Gesundheit am Arbeitsplatz: Wann sich der Gang zum Betriebsarzt lohnt

bei uns veröffentlicht am26.05.2016
Zusammenfassung des Autors
Wer sich krank fühlt oder körperliche Beschwerden hat, sucht meist den Hausarzt auf.
Beschäftigte, die einen Zusammenhang zwischen Gesundheitsbeschwerden und ihrem Arbeitsplatz vermuten, können auch zum Betriebsarzt oder zur Betriebsärztin gehen. Das empfiehlt die gesetzliche Unfallversicherung VBG. Betriebsärzte kennen die Verhältnisse des jeweiligen Arbeitsplatzes gut und können Beschäftigte gezielt beraten.

Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehören unter anderem die Beratung und arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten, das Mitwirken bei der Gefährdungsbeurteilung, die Teilnahme an Arbeitsplatzbegehungen sowie das Auswerten von Unfall- und Krankheitsgeschehen. „Wer vermutet, dass seine Rückenschmerzen von der sitzenden Tätigkeit bei Bildschirmarbeit kommen, wendet sich am besten an den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin“, empfiehlt Dr. Jens Petersen, Arbeitsmediziner der VBG in Hamburg.

Zum Leistungsspektrum von Betriebsärzten gehören:

• Arbeitsmedizinische Vorsorge
• Begleitung bei betrieblicher Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung
• Arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische, ergonomische und arbeitshygienische Beratung
• Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
• Beratung bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
• Unterstützung bei Suchterkrankungen
• Beteiligung beim Aufbau eines Gesundheitsmanagements im Betrieb

Weiterführender Hinweis
Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre „Leitfaden für Betriebsärzte zu Aufgaben und Nutzen betriebsärztlicher Tätigkeit“ unter www.dguv.de, Stichwort Betriebsärzte.

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