Ehegattentestament: Formalien für ein gemeinschaftliches Ehegattentestament mit einem polnischen Ehegatten

bei uns veröffentlicht am29.10.2016

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Ein in Deutschland lebender polnischer Staatsangehöriger kann mit seiner deutschen Ehefrau formell wirksam ein Ehegattentestament errichten.
Diese Klarstellung hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig getroffen. Zwar verbiete das polnische Zivilgesetzbuch ein gemeinschaftliches Testament. Hier greifen jedoch die deutschen bzw. polnischen Kollisionsregeln. Danach kann ein solches Ehegattentestament errichtet werden. Es muss lediglich zwingend als Form eingehalten werden, dass der andere Ehegatte das gemeinschaftliche Testament eigenhändig mitunterzeichnet. Er selbst muss das gemeinschaftliche Testament im Übrigen nicht handschriftlich selbst niedergeschrieben haben.

Auch ist nicht erforderlich, dass der mitunterzeichnende Ehegatte seinen Beitritt erklärt, indem er formuliert, dass der vorstehende, von dem anderen Ehegatten niedergeschriebene Wille auch sein Wille sei. Daher ist es auch möglich, wenn eine solche Erklärung von dem anderen Ehegatten vorformuliert wird und er lediglich seine Unterschrift darunter setzt.

Quelle: OLG Schleswig, Beschluss vom 25.4.2016, (Az.: 3 Wx 122/15).

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Testament

Erbrecht: Als "Vollmacht" bezeichnetes Schriftstück kann Testament sein

30.01.2018

Eigenhändig ge- und unterschriebene Schriftstücke können Testamente sein, auch wenn es mit einer anderen Bezeichnung wie zum Beispiel "Vollmacht" überschrieben ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
Testament

Erbrecht: Formunwirksames Testament muss keine unechte Urkunde sein

01.12.2016

Ein handschriftliches Testament, das die Erblasserin im Text nicht selbst geschrieben, aber selbst unterschrieben hat, ist ein im zivilrechtlichen Sinne formunwirksames Testament.
Testament

Erbschein: Wird ein Pflichtteilsberechtigter übergangen, kann das Testament angefochten werden

30.06.2016

Ein Testament kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat.
Testament

Erbrecht: Keine Erbeinsetzung bei unklarer Testamentsbestimmung

07.01.2016

Bei Unklarheiten kann u.U. keine testamentarische Schlusserbeneinsetzung festgestellt werden.
Testament

Erbrecht: Wirksames Testament trotz offensichtlicher Fehldatierung

19.01.2012

wenn eine schriftvergleichende Untersuchung die Schrift des Erblassers eindeutig identifiziert und für das falsche Datum eine plausible Erklärung besteht-LG Duisburg vom 17.10.11-Az:7 T 91/10
Testament