Architektenrecht: Keine Haftung bei Leistungserbringung auf Abruf

bei uns veröffentlicht am15.12.2011

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Vereinbaren Auftraggeber und Planer, dass Letzterer nach dem Einreichen der Genehmigungsplanung nur noch auf Abruf tätig werden und seine
So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem entsprechenden Fall. Als Konsequenz hafte der Planer nicht für Schäden am Bauwerk (hier Wasserschaden aufgrund einer zugefrorenen Zuleitung zur Heizungsanlage). Das gelte selbst, wenn der Architekt gegenüber dem Bauamt aus Kostengründen als Bauleiter benannt werde und im Vertrag mit dem Bauunternehmer als Bauüberwacher aufgeführt sei. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, sodass die Entscheidung rechtskräftig ist (OLG Koblenz, 11 U 823/08; BGH, VII ZR 90/11).


Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Haftung

Baurecht: Richter können Prozess durch „Ohrenschein“ entscheiden

24.05.2018

Gibt es keine technische Norm, die eine beklagte Mangelerscheinung regelt, kann ein Gericht mittels „Ohrenschein“ ermitteln, ob der Mangel wirklich vorliegt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Haftung

Architektenhaftung: Zweitarchitekt haftet auch bei Fehlern des Erstarchitekten

29.05.2010

Anwalt für Baurecht - Architektenrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Haftung

Architektenvertrag: Risiken bei Kostenüberschreitung liegen beim Architekten

21.06.2012

die zutreffende Kostenermittlung gehört zu den Grundleistungen eines Architekten-OLG Frankfurt a.M. vom 15.12.11-Az:12 U 71/10
Haftung

Architektenrecht: Zur Aufklärungspflichtverletzung durch den Architekten

19.12.2013

Bei der Ermittlung des dem Bauherrn entstehenden Schadens ist darauf abzustellen, wie sich dieser bei ordnungsgemäßer Aufklärung und Beratung entschieden hätte
Haftung