschäfte als deutlich zu niedrig erwiesen hat.

Die hierin möglicherweise zum Ausdruck kommenden Versäumnisse des Vorstandes der Beklagten können jedoch allenfalls einen Schadensersatzanspruch der Gesellschaft gegen ihre Organe gemäß § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG begründen. An der ex ante mangelnden Vorhersehbarkeit des tatsächlich drohenden Zusammenbruchs der Beklagten zu den hier maßgeblichen Zeitpunkten ändern sie nichts. Auch ein Schadensersatzanspruch der Anleger gegen die Beklagte kann durch sie daher letztlich nicht begründet werden.

Dem gefundenen Ergebnis steht nicht entgegen, dass die Darlegungs- und Beweislast für das fehlende Verschulden an der Nichtbekanntgabe einer veröffentlichungspflichtigen Insiderinformation durch die Vorschrift des § 37b Abs. 2 WpHG ausdrücklich dem Emittenten auferlegt wird.

Ihrer sich daraus ergebenden Darlegungslast ist die Beklagte nach der Überzeugung des Senats hinreichend gerecht geworden. Weitergehende Darlegungen zu der lediglich negativen - Tatsache einer Nichtkenntnis von der konkret bevorstehenden Zuspitzung der allgemeinen Krise und ihren Folgen auch gerade für die Beklagte können von dieser ohne eine Überspannung der ihr durch das Gesetz auferlegten Darlegungs- und Beweispflichten nicht verlangt werden. Auch für eine grobe fahrlässige Unkenntnis der Beklagten über die Kurserheblichkeit der hier in Betracht kommenden Insiderinformationen, die etwa dann vorliegen kann, wenn sich der Emittent den üblichen Börsenreaktionen verschließt oder sich überhaupt keine Gedanken über den Einfluss der Informationen auf den Kurs gemacht hat (Assmann/U. H. Schneider/Sethe, a. a. O., § 37b c WpHG Rn. 66), gibt es nach dem von der Klägerin im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast nicht maßgeblich angegriffenen Darlegungen der Beklagten keine Anhaltspunkte. Diese hat sich vielmehr - wie schon ausgeführt - im Wesentlichen auf die hohe Ratingqualität ihrer Papiere verlassen und wie alle anderen Marktteilnehmer mit einem konkret bevorstehenden Zusammenbruch des Marktes nicht gerechnet.

Schließlich kann der Beklagten auch nicht entgegen gehalten werden, der subjektive Tatbestand des § 37 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG setze eine Kenntnis der Beklagten von ihrer konkret bevorstehenden Existenzkrise oder von deren jedenfalls überwiegenden Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht voraus, da sie auch ohne eine entsprechende Kenntnis den Anlegern jedenfalls das erforderliche Faktenwissen hätte vermitteln müssen, um die mit einem Erwerb von Aktien der Beklagten verbundenen Risiken und Gefahren selbst einschätzen zu können.

Eine dahingehende Argumentation vermengt die subjektiven und objektiven Voraussetzungen eines möglichen Anspruchs auf Schadensersatz und verkennt, dass die von der Klägerin vermissten Detailinformationen über die Subprime-Anteile in den strukturierten Forderungsportfolien der Beklagten und ihrer Zweckgesellschaften ihre Kursrelevanz und damit auch ihren Charakter als veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen überhaupt erst durch die konkrete Wahrscheinlichkeit eines bevorstehenden Marktzusammenbruches und einer der Beklagten daraus drohenden Existenzkrise erhalten haben. Ohne das Wissen um die konkrete Wahrscheinlichkeit der Krise war der Beklagten daher auch die mögliche Notwendigkeit der Offenlegung weiterer Daten nicht bekannt, weil sie damit zugleich auch von der Existenz einer möglicherweise veröffentlichungspflichtigen Insidertatsache nichts wusste.

Ein Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Herausgabe der von ihr beanstandeten Pressemitteilungen oder wegen des Unterlassens weitergehender Mitteilungen außerhalb der Regelpublizität ist auch aus etwaigen - neben den Vorschriften über die Ad-hoc-Publizität allenfalls noch in Betracht kommenden - Anspruchsgrundlagen des Deliktsrechts nicht herzuleiten.

Ein derartiger Anspruch ergibt sich nicht aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit der Verletzung von Schutzgesetzen.

Ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 400 Abs. 1 Nr. 1 AktG ist nicht gegeben. Die genannte Vorschrift setzt voraus, dass ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats die Verhältnisse der Gesellschaft einschließlich ihrer Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand oder in Vorträgen oder Auskünften in der Hauptversammlung unrichtig wiedergibt oder verschleiert. Eine unzutreffende Darstellung über den Vermögensstand einer Aktiengesellschaft liegt aber nur dann vor, wenn ein unzutreffendes Gesamtbild über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft gezeichnet und der Eindruck der Vollständigkeit erweckt wird. Das kann zwar auch durch die Mitteilung von Quartals- oder Halbjahreszahlen geschehen.

Die von der Klägerin beanstandeten Pressemitteilungen vom 16. Mai 2007 (Anlage K 16), vom 28. Juni 2007 (Anlage K 17) und 20. Juli 2007 (Anlage K 20) erweckten jedoch nicht den Eindruck der Vollständigkeit. Es wurden darin vielmehr jeweils nur einzelne Daten aus dem Jahresgeschäftsbericht 2006/2007 und den Quartalsberichten für das letzte Quartal des genannten sowie das erste Quartal des darauf folgenden Geschäftsjahres mitgeteilt, zugleich jedoch entweder darauf hingewiesen, dass der vollständige Bericht für das Geschäftsjahr 2006/2007 (Pressemitteilung vom 16. Mai 2007) bzw. der Bericht für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2007/2008 (Pressemitteilung vom 20. Juli 2007) erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden sollten oder sogar ausdrücklich angeführt, dass es sich nur um die Bekanntgabe einiger Eckdaten handelte (Pressemitteilung vom 28. Juni 2007). Damit lag auf der Hand, dass die in der Pressemitteilung veröffentlichten Daten kein vollständiges und umfassendes Bild vom Vermögensstand der Beklagten darstellen konnten (ebenso zu der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 auch schon OLG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juni 2009, I-9 U 215/08, Seite 10).

Dieser Beurteilung stehen auch die Hinweise der Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in dem Strafverfahren gegen die Vorstandsmitglieder der N-AG und auf den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts in der gleichen Angelegenheit nicht entgegen, denn mit der Frage, ob in der dort zu beurteilenden Ad-hoc-Mitteilung der Eindruck der Vollständigkeit erweckt wurde, setzen sich die beiden genannten Entscheidungen von vornherein nicht auseinander.

Auch ein Anspruch der Klägerin aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 20a WpHG scheidet aus. Das gilt bereits unabhängig davon, ob der Senat die Feststellungen des Landgerichts Düsseldorf in dem Strafverfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten auch auf der Grundlage des ihm hier zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalts in allen Einzelheiten teilen könnte, denn wie bereits in dem Strafurteil vom 14. Juli 2010 - KLs /09 zutreffend ausgeführt wird, handelt es sich bei der Vorschrift des § 20a WpHG schon nicht um ein den Individualschutz des einzelnen Anlegers bezweckendes Schutzgesetz.

Ein Anspruch auf Schadensersatz ergibt sich auch nicht aus § 826 BGB. Die Beklagte hat die Klägerin weder durch die Herausgabe von unrichtigen Pressemitteilungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt noch dadurch, dass sie die Herausgabe einer Pressemitteilung mit den weiteren, von der Klägerin verlangten Informationen vorsätzlich unterlassen hat.

Für eine Haftung nach dieser Vorschrift reicht selbst eine vorsätzliche Verletzung gesetzlicher Vorschriften - wie sie hier allenfalls im Hinblick auf die dem Strafurteil des Landgerichts Düsseldorf zugrunde liegende Verletzung des § 20a WpHG in durch die Herausgabe der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 Betracht kommt, nicht aber aus den bereits dargelegten Gründen aus einem Verstoß gegen die Vorschriften der §§ 37b, c WpHG herzuleiten ist - nicht ohne weiteres aus. Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, die das Verhalten des Täters als sittenwidrig, d. h. als einen Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden erscheinen lassen.

Das Verhalten des Schädiger muss hiernach gegen die Mindestanforderungen des lauteren Rechtsverkehrs auf dem Kapitalmarkt verstoßen . Das ist etwa dann der Fall, wenn das Sekundärmarktpublikum bewusst durch grob unrichtige Ad-hoc-Mitteilungen in die Irre geführt wird, damit sich ein Vorstandsmitglied bereichern kann. Auch ein nur bedingt vorsätzliches Handeln kann den Vorwurf der Sittenwidrigkeit begründen, wenn etwa Tatsachen ins Blaue hinein behauptet werden oder wenn sich der Schädiger der Unrichtigkeit von Aussagen verschließt, um eigene Vorteile ohne Rücksicht auf die Belange Dritter durchzusetzen. Gleiches gilt, wenn der Schädiger eine an sich gebotene Ad-hoc-Mitteilung aus eigennützigen Motiven bewusst unterlässt.

Nach diesen Maßstäben sind die Voraussetzungen einer Haftung der Beklagten aus § 826 BGB - auch unter Berücksichtigung des Strafurteils gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten - im vorliegenden Fall nicht erfüllt.

Wie bei der Erörterung des § 37 b WpHG schon ausgeführt, kann nicht festgestellt werden, dass die Organe der Beklagten bereits am 20. Juli 2007 das tatsächliche Ausmaß der Krise und deren Bedeutung für die Beklagte erkannt haben. Im Ergebnis steht damit auch nicht fest, dass sie sich wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch eine aktive Falschinformation des Kapitalmarktpublikums oder durch das Unterlassen einer weitergehenden Information des Kapitalmarktes über die wachsenden Risiken der Beklagten aus dem Verbriefungsgeschäft schadensersatzpflichtig gemacht haben.

Soweit die Klägerin der Beklagten eine sittenwidrige Schädigung durch Unterlassen vorwirft, ist schon umstritten, ob die Unterlassung einer gebotenen Ad-hoc-Pflichtmitteilung - nur eine solche und nicht das Unterlassen einer ohnehin bloß freiwilligen Pressemitteilung könnte eine Haftung allenfalls begründen - überhaupt dem Verdikt der Sittenwidrigkeit unterliegen kann. Zumindest zum Teil wird dies wegen des nicht vergleichbaren Unrechtgehaltes einer Unterlassung sogar gänzlich verneint. Jedenfalls die wohl herrschende Ansicht bejaht zwar zumindest die Möglichkeit einer derartigen Haftung, verlangt aber das Hinzutreten einer verwerflichen Motivation, etwa durch eine angestrebte persönliche Bereicherung. Eine solche fehlt hier jedoch. Entgegen der Ansicht der Klägerin ist sie auch nicht aus dem Vergütungssystem für die Vorstände der Beklagten herzuleiten, denn deren Bonus war nicht an das Erreichen eines bestimmten Aktienkurses der Gesellschaft gekoppelt, sondern an die Erreichung eines bestimmten Geschäftsergebnisses (Anlage BB 34) und bot für eine Manipulation der Aktienkurse schon deswegen keinerlei Anreiz. Darüber hinaus steht die Tatsache, dass die Beklagte aus den bereits weiter oben dargelegten Gründen jedenfalls die akute Zuspitzung der Krise auf dem Verbriefungsmarkt und deren konkrete Auswirkungen auf sich selbst und die mit ihr verbundenen Zweckgesellschaften nicht erkannt hat, sogar schon einer Haftung wegen einer unterlassenen Pflichtmitteilung nach § 37b WpHG entgegen. Erst recht kommt dann aber auch eine Haftung nach den - deutlich strengeren - Voraussetzungen des § 826 BGB wegen einer derartigen Unterlassung nicht in Betracht.

Nichts anderes gilt aber im Ergebnis auch, soweit die Beklagte das Anlegerpublikum durch die von ihr herausgegebenen Pressemeldungen aktiv getäuscht haben soll, wobei in dieser Hinsicht die Klägerin sogar bereits selbst einräumt, dass der Schwerpunkt ihrer Vorwürfe gegen die Beklagte sich eher auf ein Unterlassen der gebotenen Kapitalmarktinformation als auf eine Täuschung des Publikums durch ein aktives Verhalten richtet. Jedenfalls die erforderliche Gesamtbeurteilung führt auch in dieser Hinsicht im konkreten Fall nicht zu einem gegen das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ und somit sittenwidrigen Verhalten der Beklagten.

Anders als in den bereits in der Vergangenheit durch den Senat entschiedenen Parallelverfahren - vgl. die Urteile vom 04. März 2010 - I 6 U 94/09 - (= AG 2011, 31 ff.) und vom 25. März 2010 - I-6 U 69/09 - spricht allerdings aufgrund der mittlerweile in das Verfahren eingeführten Ergebnisse des Strafverfahrens gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten zumindest Einiges dafür, dass sich der Beklagte jedenfalls durch die Herausgabe der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 wegen einer vorsätzlichen Marktmanipulation gemäß § 20a WpHG strafbar gemacht haben könnte. Selbst wenn das dahin gehende Strafurteil bisher noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, bestehen aus den Gründen dieses Urteils doch zumindest gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die genannte Pressemitteilung für das Anlegerpublikum objektiv irreführend gewesen sein dürfte, weil auch ein verständiger Anleger nicht ohne weiteres erkennen konnte, dass die dortige Aussage über die „Betroffenheit“ der Beklagten von den jüngsten Rating-Aktionen der Agenturen O. und P. nicht auch auf das Portfolio der Zweckgesellschaften des R-Conduits mit bezogen sein sollte und der Beklagte im Hinblick auf eine derartige Irreführung des Anlegerpublikums auch vorsätzlich gehandelt hat.

Selbst wenn man dieses Ergebnis des Strafverfahrens - das allerdings zumindest im Hinblick auf die dort gezogenen Rückschlüsse auf den inneren Tatbestand bereits keineswegs selbstverständlich erscheint - einmal als zutreffend unterstellt, ergeben sich daraus aber noch nicht zugleich auch die Voraussetzungen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des Anlegerpublikums durch ein aktives Tun des früheren Vorstandssprechers der Beklagten, das sich diese gemäß § 31 BGB als ihr eigenes zurechnen lassen muss.

Anders als in den bereits vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen einer kapitalmarktrechtlichen Haftung wegen eines „Informationsdeliktes“ geht es hier nämlich schon nicht um einen - durch den BGH a. a. O. als besonders schwerwiegend angesehenen - Missbrauch des Rechtsinstituts der Ad-hoc-Publizität, sondern nur um den irreführenden Charakter einer einfachen Pressemitteilung, wobei die in dieser Hinsicht verletzte Vorschrift des § 20a WpHG zudem auch nicht als Schutzgesetz zugunsten des einzelnen Anlegers angesehen wird und die gleichen Gründe, die in diesem Zusammenhang gegen einen Schutzgesetzcharakter angeführt werden - der Gesetzgeber hat einen Schadensersatzanspruch im WpHG bei der Einführung dieser Vorschrift gerade nicht vorgesehen, sondern sich mit der Schaffung eines reinen Gefährdungstatbestandes begnügt - es auch angezeigt sein lassen, diese gewollte Differenzierung nicht durch eine zu weitgehende Auslegung des Merkmals der Sittenwidrigkeit in § 826 BGB zu unterlaufen.

Hinzu kommt, dass die beanstandete Pressemitteilung hier nicht - wie in den bereits zitierten Infomatec-Fällen „grob unrichtig“, sondern allenfalls irreführend gewesen ist und dass der Vorstand der Beklagten hier - wie bereits dargelegt - auch nicht aus eigennützigen Motiven gehandelt hat. Selbst wenn man eine derartige Eigennützigkeit mit der wohl herrschenden Ansicht nicht für eine zwingende Voraussetzung für die Bejahung der Sittenwidrigkeit im Rahmen einer Informationsdeliktshaftung nach § 826 BGB hält, ändert dies im Ergebnis nichts daran, dass daher bei der erforderlichen Gesamtbeurteilung zumindest eine Eigennützigkeit des Vorstandsverhaltens bei der Beklagten zur Begründung für die Annahme einer Sittenwidrigkeit auch nicht herangezogen werden kann.

Schließlich kann im Rahmen dieser Gesamtbeurteilung auch nicht außer Betracht bleiben, dass die Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 nach dem unwiderlegten Vortrag der Beklagten deshalb herausgegeben worden ist, um die nicht nur aus der Sicht des früheren Vorstandssprechers der Beklagten, sondern auch aus der Sicht der übrigen, an der Abfassung und Herausgabe dieser Mitteilung beteiligten Mitarbeiter der Beklagten nach dem eigenen Stand des damaligen Wissens aus konkreten und objektiv nachvollziehbaren Gründen für nicht gerechtfertigt gehaltenen Gerüchte am Markt zu zerstreuen, wobei man die tatsächliche, sich bereits abzeichnende Gefahr der heraufziehenden Existenzkrise für die Beklagte noch nicht erkennen konnte, weil die weitere Entwicklung mit dem bevorstehenden Totalzusammenbruch des Verbriefungsgeschäfts und der noch hinzu tretenden Sperrung der Kreditlinien insbesondere durch die C-Bank unwiderlegt noch für niemanden abzusehen war.

 

Bezeichnenderweise hat in diesem Zusammenhang auch das Landgericht in seinem Strafurteil gegen den damaligen Vorstand der Beklagten im Zusammenhang mit den Ausführungen zum Vorsatz festgestellt, dass es dem Vorstand der Beklagten zwar darauf ankam, den Umfang der Betroffenheit des R-Conduits von den vorangegangenen Ratingaktionen zu verschleiern, weil er davon ausging, dass der Kapitalmarkt daraus ansonsten nachteilige Schlüsse auf die wirtschaftliche Situation der Beklagten ziehen würde, dass die Herausgabe der Pressemitteilung aber dennoch aus dem - für sich genommen keineswegs verwerflichen - Wunsch heraus erfolgte, zu verhindern, dass ein Großteil der Anleger die Angabe einer größeren Betroffenheit des R-Conduits von den Rating-Aktionen unzutreffend (!) mit einem entsprechenden Verlustrisiko gleichsetzen würde. Auch nach den Feststellungen des Strafverfahrens handelte der Vorstandsvorsitzende der Beklagten also subjektiv gerade nicht, um das Publikum zu schädigen, sondern um einer Fehlinterpretation vor allem durch weniger professionelle Anleger entgegenzuwirken, welche die Auswirkungen der Rating-Aktionen aus einer von ihm aus nachvollziehbar dargelegten Gründen für falsch gehaltenen Sichtweise heraus nicht ausreichend einschätzen konnten. Dass dem Vorstandsvorsitzenden der Beklagten bei seiner Irreführung des Kapitalmarktes ohne weiteres „jedes Mittel recht“ gewesen ist kann hier also im Rahmen der erforderlichen Gesamtbeurteilung gerade nicht festgestellt werden.

Nach alledem ändert auch das mittlerweile vorliegende Ergebnis der ersten Instanz des Strafverfahrens gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten nichts an dem gefundenen Ergebnis. Schon die zuständige Strafkammer hat insoweit etwaige zivilrechtliche Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz zutreffend als zwar nicht auszuschließen, aber doch unwahrscheinlich eingeschätzt, ohne darin einen Widerspruch zu seiner eigenen Entscheidung zu sehen.

Die Verurteilung des früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten wegen Marktmanipulation gemäß §§ 38 Abs. 2, 39 Abs. 2 Nr. 11, 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG befasst sich von vornherein nur mit der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007, nicht mit früheren Pressemitteilungen der Beklagten und erst recht nicht mit ihren Jahresabschlüssen. Sie betrifft außerdem auch nur den Wahrheitsgehalt der tatsächlich herausgegebenen Meldung und nicht die - hier auch nach der eigenen Ansicht der Klägerin viel stärker im Mittelpunkt stehende - Frage des Unterlassens darüber hinausgehender Informationen.

Schließlich sind auch die Voraussetzungen der §§ 37b, c WpHG und diejenigen von § 20a WpHG nicht identisch. Insbesondere verlangt § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG nicht die Herausgabe einer Ad-hoc-Mitteilung. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist in dem Abschnitt 4 des WpHG „Überwachung der Marktmanipulation“ anders als an dem Abschnitt 7 „Haftung für falsche und unterlassene Kapitalmarktinformationen gerade nicht vorgesehen. Auch eine Haftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 20a WpHG scheidet - wie schon ausgeführt - aus, ebenso aus den bereits dargelegten Gründen auch eine Haftung wegen der Herausgabe der Pressemeldung vom 20. Juli 2007 gemäß § 826 BGB

 

Die von der Klägerin im Einzelnen angeführten Ermittlungsergebnisse aus dem Strafverfahren helfen ihr vor diesem Hintergrund ebenfalls nicht weiter. Entscheidend bleibt nach wie vor, dass auch den von der Berufung angeführten Aktenvermerken und Zeugenaussagen nicht entnommen werden kann, dass der frühere Vorstandssprecher der Beklagten oder die sonst an der Herausgabe der Pressemitteilung vom 20. Juli 2007 beteiligten Personen bereits am 20. Juli 2007 mit einem Marktzusammenbruch gerechnet hätten. Einen solchen Zusammenbruch hat im Gegenteil auch nach den ausdrücklichen Feststellungen des Strafurteils (Urteil vom 14. Juli 2010, 24 Kls 6/09 = juris Rn. 105) damals gerade niemand vorausgesehen. Alle Beteiligten hielten vielmehr nur eine vorübergehend schwierige, aber noch nicht existenzbedrohende Marktsituation der Beklagten für gegeben, was für einen Anspruch der Anleger auf Schadensersatz aus den bereits dargelegten Gründen aber im Ergebnis nicht ausreicht.

Eine Aussetzung des (Berufungs-)Verfahrens kommt auch nach dem derzeitigen Verfahrensstand nach wie vor nicht in Betracht.

Die erste Instanz des Strafverfahrens gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der Beklagten ist mittlerweile abgeschlossen. Die Dauer des noch laufenden Revisionsverfahrens vor dem Bundesgerichtshof ist nicht abzusehen, erst recht nicht das Zutagetreten weiterer Tatsachen im Rahmen dieses Verfahrens, dass sich ohnehin nur mit einer Überprüfung der (straf-)rechtlichen Richtigkeit des landgerichtlichen Urteils befasst.

Auch das Verfahren gemäß § 142 Abs. 2 AktG über die Wiederbestellung des Sonderprüfers - 31 O 38/09 (AktE(LG Düsseldorf = I-6 W 45/09 OLG Düsseldorf - ist mittlerweile beendet. Eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens gemäß § 148 ZPO oder auf einer sonstigen Rechtsgrundlage kommt auch im Zusammenhang mit diesem Verfahren nicht in Betracht. Das hier allenfalls noch denkbare Zuwarten auf das nach den Angaben der Klägerin demnächst erwartete Ergebnis der Sonderprüfung fällt bereits deshalb nicht unter § 148 ZPO, weil es sich dabei nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt. Die Ergebnisse der Sonderprüfung können daher auch schon begrifflich nicht für die Entscheidung des Rechtsstreits „vorgreiflich“ sein, ganz abgesehen davon, dass diese auch von ihrer Zielsetzung her nur auf die Aufdeckung von etwaigen Managementfehlern zur Vorbereitung der Entscheidung über die Verfolgung möglicher Ersatzansprüche der Beklagten gegen ihre früheren Organe gemäß den §§ 93, 116 AktG gerichtet ist und nicht der Beschaffung von Beweismaterial zur Begründung der ganz anders gearteten und ganz anderen Voraussetzungen unterliegenden Klagen von geschädigten Anlegern dienen soll. Dass bei der Sonderuntersuchung mehr oder weniger zufällig auch weiteres Material gefunden werden könnte, welches die Begründung solcher Anlegerklagen erleichtern könnte, ist denkbar, kann aber eine Aussetzung des Verfahrens nach dem geltenden Zivilprozessrecht nicht rechtfertigen.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 Abs. 1 ZPO. Die Entscheidung über die vorläufigen Vollstreckbarkeit ergibt sich aus den §§ 708 Nr. 10, 713 ZPO.

Ein Anlass zur Zulassung der Revision besteht nicht. Ein solcher ergibt sich auch nicht aus dem von der Klägerin angeführten Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. November 2010 - II ZB 7/09 - (WM 2011, 14 ff.) betreffend den Zeitpunkt, an dem eine Ad-hoc-Mitteilung über das bevorstehende Ausscheiden eines Aufsichtsratsmitgliedes geboten ist.

