Arbeitgeber: Übernahme einer Rückzahlungsverpflichtung bei Studiengebühren ist lohnsteuerpflichtig

bei uns veröffentlicht am07.05.2015
Zusammenfassung des Autors
Übernimmt der neue Arbeitgeber die Verpflichtung des Arbeitnehmers, die Studiengebühren an diesen zurückzuzahlen, führt dies zu Arbeitslohn.
Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium, erfolgt die Übernahme grundsätzlich aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse. Die Kostenübernahme ist damit steuer- und sozialabgabenfrei. Etwas anderes gilt aber bei einem Arbeitgeberwechsel.

Übernimmt der neue Arbeitgeber die Verpflichtung des Arbeitnehmers, die vom bisherigen Arbeitgeber getragenen Studiengebühren an diesen zurückzuzahlen, führt dies nach bundeseinheitlichem Beschluss der obersten Finanzbehörden der Länder zu Arbeitslohn

Quelle: SenFin Berlin, Kurzinfo Lohnsteuer Nr. 1/2015.