Arbeitsrecht: Zeiten als Beifahrer sind vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten

bei uns veröffentlicht am25.06.2010
Zusammenfassung des Autors

Wechseln sich Berufskraftfahrer auf längeren Touren als Fahrer und Beifahrer ab, sind die Zeiten als Beifahrer als Bereitschaftszeiten vergütungspflichtig - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem entsprechenden Fall. Dem stünden auch die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes nicht entgegen. Diese Vorschriften würden nur die „arbeitszeitschutzrechtliche“ Herausnahme dieser Zeiten von den Arbeitszeiten regeln. Eine Regelung über die Vergütungspflicht sei darin jedoch nicht enthalten. Die Richter wiesen darauf hin, dass für die Bereitschaftszeiten - individualrechtlich oder kollektivrechtlich - eine geringere Vergütung als für „Vollarbeitszeit“ vereinbart werden könne. Bestehe keine Vereinbarung, müsse eine Vergütung wie bei Vollarbeitszeit erfolgen (LAG Berlin-Brandenburg, 2 Sa 839/09).

 

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Gesetz über den Lastenausgleich


Lastenausgleichsgesetz - LAG

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