Solidaritätszuschlag: Verfassungsbeschwerde nicht angenommen
Das Bundesverfassungsgericht hat die vom Bund der Steuerzahler unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag nicht zur Entscheidung angenommen. Da der Beschluss ohne Begründung ergangen ist, bleibt es weiter ungeklärt, ob der aktuell erhobene Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist.
Hinweis: Der Bund der Steuerzahler beabsichtigt deshalb in einem weiteren Verfahren aus dem Jahr 2007 erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen (BVerfG, 2 BvR 1708/06).
Hinweis: Der Bund der Steuerzahler beabsichtigt deshalb in einem weiteren Verfahren aus dem Jahr 2007 erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen (BVerfG, 2 BvR 1708/06).
Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten
Anwälte der Kanzlei die zu Verfassungsrecht beraten
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Verfassungsrecht