Nachbarrecht: Kein Anspruch auf Entfernung optisch störender Schornsteinköpfe

bei uns veröffentlicht am25.02.2011

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Ein Hauseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass die ihn aus optischen Gründen störenden Schornsteinköpfe seines Nachbarn entfernt werden - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Ein Hauseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass die ihn aus optischen Gründen störenden Schornsteinköpfe seines Nachbarn entfernt werden.

Mit dieser Entscheidung sprach das Landgericht (LG) Köln ein Machtwort im Streit zweier Nachbarn. Der eine fühlte sich durch die Schornsteinköpfe des anderen beeinträchtigt. Dies schmälere den Ausblick von seiner Dachterrasse. Mit seiner Forderung auf Beseitigung stieß er vor Gericht jedoch nicht auf Gehör. Die Richter befanden vielmehr, dass die Aussicht von der Terrasse nur in einem relativ kleinen Teilbereich eingeschränkt sei. Ein massiver Wertverlust des Nachbarhauses - so wie behauptet - ergebe sich daraus aber nicht. Da die Schornsteinköpfe auch geschmackvoll gestaltet seien, bestehe keine unzumutbare Beeinträchtigung. Eine solche sei aber erforderlich, wenn ausnahmsweise die Eigentümerrechte des Nachbarn an dem Schornstein eingeschränkt werden sollten. Grundsätzlich stehe es diesem nämlich frei, ob er an seinem Haus einen zusätzlichen Kamin anbaue (LG Köln, 10 S 40/10).


Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Nachbarrecht

Baurecht: Grenzwand muss bei Abriss vor Witterung geschützt werden

22.12.2017

Wird durch den Abriss eines Gebäudes eine gemeinsame Grenzwand zum Grundstücksnachbar der Witterung ausgesetzt wird, muss diese Grenzwand geschützt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Nachbarrecht

Nachbarrecht: Weinstubeninhaber ist Lärm vom Kinderspielplatz zumutbar

25.03.2015

Ein in der Nähe einer Weinstube liegender Kinderspielplatz muss wegen des Kinderlärms weder verlegt noch eingestellt werden.
Nachbarrecht

Nachbarrecht: Nachbarin muss Seilbahn auf Kinderspielplatz dulden

04.12.2012

es handelt sich nicht um eine schädliche Umwelteinwirkung-OVG Koblenz vom 24.10.12-Az:8 A 10301/12.OVG
Nachbarrecht

Nachbarrecht: Nachbar muss den Betrieb eines Rasenroboters dulden

27.11.2015

Wenn beim Betrieb eines Rasenroboters die Grenzwerte der TA Lärm eingehalten werden, liegt keine wesentliche Geräuschbelästigung vor.
Nachbarrecht

Nachbarschutz: Pausenhofgeräusche von Grundschulkindern sind kein Lärm

26.08.2014

Nachbarn müssen die üblicherweise von einer Grundschule ausgehenden Geräusche hinnehmen.
Nachbarrecht