Auf die dem Gerichtshof der Europäischen Union dort vorgelegte Frage, ob bei einem zeitlich gestreckten Vorgang, bei dem über mehrere Zwischenschritte ein bestimmter künftiger Umstand verwirklicht oder ein bestimmtes künftiges Ereignis herbeigeführt werden soll, nur auf diesen Umstand oder auf dieses Ereignis als etwaige Insiderinformation abzustellen ist oder ob auch schon solche zu dem Umstand oder Ereignis hinführenden Zwischenschritte, die ihrerseits bereits existieren oder eingetreten sind, eine Pflicht zur Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung auslösen können, kommt es hier nicht an. Die von der Klägerin als veröffentlichungspflichtige Insiderinformationen im Sinne des WpHG gewerteten Einzeltatsachen zu der am Ende in die Existenzkrise Ende Juli 2007 einmündenden Unternehmensentwicklung der Beklagten betreffen kein solches, in der Zukunft liegendes, aber mit in der Vergangenheit liegenden Zwischenschritten bereits angestrebtes Einzelereignis, sondern eine allmähliche Entwicklung des gesamten Unternehmens, als deren Folge es schließlich zu einer Existenzkrise gekommen ist, die aber auf das Ziel der Auslösung einer derartigen Krise selbstredend zu keiner Zeit ausgerichtet war.

Auch die weitere, dem Gerichtshof vorgelegte Frage, ob bei einem besonders hohen Kursbeeinflussungspotential der in Betracht kommenden Umstände oder Tatsachen eine geringere als die sonst verlangte Eintrittswahrscheinlichkeit zur Auslösung der Ad-Hoc-Publizitätspflicht ausreichen kann, stellt sich in dem hier gegebenen Falle nicht, weil es - je nach dem jeweiligen Kaufzeitpunkt der betroffenen Wertpapiere - entweder an einem derartigen Kursbeeinflussungspotential bereits objektiv fehlte, oder, soweit dieses jedenfalls im Laufe des Monats Juli 2007 entstanden sein sollte, die Beklagte aus den oben dargelegten Gründen dennoch mit einem Ausfall ihrer Refinanzierungsmöglichkeiten und mit dem Zusammenbruch des ABCP-Marktes subjektiv nicht zu rechnen brauchte.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 7.977,66 €.

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Schönheitsreparatur: Eigenleistung des Mieters darf nicht ausgeschlossen werden (25.05.2012)
Formulierung „durchführen zu lassen" benachteiligt den Mieter in unangemessener Weise-LG Hamburg vom 08.09.11-Az: 307 S 40/11
 
Gemeinschaftliches Testament: Beitritt eines Ehegatten zum Testament des anderen (24.05.2012)
auch wirksam, wenn die Ehefrau den Beitritt erst sechs Jahre nach Errichtung des Testaments erklärt-OLG München vom 01.12.11-Az:31 Wx 249/10
 
Unterhaltsrecht: Rückständiger Unterhalt muss nach einem Jahr geltend gemacht werden (24.05.2012)
andernfalls droht die Verwirkung-OLG Thüringen, 2 UF 385/11
 
Öffentlich bestellte Sachverständige: Höchstaltersgrenze ist unzulässig (24.05.2012)
generelle Altersgrenze stellt eine nach dem AGG unzulässige Benachteiligung wegen des Alters dar und ist deshalb unwirksam-BVerwG vom 01.02.12-Az: 8 C 24.11
 
Zusatzvergütung: Kein Anspruch wegen erschwerter Bodenbeschaffenheit ohne Untersuchung (24.05.2012)
Baugrundrisiko verwirklicht sich erst, wenn während der Arbeiten Erschwernisse im Boden- und Grundwasserbereich auftreten-OLG Naumburg, 5 U 173/11
 
WEG: Verjährungsbeginn für Mängel an der Balkontürschwelle (24.05.2012)
Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum können auch in Teilen abgenommen werden-OLG Karlsruhe, 4 U 160/0
 
Werklohn: Auftrag zur Reparatur von Drittschäden (24.05.2012)
Vergütungsanspruch des Unternehmers für vom Besteller beauftragte Reparatur des noch nicht abgenommenen Werks-BGH vom 08.03.2012-Az:VII ZR 177/11
 
Arbeitszeit: Bereitschaftsdienst der Feuerwehr auch während Arbeitspausen (24.05.2012)
§ 6 Abs.2 ArbZVO findet auf Dienstbereiche, die die Sicherheit oder Gesundheit der Bevölkerung schützen, keine Anwendung-OVG Koblenz, 2 A 11356/11.OVG
 
Vertretungsbefugnis: Wer darf für den Arbeitgeber Kündigungen aussprechen? (24.05.2012)
grundsätzlich ist der Arbeitgeber kündigungsberechtigt-LAG Hessen vom 19.12.11-Az:17 Sa 569/11
 
Kündigungsrecht: Unwirksame Kündigung wegen Drohung eines Kollegen mit Eigenkündigung (24.05.2012)
vor Kündigung auf Druck von Arbeitskollegen, muss Arbeitgeber konkrete Maßnahmen ergriffen haben, Drucksituation zu beseitigen-LAG Schleswig-Holstein, 2 Sa 331/11
 
Arbeitsrecht: Kündigungsrecht: „Stalking“ im Betrieb kann zur fristlosen Kündigung führen (24.05.2012)
Ob zuvor eine einschlägige Abmahnung erforderlich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab-BAG, 2 AZR 258/11
 
Familienrecht: Zur Berechnung des nachehelichen Elementar- und Altersvorsorgeunterhalts (21.05.2012)
der Altersvorsorgeunterhalt ist ausgehend von dem ermittelten Elementarunterhalt zu berechnen-BGH vom 30.11.11-Az:XII ZR 34/09
 
Patentrecht: Vergütungsbemessung eines an Hochschule beschäftigten Erfinders (21.05.2012)
die Findung eines angemessenen Lizenzsatzes obliegt dem Tatrichter-BGH vom 06.03.12-Az: X ZR 104/09
 
Internetauktion: Keine Rückschlüsse auf Wert des Versteigerungsobjekts durch geringen Startpreis (18.05.2012)
grobes Missverhältnis zwischen Maximalgebot und Wert rechtfertigt nicht Schluss auf verwerfliche Gesinnung des Bieters-BGH vom 28.03.12-Az:VIII ZR 244/10
 
Verkehrsrecht: Ersatz von Mietwagenkosten zum Ausgleich des Gebrauchsentzugs (18.05.2012)
auszugleichen sind nur solche Vorteile, die für den Gebrauch des Fahrzeugs von wesentlicher Bedeutung sind-BGH vom 27.03.12-Az:VI ZR 40/10
 
Gesellschaftsrecht: Zum Ausschluss des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GbR von der Beschlussfassung (18.05.2012)
bei pflichtwidrigem Unterlassen eines Mitgesellschafters, das auch dem Geschäftsführer angelastet wird, als Beschlussgegenstand -BGH vom 07.02.12-Az:II ZR 230/09
 
Bürgschaftsrecht: Ausgleichsanspruch des Ausfallbürgen gegen den Regelbürgen (15.05.2012)
befriedigt der Ausfallbürge den Gläubiger der Hauptforderung, steht ihm ein interner Ausgleichsanspruch gegen den Regelbürgen zu-BGH vom 20.03.12-Az:XI ZR 234/11
 
WEG: Zur Kostentragung für Austausch eines Fensters in Wohnungseigentümergemeinschaft (15.05.2012)
im Zweifel ist dies Sache der Gemeinschaft-BGH vom 02.03.12-Az:V ZR 174/11
 
Wirtschaftsrecht: Zur Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen Beratungsfehlern (15.05.2012)
im Zusammenhang mit der Verschmelzung zweier Gesellschaften-BGH vom 19.04.2012-Az:III ZR 224/10
 
Ehebedingter Nachteil: Zum ehebedingten Verzicht auf eine berufliche Karriere als ehebedingter Nachteil (14.05.2012)
aus der Ehe folgende Rentennachteile sind grundsätzlich als ehebedingte Nachteile zu berücksichtigen-BGH vom 07.03.12-Az: XII ZR 145/09
 
Familienrecht: Prüfung der Härteklausel im Eheaufhebungsverfahren (14.05.2012)
Gericht hat das Eingreifen der Härteklausel § 1316 Abs.3 BGB eigenständig zu prüfen-BGH vom 11.04.12-Az:XII ZR 99/10
 
Blaue Karte EU: Bundesrat billigt die Erleichterung der Zuwanderung Hochqualifizierter (14.05.2012)
Bundesrat hat Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtilinie der EU gebilligt.
 
aktuelle Stellenangebote (13.05.2012)
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WEG: Wohnungseigentümer haften für Abfallentsorgung und Straßenreinigung (11.05.2012)
zum Zustandekommen eines Nutzungsverhältnisses mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft-BGH vom 22.03.12-Az:VII ZR 102/11
 
Urheberrecht: Verwertungsgesellschaft hat angemessenen Vergütungsanspruch (11.05.2012)
auch dann, wenn sie entgegen ihrer Verpflichtung keinen eigenen Tarif für den Verwertungsvorgang aufgestellt hat-BGH vom 27.10.11-Az:I ZR 175/10
 
Insolvenzrecht: Zur Vermutung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 II 2 InsO (09.05.2012)
kann nicht durch den Nachweis der Zahlungsunwilligkeit widerlegt werden- erforderlich ist der Nachweis der Zahlungsfähigkeit-BGH vom 15.03.12-Az:IX ZR 239/09
 
Insolvenzrecht: Zu den Voraussetzungen der Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens (09.05.2012)
es ist allein maßgeblich, ob der Schuldner eine inländische Niederlassung hat-BGH vom 08.03.12-Az:IX ZB 178/11
 
Familienrecht: Geraume Zeit vor Eheschließung aufgenommene Kinderbetreuung mit Arbeitsplatzwechsel ist kein ehebedingter Nachteil (09.05.2012)
die Zeit der vorehelichen Kinderbetreuung ist auch nicht der Ehedauer zuzurechnen-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 25/10
 
Grundstücksrecht: Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs.2 S.2 BGB (08.05.2012)
bei Bruchteilseigentümern, die sich jeweils eine Teilfläche des gemeinschaftlichen Grundstücks zur allgmeinen Nutzung zugewiesen haben-BGH vom 10.02.12-Az:V ZR 137/11
 
Gesellschaftsrecht: Zur Anerkennung eines gerichtlich genehmigten Vergleichsplans nach englischem Gesellschaftsrecht (08.05.2012)
der Anerkennung stehen jedenfalls die Vorschriften über die Zuständigkeit in Versicherungssachen entgegen-BGH vom 15.02.12-Az:IV ZR 194/09
 
GmbH - Insolvenz: Zu den Voraussetzungen der Zahlungseinstellung nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung (08.05.2012)
wenn Geschäftsführer Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt-BGH vom 24.01.12-Az:II ZR 119/10
 
Familienrecht: Verschweigen der tatsächlichen Abstammung des Kindes gegenüber Ehemann (04.05.2012)
verwirklicht grundsätzlich den Härtegrund eines Fehlverhaltens im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB-BGH vom 15.02.12-Az:XII ZR 137/09
 
Insolvenzrecht: Forderungseinzug des vorläufigen Insolvenzverwalters (04.05.2012)
Insolvenzgericht kann vorläufigen Insolvenzverwalter ermächtigen, eine Forderung des Schuldners im eigenen Namen einzuziehen-BGH vom 15.03.12-Az:IX ZR 249/09
 
Familienrecht: Zur Herabsetzung eines vor Unterhaltsrechtsreform durch Vergleich titulierten nachehelichen Unterhalts (04.05.2012)
bei einer vollen Erwerbsminderungsrente durch den Berechtigten-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 179/09
 
Bankrecht: BGH zu Pharming-Angriffen im Online-Banking (03.05.2012)
zu den Voraussetzungen der Schadensersatzpflicht eines Bankkunden im Online-Banking-BGH vom 24.04.12-Az:XI ZR 96/11
 
KG - Steuerrecht: Auflösung der von einer GmbH & Co. KG gebildeten Ansparrücklage für Existenzgründer (02.05.2012)
GmbH & Co. KG kann keine Rücklage für Existenzgründer bilden, wenn an der Komplementär-GmbH kein Existenzgründer beteiligt ist-BFH vom 02.02.12-Az:IV R 16/09
 
Verkehrsrecht: Einziehung einer an Mietwagenunternehmen abgetretenen Schadensersatzforderung des Geschädigten auf Erstattung von Mietwagenkosten (01.05.2012)
dies ist grundsätzlich gemäß § 5 I 1 RDG erlaubt, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist-BGH vom 31.01.12-Az:VI ZR 143/11
 
GmbH-Steuerrecht: Zu den Voraussetzungen des Vorliegens einer Überwachungsfunktion i.S.d. § 10 Nr. 4 KStG (01.05.2012)
liegt auch vor, wenn Gremium gewisse Geschäftsführungsaufgaben ausübt, die Überwachungsfunktion aber den Schwerpunkt der Aufgaben bildet-FG Hessen, 4 K 829/07
 
Arbeitsrecht: Spruch der Einigungsstelle, durch den eine Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung ausgestaltet werden soll, ist unwirksam (01.05.2012)
wenn er dem Arbeitgeber die Bestimmung des persönlichen Geltungsbereichs belässt-BAG vom 17.01.12-Az:1 ABR 45/10
 
Widerrufsrecht: Überschrift zur Widerrufsbelehrung "Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht" (30.04.2012)
verstößt nicht gegen das Deutlichkeitsgebot gemäß § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB-BGH vom 09.11.11-Az:I ZR 123/10
 
Insolvenzrecht: Entlassung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses auf eigenen Antrag setzt einen wichtigen Grund voraus (30.04.2012)
dieser liegt vor, wenn die Fortsetzung der Tätigkeit für das Mitglied des Ausschusses unzumutbar ist-BGH vom 29.03.12-Az:IX ZB 310/11
 
Europarecht: Kein Auskunftsanspruch des nichtberücksichtigten Bewerbers (30.04.2012)
dies ergibt sich aus Art. 8 I der Richtlinie 2000/43/EG und Art. 10 I der Richtlinie 2000/78/EG-EuGH vom 19.04.12-Az:C-415/10
 
Familienrecht: Vertretung des minderjährigen Kindes im Vaterschaftsanfechtungsverfahren (26.04.2012)
Vater ist von der Vertretung des minderjährigen Kindes kraft Gesetzes ausgeschlossen-BGH vom 21.03.12-Az:XII ZB 510/10
 
Kaufrecht: Unterlassen eines Hinweises des Verkäufers ist kein arglistiges Verschweigen eines Mangels (26.04.2012)
dass er über die Ursache der sichtbaren Symptome eines Mangels nicht sicher sei-BGH vom 16.03.12-Az:V ZR 18/11
 
Wirtschaftliche Neugründung: Ausgleich einer Unterbilanz (25.04.2012)
Verpflichtung des Gesellschafters zum Ausgleich einer zum Zeitpunkt einer wirtschaftlichen Neugründung bestehenden Unterbilanz-BGH vom 06.03.12-Az:II ZR 56/10
 
WEG: Vorbehalt von Sondernutzungsrechten in Teilungserklärung (25.04.2012)
muss dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen-BGH vom 20.01.12-Az:V ZR 125/11
 
GmbH - Steuerrecht: Vorbehaltsnießbraucher als wirtschaftlicher Eigentümer der Gesellschaftsanteile (24.04.2012)
Beurteilung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums-BFH Urteil vom 24.01.12-Az:IX R 51/10
 
GmbH-Steuerrecht: Erwerb einer wesentlichen Beteiligung (24.04.2012)
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Kapitalgesellschaftsanteil-Maßgeblichkeit des Gesamtvertragskonzepts-BFH vom 05.10.11-Az:IX R 57/10
 
Steuerrecht: Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre (24.04.2012)
Zur Auslegung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs.1 S.4 EStG-BFH vom 24.02.12-Az:IX B 146/11
 
Gesellschaftsrecht: Zur Ertragswertermittlung in einem Gewinnabführungsvertrag (23.04.2012)
Zur Frage, wann der unternehmenseigene Betafaktor herangezogen werden kann-OLG Stuttgart vom 03.04.12-Az:20 W 7/09
 
Weihnachtsgratifikation: Vorbehalt des Bestehens eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses (23.04.2012)
stellt keine unangemessene Benachteiligung gemäß § 207 BGB dar-BAG vom 18.01.12-Az:10 AZR 667/10
 
Arbeitsrecht: Zur Arbeitnehmereigenschaft gestellter Arbeitnehmer (23.04.2012)
Überlassung von Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes an private Einsatzbetriebe-BAG vom 15.12.11-Az:7 ABR 65/10
 
Steuertermine im Monat Mai 2012 (20.04.2012)
Im Monat Mai 2012 sollten Sie folgende Steuertermine beachten - Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verlustverrechnung: Bei unterjährigem Beteiligungsverkauf zulässig (20.04.2012)
grundsätzliches Verlustabzugsverbot, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % des Anteilsbesitzes auf einen Erwerber übergehen-BFH vom 30.11.11-Az:I R 14/11
 
Vorsteuer: Zur Archivierung von Rechnungen und Lieferscheinen auf CDs (20.04.2012)
Papierrechnungen können als Wiedergabe auf einem Datenträger aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht.
 
Kfz-Haftpflichtversicherung: OHG-Gesellschafter sind mitversichert (20.04.2012)
die Rechtsprechung des BGH für den Bereich der Kaskoversicherung ist insoweit auf die Kfz-Haftpflichtversicherung übertragbar-OLG Hamm vom 11.11.11-Az:I-20 U 3/11
 
Steuerrecht: Längere Einspruchsfrist bei fehlendem Hinweis auf Einspruch per E-Mail (20.04.2012)
steht auf dem Steuerbescheid eine E-Mail-Adresse, erklärt sich das Finanzamt bereit, Einsprüche elektronisch entgegenzunehmen-FG Niedersachsen, 10 K 275/11
 
Fahrtkosten: Bei einem Vollzeitstudium in voller Höhe abzugsfähig (19.04.2012)
und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale-BFH vom 09.02.2012-Az: VI R 44/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Steuerfreie Überlassung von Smartphones, Tablets und Software (19.04.2012)
wenn der Arbeitgeber sie auch in seinem Betrieb einsetzt.
 
Verkehrsrecht: Haftung einer Mutter für leichtes Fehlverhalten im Straßenverkehr (19.04.2012)
Eltern sollen gegenüber ihren Kindern nicht vorsichtiger sein müssen, als sie dies in ihren eigenen Angelegenheiten sind-OLG Bamberg, 5 U 149/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Die Neuregelung des geplanten Fahreignungsregisters (19.04.2012)
Überblick über die Eckpunkte der geplanten Neuerungen.
 
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Nicht jede Verweisung ist zulässig (19.04.2012)
keine Vergleichbarkeit der Berufe des Malers und des Schulhausmeisters-OLG Karlsruhe vom 30.12.11-Az:12 U 140/11
 
Gewerberaum: Kündigungsrecht wegen Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel (19.04.2012)
dies gilt nicht, wenn die nunmehr konkurrierenden Mieter zuvor gesellschaftsrechtlich verbunden waren-OLG Hamm vom 28.06.11-Az:I-7 U 54/10
 
Gewerberaummietrecht: Kündigung eines Mietvertrags gegenüber einer GbR (19.04.2012)
es reicht aus, wenn die Kündigung dem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht-BGH vom 23.11.11-Az:XII ZR 210/09
 
Aktuelle Gesetzgebung: Sorgerecht unverheirateter Eltern soll vereinfacht werden (19.04.2012)
Die Neuregelung ermöglicht das gemeinsame Sorgerecht für Unverheiratete, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht.
 
Eigentumswohnung: Abweichende Bauausführung kann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen (19.04.2012)
Bauträgervertrag - Käufer kann wirksam zurücktreten, wenn die Bauausführung von der ursprünglichen Vereinbarung abweicht-OLG Frankfurt a.M., 12 U 136/10
 
Baurecht: Unverzügliche Rügepflicht gilt auch bei Lieferung von Betonfertigteilen (19.04.2012)
Das Handelsrecht sieht vor, dass der Käufer bei einem Handelskauf die gelieferten Waren unverzüglich kontrollieren und einen eventuellen Mangel anzeigen muss.
 
Arbeitsrecht: Arbeitgeber müssen persönliche Daten ausgeschiedener Arbeitnehmer von Homepage löschen (19.04.2012)
Einzelfall eines auf Unterlassung einer Veröffentlichung im Internet gerichteten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung-LAG Hessen, 19 SaGa 1480/11
 
Arbeitszeitkonto: Kürzung von Zeitguthaben nur bei Vereinbarung (19.04.2012)
Verrechnung mit Minusstunden ist nur zulässig, wenn eine zugrunde liegende Vereinbarung die Möglichkeit dazu eröffnet-BAG vom 21.03.12-Az:5 AZR 676/11
 
Steuerstrafrecht: Steuerhehlerei vor Beendigung der Steuerhinterziehung (17.04.2012)
Steuerhehlerei kann in Form von Absatzhilfe auch vor Beendigung der Steuerhinterziehung begangen werden-BGH vom 09.02.12-Az:1 StR 438/11
 
Mietrecht: Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Mieterleistungen als abwohnbarer Baukostenzuschuss (17.04.2012)
Baukostenzuschuss setzt voraus, dass Mieter vor Durchführung der Instandsetzung Beiträge zur Instandsetzung erbracht hat-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 166/10
 
Privatinsolvenz: Keine Entlassung des Insolvenzverwalters oder Treuhänders bei Störung des Vertrauensverhältnisses zum Insolvenzgericht (17.04.2012)
ist allein selbst dann kein hinreichender Grund für dessen Entlassung, wenn gedeihliche Zusammenarbeit ausgeschlossen erscheint-BGH vom 19.01.12-Az:IX ZB 21/11
 
Gesellschaftsrecht: Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Komplementärin einer Kommanditgesellschaft (16.04.2012)
Außen-GbR kann nicht nur Kommanditistin, sondern auch Komplementärin einer Kommanditgesellschaft sein-OLG Celle vom 27.03.12-Az:9 W 37/12
 
Wettbewerbsrecht: Zur Lauterkeit des Abwerbens von Kunden (16.04.2012)
Abwerben von Kunden ist nach ständiger Rechtsprechung nur beim Hinzutreten besonderer Umstände unlauter-OLG München vom 01.03.12-Az:23 U 3746/11
 
Steuerrecht: Pflicht zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist verfassungsgemäß (16.04.2012)
Ausnahmen nur bei wirtschaftlicher oder persönlicher Unzumutbarkeit-BFH vom 14.03.12-Az:XI R 33/09
 
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds (13.04.2012)
Erfordernis der Rechtskraft einer die Zustimmung des Personalrats ersetzenden gerichtlichen Entscheidung -BAG vom 24.11.11-Az:2 AZR 480/10
 
Arbeitsrecht: Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung (13.04.2012)
Pflichtverletzung ist dem Arbeitnehmer nur dann vorwerfbar, wenn dieser seine ihr zugrunde liegende Handlungsweise steuern konnte-BAG vom 03.11.11-Az:2 AZR 748/10
 
Steuerrecht: Windkraftanlagen sind keine wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 1 BewG (13.04.2012)
wenn sie durch Grundstücke, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören, voneinander getrennt sind-BFH vom 25.01.2012-Az: II R 25/10
 
Vertragsrecht: Mindestsatzunterschreitung bei der Berechnung des Ingenieurhonorars (12.04.2012)
liegt vor, wenn das vereinbarte Honorar unterhalb des nach den Mindestsätzen der HOAI ermittelten Honorars liegt-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZR 31/11
 
Verkehrsrecht: Haftungspflicht eines Linksabbiegers aufgrund Missachtung der Wartepflicht im Straßenverkehr (12.04.2012)
haftet regelmäßig in vollem Umfang allein oder zumindest zum größten Teil-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 133/11
 
Zwangsvollstreckung: Recht auf Geheimhaltung und informationelle Selbstbestimmung bei Preisgabe von Informationen in Kontoauszügen (12.04.2012)
eine Verletzung des Rechts muss der Schuldner im Wege der Erinnerung geltend machen-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZB 49/10
 
Zwangsversteigerung: Abtretung der Ansprüche auf Rückübertragung der Grundschuld an einen Dritten (12.04.2012)
keine Verpflichtung des Gläubigers zur Anmeldung nicht benötigter Grundschuldzinsen-BGH vom 03.02.12-Az:V ZR 133/11
 
Mietrecht: Zur Rückzahlungspflicht der Mietsicherheit nach Eigentümerwechsel (11.04.2012)
auch dann, wenn der insolvent gewordene Voreigentümer die Mietsicherheit nicht getrennt von seinem sonstigen Vermögen angelegt hatte-BGH vom 07.03.12-Az:XII ZR 13/10
 
GmbH-Steuerrecht: Prüfungspflicht eines Steuerberaters zu verdeckten Gewinnausschüttungen bei beschränktem Dauermandat (11.04.2012)
Steuerberater muss die innerhalb seines Gegenstands liegenden Gestaltungsfragen mit der Auftraggeberin erörtern BGH vom 23.02.12-Az:IX ZR 92/08
 
GbR: Setzt der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-GbR keine qualifizierte Mehrheit voraus (11.04.2012)
ist ein mit einfacher Mehrheit gefasster Beschluss von der gesellschaftsvertraglichen Klausel gedeckt-BGH vom 15.11.11-Az:II ZR 272/09
 
Urheberrecht: Unangemessene Beteiligung eines Miturhebers (11.04.2012)
Miturheber kann Anspruch auf weitere angemessene Beteiligung grundsätzlich unabhängig von anderen Miturhebern haben-BGH vom 22.09.11-Az:I ZR 127/10
 
Baurecht: Arglistiges Verschweigen eines Gründungsmangels (10.04.2012)
durch den Bauunternehmer bei Nichtvornahme der zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung gebotene Bodenuntersuchung-BGH vom 08.03.12-Az:VII ZR 116/10
 
Mietrecht: Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch den Tatrichter (10.04.2012)
Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung-BGH vom 29.02.12-Az:VIII ZR 346/10
 
Mietrecht: Zur Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung (10.04.2012)
in der keine Vorauszahlungen des Mieters in Ansatz gebracht worden sind-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 197/11
 
WEG: Keine Abberufung des Verwalters durch einzelnen Wohnungseigentümer (10.04.2012)
den Wohnungseigentümern steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu-BGH vom 10.02.12-Az:V ZR 105/11
 
Architektenrecht: Abrechnung muss getrennt nach Anlagengruppen erfolgen (09.04.2012)
wenn ein Planungsauftrag Leistungen der Technischen Ausrüstung in mehreren Anlagengruppen umfasst-BGH vom 08.03.2012-Az:VII ZR 195/09
 
Gesellschaftsrecht: Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bei mindestens fünf Arbeitnehmern der Gesellschaft (09.04.2012)
bei vor dem 10.08.94 eingetragenen AG, die keine Familiengesellschaft ist-BGH vom 07.02.12-Az:II ZB 14/11
 
Handelsvertreterrecht: Zur "unechten Verflechtung" zwischen einem Versicherungsmakler und dem Partner des vermittelten Hauptvertrags (09.04.2012)
wenn der Makler Fondspolicen und Anlagestrategien des Versicherers besonders bewirbt-BGH vom 01.03.12-Az:III ZR 213/11
 
Kapitalmarktrecht: Zur internationalen Zuständigkeit bei der Inanspruchnahme schweizerischer Vermögensverwaltungsgesellschaften und einer schweizerischen Bank (09.04.2012)
bei Vorliegen von Prospekthaftungsansprüchen-BGH vom 06.03.2012-Az:VI ZR 70/10
 
Bankrecht: Haftung der Bank bei Verstoß gegen die Kontensperre des § 154 Abs. 3 AO (03.04.2012)
Bank haftet für Steuerschaden, der dadurch eintritt, dass sie das Konto nicht sperrt, obwohl sie weiß, dass der ursprüngliche Kontoinhaber nicht mehr existiert-BFH, VII R 49/10
 
Mietrecht: Zur Wirksamkeit einer Farbwahlklausel im Rahmen von Schönheitsreparaturen (03.04.2012)
benachteiligt Mieter nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht-BGH vom 22.02.12-Az:VIII ZR 205/11
 
Strafrecht: Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe (29.03.2012)
aussetzungsfähige Freiheitsstrafe - von im Höchstmaß zwei Jahren - nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe-BGH vom 07.02.12-Az:1 StR 525/11
 
Zwangsvollstreckung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge bei Pfändung (29.03.2012)
bei Ansprüchen auf Auszahlung der positiven Salden und des dem Schuldner eingeräumten Kredits-BGH vom 23.02.12-Az:VII ZB 59/09
 
Grundstücksrecht: Kein Erlöschen des Wegerechts (29.03.2012)
mit dem Erlöschen des Erbbaurechts - BGH vom 17.02.2012-Az:V ZR 102/11
 
Baurecht: Untergang von Grundeigentum infolge eines Umlegungsverfahrens (29.03.2012)
Kein Anspruch auf Herausgabe der Ersatzgrundstücke, sondern auf Wertersatz-BGH vom 20.01.12-Az:V ZR 95/11
 
Umsatzsteuer: Mehrere Rechnungen mit Steuerausweis über dieselbe Leistung (23.03.2012)
Aussteller der Rechnung schuldet dann die in den zusätzlichen Abrechnungen ausgewiesene Steuer.
 
Personengesellschaft: Zur steuerlichen Gewinnzurechnung bei Auseinandersetzung (23.03.2012)
gemeinschaftlich erzielter Gewinn ist auch dann zurechenbar, wenn Anspruch der sogenannten Durchsetzungssperre unterliegt-BFH vom 15.11.11-Az:VIII R 12/09
 
Steuerrecht: Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (23.03.2012)
nur dann steuerfrei, wenn sie als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet werden-BFH vom 08.12.11-Az:VI R 18/11
 
Handwerkerleistungen: Begünstigung nur im Haushalt (23.03.2012)
Keine Steuerermäßigung für den in der Werkstatt des Handwerksbetriebs erbrachten Teil der Leistung-FG München vom 24.10.11-Az:7 K 2544/09
 
Bewirtung: Konkreter Anlass ist anzugeben (23.03.2012)
Kein Betriebsausgabenabzug für geschäftliche Bewirtungsaufwendungen bei fehlenden Angaben zum Anlass der Bewirtung-FG Berlin-Brandenburg vom 11.05.11-Az:12 K 12209/10
 
Pendlerpauschale: Längerer Weg kann ohne Zeitersparnis günstiger sein (23.03.2012)
Bekanntlich ist der kürzeste Weg zur Arbeit nicht immer auch der schnellste-BFH vom 16.11.11-Az:VI R 46/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen (23.03.2012)
Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen für viele Jahressteuererklärungen 2011.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetzentwurf zum Abbau der kalten Progression (23.03.2012)
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Steuerbürger von den Wirkungen der kalten Progression entlastet werden sollen.
 
Hauptverhandlung: Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entschuldigt bei Fernbleiben (23.03.2012)
Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG trotz Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung-OLG Bamberg vom 28.11.11-Az:3 Ss OWi 1514/11
 
Schadensgutachten: Oft schon bei kleinen äußeren Schäden gerechtfertigt (23.03.2012)
In den meisten Fällen stecken nämlich hinter den äußerlich erkennbaren minimalen Schäden tiefer gehende Schäden-AG Kiel vom 30.11.11-Az:113 C 145/11
 
Wertminderung: Anspruch auch bei altem Pkw (23.03.2012)
Zur Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung und des merkantilen Minderwerts bei einem älteren Kraftfahrzeug-BGH23.11.2004 (Az: VI ZR 357/0
 
Mietwagen: Nutzung bei Unfall kurz vor einer Urlaubsreise (23.03.2012)
auch wenn das Fahrzeug schon während der Abwesenheit fertig repariert wurde-AG Bonn, 106 C 322/10
 
Mitverschulden: Sicherheitsgurt darf nach Unfall abgelegt werden (23.03.2012)
Der Geschädigte muss sich bei einem Unfall nicht in jedem Fall ein Mitverschulden anrechnen lassen-BGH, VI ZR 10/11
 
Vereinsrecht: Welche Rechte haben Ehrenmitglieder? (23.03.2012)
Zur Frage, ob Ehrenmitglieder ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung haben oder zumindest ein Teilnahmerecht.
 
Mängelrüge: Hier dürfen Sie keinen Fehler machen... (23.03.2012)
Will ein Käufer Schadensersatz mit der Begründung, die gekaufte Sache sei mangelhaft, muss er dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben.
 
Verfassungsrecht: Angemessenheit der Dauer eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens (22.03.2012)
Richter müssen sich bei Spruchverfahren beeilen - BverfG-Beschluss vom 17.11.2011-Az: 1 BvR 3155/09
 
GbR: Insolvenzvermerk im Grundbuch bei GbR-Gesellschafter (22.03.2012)
Insolvenzvermerk ist bei Grundstück einer GbR im Falle der Insolvenz eines Gesellschafters eintragungsfähig-OLG Dresden-Beschluss vom 05.10.2011-Az: 17 W 0828/11
 
Markenrecht: Echtheitszertifikat (22.03.2012)
Microsoft gewinnt Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten- BGH-Urteil vom 06.10.2011-Az: I ZR 6/10
 
Insolvenz im EU-Ausland: Dauer des Aufenthalts nach der 183-Tage-Regelung gemäß Art. 13 Abs. 4 Nr. 1 DBA-Frankreich (22.03.2012)
Besteuerung von Grenzgängern- BFH-Urteil vom 12.10.2011-Az: I R 15/11
 
Anlegerrecht: Zur Aufklärungspflicht des Anlageberaters über ein ihm bekanntes strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Fondsverantwortliche. (22.03.2012)
Aufklärungspflicht des Anlageberaters über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen- BGH-Urteil vom 10.11.2011-Az: III ZR 81/11
 
Arbeitsrecht: Verhaltensbedingte Kündigung (22.03.2012)
Unterzeichnung eines Auftrags durch einen Außendienstmitarbeiter mit dem Namen des Kunden- LAG Niedersachsen-Urteil vom 23.09.2011-Az: 16 Sa 1466/10
 
Haftungsrecht: Kundenparkplätze müssen nicht völlig schnee- und eisfrei sein (21.03.2012)
Zur Verkehrsicherungspflicht auf dem Parkplatz einer Bank-OLG Koblenz vom 10.01.12-Az:5 U 1418/11
 
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Keine Verweisung bei befristeter Beschäftigungsmaßnahme (21.03.2012)
Versicherer darf Leistungen nicht wegen Tätigkeit des Versicherungsnehmers in einer Beschäftigungsmaßnahme einstellen-OLG Nürnberg vom 23.01.12-Az: 8 U 607/11
 
Arbeitsrecht: Vergütung eines freigestellten Personalratsmitglieds (21.03.2012)
Nach § 46 Abs. 2 S. 1 BPersVG hat die Versäumnis von Arbeitszeit keine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts zur Folge- BAG-Urteil vom 16.11.2011-Az: 7 AZR 458/10
 
WEG: Ganztägige Kinderbetreuung in vermietetem Wohnungseigentum ist unzumutbar (21.03.2012)
Verwalter der Wohnungseigentumsanlage kann Mietern die Zustimmung zur Gewerbe- oder Berufsausübung verweigern-LG Köln vom 11.08.11-Az:29 S 285/10
 
WEG: Richtige Abrechnung der Heizkosten gegenüber den Wohnungseigentümern (21.03.2012)
Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss in der Jahresabrechnung die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen-BGH,V ZR 251/10
 
Mietminderung: Anforderungen an die Darlegung des Mangels einer Mietwohnung (21.03.2012)
Mieter muss nur einen konkreten Sachmangel, der die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt, vortragen-BGH, VIII ZR 155/11
 
Modernisierungsankündigung: Geringe formelle Anforderungen (21.03.2012)
Modernisierungsankündigung muss nicht jede Einzelheit der beabsichtigten Modernisierungsmaßnahme beschreiben-BGH vom 28.09.11-Az:VIII ZR 242/10
 
Markenrecht: Gefälschte „Converse-Schuhe" und Parallelimporte - Händler trifft generell Beweislast für Vorliegen und Inverkehrbringen einer Originalmarke (21.03.2012)
PM BGH Nr. 37/2012 vom 15.3.2012
 
Erbrecht: Umfassende Enterbung von Verwandten in letztwilliger Verfügung (21.03.2012)
Zur Formulierung eines privatschriftlichen Testaments-OLG Hamm vom 09.12.11-Az:I-15 W 701/10
 
Handelsvertreterrecht: Haftung einer Vertriebsorganisation für ein strafbares Verhalten ihres Handelsvertreters (21.03.2012)
der die Fondsanlage eines Kunden nach Beendigung der eigentlichen Vermittlungsleistung aufgelöst und den hierbei erzielten Erlös veruntreut hat-BGH, III ZR 148/11
 
Energierecht: Keine stillschweigende Zustimmung des Kunden nach vorbehaltloser Zahlung von erhöhtem Gaspreis bei unwirksamer Preisanpassung (21.03.2012)
Gaslieferungsvertrag - Preisanpassungen - BGH-Urteil vom 22.02.2012 -Az: VIII ZR 34/11
 
Widerrufsrecht: Beginn der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB a. F. (heute: § 355 Abs. 3 Satz 2 BGB) (21.03.2012)
Der Beginn der Widerrufsfrist erfordert nicht, dass die dem Verbraucher zur Verfügung gestellte Abschrift seines Antrages von ihm auch unterschrieben worden ist-OLG Frankfurt-Beschluss vom 30.01.2012 -Az: 19 W 4/12
 
Erbrecht: Späterer Zusatz im Testament unterhalb der Unterschrift ist neu zu unterschreiben (21.03.2012)
Die Unterzeichnung mit „d.O.“ (die Obige) statt einer Unterschrift reicht nicht aus-OLG Celle vom 22.09.11-Az:6 U 117/10
 
Sorgerecht: Kein Entzug ohne konkrete Anhaltspunkte für eine akute Kindesgefährdung (21.03.2012)
nicht ausreichend ist, dass es der Mutter nicht gelang, ihre psychische Gesundheit nachzuweisen-OLG Frankfurt a.M., 2 UF 481/11
 
Ehegattenunterhalt: Einwand der Verwirkung im Abänderungsverfahren (21.03.2012)
Mit Einführung der Neuregelung des § 1579 Nr.2 BGB ist eine Änderung der Rechtslage nicht verbunden-BGH vom 05.10.11-Az:XII ZR 117/09
 
Bauordnungsrecht: Beseitigungsanordnung unter Bedingung des verspäteten Befreiungsantrags (21.03.2012)
ist unverhältnismäßig und damit rechtswidrig-OVG Rheinland-Pfalz, 8 A 10443/11.OVG
 
Baumangel: Keine Rüge ohne genaue Bezeichnung der Mängel (21.03.2012)
Die bloße Forderung, die gerügten Mängel zu beseitigen, reicht für eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht aus-OLG Köln vom 17.08.10-Az:3 U 69/09
 
Handelsvertreterrecht: Kündigung eines Handelsvertretervertrags per e-Mail (21.03.2012)
Wirksamkeit einer Kündigung per E-Mail bei vereinbarter Schriftform-OLG München vom 26.01.12-Az: 23 U 3798/11
 
VOB/B: Auf fehlende Prüfbarkeit einer Schlussrechnung muss rechtzeitig hingewiesen werden (21.03.2012)
diesbezügliche Einwendungen müssen binnen der zweimonatigen Prüfungsfrist nach der VOB/B erhoben werden-OLG Brandenburg vom 25.01.12-Az:4 U 7/10
 
Arbeitsunfähigkeit: Bei jeder Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? (21.03.2012)
Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage schon vor Ablauf von drei Kalendertagen zu verlangen-LAG Köln vom 14.09.11-Az:3 Sa 597/11
 
Erfolgsabhängiges Gehalt: Kein Schadensersatz des Arbeitgebers bei Gehaltseinbußen (21.03.2012)
keine Pflicht des Arbeitgebers, dass die Höhe des erfolgsabhängigen variablen Entgelts einzelner Mitarbeiter sich unverändert bleibt-BAG, 8 AZR 98/11
 
Arbeitsrecht: Geschäftsführer einer GmbH (21.03.2012)
Kein Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses bei Abberufung als Geschäftsführer- LAG Rheinland-Pfalz-Beschluss vom 08.12.2011-Az: 11 Ta 230/11
 
Mehrarbeit: Vergütungspflicht des Arbeitgebers, wenn Vergütungserwartung besteht (21.03.2012)
dies liegt grundsätzlich vor, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht-BAG, 5 AZR 765/10
 
Anlegerrecht: Hinweis- und Ermittlungspflichten des Anlageberaters hinsichtlich bedeutsamer Gesetzesänderungen (21.03.2012)
Zur Pflicht des Anlageberaters, den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsame Gesetzesänderungen zu informieren und hierzu Erkundigungen einzuziehen- BGH-Urteil vom 01.12.2011-Az: III ZR 56/11
 
Arbeitsrecht: Variable Vergütung (21.03.2012)
Festlegung eines Bonuspools-BAG vom 12.10.2011-Az: 10 AZR 746/10
 
AGG: Kündigung eines Arbeitnehmers mit HIV-Infektion (21.03.2012)
Arbeitsgericht verweist auf besondere Regeln in Medikamentenfabrik- LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 13.01.2012-Az: 6 Sa 2159/11
 
AGG: Altersdiskriminierung bei Zahlung eines Alterszuschlags (21.03.2012)
keine Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer- BAG-Urteil vom 12.04.2011-Az: 1 AZR 743/09.
 
Arbeitsrecht: Außerordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Privatnutzung eines Diensthandys (21.03.2012)
Wirksame außerordentliche Kündigung wegen vertragswidriger Privatnutzung eines Diensthandys- LAG Hessen-Urteil vom 25.07.2011-Az: 17 Sa 153/11
 
Arbeitsrecht: Auslegung einer Freistellungserklärung (21.03.2012)
Freistellung eines Arbeitnehmers- LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 22.12.2011-Az: 5 Sa 297/11
 
Arbeitsrecht: Betriebsratsunterrichtung auch über den Verlauf des Arbeitsverhältnisses (21.03.2012)
Fristlose Kündigung unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht vorher umfassend unterrichtet wurde- LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 10.01.2012-Az:2 Sa 305/11
 
Zwangsvollstreckung: Zur Mitpfändung von Schuldneransprüchen auf Erteilung von Renteninformationen und Rentenauskünften (19.03.2012)
Ansprüche aus § 109 SGB VI sind nicht zusammen mit der zukünftigen Forderung der Schuldnerin auf Zahlung von Renten mitgepfändet-BGH vom 09.02.12-Az:VII ZB 117/09
 
Grundstücksrecht: Verletzung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit (19.03.2012)
durch Beschädigung einer unterirdischen Ferngasleitung mit einem Bagger-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 29/11
 
Darlehensrecht: Zum Umfang der Rückgriffsansprüche eines nicht mit dem Darlehensnehmer identischen Grundstückseigentümer (19.03.2012)
wenn unaufklärbar ist, was im Deckungsverhältnis zwischen Kreditnehmer und Sicherungsgeber insoweit vereinbart wurde-OLG Koblenz vom 01.08.08-Az:5 U 551/08
 
Insolvenzrecht: Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (15.03.2012)
Durch das ESUG sollen die Rahmenbedingungen für die Unternehmenssanierung verbessert werden.
 
Familienrecht: Vereinbarung lebenslanger Unterhaltsverpflichtung im Ehevertrag (09.03.2012)
Berufung auf Störung der Geschäftsgrundlage nach Änderung der Rechtslage möglich-BGH 25.01.12-Az:XII ZR 139/09
 
Markenrecht: Verwendung eines Echtheitszertifikat in einem nicht dafür vorgesehenen Zusammenhang (08.03.2012)
Wiederverkäufer muss angemessene Lizenzgebühr zahlen-BGH vom 06.10.11-Az:I ZR 6/10
 
Strafprozessrecht: Zur Bestimmtheit des Anklagevorwurfs bei Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Bandentaten (06.03.2012)
Für die Bestimmtheit des Anklagevorwurfs wird nicht mehr an Substanz verlangt als materiell-rechtlich für einen Schuldspruch erforderlich-BGH vom 24.01.12-Az:1StR 412/11
 
Architektenrecht: Zur Reichweite der vom Preisrecht der HOAI erfassten Leistungen (06.03.2012)
hierzu gehören auch Leistungen der Brandschutzplanung-BGH vom 26.01.12-Az:VII ZR 128/11
 
Patentrecht: Zur Reichweite einer durch Veröffentlichung geäußerte Vermutung einer Eigenschaft (06.03.2012)
Bei Verwendung von Glasfasern, die kein kanzerogenes Potenzial zeigen dürfen-BGH vom 20.12.11-Az:X ZR 53/11
 
Europarecht: Vorlagefrage zum EuGH zur Anwendung des Art. 15 Abs. 1 Buchst. c EuGVVO (06.03.2012)
Ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt, wenn sich ein Verbraucher aufgrund von Website-Informationen zum Gewerbetreibenden begibt-BGH vom 01.02.12-Az:XII ZR 10/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf bezahlten Jahrsurlaub (02.03.2012)
Urlaubsanspruch auch ohne Arbeit- EuGH-Urteil vom 24.01.2012 - Az: C-282/10
 
Widerrufsrecht: Erfolglose Revision mangels Widerrufsrecht nach Haustürwiderrufsgesetz (02.03.2012)
Vorformulierte Widerrufsbelehrungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. von § 305 BGB - BGH-Urteil vom 06.12.2011-Az: XI ZR 442/10
 
AG: Rechtsschutzbedürfnis einer Aktionärin für ein Verfahren gem. § 147 Abs. 2 S. 1 AktG (02.03.2012)
Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht deshalb, weil die Aktionärin Anfechtungsklage hätte erheben können- KG vom 16.12.2011-Az: 25 W 92/11
 
AG: Angemessenheit der Dauer eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens (02.03.2012)
Richter müssen sich bei Spruchverfahren beeilen - BverfG-Beschluss vom 17.11.2011-Az: 1 BvR 3155/09
 
Arbeitsrecht: Kaufkraftausgleich für deutsche Ortskräfte (02.03.2012)
TVBeschäftigte Ausland - LAG Berlin-Brandenburg vom 09.12.2011-Az: 6 Sa 1422/11
 
Arbeitsrecht: Befristung ohne Sachgrund (02.03.2012)
§ 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht unionsrechtskonform dahingehend einzuschränken, dass er auf befristete Arbeitsverträge von Betriebsräten keine Anwendung findet-LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 04.11.2011-Az: 13 Sa 1549/11
 
Arbeitsrecht: Keine Beschränkung des Kündigungsschutzrechts durch Betriebsvereinbarung (02.03.2012)
Durch kollektivrechtliche Regelungen auch in Betriebsvereinbarungen kann das zwingende Kündigungsschutzrecht nicht beschränkt werden-LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 19.12.2011- Az: 15 Sa1264/11
 
GbR: Haftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft (02.03.2012)
Haftung grundsätzlich nur für Altverbindlichkeiten-BGH vom 17.01.12-Az: II ZR 197/10
 
Arbeitsrecht: Annahmeverzug (02.03.2012)
böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs - BAG-Urteil vom 17.11.2011-Az: 5 AZR 564/10
 
Arbeitsrecht: Normative oder schuldrechtliche Tarifregelung (02.03.2012)
Entgeltansprüche nach Wegfall der Tarifgebundenheit - BAG-Urteil vom 24.08.2011 - Az: 4 AZR 717/10
 
Arbeitsrecht: Stufenzuordnung (02.03.2012)
tarifliches Schlechterstellungsverbot - BAG-Urteil vom 08.12.2011-Az: 6 AZR 291/10
 
Domainrecht: Kein Erwerb von absolutem Recht an Domainnamen durch Registrierung eines Domainnamens (02.03.2012)
kein sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB- BGH-Urteil vom 18.01.2012 - Az: I ZR 187/10
 
ZPO: Notwendige Beauftragung eines spezialisierten auswärtigen Rechtsanwaltes (02.03.2012)
Rechtsanwalt am dritten Ort- BGH-Beschluss vom 20.12.2011-Az: XI ZB 13/11
 
Widerrufsrecht: Postfachadresse als Widerrufsadresse (02.03.2012)
Fernabsatzvertrag -BGH-Urteil vom 25.01.2012- Az: VIII ZR 95/11
 
Internetrecht: Muster-Impressum (02.03.2012)
Um einem Bußgeld wegen fehlender Pflichtangaben zu entgehen, bieten wir Ihnen nachfolgend ein Muster-Impressum an
 
Medienrecht: Zivilgerichtliche Untersagung der Wortberichterstattung über Prominente verfassungswidrig (01.03.2012)
hier im Hinblick auf ihr junges Alter - BVerfG vom 25.01.12 - Az: 1 BvR 2503/09
 
Ehegattenunterhalt: Darlegungs- und Beweislast trägt der unterhaltsberechtigten Ehegatte (01.03.2012)
im Rahmen des Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit-BGH vom 18.01.12-Az:XII ZR 178/09
 
VOB/B: Vergütungsanspruch beim Bauvertrag für entfallene Leistungspositionen (01.03.2012)
nur dann, wenn ein Fall der Äquivalenzstörung vorliegt-BGH vom 26.01.12-Az:VII ZR 19/11
 
Arzthaftungsrecht: Kausalität einer Pflichtverletzung bei Unterlassung (01.03.2012)
ärztliche Aufklärungspflichtverletzung - nur dann kausal, wenn pflichtgemäßes Handeln den Eintritt des Schadens verhindert hätte-BGH vom 07.02.12-Az:VI ZR 63/11
 
Regelungen des Telekommunikationsgesetzes teilweise verfassungswidrig (27.02.2012)
dies betrifft die Regelungen zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten-BVerfG vom 24.02.12-Az:1 BvR 1299/05
 
Unternehmergesellschaft: Keine Volleinzahlungspflicht bei Kapitalerhöhung (25.02.2012)
für Kapitalerhöhungsvorgang bei der UG sollen keine strengeren Maßstäbe gelten als für Neugründung einer „normalen“ GmbH-OLG Stuttgart vom 13.10.11-Az: 8 W 341/11
 
AGB: Unwirksame Vertragsklausel bei Mietwagen wegen überhöhter Schadensersatzpauschale (24.02.2012)
AGB-Klausel, die für Stornierung des Mietvertrags Schadensersatz i.H.v. 75 % des Mietpreises vorsieht, ist unwirksam-OLG Dresden vom 06.09.11-Az: 5 U 1627/10
 
Mieterinsolvenz: Verspätete Rückgabe in der Insolvenz hat unterschiedliche Folgen (24.02.2012)
Ansprüche hieraus sind grundsätzlich Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO-OLG Düsseldorf vom 14.04.11-Az:I-10 U 160/10
 
Erbrecht: Ergänzende Testamentsauslegung für eine bestimmte Ersatzerbenregelung (24.02.2012)
Berufung des einzigen Abkömmlings des als Alleinerben eingesetzten, aber bereits vor dem Erblasser verstorbenen jüngeren Bruders-OLG Schleswig vom 30.09.11-Az:3 Wx 128/10
 
Grunderwerb- und Umsatzsteuer: Dürfen Bauherren belastet werden? (23.02.2012)
Aufwendungen aus einem Bauerrichtungsvertrag unterliegen nach einer aktuellen Entscheidung des FG Niedersachsen nicht der Grunderwerbsteuer.
 
