Modernisierung: Bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen ist ein monatelanger Auszug des Mieters nicht zumutbar

bei uns veröffentlicht am26.05.2016
Zusammenfassung des Autors
Ein Mieter muss umfassende Instandsetzungsmaßnahmen nicht dulden, wenn eine Bauzeit von zwölf Monaten geplant ist und der Mieter monatelang nicht in seiner Wohnung verbleiben kann.
Das stellte das Landgericht (LG) Berlin klar und wies die Klage eines Vermieters ab. Dieser wollte mit seiner Klage erreichen, dass der Mieter umfangreiche Renovierungsarbeiten in der Wohnung duldet. Geplant war, eine bereits vorhandene Fernwärmestation und Wasser- und Abwasserleitungen zu erneuern. Das Badezimmer sollte umgebaut werden. Weiterhin sollte der Anschluss für einen Geschirrspüler eingebaut werden. Vorgesehen waren weiterhin Fliesenarbeiten in Bad und Küche, neue Elektroleitungen, ein Fensteraustausch, der Anbau von (zusätzlichen) Balkonen, das teilweise Aufbringen einer Wärmedämmung, Fassadenarbeiten und weitere Arbeiten im Treppenhaus außerhalb der Wohnung.

Nach Ansicht der Richter würden diese Arbeiten zu einer gravierenden und nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Mieters führen. Er solle nicht nur einzelne Zimmer für einen Zeitraum von einigen wenigen Wochen räumen. Vielmehr wäre er gezwungen, seine gesamte Wohnung, die als privater Rückzugsbereich besondere Bedeutung für ihn habe, für mehrere Monate zu verlassen. Weder die Belange des Vermieters noch Gründe des Klimaschutzes durch eventuelle Einsparung von Energie könnten diese Härte rechtfertigen.

Quelle: LG Berlin, Urteil vom 17.2.2016, (Az.: 65 S 301/15).


Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Sonstige Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien

Mietgebrauch: Weihnachts-Lichterkette ist am Balkon einer Mietwohnung zulässig

27.11.2015

Der Mieter darf am Balkon seiner Mietwohnung eine Lichterkette anbringen. Das ist vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst.

Mietrecht: Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Mieterleistungen als abwohnbarer Baukostenzuschuss

17.04.2012

Baukostenzuschuss setzt voraus, dass Mieter vor Durchführung der Instandsetzung Beiträge zur Instandsetzung erbracht hat-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 166/10

Hundehaltung: Vermieter kann Hunde nicht in jedem Fall verbieten

26.03.2014

Hätte der Vermieter einer Hundehaltung zustimmen müssen, so kann er von seinem Mieter nicht verlangen, die Hundehaltung zu unterlassen.