Alle Steuerzahler: Keine Steuerermäßigung für Vermittlungsgebühren einer Haushaltshilfe

bei uns veröffentlicht am26.05.2016

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Kosten für die Vermittlung einer Haushaltshilfe durch eine Agentur sind keine Aufwendungen für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis bzw. eine haushaltsnahe Dienstleistung.
Die Zahlung an die Agentur wäre nur dann begünstigt, so das Finanzgericht, wenn die Agentur vom Steuerpflichtigen haushaltsnah beschäftigt wird oder für ihn eine (andere) haushaltsnahe Dienstleistung erbringt. Dies war hier allerdings nicht der Fall.

Quelle: FG Köln, Urteil vom 21.10.2015, (Az.: 3 K 2253/13).
 

Urteile

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Finanzgericht Köln Urteil, 21. Okt. 2015 - 3 K 2253/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. 1Tatbestand 2Streitig ist, ob im Streitjahr (2011) die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse auch bei Aufwendungen für d

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Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.


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