Aktuelle Gesetzgebung: Kindergeld wird auch ohne Vorlage der Steuer-Identifikationsnummer gezahlt

bei uns veröffentlicht am07.01.2016

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Die Besorgnis ist unbegründet, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1.1.16 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt.
So ist es aktuell nicht erforderlich diese mitzuteilen oder die Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen. 

Hierauf wies die Bundesagentur für Arbeit hin. Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen den örtlichen Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor.

Sollte die Steuer-Identifikationsnummer noch nicht bei der Familienkasse vorliegen, werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert. Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationsnummer fortgezahlt.

Weitere Informationen zum Kindergeld sind im Internet abrufbar unter www.arbeitsagentur.de -> Bürgerinnen und Bürger -> Familie und Kinder -> Kindergeld, Kinderzuschlag.
 

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