Arbeitsrecht: Anspruch von unregelmäßig beschäftigten Teilzeitkräften

bei uns veröffentlicht am27.02.2007
Zusammenfassung des Autors

BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Der Urlaubsanspruch unregelmäßig beschäftigter Teilzeitkräfte muss im Einzelfall berechnet werden. Schwankt die Zahl der Arbeitstage von Woche zu Woche, richtet sich der Urlaubsanspruch nach den durchschnittlich geleisteten Arbeitstagen in einem längeren Zeitraum von beispielsweise drei Monaten. Ferner kommt es darauf an, wie viele Urlaubstage Vollzeitbeschäftigte haben und wie viele Arbeitstage diese pro Woche leisten. Das folgende Beispiel zeigt, wie Sie richtig rechnen:

 

A arbeitet an zwei bis fünf Tagen pro Woche. In den letzten drei Monaten hat er durchschnittlich vier Tage pro Woche gearbeitet. In seinem Arbeitsvertrag ist eine Arbeitszeit von Montag bis Freitag vorgesehen. Vollzeitmitarbeiter im selben Betrieb haben 30 Tage Urlaub im Jahr. Sie arbeiten an fünf Tagen in der Woche. A hat Anspruch auf 24 Urlaubstage. Er kann sechs volle Wochen in Urlaub gehen.

 

30 Tage Urlaubsanspruch x 4 durchschnittliche

Arbeitstage des Teilzeitmitarbeiters pro Woche

Urlaubtage = ---------------------------------------------------------------

5 Arbeitstage eines Vollzeitmitarbeiters pro Woche

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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