Gesetzliche Unfallversicherung: VBG-Vorstand beschließt Beitragssenkung

bei uns veröffentlicht am08.05.2014

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Für über eine Million Unternehmen sinken Beitragssatz und Mindestbeitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG gegenüber dem Vorjahr.
Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragssatz der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte sinkt gegenüber dem Vorjahr auf 4,50 EUR (2012: 4,80 EUR). Die Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen hat den Vorstand in die Lage versetzt, den Beitrag zu senken. Erfreulich für die zahlreichen Kleinunternehmen: Der Mindestbeitrag sinkt ebenfalls auf 48 EUR (2012: 50 EUR). 

Der Beitragssatz für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt beträgt auch für 2014 je Versicherungsverhältnis 2,73 EUR.

Der Lastenausgleich wird bis 2014 stufenweise durch ein System der Lastenverteilung ersetzt. Das Umlagevolumen der VBG liegt insgesamt bei 375,4 Mio. EUR (2012: 326,6 Mio. EUR). Der Beitragssatz zum Lastenausgleich beträgt 0,1000 EUR je 1.000 EUR Entgeltsumme. Der Beitragssatz zur Lastenverteilung nach Entgelten beträgt 2,1685 EUR je 1.000 EUR Entgeltsumme. Der Beitragssatz zur Lastenverteilung nach Neurenten liegt bei 0,3422 EUR je 1.000 Beitragseinheiten. Der Freibetrag zum Lastenausgleich und zur Lastenverteilung nach Entgelten 2013 beträgt 194.500 EUR. Ein Freibetrag zur Lastenverteilung nach Neurenten ist nicht vorgesehen.

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