RV-Befreiung bei Minijobs: Zustimmung der Eltern bei Minderjährigen
Bei einer Auswertung der Neuanmeldungen von April 2014 hat sich ergeben, dass über 10 Prozent aller 450-EUR-Minijobber bei Aufnahme ihrer Beschäftigung noch nicht volljährig und damit nicht voll geschäftsfähig sind. Gerade dieser Personenkreis macht besonders häufig von dem Befreiungsrecht Gebrauch. Damit der Antrag des Minderjährigen auch wirksam ist, benötigt er zwingend die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (Minijob-Zentrale, Newsletter 3/14).
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