Bauordnungsrecht: Genehmigungspflicht einer Dachterrasse (23.02.2012)
Hauseigentümer sollten sich beim Errichten einer frei liegenden Dachterrasse zuvor über die Genehmigungsfähigkeit beraten lassen-VG Gelsenkirchen, 5 K 5517/09
 
Architektenrecht: Genehmigungsrisiko kann zum Honorarrisiko werden (23.02.2012)
Erkennt ein Architekt, dass die Planung oder Teile der Planung nicht genehmigungsfähig sind, muss er den Auftraggeber davon in Kenntnis setzen-OLG München, 9 U 1576/11
 
Kündigungsrecht: Falsche Dokumentation der Arbeitszeit eines Berufskraftfahrers (23.02.2012)
berechtigt den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, wenn dies vorsätzlich geschah-LAG Berlin-Brandenburg vom 01.12.11–Az:2 Sa 2015/11
 
Verfassungsrecht: § 2 Abs.4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz ist verfassungswidrig (22.02.2012)
Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter Raucherräume nach dem Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz verfassungswidrig
 
Strafverfahren gegen ehemalige kino.to-User (17.02.2012)
die Staatsanwaltschaft Dresden soll auf beschlagnahmten Rechnern von kino.to die Daten von sog. Premium-Kunden gefunden haben, die für werbefreien Zugang per PayPal zahlten
 
Verfassungsrecht: W 2-Besoldung der Professoren in Hessen verfassungswidrig (14.02.2012)
Professorengehälter zu niedrig - BVerfG vom 14. Februar 2011 - Az: 2 BvL 4/10
 
Insolvenzsteuerrecht: Ertragssteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen (14.02.2012)
Zur Frage, ob Sanierungsgewinne weiterhin steuerbefreit sind oder ob sie nach Streichung des § 3 Nr.66 EStG a.F. der Einkommenssteuer unterfallen
 
Krankenhausrecht: Zum Leistungsort bei einem Krankenhausaufnahmevertrag (14.02.2012)
einheitlicher Leistungsort ist am Ort des Krankenhauses-BGH vom 08.12.11-Az: III ZR 114/11
 
Markenrecht: Die Bezeichnung „Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.“ ist freihaltebedürftig (14.02.2012)
unter anderem für Druckereierzeugnisse, betriebswirtschaftliche Beratung, Marketing und finanzielle Beratung-BGH vom 17.08.11-Az:I ZB 70/10
 
Erbrecht: Formbedürftigkeit des Erbverzichts gemäß § 2348 BGB als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft (14.02.2012)
Keine Anwendung des § 2348 BGB auf dingliche Vollzugsgeschäfte, die mit einem Erbverzicht im Zusammenhang stehen-BGH vom 07.12.11-Az:IV ZR 16/11
 
Darlehensrecht: Zur Bedeutung der Erteilung einer objektiv nicht erforderlichen nachträglichen Widerrufsbelehrung (14.02.2012)
Maßgebend ist der für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geltende Grundsatz der objektiven Auslegung-BGH vom 06.12.11-Az:XI ZR 401/10
 
Gewährleistungsrecht: Zum Verjährungsbeginn des Anspruchs auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten vor Abnahme eines Bauwerks (14.02.2012)
Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten beginnt grundsätzlich nicht vor der Abnahme-BGH vom 12.01.12-Az:VII ZR 76/11
 
Persönlichkeitsrecht: Zur Einordnung der Zugehörigkeit zu einer politischen Vereinigung in die Sozialsphäre (14.02.2012)
Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden-BGH vom 20.12.11-Az:VI ZR 261/10
 
Wiederkehrende Leistungen: Zur Anwendbarkeit der dreijährigen Verjährungsfrist des § 852 Abs.1 BGB a.F. (13.02.2012)
diese gilt nur für das Stammrecht, nicht dagegen für die aus dem Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen-BGH vom 10.01.12-Az:VI ZR 96/11
 
Zwangsversteigerung: Zuschlag auf Doppelausgebot ist zulässig (13.02.2012)
wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des Schuldners bestehen-BGH vom 08.12.11-Az:V ZB 197/11
 
Insolvenzrecht: Vereinnahmung der Vergütung kann als kongruente Deckung anfechtbar sein (13.02.2012)
bei Vereinnahmung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter in einem nicht zur Eröffnung gelangten Verfahren-BGH vom 15.12.11-Az:IX ZR 118/11
 
Versicherungsrecht: Fristlose Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages (13.02.2012)
§ 206 Abs. 1 Satz 1 VVG schließt nicht jede außerordentliche Kündigung eines Krankheitskostenversicherungsvertrages durch den Versicherer aus-BGH vom 07.12.11-Az:IV ZR 105/11
 
Invaliditätsleistung: Mehrfache Beeinträchtigung desselben Körperteils (13.02.2012)
Gliedtaxe für Verlust der Funktionsfähigkeit eines rumpfnäheren Gliedes schließt Verlust eines rumpfferneren Gliedes mit ein-BGH vom 14.12.11-Az:IV ZR 34/11
 
Markenrecht: Zum Prüfungsumfang des Deutschen Patent- und Markenamtes im Löschungsverfahren wegen Verfalls (11.02.2012)
Verfahren nach §53 MarkenG ist auf formelle Prüfung beschränkt, ob Inhaber der Marke der Löschung rechtzeitig widersprochen hat-BGH vom 17.08.11-Az:I ZB 98/10
 
Gesellschaftsrecht: GmbH-Gründung nach dem Musterprotokoll (11.02.2012)
Verfahren mit dem standardisierten gesetzlichen Musterprotokoll ist nicht zu empfehlen
 
Arbeitsrecht: Korrigierende Rückgruppierung (10.02.2012)
Die Nennung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag mit einem öffentlichen Arbeitgeber ist als Wissenserklärung anzusehen- BAG vom 15.06.2011-Az: 4 AZR 737/09
 
Arbeitsrecht: Anrechnung einer Erschwerniszulage (10.02.2012)
Tarifvertrag zur Einführung des ERA- BAG vom 21.09.2011- Az: 5 AZR 267/10
 
Dienstrecht: Zum Direktionsrecht des Arbeitgebers im öffentlichen Dienst (10.02.2012)
Abordnung eines Gymnasiallehrers an eine Regionale Schule-BAG vom 17.08.2011-Az: 10 AZR 322/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags (10.02.2012)
Schließt der Arbeitgeber mit Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverträge hat er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten- BAG vom 15.11.2011-Az: 9 AZR 387/10
 
Urlaubsrecht: Urlaubsgewährung bei anhängigem Kündigungsschutzprozess (10.02.2012)
Bei Streit über den Umfang des Urlaubsanspruchs kann sich der Arbeitnehmer auf einen Feststellungsantrag beschränken-LAG Berlin-Brandenburg vom 30.09.2011-Az: 6 Sa 1629/11
 
Kapitalmarktrecht: Anrechnung von Steuervorteilen bei der Rückabwicklung nach Ausübung eines kreditrechtlichen Widerrufsrechts (10.02.2012)
Vorteilsausgleichung von fremdfinanzierten Beteiligungen an Medienfonds nach verbraucherkreditrechtlichem Widerruf- OLG Stuttgart vom 29.12.2011-Az: 6 U 79/11
 
UWG: Gebrauchtwagenangebot in einer falschen Suchrubrik einer Internethandelsplattform (10.02.2012)
Ergibt sich die richtige Laufleistung ohne weiteres aus der Überschrift des Angebots,liegt keine unzulässige Irreführung vor- BGH vom 06.10.2011-Az: I ZR 42/10
 
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (10.02.2012)
Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung hängt grundsätzlich vom jeweils verwirklichten Delikt ab - Es sind jedoch Besonderheiten zu beachten.
 
Anfechtungsrecht: Die Anfechtung der Übereignung eines in Deutschland belegenen Grundstücks ist nach dem deutschen Recht der Gläubigeranfechtung zu beurteilen (31.01.2012)
Anfechtungsgläubiger muss sich nicht auf Aufrechnung gegen Ansprüche des Schuldners verweisen lassen, wenn ernsthafte Zweifel bestehen-BGH vom 08.12.11-Az:IX ZR 33/11
 
Domainrecht: Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar (26.01.2012)
wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften deswegen nicht hergeleitet werden kann-BGH vom 09.11.11-Az:I ZR 150/09
 
WEG: Abbedungenes Kopfprinzip stellt keine unzulässige Beschränkung der Bestellung oder Abberufung des Verwalters dar (26.01.2012)
Dies gilt auch nach dem Wohnungseigentumsgesetz in der ab dem 1. Juli 2007 geltenden Fassung-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 253/10
 
Vertragsrecht: Auslegung bei fehlendem ausdrücklichen Hinweis auf Kontaminierung des Aushubs (26.01.2012)
Unterlassen eines Hinweises kann Auslegung des Vertrages dahin rechtfertigen, eine Bodenkontamination liege nicht vor-BGH vom 22.12.11-Az:VII ZR 67/11
 
Familienrecht: Zur Berücksichtigung der nach Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen entstandenen Unterhaltspflicht (26.01.2012)
gegenüber dem neuen Ehegatten als sonstige Verpflichtung im Rahmen der Leistungsfähigkeit-BGH vom 07.12.11-Az:XII ZR 159/09
 
Darlehensrecht: Zur Berücksichtigung der Kosten einer Restschuldversicherung bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags (26.01.2012)
Maßgeblich, ob Abschluss einer Restschuldversicherung vom Darlehensgeber als Bedingung für Gewährung des Kredits vorgeschrieben ist-BGH vom 29.11.11-Az:XI ZR 220/10
 
ZPO: Teilurteil nach Prozessunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung ist zulässig (25.01.2012)
wenn sich die Gefahr der Widersprüchlichkeit zu einer späteren Entscheidung über den nicht aufgenommenen Teil nicht ausschließen lässt-BGH vom 30.11.11-Az:XII ZR 170/06
 
Mietrecht: Mieter ist verpflichtet, eine vom Voreigentümer an den Mieter zurückgezahlte Kaution an den neuen Vermieter zu leisten (24.01.2012)
Grundsätzlich kein Anspruch gegen Mieter auf erneute Leistung Kaution, wenn Mieter Kaution bereits an früheren Vermieter geleistet hat-BGH vom 07.12.11-Az:VIII ZR 206/10
 
ZPO: Voraussetzungen für den Erlass eines Grund- und Feststellungsurteils (24.01.2012)
wenn sich nicht ohne weitere Tatsachenaufklärung feststellen lässt, ob dem Kläger ein Schaden entstanden ist-BGH vom 08.12.11-Az: VII ZR 12/09
 
WEG: Passivlegitimation der Mitglieder einer WEG (24.01.2012)
Zu verklagen sind nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ausnahmslos sämtliche (übrigen) Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft-BGH vom 11.11.11-Az:V ZR 45/11
 
Markenrecht: Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bei „Rheinpark-Center Neuss“ (24.01.2012)
Für das Schutzhindernisses kommt es nicht darauf an, wie das Zeichen vom Anmelder verwendet wird oder verwendet werden soll-BGH vom 22.06.11-Az: I ZB 78/10
 
Steuerrecht: Geldwäschegesetz in Kraft getreten (24.01.2012)
dadurch werden insbesondere die freien Berufe zur Einhaltung spezifizierter Sorgfaltspflichten und u.a. die Kammern zur verstärkten Aufsichtstätigkeit verpflichtet
 
Arbeitsrecht: Auslegung einer Verweisungsklausel (23.01.2012)
Ergänzende Vertragsauslegung einer teilweise statischen, teilweise dynamischen Verweisungsklausel-BAG vom 15.06.2011-Az: 4 AZR 665/09.
 
AG: Sondervorteil für den Vorstand (23.01.2012)
Voraussetzungen der Freigabe der Eintragung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags- OLG München vom 14.12.2011-Az: 7 AktG 3/11.
 
Ab wann ist eine Erbschaft konkludent angenommen? (23.01.2012)
Die Ausschlagung einer Erbschaft wird unmöglich, wenn eine konkludente Annahme erfolgt. Welche Handlungen danach als Annahme zu werten sind und was sie beachten sollten
 
Wettbewerbsrecht: Werbung für einen zeitlichen befristeten Preisnachlass aufgrund eines Firmenjubiläums (20.01.2012)
Verlängerung befristeter Sonderverkäufe nicht möglich - BGH vom 07.07.2011-Az: I ZR 173/09.
 
Wettbewerbsrecht: Werbung mit befristeten Frühbucherrabatt (20.01.2012)
Reiseveranstalter muss sich grundsätzlich an die gesetzte Frist halten, will er sich nicht dem Vorwurf einer Irreführung aussetzen-BGH vom 07.07.11-Az:I ZR 181/10
 
Schadensersatzrecht: Unterlassene Aufklärung bei Grundstückskauf (20.01.2012)
zum Umfang der Aufklärungspflicht eines Verkäufers - BGH vom 11.11.2011-Az: V ZR 245/10.
 
Gesellschaftsrecht: Einziehung von Geschäftsanteilen (20.01.2012)
Erforderlichkeit von gesellschaftsvertraglichen Regelungen - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Anlage EÜR: Abgabe ist verpflichtend (19.01.2012)
Betriebsinhaber müssen der Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beifügen-BFH 16.11.11-Az:X R 18/09
 
Aufbewahrungspflichten: Diese Unterlagen können 2012 vernichtet werden (19.01.2012)
Sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich sammeln sich eine Menge von Belegen, Rechnungen etc. an.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer (19.01.2012)
Am 1. Januar 2012 ist die Verordnung zur Änderung und Aufhebung arbeitsgenehmigungsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten.
 
Steuerermäßigung: Gartenarbeiten als Handwerkerarbeiten abziehbar (19.01.2012)
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses gewährt werden-BFH vom 13.07.11-Az:VI R 61/10
 
Kindergeld ab 2012: Was bei volljährigen Kindern zu beachten ist (19.01.2012)
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist die bisherige Einkommensgrenze von 8.004 EUR für volljährige Kinder ab 2012 entfallen
 
WEG: Gemeinschaft muss für einen Eigentümer keine Barrierefreiheit herstellen und bezahlen (19.01.2012)
wegen dessen Gehbehinderung im Treppenhaus und der Garage durch den Einbau von Handläufen etc.-LG Köln vom 30.06.11-Az:29 S 246/10
 
Schönheitsreparaturen: „Weißen-Klausel“ ist unwirksam (19.01.2012)
formularmäßige Verpflichtung des Mieters, Decken und Oberwände auch während der Mietzeit zu „weißen“, ist unangemessene Benachteiligung-BGH vom 21.09.11-Az:VIII ZR 47/11
 
Erbrecht: Wirksames Testament trotz offensichtlicher Fehldatierung (19.01.2012)
wenn eine schriftvergleichende Untersuchung die Schrift des Erblassers eindeutig identifiziert und für das falsche Datum eine plausible Erklärung besteht-LG Duisburg vom 17.10.11-Az:7 T 91/10
 
Baugenehmigung: Landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle im Außenbereich (19.01.2012)
Die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lager- und Maschinenhalle dient auch dem Betrieb des Landwirts-BayVGH, 1 B 11.550
 
Baumängel: Keine Unternehmerhaftung für vom Auftraggeber vorgeschriebenes Baumaterial (19.01.2012)
Wer als Bauherr dem Bauunternehmer ganz bestimmte Baustoffe vorschreibt, kann sich später nicht auf Baumängel berufen-LG Hamburg, 317 O 209/10
 
Stundenlohn: Nachweis der Richtigkeit von Rapportzetteln (19.01.2012)
Abrechnung nach Stunden-Unternehmer muss darlegen und beweisen, wie viele Stunden tatsächlich geleistet wurden-OLG Hamm vom 08.02.11-Az:21 U 88/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (19.01.2012)
Die Regierung will die arbeitsmarktpolitischen Instrumente konsequent an folgenden Zielen ausrichten: mehr Dezentralität, höhere Flexibilität, größere Individualität, höhere Qualität, mehr Transparenz.
 
Aktuelle Gesetzgebung: Anhebung der Altersgrenzen - Rente mit 67 startet schrittweise (19.01.2012)
Im Jahr 2012 startet für Neurentner die Rente mit 67 und damit die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung.
 
Wirtschaftsstrafrecht: Strafbarkeit nach § 283 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 7b StGB entfällt bei rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit zur Buchführung oder Bilanzerstellung (18.01.2012)
etwa dann, wenn sich der Täter der Hilfe eines Steuerberaters bedienen muss und er die Kosten nicht aufbringen kann-BGH vom 20.10.11-Az:1 StR 354/11
 
ZPO: Zur Rechtskraftwirkung eines Nichtigkeitsurteils gegen Alleingesellschafter (18.01.2012)
Kapitalgesellschaft muss sich dies nicht entgegenhalten lassen-BGH vom 29.11.11-Az:X ZR 23/11
 
Medienrecht: Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Wort- und Bildberichterstattung (18.01.2012)
über einen Politiker in einem Presseartikel betreffend dessen prominente Lebensgefährtin - BGH vom 22.11.2011 - Az: VI ZR 26/11
 
Strafrecht: Zur Einordnung einer kriminellen Vereinigung als solche innerhalb oder außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (18.01.2012)
erfolgreiche Revision - BGH vom 13.09.11 - Az: 3 StR 231/11
 
Medicus.log: Verletzung rechtlichen Gehörs nicht schon bei abweichender rechtlichen Schlussfolgerung (17.01.2012)
wenn Gericht tatsächliches und rechtliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht aber rechtliche Schlussfolgerungen nicht teilt-BGH vom 07.07.11-Az:I ZB 68/10
 
ZPO: Auslegung des Urteilstenors durch das Grundbuchamt (17.01.2012)
Das Grundbuchamt kann im Wege der Auslegung des Urteilstenors den Mangel fehlender Bestimmtheit der Entscheidung nicht beheben-BGH vom 17.11.11-Az:V ZB 58/11
 
Gesellschaftsrecht: Vergleich über aktienrechtlichen Differenzhaftungsanspruch bei Sachkapitalerhöhung (17.01.2012)
Anspruch besteht auch, soweit Wert der Sacheinlage zwar den geringsten Ausgabebetrag, aber nicht das Aufgeld deckt-BGH vom 06.12.11-Az:II ZR 149/10
 
Nichtraucherschutz: Rauchverbot in Gaststätten stellt kein Mangel des Pachtgegenstands dar (16.01.2012)
Das Rauchverbot in § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz stellt keinen Mangel einer verpachteten Gaststätte dar-BGH vom 13.07.11-Az:XII ZR 189/09
 
Gesellschaftsrecht: Räumungsbegehren einer GbR wegen Eigenbedarfs der Gesellschafter (16.01.2012)
Eigenbedarf eines GbR-Gesellschafter: auch wenn Gesellschafter der Gesellschaft bei Abschluss des Mietvertrags noch nicht angehörte-BGH vom 23.03.11-Az:VIII ZR 74/11
 
Arzthaftungsrecht: Zu den Voraussetzungen eines groben Benhandlungsfehlers (16.01.2012)
Arztverschulden - eindeutiger Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse - BGH vom 25.10.11 - Az: VI ZR 139/10
 
Ist Online-Streaming illegal? (16.01.2012)
Rechtsanwalt für Internetrecht und IT-Recht - Urheberrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: Schuldrechtliche Abreden der Tarifvertragsparteien werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses (13.01.2012)
Tarifvertragliche Entgeltanpassung Ost/West ist keine geltende Inhaltsnorm - BAG vom 24.08.2011- Az: 4 AZR 566/09
 
Urlaubsrecht: Eine ergänzende vertragliche Vereinbarung zur Urlaubsabgeltung ist zulässig (13.01.2012)
Parteien steht es frei, eine Vereinbarung zu treffen, die den Arbeitgeber verpflichtet, Urlaub, der bereits verfallen ist, nachzugewähren - BAG vom 18.10.2011-Az: 9 AZR 303/10
 
Dienstwagen: Zum Anscheinsbeweis der Privatnutzung (13.01.2012)
Die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung-BFH vom 06.10.2011-Az: VI R 56/10
 
Grunderwerbssteuer: Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR (13.01.2012)
Keine Grunderwerbssteuerpflicht - Übertragung eines Anteils an Grundstücks-GbR - BFH vom 23.11.11-Az:II R 64/09
 
Kapitalmarktrecht: Hinweis- und Ermittlungspflichten des Anlageberaters (13.01.2012)
Anlageberater hat den Anlageinteressenten über für die Kapitalanlage bedeutsamen Gesetzesänderungen zu informieren-BGH vom 01.12.2011-Az: III ZR 56/11.
 
