Arbeitsrecht: Urlaubserteilung durch Freistellung von der Arbeitspflicht bei der Kündigung

bei uns veröffentlicht am04.03.2007
Zusammenfassung des Autors

Die Freistellung eines Arbeitnehmers unter Anrechnung noch offener Urlaubsansprüche ist eine wirksame Urlaubserteilung - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin 

Hierauf wies das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall eines Arbeitnehmers hin, der bei seiner Kündigung "unter Anrechnung noch offener Urlaubsansprüche bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Arbeitsleistung" freigestellt wurde. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte er die Abgeltung des Urlaubs. Der Urlaub sei nach seiner Ansicht während der Kündigungsfrist nicht wirksam erteilt worden, weil der Arbeitgeber ihn im Kündigungsschreiben nicht ausdrücklich unwiderruflich von der Arbeitspflicht befreit habe. Das sah das BAG jedoch nicht so. Es entschied vielmehr, dass der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers durch Erfüllung erloschen sei. Der Arbeitgeber erfülle den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers durch dessen Befreiung von der Arbeitspflicht. Der einmal erteilte Urlaub sei für den Arbeitgeber unwiderruflich. Hierauf müsse der Arbeitgeber bei der Urlaubserteilung nicht gesondert hinweisen. Der Arbeitgeber könne sich jedoch den Widerruf des erteilten Urlaubs vorbehalten. Nur in diesem Fall liege keine zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs ausreichende Befreiungserklärung vor. Dann könne er zwar den einmal erteilten Urlaub noch widerrufen, hätte im vorliegenden Fall aber die Urlaubsabgeltung zahlen müssen (BAG, 9 AZR 11/05).

 

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Ordentliche Kündigung

Arbeitsrecht: Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit rechtfertigt nicht immer eine Kündigung

26.02.2018

Die frühere Tätigkeit als inoffizieller Informant für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) ist nicht in jedem Fall ein Kündigungsgrund – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Kündigungsrecht: Keine ordentliche Kündigung bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

09.11.2012

Weiterbeschäftigungsmöglichkeit setzt freien Arbeitsplatz voraus, für den der Arbeitnehmer die erforderlichen Qualifikationen hat-LAG Hessen, 19 Sa 1342/11

Arbeitsrecht: Zur Vereinbarkeit der sechsmonatigen Kündigungsfrist mit der Koalitionsfreiheit

17.10.2014

Überschreitet die in der Satzung eines Arbeitgeberverbandes bestimmte Kündigungsfrist die im Hinblick auf Art. 9 III GG zulässige Dauer, bleibt die Regelung in dem vereinbaren Umfang aufrechterhalten.

Arbeitsrecht: Ordentliche Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunfähigkeit

05.11.2015

Eine lang andauernde krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit in der unmittelbaren Vergangenheit stellt ein gewisses Indiz für die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit in der Zukunft dar.