Arbeitsrecht: Lesen fremder E-Mails berechtigt zur fristlosen Kündigung

bei uns veröffentlicht am29.09.2009
Zusammenfassung des Autors

Nimmt ein Systemadministrator unerlaubt Einsicht in fremde E-Mails, stellt dies einen schwerwiegenden Pflichtenverstoß dar, der zu einer fristlosen Kündigung berechtigt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin 

Diese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) München im Fall eines Systemadministrators. In dieser Eigenschaft hatte er auf die E-Mails eines Geschäftsführers zugegriffen. Die Richter sahen darin einen schwerwiegenden Verstoß gegen seine vertraglichen Pflichten, da er unter Missbrauch der ihm übertragenen Befugnisse und technischen Möglichkeiten auf interne Korrespondenz zugegriffen habe. Seine fristlose Kündigung sei daher gerechtfertigt (LAG München, 11 Sa 54/09).

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Gesetz über den Lastenausgleich


Lastenausgleichsgesetz - LAG

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