Strafrecht: Betrügerischer Kfz-Monteur bei ebay.Kleinanzeigen
Der Verurteilte bot als Nebenjob seine Leistungen als Kraftfahrzeugmechaniker an. Er trat mit seinen Kunden über Internetplattformen wie „ebay.kleinanzeigen.de“ oder „myhammer.de“ in Kontakt. Bei Vertragsschluss verlangte er immer eine Vorauszahlung oder Anzahlung, obwohl er von Anfang an vorhatte, die Reparaturen nicht auszuführen. In keinem Fall hat er die versprochenen Leistungen erbracht.
So vereinbarte er zum Beispiel, dass er beim Wagen einer Geschädigten die Zahnriemen, die Wasserpumpe und einen Temperaturfühler austauschen würde. Dafür erhielt er eine Anzahlung von 200 EUR. Als die Geschädigte das Auto abholte, zahlte sie weitere 150 EUR für die angeblich erbrachte Reparatur. Tatsächlich hat der Verurteilte keinerlei Arbeiten durchgeführt. Es kam dann zum Motorschaden. Nachdem die Geschädigte bemerkt hatte, dass sie betrogen worden war, verständigte sie die Polizei. Alle elf Fälle liefen nach diesem gleichen Schema ab.
Das Gericht verurteilte den Mann wegen gewerbsmäßigen Betrugs, da er sich in engen finanziellen Verhältnissen befand und sich durch die Taten eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen wollte. Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte die Richterin: Der Angeklagte ging organisiert vor. Er bot seine Dienste im Internet an. Er besichtigte die zu reparierenden Fahrzeuge, gab insoweit ein niedriges Reparaturangebot ab, um letztlich eine Anzahlung zu erhalten und in der Folgezeit die Auftraggeber zu vertrösten. Zu seinen Gunsten hat das Gericht berücksichtigt, dass er ein Geständnis abgelegt hat. Es setzte die Strafe zur Bewährung aus, da er zum ersten Mal eine Freiheitsstrafe erhielt und sozial eingebunden ist. Er hat eine feste Arbeit und Familie. Es ist zu erwarten, dass ihm die Verurteilung Warnung sein wird, erneut Straftaten zu begehen. Als Auflage muss er den von ihm angerichteten Schaden wiedergutmachen.
Amtsgericht München, Urteil vom 25.5.2016, (Az.: 821 Ds 233 Js 211222/15).
So vereinbarte er zum Beispiel, dass er beim Wagen einer Geschädigten die Zahnriemen, die Wasserpumpe und einen Temperaturfühler austauschen würde. Dafür erhielt er eine Anzahlung von 200 EUR. Als die Geschädigte das Auto abholte, zahlte sie weitere 150 EUR für die angeblich erbrachte Reparatur. Tatsächlich hat der Verurteilte keinerlei Arbeiten durchgeführt. Es kam dann zum Motorschaden. Nachdem die Geschädigte bemerkt hatte, dass sie betrogen worden war, verständigte sie die Polizei. Alle elf Fälle liefen nach diesem gleichen Schema ab.
Das Gericht verurteilte den Mann wegen gewerbsmäßigen Betrugs, da er sich in engen finanziellen Verhältnissen befand und sich durch die Taten eine zusätzliche Einnahmequelle verschaffen wollte. Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte die Richterin: Der Angeklagte ging organisiert vor. Er bot seine Dienste im Internet an. Er besichtigte die zu reparierenden Fahrzeuge, gab insoweit ein niedriges Reparaturangebot ab, um letztlich eine Anzahlung zu erhalten und in der Folgezeit die Auftraggeber zu vertrösten. Zu seinen Gunsten hat das Gericht berücksichtigt, dass er ein Geständnis abgelegt hat. Es setzte die Strafe zur Bewährung aus, da er zum ersten Mal eine Freiheitsstrafe erhielt und sozial eingebunden ist. Er hat eine feste Arbeit und Familie. Es ist zu erwarten, dass ihm die Verurteilung Warnung sein wird, erneut Straftaten zu begehen. Als Auflage muss er den von ihm angerichteten Schaden wiedergutmachen.
Amtsgericht München, Urteil vom 25.5.2016, (Az.: 821 Ds 233 Js 211222/15).
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