Arbeitsrecht: Beamter muss umziehen, wenn der Weg zur Arbeit aus gesundheitlichen Gründen zu lang ist

bei uns veröffentlicht am29.03.2007
Zusammenfassung des Autors

Ein Polizeibeamter muss den Wohnsitz in der Nähe seines Dienstortes nehmen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seines Diensts erforderlich ist - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Diese Entscheidung traf das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt im Verfahren eines Polizisten, der seit längerer Zeit unter Rückenbeschwerden litt. Deshalb hatte er in den letzten Jahren öfter krankheitsbedingt gefehlt. Der Amtsarzt stellte nun fest, dass aus ärztlicher Sicht ein längerer Anfahrtsweg zum Dienst unbedingt zu vermeiden sei. Die tägliche Fahrtzeit hin und zurück sollte jeweils maximal eine halbe Stunde betragen. Der Beamte, der 67 km von seinem Dienstort entfernt wohnt, wurde daraufhin vom Dienstherrn aufgefordert, in den Bereich seiner Dienststelle umzuziehen.

Seinen hiergegen gerichteten Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz lehnte das VG ab. Die Richter beriefen sich in ihrem Beschluss auf eine Vorschrift des Landesbeamtengesetzes. Danach müsse ein Beamter seine Wohnung so nehmen, dass er in der ordnungsgemäßen Dienstausübung nicht beeinträchtigt werde. Eine solche Beeinträchtigung könne auch darin liegen, dass er durch die Fahrt zur Arbeit in einem der Dienstausübung abträglichen Maße körperlich beansprucht werde. Davon sei aufgrund der amtsärztlichen Feststellungen auszugehen, denn der bisherige Anfahrtsweg dauere wesentlich länger als eine halbe Stunde. Auch wenn der Wohnortwechsel für den Betroffenen und seine Familie durchaus persönliche Belastungen mit sich bringe, sei ein Umzug nicht unzumutbar. Dass der Beamte sein Familienheim 67km entfernt von seiner langjährigen Dienststelle errichtet habe, falle in seinen eigenen Verantwortungsbereich.

Hinweis: Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der Beamte hat mittlerweile Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz erhoben (VG Neustadt, 6L1937/06.NW).

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Arbeitsunfähigkeit / Krankheit

Arbeitsrecht: Verspätete Folgebescheinigung kann entschuldbar sein

27.07.2017

Eine verspätete Folgebescheinigung kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn diese aufgrund eines gesundheitlichen Ausnahmezustands nicht rechtzeitig eingeholt werden konnte.

Arbeitsrecht: Zur Berufsunfähigkeit

19.04.2017

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn früherer Tätigkeitsbereich überwiegend nicht mehr erbracht werden kann.

Arbeitsrecht: Zur Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

12.08.2014

Wird dem Arbeitnehmer - etwa wegen einer Krankheit - die Erbringung der Arbeitsleistung unmöglich, so wird er von seiner Leistungspflicht frei.

Krankengeld: Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit bis auf Weiteres

23.07.2015

Die zuständige Krankenkasse kann verpflichtet sein, auch über den Wiedervorstellungstermin hinaus Krankengeld zu zahlen.

Krankengeld: AU muss nicht auf bestimmtem Vordruck ausgestellt werden

01.12.2016

Um eine Arbeitsunfähigkeit zu melden, muss nicht zwingend das zwischen den Krankenkassen und den Kassenärzten vereinbarte Formular verwendet werden.