Handelsvertreterrecht: Ausgleichsanspruch eines Versicherungsvertreters (13.01.2012)
Ausgleichsanspruch bestimmt sich nach Maßgabe des § 89b Abs.5 in Verbindung mit Abs.1 HGB aF.-BGH vom 23.11.11-Az: VIII ZR 203/10
 
Schadensrecht: Dekra haftet BMW-Vertragshändlern nicht für angeblich falsche Gutachten (13.01.2012)
Schadenersatzansprüche lassen sich weder nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter herleiten noch auf § 826 BGB stützen-OLG Stuttgart vom 20.12.2011-Az: 6 U 107/11
 
AG: Ein Vergleich über den Differenzhaftungsanspruch ist grundsätzlich zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Hauptversammlung. (13.01.2012)
Eine Aufrechnungsvereinbarung über unter § 66 I AktG fallende Ansprüche ist wirksam, wenn die Forderung des Aktionärs vollwertig, fällig und liquide ist-BGH vom 06.12.2011-Az: II ZR 149/10
 
Kapitalmarktrecht: Positive Entscheidung des OLG München im Musterverfahren wegen fehlerhaftem Emissionsprospekt (12.01.2012)
Haftung der finanzierenden Bank und der VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG auf Schadensersatz wegen Prospektfehler - OLG München vom 30.12.11 - Az: Kap 1/07
 
ZPO: Auslegung einer notariellen Unterwerfungserklärung (10.01.2012)
in der der Schuldner die persönliche Haftungserklärung ausdrücklich nur gegenüber dem "jeweiligen Gläubiger" der Grundschuld übernommen hat-BGH vom 24.11.11-Az:VII ZB 12/11
 
Kaufrecht: Zur Täuschung über die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit im Rahmen eines Kaufvertrages (09.01.2012)
Vermutung zu Gunsten des Verkäufers, dass Kaufpreis ohne Täuschung dem Verkäufer über ein Geschäft mit Dritten zugeflossen wäre-BGH vom 15.11.11-Az:VI ZR 4/11
 
Grundbuchrecht: Zur Wirksamkeit einer im Servitutenbuch eingetragenen Dienstbarkeit (09.01.2012)
Auch im Servitutenbuch einer Gemeinde eingetragene Dienstbarkeit muss auf neu angelegten Grundbuchblatt als Belastung eingetragen sein-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 10/11
 
Versicherungsrecht: Fällen dreier großer Bäume innerhalb eines Tages stellt keine ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigung dar (09.01.2012)
Risikoausschluss setzt einen von den normalen Gefahren des täglichen Lebens abgrenzbaren Bereich besonderer Gefahrenlagen bildet-BGH vom 09.11.11-Az:IV ZR 115/10
 
Zivilrecht: Keine Verjährung eines Auskunftsanspruchs über Kontenbewegungen (09.01.2012)
Auskunftsanspruch gemäß § 666 Var.2 BGB aus dem Auftragsverhältnis verjährt grundsätzlich nicht vor dessen Beendigung-BGH vom 01.12.11-Az:III ZR 71/11
 
Vereinsrecht: Keine Haftungsprivilegierung bei fahrlässiger Schadensverursachung durch Vereinsmitglied (04.01.2012)
Dies gilt auch bei unentgeltlicher Tätigkeit, wenn Schaden grob fahrlässig verursacht wurde-BGH vom 15.11.11-Az:II ZR 304/09
 
Anlageberatungsvertrag: Zur aufklärungspflichtigen Rückvergütung bei VIP Medienfonds 4 (02.01.2012)
Zur Frage der Kausalität der fehlenden Aufklärung über Rückvergütungen für die Anlageentscheidung OLG Frankfurt a.M. vom 13.12.11 - Az: 9 U 112/09
 
Strafrecht: Zur strafprozessualen Verwertbarkeit rechtswidrig erhobener personenbezogener Informationen (30.12.2011)
und zur Betrugsstrafbarkeit durch den Abschluss von Lebensversicherungen - BVerfG vom 07.12.11 - Az: 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10
 
BVerfG: Für den Nachweis der Beauftragung eines Verteidigers ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht notwendig (28.12.2011)
Kommentar zum Beschluss des BVerfG vom 14.09.2011 - Az: 2 BvR 449/11
 
Transportrecht: „Road-Package“-Verordnungen treten in Kraft (27.12.2011)
Nach einer zweijährigen Verzögerung sind am 04. Dezember 2011 die in Deutschland unmittelbar geltenden EG-Verordnungen Nr. 1071/2009 bis 1073/2009 in Kraft getreten.
 
Hochschulrecht: Numerus clausus für Bachelor-Studiengang Psychologie in Berlin ohne ausreichende Rechtsgrundlage (27.12.2011)
VerfGH Berlin hat am 20.12.11 Verfassungsbeschwerden von zwei Bewerberinnen um Studienplatz für Bachelor-Studiengang Psychologie an der HU Berlin stattgegeben.
 
Kaufrecht: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (27.12.2011)
- Nacherfüllung durch "Lieferung einer mangelfreien Sache" erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache-PM des BGH Nr. 202/2011 vom 21.12.2011 - Az: VIII ZR 70/08
 
Arbeitsrecht: Altersdiskriminierung bei betrieblicher Altersversorgung (26.12.2011)
Keine Altersdiskriminierung der ratierlichen Kürzung nach § 2 BetrAVG - BAG-Urteil vom 19.07.2011 - Az: 3 AZR 434/09
 
Arbeitsrecht: Tarifliche Dynamik nach Betriebsübergang (26.12.2011)
Schuldrechtliche Abreden der Tarifvertragsparteien werden nicht Inhalt des Arbeitsverhältnisses -BAG-Urteil vom 24.08.2011-Az: 4 AZR 566/09
 
Internetrecht: Social Media und der Datenschutz (23.12.2011)
Welche Risiken gibt es für Unternehmer bei der Verwendung des Facebook „gefällt mir“-Button? - von Rechtsanwalt Dirk Streifler im Magazin Berliner Werbewelten 2/2011, S.24-25
 
Arbeitsrecht: Treuepflicht eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst (21.12.2011)
Nicht in jedem Fall liegt eine mit einem Beamten vergleichbare Treuepflicht vor - BAG vom 12.05.2011 - Az: 2 AZR 479/09
 
Handelsvertreterrecht: Ausgleichsanspruch bei Übernahme durch neu gegründete Gesellschaft (21.12.2011)
Ausgleichsanspruch für vom Handelsvertreter geworbene Neukunden-BGH vom 26.10.11-Az:VIII ZR 222/10
 
Bankrecht: Zu Aufklärungspflichten der beratenden Bank beim Erwerb von Basketzertifikaten (Emittentin hier: Lehman Brothers) durch ihren Kunden (21.12.2011)
beratende Bank muss Anleger über vollständigen Verlust des angelegten Kapitals bei Zahlungsunfähigkeit der Emittentin aufklären-BGH vom 27.09.11-Az:XI ZR 182/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Zusatzurlaub (21.12.2011)
Bereitschaftsdienststunden in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sind Nachtarbeitsstunden iSv. § 27 Abs. 1 TV-Ärzte HELIOS - BAG vom 14.09.11 - Az:10 AZR 208/10
 
Gefährliche Körperverletzung: Garantenpflicht eines Betriebsvorgesetzten bei betriebsbezogenen Straftaten (20.12.2011)
Aus Stellung als Betriebsinhaber bzw. Vorgesetzter kann sich eine Garantenpflicht für nachgeordnete Mitarbeiter ergeben - BGH vom 20.10.11 - Az: 4 StR 71/11
 
Mietrecht: Zuschlag für Schönheitsreparaturen nach Entlassung einer Wohnung aus der Preisbindung (20.12.2011)
Vermieter darf nach Entlassung der Wohnung aus der Preisbindung keinen Zuschlag für Schönheitsreparaturen verlangen -BGH vom 09.11.11-Az:VIII ZR 87/11
 
Insolvenzrecht: Zu den Auswirkungen einer fehlerhaften öffentlichen Bekanntmachung auf die Beschwerdefrist (20.12.2011)
die öffentliche Bekanntmachung wirkt nur dann als Zustellung, wenn die bekannt gemachte Entscheidung richtig bezeichnet ist-BGH vom 10.11.11-Az: IX ZB 165/10
 
Kapitalmarktrecht: Zur Formwirksamkeit einer Mithaftungsübernahme (20.12.2011)
Wahrung der Schriftform - Darlehensvertrag muss eindeutig auf die Schuldbeitrittserklärungen der Gesellschafter Bezug nehmen-BGH vom 25.10.11-Az:XI ZR 331/10
 
Immobilienrecht: Zur Kostenbeteiligung des Inhabers eines dinglichen Wohnungsrechts (20.12.2011)
dinglicher Wohnrechtsinhaber hat Kosten der zum gemeinschaftlichen Gebrauch bestimmten Anlagen und Einrichtungen mit zu tragen-BGH vom 21.10.11-Az:V ZR 57/11
 
Prospekthaftung:Zur Haftung eines ehemaligen Spitzenpolitikers für fehlerhafte Angaben im Emissionsprospekt (20.12.2011)
Zur Verantwortlichkeit eines früheren Spitzenpolitikers für Äußerung über Eigenschaften einer Anlage in Prospektbestandteil-BGH vom 17.11.11-Az:III ZR 103/10
 
Telekommunikationsarecht: Keine wirksame Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen (20.12.2011)
Keine Abtretung von Telekommunikationsentgeltforderungen an Inkossounternehmen durch Telekommunikationsdienst-Anbietern-AG Meldorf vom 21.07.11-Az:81 C 241/11
 
Markenrecht: Zu Löschungsansprüchen wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls mangels rechtserhaltender Benutzung (19.12.2011)
unterschliedliche Streitgegenstände: Löschungsansprüche wegen bösgläubiger Markenanmeldung und wegen Verfalls - BGH vom 09.06.11-Az:I ZR 41/10
 
Wettbewerbsrecht: Zur Zulässigkeit von Poker im Internet (19.12.2011)
Ob ein Glücksspiel im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV vorliegt, beurteilt sich nach den durchschnittlichen Fähigkeiten eines Spielers-BGH vom 28.09.11-Az:I ZR 93/10
 
Grundstücksübertragung: Rechtsgeschäft mit Drittschädigungsabsicht (16.12.2011)
Ein Rechtsgeschäft erfüllt nicht den Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, wenn es für den Dritten objektiv nicht nachteilig ist-BGH vom 28.10.11-Az:V ZR 212/10
 
GmbH - Steuerrecht: Betriebsausgaben: Firmenjubiläum und Geburtstag besser zweimal feiern (15.12.2011)
runder Geburtstag des Geschäftsführers zusammen mit Feier eines Firmenjubiläums - Aufwendungen nicht abziehbar-FG Berlin-Brandenburg-16.02.11-Az:12 K 12087/07
 
Aufsichtsräte: Steuerliche Behandlung der Pkw, Bürokräfte und Büroräume (15.12.2011)
Werden Aufsichtsräten neben der Barvergütung auch Büroräume, Bürokräfte oder Pkw zur Verfügung gestellt, ist fraglich, ob diese Leistungen zu versteuern sind
 
Aktuelle Gesetzgebung: Gründungszuschuss nur noch eine Ermessensleistung (15.12.2011)
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt zugestimmt.
 
Steuerrecht: Privat und beruflich genutzter Laptop: Regelmäßig hälftige Aufteilung (15.12.2011)
privat angeschaffter Computer ist abziehbar, wenn er nahezu ausschließlich dienstlicher Aufgaben dient - FG Baden-Württemberg vom 05.05.10-Az:12 K 18/07
 
Erstattungszinsen: Steuerbescheide offenhalten (15.12.2011)
Angesichts der verwirrenden Rechtslage sollten Steuerpflichtige gegen die Besteuerung von Erstattungszinsen mit einem Einspruch vorgehen
 
Reifenwechsel: Haftung, wenn Hinweis auf notwendiges Nachziehen der Radmuttern fehlt (15.12.2011)
Räderwechsel in Autowerkstatt - Hinweispflicht, dass Nachziehen der Radmuttern nach 50 bis 100 km notwendig ist-LG Heidelberg vom 27.07.11-Az: 1 S 9/10
 
AGB: Kein Leistungsverweigungsrecht einer Fluglinie bei Nichtvorlage der Kreditkarte (15.12.2011)
AGB-Klausel eines Luftverkehrsunternehmen unwirksam, nach die Vorlage einer Kredit- oder Debitkarte verlangt wird-OLG Frankfurt a.M. vom 08.09.11-Az:16 U 43/11
 
WEG: Bauträger als Miteigentümer kann von Beschlussfassung ausgeschlossen werden (15.12.2011)
Bauträger als WEG-Miteigentümer kann bei einer bestehenden Interessenkollision von der Beschlussfassung ausgeschlossen werden-AG Landsberg/Lech, 1 C 1146/10 WEG
 
Abfallgebühren: Grundstücksvermieter haftet für Gebühren des Mieters (15.12.2011)
Der Vermieter eines Hausgrundstücks kann für die Abfallgebühren seines Mieters in Anspruch genommen werden-VG Koblenz vom 24.06.10-Az:7 K 1230/09.KO
 
Aktuelle Gesetzgebung: Das Testamentsregister für Deutschland kommt (15.12.2011)
Immer mehr Menschen machen von Ihrer Testierfreiheit Gebrauch, da für sie die allgemeine gesetzliche Erbfolge nicht passt.
 
Architektenrecht: Volle Vergütung bei einvernehmlicher Aufhebung des Vertrags (15.12.2011)
Aufhebung eines Architektenvertrags-Verlust des Restvergütungsanspruchs nur bei Vereinbarung oder Kündigungsberechtigung-OLG Saarbrücken 06.07.11-Az: 1 U 408/09
 
Baumangel: Schadensersatzanspruch besteht auch, wenn sich Mangel nicht auswirkt (15.12.2011)
Bereits durch eine mangelhafte Werkleistung entsteht dem Auftraggeber ein Schaden-OLG Frankfurt a.M. vom 09.04.09-Az:10 U 264/07
 
Kapitalmarktrecht: BGH zur Haftung für unterbliebene Ad-hoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG (14.12.2011)
BGH-Grundsatzurteil zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Haftung wegen unterlassener Ad-hoc-Mitteilungen nach § 37b WpHG-BGH vom 13.12.11-Az:XI ZR 51/10
 
Gesellschaftsrecht: Zur Stellung des Treugebers im Innenverhältnis einer Publikumsgesellschaft (14.12.2011)
Treugeber ist im Innenverhältnis unmittelbarer Gesellschafter, wenn mittelbare Beteiligung im Gesellschaftsvertrag geregelt ist-BGH vom 11.10.11-Az:II ZR 242/09
 
GmbH - Steuerrecht: Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein (09.12.2011)
Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein, welches die GmbH erteilt hat-BGH vom 13.10.11-Az:IX ZR 193/10
 
Gesellschaftsrecht: Auslegung der Abfindungsbestimmungen eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH (06.12.2011)
Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters: im Zweifel Gleichbehandlung der Gesellschafter bei Berechnung der Abfindung-BGH vom 27.09.11-Az:II ZR 279/09
 
Bankrecht: Konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung (05.12.2011)
konkludente Genehmigung einer Lastschriftbuchung innerhalb einer Schwankungsbreite von zuvor genehmigten Lastschriftbuchungen-BGH vom 27.09.11-Az:XI ZR 328/09
 
Schulrecht: Verrichtung von Gebeten in der Schule findet ihre Schranke in der Wahrung des Schulfriedens (02.12.2011)
Schüler ist nicht berechtigt, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten-BVerwG vom 30.11.11-Az:6 C 20.10
 
Factoring: Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht (01.12.2011)
Für eine Abmahnung nach § 314 BGB genügt die bloße Rüge vertragswidrigen Verhaltens nicht-BGH vom 12.10.11-Az:VIII ZR 3/11
 
Schadensersatzrecht: Zu den Schadensersatzansprüchen bei Unterlassung der Mitwirkungspflicht zur Vertragsanpassung (01.12.2011)
Anspruch aus Störung der Geschäftsgrundlage auf Vertragsanpassung verpflichtet die andere Partei, an der Anpassung mitzuwirken-BGH vom 30.09.11-Az:V ZR 17/11
 
Erbrecht: Zum lebzeitigen Eigeninteresse des Erblassers an einer Schenkung (01.12.2011)
kann auch vorliegen, wenn Beschenkter ohne rechtliche Bindung Leistungen übernimmt, tatsächlich erbringt und auch in Zukunft vornehmen will-BGH vom 26.10.11-Az:IV ZR 72/11
 
Bankrecht: Zur Haftung bei missbräuchlicher Abhebung von Bargeld an Geldautomaten (30.11.2011)
Fortentwicklung der Grundsätze für Haftung des Karteninhabers bei missbräuchlichen Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten mit Karte und PIN-BGH vom 29.11.11-Az:XI ZR 370/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: ELENA-Verfahren wird abgeschafft (28.11.2011)
Der Bundesrat hat die Aufhebung des ELENA-Verfahrens (Elektronischer Entgeltnachweis) gebilligt.
 
Jahreswechsel: Steuerliche Überlegungen zur Steueroptimierung (28.11.2011)
Es ist an der Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, welche Maßnahmen im privaten Bereich bis zum Ende des Jahres steuerliche Vorteile bringen können
 
Geschwindigkeitsüberschreitung: Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren (28.11.2011)
Tatrichter muss besondere Feststellungen treffen, wenn die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit erfolgt ist-OLG Hamm,III-2 RBs 108/11
 
Verkehrsunfall: Überfahren der Wartelinie durch den Vorfahrtberechtigten (28.11.2011)
Wartelinie empfiehlt dem aus untergeordneten Straße kommenden Verkehr, an der durch die Linie markierten Stelle zu warten und Vorfahrt zu gewähren-AG Lemgo vom 01.07.11-Az:18 C 95/11
 
Reiserecht: Insolvenzschutz bei Pauschalreisen (28.11.2011)
umfasst auch den Rückzahlungsanspruch des Reisenden auf den Reisepreis bei einer Absage der Reise durch den Veranstalter - BGH,X ZR 43/11
 
Mietkürzung: Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten in der Nachbarschaft (28.11.2011)
berechtigen einen Mieter in der Regel nicht zu einer Kürzung der Miete - OLG Braunschweig, 1 U 68/10
 
Mietrecht: Kündigung einer vom Wohnungsmieter separat angemieteten Garage (28.11.2011)
Kann nur unabhängig von der Wohnung gekündigt werden, wenn sie nicht Bestandteil eines Wohnungsmietvertrags ist - BGH, VIII ZR 251/10
 
Ehegattentestament: Auslegung einer Wiederverheiratungsklausel (28.11.2011)
Eine solche Klausel kann der überlebende Ehegatte nicht ignorieren oder umgehen - OLG Hamm vom 31.05.11 - Az: I-15 W 360/10
 
Erbrecht: Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder (28.11.2011)
Art. 12 § 10 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder hat weiterhin Bestand hat-BGH, IV ZR 150/10
 
Baurecht: Leistungsänderung: Abnahme muss kein Anerkenntnis sein (28.11.2011)
Führt Auftragnehmer die geschuldete Leistung anders aus als vertraglich geschuldet, muss Abnahme des Bauherren kein Anerkenntnis sein-OLG Brandenburg vom 25.08.11 -Az:12 U 69/10
 
AGG: Falsche Anrede begründet noch keine Diskriminierung (28.11.2011)
Bewerbung - keine Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft-Arbeitsgericht Düsseldorf, 14 Ca 908/11
 
Arbeitsrecht: Verlagerung eines Betriebsteils ins grenznahe Ausland (25.11.2011)
Bewerbung -
 
Arbeitsrecht: Zur Möglichkeit befristeter Arbeitsverhältnisse von Betriebsratmitgliedern (25.11.2011)
Anwendung von § 14 II TzBfG auf befristete Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern verstößt nicht gegen Art.7 RL 2002/14/EG-ArbG Berlin-Az:33 Ca 5877/11
 
Europarecht: Selektives Vertriebssystem als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung (16.11.2011)
Art. 101 Abs. 1 AEUV - Vertragsklausel stellt bezweckte Beschränkung dar, wenn sie nicht objektiv gerechtfertigt ist-EuGH vom 13.10.11-Az:C-439/09
 
Bankrecht: Zur Aufklärungspflicht eines Anlageberaters bei Zinssicherungsgeschäften in der Form von gegenläufigen Höchst- und Mindestbegrenzungen (16.11.2011)
Beratungspflichtverletzung einer Bank bei Empfehlung von Zinssicherungsgeschäften in Form von Zinscap und Zinsfloor-LG Stuttgart vom 24.08.11-Az:8 O 516/10
 
Gesellschaftsrecht: Anteilswertermittlung für Abfindung nach Gewinnabführungsvertrag nur auf Vertretbarkeit überprüfbar (16.11.2011)
Abfindung nach einem Gewinnabführungsvertrag ist angemessen, wenn sie dem Verkehrswert des Anteils entspricht-OLG Stuttgart-Beschluss vom 14.09.11-Az:20 W 6/08
 
Gesellschaftsrecht: Gesamtnichtigkeit einer bedingten Kapitalerhöhung (16.11.2011)
Überschreitung des gesetzlich zulässigen Höchstbetrags i.S.d. § 192 III 1 AktG führt zur Gesamtnichtigkeit des Beschlusses-OLG München vom 14.09.11-Az:31 Wx 360/11
 
UG: Zur Gründung einer Unternehmergesellschaft nach Musterprotokoll (16.11.2011)
Musterprotokoll enthält nur die besondere Vertretungsbefugnis des bei der Gründung bestellten Geschäftsführers-OLG Düsseldorf vom 12.07.11-Az:I-3 Wx 75/11
 
Insolvenzrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage (16.11.2011)
durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft - BGH vom 19.07.11 - Az: II ZR 246/0
 
Wirtschaftstrafrecht: Untreue auch bei Einverständnis der Gesellschafter (15.11.2011)
Aus Einverständnis folgt nicht in jedem Fall der Ausschluss der Tatbestandsmäßigkeit bei der Untreue-BGH vom 30.08.11-Az:3 StR 228/11
 
Gesellschaftsrecht: Haftung wegen Missbrauchs der Generalvollmacht bei Errichtung einer Gesellschaft (15.11.2011)
fehlerhafte Gesellschaft setzt auf Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gerichtete Willenserklärungen zwischen Beteiligten voraus-BGH vom 13.09.11-Az:VI ZR 229/09
 
Arbeitsrecht: Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Leitender Angestellter nach § 14 II KSchG (06.11.2011)
Der leitende Angestellte i.S.d. § 14 Abs.2 KSchG muss die Rechtsmacht haben, den Arbeitgeber selbständig zu verpflichten-BAG vom 14.04.2011-Az:2 AZR 167/10
 
Arbeitsrecht: Anspruch auf Zahlung eines auf das Geschäftsjahr bezogenen Bonus (06.11.2011)
Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag eines außertariflichen Mitarbeiters-Arbeitnehmer kann erfolgsabhängige Vergütung verlangen-BAG vom 07.06.11-Az:1 AZR 807/09
 
Umsatzsteuer: Behandlung von Gutscheinen (31.10.2011)
Die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe hat dazu Stellung bezogen, wie die Ausgabe von Gutscheinen umsatzsteuerlich zu behandeln ist
 
Steuervereinfachungsgesetz 2011: Wichtige Änderungen auf einen Blick (31.10.2011)
Einkommensteuererklärung für zwei aufeinanderfolgende Jahre wurde nicht ins Steuervereinfachungsgesetz 2011 mit aufgenommen.
 
Darlehenskonten: Monatliche Gebühr ist unwirksam (31.10.2011)
Die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in den AGB einer Bank ist unwirksam-BGH vom 07.06.11-Az:XI ZR 388/10
 
Vaterschaftstest: Nachweis durch DNA-Abstammungsgutachten (31.10.2011)
Unsicherheit bei Betroffenen über Vaterschaft oft auch nach Vaterschaftstest-OLG Stuttgart vom 30.06.11-Az:17 UF 53/11
 
Ordnungsverfügung: Auf die Gefahr kommt es an, nicht auf den Gefährdeten (31.10.2011)
Brand- und Lebensgefahr kann nicht entgegengehalten werden, dass das Haus allein vom Antragsteller bewohnt werde und er diese Gefahr in Kauf nehme-VG Saarlouis vom 25.08.11-Az:5 L 705/11
 
Baurecht: Fotovoltaikanlage: Denkmalschutz kontra Klimaschutz (31.10.2011)
entscheidend ist das Empfinden des für Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters-VGH Mannheim vom 01.09.11-Az:1 S 1070/11
 
Mitgliederversammlung: Erledigter TOP ist erledigt (30.10.2011)
darf auf der gleichen Mitgliederversammlung nicht wieder aufgenommen werden, wenn inzwischen Mitglieder die Versammlung verlassen haben-KG, 24 U 156/10
 
Standardisiertes Messverfahren: Erforderlicher Umfang der tatsächlichen Feststellungen (30.10.2011)
Auch hier muss Richter grundsätzlich in den Urteilsgründen das Messverfahren und ggf. berücksichtigten Toleranzwert mitteilen-OLG Düsseldorf, IV-1 RBs 12/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Regierungsentwurf zur Bekämpfung von Abo- und Kostenfallen im Internet (30.10.2011)
Internetabzocke soll durch einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung künftig ein Riegel vorgeschoben und Verbraucherrechte gestärkt werden.
 
