Arbeistercht: Lebensaltersstufen im Vergütungssystem des BAT verstoßen gegen das AGG

bei uns veröffentlicht am06.10.2008
Zusammenfassung des Autors

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 11.09.2008 einer Klage eines 39-jährigen Angestellten des Landes Berlin teilweise stattgegeben, bei der eine Vergütung entsprechend der Lebensaltersstufe 47 (Jahre) verlangt wurde - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 11.09.2008 einer Klage eines 39-jährigen Angestellten des Landes Berlin teilweise stattgegeben, bei der eine Vergütung entsprechend der Lebensaltersstufe 47 (Jahre) verlangt wurde.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches 2006 in Kraft trat, verbietet die Benachteiligung von Arbeitnehmern u.a. aufgrund des Alters. Das Land Berlin hat seine Tarifverträge bis heute nicht dahingehend geändert, sodass der 39-jährige Kläger weiterhin aufgrund seines Alters durch die Lebensalterststufen des Vergütungssystems des BAT ungleich behandelt wurde. Das Gericht hat in den (aufsteigenden) Lebensaltersstufen des Vergütungssystems des BAT, das alleine auf der Grundlage des Lebensalters eine unterschiedliche Vergütung gewährt, eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters gesehen. Als Begründung wurde angeführt, dass nicht nur ein älterer, sondern auch ein jüngerer Angestellter diskriminiert werden könne. Es liegt eine Diskriminierung vor, weil die Staffelung der Gehälter in dem Vergütungssystem des BAT allein auf Grundlage des Lebensalters erfolgte. Da diese Regelung unwirksam ist, sei die höchste Altersstufe und somit auch die höchste Vergütung geschuldet. Somit erfolgt eine Gleichstellung mit dem Meistbegünstigten und die Ungleichbehandlung ist behoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

In dem Falle, dass das Urteil durch das Bundesarbeitsgericht in Leipzig bestätigt wird, ist der Kläger rückwirkend bis zum 1. September 2006 in die höchste Tarifstufe einzugruppieren und dementsprechend zu vergüten. Jedoch hat die Senatsinnenverwaltung bereits angekündigt, gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Revision einzulegen.

Zur Zeit werden fast 50 000 Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstet nach dem Vergütungssystem des BAT bezahlt. Von der Diskriminierung sind nach Angaben der Finanzverwaltung etwa 25 % betroffen. Um die Ungleichbehandlung zu beseitigen, müssten alle auf die höchste Vergütungsstufe gestellt werden. Ob dies letztlich durchgeführt wird bleibt noch offen.

 

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