Drogenfahrt: Wirkstoffkonzentration begründet für sich keine Fahruntüchtigkeit

bei uns veröffentlicht am19.12.2010

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
erforderlich sind aussagekräftige Beweisanzeichen, die belegen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrsituation fahrunsicher gewesen ist-OLG Saarbrücken, Ss 104/10 (141/10)
Bei einer Drogenfahrt kann nicht allein aus der nach der Tat gemessenen Wirkstoffkonzentration des Rauschmittels im Blut des Angeklagten auf seine Fahruntüchtigkeit geschlossen werden. Vielmehr bedarf es außer einem positiven Blutwirkstoffbefund weiterer, für die fahrerische Leistungsfähigkeit aussagekräftiger Beweisanzeichen, d.h. solcher Tatsachen, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist.

Mit dieser Entscheidung hob das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken die Verurteilung eines Angeklagten wegen einer fahrlässigen Drogenfahrt infolge des Genusses von Cannabis auf. Den Richtern reichten die festgestellten Beweisanzeichen (glänzende und gerötete Augen, Verlangsamung der Pupillenreaktion bei Lichteinfall) nicht aus. Eine Fahruntüchtigkeit ergebe sich hieraus nicht. Es hätte geprüft werden müssen, wie sich die Sehbehinderung konkret bei dem Angeklagten auf seine Fahrtüchtigkeit ausgewirkt und wie sie sich für ihn bemerkbar gemacht hat. Auch weitere Auffälligkeiten (schläfriger Eindruck, Konzentrationsstörungen, verzögerte Reaktionen, verwaschene Aussprache und schleppender Gang) könnten zwar auf den festgestellten Drogenkonsum zurückführbar sein. Hinreichend zwingend sei dies aber nicht. So könne die Schläfrigkeit auch auf einem Schlafentzug beruhen. Erforderlich sei ein Vergleich der Auffälligkeiten mit einem „unberauschten" Zustandsbild des Angeklagten. Schließlich sei auch die Feststellung, dass der Angeklagte in der Kontrollsituation im Stand schwankte, - jedenfalls nicht ohne weitere Feststellungen, insbesondere zur Intensität dieses Verhaltens - nicht genügend, um eine Fahruntüchtigkeit des Angeklagten zu belegen (OLG Saarbrücken, Ss 104/10 (141/10)).


Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Trunkenheit im Straßenverkehr

Verkehrsstrafrecht: Zu den Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr

15.07.2011

OLG Hamm vom 30.03.10 - Az: III-3 RVs 7/10 - Rechtsanwalt für Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Verkehrsstrafrecht: Keine Verurteilung wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, wenn die Schuldform nicht festgestellt wurde

15.07.2011

OLG Düsseldorf Beschluss vom 30.06.10 - Az: III-1 RVs 59/10 - Rechtsanwalt für Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Verkehrsstrafrecht: Vorsatz im Rahmen des § 316 StGB

15.07.2011

Allein aus der über dem Grenzwert von 1,1 Promille liegenden Blutkonzentration kann nicht das Vorliegen von Vorsatz im Rahmen des § 316 StGB geschlossen werden-OLG Stuttgart vom 04.05.10-Az:5 Ss 198/10

Verkehrsstrafrecht: Kein Beweisverwertungsverbot einer ohne richterliche Anordnung abgenommenen Blutprobe

23.09.2009

OLG Karlsruhe vom 02.06.09 - Az: 1 Ss 183/08 - Anwalt für Verkehrsstrafrecht - Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Verkehrsstrafrecht: Trunkenheitsfahrt: Vorsatz allein wegen hoher BAK?

19.12.2009

Bei Trunkenheit im Verkehr kann die Annahme einer vorsätzlichen Tat nicht allein auf die Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK) gestützt werden-OLG Brandenburg, 2 Ss 17/09