Aktuelles: Gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf zwölf Monate verlängert

bei uns veröffentlicht am04.02.2016

Rechtsgebiete

Zusammenfassung des Autors
Die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds wurde zum 1.1.2016 von sechs auf zwölf Monate verlängert.
Damit wurde die Praxis der vergangenen Jahre, die Bezugsdauer – bis auf wenige Ausnahmen – regelmäßig durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf mindestens zwölf Monate zu verlängern, nun dauerhaft im Gesetz nachvollzogen.

Quelle: BMAS, Mitteilung vom 17.12.2015 „Das ändert sich im neuen Jahr“; Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften vom 21.12.2015, BGBl I, S. 2557
 

Gesetze

Gesetze

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Kurzarbeit

Corona-Hilfe: Vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG)

03.04.2020

Für Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, ist es jetzt deutlich einfacher Zugang zum Kurzarbeitergeld zu gelangen, um Arbeitsplätze zu retten, die sonst Corona bedingt gekürzt werden müssten – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Arbeitsrecht Berlin

Corona-Hilfen: Übersicht über staatliche Akuthilfen während der Krise

03.04.2020

Im folgenden Beitrag finden Sie eine Übersicht über die staatlich gewährten Hilfeleistungen in der Corona-Krise. Es können sowohl finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen und Krediten beantragt werden, als auch Maßnahmen wie Kurzarbeit und Steuerstundung deutlich unkomplizierter ergriffen werden – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwälte für Insolvenz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit

13.08.2009

Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit, die die Arbeitszeit auf Null verringert, befreit den Arbeitnehmer auch dann von seiner Arbeitspflicht, wenn der Arbeitgeber vor Einführung der Kurzarbeit für die Zeit der Kurzarbeit Urlaub gewährt hat - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld: Kein Kurzarbeitergeld für Notariatsmitarbeiter

29.01.2015

Notariatsmitarbeitern steht kein Kurzarbeitergeld zu, wenn der Notar altersbedingt ausscheidet.
Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld: Verlängerung bis März 2012

28.07.2010

Bundestag hat Beschäftigungschancengesetz am 8.7.2010 zugestimmt - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Kurzarbeit