Gewerbemietvertrag: Keine Mietzahlungspflicht bei Vermieterrenovierung vor Ablauf des Vertrags (30.10.2011)
Mieter kann während der Zeit der Renovierung die Räume nicht nutzen-KG, 8 U 187/10
 
Architekt: Beratungspflicht zu entstehenden Baukosten (30.10.2011)
Es gehört zu den Aufgaben eines Architekten, den Bauherrn über die voraussichtlichen Baukosten zu beraten-OLG Hamm, I-24 U 151/04
 
Arbeitsrecht: Befristungskontrollklage: Verstoß des Arbeitsgerichts gegen die Hinweispflicht aus § 17 S 2 TzBfG i.V.m. § 6 S 2 KSchG (30.10.2011)
Landesarbeitsgericht hat selbst zu prüfen, ob die Befristung des Arbeitsvertrags gegen weitere Unwirksamkeitsgründe verstößt-BAG vom 04.05.11-Az:7 AZR 252/10
 
Arbeitsrecht: Berichtigung der Unterrichtung des Betriebsrats im Zustimmungsersetzungsverfahren (30.10.2011)
nachholen fehlender Information durch Arbeitgeber im Zustimmungsersetzungsverfahren-BAG vom 01.06.11-Az:7 ABR 18/10
 
Gesellschaftsrecht: Unterbrechung einer aktienrechtlichen Beschlussmängelklage durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über Vermögen der Aktiengesellschaft (30.10.2011)
aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird nur unterbrochen, wenn angefochtener Beschluss zu Vergrößerung der Insolvenzmasse führt-BGH vom 19.07.11-Az:II ZR 246/09
 
Wettbewerbsrecht: Lotto-Werbung auf Linienbussen verstößt gegen Glücksspielstaatsvertrag (30.10.2011)
wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Glücksspielwerbung-Verband privater Unternehmen handelt nicht rechtsmissbräuchlich-OLG Hamburg vom 11.08.11-Az:3 U 145/09
 
Steuerstrafrecht: Hinterziehungszinsen und Vorsatz bei Steuerhinterziehung (30.10.2011)
Voraussetzung ist die Verwirklichung des objektiven und subjektiven Straftatbestands einer vollendeten Steuerhinterziehung-FG München vom 20.04.11-Az:13 V 446/11
 
Wirttschaftsstrafrecht: Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation durch Herausgabe einer irreführenden Pressemitteilung (30.10.2011)
Für sittenwidriges Handeln reicht Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation noch nicht aus-OLG Düsseldorf vom 07.04.11-Az:I-6 U 7/10
 
Internetrecht: Haftung eines Betreibers einer Internetplattform (30.10.2011)
wenn Rechteinhaber den Betreiber auf Verletzung seines Rechts durch ein auf dem Marktplatz eingestelltes Verkaufsangebot hinweist-BGH vom 17.08.11-Az:I ZR 57/09
 
Wettbewerbsrecht: Zur automatisierten Auswertung von Online-Datenbanken (30.10.2011)
Keine gezielte Behinderung des Mitbewerbers bei Inverkehrbringen einer Software mit der Inhalte von Internetseiten abgerufen werden können-BGH vom 22.06.11-Az:I ZR 159/10
 
Gesellschaftsrecht: Bestimmung des maßgeblichen Sitzes einer Gesellschaft in der EU nach Art. 22 Nr. 2 EuGVVO (30.10.2011)
Sitz der Gesellschaft bestimmt sich nach der Gründungstheorie und damit grundsätzlich nach dem Satzungssitz im Herkunftsstaat-BGH-Urteil vom 12.07.11 -Az:II ZR 28/10
 
Arbeitsrecht: Betriebsteilübergang unter Wahrung der Identität (29.10.2011)
Auch beim Erwerb eines Betriebsteils ist erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität wahrt-BAG vom 27.01.11-Az:8 AZR 326/09
 
Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz bei Unkenntnis der Schwerbehinderung eines Arbeitsnehmers (29.10.2011)
Arbeitnehmer muss nach Zugang der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist das Bestehen des Sonderkündigungsschutzes geltend machen-BAG vom 09.06.11-Az:2 AZR 703/09
 
Transportrecht: Keine zusätzliche Vergütung des Frachtführers nach Sperrung des Schifffahrtsweges wegen einer Havarie (29.10.2011)
Von außen wirkende Verzögerungsursachen lösen grundsätzlich keine Vergütungspflicht des Absenders aus-BGH vom 22.06.11-Az:I ZR 108/10
 
Recht der GbR: Abfindungsguthaben kann mittels Zahlungsklage eingeklagt werden (29.10.2011)
Über die Höhe des Abfindungguthabens muss ggf. Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben werden-BGH vom 07.06.11-Az:II ZR 186/08
 
Vertragsrecht: Aufspaltungsverbot in Vertrag über Unternehmenssoftware hält Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB stand (29.10.2011)
Ein solches Aufspaltungsverbot verstößt auch nicht gegen das Kartellrecht-OLG Karlsruhe vom 27.07.11-Az:6 U 18/10
 
Prospekthaftung: Einlagenrückgewähr bei Übernahme des Prospekthaftungsrisikos durch die Gesellschaft bei Platzierung von Altaktien (28.10.2011)
wenn Altaktionär die Gesellschaft nicht von der Prospekthaftung freistellt-BGH vom 31.05.11-Az:II ZR 141/09
 
Gesellschaftsrecht: Unternehmensbewertung im Spruchverfahren (28.10.2011)
bestimmte konkret vorgenommene Berechnung muss auf der Grundlage zutreffender Ausgangszahlen zu einem plausibel hergeleiteten Ergebnis führen-KG vom 19.05.11-Az:2 W 154/08
 
Hochschulrecht: Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität (28.10.2011)
Bindung der Vergabe von Studienplätzen außerhalb der Kapazitäten an Kriterien für innerkapazitäre Vergabe verstößt nicht gegen Bundesrecht-BVerwG vom 23.03.11-Az:6 CN 3.10
 
Überentnahmen: Schuldzinsen für Umlaufvermögen nicht privilegiert (27.10.2011)
die auf Finanzierung von Umlaufvermögen entfallenden Schuldzinsen bei hohen Privatentnahmen sind nur gekürzt abziehbar, wenn sie auf den Erwerb eines Warenlagers entfallen
 
Steuerrecht: Solidaritätszuschlag ist zumindest bis zum Jahr 2007 verfassungsgemäß (27.10.2011)
auch nach 2007 dient Solidaritätszuschlag noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der deutschen Einheit-BFH vom 21.07.11-Az:II R 52/10
 
Insolvenzrecht: Veräußerung von Absonderungsgut im Insolvenzeröffnungsverfahren (27.10.2011)
vorläufiger mitbestimmender Insolvenzverwalter muss gegenüber dem Absonderungsberechtigten Verkauf zustimmen-BGH vom 05.05.11-Az:IX ZR 144/10
 
Fahrverbot: Auswirkung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (27.10.2011)
kann dazu führen, dass das angeordnete Fahrverbot (teilweise) als vollstreckt gilt-OLG Hamm vom 24.03.11-Az: III-3 RBs 70/10
 
Erbrecht: Einstufung eines Grundstücks als unbebaut bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer (26.10.2011)
hiermit können Erben eines vollkommen vermüllten Hauses nicht ohne Weiteres rechnen - FG Hessen, 3 K 2993/09
 
Aufklärungspflicht: Bauunternehmer muss auf sinnlose Leistungen hinweisen (26.10.2011)
Verlangt der Auftraggeber bestimmte Arbeiten, muss ihn der Auftragnehmer darauf hinweisen, wenn diese Leistungen möglicherweise sinnlos oder überflüssig sind
 
Arbeitsvertragsrecht: Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel (25.10.2011)
vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages führt zu einzelvertraglicher Geltung, dies ändert auch Betriebsübergang nicht-BAG-Urteil vom 17.11.10-Az:4 AZR 391/09
 
Arbeitsrecht: Unwirksamkeit der Kündigung wegen unterlassener Anhörung des Betriebsrats trotz ungültiger Betriebsratswahl (25.10.2011)
Wird Betriebsratswahl erfolgreich angefochten, aber nicht Nichtigkeit von Anfang an festgestellt, hat Anfechtung keine rückwirkende Kraft-BAG vom 09.06.11-Az:6 AZR 132/10
 
Ausgleich für Nachtarbeit: Stewardess mit Zugschaffnerfunktion (25.10.2011)
§ 6 Abs.5 ArbZG überlässt Ausgestaltung des Ausgleichs für Nachtarbeit wegen größerer Sachnähe den Tarifvertragsparteien-BAG vom 18.05.11-Az:10 AZR 369/10
 
Arbeitsrecht: Abgeltung von Bereitschaftsdienstzeiten durch Freizeitausgleich (25.10.2011)
Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienstzeiten kann auch in die gesetzliche Ruhezeit gelegt werden-BAG vom 22.07.10-Az:6 AZR 78/09
 
Arbeitsrecht: Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen (24.10.2011)
Betriebsrat kann Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für Leiharbeitnehmern vorgesehen sind-BAG vom 01.02.11-Az:1 ABR 79/09
 
Handelsvertreterrecht: Rechtsformwechsel des Handelsvertreters schließt Ausgleichsanspruch nicht aus (24.10.2011)
Vermögensübergang einer OHG analog §738 BGB auf GmbH ist für Fortbestand eines Handelsvertretervertrags ohne unmittelbaren Einfluss-OLG Stuttgart vom 30.05.11-Az:5 U 189/10
 
Gesellschaftsrecht: Ausscheiden eines KG-Gesellschafters auf Verlangen der übrigen Gesellschafter (24.10.2011)
Gesellschafter haben Ausschließungsbeschluss zu fassen und darauf gegründet eine Ausschließungserklärung abzugeben-BGH vom 21.06.11-Az:II ZR 262/09
 
Recht der KG: Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft (23.10.2011)
Insolvenzanfechtung - Rückzahlung geleisteter Ausschütungen an Beteiligungsgesellschaft-BGH vom 22.03.11-Az:II ZR 224/08
 
Gesellschaftsrecht: Erstattung des Wertes einer Gesellschaftersicherheit nach Rechtsprechungsregeln (23.10.2011)
verjährt gemäß § 31 Abs.5 GmbHG in fünf Jahren-BGH vom 31.05.11-Az:II ZR 106/10
 
Kündigungsrecht: Keine außerordentliche Kündigung wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens (22.10.2011)
Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung zur Abwendung einer Insolvenz-ArbG Duisburg vom 18.04.11-Az:3 Ca 376/11
 
Baumangel: Anscheinsbeweis, wenn hohe Wahrscheinlichkeit für Ausführungsfehler besteht (22.10.2011)
ausführende Bauunternehmer haftet auf Schadensersatz, wenn Schaden nur bei der Erstellung entstanden sein kann -LG Stuttgart vom 15.12.10-Az:21 O 152/09
 
Handelsrecht: Pflicht zur Vorlage der Jahresabschlussunterlagen (22.10.2011)
ein Ordnungsgeld wegen Verletzung der handelsrechtlichen Vorschriften ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden-BVerfG vom 18.04.11-Az:1 BvR 874/11
 
Aktuelle Gesetzgebung: Buttonlösung gegen Internetabzocke kommt (22.10.2011)
Das Europäische Parlament hat sich für eine Richtlinie ausgesprochen, die wirksamen Schutz vor Kostenfallen bietet.
 
Nachbarrecht: Gemeinschaftswand: Schadensersatzpflicht beim Abriss eines der Gebäude (22.10.2011)
Haben zwei Nachbargebäude eine gemeinsame Wand, kann sich ein Grundstückseigentümer durch den Abriss seines Gebäudes schadensersatzpflichtig machen-OLG Brandenburg,5 U 51/09
 
Schrottimmobilien: Hypovereinsbank zum Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung beim Verkauf von Schrottimmobilien verurteilt (21.10.2011)
Durchbruch für Kapitalanleger - HypoVereinsbank muss an Wohnungskäufer Schadensersatz in Höhe von 50 000 Euro zahlen-BGH vom 05.07.11-Az:XI ZR 342/10
 
Strafrecht: Keine Verdrängung der Hinweispflicht und Verständigung im Strafverfahren durch § 257c StPO (21.10.2011)
§ 257c StPO und die Bindungen des Gerichts haben nicht die Kraft, die Hinweispflichten des § 265 StPO zu relativeren oder zu verdrängen-BGH vom 11.05.11-Az:2 StR 590/10
 
Aufenthaltsrecht: Haft zur Sicherung der Abschiebung (21.10.2011)
Vermutung des § 62 Abs.2 Satz 1 Nr.2 AufenthG - wenn Ausreisefrist abgelaufen und Betroffener seine geänderte Anschrift nicht mitteilt–BGH vom 19.05.11–Az:V ZB 15/11
 
Recht der GbR: Zum Abfindungsanspruch eines Gesellschafters bei Ausscheiden aus der Personengesellschaft (21.10.2011)
kann ausgeschiedener Gesellschafter Höhe seines Abfindungsanspruchs schlüssig begründen, ist eine Leistungsklage denkbar-BGH vom 17.05.11-Az:II ZR 285/09
 
Wirtschaftsstrafrecht: Zur Feststellung des Schadens bei betrügerischer Kapitalerhöhung (21.10.2011)
Erforderlich ist die hinreichenden Feststellung eines Vermögensschadens-BGH vom 14.04.11-Az:2 StR 616/10
 
Insolvenzanfechtung: Revision wegen auf Rechtshandlung der Schuldnerin beruhendem Pfandrecht erfolgreich (21.10.2011)
pfändet der Gläubiger in eine dem Schuldner eröffnete Kreditlinie, so entsteht ein Pfandrecht erst mit dem Abruf der Kreditmittel als Rechtshandlung des Schuldners
 
Insolvenzrecht: Haftung des Insolvenzverwalters bei übereilter Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens unter dessen Wert (20.10.2011)
Die Insolvenzordnung schreibt vor, das schuldnerische Unternehmen bis zur Entscheidung der Gläubigerversammlung über die Stilllegung fortzuführen-OLG Rostock vom 08.04.11-Az:5 U 31/08
 
Insolvenzrecht: Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren (20.10.2011)
Aufrechnung des FA gegen den Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens steht das Aufrechnungsverbot des § 96 Abs.1 Nr.1 InsO entgegen-BFH vom 23.02.11-AZ:I R 20/10
 
Kaufrecht: Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht (20.10.2011)
keine eigenständige Regelung - Für seine Bestimmung gilt die allgemeine Vorschrift des § 269 Abs.1 BGB-BGH vom 13.04.11-Az:VIII ZR 220/10
 
Kapitalmarktrecht: Verlusteausgleich wegen einer fehlerhaften Anlageberatung im Zusammenhang mit einem CMS Spread Ladder Swap- Vertrag (20.10.2011)
Eine Bank muss bei der Anlageberatung vor der Abgabe einer Empfehlung grundsätzlich die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen-BGH vom 22.03.11-Az:XI ZR 33/10
 
Arbeitsrecht: Anforderungen an eine Betriebsnorm und Auslegung einer zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossenen Vereinbarung als Tarifvertrag (20.10.2011)
Betriebsnorm muss eine über das einzelne Arbeitsverhältnis hinausgehende unmittelbare und zwingende Geltung auch gegenüber Arbeitnehmern haben-BAG vom 26.01.11-Az:4 AZR 159/09
 
Europarecht: Zugang geschädigter Dritter zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens (20.10.2011)
kartellrechtliche Bestimmungen der Union verbieten es nicht, dass Geschädigter Zugang zu Dokumenten eines Kronzeugenverfahrens erhält-EuGH vom 14.06.11-Az:C-360/09
 
Insolvenzrecht: Harte Patronatserklärung der Muttergesellschaft (19.10.2011)
beseitigt weder die objektive Zahlungsunfähigkeit der Tochtergesellschaft noch Kenntnis des Gläubigers- BGH vom 19.05.11-Az:IX ZR 9/10
 
Bankrecht: Darlehensablösung mit Bareinlage (19.10.2011)
Wenn mit Bareinlage Darlehen abgelöst wird, für dessen Rückzahlung sich der Inferent verbürgt hat, leistet er nicht verdeckt eine Sacheinlage-BGH vom 12.04.11-Az: II ZR 17/10
 
Steuerrecht: Due Diligence-Kosten: Keine sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben (19.10.2011)
Anschaffung von Gesellschaftsanteilen-Kosten der Due Diligence sind Anschaffungskosten zuzuordnen-FG Köln vom 06.10.10-Az:13 K 4188/07
 
Aufsichtsratsmitglied: Zahlungen durch Vorstand müssen vorher genehmigt werden (19.10.2011)
Zur Zulässigkeit von Vorstandszahlungen an Aufsichtsratsmiglieder-OLG Frankfurt a.M. vom 15.02.11-Az:5 U 30/10
 
Arbeitsrecht: Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag (10.09.2011)
BAG-Urteil vom 23.02.2011 - Az: 4 AZR 439/09- Rechtsanwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Einstellungsgespräch: Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung (25.08.2011)
falsche Beantwortung einer bei Einstellung zulässigerweise gestellten Frage kann Arbeitgeber berechtigen, Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten-BAG, 2 AZR 396/10
 
Arbeitszeit: Teilnahme an Betriebsversammlung (24.08.2011)
OVG Münster-Urteil vom 10.05.2011 (Az: 4 A 1403/08) - Anwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Google Plus „+1-Button“ (25.07.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsanwalt für Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Twitter „Re-Tweet-Button“ (25.07.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsanwalt für Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Steuerrecht: Doppelte Haushaltsführung: Zum Nachweis des Lebensmittelpunkts (08.07.2011)
Beweislast für eine doppelte Haushaltsführung eines am Beschäftigungsort mit seiner Lebensgefährtin in einer Wohnung lebenden Steuerpflichtigen - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Daten auf angekauften Banken-CDs dürfen verwertet werden (08.07.2011)
Nach e
 
Steuerrecht: Nahe Angehörige: Vermietungsabsicht ist konkret nachzuweisen (08.07.2011)
Zu den vertraglichen Hauptpflichten eines Mietvertrags gehört insbesondere die Entrichtung des vereinbarten Mietzinses - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuerrecht: Riester-Verträge: Nachträgliche Eigenbeiträge sollen Zulagen retten (08.07.2011)
Das Bundeskabinett hat am 4.5.2011 den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen - Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Unberechtigter Steuerausweis nach § 14c UstG (07.07.2011)
Ein unberechtigter Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG setzt nicht voraus, dass die Rechnung alle in § 14 Abs. 4 UStG aufgezählten Pflichtangaben aufweist-BFH-Urteil vom 17.02.2011 (Az: V R 39/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Feststellung der Berufsunfähigkeit im selbstständigen Beweisverfahren (07.07.2011)
Ein selbstständiges Beweisverfahren ist zur Feststellung der Berufsunfähigkeit für Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht geeignet, weil allein aufgrund des Vortrags des
 
Zwangsversteigerung eines Grundstücks nach Eröffnung eines englischen Insolvenzverfahrens eines deutschen Schuldners (07.07.2011)
Nach der Eröffnung des englischen Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines deutschen Schuldners darf die Zwangsversteigerung eines zur Masse gehörenden, in Deutschland belegenen Grundstücks grundsätzlich nur a
 
WAYS TO OBTAIN A GREEN CARD TO THE UNITED STATES (06.07.2011)
Who is a Permanent Resident?
 
Vorruhestandsbezug – Benachteiligung wegen des Geschlechts (02.07.2011)
BAG hat mit dem Urteil vom 15.02.2011 (Az: 9 AZR 750/09) -Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tätigkeitsaufstieg und Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten (02.07.2011)
BAG-Urteil vom 23.02.2011 (Az: 4 AZR 214/09)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unterlassungsanspruch im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung (02.07.2011)
Der Betriebsrat kann die Unterlassung betriebsändernder
 
Bankrecht: Monatliche Gebühr für die Führung des Darlehenskontos ist unwirksam (01.07.2011)
Die
 
Renovierung: Verjährung des Erstattungsanspruchs bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel (01.07.2011)
Der Erstattungsanspruch eines Mieters für die Kosten einer Renovierung, die er infolge einer unerkannt unwirksamen Schönheitsreparaturk
 
Kündigungsrecht: Fortlaufende unpünktliche Mietzahlung berechtigt zur Kündigung (01.07.2011)
Zahlt
 
Erbrecht: Testamentsvollstrecker kann Entlassung seines Amtsnachfolgers nicht beantragen (01.07.2011)
Ist das Amt eines Testamentsvollstreckers beendet, kann er nicht beantragen, seinen Am
 
Elternunterhalt: Unterhaltsanspruch kann bei Alkoholsucht ausgeschlossen sein (01.07.2011)
Alkoholabhängige Eltern können in bestimmten Fällen keinen Anspruch auf Unterhalt gegenüber ihren Kindern haben-OLG Karlsruhe vom 28.07.10-Az:16 UF 65/10
 
Aktuelle Gesetzgebung: Kinder sollen besser vor Vernachlässigung geschützt werden (01.07.2011)
Der Bun
 
Baumangel: Merkantiler Minderwert auch bei ordnungsgemäßen Nachbesserungsarbeiten (01.07.2011)
Aufrechnung des merkantilen Minderwerts nach Beseitigung vom Dachmängeln mit offener Werklohnforderung ist zulässig - OLG Stuttgart vom 08.02.11 - Az: 12 U 74/10 - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Gewährleistungsrecht: Schadensersatz: Ungesicherte Wasserversorgung als Grundstücksmangel (01.07.2011)
Ein mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück, dessen Wasserversorgung und Abwass
 
Kündigungsrecht: Fußball-WM führt nicht zur fristlosen Kündigung (01.07.2011)
Schaut ein Verkäufer während der Arbeitszeit ein Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft im Fernsehen, darf er deshalb nicht fristlos gekündigt werden - Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Abmahnung erforderlich bei Missbrauch von Bonuspunkten (01.07.2011)
Der Missb
 
Some frequently asked question concerning Florida Consumer Law (01.07.2011)
LANDLORD TENANT LAW
 
Altersteilzeit im Blockmodell Berechnung des Leistungsentgelts während Arbeitsphase (26.06.2011)
Berechnung des Leistungsentgelts während Arbeitsphase-Anwalt für Arbeitsrecht-BAG-Urteil vom 21.01.2011 (Az: 9 AZR 870/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Fristlose Kündigung wegen Vergleichs mit Zuständen „wie im Dritten Reich“ (26.06.2011)
LAG Hessen- Urteil vom 14.09.2010 (Az: 3 Sa 243/10)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verdachtskündigung wegen sexueller Belästigung (26.06.2011)
LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 16.12.2010 (Az: 2 Sa 2022/10)-Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitgeberdarlehen - vertragliche Ausgleichsklausel (21.06.2011)
Eine vertraglich vereinbarte Ausgleichsklause
 
Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmachtserklärung (19.06.2011)
Durch § 174 BGB soll der Erklärungsempfänger vor der Ungewissheit geschützt werden, ob eine bestimmte Person bevollmächtigt ist, das
 
Verwirkter Widerspruch bei Betriebsübergang (19.06.2011)
Das Recht
 
Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen (19.06.2011)
Der Betriebsrat kann die Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen, die vom Arbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern vorgesehen sind-BAG-Beschluss vom 01.02.2011 (Az: 1 ABR 79/09)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Aufklärungspflicht einer Bank gegenüber Kunden bei Wertpapier-Eigengeschäften der Bank (17.06.2011)
OLG Karlsruhe-Urteil vom 30.03.2011 (Az: 17 U 133/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kick-Back: Aufklärungspflichten der Bank über Rückvergütungen (17.06.2011)
Eine ordnungsgemäße Aufklärung des Anlegers über Rückvergütungen kann auch durch Übergabe der Anlageprospekte erfolgen - BGH vom 09.03.11 und 19.07.11 - Az: XI ZR 191/10
 
Anwendbarkeit der "kickback"-Rechtsprechung auf nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater (17.06.2011)
Die sogenannte kickback"-Rechtsprechung des BGH (11. Senat) ist im Falle der Beratun
 
Hemmung der Verjährung bei Verbaucherdarlehensverträgen (17.06.2011)
Die Verjährungshemmung nach §
 
Handelsvertreterrecht: Unternehmerpflicht zur Verfügungstellung von Unterlagen im Rahmen des Handelsvertretervertrages (10.06.2011)
muss nur diese zur Verfügung stellen, auf die der Handelsvertreter zur Vermittlung oder Abschluss der Verträge angewiesen ist-BGH vom 04.05.11-Az: VIII ZR 11/10
 
Recht der KG: Beitrittserklärung eines Kommanditisten zu einer Publikumskommanditgesellschaft (10.06.2011)
zur Frage, wann eine Annahmeerklärung im Namen der Mitgesellschafter angenommen wurde-BGH vom 01.03.11-Az:II ZR 16/10
 
Die Neugründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) durch Abspaltung verstößt gegen das Sacheinlagenverbot nach § 5a II 2 GmbHG (10.06.2011)
BGH -Beschluss vom 11.04.2011 (Az: II ZB 9-10, II ZB 9/10)- Rechtsanwlt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
GbR: Anforderungen an die Grundbucheintragung bei Eigentumserwerb einer GbR (10.06.2011)
GbR und ihre Gesellschafter müssen u.a. in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sein-BGH vom 28.04.11-Az:V ZB 194/10
 
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären (10.06.2011)
gegen die gerichtlich festgesetzte Zuzahlung nach Verschmelzung auf die Deutsche Telekom AG - BVerfG vom 26.04.11 - Az: 1 BvR 2658/10 - Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Auf die Anhörung des Betriebsrats gemäß § 102 I BetrVG ist § 174 BGB jedenfalls analog anzuwenden (10.06.2011)
LAG Baden-Württemberg-Urteil vom 11.03.2011 (Az: 7 Sa 109/10)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unzulässige Beurlaubungsklausel nach Kündigung (10.06.2011)
Eine formularvertragliche Klausel, wonach der Arbeitgeber berechtigt ist,
 
