Aktuelle Gesetzgebung: Bundesrat will Datenweitergabe an Transplantationsregister vereinfachen

bei uns veröffentlicht am30.06.2016

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für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Der Bundesrat fordert eine vereinfachte Datenweitergabe bei der Errichtung eines bundesweiten zentralen Transplantationsregisters.
Bislang werden die Daten, die man für eine Transplantation benötigt, dezentral erfasst: Transplantationszentren, Koordinierungsstelle, Vermittlungsstelle sowie die mit der Nachsorge betrauten Ärzte erheben zu verschiedenen Zeitpunkten eine Vielzahl von Informationen zu Spendern und Empfängern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, diese Daten an einem Ort zusammenzuführen – dem zentralen Transplantationsregister. 

Personenbezogene Daten sollten nach Meinung der Länderkammer dabei auch ohne Einwilligung von Organempfänger und Organlebendspender an das Transplantationsregister übermittelt werden dürfen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass diese Personengruppen nur fragmentarisch im Register erfasst würden.

Ziel der Zusammenführung von Daten ist es, deren Qualität und Verfügbarkeit zu steigern und die Dokumentation effektiver zu gestalten. Mit dem Transplantationsregister werde zudem die Grundlage für mehr Transparenz bei der Organspende geschaffen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Von einer unabhängigen Vertrauensstelle werden die personenbezogenen Daten vor der Aufnahme in das Register pseudonymisiert. Es ist vorgesehen, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte sowohl die Transplantationsregisterstelle als auch die Vertrauensstelle kontrolliert.

Der Gesetzentwurf wird in einem besonderen Eilverfahren behandelt und wurde dem Bundestag bereits durch die Bundesregierung zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrats wird nun nachgereicht.

Quelle: Bundesrat, Plenum kompakt

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