Arbeitsrecht: Zur Fahrtkostenerstattung 

bei uns veröffentlicht am02.05.2007
Zusammenfassung des Autors

Ein Leiharbeitnehmer hat einen Erstattungsanspruch, wenn er unterwegs erst einen Kollegen "einsammeln" muss - BSP Rechtsanwälte - Anwältin im Arbeitsrecht Berlin 

Ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag nichts anderes, hat ein Leiharbeitnehmer einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten, wenn er auf Weisung des Arbeitgebers nicht direkt von seiner Wohnung zum Entleiher, sondern zunächst zum Betrieb des Verleihers fährt, um mit seinem privaten Fahrzeug von dort Kollegen mit zum Einsatzort zu transportieren.

Mit dieser Entscheidung urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) zugunsten eines Arbeitnehmers. Die Richter wiesen sogar darauf hin, dass in einem solchen Fall die Fahrtzeit auch als Arbeitszeit zu vergüten sein könne. Dies gelte insbesondere, wenn der Arbeitgeber sich vertraglich vorbehalten habe, den Leiharbeitnehmer im gesamten Bundesgebiet einzusetzen und der Stundenlohn des Leiharbeitnehmers so niedrig sei, dass die Fahrtzeit nicht schon pauschal mitvergütet sein könne. Dann werde eine objektive Vergütungserwartung des Leiharbeitnehmers auch nicht durch das Fehlen einer Regelung über die Vergütung der Reisezeit in einem von mehreren für die Branche geltenden Tarifverträgen ausgeschlossen (LAG Köln, 13 Sa 881/06).

 

Gesetze

Gesetze

1 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Gesetz über den Lastenausgleich


Lastenausgleichsgesetz - LAG

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Dienstwagen / Dienstreisen

Arbeitsrecht: Entzug des Dienstwagens bei fristloser Kündigung

02.06.2011

Keine Herausgabe des Dienstwagens bei unwirksamer fristloser Kündigung BSP Rechtsanwälte Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Arbeitsrecht: Ausgleichszahlungen stellen Arbeitslohn dar

28.03.2010

Zahlt der Arbeitgeber seinem Angestellten einen Schadensersatz, weil er den vertraglich zugesagten Firmenwagen nicht mehr privat nutzen kann, stellt dies Arbeitslohn dar - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Widerrufsvereinbarung der privaten Nutzung nur bei Sachgrund möglich

27.08.2010

Ein Firmen-PKW darf dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber nicht aus wirtschaftilchen Gründen entzogen werden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin