Arbeitsrecht: Wer elementare Sicherheitsvorschriften nicht einhält, riskiert die fristlose Kündigung

bei uns veröffentlicht am26.10.2007
Zusammenfassung des Autors

Vom Arbeitgeber erlassene elementareSicherheitsvorschriften, die die Arbeitnehmer vor erheblichenGesundheitsrisiken schützen sollen, sind von den Arbeitnehmern unbedingteinzuhalten. Andernfalls steht der Arbeitsplatz auf dem Spiel - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin 

Das wurde in einem Verfahren vor demLandesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein deutlich. Im Mittelpunkt desVerfahrens stand ein rund 50 Jahre alter, lediger und seit 20 Jahren beimArbeitgeber beschäftigter Maschinenführer. Dieser hatte mit einem Kollegen eineindustrielle Presse gereinigt und dabei die Maschine von Hand wiederangefahren. Der Kollege geriet dabei mit seiner Hand in ein hin- undherfahrendes Maschinenteil und verlor die Kuppe des kleinen Fingers. DerArbeitgeber kündigte dem Maschinenführer daraufhin fristlos, hilfsweiseordentlich.  

 

 

Die Richter führten in ihrer Entscheidung aus, dassdie Außerachtlassung der Sicherheitsvorschriften eine Pflichtverletzung darstelle.Diese sei an sich geeignet, eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisseszu rechtfertigen. Dazu könne ausnahmsweise sogar auf eine vorherige Abmahnungverzichtet werden, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Schwere seinesFehlverhaltens von vornherein nicht damit rechnen konnte, dass der Arbeitgeberdieses toleriere. Im konkreten Fall hielt das LAG trotz der schwerwiegendenFolgen für die Gesundheit des Kollegen die fristlose, hilfsweise ordentlicheKündigung mangels vorheriger Abmahnung jedoch für nicht rechtens. DieSicherheitsvorschriften des Arbeitgebers schlössen im entschiedenen Fall denBetrieb der Maschine während der Reinigung und während des Aufenthalts einesMitarbeiters im Sicherheitsbereich nicht eindeutig aus. Weiter hätten dieVorgesetzten des Arbeitnehmers dessen Reinigungspraxis früher zumindeststillschweigend geduldet. Schließlich drohe der zeitlich letzte allgemeineArbeitshinweis des Arbeitgebers als Konsequenz für ein Fehlverhalten lediglicheine Abmahnung an, nicht dagegen eine Kündigung (LAG Schleswig-Holstein, 5 Sa150/07).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Für Fragen zum Arbeitsrecht und Steuerrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dorit Jäger gern zur Verfügung.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei:
 
Streifler & Kollegen
z.Hd. RA'in 
Dorit Jäger
Oranienburger Straße 69
10117 Berlin

Telefon 030-278740 30
Telefax 030-278740 59
e-Mail
[email protected]

Vcard Dorit Jäger



Gesetze

Gesetze

1 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Gesetz über den Lastenausgleich


Lastenausgleichsgesetz - LAG

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Außerordentliche - meist - fristlose Kündigung

Arbeitsrecht: Das muss ein Arbeitgeber bei einer krankheitsbedingten Kündigung berücksichtigen

19.06.2020

In dem Urteil vom 13.08.2019 hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorprommern Grundsätze aufgezeigt, die ein Arbeitgeber bei einer krankheitsbedingten Kündigung beachten muss.  Streifler & Kollegen - Rechtsanwälte - Anwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht: fristlose Kündigung bei Beleidigung eines Kollegen

30.01.2018

Beleidigt ein Arbeitnehmer einen Kollegen in einer erheblich ehrverletzenden Art und Weise, verstößt er damit gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Dies kann eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs wirksam

18.01.2018

Einem Arbeitnehmer, der zu einem Personalgespräch mit Vorgesetzen und Betriebsrat eingeladen wird und dieses heimlich aufnimmt, kann wirksam fristlos gekündigt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Drohung mit Amoklauf kann fristlose Kündigung rechtfertigen

04.01.2018

Droht ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mit Gefahren für Leben oder Leben kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen -  BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin