Arbeitsrecht: Urlaubsabgeltung trotz nicht eingehaltener Kündigungsfrist
Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG)Rheinland-Pfalz in einem Fall festgestellt, in dem eine Arbeitnehmerin – trotzHinweis des Arbeitgebers – statt der arbeitsvertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartal mit einer Frist von vier Wochengekündigt hatte. Der Abgeltungsanspruch sei nicht an ein bestimmtes Verhaltendes Arbeitnehmers gebunden. Selbst im Falle einer fristlosen Kündigung besteheein Anspruch auf Urlaubsabgeltung (LAG Rheinland-Pfalz, 8 Sa 676/06).
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