Zur Haftung der KfW und der Bundesrepublik Deutschland für den dritten Börsengang der Telekom (06.06.2011)
BGH-Urteil vom 31.5.2011 (Az: II ZR 141/09) - Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht - S&K Rechtsanwalt in Berlin Mitte
 
Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Offenlegungspflicht des Arbeitgebers (05.06.2011)
Hat der Arbeitgeber bei der Gewährung einer freiwilligen Entgelterhöhung Gruppen von Arbeitnehmern unterschiedlich behandelt, ist er im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast verpfli
 
Rückzahlung von Weiterbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Abschluss der Ausbildung (05.06.2011)
BAG-Urteil vom 19.01.2011(Az: 3 AZR 621/08) - Anwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Personenbedingte Kündigung bei mehrjähriger Freiheitsstrafe (05.06.2011)
Nicht jede Freiheitsst
 
Steuerstrafrecht: Selbstanzeige: Verschärfte Regeln sind in Kraft (02.06.2011)
Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (kurz Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) ist am 3.5.2011 in Kraft getreten - Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Anspruch auf kostenlose Überlassung nur bei bestimmten Hilfsmitteln (02.06.2011)
Handelsvertreter hat nur in ganz bestimmten Fällen gegen den Unternehmer Anspruch auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln-BGH, VIII ZR 10/10
 
Erststudium nach dem Abitur: Aufwendungen sind keine Werbungskosten (02.06.2011)
Die von der Verwaltung übernommene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der Ausbildungskosten im Zusammenhang mit einem Erststudium nach einer abgeschlossen
 
Verkehrsrecht: Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete Schätzgrundlage (02.06.2011)
Für die Berechnung der Höhe der nach einem
 
Bankrecht: Unwirksame Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis (02.06.2011)
Eine Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank ist unwirksam, nach der für Anschaffungsdarlehen eine Bearbeitungsgeb&u
 
Schadensersatz: Wer ohne zu bezahlen tankt, muss Detektivkosten erstatten (02.06.2011)
Ein
 
Mietvertrag: Mieter darf nicht länger als vier Jahre gebunden werden (02.06.2011)
Es lieg
 
Schadensersatz: Kein Anspruch bei Kündigung ohne Angabe von Gründen (02.06.2011)
Die Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist eine bl
 
Schönheitsreparaturen: Klauseln mit einfarbigen Vorgaben („weiß“) sind unwirksam (02.06.2011)
Eine Formularklausel, die den Mieter verpflichtet, die Wohnung in „wei&szl
 
Erbrecht: Geltendmachung von Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis des Erblassers (02.06.2011)
Verstirbt ein Arbeitnehmer, kann sei
 
Erbrecht: Keine Irrtumsanfechtung bei Erbschaftsausschlagung aus allen Berufungsgründen (02.06.2011)
Schlägt der Erbe die Erbschaft ausdrückl
 
Sorgerecht: Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes ins Ausland (02.06.2011)
Das Familiengericht darf das alleinige Sorgerecht
 
Vertragsrecht: Nutzen von Planungsunterlagen begründet noch keinen Vertrag (02.06.2011)
Wurden zwischen Bauherrn und Architekten ergebnislose Vertragsverhandlung
 
Architektenvertrag: Unzulässiges Aufrechnungsverbot (02.06.2011)
Die Klausel in einem Architektenvertrag, nach der eine Aufrechnung gegen den Honorara
 
Beamtenrecht: Ruhegehalt: Aberkennung wegen Bestechlichkeit (02.06.2011)
Einem Ruhestandsbeamten, der sich während seiner aktiven Dienstzeit als bestechlich erwiesen hat, ist das Ruhegehalt abzuerkennen - Rechtsanwalt für Beamtenrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitgeberhaftung: Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen (02.06.2011)
D
 
Europarecht: Aktuelle Gesetzgebung: Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 (02.06.2011)
Seit dem 1. Mai 2011 gilt in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Damit endet eine insgesamt sieben Jahre währende Übergangszeit - Anwalt für Europarecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Leiharbeiter können Lohn für mehrere Jahre nachfordern (31.05.2011)
Leiharbeiter haben vier Jahre Zeit, um ihren Anspruch auf gleichen Lohn geltend zu machen - Anwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Werbung mit Garantie (29.05.2011)
Unt
 
Gesellschaftsrecht: GbR-Gründung zur gerichtlichen Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen (29.05.2011)
Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 I RBerG gemäß § 134 BGB nichtig-BGH vom 12.04.11-Az:II ZR 197/09
 
Wettbewerbsrecht: Einwilligungserklärung für Werbeanrufe (29.05.2011)
Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe - BGH vom 14.04.11 - Az: I ZR 50-09
 
Verwirkung nach fristgerechter Klageerhebung (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 25.11.2010 (Az: 2 AZR 323/09) - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf einen Kleinbetrieb (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 (Az: 2 AZR 392/08) - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht- S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Jah­res­son­der­zah­lung - Kürzung bei Vor­lie­gen ei­nes ne­ga­ti­ven be­trieb­li­chen Vor­jah­res­er­geb­nis­ses (28.05.2011)
BAG-Urteil vom 19.01.2011 (Az: 10 AZR 863/09)-Rechtsanwalt für Arbeitsrecht-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Widerspruch nach Betriebsübergang (18.05.2011)
Erhält ein Arbeitnehmer nach Betriebsübergang vom Betriebserwerber ei
 
Wiedereinstellungsanspruch aus einer Betriebsvereinbarung anlässlich eines Betriebsübergangs infolge Ausgründung einer Tochtergesellschaft (15.05.2011)
Garantiert der Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung anlässlich der Ausgründung einer Tochtergesellschaft den durch Betriebsübergang in die Toch
 
6.1. Liquiditätsplanung (13.05.2011)
Die systematische Steuerung der Finanzen und Liquidität ist eine zentrale Managementaufgabe. Ziel ist die jederzeitige Gew&
 
6.2. Sanierungskonzept (13.05.2011)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Liquiditätsmanagement (13.05.2011)
Debitoren-/ Kreditorenmanagement; Finanz- / Liquiditätsmanagement; Fördermittelmanagement - RA Dirk Streifler
 
Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten umweltbezogenen Plänen und Programmen (13.05.2011)
Umfang des Rechts zur Anfechtung von Entscheidungen über die Genehmigung von Projekten, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist - EuGH-Urteil vom 12.05.2011 (Az: C-115/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Recht der KG: Keine Aufrechnung des Treugebers mit Schadensersatzansprüchen gegen den Treuhandkommanditisten aus Prospekthaftung (09.05.2011)
Abtretungsverbot nach § 399 Fall 1 BGB steht der Abtretung des Anspruchs des Treuhandkommanditisten gegen den Treugeber nicht entgegen-BGH vom 22.03.11-Az:II ZR 271/08
 
Gesellschaftsrecht: Auslegung einer die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung (09.05.2011)
in welchem Umfang Tilgungen aus dem Gesellschaftsvermögen oder Erlöse aus dessen Verwertung den Haftungsbetrag jedes einzelnen Gesellschafters mindern-BGH, II ZR 263/09
 
Aufklärungspflicht der Banken: Notwendige Unterscheidung zwischen Rückvergütungen (Kick-backs) und Provisionen (09.05.2011)
OLG Frankfurt a. M. - Urteil vom 16.03.2011 (Az: 23 U 55/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unwirksame Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag (09.05.2011)
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Vereinbarung über die einseitig
 
Anspruch auf Sonderzahlung nicht Bestandteil des Prozessvergleichs (09.05.2011)
Regelt ein Prozessvergleich zur Beilegung eines Kündigungsschutzprozesses noch Ansprüche des Arbeitnehmers auf Abrechnung des Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungszeitpunkt, wird ein
 
Keine Anspruchsbegründung bei Bonitätsbeurteilungen soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt (09.05.2011)
Bonitätsbeurteilungen begründen, soweit es sich um Meinungsäußerungen handelt, in der Regel keine Ansprüche aus § 824 BGB - BGH-Urteil vom 22.02.2011 (Az: VI ZR 120/10) S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Anfechtbarkeit von Eigentumsvorbehalten als kongruente Deckung hinsichtlich abgetretenen Forderungen (09.05.2011)
Erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalte si
 
Betriebsveranstaltungen: Neue Regeln zum Vorsteuerabzug (08.05.2011)
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zum Vorsteu
 
Aufsichtsratsmitglied: Zahlungen durch Vorstand müssen vorher genehmigt werden (08.05.2011)
Soll ein Aufsichtsratsmitglied Zahlungen für Dienstverpflicht
 
Abfindung: Kein Zufluss bei Umwandlung in eine Versorgungszusage (06.05.2011)
Wird von einer Abfindung ein Teilbetrag in eine Versorgungszusage umgewandelt, sodass der Arbeitnehmer nach Eintritt des Versorgungsfalls von seinem Arbeitgeber (nicht v
 
Unfallversicherung: Unwiderrufliche Freistellung von der Arbeitsleistung (06.05.2011)
Verzichtet ein Arbeitgeber, z.B. im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, endgültig und unwiderruflich b
 
Maßnahmenpaket: Unterstützung der Opfer der Naturkatastrophe in Japan (06.05.2011)
Zur Unterstützung der Opfer der Erd- und Seebebenkat
 
Verkehrsunfall: Spontane Äußerungen an der Unfallstelle (06.05.2011)
Spontane Äußerungen eines Unfallbeteiligte
 
Versicherungsrecht: Lebensversicherungen verkaufen statt zu stornieren (06.05.2011)
Lebensversicherungen haben in Deutschland nur eine gering
 
WEG: Ordnungsgemäße Verwaltung bei Entscheidung über Volldämmung einer Hausfassade (06.05.2011)
Ist durch einen Sachverständigen nachgewiesen, dass eine Wärmedämmung zur Verhinderung von Schimmelbildung auf der gesamten Hausfassade notwendig ist, liegt eine bauliche V
 
Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung (06.05.2011)
Wer nach hinreichenden Anhaltspunkten für einen Notfal
 
Modernisierung: Mieterhöhung trotz fehlender Ankündigung zulässig (06.05.2011)
Der Vermieter kann nach eine
 
Renovierungskosten: Umlagefähigkeit bei Modernisierungsmaßnahmen (06.05.2011)
D
 
Sorgerecht: Entziehung bei häufigen Trennungen und Versöhnungen der Eltern möglich (06.05.2011)
Kommt es zwischen den Kindeseltern sehr oft zu mit Umzügen verbundenen Trennungen und späteren Ver
 
Sorgerecht: Eltern behalten Sorgerecht auch, wenn sie im Ausland nur schwer zu erreichen sind (06.05.2011)
Eine Vormundschaft f&uum
 
Erbrecht: Antrag auf Nachlasspflegschaft durch Vermieter (06.05.2011)
 
Aktuelle Gesetzgebung: Nichteheliche und eheliche Kinder erben gleich (06.05.2011)
Der Bu
 
Beseitigungsanordnung: Rechtmäßig erst nach abgeschlossenem Genehmigungsverfahren (06.05.2011)
Ordnet die Baua
 
Verfassungsrecht: Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig (04.05.2011)
Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil über die Verfassungsbeschwerden von vier Sicherungsverwahrten verkündet, die sich gegen die Fortdauer ihrer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der frü
 
Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarung - "Jette Joop" (04.05.2011)
Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion-BGH-Urteil vom 07.12.2010 (Az: KZR 71/08)-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Versetzungsvorbehalt in allgemeinen Geschäftsbedingungen (04.05.2011)
Ergibt die Auslegung eines in Allgemeinen Geschäftsbedin
 
Die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur bestimmt der Betriebsrat grundsätzlich allein. (04.05.2011)
Der Betriebsrat kann bei der Verarbeitung personenbezo
 
Kostenlose Datenschutzrichtlinie für den Facebook „Gefällt-Mir-Button“ (03.05.2011)
Urheberrecht: Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Architektenrecht: Kein Verzug des Planers ohne zeitliche Vorgabe (01.05.2011)
Ein Verzug des Planers mit der Vorlage der Planung tritt nur ein, wenn im Vertrag dafür ein Termin vereinbart ist. Allein daraus, dass das geplante Bauwerk zu einem bestimmten Ter
 
Kündigungsrecht: Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht... (01.05.2011)
Soweit Romanveröffentlichungen von Arbeitnehmern unter den Schutz von Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz
 
Kündigungsrecht: Mehrjährige Freiheitsstrafe berechtigt zur Kündigung (01.05.2011)
Wird der Arbeitnehmer zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, rechtfertigt dies grundsätzlich die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Die Patronatserklärung (28.04.2011)
Funktion der Patronatserklärung - Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Verjährungsbeginn für deliktischen Anspruch gegen ausländischen Broker wegen Teilnahme an sittenwidrigem Geschäftsmodell eines inländischen Terminoptionsvermittlers (22.04.2011)
BGH-Versäumnisurteil vom 25.01.2011 (Az: XI ZR 106/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungslastschriftverfahren vorgenommenen Kontobelastung (22.04.2011)
Bei der Frage, ob eine konkludente Genehmigung einer im Einzugsermächtigungs-lastschriftverfahre
 
Versagung der Restschuldbefreiung wegen grob fahrlässiger Verletzung von Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten (22.04.2011)
Gibt der Schuldner eine im Zeitraum zwischen der Stellung eines ersten Insolvenzantrags und der Stellung eines weiteren, mit einem Restschuldbefreiungsgesuch verbundenen Insolvenzantrags vorgenommene Gr
 
Anfechtbarkeit von Eigentumsvorbehalten als kongruente Deckung hinsichtlich abgetretenen Forderungen (22.04.2011)
Erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalte sin
 
Internetrecht: Vergütungsanspruch des Betreibers einer Internetplattform für Zahnärzte (22.04.2011)
Zum Vergütung
 
Haftung des Vorstandsmitglieds einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (22.04.2011)
Zur Beantwortung der Frage, ob ein Vorstandsmitglied einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
 
Verfassungsrecht: AnyDVD (22.04.2011)
Sind in
 
Strafprozessrecht: Beschlagnahme von Interviewprotokollen nach "Internal Investigations" (17.04.2011)
Es besteht kein Beschlagnahmeverbot (§ 97 I StPO) für Ergebnisse unternehmensin
 
Kapitalmarktrecht: Verschweigen von Rückvergütungen durch eine Bank war bereits im April 2000 vorsätzlich (17.04.2011)
Zur Widerlegung des Vorsatzes bei unterbliebener Aufklärung über Kick-Back-Zahlung-OLG Stuttgart vom 16.03.11-Az: 9 U 129/10
 
Errichtung eines Konzernbetriebsrats in öffentlich-privatrechtlichem Mischkonzern ist für privatrechtlich organisierte Unternehmen zulässig (17.04.2011)
Sog. gemischt ö
 
Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel (16.04.2011)
Die vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages oder eines Tarifwerkes führt zu dessen einzelvertraglicher Geltung, an der sich durch einen Betriebsübergang wegen § 613a I 1 BGB nichts ändert. Auc
 
Vertragsstrafe bei vertragswidriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses (16.04.2011)
Eine Vertragsstrafenabrede in Form einer Allgemeinen Gesc
 
Arbeitsrecht: Befristung eines Arbeitsverhältnisses (16.04.2011)
Der Sachgrund der Vertretung für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses liegt nicht vor, wenn dem zur Vertretung eingestellten Arbeitnehmer eine T&a
 
Kapitalmarktrecht: Teilnahme eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern (07.04.2011)
Zu den subjektiven Voraussetzungen der Teilnah
 
Bereithalten von Kurzmeldungen über einen verurteilten Straftäter zum Abruf im Internet (06.04.2011)
Bereithalten von Online-Kurzmeldungen in einem nur mit Zugangsberechtigung einsehbaren Archiv, in denen ein Straftäter namentlich genannt wird, ist zulässig -BGH-Urteil vom 22.02.2011 (Az: VI ZR 114/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen (06.04.2011)
Zur Schätzung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Listen und Tabellen, wenn mi
 
Kapitalmarktrecht: Keine Verletzung von Beratungspflichten der Bank bei Swap-Geschäft (05.04.2011)
Die Berechnung eines konkreten Erwartungswertes einer Zinswette aus Anlegersicht ist im Rahmen eines Beratungsvertrages von der Bank nicht geschuldet-OLG Hamm vom 10.11.10-Az: 31 U 121/08
 
Zur Zurechenbarkeit von Refinanzierungsvereinbarungen des Leasingnehmers mit Dritten (04.04.2011)
BGH-Urteilen vom 30.3.2011 (Az: VIII ZR 94/10 und VIII ZR 99/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Missbrauch von Bonuspunkten rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung (04.04.2011)
LAG Hessen Entscheidung vom 04.08.2010 (Az: 2 Sa 422/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Business Immigration Service - BIS - خدمات قانونية لرجال الأعمال المهاج (01.04.2011)
arabisch sprechende Rechtsanwälte - S&K Rechtsanwälte in Berlin
 
Abgrenzung: Selbstständige versus nichtselbstständige Tätigkeit (01.04.2011)
BFH: 20.10.2010 - Az: VIII R 34/0
 
Gesellschaftsrecht: GmbH: Verzicht auf Darlehensforderung kann zu Werbungskosten führen (01.04.2011)
BFH - 18.06.09 - V R 34/08 - Wenn ein geschäftsführender Kleingesellschafter seiner GmbH ein Darlehen gewährt
 
Gesellschaftsrecht: GmbH: Keine Geschäftsführerhaftung bei Vollstreckungsmaßnahmen nach Zahlungsunfähigkeit (01.04.2011)
OLG-München - 19.01.2011 - 7 U 4342/10 - Werden infolge eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses noch nach Ein
 
Wettbewerbsrecht: Doktorarbeit: Ghostwriter darf nicht mit "Marktführer" werben (01.04.2011)
Das
 
Prozessrecht: Privatgutachten werden immer wichtiger (01.04.2011)
Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben, muss das Gericht ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Immobilienrecht: WEG: Kein Stimmrechtsentzug bei Wohngeldrückstand (01.04.2011)
Ein
 
Kombinierter Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt bei Sonderzahlung hindert Entstehen einer betrieblichen Übung nicht (30.03.2011)
Eine Klausel im Formulararbeitsvertrag, wonach zusätzliche Leistungen "fr
 
Betriebsstilllegung und vorzeitige Kündigung (hier: zwei Jahre vor Betriebsstilllegung (29.03.2011)
LAG Schleswig-Holstein-Urteil vom 30.11.2010 (Az: 5 Sa 282/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erbrecht: Erbausschlagung wegen befürchteter Nachlass-Überschuldung kann nicht angefochten werden (25.03.2011)
Schlägt ein Erbe auf der Grundlage ungenauer zeitferner Informationen die
 
Unterhaltsrecht: Die neue BGH-Rechtsprechung zum Ehegattenunterhalt ist verfassungswidrig (25.03.2011)
Das BVerfG hat die neue Rechtsprechung des BGH zum Wandel der ehelichen Lebensverhältnisse einschließlich der Drittelmethode für verfassungswidrig erklärt-BVerfG,1 BvR 918/10
 
Nachbarrecht: Bauvorhaben: Rücksichtnahmegebot muss beachtet werden (25.03.2011)
Wird ein großer Gebäudekomplex direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet, kann darin ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot liegen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Baumängel: Umfang der Auskunftspflicht eines Wohnungsverkäufers (25.03.2011)
Ein Anspruch des Käufers einer Eigentumswohnung gegen den Verkäufer auf Auskunft über Baumängel besteht nach Vertragsschluss nicht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pauschalpreis: Unternehmer muss in seinem Angebot nicht auf Planungsfehler hinweisen (25.03.2011)
Bei Ausschreibung einer schlüsselfertigen Leistung ist der Auftragn
 
Schlussrechnung: Fälligkeit kann auch eintreten, wenn Prüfung nicht möglich ist (25.03.2011)
Auch eine nicht prüfbare Schlussrechnung kann fällig werden, wenn der Bauherr keine Einwendungen macht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Keine Kündigung wegen drei Schrauben (25.03.2011)
Zwar kann auch das Verschenken von drei Schrauben im Wert von 28 Cent zulasten des Arbeitgebers einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Es kommt aber stets auf den konkreten Fall an - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Eigenmächtiger Urlaubsantritt des Arbeitnehmers (25.03.2011)
Eigenmächtiger Urlaubsantritt rechtfertigt grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung. Im Rahmen der Interessenabwägung kann diese unverhältnismäßig sein - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Inhaltskontrolle bei bausparrechtlicher Abschlussgebühr (20.03.2011)
BGH-Urteil vom 07.12.2010 (Az: XI ZR 3/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Auflösungsantrag des Arbeitgebers bei Ausschluss des Kündigungsrechts (20.03.2011)
BAG-Urteil vom 30.09.2010 (Az: 2 AZR 160/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers - Unfallschaden am Privatfahrzeug (20.03.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 (Az: AZR 647/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Verdachtskündigung (20.03.2011)
LAG Berlin-Brandenburg-Urteil vom 16.12.2010 (Az: 2Sa 2022/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pflicht des Anlagevermittlers zur Plausibilitätsprüfung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung (20.03.2011)
BGH-Urteil vom 17.02.2011 (Az: III ZR 144/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Pfändung des Kassenbestandes kann anfechtbar sein, wenn zuvor eine Rechtshandlung des Schuldners, hier vorherige Einzahlung, die Befriedigung erst ermöglicht (18.03.2011)
BGH: Urteil vom 03.02.2011 - Az: IX ZR 213/09 - P
 
Strafprozessrecht: Zur Frage eines Beweisverwertungsverbotes wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt bei Anordnung einer Blutentnahme (18.03.2011)
Die Anordnung einer Blutentnahme zur Feststellung der Blutalkoholkonzentration steht gemäß § 81a Abs. 2 StPO dem Richter zu (Richtervorbehalt) und darf nur bei Gefährdung des
 
Eigenkapitalersatzrechtlich gebundene Forderung (16.03.2011)
BGH-Urteil vom 11.01.2011 (Az: II ZR 157/09) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Zum Bestehen eines Rückzahlungsanspruchs eines vor Inkrafttreten des MoMiG gewährten und zur Rückzahlung fällig gewordenen, aber nicht getilgten Gesellschafterdarlehens nach Inkrafttreten des MoMiG (11.03.2011)
OLG-München-Schlussurteil vom 22.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entscheidung über vorvertragliche Pflichtverletzungen vor Aussetzung nach KapMuG (11.03.2011)
BGH-Beschluss vom 30.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsbegrenzung bei betrieblich veranlasstem Handeln - grobe Fahrlässigkeit (11.03.2011)
BAG-Urteil vom 28.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Unwirksame Kündigung eines Handelsvertretervertrags trotz Vorliegens vertraglich vereinbarter Kündigungsgründe (05.03.2011)
bei Geringfügigkeit der Verstöße, durch die das Vertrauensverhältnis nicht grundlegend beschädigt wird-BGH vom 10.11.10-Az:VIII ZR 327/09
 
Nichtigkeit eines Anlernvertrages in einem anerkannten Ausbildungsberuf - übliche Vergütung geschuldet (05.03.2011)
BAG-Urteil vom 27.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel im Rahmen einer Privatisierung (05.03.2011)
BVerfG-Beschluss vom 25.01.2011 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Voraussetzungen für eine objektive Eignung hinsichtlich offensichtlicher Über- oder Minderqualifikation (02.03.2011)
Dagegen muss eine "ungünstigere Behandlung" nach § 3 AGG in einer "vergleichbaren Situation" erfolgt sein. Dies setzt voraus, dass der Bewerber objektiv für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vertragsstrafenvereinbarung (01.03.2011)
BAG-Urteil vom 19.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung (28.02.2011)
Eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung muss sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen-S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine Verjährung der Feststellung des Rechtsgrundes eines Anspruchs aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (28.02.2011)
Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung al
 
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers nach Stellenbesetzung (27.02.2011)
BAG-Urteil vom 19.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendbarkeit der "kickback"-Rechtsprechung auf nicht bankmäßig gebundene, freie Anlageberater (27.02.2011)
Die sog. k
 
Gewerbesteuer: Mehrere Betriebsstandorte als einheitlicher Gewerbebetrieb (25.02.2011)
Betr
 
Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger reicht nicht immer aus (25.02.2011)
Die Bekanntmachung einer GmbH-Auflösung im elektronischen Bundesanzeiger erfüllt nicht in jedem Fall die satzungsgemäße Bekanntmachungsverpflichtung. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Geschäftsführervertrag Vorsicht bei unterlassener Verlängerung aus Altersgründen (25.02.2011)
Diskriminierung bei Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers aus Altersgründen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Darlehen zwischen nahen Angehörigen: Spielregeln beachten (25.02.2011)
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen sind in der Praxis ein beliebtes Instrument zur Einkommensverlagerung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Fahrtenbuchauflage: Keine Anordnung für gesamten Fuhrpark bei einmaligem Vorfall (25.02.2011)
War bereits
 
