RV-Befreiung bei Minijobs: Zustimmung der Eltern bei Minderjährigen

bei uns veröffentlicht am25.07.2014
Zusammenfassung des Autors
Arbeitgeber müssen beachten, dass Anträge auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei minderjährigen Minijobbern vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben sind.
Bei einer Auswertung der Neuanmeldungen von April 2014 hat sich ergeben, dass über 10 Prozent aller 450-EUR-Minijobber bei Aufnahme ihrer Beschäftigung noch nicht volljährig und damit nicht voll geschäftsfähig sind. Gerade dieser Personenkreis macht besonders häufig von dem Befreiungsrecht Gebrauch. Damit der Antrag des Minderjährigen auch wirksam ist, benötigt er zwingend die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (Minijob-Zentrale, Newsletter 3/14).

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