Geldbuße: Wirtschaftliche Verhältnisse und Höhe der Geldbuße

bei uns veröffentlicht am29.10.2015

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Wird eine Geldbuße von mehr als 250 EUR verhängt, muss das Gericht die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters feststellen.
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hin. Die Richter machten deutlich, dass dies für eine gerechte Strafe erforderlich sei. Es hänge nämlich von der Leistungs­fähigkeit des Täters ab, wie empfindlich und damit nachhaltig ihn die Geldbuße trifft.

Quelle: OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.6.2015, (Az.: 2 Ss OWi 474/15).
 

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Zivilprozessrecht

Abgasskandal: Überblick zur rechtlichen Situation der Käufer

04.07.2017

Im Zuge des "VW-Skandals" oder auch "Dieselskandals" wurde offenbar, dass der Volkswagen-Konzern jahrelang Dieselfahrzeuge mithilfe einer Software so veränderte, dass sie die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten, auf der Straße jedoch erheblich mehr Schadstoffe ausstoßen. Etwa elf Millionen Fahrzeuge weltweit sind von der Manipulation betroffen. Seit Januar 2016 werden in Deutschland die betroffenen Autos in die Werkstätten zurückgerufen. Betroffen sind jedoch schon längst nicht mehr nur Fahrzeuge der Marke "Volkswagen".

Prozessrecht: Privatgutachten werden immer wichtiger

01.04.2011

Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben, muss das Gericht ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Zivilprozessrecht

ZPO: Kein Anspruch auf Terminsverlegung bei vorheriger Verfahrensverschleppung

23.07.2010

Anwalt für Zivilrecht - Zivilprozessrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Zivilprozessrecht

BGH: Ablösung von Grundpfandrechten stellt kein Rechtsmissbrauch dar

23.07.2010

Rechtsanwalt für Zivilrecht - ZPO - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Zivilprozessrecht

ZPO: BGH: Zur Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten

01.10.2009

Anwalt für Zivilrecht - Wirtschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Zivilprozessrecht