Gewerbemietvertrag: Keine Mietzahlungspflicht bei Vermieterrenovierung vor Ablauf des Vertrags

bei uns veröffentlicht am30.10.2011

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Mieter kann während der Zeit der Renovierung die Räume nicht nutzen-KG, 8 U 187/10
Ist ein Mietvertrag über Gewerberäume wirksam gekündigt und renoviert der Vermieter nach dem Auszug des Mieters aber vor Beendigung des Mietverhältnisses die Mieträume, ist die Miete trotz des Auszugs des Mieters während der Dauer der Renovierung auf Null reduziert.

So entschied das Kammergericht (KG) in einem entsprechenden Fall. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Mieter während der Zeit der Renovierung die Räume nicht habe nutzen können. Ein vertragsmäßiger Gebrauch sei ihm also gar nicht möglich gewesen. Es sei unerheblich, dass der Mieter zu diesem Zeitpunkt bereits aus den Räumen ausgezogen sei. Auf eine subjektive Beeinträchtigung des Mieters komme es dabei nämlich nicht an (KG, 8 U 187/10).



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