Unfallschadensregulierung: Mehrwertsteuerersatz auch bei Ersatzbeschaffung (25.02.2011)
Wer sein reparaturwürdiges Unfallfahrzeug nicht reparieren lässt, sondern sich einen Ersatzwagen anschafft, ist nicht auf den Ersatz der Netto-Reparaturkosten beschränkt - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Mitverschulden: Überhöhte Geschwindigkeit oder Fahrfehler muss nachgewiesen werden (25.02.2011)
Kann dem Geschädigten ein Mitverschulden nicht nachgewiesen werden, muss der Unfallverursacher sämtliche aus einem Unfallereignis herrührende Schäden alleine übernehmen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
WEG: Versorgungssperre wegen ausbleibender Hausgeldzahlungen (25.02.2011)
Kommt ein Wohnungseigentümer
 
WEG: Beeinträchtigungen durch Ferienwohnung (25.02.2011)
Kein Unterlassungsanspruch des Klägers hinsichtlich Vermietung einer Eigentumswohnung an Feriengäste - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsrecht: Architekt haftet auch, wenn er ohne Honorar arbeitet (25.02.2011)
Ein Architekt haftet
 
Altersdiskriminierung: Vom Lebensalter abhängige Urlaubsansprüche (25.02.2011)
Die nach dem Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüche im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen verstoßen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Weiterbildungskosten: Rückzahlungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (25.02.2011)
AGB-Klausel, wonach der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber übernommenen
 
Anspruch der Bank auf Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts (18.02.2011)
OLG-Schleswig-Hinweisbeschluss vom 03.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Erlaubnispflicht einer nur im geringen Umfang betriebenen Vermögensverwaltung (18.02.2011)
BGH-Urteil vom 09.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Altersversorgung über externen Versorgungsträger - Insolvenz des Arbeitgebers (18.02.2011)
BAG-Urteil vom 29.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzanfechtung und Bargeschäft bei mehreren Kreditnehmern (18.02.2011)
KG-Urteil vom 15.11.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
kostenloser Disclaimer deutsch, englisch und französisch (16.02.2011)
Muster: Haftungsausschluss für Webseiten - Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin - Mitte
 
Datenschutzrichtlinie (16.02.2011)
notwendige Inhalte für die Datenschutzrichtlinie - Rechtsberatung zum Internetrecht - S&K Rechtsanwälte Berlin
 
Kündigung wegen gefälschter Pfandbons (16.02.2011)
ArbG Berlin-Urteil vom 28.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger bei Aufenthalt zur Entgegennahme von Dienstleistungen (11.02.2011)
Das VG München hat in einer Verwaltungsstreitsache gegen die Bundesrepublik Deutschland zur visumsfreien Einreise entschieden - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Wirksamkeit wettbewerbsbeschränkender Satzungsbestandteile (11.02.2011)
Ein Wettbewerbsverbot in einem Gesellschaftsvertrag verstößt nicht gegen § 1 GWB, wenn es notwendig ist, um das im Übri
 
Entschädigung nach Einlagensicherungs-und Anlegerentschädigungsgesetz - Phoenix (11.02.2011)
Scheingewinne, die von ein
 
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung (06.02.2011)
BAG-Urteil vom 27.01.2011 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Aufbewahrungspflichten: Welche Unterlagen dürfen 2011 in den Reißwolf? (01.02.2011)
Anfang des Jahres stellt sich immer wieder die Frage, welche betrieblichen und privaten Unterlagen vernichtet werden können - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Steuervereinfachungen: Das geplante Maßnahmenpaket im Überblick (01.02.2011)
Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich im Dezember 2010 auf ein Paket aus rund 40 steuerlichen Vereinfachungsmaßnahmen verständigt - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Winterreifenpflicht: Keine grobe Fahrlässigkeit bei Fahren mit Sommerreifen (01.02.2011)
Auch wenn bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen gefahren wird und der Pkw von der Straße abkommt, ist darin allein noch kein grob fahrlässiges Handeln zu sehen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Aktuelle Gesetzgebung: Die neue Winterreifenpflicht (01.02.2011)
Ende 2010 trat di
 
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Auswanderungswunsch und ungesicherte Schulsituation (31.01.2011)
Bei einer beabs
 
Sicherheitsleistung: Anspruch besteht auch bei Kündigung des Werkvertrags (31.01.2011)
Der Unternehmer eines Bauwerks kann seinen Anspruch auf Sicherheitsleistung auch noch geltend machen, nachdem der Besteller den Werkvertrag gekündigt hat - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: Kündigung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses ist zulässig (31.01.2011)
Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während der Insolvenz (23.01.2011)
Wem
 
Urteil des Bundessozialgerichts - Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Basistarif-Beiträge in voller Höhe (18.01.2011)
Kläger kann von dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe verlangen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Freizeitausgleich für Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit im Feuerwehrdienst (07.01.2011)
Ersatz des Schadens der durch einen Verstoß gegen das Unionsrecht entstanden ist - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Jahressteuergesetz 2010: Umfangreichstes Gesetzespaket des Jahres 2010 tritt in Kraft (19.12.2010)
Änderungen u.a. für ehrenamtliche Betreuer, Arbeitszimmer, Verlustfeststellung, Kapitalerträge und Umsatzsteuer - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Drogenfahrt: Wirkstoffkonzentration begründet für sich keine Fahruntüchtigkeit (19.12.2010)
erforderlich sind aussagekräftige Beweisanzeichen, die belegen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrsituation fahrunsicher gewesen ist - Anwalt für Verkehrsrecht - Verkehrsstrafrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Vereinsregister: Nachweis der Annahme der Wahl bei Änderung des Vorstands (17.12.2010)
Für die registerrechtliche Anmeldung einer Änderung des Vorstands bedarf es auch eines urkundlichen Nachweises der Annahme der Wahl - Anwalt für Vereinsrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Wortberichterstattung und Bildberichterstattung - unterschiedliche Reichweite des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (17.12.2010)
BGH-Urteil vom 26.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Düsseldorfer Tabelle: Neufassung vom 1.1.2011 (17.12.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Denkmalschutz: Verfallenlassen eines historischen Gebäudes ist kein Eingriff in Kulturdenkmal (17.12.2010)
Rechtsanwalt für Denkmalschutzrecht - Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Treuwidrigkeit des Widerspruchs gegen Betriebsübergang (17.12.2010)
BAG-Urteil vom 20.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gewährleistungsfrist: Kein Anerkenntnis bei abgelaufener Frist (17.12.2010)
Anwalt für Baurecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zurechnung des Gewinns bei Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr (17.12.2010)
BFH-Urteil vom 18.08.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Handelsvertreterrecht: Formularmäßige Verlängerung der Kündigungsfrist und Vertragsstrafe in Handelsvertretervertrag (17.12.2010)
grundsätzlich wirksam, soweit nicht die Vertragsstrafe hinsichtlich der Schwere des Verstoßes keine Differenzierung trifft-OLG München vom 29.07.10-Az:23 U 5643/09
 
Wirksamkeit von Schiedsklauseln in Verträgen ausländischer Broker mit inländischen Verbrauchern (17.12.2010)
BGH-Urteil vom 08.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sachgrund der Erprobung i.S. von § 14 I 2 Nr. 5 TzBfG (15.12.2010)
BAG-Urteil vom 02.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sitz des Verkäufers als Ort der Nacherfüllung (14.12.2010)
OLG-Koblenz-Urteil vom 16.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Abänderung einer betrieblichen Übung im Zusammenhang mit der Gewährung einer Weihnachtsgratifikation (11.12.2010)
LAG Rheinland-Pfalz-Urteil vom 26.03.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Keine ärztliche Haftung bei fehlender schuldhaften Pflichtverletzung (10.12.2010)
BGH-Urteil vom 19.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BVerfG: §§ 90 und 91 des Hamburgischen Hochschulgesetzes teilweise verfassungswidrig (09.12.2010)
Anwalt für Hochschulrecht - Studienzulassungsklagen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Ab 2010 haben Sie die Qual der Wahl (03.12.2010)
Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bundesanzeiger: 10 Sekunden Fristüberschreitung kosten 50 EUR (03.12.2010)
Anwalt für Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Irreführung bei Verschleierung des werblichen Charakters einer Sendung (03.12.2010)
OLG Hamm vom 19.08.10 - Az: I-4 U 66/10 - Anwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Belrin Mitte
 
Fussballspiel: Kein Schadensersatz für leicht und mittel fahrlässiges Foul (03.12.2010)
Anwalt für Schadensersatzrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Schwerkranke: Grundrecht auf Freiheit zur Eheschließung (28.11.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Awälte in Berlin Mitte
 
Denkmalschutz: Errichtung einer kleineren Solaranlage kann zulässig sein (28.11.2010)
Denkmalschutz schließt den Einbau von Solaranlagen nicht aus - VG Berlin vom 09.09.10 - Az: 16 K 26/10 - Rechtsanwalt für Denkmalschutz - Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kleinbetriebsklausel: Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (26.11.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Ombudsmann der privaten Banken hat Anleger Schadensersatzansprüche zugesprochen (11.11.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - Kapitalmarktrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zur Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters im Anfechtungsprozess gegen Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen (07.11.2010)
OLG-München-Urteil vom 06.10.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Apothekenrecht: BGH: Rabatte verstoßen gegen arzneimittelrechtliche Preisbindung (04.11.2010)
Rechtsanwalt für Apothekenrecht - Gesundheitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gesellschaftsrecht: Notarielles Beurkundungserfordernis bei Übertragung gegenwärtigen GmbH-Vermögens (30.10.2010)
auch hier gilt die Form des § 311b III BGB-OLG Hamm vom 26.03.10-Az:I-19 U 145/09
 
Insolvenzrecht: Patronatserklärung kann gekündigt werden (27.10.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Werbungskosten: Zum - richtigen - Nachweis der Aufwendungen (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Berliner Testament: Mit jedem Erbfall entsteht ein Pflichtteilsanspruch (27.10.2010)
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Ausschreibung: Bei fehlender Materialvorgabe darf jedes Material verwendet werden (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vertragsrecht: Vergütungspauschale von 15 Prozent auch im Formularvertrag wirksam (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Baurecht - Vertragsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Personalratsanhörung: Arbeitgeber muss auch entlastende Umstände mitteilen (27.10.2010)
Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Investmentbanker: Bonusklagen im Zusammenhang mit der Bankenkrise (27.10.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC ist nicht verfassungswidrig (27.10.2010)
Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Kapitalmarktrecht: BGH: Zum Umfang der Beratungspflicht eines Anlageberaters (22.10.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - Kapitalmarktrecht - S&K Anwäte in Berlin Mitt
 
Gläubigerbenachteiligung bei erschwertem Vollstreckungszugriff (19.10.2010)
BGH-Urteil vom 23.09.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Sachgrund der Vertretung - Arbeitsverhinderung einer Stammkraft (19.10.2010)
BAG-Urteil vom 14.04.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigungsrecht: EDV-Administrator auf Abwegen (05.10.2010)
LAG Köln-Urteil vom 14.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entschädigung nach AGG bei diskriminierender Kündigung (05.10.2010)
AG Bremen-Urteil vom 29.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Haftungsrecht: Arbeitgeber haftet für die durch Mitarbeiter hinterzogene Lohnsteuer (01.10.2010)
Rechtsanwalt für Steuerrecht - Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwäte in Berlin Mitte
 
GmbH: Fremdgeschäftsführer ist bei Abschluss des Anstellungsvertrags Verbraucher (01.10.2010)
BAG-Urteil vom 19.05.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Grundsteuer: Bundesfinanzhof fordert zeitgemäße Neuordnung (01.10.2010)
Anwalt für Steuerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zivildienst: Lange Wartezeit bis Studienbeginn muss nicht hingenommen werden (29.09.2010)
Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Fahrzeugmietvertrag: Sogenannte „Polizeiklausel“ benachteiligt den Mieter unangemessen (29.09.2010)
Anwalt für Vertragsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Immobilien-Leasingraten als Masseforderung des Leasingnehmers (29.09.2010)
OLG Düsseldorf-Beschluss vom 27.04.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Keine Beeinflussung in unangemessener und unsachlicher Weise bei Werbung für Haushaltsgroßgeräte ohne Mehrwertsteuer (28.09.2010)
BGH vom 31.03.2010 - Az: I ZR 75/08 - Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Ehegattenunterhalt: Nichtangabe von Einkünften trotz ausdrücklicher Nachfrage (27.09.2010)
dies hat einen Verwirkungstatbestand zur Folge-OLG Düsseldorf vom 07.07.10-Az:II-8 UF 14/10
 
Bauhandwerkersicherung: Anspruch entfällt, wenn Werkvertrag gekündigt wurde (27.09.2010)
Rechtsanwalt für Baurecht und Versicherungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
AGG: Stellenausschreibung “junger Bewerber gesucht“ ist diskriminierend (27.09.2010)
Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Sachgrund der Vertretung in einem befristeten Arbeitsvertrag (24.09.2010)
BAG-Urteil vom 25.03.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitszeit der Werkfeuerwehr - Bereitschaftsruhezeiten (23.09.2010)
BAG-Urteil vom 23.06.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: Kündigung einer langjährig beschäftigten Bahnmitarbeiterin trotz Betrugshandlung im Umfange von rund 160,00 € unwirksam (18.09.2010)
LAG Berlin-Brandenburg vom 16.09.2010 (Az: 2 Sa 509/10) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Kündigung eines leitenden Compliance-Mitarbeiters (17.09.2010)
ArbG Berlin-Urteil vom 18.02.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Architektenrecht: Schadensersatz für mangelhafte Architektenleistung (13.09.2010)
BGH-Urteil vom 08.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vergaberecht: Mehrvergütung wegen Verzögerung im öffentlichen Vergabeverfahren und sich daraus ergebender Bauzeitveränderung (13.09.2010)
BGH-Urteil vom 22.07.2010 - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
EuGH kippt deutsches Glücksspiel-Monopol (08.09.2010)
das zulässige Ziel der Suchtbekämpfung wird durch zu viel Werbung für Glücksspiele unterlaufen - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Zur Frage der groben Fahrlässigkeit bei einer Anlageentscheidung (06.09.2010)
Pflichtverletzung des Anlageberaters - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Anwendbarkeit der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft (05.09.2010)
Haustürwiderrufsrichtlinie - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
GbR: Fehlende Abfindungsbilanz hindert nicht Eintritt der Fälligkeit des Verlustausgleichsanspruchs der BGB-Gesellschaft (04.09.2010)
Zu den Voraussetzungen der Verjährung eines Verlustausgleichsanspruchs-BGH vom 19.07.10-Az:II ZR 57/09
 
Recht der AG: Anfechtung gegen Hauptversammlungsbeschluss (01.09.2010)
ist nur durch Berechtigten möglich - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Häusliches Arbeitszimmer: Regelung ab 2007 teilweise verfassungswidrig (31.08.2010)
steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Unfallschadensregulierung: Internetangebot kann annahmepflichtig sein (31.08.2010)
keine Verwertung des Unfallfahrzeugs wegen Geringhaltungspflicht des Schadens - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gewerbemiete: Unbestimmte Renovierungspflicht (28.08.2010)
auf Arbeitsausführung muss geklagt werden - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Mangold-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt keine verfassungsrechtlich zu beanstandende Kompetenzüberschreitung dar (28.08.2010)
S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Baumangel: Berechnung des Schadensersatzanspruchs (26.08.2010)
BGH ändert Rechtsprechung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Entschädigungsansprüche im Bereich des Polizei- u. Ordnungsrechts (23.08.2010)
Rechtsberatung Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
17.3. Rechtsvergleichende Stellungnahme zur englischen Verbraucherinsolvenz und polnischen Novelle über Verbraucherinsolvenz (23.08.2010)
Verbraucherinsolvenz - Restschuldbefreiung in England und Wales - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin
 
Tariflicher Anspruch auf Zahlung eines Aufschlags zur Urlaubsvergütung (19.08.2010)
Grundsatz der Tarifeinheit - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vermutung der Gläubigerbenachteiligung bei auch güterrechtlichen Vereinbarungen (15.08.2010)
Gläubigerbenachteiligungsvorsatz -S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Dreimonatszeitraum für Berechnung der Barabfindung beginnt ab Bekanntmachung der Strukturmaßnahme (14.08.2010)
Höhe der Barabfindung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Vereinbarung geringerer Abfindungshöhe für den Fall des Ausscheidens aus einer GmbH (14.08.2010)
Gesellschafterbeschluss - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Auszahlung von in Schneeballsystemen erzielten Scheingewinnen durch den späteren Insolvenzschuldner (09.08.2010)
Keine Saldierung von Einlage und Scheingewinnen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit nicht tariffähig (05.08.2010)
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Gesellschaftsrecht: Gesellschafterklage: Rechtsmissbrauch bei der „actio pro socio“ (28.07.2010)
Ausübung der Klagebefugnis im Gesellschaftsverhältnis unterliegt der gesellschafterlichen Treuepflicht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Familienrecht: Schenkung: "Geschenkt ist geschenkt" gilt bei Gaben von Schwiegereltern nicht mehr unbedingt (28.07.2010)
Schwiegereltern können Zuwendungen jetzt leichter zurückverlangen - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
LG Berlin sah kein Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters nach § 133 InsO (28.07.2010)
Göttinger Gruppe / Securenta - Anwalt für Kapitalmarktrecht - Bankrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Außergerichtlicher Sanierungsvergleich (23.07.2010)
Insolvenzberatung und Sanierungsberatung - Insolvenzrecht - Wirtschaftsrecht - Rechtsanwalt Dirk Streifler - Berlin Mitte
 
Persönliche Risiken für Organe von Kapitalgesellschaften - GmbH-Geschäftsführer / AG-Vorstand - (23.07.2010)
Handlungsmöglichkeiten in der Krise - Rechtsberatung zum Gesellschaftsrecht - Insolvenzrecht - Wirtschaftstrafrecht - RA Dirk Streifler - SK Rechtsanwälte Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Entgegenstehen von werthaltigen Außenständen Dritter bei Begleichung von Forderungen des Schuldners gegenüber insolvenzreifen Dritten (23.07.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
BGH: Zur Schadensabrechnung für Unfallfahrzeug bei Veräußerung und Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs (23.07.2010)
Anwalt für Verkehrsrecht - S&K Anwälte in Belrin Mitte
 
AGG: Altersdiskriminierung in Dienstvereinbarung mit nach Lebensalter steigender Punktevergabe (19.07.2010)
Anwalt für Arbeitsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BGH entscheidet: Schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht durch Kreditinstitute über Kick Back Zahlungen bereits seit 1990 (13.07.2010)
Anwalt für Anlegerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Hoffnung für Anleger: BGH bejaht Schadensersatzansprüche von Verbrauchern bei so genannten "Schrottimmobilien" (03.07.2010)
BGH: Urteil vom 29.06.2010 - Az: XI ZR 104/08 - Bei steuersparenden Bauherren- und
 
Strafrecht: Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar (28.06.2010)
Der Gesetzgeber hat diese Fragen durch das sog. Patientenverfügungsgesetz m
 
Steuerstrafrecht: Keine Strafbefreiung nach § 371 AO bei Teilselbstanzeige (16.06.2010)
F&
 
Nutzung von Film-Einzelbildern stellt keine filmischen Verwertung dar (09.06.2010)
Rechtsanwalt für Medienrecht - Urheberrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Transportrecht: Zur Verjährungsfrist für Ansprüche aus Frachtverträgen (09.06.2010)
Die dreijährige Verjährungsfrist des § 439 Abs.
 
Sanierung: Verlustabzug: Zur Anwendung der Sanierungsklausel (01.06.2010)
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - Sanierung - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Existenzgründung: Aufgabeverluste: Ohne Einnahmen ist Erwerbsaufwand voll abzugsfähig (01.06.2010)
Anwalt für Existenzgründung - Wirtschaftsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Umsatzsteuer: Bei Insolvenz des Kunden Umsatzsteuer sofort berichtigen (01.06.2010)
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Business Immigration Service - BIS - служба по бизнес-иммиграции (20.05.2010)
Адвок&#
 
Maklerrecht: Pflichten der Versicherungsmakler bei Kombination aus tilgungsfreiem Darlehen und Lebensversicherung (19.05.2010)
Anwalt für Maklerrecht - Immobilienrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Multi Advisor Fund I GbR, Haftung der Fondsgesellschaft und der Gründungsgesellschafter für arglistige Täuschung der Anleger durch die Anlagevermittler (12.05.2010)
Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Einführung der VOB/A 2009, VOL/A 2009 und VOF 2009 (07.05.2010)
Anwalt für Vergaberecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Wettbewerbsrecht: Werbung „Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer" ist zulässig (29.04.2010)
BGH, I ZR 75/08 - Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeitsrecht: AGG: Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft durch Ausgestaltung des Auswahlverfahrens (28.04.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - AGG - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Real estate acquisition in Berlin (23.04.2010)
legal consultation on real estate matters - Real estate Lawyers Berlin (Germany) - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
UWG: Rechtsprechungsänderung: Absatz von Tageszeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen kein unlauterer Wettbewerb (21.04.2010)
BGH vom 29.10.2009 - Az: I ZR 180/07 - Anwalt für Wettbewerbsrecht - UWG - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Real estate acquisition in Berlin (20.04.2010)
legal consultation on real estate matters - Real estate Lawyers Berlin (Germany)
 
Immobilienerwerb in Italien (20.04.2010)
Steuerlichen Aspekte des Immobilienerwerbs durch Kauf, Schenkung oder Erbschaft in Italien - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Arbeiten in Deutschland – Einschränkungen für polnische Arbeitnehmer nach dem EU Beitritt (16.04.2010)
polnisch sprechende Rechtsanwälte in Berlin - S&K Rechtsanwälte
 
Insolvenzrecht: Masseunschädlicher Gläubigerwechsel bei Zahlungen von debitorischem Konto an Gesellschaftsgläubiger (14.04.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Betriebsübergang: Verwirkung des Widerspruchsrechts (13.04.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - Betriebsübergang - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Einziehung einer sicherheitshalber abgetretenen Forderung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter (13.04.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Grundstückserwerb durch Ausländer in Polen (09.04.2010)
Anwalt für deutsch-polnischen Rechtsverkehr - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Polnisches Steuerrecht - Überblick für einen Unternehmer (30.03.2010)
Rechtsberatung zum polnischen Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Das polnische Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsformen (17.03.2010)
Rehtsberatung zum polnischen Gesellschaftsrecht - Wirtschaftsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
 
Urteil des BVerwG über Entschädigungsregelung für Flughafen Berlin-Schönefeld verletzt Art. 14 GG (17.03.2010)
Rechtsanwalt für Verfassungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
BVerfG: Verfassungsmäßigkeit des Mindesthebesatzes von 200 % für Gewerbesteuer (04.03.2010)
Anwalt für Verfassungsrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Verkehrsrecht: Unfallschaden: Beschädigung eines fabrikneuen Pkw (01.03.2010)
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Insolvenzrecht: Anfechtbarkeit wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung bei Teilzahlungen des Schuldners bei fruchtloser Zwangsvollstreckung (10.02.2010)
Anwalt für Insolvenzrecht - Insolvenzanfechtung - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Unfallschadensregulierung: Typische Überforderungssituation bei "Kinderunfall"? (07.02.2010)
Rechtsberatung zum Verkehrsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
Bankrecht: Kreditinstitut muss gefälschten Überweisungsauftrag gutschreiben (27.01.2010)
Anwalt für Bankrecht - Anlegerrecht - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Comprare casa a Berlino (Germania) (25.01.2010)
Consulenza legale per investimenti immobiliari in Germania
 
Gesellschaftsrecht: Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft ausländischen Rechts (22.12.2009)
Anwalt für Gesellschaftsrecht - Recht ausländischer Gesellschaften - S&K Anwälte in Berlin Mitte
 
Prawo zamówień publicznych w Niemczech- polska firma startuje do przetargu- przewodnik (03.12.2009)
Prawo na wyciągnięcie ręki - polnisch sprechende Anwälte in Berlin Mitte
 
17.1.4. Leitfaden zum Privatinsolvenzverfahren in England & Wales (20.09.2009)
Rechtsberatung zum Insolvenzrecht – S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte
 
投资移民 (20.09.2009)
Business Immigration Service (BIS)
 
Forderungseinzug: Persönliche Haftung des Geschäftsführers der insolventen GmbH (29.03.2007)
GSB ist noch immer ein wirksames Instrument, mit dem sich Bauunternehmer von Geschäftsführern insolventer Auftraggeber ihr Geld holen können-BGH, VII ZR 60/06
 




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